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Beschlussvorlage (- Umweltbericht)

                                    
                                        Umweltbericht zum Bebauungsplan `HOSENMATTEN II´ 3. Änderung
(2. Bauabschnitt)

Planfassung zur Offenlage, Stand 22.02 2018

mario kappis
freier landschaftsarchitekt lahrerstr. 13 77933 lahr-sulz
tel 07821984528 fax 984529 e.mail landschaftsarchitekt@kappis-lahr.de

mario kappis landschaftsarchitekt

Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

Inhaltsverzeichnis
1

Anlass und Aufgabenstellung ............................................................................. 1

2

Prüfmethoden, Umweltziele, planerische Vorgaben ......................................... 2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6

3

Beschreibung der Planung .................................................................................. 8
3.1
3.2

3.3

4

Methodische Vorgehensweise ........................................................................................... 2
Übergeordnete Planungen ................................................................................................. 4
Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft ....................................................... 4
Wald und Waldumwandlung .............................................................................................. 6
Beschreibung der Umweltziele .......................................................................................... 7
Hinweise auf Schwierigkeiten in der Zusammenstellung der Informationen ................ 7
Städtebauliche Planung ..................................................................................................... 8
Grünplanung ...................................................................................................................... 10
3.2.1 Grünordnung gemäß gültigem Bebauungsplan 2004 ............................................. 10
3.2.2 Grünordnung gemäß 3. Bebauungsplanänderung ................................................. 11
Wirkfaktoren der Planung ................................................................................................ 11
3.3.1 Relevanzmatrix ....................................................................................................... 11

Derzeitiger Umweltzustand und Prognose der Auswirkungen der Planung. 13
4.1

4.2
4.3
4.4
4.5

4.6
4.7
4.8
4.9
4.10
4.11
4.12

Fläche, geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft ........................................ 13
4.1.1 Schutzgebiete nach Naturschutzrecht .................................................................... 13
4.1.2 Schutzgebiete nach Wasserrecht ........................................................................... 14
Boden ................................................................................................................................. 14
Wasser ............................................................................................................................... 17
Klima / Luft ......................................................................................................................... 18
Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt ................................................................................ 19
4.5.1 Pflanzen, Biotope .................................................................................................... 19
4.5.2 Tiere ........................................................................................................................ 22
Landschaft, Landschaftsbild, Erholung .......................................................................... 28
Mensch / Gesundheit ........................................................................................................ 31
Kultur- und Sachgüter ...................................................................................................... 34
Wechselwirkungen und Kumulation ............................................................................... 34
Nutzung erneuerbarer Energien ...................................................................................... 35
Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
............................................................................................................................................ 36
Anfälligkeit für Unfälle oder Katastrophen ..................................................................... 36

5

Kurzdarstellung der Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung .......... 38

6

Planungsalternativen.......................................................................................... 41
6.1
6.2

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der
Planung .............................................................................................................................. 41
Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten ...................................... 41

7

Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz ............................................................................... 42

8

Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen ............................. 46

9

Zusammenfassung ............................................................................................. 47

10 Anhang................................................................................................................. 50

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Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

Abbildungen
Abb. 1: Übersichtsplan `Hosenmatten II´ Bebauungsplanänderungen (Quelle: Stadt Lahr) ........................1
Abb. 2: Vermeintlich geschützte Biotope gemäß Karten- und Datendienst der LUBW (v. 02.02.2018) .......5
Abb. 3: Bodentypen des Plangebiets .........................................................................................................15
Abb. 4: Biotoptypenbestand (2016) gemäß LAUFER (2017) ........................................................................20

Tabellen
Tab. 1: Bewertung der Bodenfunktionen im Plangebiet (Quelle: BK50, LGRB) .........................................16
Tab. 2: Im Plangebiet nachgewiesene Fledermausarten ...........................................................................23
Tab. 3: Brutvogelarten von naturschutzfachlich besonderer Bedeutung ....................................................24
Tab. 4: Zusammenfassung der Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung durch LAUFER (2017) .....39

