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Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2017) - Kostenerstattung an BGL (Beschlußfassung))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 605
Lau

Datum: 18.01.2018 Az.: 0650/Lau

Drucksache Nr.: 22/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

05.02.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

26.02.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

60/605

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:
Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2017)
- Kostenerstattung an BGL
(Beschlußfassung)

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2017 beim Deckungskreis „GD 63006755“ (Kostenerstattung an BGL) für die Bereiche 1.6300 „Gemeindestraßen“, 1.6750 „Straßenreinigung
und Winterdienst“, 1.6800 „Parkhäuser, Parkplätze“, 1.6900 „Wasserläufe, Wasserbau“ und
1.7810 „Feld- und Wirtschaftswege“ überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 242.700.- €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch die Mehreinnahmen bei der Finanzposition
1.9000.041000 (Steuern, allgem. Zuweisungen und allgem. Umlagen –
Schlüsselzuweisungen vom Land) in Höhe von 206.400.- € und durch Einsparungen in Gesamthöhe von 36.300.- € bei folgenden Positionen:
 GD 63005100 Straßenunterhaltung, Sanierung Brücken, Sanierung von Stützmauern in
Höhe von 20.000.- €
 1.6300.520200 (Unterhaltung von Stromanschlüssen) in Höhe von 10.000.- €
 1.6300.520300 (Stromkosten und Wartung von Lichtsignalanlagen) in Höhe von 1.400.- €
 1.6300.575100 (Verkehrsregelnde Maßnahmen –Sondermarkierungen-) in Höhe von
4.900.- €.

Anlage(n):
Deckungskreis GD 63006755

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 22/2018

Seite - 2 -

Begründung:
In den Unterabschnitten 6300 „Gemeindestraßen“, 6750 „Straßenreinigung und Winterdienst“, 6800
„Parkhäuser, Parkplätze“, 6900 Wasserläufe, Wasserbau“ und 7810 „Feld- und Wirtschaftswege“ sind
die jeweiligen Ausgabepositionen mit der Bezeichnung „Kostenerstattung an BGL“ haushaltstechnisch
gesehen im Deckungskreis „GD 63006755“ (GD = gegenseitig deckungsfähig) zusammengefasst.
Das im Haushaltsplan 2017 veranschlagte Gesamtvolumen des Deckungskreises „GD 63006755“ belief sich auf 1.785.000.- €. Nach Stand der Haushaltsrechnung für 2017 vom 11.01.2018 ist der Deckungskreis um gerundet 242.700.- € überschritten(siehe Anlagenübersicht der Haushaltsstellen im
Deckungskreis „GD 63006755).
Die Ausgabenüberschreitung innerhalb des Deckungskreises begründet sich schwerpunktmäßig wie
folgt:
- Jährlich extrem steigende Anzahl von illegalen Müllentsorgungen im gesamten Stadtgebiet und
den Außenbereichen mit erhöhtem Personal- und Beseitigungsaufwand.
- Stetig steigende Zunahme von Vandalismusschäden mit unbekannten Schädigern (zum Teil auch
Wiederholungstaten an gleicher Stelle, wie zum Beispiel entlang dem Schutterufer).
- Vermehrte Straßenreinigung nach Ölspuren ohne bekannten Verursacher oder Reinigungseinsätzen nach Feuerwehreinsätzen.
- Winterdiensteinsätze nach Feuerwehreinsätzen (Glatteisgefahr durch Löschwasser).
- Kauf von Salz für den Winterdienst
Im Weiteren muss auch die Anpassung des BGL-Verrechnungssatzes im Jahr 2017 berücksichtigt
werden.
Die Deckung der Mehrausgaben in Höhe von 242.700.- € kann durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.041000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen – Schlüsselzuweisungen
vom Land) in Höhe von 206.400.- € und durch Einsparungen in Gesamthöhe von 36.300.- € bei nachstehenden Finanzpositionen erfolgen:
Deckungskreis GD 63005100 Straßenunterhaltung, Sanierung Brücken, Sanierung von Stützmauern
in Höhe von 20.000.- €, 1.6300.520200 (Unterhaltung von Stromanschlüssen) in Höhe von 10.000.- €,
1.6300.520300 (Stromkosten und Wartung von Lichtsignalanlagen) in Höhe von 1.400.- €,
1.6300.575100 (Verkehrsregelnde Maßnahmen –Sondermarkierungen-) in Höhe von 4.900.- €.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer