Beschlussvorlage (Kinderspielmarkierungen in der Weiherstraße und auf dem Gehweg in der Stefanienstraße)
Sitzung: Verkehrsausschuss (2. Sitzung)
12. September 2017
12. September 2017
Beschlussvorlage Amt: 61 Stehr Datum: 01.08.2017 Az.: - 0692/MS Drucksache Nr.: 200/2017 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Verkehrsausschuss 12.09.2017 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 302 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Kinderspielmarkierungen in der Weiherstraße und auf dem Gehweg in der Stefanienstraße Beschlussvorschlag: Die Markierung von Kinderspielen auf der Fahrbahn in der nördlichen Weiherstraße (verkehrsberuhigter Bereich) und auf dem nördlichen Gehweg in der Stefanienstraße zwischen Hebelstraße und Albert-Schweitzer-Straße wird befürwortet. Anlage(n): - Übersichtsplan BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 200/2017 Seite - 2 - Begründung: Kinderspielmarkierungen in der Weiherstraße Die nördliche Weiherstraße ist zwischen Moltke- und Werderstraße verkehrsberuhigter Bereich mit einer Mischverkehrsfläche für Fußverkehr, Radverkehr und Kfz-Verkehr. Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gelten dort folgende Ge- oder Verbote: 1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren. 2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden. 3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. 4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen. 5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. Insbesondere das erste Gebot wird in der Weiherstraße häufig missachtet In regelmäßigen Abständen werden Geschwindigkeitsmessungen in der Weiherstraße durchgeführt, zuletzt in den Zeiträumen 28.02.-06.03.2017 und 08.03.-15.03.2017, die dies belegen. In beiden Fällen erfasste das Messgerät Fahrzeuge, die aus Richtung Moltkestraße in Richtung Werderstraße fuhren. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Geschwindigkeitsklassen (-verteilungen) und Geschwindigkeitskennzahlen der beiden Zeiträume. Zeitraum 28.02.-06.03.2017: Summe/Tag Insgesamt wurden für die Fahrtrichtung Moltkestraße-Werderstraße 3.092 Fahrzeuge erfasst. Die Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 21 km/h. Drucksache 200/2017 Seite - 3 - Zeitraum 08.03.-15.03.2017: Summe/Tag Insgesamt wurden für die Fahrtrichtung Moltkestraße-Werderstraße 3.380 Fahrzeuge erfasst. Die Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 17 km/h. Bei beiden Messungen lag die Durchschnittsgeschwindigkeit über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, zudem wurden z.T. deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgezeichnet. In Bezug auf die Straßenraumgestaltung entspricht die nördliche Weiherstraße bereits einem verkehrsberuhigten Bereich. Es handelt sich um eine gepflasterte Mischverkehrsfläche mit alternierenden Parkflächen sowie Grünflächen/Baumbestand. Um im Straßenverlauf auf den verkehrsberuhigten Bereich hinzuweisen und den Aufenthaltscharakter zu betonen, sollen an zwei bis drei Stellen Spiel-/Lernmarkierungen aufgebracht werden. Es folgen drei Beispiele. Drucksache 200/2017 Seite - 4 - Kinderspielmarkierungen in der Stefanienstraße Im Jahr 2017 wurden aufgrund einer Kanalbaumaßnahme die Fahrbahn sowie die Gehwege zwischen der Hebelstraße und der Burgheimerstraße neu hergestellt. Auf dem nördlichen Gehweg zwischen der Hebelstraße und der Albert-Schweitzer-Straße darf seitdem nicht mehr geparkt werden, da es sich um einen wichtigen Schulweg handelt. Da die Breite des Gehwegs und der geringe Höhenunterschied zwischen Gehweg und Fahrbahn dennoch zum Parken verleitet, sollen in diesem Abschnitt ebenfalls Spiel- und Lernmarkierungen auf dem Gehweg markiert werden, um die Funktion des Gehweges zu verdeutlichen. Fußverkehrsförderung in Lahr Die Weiherstraße und die Stefanienstraße wurden im Rahmen der Fußverkehrs-Checks 2016 analysiert. Die Fußverkehrs-Checks sollten sowohl die beteiligten Bewohner zweier Wohnquartiere als auch Vertreter der Gemeinderatsfraktionen für die Belange von Fußgängern und die allgemeine Bedeutung der Fußverkehrsförderung in Lahr sensibilisieren. Dabei soll das übergeordnete Ziel verfolgt werden, den öffentlichen Raum für Fußgänger zurückzuerobern und so das zu Fuß Gehen sicherer und attraktiver zu machen. Die Verwaltung bittet deshalb den Verkehrsausschuss, die Spielmarkierungen zu befürworten. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.