Beschlussvorlage (Bebauungsplan DREYSPRINGSTRASSE - Beratung des Vorentwurfs - Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der…
Sitzung: Gemeinderat (7. Sitzung)
8. Juli 2013
Beschlussvorlage (Bebauungsplan DREYSPRINGSTRASSE - Beratung des Vorentwurfs - Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der…
Beschlussvorlage (Begründung (Gewässerrandstreifen / Art der baulichen Nutzung))
Beschlussvorlage (Bestandsplan mit Geltungsbereich)
Beschlussvorlage (Gutachterliche Stellungnahme der GMA)
Beschlussvorlage (Vorentwurf Nutzungsplan)
Beschlussvorlage (Vorentwurf planungsrechtliche Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung)
8. Juli 2013
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan DREYSPRINGSTRASSE - Beratung des Vorentwurfs - Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der…
Beschlussvorlage (Vorentwurf Nutzungsplan)Beschlussvorlage (Gutachterliche Stellungnahme der GMA)Beschlussvorlage (Vorentwurf planungsrechtliche Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung)Beschlussvorlage (Begründung (Gewässerrandstreifen / Art der baulichen Nutzung))Beschlussvorlage (Bestandsplan mit Geltungsbereich)
Beschlussvorlage Amt: 61 Etter Datum: 10.06.2013 Az.: -0684 Et/Ko Drucksache Nr.: 129/2013 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Technischer Ausschuss 19.06.2013 vorberatend öffentlich Gemeinderat 08.07.2013 beschließend öffentlich Abstimmung Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht ----------- Betreff: Bebauungsplan DREYSPRINGSTRASSE - Beratung des Vorentwurfs - Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Beschlussvorschlag: 1. Dem Vorentwurf wird zugestimmt. 2. Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13a BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung – durchgeführt. 3. Auf Grundlage des Vorentwurfs wird gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchgeführt. Anlage(n): 1. Begründung (Gewässerrandstreifen / Art der baulichen Nutzung) 2. Bestandsplan mit Geltungsbereich 3. Vorentwurf Nutzungsplan 4. Vorentwurf planungsrechtliche Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung 5. Gutachterliche Stellungnahme der GMA BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 129/2013 Seite - 2 - Begründung: Für den Bebauungsplan DREYSPRINGSTRASSE – den Bereich zwischen Dreyspringstraße, Schutter, Gutleutstraße und nördlicher Grundstücksgrenze des Schlachthofareals – hat der Gemeinderat am 18. Juni 2012 den Aufstellungsbeschluss gefasst. In selber Sitzung wurde dazu auch eine Veränderungssperre erlassen. Anlass hierfür war die von der Grundstückseigentümerin angestrebte Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes auf dem unmittelbar nördlich an die Schutter angrenzenden Grundstück. Eine dementsprechende Bauvoranfrage liegt derzeit im Zuge des Widerspruchsverfahrens beim Regierungspräsidium. Obwohl das Planungsgebiet die Voraussetzungen zur Anwendung des § 13a - Bebauungspläne der Innenentwicklung - des Baugesetzbuches erfüllt, wurde beim Aufstellungsbeschluss nicht dezidiert darauf hingewiesen. Dies wird nun im Zuge der Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung nachgeholt. Da Bebauungspläne nach § 13a BauGB keiner Umweltprüfung bedürfen, wird auch darauf in diesem Zuge hingewiesen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll nun durchgeführt werden. Es liegt ein Vorentwurf für den Bebauungsplan vor (siehe Anlagen 3 + 4), auf dessen Grundlage sich eine sinnvolle Beteiligung durchführen lässt. Seine wesentlichen Inhalte lauten wie folgt: 10 m breiter Gewässerrandstreifen entlang der Schutter, Die Fläche zwischen Gewässerrandstreifen und Fuß- und Radweg wird als einge schränktes Gewerbegebiet festgesetzt, in dem nur nicht wesentlich störende Betriebe zulässig sind (eingeschränktes GE) und zentrenrelevanter Einzelhandel ausgeschossen ist. Hierzu wurde die GMA – Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH im Mai 2013 beauftragt, eine Stellungnahme zum Standort abzugeben. Im Ergebnis bestätigt sie die von der Stadt eingeschlagene Vorgehensweise (siehe Anlage 5). Das Grundstück des Schlachthofs – Jugend und Kultur wird als Gemeinbedarfsfläche für kulturelle Zwecke festgesetzt. (Zur Begründung dieser Festsetzungen siehe Anlage 1) Empfehlung Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan DREYSPRINGSTRASSE die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden auf der Grundlage des Vorentwurfs durchzuführen. Karl Langensteiner-Schönborn Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.