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Informationsvorlage (Abschluss der Teilaushubsanierung ehemaliges Gaswerkareal (badenova-Grundstück))

                                    
                                        Information
Amt: 622
Dressler

Datum: 20.02.2018

Az.: 62/622/DL

Drucksache Nummer:
52/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

07.03.2018

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Büro des OB

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Abschluss der Teilaushubsanierung ehemaliges Gaswerkareal
(badenova-Grundstück)

Mitteilung:

Der Technische Ausschuss nimmt den Bericht über den Abschluss der Aushubarbeiten auf dem ehemaligen Gaswerkareal zur Kenntnis.

Anlage(n):

Lageplan

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 52/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Abschluss der Aushubsanierung (Bodensanierung) des ehemaligen Gaswerks
A) Zielsetzung:
Auf dem Grundstück am Kanalweg wurde in den Jahren von 1858-1964 das städtische Gaswerk betrieben, in welchem Stadtgas auf Steinkohlebasis hergestellt wurde. Im Verlauf des Produktionsprozesses entstanden teerhaltige Rückstände, von denen Gefahren für die Umwelt, vor allem für das
Grundwasser ausgingen. Der Hauptverunreinigungsbereich (sog. Kernschaden) lag im Westen des
Grundstücks. Dort lagen Verunreinigungen mit gaswerkstypischen Schadstoffen auch in ab 4,5 m
Tiefe anstehenden Grundwasserbereich bis zum Grundwasserstauer in ca. 12 m Tiefe vor. Dieser
Kernbereich wurde nun mittels Bodenaustausch saniert.
Die aktuelle Maßnahme wurde im November 2016 nach Bewilligung der Fördermittel begonnen und
wurde nun erfolgreich abgeschlossen. Derzeit laufen noch Aufräumarbeiten, die aber im März beendet sein werden. Danach steht das Grundstück einer Weiternutzung zur Verfügung.
Für die Maßnahme wurden ca. 5.3 Mio. € aufgewendet und zu 60 % durch das Land BadenWürttemberg gefördert. 40 % der Kosten wurden von der badenova AG & Co.KG als Grundstückseigentümerin übernommen.
B) Ablauf der Sanierung
Die Sanierung erfolgte in drei differenzierten Verfahren:
1. Wasserungesättigte Bodenzone: Bodenaushub bis ca. 4 m Tiefe. Insgesamt wurden ca. 3.300 m³
ausgehoben und entsorgt. Im Zuge des Aushubs wurde u.a. eine nicht bekannte Teergrube angetroffen und ausgebaut:

Foto 1: Aushub Teergrube

Foto 2: Teergrubeninhalt

2. Grundwassererfüllte Bodenzone: Bodenaustausch bis max. ca. 12 m Tiefe durch überschnittene
Großlochbohrungen (Durchmesser 1,5 m). Dabei wurde unmittelbar nach dem Ausbohren frischer Kies
in die Bohrlöcher eingefüllt. Insgesamt wurden ca. 4.600 m³ (ohne Überschnitt) ausgehoben und entsorgt. Um die Verunreinigungen vollständig auszubohren, war eine Überlappung der einzelnen Bohrungen (Über-schnitt) von etwa 20 % erforderlich.

Drucksache 52/2018

Foto 3: Großlochbohrgerät

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Foto 4: ausgeführte Großlochbohrungen

Foto 5: Bauwasserreinigungsanlage

Der ausgehobene, schadstoffbelastete Boden wurde in die zwei eigens dafür auf der Baustelle aufgestellten Zelte verbracht. Dort wurde der Aushub beprobt. Die Proben wurden anschließend im Labor untersucht und entsprechend der Schadstoffbelastung einer geordneten Entsorgung/ Verwertung
zugeführt. Der Boden aus dem grundwassererfüllten Bereich musste mit Kalk konditioniert werden,
um ihn transport- und lagerfähig zu machen.

Foto 6: Zelt für kontaminierten Aushub Foto 7: Baugrube
Insgesamt wurden ca. 19.000 t schadstoffbelasteter Boden entsorgt. Der größte Teil des Aushubs
wurde auf Deponien verwertet.
3. Grundwasser / Abstrom: Entnahme und Reinigung des abströmenden Grundwassers vor und während der Baumaßnahme, Abreinigung des anfallenden Bauwassers

Drucksache 52/2018

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Durch die Maßnahme wurden etwa 7,5 t PAK aus dem Untergrund entfernt. Zum Vergleich: Mit dieser Menge PAK könnten theoretisch mehrere Milliarden m³ Grundwasser bis über die zulässigen
Konzentrationen verunreinigt werden.
C: Nachsorge und Ausblick
Da ohne einen Totalaushub der Gesamtfläche keine 100%ige Schadstoffentfernung möglich war, war
vor Sanierungsbeginn mit den Behörden vereinbart worden, das Grundwasser noch 2 bis 3 Jahre
nach der Aushubsanierung des Kernschadens wie bislang abzupumpen und zu reinigen (Erfolgskontrolle) sowie über Laborversuche nachzuweisen, dass sich evtl. geringe Schadstoffreste im Grundwasser rasch abbauen.
Danach kann entschieden werden, ob durch die Aushubsanierung einen nachhaltigen Sanierungserfolg erzielt wurde oder ob die im Jahr 2006 begonnene Grundwassersanierung noch fortgeführt werden muss.

Tilman Petters

Ralph Brucker

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem
Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den
Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten
sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.