Beschlussvorlage (Schlussbericht BGL 2017)
Sitzung: Gemeinderat (11. Sitzung)
15. Oktober 2018
15. Oktober 2018
Schlussbericht 2017 Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr -BGL- INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs ................. 3 II. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs ....................................................... 3 1 Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs .................................................. 3 2 Überörtliche Prüfung, Vorjahresabschluss ............................................................. 4 2.1 Überörtliche Prüfung ................................................................................. 4 2.2 Vorjahresabschluss .................................................................................. 4 3 III. Wirtschaftsführung, Rechnungswesen ................................................................... 5 Vollzug des Wirtschaftsplans ........................................................................ 6 1 Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) .......................................................................................... 7 2 Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO) ................................ 8 3 Finanzplanung (§ 4 EigBVO) .................................................................................... 9 4 Kasse, Bewirtschaftung ........................................................................................... 9 5 Verwaltungskostenbeitrag ..................................................................................... 10 IV. Prüfung des Jahresabschlusses 2017 ........................................................ 10 1 Grundsätzliche Feststellungen .............................................................................. 10 2 Prüfung der Buchführung ...................................................................................... 11 2.1 A K T I V A .............................................................................................. 12 2.2 P A S S I V A .......................................................................................... 16 3 Lagebericht (§ 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB) und Anhang ....................... 21 4 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)..................................................................... 22 5 Bilanzanalyse .......................................................................................................... 25 Cash-Flow ....................................................................................................... 25 Zusammenfassung .................................................................................................. 27 V. Bestätigungsvermerk ................................................................................... 28 VI. Beschlussvorschlag ..................................................................................... 28 Anlage: Anlage 9 zu § 12 EigBVO - Angaben in den Beschlüssen ABKÜRZUNGEN AfA Absetzung für Abnutzung AHK Anschaffungs- und Herstellungskosten AV Anlageverzeichnis BgA Betrieb gewerblicher Art BGL Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilRUG Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz BIS Bauhofinformationssystem DA Dienstanweisung EigBG Eigenbetriebsgesetz EigBVO Eigenbetriebsverordnung FIBU Finanzbuchhaltung GemHVO Gemeindehaushaltsverordnung GemKVO Gemeindekassenverordnung GemO Gemeindeordnung Baden-Württemberg GemPrO Gemeindeprüfungsordnung GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GPA Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch i.V.m. in Verbindung mit KStG Körperschaftsteuergesetz RPA Rechnungsprüfungsamt Vj. Vorjahr VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VwV Verwaltungsvorschrift I. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den Gemeinderat in entsprechender Anwendung der Kriterien für die Prüfung der Jahresrechnung (§ 110 Abs. 1 GemO) nach Maßgabe der Gemeindeprüfungsordnung (GemPrO) zu prüfen. Außerdem obliegt dem RPA gem. § 112 Abs. 1 GemO die laufende Prüfung der Kassenvorgänge. Als weitere Aufgabe hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 03.04.2000 dem RPA die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens für den Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) übertragen (§ 112 GemO). Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 wurde von Frau Kopf geprüft. II. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs 1 Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs Der Gemeinderat hat am 19.04.1999 beschlossen, die bisherigen Betriebe Bauhof, Stadtgärtnerei, Friedhof sowie das Sachgebiet Betriebsabrechnung zu einer organisatorischen Einheit in der Rechtsform des Eigenbetriebs zusammenzufassen. Der Eigenbetrieb wurde mit Erlass der Betriebssatzung zum 01.01.2000 mit dem Namen „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ -BGL- gegründet. (GR-Beschluss 24.01.2000) Am 22.07.2002 beschloss der Gemeinderat, das Sachgebiet Wald dem BGL zuzuordnen. Für die entsprechende Satzungsänderung zum 01.01.2003 erfolgte die Beschlussfassung des Gemeinderats am 16.12.2002. Zweck des Eigenbetriebs ist die a) Erbringung von Leistungen für die Unterhaltung und Pflege des städtischen Vermögens sowie sonstige Serviceleistungen für städtische Einrichtungen und Eigenbetriebe b) die Durchführung des Bestattungswesens c) die Bewirtschaftung des Stadtwaldes (ab 01.01.2003) Eine Gewinnerzielungsabsicht besteht nicht. