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Beschlussvorlage (Resolution des Gemeinderates der Stadt Lahr zum Erhalt des Klinikums Lahr als Klinikum der Zentralversorgung)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 10/101
Bayram

Datum: 10.04.2018 Az.:

Drucksache Nr.: 89/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

16.04.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Resolution des Gemeinderates der Stadt Lahr zum Erhalt des Klinikums Lahr als
Klinikum der Zentralversorgung

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat der Stadt Lahr wendet sich mit Entschiedenheit gegen die Bestrebungen des Ortenaukreises, in Offenburg ein Klinikum der Maximalversorgung einzurichten und dadurch den Status der Zentralversorgung des Klinikums Lahr in Frage
zu stellen. Darüber hinaus würde ein Klinikum der Maximalversorgung in Offenburg
auch zu einer Schwächung aller anderen Standorte führen.
Der Ortenaukreis gehört mit seinen traditionell produzierenden Unternehmen zu den
stärksten Wirtschaftsregionen in Baden-Württemberg. Mitarbeiter und Unternehmer
tragen gemeinsam diese Leistung, die auch dem Haushalt des Landkreises satte Finanzmittel beschert.
Den hier arbeitenden Menschen und ihren Familien ist eine gute und flächendeckende medizinische Versorgung anzubieten. Das macht unsere Region attraktiv, sichert
unsere Wirtschaftskraft und damit auch künftig unsere Fähigkeit, im Wettbewerb um
die Besten gegen die Ballungszentren zu bestehen.
Die Strukturpolitik des Ortenaukreises muss sich nach diesen Zielen ausrichten und
darf sich nicht ausschließlich an Gutachten und ökonomischer Optimierung orientieren. Die ausreichend vorhandenen Haushaltsmittel des Kreises sind daher zur Stärkung der medizinischen Infrastruktur im gesamten Ortenaukreis einzusetzen.
Der Ortenaukreis wird an seinen 1977 gegebenes Versprechen und seine vertragliche Verpflichtung erinnert, die Häuser in Lahr und Offenburg gleichrangig und
gleichmäßig zu fördern. Die Stadt Lahr besteht auf den Anspruch der Zentralversorgungsfunktion.
BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 89/2018

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Sollte im Ortenaukreis ein Maximalversorgungsniveau angestrebt werden, so ist dieses auf Offenburg und Lahr zu verteilen. Das Klinikum Lahr ist ein wichtiger Standort
und Garant einer ökonomisch sinnvollen medizinischen Versorgung in der Ortenau
auf höchstem Niveau.
Massive Einschnitte der Bettanzahl, ein verringertes Leistungsspektrum und eine
eingeschränkte medizinische Leistungsfähigkeit schaden Pflegepersonen, Ärzten,
Patienten und der Zukunftsfähigkeit der Stadt Lahr.
Wir fordern den Ortenaukreis auf, alle Planvorstellungen, Beratungsergebnisse und
das Gutachten offen zu legen und eine konstruktive Diskussion einzutreten mit dem
Ziel einer optimalen Versorgungsstruktur im Ortenaukreis bei gleichzeitigem Erhalt
der Zentralfunktion des Lahrer Klinikums.

Anlage(n):
Resolution des GR vom 16.04.

Drucksache 89/2018

Begründung:

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