Beschlussvorlage (Resolution des Gemeinderates der Stadt Lahr zum Erhalt des Klinikums Lahr als Klinikum der Zentralversorgung)
Sitzung: Gemeinderat (5. Sitzung)
16. April 2018
16. April 2018
Beschlussvorlage Amt: 10/101 Bayram Datum: 10.04.2018 Az.: Drucksache Nr.: 89/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 16.04.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Resolution des Gemeinderates der Stadt Lahr zum Erhalt des Klinikums Lahr als Klinikum der Zentralversorgung Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr wendet sich mit Entschiedenheit gegen die Bestrebungen des Ortenaukreises, in Offenburg ein Klinikum der Maximalversorgung einzurichten und dadurch den Status der Zentralversorgung des Klinikums Lahr in Frage zu stellen. Darüber hinaus würde ein Klinikum der Maximalversorgung in Offenburg auch zu einer Schwächung aller anderen Standorte führen. Der Ortenaukreis gehört mit seinen traditionell produzierenden Unternehmen zu den stärksten Wirtschaftsregionen in Baden-Württemberg. Mitarbeiter und Unternehmer tragen gemeinsam diese Leistung, die auch dem Haushalt des Landkreises satte Finanzmittel beschert. Den hier arbeitenden Menschen und ihren Familien ist eine gute und flächendeckende medizinische Versorgung anzubieten. Das macht unsere Region attraktiv, sichert unsere Wirtschaftskraft und damit auch künftig unsere Fähigkeit, im Wettbewerb um die Besten gegen die Ballungszentren zu bestehen. Die Strukturpolitik des Ortenaukreises muss sich nach diesen Zielen ausrichten und darf sich nicht ausschließlich an Gutachten und ökonomischer Optimierung orientieren. Die ausreichend vorhandenen Haushaltsmittel des Kreises sind daher zur Stärkung der medizinischen Infrastruktur im gesamten Ortenaukreis einzusetzen. Der Ortenaukreis wird an seinen 1977 gegebenes Versprechen und seine vertragliche Verpflichtung erinnert, die Häuser in Lahr und Offenburg gleichrangig und gleichmäßig zu fördern. Die Stadt Lahr besteht auf den Anspruch der Zentralversorgungsfunktion. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 89/2018 Seite - 2 - Sollte im Ortenaukreis ein Maximalversorgungsniveau angestrebt werden, so ist dieses auf Offenburg und Lahr zu verteilen. Das Klinikum Lahr ist ein wichtiger Standort und Garant einer ökonomisch sinnvollen medizinischen Versorgung in der Ortenau auf höchstem Niveau. Massive Einschnitte der Bettanzahl, ein verringertes Leistungsspektrum und eine eingeschränkte medizinische Leistungsfähigkeit schaden Pflegepersonen, Ärzten, Patienten und der Zukunftsfähigkeit der Stadt Lahr. Wir fordern den Ortenaukreis auf, alle Planvorstellungen, Beratungsergebnisse und das Gutachten offen zu legen und eine konstruktive Diskussion einzutreten mit dem Ziel einer optimalen Versorgungsstruktur im Ortenaukreis bei gleichzeitigem Erhalt der Zentralfunktion des Lahrer Klinikums. Anlage(n): Resolution des GR vom 16.04. Drucksache 89/2018 Begründung: Seite - 3 -