Anlage
Stadt Lahr 2018:
Karte 1 Darstellung der externen Flächen für artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) und der geschützten Biotope im Planungsgebiet
Karte 2 Darstellung der externen Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen
Karte 3 Darstellung der Ersatzmaßnahmenflächen im Rahmen der Waldumwandlung
Laufer, 2017: Artenschutzrechtliche Prüfung zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Hosenmatten II“ 2.
Bauabschnitt

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1
Anlass

Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

Anlass und Aufgabenstellung
Das Gebiet „Hosenmatten II“ 3. Änderung liegt in südwestexponierter Hanglage
im Nordosten der Kernstadt Lahr. Mit Datum vom 31.7.2004 liegt für dieses Gebiet der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Hosenmatten II“ vor. Der erste Bauabschnitt ist inzwischen (8/2017) erschlossen und zum größten Teil aufgesiedelt. Für diesen 1. Bauabschnitt (ca. 7,2 ha) gab es bereits zwei Bebauungsplanänderungen. Dabei wurde
• die zulässige Bautiefe im Einfamilienhausbereich von 8 auf 10 Meter erweitert, ohne das Maß der baulichen Nutzung zu erhöhen
• die Baulinie südlich der Kirschbaumallee um 3 Meter zurückversetzt.
Für den östlich angrenzenden 2. Bauabschnitt (mit ca. 9,3 ha Fläche) sollen nun
im Rahmen der 3. Bebauungsplanänderung die gleichen Änderungen durchgeführt werden. Zusätzlich sind für den zweiten Bauabschnitt weitere Änderungen
der baulichen Nutzung vorgesehen (siehe Kapitel 3.1).
Die bedeutendste umweltrelevante Änderung betrifft den Bereich des Quartiersplatzes. Bisher war hier ein städtisch geprägter versiegelter Platz vorgesehen. Im
Rahmen der 3. Änderung soll hier größtenteils eine Grünfläche mit Bäumen entstehen.
Grenze Plangebiet

Grenze GeltungsG
bereich

Abb. 1: Übersichtsplan `Hosenmatten II´ Bebauungsplanänderungen (Quelle:
Stadt Lahr)
Umweltschützende Der Bebauungsplan „Hosenmatten II“, 3. Änderung wird im sogenannten
Belange im BauGB: Regelverfahren aufgestellt.
- Umweltprüfung

Gemäß den §§ 1 Abs. 6 Nr. 7 und 2 Abs. 4 BauGB wird für einen Bebauungsplan im Regelverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt. Die Ergebnisse der
Umweltprüfung werden im Umweltbericht zusammengefasst. Im Umweltbericht
werden diejenigen Umweltauswirkungen ermittelt, die durch die Aufstellung des
Bebauungsplanes vorbereitet werden. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der
Abwägung zu berücksichtigen und wird den Behörden zur Stellungnahme vorgelegt. Zu berücksichtigen ist, dass bei der Aufstellung des seit 31.7.2004 rechtskräftigen Bebauungsplans „Hosenmatten II“ keine Umweltprüfung durchgeführt
wurde.
Gemäß Anlage 1 Nr. 2 a) BauGB ist im Umweltbericht "eine Bestandsaufnahme
der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) dar1

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Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