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 Seite 3 von 28 Aufgrund der Aufgabenstellung liegt beim BGL kein „Betrieb gewerblicher Art“ (BgA) und damit keine Steuerpflicht gemäß § 4 KStG vor. Zur Leitung des Eigenbetriebs wurde gem. § 4 EigBG i.V.m. § 8 der Betriebssatzung ein Betriebsleiter bestellt. Die Funktion des Betriebsausschusses gem. §§ 7 u. 8 EigBG nahm ursprünglich der Technische Ausschuss wahr. Der Gemeinderat der Stadt Lahr hat am 13.06.2005 den § 5 der Betriebssatzung zum 01.07.2005 geändert. Demnach nimmt nun der Haupt- und Personalausschuss die Funktion des Betriebsausschusses wahr. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO). 2 Überörtliche Prüfung, Vorjahresabschluss 2.1 Überörtliche Prüfung Im ersten Halbjahr 2014 führte die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) gem. § 113 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 114 Abs. 1 GemO unter anderem die überörtliche Finanzprüfung des BGL in den Wirtschaftsjahren 2007 bis 2012 durch. Die Prüfungsfeststellungen der überörtlichen Prüfung des BGL sind im Prüfungsbericht der GPA vom 27.04.2015 unter Punkt 9 zusammengefasst. Die Kämmerei hat zu den Prüfungsfeststellungen mit Schreiben vom 03.05.2016 gegenüber der GPA Stellung genommen. Die Bestätigung des Regierungspräsidiums zum Abschluss der überörtlichen Prüfung erfolgte am 28.07.2017. 2.2 Vorjahresabschluss Der Bericht des RPA über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2016 des Eigenbetriebs BGL wurde dem Gemeinderat am 25.09.2017 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte den Jahresabschluss 2016 mit einer Bilanzsumme von 3.526.738,19 EUR und einem Jahresgewinn von 58.972,87 EUR gem. § 16 Abs. 3 EigBG förmlich fest. Der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2016 setzt sich zusammen aus dem Jahres- Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 Seite 4 von 28 überschuss des Betriebszweigs Bau und Garten in Höhe von 122.905,67 EUR und aus dem Jahresfehlbetrag des Betriebszweigs Stadtwald in Höhe von 63.932,80 EUR. Der Jahresüberschuss des Betriebszweigs Bau und Garten wird mit 34.228,38 EUR zur Tilgung des Verlustvortrags verwendet und mit 88.677,29 EUR auf neue Rechnung vorgetragen. Der Verlust des Betriebszweigs Stadtwald wird aus dem Haushalt der Gemeinde ausgeglichen. Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss wurde nach § 16 Abs. 4 EigBG in den beiden Lahrer Tageszeitungen am 07.10.2017 ortsüblich bekanntgegeben. Der Jahresabschluss und der Lagebericht lagen vom 09.10. bis 17.10.2017 zur Einsichtnahme für die Bürger und Abgabepflichtigen öffentlich aus. Der Jahresabschluss 2016 kann somit als Basis für die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 herangezogen werden. 3 Wirtschaftsführung, Rechnungswesen Der Eigenbetrieb führt sein Rechnungswesen gemäß § 6 EigBVO nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. Seit dem Rechnungsjahr 2004 erfolgt die Finanzbuchführung über DATEV, die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) und das Auftragswesen über das Bauhofinformationssystem BIS mit Schnittstelle zu DATEV. Die Freigabe der Programme durch die Betriebsleitung erfolgte am 20.01.2005 (§ 3 EigBG i.V.m. § 11 Abs. 1 und § 23 Abs. 2 GemKVO). Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebs wurden bis 31.12.2003 gemäß § 98 GemO als Sonderkasse im Rahmen der Einheitskasse durch die Stadtkasse abgewickelt. Seit 01.01.2004 erfolgt die Erledigung des Zahlungsverkehrs über ein extra eingerichtetes eigenes Girokonto, über das vier Beschäftigte der Stadtkasse verfügungsberechtigt sind. Die Abwicklung der Kassengeschäfte wird von der Stadtkasse erledigt. Die Sicherstellung der nötigen Liquidität liegt jedoch in der Verantwortung der Betriebsleitung. Löhne und Vergütungen werden vom Personalamt der Stadt Lahr mit dem Verfahren DVV-Personal über das regionale Rechenzentrum in Freiburg abgerechnet. Darüber Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 Seite 5 von 28 hinaus erbringen weitere städtische Dienststellen Serviceleistungen für den Eigenbetrieb, die jährlich über einen Verwaltungskostenbeitrag vergütet werden. III. Vollzug des Wirtschaftsplans Nach § 14 Abs. 1 EigBG ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht. Bei Eigenbetrieben tritt nach § 14 EigBG der Wirtschaftsplan an die Stelle des Haushaltsplans. Der Vermögensplan als Teil des Wirtschaftsplans enthält die Einnahmen und Ausgaben aus der Kreditwirtschaft und ersetzt insoweit den Vermögenshaushalt. Kreditaufnahmen bedürfen in entsprechender Anwendung des § 87 GemO der Genehmigung im Rahmen des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs (§ 12 EigBG). Der Gemeinderat verabschiedete den Wirtschaftsplan 2017 am 19.12.2016. Der Wirtschaftsplan 2017 wurde rechtzeitig aufgestellt (§ 14 Abs. 1 EigBG) und entsprach den gesetzlichen Erfordernissen. Er wurde gem. § 14 Abs. 3 EigBG vom Gemeinderat beschlossen und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt (§ 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. §§ 87 Abs. 2, 81 Abs. 2 u. 121 Abs. 2 GemO). Mit Schreiben vom 25.01.2017 bestätigte das Regierungspräsidium die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über die Feststellung des Wirtschaftsplans und genehmigte die vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 1.237.900,- EUR (§ 12 Abs. 1 S. 3 EigBG i.V.m. § 87 Abs. 2 GemO). Tatbestände, die nach § 15 EigBG eine Änderung des Wirtschaftsplans erforderlich machten, lagen im Wirtschaftsjahr 2017 nicht vor. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 Seite 6 von 28 Planvergleich des Wirtschaftsplans 2017: 2017 Ansatz Ergebnis Abw eichung 1. Erfolgsplan a) Erträge davon "Bau- und Garten" davon "Wald" in Euro 7.332.300,00 6.752.000,00 580.300,00 in Euro 7.460.349,93 6.869.419,68 590.930,25 in Euro 128.049,93 117.419,68 10.630,25 in % 1,72 1,71 1,80 b) Aufwendungen davon "Bau- und Garten" davon "Wald" 7.413.100,00 6.752.000,00 661.100,00 7.316.671,86 6.649.335,30 667.336,56 -96.428,14 -102.664,70 6.236,56 -1,32 -1,54 0,93 -80.800,00 0,00 -80.800,00 143.678,07 220.084,38 -76.406,31 224.478,07 220.084,38 4.393,69 156,24 100,00 -5,75 2. 