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Beschlussvorlage (Energie und Klima – Arbeitsprogramm 2018 - 2022)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: St. Umwelt
Kaiser

Datum: 20.11.2017 Az.:

Drucksache Nr.: 301/2017

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Energiebeirat

17.11.2017

vorberatend

nichtöffentlich

Umweltausschuss

28.11.2017

vorberatend

öffentlich

einstimmig

Gemeinderat

29.01.2018

beschließend

öffentlich

vertagt

Technischer Ausschuss

07.03.2018

vorberatend

öffentlich

zu 1: 9J/ 6N /1 E

-

zu 2.+3: 15 J/1 E

Gemeinderat

19.03.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Energie und Klima – Arbeitsprogramm 2018 - 2022

Beschlussvorschlag:
1.

2.

Das Gremium beschließt das „Energie und Klima – Arbeitsprogramm 2018 - 2022“
und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Das Arbeitsprogramm gibt den
zeitlichen und finanziellen Rahmen für die wesentlichen Energie und Klima-Aktivitäten
in den nächsten fünf Jahren und wird bei Bedarf an veränderte Einflussfaktoren angepasst.
Die folgenden im „Energie und Klima – Arbeitsprogramm 2018 - 2022“ aufgeführten
Punkte werden direkt zur Umsetzung beschlossen:
2.1.1 b)

Die Stadt Lahr wird bei der Neuplanung von kommunalen Gebäuden darauf
achten, dass beim Energieeinsatz der Anteil regenerativer Energie 30 %
über den gesetzlichen Vorgaben (EEWärmeG) liegt (2018 Beginn, Daueraufgabe)

2.1.1 c)

Die Stadt Lahr wird bei umfassenden Sanierungen von kommunalen Gebäuden darauf achten, dass beim Energieeinsatz der Anteil regenerativer
Energien an der Wärmeversorgung mindestens 30 % beträgt
(2018 Beginn, Daueraufgabe)

2.1.1 d)

Die Stadt Lahr wird bei der Sanierung von Heizungen in kommunalen Gebäuden vorrangig einen Anschluss an Fern- und Nahwärmenetze anstreben, auch im Fall von einzelwirtschaftlichen Nachteilen (2018 Beginn, Daueraufgabe)

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 301/2017

Seite - 2 -

3.

2.1.1 e)

Die Stadt Lahr wird ab 2018 darauf achten, bei der Neuplanung von kommunalen Gebäuden den EU-Niedrigstenergie-Standard für öffentliche Gebäude (2013/31/EU) einzuhalten (2018 Beginn, Daueraufgabe)

2.1.1 f)

Die Stadt Lahr wird bei der umfassenden Sanierung von kommunalen Gebäuden die gültige EnEV-Neubau-Anforderungen + 10 % oder besser und
bei denkmalgeschützten Gebäuden /besonders erhaltenswerte Bausubstanz die gültige EnEV-Neubau- Anforderungen + 60 % oder Effizienzhaus
Denkmal oder besser einhalten
(2018 Beginn, Daueraufgabe)

4.1.2 b)

Bei der Beschaffung (Miete / Leasing / Kauf) von Dienstfahrzeugen (PKW)
für die hauptsächlich innerstädtische Nutzung haben E-Fahrzeuge Vorrang,
auch im Fall von einzelwirtschaftlichen Nachteilen (ab 2018, Daueraufgabe)

4.1.2 c)

Bei der Beschaffung (Miete / Leasing / Kauf) von Dienstfahrzeugen (PKW)
für den restlichen Bedarf erfolgt die Auswahl in der CO2-Effizenzklasse B
oder besser laut Pkw-EnVKV (ab 2018, Daueraufgabe)

4.5.1 e)

Gebührenfreies Parken für elektrisch betriebene Fahrzeuge für bis zu drei
Stunden auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum (im Bereich von Parkuhren und Parkscheinautomaten) bis 2025 (ab
2018 bis 2025)