zustellen, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich
erheblich beeinflusst werden, und eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung."
Damit sind im hier vorgelegten Umweltbericht drei Umweltzustände zu berücksichtigen: Der derzeitige Umweltzustand, der Umweltzustand bei Umsetzung der
bisher zulässigen Nutzung (gültiger Bebauungsplan) und der Umweltzustand bei
Realisierung der mit dieser 3. Bebauungsplanänderung zulässigen Nutzung.
Bei der Ermittlung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen, wird
deshalb
a) zum einen die Zustandsänderung zwischen aktuellem (unverbautem) Umweltzustand und dem Zustand nach Umsetzung der gem. 3. Änderung des
Bebauungsplans zulässigen Nutzung
b) zum anderen die Zustandsänderung zwischen dem Umweltzustand gemäß
zulässiger Nutzung nach gültigem Bebauungsplan und dem Zustand nach
Umsetzung der gem. 3. Änderung des Bebauungsplans zulässigen Nutzung
dargestellt und bewertet.
Da die meisten mit dem Änderungsbebauungsplan einhergehenden Änderungen
(im Vergleich zum gültigen Bebauungsplan) keine erheblichen Auswirkungen auf
den Umweltzustand zur Folge haben, werden im hier vorliegenden Umweltbericht die Ermittlungen gemäß b) regelmäßig relativ kurz dargestellt werden können.
- Eingriffsregelung Gemäß § 1a (3) BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind "die
Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen
des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 zu berücksichtigen.
Ein Ausgleich ist nicht erforderlich,
soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder
zulässig waren."
Das bedeutet, dass die Eingriffsregelung für die 3. Bebauungsplanänderung
zwar anzuwenden ist. Gegenstand der Eingriffsregelung sind jedoch nur die Eingriffe bzw. diejenigen Änderungen der zulässigen Nutzungen, die sich durch die
3. Bebauungsplanänderung gegenüber dem Bebauungsplan von 2004 ergeben
(siehe oben Fall b).
- spezieller
Artenschutz

Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG gelten für die besonders und streng geschützten Arten bestimmte Zugriffs- und Störungsverbote. Bei nach den Vorschriften des
BauGB zulässigen Eingriffen gelten diese Verbote jedoch nur für nach europäischem Recht geschützte Arten (alle Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
sowie alle europäischen Vogelarten).
Für eine detaillierte Darstellung der artenschutzrechtlichen Vorgaben wird auf
den separaten Fachbeitrag Artenschutz (Büro für Landschaftsökologie LAUFER,
2017) in der Anlage verwiesen. In diesem Umweltbericht findet sich eine kurze
Zusammenfassung des Fachbeitrags Artenschutz in Kapitel 4.5.

2

Prüfmethoden, Umweltziele, planerische Vorgaben

2.1

Methodische Vorgehensweise
Aufgabe der Umweltprüfung ist die Ermittlung der voraussichtlich erheblichen
Umweltauswirkungen gemäß Anlage 1 zum BauGB. Dabei werden diejenigen
Umweltauswirkungen ermittelt, die durch die Aufstellung des Bebauungsplanes
vorbereitet werden. Zu den Besonderheiten der hier anstehenden Bebauungsplan-Änderung siehe Kapitel 1 `Umweltschützende Belange im BauGB - Umweltprüfung´.

methodische

Die im Umweltbericht darzustellenden Umweltbelange orientieren sich an den

2

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Vorgehensweise

Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

Vorgaben des § 1 Abs. Nr. 7 BauGB.
Gegliedert nach Schutzgütern erfolgt die Darstellung und Beurteilung der Landschaftspotentiale in ihrem aktuellen Zustand (8/2017).
Danach werden die vorhabensbedingten Auswirkungen (im Sinne der Änderung
des Umweltzustands) auf die in § 1a BauGB genannten Schutzgüter prognostiziert und bewertet. Dabei wird unterschieden:
A) Zustandsänderung zwischen aktuellem (unverbautem) Umweltzustand und
dem Zustand nach Umsetzung der gem. 3. Änderung des Bebauungsplans
zulässigen Nutzung
B) die Zustandsänderung zwischen dem Umweltzustand gemäß zulässiger Nutzung nach gültigem Bebauungsplan (2004) und dem Zustand nach Umsetzung der gem. 3. Änderung des Bebauungsplans zulässigen Nutzung
Die Auswirkungen auf bestehende Wechselwirkungen werden bei den jeweils
betroffenen Schutzgütern mit dargestellt. Grundlage bzw. Maßstab der Bewertung der Auswirkungen sind die Umweltziele, die aus Fachgesetzen entnommen
werden (siehe unten). Bei den Bewertungen kommt die verbal-argumentative
Methode zur Anwendung. Bei der Beurteilung der Bestandssituation wird eine 5stufige Bewertungsskala benutzt.
Bewertung der
Leistung / Funktion