3. 4. 5. Jahresüberschuss (+) /Fehlbetrag (-) davon "Bau- und Garten" davon "Wald" Vermögensplan a) Einnahmen (einschl. erübrigte Mittel aus Vorjahren) b) Ausgaben Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen Höchstbetrag der Kassenkredite 1.629.500,00 1.629.500,00 1.237.900,00 0,00 500.000,00 968.058,85 -661.441,15 726.879,60 -902.620,40 0,00 -1.237.900,00 1 Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) Der Erfolgsplan muss nach § 1 EigBVO alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthalten. Der Erfolgsplan 2017 weist bei Erträgen in Höhe von 7.332.300,- EUR und Aufwendungen in Höhe von 7.413.100,- EUR einen Jahresfehlbetrag von 80.800,- EUR aus. Damit liegt der Jahresüberschuss 2017 mit 143.678,07 EUR um insgesamt 224.478,07 EUR über dem Planwert. Der Jahresfehlbetrag des Bereichs Wald ist um 4.393,69 EUR geringer als veranschlagt. Der Bereich Bau- und Garten konnte bei einem geplanten Ergebnis von 0,- EUR einen Jahresüberschuss in Höhe von 220.084,38 EUR erwirtschaften. Insgesamt liegen die Erträge um 1,72 % über der Planung während die Aufwendungen um 1,32 % unter der Planung liegen. Die Erträge aus dem Betriebszweig Wald liegen um 10.630,25 EUR (1,80%) und die Aufwendungen um 6.236,56 (0,93%) jeweils leicht über der Planung. Die Erträge aus dem Betriebszweig Bau und Garten liegen um 117.419,68 EUR (1,71 %) über der Planung während die Aufwendungen um 102.664,70 EUR (1,54 %) unter der Planung liegen. Details zu Veränderungen bei den Aufwendungen und Erträgen gegenüber dem Vorjahr sind im Jahresbericht erläutert. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 Seite 7 von 28 2 Vermögensplan – Vermögensplanabrechnung (§ 2 EigBVO) Der Vermögensplan (§ 2 EigBVO) erfüllt für den Eigenbetrieb die Funktion eines Investitions- und Finanzierungsplans. Hier werden die langfristigen Vermögensänderungen und die dazu verwendeten Finanzierungsmittel geplant. Die veranschlagten Mittel stellen u.a. für die Betriebsleitung eine Ausgabeermächtigung dar. Obwohl weder im EigBG noch in der EigBVO eine Abrechnung des Vermögensplans am Ende des Jahres ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich die Notwendigkeit aus den Vorschriften über den Inhalt des Vermögensplans. Demnach sind alle langfristig zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel sowie der langfristige Finanzierungsbedarf zu veranschlagen. Dazu gehören auch die Finanzierungsüberschüsse und -fehlbeträge aus den vorausgegangenen Wirtschaftsjahren, die im Vermögensplan als „erübrigte Mittel aus Vorjahren“ oder „Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren“ zu veranschlagen sind (vgl. Anlage 6 zur EigBVO). Im Zuge der Vermögensplanabrechnung ist zu entscheiden, ob noch nicht verwendete Finanzierungsmittel für noch nicht abgeschlossene oder verschobene Maßnahmen weiterhin benötigt werden bzw. wie Finanzierungsfehlbeträge ausgeglichen werden können. Dies ist im Jahresbericht zu dokumentieren und entsprechend bei der nächsten Vermögensplanaufstellung zu berücksichtigen. Nach § 2 Abs. 3 EigBVO i.V.m. Anlage 6 ist der Finanzierungsbedarf nach Betriebszweigen und Vorhaben getrennt zu veranschlagen und so auch im Vermögensplan und Anlagennachweis darzustellen. Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der Goldenen Bilanzregel, wonach das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital finanziert sein soll. Dies ergibt sich u. a. aus der Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 Satz 1 EigBG). Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 EigBVO sind beim Eigenbetrieb, die Mittel der Vorhaben des Vermögensplans zeitlich unbeschränkt übertragbar. Die buchungsmäßige Bildung von Haushaltsresten, wie sie die GemHVO für den kameralen Haushalt vorschreibt, ist handelsrechtlich allerdings nicht zulässig. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 Seite 8 von 28 Einnahmen Verlustabdeckung durch die Gemeinde Erwirtschaftete Abschreibungen Jahresgewinn Bau und Garten Erübrigte Mittel aus Vorjahren Finanzierungsmittel insgesamt Betrag (Euro) 43.017,09 359.240,01 220.084,38 345.717,37 968.058,85 Ausgaben Investitionen Jahresverlust Wald Tilgung von Krediten Finanzierungsbedarf insgesamt Betrag (Euro) 473.097,01 76.406,31 177.376,28 726.879,60 Finanzierungsüberschuss 241.179,25 Im Geschäftsjahr 2017 ergibt sich ein Finanzierungsüberschuss in Höhe von 241.179,25 EUR. 3 Finanzplanung (§ 4 EigBVO) Das Eigenbetriebsrecht schreibt für die Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die den Vorgaben des § 85 GemO entspricht. Es ist auf der Grundlage eines Investitionsprogramms ein fünfjähriger Finanzplan zu erstellen, der um eine Übersicht über die Tilgungsverpflichtungen und die Finanzierungsmittel zu ergänzen ist. Des Weiteren sind die Auswirkungen auf Haushalt der Stadt Lahr darzustellen, um eine Verbindung zur Finanzplanung der Gemeinde zu ermöglichen. Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2016 – 2020 wurden ordnungsgemäß erstellt. 4 Kasse, Bewirtschaftung Der Eigenbetrieb BGL ist seit 01.01.2004 nicht mehr in die Einheitskasse integriert. Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 09.01.2004 wurde eine Sonderkasse gem. § 98 GemO eingerichtet. Die jährlich vorgeschriebene unvermutete Kassenprüfung fand am 14.12.2017 statt (vgl. Prüfungsteilbericht 15/2017). Die Kassenprüfung ergab keine Beanstandungen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde im Wirtschaftsplan auf 500.000,- EUR festgelegt. Die Kassenliquidität war jederzeit gewährleistet. Die im Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 Seite 9 von 28 genehmigten Kassenkredite wurden wie schon in den Vorjahren nicht in Anspruch genommen. Die Bewirtschaftungsbefugnis der Betriebsleitung ergibt sich aus der Betriebssatzung vom 01.01.2000. Für die Stadtverwaltung sind in der Dienstanweisung (DA) zum Vollzug des Haushaltsplanes (Zuständigkeitsordnung – ZO) die Zuständigkeiten für die Verwendung von Haushaltsmitteln und die sonstigen, mit der Finanzwirtschaft der Stadt zusammenhängenden Angelegenheiten, geregelt. Dazu gehören insbesondere Regelungen zur Bewirtschaftungs- und Anordnungsbefugnis. Am 24.4.2013 wurde für den BGL eine gesonderte DA für die Regelungen der Kassenangelegenheiten erlassen. 