Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat
Amt: 201
Herzog
Datum: 15.03.2018
Az.: 892.41
Drucksache Nummer:
71/2018
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
09.04.2018
vorberatend
nichtöffentlich
Gemeinderat
16.04.2018
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Hospital- und Armenfonds Lahr
- Bildung von Haushaltsresten für das Rechnungsjahr 2017
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und
Armenfonds Lahr beschließt für das Rechnungsjahr 2017 die Bildung folgender
Haushaltsreste:
- Haushaltsausgaberest bei der Finanzposition
2.8800.996000 „Zuführung Kapitalrücklage EB Spital“ i.H.v. € 150.000,- Haushaltseinnahmerest bei der Finanzposition
2.8800.362000 „Mittel Stadt Lahr f. Kapitalzuführung“ i.H.v. € 150.000,-
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage)
mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 71/2018
Seite - 2 -
Begründung:
Mit Beschluss vom 28.01.2013 hat der Gemeinderat der Stadt Lahr die Verwaltung dazu ermächtigt, der Stiftung Hospital- und Armenfonds zur Stärkung der Kapitalrücklage des Eigenbetriebs Spital – Wohnen und Pflege – aus dem Kernhaushalt Mittel in Höhe von bis zu
€ 2.500.000,- zuzuführen. Ein entsprechender Ansatz war im Haushaltsplan 2013 der Stadt
Lahr veranschlagt.
Da die buchungstechnische Abwicklung über die Trägerstiftung des Eigenbetriebs erfolgen
muss, war die Kapitalzuführung auch im Haushaltsplan des Hospital- und Armenfonds in
Form eines Einnahme- und eines Ausgabeansatzes im Vermögenshaushalt in entsprechender
Höhe zu veranschlagen.
In den Rechnungsjahren 2013 bis 2016 wurden in Tranchen insgesamt € 2.350.000,-, jeweils
in Abhängigkeit vom Bedarf an liquiden Mitteln, an den Eigenbetrieb ausbezahlt. Im Rechnungsjahr 2017 ist kein weiterer Abruf erfolgt.
Um die haushaltsrechtliche Voraussetzung für gegebenenfalls erforderliche Zuführungen im
Haushaltsjahr 2018 zu schaffen, sollte für die Stiftung Hospital- und Armenfonds ein Haushaltsausgaberest bei der Finanzposition 2.8800.996000 „Zuführung Kapitalrücklage EB Spital“
und ein Haushaltseinnahmerest bei der Finanzposition 2.8800.362000 „Mittel Stadt Lahr f. Kapitalzuführung“ in Höhe des jeweils möglichen Restbetrags i.H.v. € 150.000,- gebildet werden.
Es wird darum gebeten, die vorseitige Beschlussempfehlung zu fassen.
____________________
Dr. Wolfgang G. Müller
Stiftungsratsvorsitzender
____________________
Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer