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Beschlussvorlage (Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 5. Änderung - Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 15. Mai 2017)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Gauggel

Datum: 27.09.2018 Az.: - 0691/Ga

Drucksache Nr.: 256/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

10.10.2018

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

15.10.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET-WEST, 5. Änderung
- Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich
- Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 15. Mai 2017

Beschlussvorschlag:
1. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans INDUSTRIEGEBIET – WEST, 5.
Änderung mit Geltungsbereich vom 22. März 2017 wird aufgehoben.
2. Für den im Bestandsplan vom 27. September 2018 dargestellten Bereich wird gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans INDUSTRIEGEBEIT - WEST,
5. Änderung zum geänderten Geltungsbereich beschlossen.

Anlage(n):
Bestandsplan mit geändertem Geltungsbereich des Bebauungsplanes

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 256/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Der Gemeinderat beschloss am 15. Mai 2017 die Aufstellung des Bebauungsplans INDUSTRIEGEBIET – WEST, 5. Änderung. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden erfolgte vom 29. Mai 2017 bis einschließlich 7. Juli 2017. Während der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und Behörden gingen 12 Stellungnahmen der Behörden und eine Stellungnahme
aus der Öffentlichkeit ein. Unter anderem ging eine Stellungnahme der Deutschen Bahn AG ein.
In der Stellungnahme wurde formuliert, dass der Aufstellung des Bebauungsplans INDUSTRIEGEBIET – WEST, 5. Änd. nicht zugestimmt werden kann. Im Geltungsbereich wurden Grundstücke mit einbezogen, bei denen es sich um für Eisenbahnzwecke gewidmetes Gelände handelt.
Im Zuge des geplanten Ausbaus der Rheintalbahn werden diese zur Nutzung für Bahnzwecke
benötigt. Vor Ende der Planungsphase und vor Kenntnis der endgültigen Lage der zu bauenden
Gleisanlagen könne auch nicht abschließend beurteilt werden, in welchem Umfang ein Teil des
betroffenen Bahngeländes zu einem späteren Zeitpunkt aufgegeben werden könnte.
Nach regem Briefwechsel mit der Deutschen Bahn und Einschaltung eines Fachanwaltes fand
nun am 26.07.2018 ein Termin mit Vertretern der DB Netz AG statt. Mittlerweile war die Planung
der Gleisanlagen soweit fortgeschritten, dass von Seiten der Deutschen Bahn AG benannt werden konnte welche Flächen weiterhin benötigt werden und für welche Flächen kein weiteres Interesse an einer Bahnnutzung besteht. Es wurde vereinbart, dass die DB Netz AG eine Interessenlinie festlegt und diese an die Stadt Lahr übermittelt. Diese wurde am 14.9.2018 der Stadt Lahr
zugesandt.
Innerhalb des geänderten Geltungsbereichs werden weiterhin die Planungsziele verfolgt einen
Park & Ride - Parkplatz einzurichten sowie eine städtebauliche Entwicklung und Neuordnung der
verbleibenden Grundstücke zu bewirken. Die geplante Erschließungsstraße sowie die Grünfläche
werden an angedachter Stelle nicht mehr möglich sein, da sich diese Flächen außerhalb des geänderten Geltungsbereichs befinden.
Um zwischenzeitlich unerwünschte Entwicklungen im Geltungsbereich des Änderungsbereichs
des bestehenden Bebauungsplans zu verhindern, soll außerdem eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch erlassen werden. Ausnahmen, die das Änderungsverfahren des Bebauungsplans inhaltlich nicht tangieren, sind jedoch möglich.
Auf Grund des nun geänderten Geltungsbereichs und der damit abweichenden Planung schlägt
die Verwaltung, vor den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan INDUSTRIEGEBIET –
WEST, 5. Änderung neu zu fassen und den Aufstellungsbeschluss vom 15. Mai 2017 aufzuheben.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen.
Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu
verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.