Informationsvorlage (Abschluss der Teilaushubsanierung ehemaliges Gaswerkareal (badenova-Grundstück))
7. März 2018
Information Amt: 622 Dressler Datum: 20.02.2018 Az.: 62/622/DL Drucksache Nummer: 52/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 07.03.2018 zur Kenntnis öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Büro des OB Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Abschluss der Teilaushubsanierung ehemaliges Gaswerkareal (badenova-Grundstück) Mitteilung: Der Technische Ausschuss nimmt den Bericht über den Abschluss der Aushubarbeiten auf dem ehemaligen Gaswerkareal zur Kenntnis. Anlage(n): Lageplan BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 52/2018 Seite - 2 - Begründung: Abschluss der Aushubsanierung (Bodensanierung) des ehemaligen Gaswerks A) Zielsetzung: Auf dem Grundstück am Kanalweg wurde in den Jahren von 1858-1964 das städtische Gaswerk betrieben, in welchem Stadtgas auf Steinkohlebasis hergestellt wurde. Im Verlauf des Produktionsprozesses entstanden teerhaltige Rückstände, von denen Gefahren für die Umwelt, vor allem für das Grundwasser ausgingen. Der Hauptverunreinigungsbereich (sog. Kernschaden) lag im Westen des Grundstücks. Dort lagen Verunreinigungen mit gaswerkstypischen Schadstoffen auch in ab 4,5 m Tiefe anstehenden Grundwasserbereich bis zum Grundwasserstauer in ca. 12 m Tiefe vor. Dieser Kernbereich wurde nun mittels Bodenaustausch saniert. Die aktuelle Maßnahme wurde im November 2016 nach Bewilligung der Fördermittel begonnen und wurde nun erfolgreich abgeschlossen. Derzeit laufen noch Aufräumarbeiten, die aber im März beendet sein werden. Danach steht das Grundstück einer Weiternutzung zur Verfügung. Für die Maßnahme wurden ca. 5.3 Mio. € aufgewendet und zu 60 % durch das Land BadenWürttemberg gefördert. 40 % der Kosten wurden von der badenova AG & Co.KG als Grundstückseigentümerin übernommen. B) Ablauf der Sanierung Die Sanierung erfolgte in drei differenzierten Verfahren: 1. Wasserungesättigte Bodenzone: Bodenaushub bis ca. 4 m Tiefe. Insgesamt wurden ca. 3.300 m³ ausgehoben und entsorgt. Im Zuge des Aushubs wurde u.a. eine nicht bekannte Teergrube angetroffen und ausgebaut: Foto 1: Aushub Teergrube Foto 2: Teergrubeninhalt 2. Grundwassererfüllte Bodenzone: Bodenaustausch bis max. ca. 12 m Tiefe durch überschnittene Großlochbohrungen (Durchmesser 1,5 m). Dabei wurde unmittelbar nach dem Ausbohren frischer Kies in die Bohrlöcher eingefüllt. Insgesamt wurden ca. 4.600 m³ (ohne Überschnitt) ausgehoben und entsorgt. Um die Verunreinigungen vollständig auszubohren, war eine Überlappung der einzelnen Bohrungen (Über-schnitt) von etwa 20 % erforderlich. Drucksache 52/2018 Foto 3: Großlochbohrgerät Seite - 3 - Foto 4: ausgeführte Großlochbohrungen Foto 5: Bauwasserreinigungsanlage Der ausgehobene, schadstoffbelastete Boden wurde in die zwei eigens dafür auf der Baustelle aufgestellten Zelte verbracht. Dort wurde der Aushub beprobt. Die Proben wurden anschließend im Labor untersucht und entsprechend der Schadstoffbelastung einer geordneten Entsorgung/ Verwertung zugeführt. Der Boden aus dem grundwassererfüllten Bereich musste mit Kalk konditioniert werden, um ihn transport- und lagerfähig zu machen. Foto 6: Zelt für kontaminierten Aushub Foto 7: Baugrube Insgesamt wurden ca. 19.000 t schadstoffbelasteter Boden entsorgt. Der größte Teil des Aushubs wurde auf Deponien verwertet. 3. Grundwasser / Abstrom: Entnahme und Reinigung des abströmenden Grundwassers vor und während der Baumaßnahme, Abreinigung des anfallenden Bauwassers Drucksache 52/2018 Seite - 4 - Durch die Maßnahme wurden etwa 7,5 t PAK aus dem Untergrund entfernt. Zum Vergleich: Mit dieser Menge PAK könnten theoretisch mehrere Milliarden m³ Grundwasser bis über die zulässigen Konzentrationen verunreinigt werden. C: Nachsorge und Ausblick Da ohne einen Totalaushub der Gesamtfläche keine 100%ige Schadstoffentfernung möglich war, war vor Sanierungsbeginn mit den Behörden vereinbart worden, das Grundwasser noch 2 bis 3 Jahre nach der Aushubsanierung des Kernschadens wie bislang abzupumpen und zu reinigen (Erfolgskontrolle) sowie über Laborversuche nachzuweisen, dass sich evtl. geringe Schadstoffreste im Grundwasser rasch abbauen. Danach kann entschieden werden, ob durch die Aushubsanierung einen nachhaltigen Sanierungserfolg erzielt wurde oder ob die im Jahr 2006 begonnene Grundwassersanierung noch fortgeführt werden muss. Tilman Petters Ralph Brucker Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.