keine/
sehr gering

gering

mittel

hoch

sehr hoch

1

2

3

4

5

Bei der Beurteilung der prognostizierten Auswirkungen wird auf die gleiche Skala zurückgegriffen, zusätzlich aber noch eine Zuordnung zu den Kategorien "erhebliche Beeinträchtigung" oder "unerhebliche Beeinträchtigung" vorgenommen.
Zur besseren Übersicht werden bei den Texten zur Beurteilung der vorhabenbedingten Auswirkungen folgende Symbole verwendet:
 erhebliche Beeinträchtigung
 unerhebliche (oder keine) Beeinträchtigung
 positive Auswirkung
Ausgleichsmaßnahmen

Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich von erheblichen Beeinträchtigungen sind gemäß § 1a Abs. 3 nur für erhebliche Beeinträchtigungen gemäß des oben genannten Fall B) zu ermitteln, aus folgendem Grund:
Gemäß den Vorgaben des § 1 Abs. 6 Satz 7. a BauGB in Verbindung mit § 2
Abs. 4 BauGB sind die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter zu prüfen. Diese Prüfung wird im hier vorgelegten Umweltbericht durchgeführt.
Nachfolgend sind bei einer (Neu-)Aufstellung eines Bebauungsplans entsprechend § 1a Abs. 3 BauGB Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu ermitteln und in die Abwägung einzustellen. Dieser Schritt wird hier bei einer Bebauungsplanänderung nicht erforderlich, soweit mit der Änderung nicht zusätzliche
erhebliche Beeinträchtigungen verbunden sind. Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen wurden im gültigen Bebauungsplan (2004) und dessen Grünordnungsplan ermittelt, dargestellt und abgewogen. Für die Schützgüter werden also
im Rahmen einer 3. Bebauungsplanänderung nur dann Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu ermitteln sein, wenn zusätzliche Eingriffe bzw. zusätzliche
nachteilige Auswirkungen festgestellt werden.

Verwendete
Methoden

Die Ermittlung der Auswirkungen erfolgt nach dem Grundmuster der ökologischen Risikoanalyse (nicht als durchgehend formalisiertes Bewertungsverfahren
sondern als verbal argumentativer Ansatz), d.h. die Gegenüberstellung der Wirkungsintensität des Vorhabens und der Empfindlichkeit des Schutzgutes ergibt
das ökologische Risiko bzw. die Beeinträchtigung.
Die erforderliche Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung (Fall B) wird gemäß der verbal-argumentativen Vorgehensweise dargelegt. Für die Schutzgüter Pflanzen,
Tiere, biologische Vielfalt sowie für den Boden wird das Ökopunktverfahren gemäß der Ökokontoverordnung BW zur Anwendung gebracht.
3

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2.2

Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

Übergeordnete Planungen

Regionalplan

Der gültige Regionalplan des Regionalverbands Südlicher Oberrhein (v.
06.07.2017) enthält für das Plangebiet keine Darstellungen, die mit bauleitplanerischen oder anderen Beschränkungen verbunden wären. Ein regionaler Grünzug befindet sich nördlich außerhalb des Plangebietes.

Flächennutzungsplan

Im gültigen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als geplante Wohnbaufläche
dargestellt.