5 Verwaltungskostenbeitrag Für die Leistungen, die städtische Dienststellen für den Eigenbetrieb erbringen, erhebt die Stadt Lahr einen Verwaltungskostenbeitrag. In diesem Betrag sind auch die Kosten des RPA für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses enthalten. Der Verwaltungskostenbeitrag wird beim Eigenbetrieb als sonstiger betrieblicher Aufwand verbucht und beläuft sich für das Rechnungsjahr 2017 auf 108.400,- EUR. Dieser Betrag verteilt sich wie folgt auf die Betriebszweige: Anteil Wald: Anteil Bau und Garten: 9.700,- EUR 98.700,- EUR Zudem erfolgt die Berechnung einer internen Verwaltungsumlage zwischen den Bereichen „Bau- und Garten“ und „Stadtwald“ in Höhe von 22.000,- EUR. IV. Prüfung des Jahresabschlusses 2017 1 Grundsätzliche Feststellungen Nach § 16 EigBG hat die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang bestehenden Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 Seite 10 von 28 Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs sind gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und dem Oberbürgermeister vorzulegen. Diese Unterlagen sind der örtlichen Prüfungseinrichtung unverzüglich zuzuleiten. Der Gemeinderat stellt den geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Bericht der örtlichen Prüfung innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest. Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermitteln. Der Jahresabschluss mit Lagebericht wurde dem Rechnungsprüfungsamt am 06.04.2018 zur Prüfung vorgelegt. Die Frist zur Erstellung des Jahresabschlusses gemäß § 16 Abs.2 EigBG wurde eingehalten. 2 Prüfung der Buchführung Die Buchführung dient als Grundlage für eine ordnungsgemäß entwickelte Bilanz und GuV. Die Bücher sind nach § 6 EigBVO entsprechend den Vorschriften des Dritten Buchs des HGB zu führen. Seit 2017 nutzt der BGL zur Buchführung die DATEV-Cloud Lösung. Sämtliche Daten sind weiterhin am physischen Standort Nürnberg im zertifizierten DATEVRechenzentrum gespeichert und gesichert. Für die Prüfung des Jahresabschlusses erhielt das RPA - mittels Zugang zur DATEV-Cloud - Einsicht in die Finanzbuchhaltung des BGL. Die für die Prüfung erforderlichen Jahresabschluss- und Buchführungsunterlagen wurden dem RPA übergeben. Der Jahresabschluss mit Lagebericht zum 31.12.2017 wurde von der Betriebsleitung erstellt. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 Seite 11 von 28 Eine von der Betriebsleitung unterzeichnete berufsübliche Vollständigkeitserklärung, in der die lückenlose Erfassung aller buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle in der Buchhaltung, die Zurverfügungstellung aller angeforderten Unterlagen und der vollständige Ausweis aller Vermögenswerte und Verpflichtungen im Jahresabschluss versichert wird, liegt dem RPA vor. 2.1 A AKTI VA Anlagevermögen Das Anlagevermögen ist in der Bilanz entsprechend der Anlage 1 zur EigBVO unter der Position A zu bilanzieren. Des Weiteren ist gemäß § 10 Abs. 2 EigBVO ein Anlagennachweis zu erstellen, welcher als Bestandteil des Anhangs die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Finanzanlagen aufzeigen soll. Die Darstellung hat entsprechend den Formblättern 2 u. 3 (Anlage 2 u. 3 zur EigBVO) zu erfolgen. Ein zusätzliches Inventarverzeichnis ist nicht erforderlich. Das Anlagevermögen zum 31.12.2017 wurde im Anlagennachweis nach den beiden Betriebszweigen getrennt dargestellt. Das in der Bilanz ausgewiesene Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die zugrunde gelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern wurden anhand steuerlicher Abschreibungstabellen und betrieblicher Überlegungen festgelegt und konnten im Wesentlichen nachvollzogen werden. Zur Orientierung empfehlen wir grundsätzlich auch die AfA-Tabelle für die Kommunalverwaltung in Baden-Württemberg heranzuziehen. Im Jahr 2017 wurden Neu- und Ersatzbeschaffungen in Höhe von insgesamt 473.097,01 EUR getätigt. Hiervon entfallen auf den Betriebszweig "Bau und Garten" 468.373,06 EUR (Vj. 176.696,70 EUR) und auf den Betriebszweig "Wald“ 4.723,95 EUR (Vj. 5.043,82 EUR). Im Gegenzug sind Maschinen und Fahrzeuge mit ehemaligen Anschaffungskosten von 142.282,59 EUR (RBW: 16.860,50 EUR) abgegangen. Erlöse aus Sachanlagenverkäufen wurden in Höhe von 39.402,40,- EUR in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 Seite 12 von 28 Anlageninventur Das Anlagevermögen - insbesondere die Betriebsausstattung (Kleingeräte) - ist regelmäßig im Rahmen einer Anlageninventur zu überprüfen und ggf. anzupassen. (Siehe auch PtB 06/2011 Kleingeräte BGL) Nach Angaben des BGL haben im Jahr 2017 entsprechende Bestandskontrollen stattgefunden und die Vollständigkeit der kontrollierten Kleingeräte wurde festgestellt. Vergabeverfahren Im Rahmen der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens für den Eigenbetrieb BGL (Übertragung der Aufgabe mit Beschluss vom 03.04.2000, § 112 GemO) begleitet das RPA die Vergaben des BGL. Die DA VOL gilt auch für den BGL. § 7 der DA VOL regelt die Ausschreibungspflicht entsprechend der VOL. Grundsätzlich sind alle Leistungen öffentlich auszuschreiben. Dies gilt auch für Rahmen- und Zeitverträge. Freihändige Vergaben sind bis zu einem Betrag von 10.000,- EUR (netto) zulässig. Auch bei freihändigen Vergaben ist der Wettbewerb zu beachten. Es sind grundsätzlich mehrere Angebote einzuholen. Ab einer Vergabesumme von 50.000,- EUR (netto) wird eine öffentliche Ausschreibung notwendig. Im Jahr 2017 wurde die Lieferung von Treibstoffen ausgeschrieben. B Umlaufvermögen B1 Vorräte Der unter der Position Vorräte bilanzierte Lagerbestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen der verschiedenen Betriebsbereiche des Eigenbetriebs betrug zum 31.12.2017 insgesamt 31.344,56 EUR. (Vj. 30.752,36 EUR). Eine umfangreiche Lagerhaltung ist weiterhin nicht geplant. Zum 31.12.2017 wurde eine Inventur des Lagerbestands durchgeführt. Die Inventurunterlagen zum 31.12.2017 liegen dem RPA vor. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 Seite 13 von 28 Aufgrund der räumlich getrennten Lagerplätze, der fehlenden Lagerbuchhaltung und dem Fehlen von Bestandslisten mit Lagerplatzzuordnung ist eine schnelle Erfassung der Bestände nur erschwert möglich. Ein Abgleich der Inventurergebnisse mit Sollbeständen je Lagerplatz ist nicht durchgehend möglich. Die Vollständigkeit der erfassten Bestände kann nicht beurteilt werden und aufgrund der fehlenden Lagerbuchhaltung ist eine durchgängige Bewertung der Bestände nach dem Niederstwertprinzip nicht gewährleistet. Es erfolgt keine Erfassung von Beständen, die für aktuelle, noch nicht abgerechnete Aufträge der Stadt Lahr zwischengelagert werden. Eine zentrale Lagerhaltung und eine detaillierte Lagerbuchhaltung wären hilfreich für eine schnelle und vollständige Erfassung des Lagerbestands und die Bewertung der Vorräte nach handelsrechtlichen Vorschriften. Unfertige Leistungen in Höhe von 13.062,03 EUR (Vj. 37.652,89 EUR) für 13 in Ausführung befindliche Projekte wurden ebenfalls als Vorräte aktiviert. B2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum 31.12.2017 insgesamt mit 452.904,33 EUR (Vj. 400.298,48 EUR) bilanziert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum 31.12.2017 auf insgesamt 18.034,95 EUR (Vj. 34.060,68 EUR). Forderungen gegen die Stadt Lahr/andere Eigenbetriebe Die Forderungen gegen die Stadt Lahr sind zum 31.12.2017 mit insgesamt 426.888,14 EUR bilanziert (Vj. 356.932,18 EUR) und betreffen ausschließlich den Bereich „Bau und Garten“. Der Eigenbetrieb ist hauptsächlich für städtische Dienststellen tätig. Im Jahr 2017 erhielt der Betriebszweig „Bau und Garten“ Gesamtaufträge im Wert von 6.800.335,27 EUR. Ca. 82 % der Aufträge waren im Rahmen von Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 Seite 14 von 28 Daueraufträgen erteilt. Die Auftragsentwicklung ist im Lagebericht detailliert dargestellt. Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände sind zum 31.12.2017 mit 7.981,24 EUR (Vj. 9.305,62 EUR) bilanziert und beinhalten im Wesentlichen Gehaltsvorschüsse und Kreditoren-Sollposten. B3 Kassenbestand / Guthaben bei Kreditinstituten Seit dem 01.01.2004 werden die Kassengeschäfte des Eigenbetriebs über ein eigenes Girokonto bei der Volksbank abgewickelt. Im Jahr 2017 wurde ein weiteres Girokonto bei der Sparkasse eingerichtet. Von einer Festgeldanlage wurde im Berichtszeitraum Abstand genommen. Die liquiden Mittel setzen sich zum 31.12.2017 wie folgt zusammen: Barkasse des Bereichs Stadtwald Barkasse des Bereichs Bau und Garten 50,00 EUR 250,00 EUR Girokonto Volksbank 11.551,72 EUR Girokonto Sparkasse 282.382,55 EUR 294.234,27 EUR Die Beträge auf den Bankkonten und dem Kassenbuch stimmen mit den Buchhaltungskonten überein. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 Seite 15 von 28 Folgende Schaubilder zeigen die durchschnittliche Liquiditätsentwicklung des Jahres 2017: C Rechnungsabgrenzung Der Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 1.395,- EUR beinhaltet den, das Geschäftsjahr 2018 betreffenden Anteil der Wartungskosten der BIS-Software. 2.2 A PAS S I VA Eigenkapital Der Eigenbetrieb ist nach § 12 Abs. 2 Satz 1 EigBG mit einem angemessenen Stammkapital auszustatten. Das Stammkapital bildet zusammen mit den Rücklagen das Eigenkapital des Eigenbetriebs. Ursprünglich wurde der Eigenbetrieb mit einem Stammkapital von 1.600.000,- DM (818.067,01 EUR) ausgestattet. Auf Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) wurde zum 01.01.2004 das Stammkapital in ein gemeindli- Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 Seite 16 von 28 ches Darlehen in Höhe von 818.067,01 EUR umgewandelt. (Satzungsänderung zum 01.01.2004 vom Gemeinderat beschlossen am 02.02.2004) Durch Gemeinderatsbeschluss vom 24.11.2008 wurden die in den Vorjahren gebildeten allgemeinen Rücklagen in Höhe von 253.322,85 EUR zum 01.01.2009 in ein verzinsliches Gemeindedarlehen umgewandelt. Die vorgesehene Kreditaufnahme in dieser Höhe wurde mit dem Wirtschaftsplan 2009 beschlossen. Das gemeindliche Darlehen erhöhte sich somit ab 01.01.2009 auf insgesamt 1.071.389,86 EUR. Die im Sinne der goldenen Bilanzregel üblicherweise als angemessen geltende Eigenkapitalausstattung von 30 - 40 % ist nur bei steuerpflichtigen Betrieben unbedingt zu beachten, damit keine verdeckte Gewinnausschüttung angenommen werden muss. Nach Rechtsprechungen in der Privatwirtschaft wird allerdings häufig auch eine geringere Eigenkapitalausstattung als angemessen erachtet. Da es sich beim BGL um ein nichtwirtschaftliches Unternehmen im Sinne des § 102 Abs. 4 Nr.3 GemO handelt, kann gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 EigBG auf die übliche Kapitalausstattung ganz verzichtet werden. Im Rechnungsjahr 2017 hat der Eigenbetrieb einen Jahresüberschuss in Höhe von 143.678,07 EUR erwirtschaftet. Der Betriebszweig Bau und Garten hat dabei einen Gewinn von 220.084,38 EUR und der Bereich Stadtwald einen Verlust von 76.406,31 EUR ausgewiesen. Das Eigenkapital beläuft sich zum 31.12.2017 auf 340.975,06 EUR. Damit ergibt sich eine Eigenkapitalquote von knapp 9,60 % (Vj. 3,78 %). + Zuw achs Eigenkapital I. Stammkapital II. Rücklagen 1. allgemeine Rücklage 2. zweckgebundene Rücklagen III. Bilanzgewinn/-verlust