5.2.4 c)

Generelle Nutzung von Recyclingpapier (aus 100 % Altpapier) für intern
und extern erstellte Druckerzeugnisse (z.B. Berichte, Broschüren, Flyer)
(ab 2019, Daueraufgabe)

5.2.4 d)

Bei den gemeindeeigenen Einrichtungen die eine Verpflegung anbieten
(z.B. Spital, Schulen, Kindergärten u.a.) ist mindestens eine Komponente
(z.B. Fleisch, Fisch, Kartoffeln, Reis, Nudeln, Gemüse, Salat) in Bioqualität
sowie eine Fairtrade-Komponente (z.B. Kakao, Tee, Gewürze) anzubieten
(ab 2018, bei neuen Ausschreibungen)

5.3.1 a)

Klimaausgleich für alle dienstlichen Flugreisen (ab 2018, Daueraufgabe)

Die Umsetzung des „Energie und Klima – Arbeitsprogramms 2018 - 2022“ steht
grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit der Maßnahmen in den jeweiligen Haushaltsjahren.

Anlage(n):
Energie und Klima - Arbeitsprogramm 2018-2022

Drucksache 301/2017

Seite - 3 -

Begründung:
Schon in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts hat die Stadt Lahr in den Themenbereichen Energie und Klima die ersten kommunalen Projekte und Aktivitäten geplant und umgesetzt. Nach dem
Motto „Global denken – lokal handeln“ verfolgt Lahr seitdem zum Schutze des globalen Klimas und
zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Lahrer Region die Leitziele Energie einsparen, Energie effizienter nutzen, erneuerbare Energien erzeugen und nutzen sowie die Emission von Treibhausgasen zu
verringern.
Die vielfältigen städtischen Projekte und Aktivitäten wurden mit der Teilnahme am European Energy
Award und mit der darauffolgenden Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes Lahr 2012 unter
Berücksichtigung des integrierten Nachhaltigkeitsmanagements systematisch vertieft. Als neues
Thema kam in den letzten Jahren die Anpassung an den Klimawandel dazu.
Mit dem „Energie und Klima – Fortschrittsbericht 2016“ (Drucksache 332/2016) wurden die wesentlichen Projekte und Aktivitäten der Stadt Lahr im letzten Jahr in einer zusammengeführten Form dargestellt. Der Fortschrittsbericht gab einen Überblick über sämtliche Aktivitäten der Stadt Lahr, festgelegt vom Gemeinderat über das Arbeitsprogramm zum European Energy Award und vom 10-JahreAktionsplan des Integrierten Klimaschutzkonzeptes Lahr 2012 sowie weiterer Maßnahmen. Mit dem
Fortschrittsbericht konnte zusammenfassend festgestellt werden, dass rund 2/3 der geplanten kleinen
und großen Energie und Klima-Projekte schon erfolgreich umgesetzt wurden und damit einen Beitrag
zum Klimaschutz leisten.
Aufgrund dieser Bilanzierung wurde jetzt ein aktualisiertes „Energie und Klima – Arbeitsprogramm
2018 - 2022“ erstellt. Dies berücksichtigt die Ziele des European Energy Award, des Lahrer Klimaschutzkonzeptes 2012, die Ziele des Klimaschutzpaktes des Landes Baden-Württemberg mit den
Kommunen und der Resolution des Deutschen Städtetags/Stadt Lahr: 2030-Agenda für nachhaltige
Entwicklung.
Das Arbeitsprogramm bildet den zeitlichen und finanziellen Rahmen für die wesentlichen Aktivitäten
im den Bereichen Energie und Klima für die nächsten fünf Jahre und wird bei Bedarf an veränderte
Einflussfaktoren angepasst. Mit den „Energie und Klima – Fortschrittsberichten“ wird der Gemeinderat
und die Öffentlichkeit regelmäßig über den Stand der Umsetzung unterrichtet.

Tilman Petters

Manfred Kaiser

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis
mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den
Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.