2.3
Ausgleichsflächen

Vorgaben zu Ausgleichsmaßnahmen aus dem gültigen Bebauungsplan Hosenmatten II (2004)
Das Ausgleichsflächenkonzept des Bebauungsplans aus dem Jahr 2004 ist nach
wie vor rechtsgültig und umzusetzen. Einige Flurstücke der für den zweiten Bauabschnitt von Hosenmatten II (2004) festgelegten Ausgleichsmaßnahmenflächen
im „Ausgleichsgürtel“ befinden sich aktuell (2/2018) noch nicht im Eigentum der
Stadt Lahr. Sie sind in städtisches Eigentum zu übernehmen. Für den Fall, dass
nicht alle Flächen erworben werden können, wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde 2008 ein Vertrag geschlossen, dass als alternative Ersatzmaßnahme
die Schutterrenaturierung „Innenstadt Südwest“ angerechnet werden kann. Diese
externe Maßnahme wurde bereits umgesetzt. Zusammen mit der Schutterrenaturierung „Ehemaliger Stadtbahnhof“ und der Wiesenherstellung „Limbruchmatten“
wurden somit alle externen naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen realisiert
(siehe Kap. 3.2.1).
Vorgezogener Hinweis auf die Untersuchungsergebnisse des hier vorliegenden
Umweltberichts (Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung in Kap.7): Aus den Änderungen des Bebauungsplans Hosenmatten II, 2. Bauabschnitt (2018) ergeben sich
keine zusätzliche Ausgleichserfordernisse im Grüngürtel oder auf plangebietsexternen Flächen).
Aufgrund der Komplexität, der Überlagerung von naturschutzrechtlichem und artenschutzrechtlichem Ausgleich und der Größe der Ausgleichsflächen ist vorgesehen hierfür ein konkretes Pflege- und Entwicklungskonzept zu erstellen.

2.4

Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft

Geschützte
Hier erfolgt eine Darstellung der im Plangebiet und/ oder dem Plangebiet nächstBestandteile von
gelegenen Schutzgebiete nach Naturschutzrecht und eine Einschätzung, ob unNatur u. Landschaft ter Berücksichtigung des räumlich-funktionalen Bezugs ein Betroffenheit gegeben ist oder ausgeschlossen werden kann.
keine besonders
geschützten
Biotope

Die gemäß § 33 Abs. 6 NatSchG im Karten- und Datendienst der LUBW für das
Planungsgebiet des BPlans Hosenmatten II, 3. Änderung dargestellten besonders geschützten Biotope (aufgerufen am 02.02.2018, siehe Darstellung in Abb.
2) sind nicht zutreffend. Im Bereich des Plangebiets werden von der LUBW zwei
vermeintlich besonders geschützte Biotope gemäß § 33 NatSchG dargestellt:
• Biotop "Hohlweg nordöstlich von Lahr" (Nr.) 176133173230, bestehend aus
drei geschützten Biotoptypen: Hohlweg (100 %), Hasel-Hecke (30 %), Feldhecke mittlerer Standorte (30 %). Bewertung: "Biotop von lokaler Bedeutung".
Lage: am Nordrand des Geltungsbereichs.
• Biotop "Feldgehölz `Oben in der Strenge` " (Nr.) 176133177052, bestehend
aus einem Feldgehölz (Berg-Ahorn dominiert). Bewertung: "Biotop von lokaler
Bedeutung". Lage: im Nordosten des Geltungsbereichs (im geplanten Grüngürtel).

4

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Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

Abb. 2: Vermeintlich geschützte
Biotope im Plangebiet
gemäß Karten- und Datendienst der LUBW (v.
02.02.2018)
Diese Darstellung der besonders
geschützten Biotope des Offenlands
(in Rotviolett) ist unzutreffend.

§ 33 Abs.1 Nr. 4 Naturschutzgesetz schützt alle vorgenannten Biotoptypen (Feldhecke, Feldgehölz und Hohlweg) nur bei "Lage in der freien Landschaft". Das
Plangebiet kann jedoch seit in Kraft treten des Bebauungsplans ´Hosenmatten II´
(2004) nicht dem Gebietstyp "Lage in der freien Landschaft" zugeordnet werden.
Die Kartieranleitung zur Offenlandbiotopkartierung Baden Württemberg sieht
zwar mit Stand vom März 2016 und September 2017 vor, dass geschützte Biotope (einschließlich Feldhecke, Feldgehölz und Hohlweg) auch auf unbebauten
Flächen von über zwei Hektar Größe im Siedlungsbereich erfasst werden. Hohlwege, Feldhecken und Feldgehölze sind davon jedoch ausgeschlossen (da sie
schon per Gesetzesdefinition "in der freien Landschaft" liegen müssen).
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans ´Hosenmatten II´ 3. Änderung liegen
somit keine gesetzlich geschützten Biotope.
Unabhängig von dieser formalen Betrachtung wird vorsorglich materiell-inhaltlich
darauf hingewiesen, dass das vermeintliche Biotop "Feldgehölz `Oben in der
Strenge` " (Nr.) 176133177052 im Plangebiet außerhalb der bebaubaubaren Flächen im Grüngürtel gelegen ist, und eine Änderung im Bereich des Feldgehölzes
nicht vorgesehen ist.
Hinsichtlich Lage im Grüngürtel und geplantem Bestandserhalt gilt Gleiches für
das vermeintliche Biotop "Hohlweg nordöstlich von Lahr" (Nr.) 176133173230.
Sollte sich herausstellen, dass im Rahmen der Umsetzung der Erschließung von
Norden eine unvermeidbare Inanspruchnahme (von wenigen Quadratmetern)
dieses Biotops erforderlich wird, so wird die Stadt Lahr - zeitlich vor dem Eingriff eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde herbeiführen.
FFHLebensraumtyp
"Magere FlachlandMähwiesen"

