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Gemeinderat als Stiftungsrat (Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege: Bauabschnitt 3 der Außenanlage / Spitalgarten - Angepasste Entwurfsplanung und Kostendarstellung)

                                    
                                        Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat
Amt: 602
Volz

Datum: 14.06.2018

Az.: 60/602

Drucksache Nummer:
152/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

09.07.2018

vorberatend

öffentlich

Gemeinderat

23.07.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Kämmerei

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Eigenbetrieb Spital - Wohnen und Pflege:
- Bauabschnitt 3 der Außenanlage / Spitalgarten
- Angepasste Entwurfsplanung und Kostendarstellung

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat in seiner Funktion als Stiftungsrat stimmt der beigefügten Entwurfsplanung für den Spitalgarten zu.

Anlage:
Entwurf vom 04.05.2018

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 152/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Die Überarbeitung der Außenanlage des Spitals im Zuge des Neubaus erfolgt in Abschnitten. 2013 wurde der Innenhof mit dem Demenzgarten neu gestaltet.
Der Spitalgarten (zwischen Neubau und Storchenturm) wurde wegen der Sanierung des
Storchenturms aus der Gesamtmaßnahme herausgetrennt und zurückgestellt.
Auf Wunsch der Spitalleitung wurde 2014 der Pavillon im Spitalgarten durch die
Abteilung Gebäudemanagement vorzeitig realisiert.
Während der Baumaßnahme Kreuzstraße 2017-2018 diente dieser Bereich als Baustelleneinrichtungsfläche.
Jetzt sind die Sanierung des Storchenturms sowie die Umgestaltung der Kreuzstraße
abgeschlossen und die Landschaftsbauarbeiten für den Spitalgarten können durchgeführt werden.
Entwurf
Mit der Planung beauftragt ist der Landschaftsarchitekt Thomas Schlageter aus Freiburg (ehemals Planungsgemeinschaft Bernd Meier und Thomas Schlageter).
Der geplante Gartenhof dient den Bewohnern des Alten- und Pflegeheimes Spital als
Aufenthaltsraum im Freien. Er wird gestaltet durch einen umlaufenden Fußweg aus Betonpflaster, und enthält 4 verschiedene Aufenthaltsbereiche:
- in der Nordecke des Gartenhofes Sitzbänke unter Bäumen/Großsträuchern
- in der Westecke des Gartenhofes Sitzbänke an einem Brunnentrog aus Sandstein
- in der Südecke des Gartenhofes entsteht ein Hochbeet, bepflanzt mit Duftpflanzen,
welches zum "Beschnuppern" einladen soll
- vor dem Neubau des Spitales werden Bänke angeordnet mit direktem Blick, über eine
Rosenpflanzung hinweg, auf den Storchenturm.
Die Mitte des Gartenhofes bildet eine Rasenfläche, in der eine schon ältere, sehr schöne Magnolie steht und die z.T. mit einer Schmuckpflanzung aus Rosen /Gräsern
/Lavendel eingefasst ist.
Die äußeren Ränder des Gartenhofes zur Bebauung hin werden mit einer niedrigen
Staudenpflanzung gestaltet, direkt vor dem Neubau des Spital erfolgt die Pflanzung einer niedrigen, immergrünen Hecke vor dem Gebäudesockel.
Die neuzeitliche Sandsteinmauer, welche bisher das Gelände des künftigen Gartenhofes zur Kreuzstraße hin abgetrennt hat, wurde bereits abgerissen. Stattdessen wird der
Gartenhof mit einem Stahlzaun von 1,50 m Höhe zur Kreuzstraße hin eingefriedet. Der
Zaun ist durchsichtig, so dass von der Kreuzstraße Einsicht in den Gartenhof besteht
und auch der Storchenturm gut sichtbar ist.