Gewinn/Verlust des Vorjahres Gewinnabführung an städt. Haushalt Verlustausgleich aus Haushalt Jahresgewinn/-verlust(-) Jahresgewinn/-verlust(-) "Bau und Garten" Jahresgewinn/-verlust(-) "Stadtwald" 31.12.2017 31.12.2016 - Minderung Veränderung Euro Euro Euro % 340.975,06 133.364,19 207.610,87 155,67 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 340.975,06 133.364,19 207.610,87 155,67 133.364,19 -34.228,38 167.592,57 -489,63 0,00 63.932,80 108.619,70 -44.686,90 -41,14 143.678,07 58.972,87 84.705,20 143,63 220.084,38 122.905,67 97.178,71 79,07 -76.406,31 -63.932,80 -12.473,51 19,51 Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 Seite 17 von 28 Der Jahresverlust des Betriebszweigs Stadtwald zum 31.12.2016 in Höhe von 63.932,80 EUR wurde im Wirtschaftsjahr 2018 aus dem Haushalt der Gemeinde ausgeglichen (GR-Beschluss vom 25.09.2017). Eine entsprechende Forderung gegen die Stadt Lahr wurde im Jahresabschluss 2017 erfasst. Der Jahresverlust des Betriebszweigs Stadtwald zum 31.12.2017 in Höhe von 76.406,31 EUR soll ebenfalls aus dem Haushalt der Gemeinde ausgeglichen werden. B Rückstellungen Als Sonstige Rückstellungen wurden folgende Pflichtrückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet: Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich insgesamt auf 297.755,- EUR (Vj. 274.246,- EUR). Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 Seite 18 von 28 Urlaubsrückstellung Die Rückstellung wird je Mitarbeiter auf der Basis des Bruttoarbeitsentgelts einschließlich anteiligem Weihnachtsgeld und zuzüglich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, des Urlaubsgelds sowie weiterer lohnabhängiger Nebenkosten (der maßgebliche Lohnaufwand auf der Grundlage des vorangegangenen Jahres ist durch die Zahl der regulären Arbeitstage zu dividieren und mit der Zahl der offenen Urlaubstage zu vervielfältigen). Bei der Berechnung der Urlaubsrückstellungen wird von durchschnittlich 250 Arbeitstagen pro Jahr ausgegangen, ein Abschlag für den Anteil Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist nicht zu berücksichtigen. Die Urlaubrückstellung beläuft sich zum 31.12.2017 auf 98.470,- EUR. Überstundenrückstellung Die Rückstellung wird je Mitarbeiter auf der Basis des Bruttoverdienstes zuzüglich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung ermittelt. Eine Saldierung des Erfüllungsrückstandes mit Leistungsrückständen anderer Arbeitnehmer ist nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unzulässig. Bei der Berechnung der Überstundenrückstellungen wird die Wochenarbeitszeit nach TVöD von 39 Stunden und die durchschnittliche Zahl der Arbeitstage pro Jahr von 250 Tagen zugrunde gelegt. Die Überstundenrückstellung beläuft sich zum 31.12.2017 auf 129.740,- EUR. C Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten betragen zum 31.12.2017 insgesamt 2.914.147,46,- EUR (Vj. 3.119.128 EUR). Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Zum 31.12.2017 sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit 1.609.668,37 EUR (Vj. 1.787.044,65 EUR) passiviert: Landesbank Baden-Württemberg 143.500,00 EUR Münchner Hypothekenbank eG 178.951,97 EUR Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 Seite 19 von 28 Sparkasse Offenburg/Ortenau 328.000,00 EUR DKB Kreditbank AG 959.216,40 EUR Hiervon sind insgesamt 178.425,77 EUR innerhalb eines Jahres fällig. Der Stand der Darlehen stimmt mit den Kontoauszügen überein. Kreditaufnahmen sind in 2017 nicht erfolgt. Erhaltene Anzahlungen Für Aufträge / Lieferungen im Januar des Folgejahres hat der BGL bereits im Jahr 2017 Anzahlungen in Höhe von 50.253,28 EUR (Vj. 128.510,17 EUR) vereinnahmt; diese stammten aus Anzahlungen von Holzkunden. Eine Beurteilung ob es sich bei den erhaltenen Anzahlungen aus dem Holzverkauf tatsächlich um erhaltene Anzahlungen oder um Umsatzerlöse in 2017 handelt kann aus abwicklungstechnischen Gründen nicht erfolgen. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind zum Jahresende 2017 in Höhe von 119.173,81 EUR (Vj. 104.100,40 EUR) passiviert. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Lahr Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Lahr betreffen das gemeindliche Darlehen (umgewandeltes Stammkapital und umgewandelte allgemeine Rücklage. Vgl. hierzu auch Ausführungen zum Eigenkapital) in Höhe von 1.071.389,86 EUR. Im Wirtschaftsplan 2017 wurde ein Zins iHv 4,5 % für das tilgungsfreie Darlehen veranschlagt. Die Rückführung des Darlehens an den städtischen Haushalt war zum 30.06.2017 geplant. Mit Beschluss vom 20.11.2017 wurde die Rückführung in das Jahr 2018 verschoben und rückwirkend zum 01.01.2017 eine Darlehensvereinbarung geschlossen. Der sich daraus ergebende Zins beläuft sich im Jahr 2017 auf 2,5 % p.a. (Vj. 4,5 %). Eine Tilgung ist keine vorgesehen. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 Seite 20 von 28 Aufgrund der fehlenden Vereinbarung bezüglich Laufzeit und Tilgung ist diese Position rein bilanziell betrachtet weiterhin als kurzfristige Verbindlichkeit anzusehen. Zur besseren Vergleichbarkeit wurde für die Berechnung von Kennzahlen in diesem Bericht das Darlehen jedoch als langfristiges Fremdkapital behandelt. Sonstige Verbindlichkeiten Die Sonstigen Verbindlichkeiten betragen am 31.12.2017 63.662,14 EUR (Vj. 28.082,92 EUR) und beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Steuern und den Zahlungseingang einer stornierten Rechnung. 