Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die…
Sitzung: Gemeinderat (11. Sitzung)
15. Oktober 2018
15. Oktober 2018
Beschlussvorlage Amt: 14 Kopf Datum: 11.09.2018 Az.: 801.19 Drucksache Nr.: 239/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 08.10.2018 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 15.10.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bauund Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von 3.552.877,52 EUR und einem Jahresgewinn von 143.678,07 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresgewinn des Eigenbetriebs im Jahr 2017 beträgt 143.678,07 EUR. Der Jahresüberschuss des Betriebszweigs Bau und Garten in Höhe von 220.084,38 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresverlust des Betriebszweigs Wald in Höhe von 76.406,31 EUR wird aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Anlage(n): Schlussbericht BGL 2017, Jahresabschluss BGL 2017 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 239/2018 Seite - 2 - Begründung: Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) ist abgeschlossen. Die Ergebnisse der Prüfung wurden im angeschlossenen Bericht zusammengefasst. Die Voraussetzungen für die förmliche Feststellung des Jahresergebnisses sind nunmehr gegeben. Der BGL ist ein nichtwirtschaftliches Unternehmen der Stadt Lahr. Für den Jahresabschluss gelten primär die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Eigenbetriebsrechts. Diese stellten die Basis für die Prüfung dar. Die betriebswirtschaftlichen Elemente der Bilanzanalyse haben beim BGL nicht die Aussagekraft und Funktion, die sie bei einem Wirtschaftsunternehmen haben. Dennoch sind die Aussagen hinsichtlich der Entwicklung des Unternehmens bedeutsam und lassen Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit zu. Dr. Wolfgang G. Müller Christian Zanger