Drucksache 152/2018

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Kosten
1. Bisher angefallene Kosten für die Außenanlage (ohne Pavillon)
BA 1 Holzdeck/Eingangsbereich
29.400,00 €
BA 2 Innenhof/Parkplätze
84.200,00 €
Honorar für BA1 und BA 2
35.800,00 €
Summe
149.400,00 €
2. Prognostizierte Kosten für den BA 3 Spitalgarten
Baukosten
129.000,00 €
Honorar
24.900,00 €
Kampfmittelüberwachung
2.000,00 €
Aufwertung Pavillon
8.000,00 €
Summe
163.900,00 €
Bislang wurde für den Bauabschnitt 3 der Außenanlage (Spitalgarten) von Gesamtausgaben i.H.v. 88.000,00 € ausgegangen. Die aktuelle Kostenprognose liegt bei
163.900,00 €.
Die Kostenfortschreibung mit einer Differenz von 75.900,00 € hat mehrere Gründe:
Die Aufteilung in mehrere Bauabschnitte schlägt sich in höheren Preisen für den Bau
und das Planungshonorar nieder. Die ursprüngliche Kostenberechnung stammt aus
dem Jahr 2013, die Preise mussten entsprechend angepasst werden.
Die Planung für den letzten Bauabschnitt Spitalgarten wurde 2017 wieder aufgenommen. Der ursprüngliche Entwurf für diese Fläche wurde tiefgreifend überarbeitet, da
vom Landesamt für Denkmalpflege die Vorgabe gemacht wurde, dass der im Zuge der
Sanierung freigelegte ca. 1 m breite und 60 cm tiefe Bereich rund um den Storchenturm
erhalten bleiben soll. Dieser soll verdeutlichen, dass das ursprüngliche Niveau des
Turms wesentlich tiefer liegt als das heutige Gelände. Zwischenzeitlich hat auch die
Spitalleitung gewechselt und man hat die neuen Erkenntnisse und Wünsche in die
Überplanung einfließen lassen. Der vorliegende Plan wurde zudem mit den leitenden
Mitarbeitenden der Pflege und den Betreuungskräften abgestimmt.
3. Gesamtkosten der Außenanlage
Bisherige Kosten für BA 1 und BA 2
Prognostizierte Kosten für BA 3
Summe

149.400,00 €
163.900,00 €
313.300,00 €

Entsprechend der ursprünglichen Kostenprognose wurden im Vermögensplan 2018 des
Eigenbetriebs Spital - Wohnen und Pflege – Mittel i.H.v. 88.000,- € veranschlagt. Da bei
der Außenanlage von einer maßgeblichen Kostenerhöhung im Vergleich zu den Plandaten auszugehen ist war zu prüfen, ob ein Beschluss über die Änderung des Wirtschaftsplans erforderlich ist. Nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Eigenbetriebsgesetzes wäre
eine Änderung des Wirtschaftsplans nur erforderlich, sofern zum Ausgleich des Vermögensplans höhere Zuschüsse der Gemeinde oder höhere Kredite erforderlich werden.
Dies ist nicht der Fall, da die Kosten der Außenanlage (anteilig) durch eine Erbschaft
gedeckt werden können (Beschluss des Stiftungsrats vom 20.11.2017, Drucksache-Nr.
249/2017). Von einer Änderung des Wirtschaftsplans kann daher abgesehen werden.

Drucksache 152/2018

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Weiteres Vorgehen
Da sich der Spitalgarten im unmittelbaren Umfeld des Storchenturms befindet, wurde
für die Umgestaltung ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung gestellt.
Da die Vorgaben des Landesamtes für Denkmalpflege bereits in den Entwurf eingeflossen sind, wird davon ausgegangen, dass die Planung so genehmigt wird.
Vorbehaltlich der Zustimmung dieses Gremiums könnte die Maßnahme ausgeschrieben
werden. Die Vergabe würde dann im Herbst 2018 erfolgen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Michael Krupinski
Heim- und Betriebsleitung