STADT LAHR
Satzung
über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des aufzustellenden Bebauungsplanes AREAL HEIM, 1. Änderung und Erweiterung.
Aufgrund der §§ 14, 16, 17 Absatz 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in
Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 6. März 2018 (GBl. S. 65, 73), hat der Gemeinderat der
Stadt Lahr am 23. Juli 2018 in seiner öffentlichen Sitzung folgende Satzung
beschlossen:
§1
Verlängerung der Veränderungssperre
Die Geltungsdauer der bestehenden Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre vom 18. August 2016, bekannt gemacht am 27. August 2016, zur Sicherung
der Planung im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes AREAL HEIM,
1. Änderung und Erweiterung wird gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr
verlängert.
§2
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem in der Anlage
beigefügten Bestandsplan vom 21. Juni 2018.
§3
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Lahr,
Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister