Beschlussvorlage (- Gestaltungshandbuch, 23.4.2018)
Sitzung: Gemeinderat (9. Sitzung)
23. Juli 2018
Beschlussvorlage (Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich - Beratung des Entwurfs - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a und 13b BauGB - Beschluss…
Beschlussvorlage (- Begründung, 9.7.2018)
Beschlussvorlage (- Fachgutachten Fledermäuse, 3.12.2015)
Beschlussvorlage (- Fachgutachterliche Stellungnahme zu den lokalklimatischen Auswirkungen, 4.12.2017)
Beschlussvorlage (- Freiflächenkonzept, 6.12.2017)
Beschlussvorlage (- Geltungsbereich, 7.6.2018)
Beschlussvorlage (- Geotechnischer Vorbericht, 29.2.2016)
Beschlussvorlage (- Gestaltungshandbuch, 23.4.2018)
Beschlussvorlage (- Nutzungsplan, 9.7.2018)
Beschlussvorlage (- Örtliche Bauvorschriften, 9.7.2018)
Beschlussvorlage (- Planungsrechtliche Festsetzungen, 9.7.2018)
Beschlussvorlage (- Schalltechnische Untersuchung, 23.4.2018/1.2.2018/22.12.2017)
Beschlussvorlage (- Schnitte 1, 5, 6, 7, 8, 23.4.2018)
Beschlussvorlage (- Schnitte 2, 4, 23.4.2018)
Beschlussvorlage (- Schnitte 3, 9, 23.4.2018)
Beschlussvorlage (- Schnitte 4, 7-1, 23.4.2018)
Beschlussvorlage (- Schnitte 7-2, 7-3, 23.4.2018)
Beschlussvorlage (- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, 2.5.2018)
Beschlussvorlage (- Städtebauliches Konzept, 23.4.2018)
Beschlussvorlage (- Umweltbeitrag mit integriertem Grünordnungsplan und Vorprüfung Natura 2000, 6.6.2018, 9.7.2018)
Beschlussvorlage (- Verkehrsuntersuchung Fortschreibung, 23.4.2018/22.12.2017)
Beschlussvorlage (- Verkehrsuntersuchung, 23.4.2018/23.5.2016)
Beschlussvorlage (- Zeichenerklärung/Legende 9.7.2018)
23. Juli 2018
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan ALTENBERG, 1. Änderung - Aufstellungsbeschluss mit geändertem Geltungsbereich - Beratung des Entwurfs - Beschleunigtes Verfahren nach § 13a und 13b BauGB - Beschluss…
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32 private Freiflächen Stützmauern Das Gelände im REICHSWAISENHAUS - AREAL ist sehr bewegt. Dort wo Böschungen zu steil werden, sind sicherlich neue Stützmauern zur Modellierung von Geländesprüngen erforderlich. Der übliche Böschungsneigungswinkel beträgt i.d.R. 1:1,5. Diese Mauern werden im äußeren Erscheinungsbild stark wahrgenommen, vor allem im Bereich der Einzelhäuser ist hier wegen der vielen unterschiedlichen Bauherren eine Vorgabe zu Höhe und Materialität angebracht. Die Stützmauern im Quartier entlang der Erschießungsstraßen sollen in Ortbeton (Sichtbeton) ausgeführt werden. Eine technisch sauber ausgeführte Sichtbetonmauer kann dem gewünschten, klaren Erscheinungsbild des Quartiers sehr dienen. Eine Ausnahme stellt der Abschnitt der Promenade zwischen den denkmalgeschützten Gebäuden dar: hier sind Stützmauern – bei versetzten Stützmauern zumindest der untere Teil mit Sandstein zu verkleiden, der hier historisch schon verwendet wurde. Es sind bei den zurückversetzten Stützmauern aber auch lineare Naturstein- oder Gabionenmauern ein gutes Mittel der Wahl, da sie verschiedenen Tierarten und mit entsprechender Bepflanzung auch Insektenarten als Lebensraum dienen. Da insgesamt aber keine unschönen, allzu hohen „Klagemauern“ entstehen sollen, wird die Höhe von Stützmauern entlang der Erschießungsstraßen beschränkt. Ist eine größere Gabionenmauer Quelle: Re2area 10/2017 Höhe unumgänglich, so sind die Mauern mit einem Mindestabstand von 2,0 m nach hinten zu versetzen. In diesem Abstandsstreifen können dann wieder Bepflanzungen vorgenommen werden, so dass eine „grüne Mauer“ entstehen kann. Stützmauern entlang der Bürklinstraße dürfen jedoch eine maximale Höhe von 2,0 m nicht überschreiten. Ausgenommen sind Zufahrten zu Garagen und Tiefgaragen sowie bereits vorhanden Stützmauern oder Abfangungen. Gemäß der folgenden Isometrie ist hier der weitere Höhenversprung anzuböschen, ohne dass damit der private Freibereich zu sehr eingeschränkt wird. Isometrie Einzelhäuser 2m Quelle: h4a 10/2017 Natursteinmauer Quelle: Re2area 10/2017