3 Lagebericht (§ 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB) und Anhang Der Anhang dient der Erläuterung der Bilanz und der GuV. Er soll durch ergänzende quantitative und qualitative Informationen, eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens gewährleisten. Der Lagebericht hat die Funktion, die Daten des Jahresabschlusses zu verdichten und um weitere Informationen zu ergänzen, um die Beurteilung des Betriebes zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Die Erläuterungen müssen sachlich richtig und der Zielsetzung des Jahresberichts entsprechend hinreichend sein. Hauptadressat für den Eigenbetrieb ist dabei der Gemeinderat, für den die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs transparent sein sollen. Der Lagebericht wurde von der Betriebsleitung erstellt. Die in § 289 HGB bzw. § 11 EigBVO geforderten Inhalte sind im Wesentlichen enthalten. Der Anhang dient zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Auf die in §§ 284 und 285 HGB aufgelisteten Positionen wurde im Wesentlichen eingegangen. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 Seite 21 von 28 4 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Gewinn- und Verlustrechnung Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) 1. Umsatzerlöse 2. Bestandsveränderung des Umlaufvermögens 3. Aktivierte Eigenleistungen 4. sonstige betriebliche Erträge Gesamterträge ohne Zinserträge 5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 7. Abschreibungen auf Sachanlagen 8. sonstige betriebl. Aufwendungen Zinsergebnis 9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 12. außerordentliche Erträge 13. außerordentliche Aufwendungen 14. außerordentliches Ergebnis 15. Steuern vom Einkommen und Ertrag 16. sonstige Steuern 17. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 17. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Jahresgewinn / -verlust (-) "Bau und Garten" Jahresgewinn / -verlust (-) "Stadtwald" 2011 Euro 2012 Euro 2013 Euro 2014 Euro 2015 2016 2017 5.991.136 -1.391 16.728 113.724 6.120.197 1.077.380 585.411 6.123.689 -9.722 0 135.076 6.249.043 1.130.171 625.027 6.303.653 18.491 0 112.263 6.434.407 1.219.379 591.221 6.829.267 -16.828 0 128.732 6.941.172 1.418.704 647.748 6.829.223 -4.567 7.022.315 26.811 7.334.154 -24.591 162.794 6.987.449 1.204.172 540.932 160.257 7.209.383 1.344.689 621.010 150.637 7.460.201 1.201.040 558.076 491.969 3.860.321 3.022.243 838.079 505.145 3.976.112 3.131.818 844.294 628.158 4.107.503 3.238.039 869.464 770.956 4.349.814 3.425.505 924.309 663.240 4.423.192 3.466.462 956.730 723.679 4.512.659 3.518.439 994.221 642.964 4.835.073 3.779.720 1.055.353 293.355 755.667 -133.649 5.216 138.865 -176 0 0 0 0 0 -176 294.805 892.026 -118.636 3.175 121.812 -162.708 1.746 11.793 -10.047 0 0 -172.755 303.406 791.310 -117.656 761 118.417 -104.846 1.137 610 527 0 0 -104.320 330.639 789.206 -112.068 315 112.384 -59.259 615 427 188 0 0 -59.071 346.549 777.513 -109.421 0 109.421 126.602 14.861 522 14.339 333.392 855.868 -103.802 0 103.802 58.973 0 0 0 342.380 861.226 -76.804 149 76.954 143.678 0 0 0 140.941 58.973 143.678 -176,04 60.450,52 -60.626,56 -172.755,07 -176.075,08 3.268,01 -104.319,66 -42.014,18 -62.305,48 -59.071,10 6.531,51 -65.602,61 140.941,02 183.958,11 -43.017,09 58.972,87 122.905,67 -63.932,80 143.678,07 220.084,38 -76.406,31 Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse liegen aufgrund der guten Auftragslage mit 7.334.154,25 EUR über dem Niveau des Vorjahres (7.022.314,63 EUR). Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich zum 31.12.2017 auf 150.637,16 EUR (Vj.: 160.257,43 EUR). Aufträge Der BGL führt fast ausschließlich Dauer- und Einzelaufträge städtischer Dienststellen aus, die keinen starken Veränderungen unterworfen sind. Das folgende Schaubild zeigt die Verteilung der städtischen Aufträge im Wirtschaftsjahr 2017 auf die einzelnen Bereiche: Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 Seite 22 von 28 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von 855.868,32 EUR auf 861,225,96 EUR nur leicht erhöht. Einen wesentlichen Anteil an den sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben die Kfz-Aufwendungen mit rund 471 TEUR. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 Seite 23 von 28 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Der Jahresüberschuss aus dem Betriebszweig Bau und Garten in Höhe von 220.084,38 EUR soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der Verlust aus dem Betriebszweig Stadtwald in Höhe von 76.406,31 EUR soll aus dem Haushalt der Gemeinde abgedeckt werden. Die GuV wurde in Form und Inhalt entsprechend den Vorgaben des Eigenbetriebsund Handelsrechts nach Formblatt 4 der EigBVO (Anlage 4) aufgestellt. Die Kontinuität bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse ist somit gegeben. Die wichtigsten Aufwands- und Ertragspositionen sind im Lagebericht erläutert. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 Seite 24 von 28 5 Bilanzanalyse Bilanzstruktur 2017 Verm ögen Euro immaterielles AV Sachanlagen % 4.329,00 0,12 2.755.608,33 77,56 Finanzanlagen 0,00 0,00 2.759.937,33 77,68 44.406,59 1,25 kf. Forderungen 452.904,33 12,75 Flüssige Mittel 294.234,27 8,28 Umlaufvermögen 791.545,19 22,28 Anlagevermögen Vorräte Akt.Rechn.Abgr. Gesamtvermögen 1.395,00 0,04 3.552.877,52 100,00 Kapital Euro % Stammkapital 0,00 0,00 Rückklagen 0,00 0,00 Jahresergebnis 340.975,06 9,60 Eigenkapital 340.975,06 9,60 lf. Verbindlichkeiten 2.502.632,46 70,44 lf. Fremdkapital 2.502.632,46 70,44 kf. Rückstellungen 297.755,00 8,38 kf. Verbindlichkeiten 411.515,00 11,58 kf. Fremdkapital Gesamtkapital 709.270,00 19,96 3.552.877,52 100,00 Für die Berechnung von Kennzahlen wurde das gemeindliche Darlehen in Höhe von 1.071.389,86 EUR an dieser Stelle als langfristiges Fremdkapital behandelt. Zur Beurteilung der Liquiditätslage des Eigenbetriebs wird unter anderen, die Finanzierungskennzahl Working Capital (Umlaufvermögen abzüglich kfr. Fremdkapital) herangezogen. Diese sollte einen positiven Wert ergeben, da das Umlaufvermögen zumindest zum Teil mit langfristigem Kapital finanziert sein sollte. Im Wirtschaftsjahr 2017 beträgt das Working Capital 82.274,99 EUR (Vj. 166.947,09 EUR) und ist damit weiterhin positiv. Cash-Flow Der Cash-Flow lässt erkennen, ob der Eigenbetrieb die erforderlichen Finanzmittel für nötige Investitionen, Kredittilgung oder Gewinnabführung aus eigener Kraft zur Verfügung stellen kann. Er gibt das aus der laufenden Betriebstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittelreservoir an und ist damit eine wichtige Kennzahl für die Finanzkraft. Der Eigenbetrieb kann somit jährlich unter Zugrundelegung des bestehenden Verrechnungssatzes, im Vermögensplan veranschlagte Ausgaben in Höhe des CashFlows tätigen, ohne in Liquiditätsschwierigkeiten zu kommen. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 Seite 25 von 28 Cash-Flow Jahresüberschuß/-fehlbetrag 2013 2014 2015 2016 2017 Euro Euro Euro Euro Euro -104.319,66 -59.071,10 140.941,02 58.972,87 143.678,07 + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 303.406,02 330.638,56 346.548,69 333.391,52 342.379,51 = Jahres-Cash Flow (vereinfacht) 199.086,36 271.567,46 487.489,71 392.364,39 486.057,58 +/- Bereinigung Jahresergebnis Stadtwald 62.305,48 65.602,61 43.017,09 63.932,80 76.406,31 = bereinigter Cash Flow (vereinfacht) 261.391,84 337.170,07 530.506,80 456.297,19 562.463,89 Im Betriebszweig "Bau und Garten" tatsächlich investiert Im Betriebszweig "Wald" tatsächlich investiert Kredittilgung 340.711,81 844,21 127.964,76 469.520,78 249.976,94 31.204,62 153.901,17 435.082,73 208.577,01 31.802,68 175.364,71 415.744,40 176.696,70 5.043,82 176.356,14 358.096,66 468.373,06 4.723,95 177.376,28 650.473,29 Der Eigenbetrieb hat im Wirtschaftsjahr 2017 einen bereinigten Cash-Flow in Höhe von 562.463,89 EUR erzielt und liegt damit über dem Cash-Flow des Vorjahres. Der Cash-Flow wurde um das Jahresergebnis aus der Bewirtschaftung des Stadtwalds bereinigt, da bei der Übertragung des Stadtwalds auf den BGL Ergebnisneutralität festgelegt wurde. Die Ausgaben für Investitionen und die Kredittilgung liegen mit insgesamt 650.473,29 EUR über dem bereinigten Cash-Flow. Zusätzliche Kreditaufnahmen waren jedoch nicht nötig. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 Seite 26 von 28 Zusammenfassung Der Eigenbetrieb „Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)“ weist im Wirtschaftsjahr 2017 einen Gewinn in Höhe von 143.678,07 EUR aus. Dieser setzt sich aus dem Jahresüberschuss des Betriebszweigs Bau und Garten in Höhe von 220.084,38 EUR und dem Jahresverlust des Betriebszweigs Wald in Höhe von 76.406,31 EUR zusammen. Insgesamt liegt das Jahresergebnis 2017 um 84.705,20 EUR über dem Vorjahreswert in Höhe von 58.972,87 EUR und um 224.478,07 EUR über dem Planwert in Höhe von -80.800,- EUR. Die Erträge liegen im Wirtschaftsjahr 2017 um 1,72 % über der Planung während die Aufwendungen um 1,32 % unter der Planung liegen. Die Erträge aus dem Betriebszweig Wald liegen um 10.630,25 EUR (1,80%) und die Aufwendungen um 6.236,56 (0,93%) jeweils leicht über der Planung. Die Erträge aus dem Betriebszweig Bau und Garten liegen um 117.419,68 EUR (1,71 %) über der Planung während die Aufwendungen um 102.664,70 EUR (1,54 %) unter der Planung liegen. Aus der Vermögensplanabrechnung ergibt sich im Geschäftsjahr 2017 eine Überfinanzierung in Höhe von 241.179,25 EUR. Das Working Capital (Umlaufvermögen - kurzfristiges Fremdkapital) ist zum 31.12.2017 mit 82.274,99 EUR weiterhin positiv. Der Eigenbetrieb hat im Wirtschaftsjahr 2017 einen bereinigten Cash-Flow in Höhe von 562.463,89 EUR erzielt. Die Ausgaben für Investitionen und die Kredittilgung liegen mit insgesamt 650.473,29 EUR über dem bereinigten Cash-Flow. Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 Seite 27 von 28 V. Bestätigungsvermerk Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes kann der Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) nach § 16 Abs. 3 EigBG festgestellt und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung erteilt werden. VI. Beschlussvorschlag Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von 3.552.877,52 EUR und einem Jahresgewinn von 143.678,07 EUR nach Abschluss der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresgewinn des Eigenbetriebs im Jahr 2017 beträgt 143.678,07 EUR. Der Jahresüberschuss des Betriebszweigs Bau und Garten in Höhe von 220.084,38 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresverlust des Betriebszweigs Wald in Höhe von 76.406,31 EUR wird aus dem Haushalt der Stadt ausgeglichen. 3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. 4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Lahr, den 11.09.2018 Große Kreisstadt Lahr / Schwarzwald Städtisches Rechnungsprüfungsamt gez. Christian Zanger Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2017 Seite 28 von 28 Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO- Angaben in den Beschlüssen über 1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 2. Die Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts 1 Feststellung des Jahresabschlusses 1.1. Bilanzsumme 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen - das Umlaufvermögen - die Rechnungsabgrenzung 1.1.2 1.2 2.759.937,33 792.940,19 1.395,00 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital - die empfangenen Ertragszuschüsse - die Rückstellungen - die Verbindlichkeiten 340.975,06 0,00 297.755,00 2.914.147,46 143.678,07 Jahresgewinn 1.2.1 1.2.2 2 Euro 3.552.877,52 davon Gewinn "Bau und Garten" davon Verlust "Stadtwald" Summe der Erträge Summe der Aufwendungen 220.084,38 76.406,31 7.460.349,93 7.316.671,86 Verwendung des Jahresgewinns / Behandlung des Jahresverlusts 2.1. 2.2 bei einem Jahresgewinn a) zur Tilgung des Verlustvortrages b) zur Einstellung in die Rücklagen c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde d) auf neue Rechnung vorzutragen bei einem Jahresverlust a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen c) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 0,00 0,00 220.084,38 0,00 76.406,31 0,00