Das Land Baden-Württemberg lässt zusammen mit der Erfassung der gesetzlich
geschützten Biotope (nach § 33 Abs. 6 NatSchG) auch den Lebensraumtyp (gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie 92/43/EWG) "Magere Flachland-Mähwiese" erheben. Im Rahmen der im Jahr 2016 durchgeführten Erfassung der gesetzlich
geschützten Biotope wurden auch der Geltungsbereich des BPlans Hosenmatten
II, 3. Änderung auf Vorkommen des Lebensraumtyps Magere FlachlandMähwiese untersucht. Dabei wurde auf Flst. 1596 eine Bestandsfläche von >
2.000 m² (0,2 ha) dieses Lebensraumtyps erfasst.
Die Kartieranleitung zur Offenlandbiotopkartierung Baden Württemberg sieht mit
Stand vom September 2017 vor, dass FFH-Mähwiesen im Geltungsbereich von
rechtskräftigen Bebauungsplänen nicht kartiert werden.
Unabhängig von der formalen Betrachtung des Status der im Plangebiet ermittelten FFH-Mähwiese wird vorsorglich materiell-inhaltlich darauf hingewiesen, dass
in Form von Extensivwiesen und z.T. auch in Form von Streuobstwiesen (sind
als CEF-Maßnahmen [s. Kap. 0] zwingend durchzuführen) auf ≤ 20.000 m²
(≤ 2,0 ha) ein gleichartiger Ersatz hierfür im Rahmen des noch zu erstellenden

5

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Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

Pflege- und Entwicklungskonzepts im Bereich des Ausgleichsgürtels geschaffen
wird.
FFH-Schutzgebiet

Das nächstgelegene FFH-Schutzgebiet gem. § 31 ff BNatSchG "SchwarzwaldWestrand von Herbolzheim bis Hohberg" grenzt mit dem Waldgebiet "Altvater"
östlich an das Plangebiet an. Zwischen den Wohnbauflächen des Plangebietes
und dem FFH-Gebiet befinden sich Ausgleichsflächen des Plangebietes. Die Betroffenheit des Schutzgebietes durch vorhabensbedingte Auswirkungen wird in
Kapitel 4.1.1. geprüft.

Nicht betroffene
Schutzgebiete

Vorhabensbedingte Auswirkungen werden für folgende Schutzgebiete ausgeschlossen:
• Nationalpark (§ 24 BNatSchG): Der nächstgelegene Nationalpark ("Schwarzwald") befindet sich in ca. 30 km Entfernung nordöstlich.
• Naturschutzgebiet (§ 23 BNatSchG): Das nächstgelegene Naturschutzgebiet
befindet sich in 7.8 km Entfernung westlich (NSG Waldmatten).
• Biosphärenreservate (§ 25 BNatSchG): Das nächstgelegene Biosphärenreservat befindet sich in 41 km Entfernung südlich ("Südschwarzwald").
• Natura 2000 Vogelschutzgebiet (§ 31 ff BNatSchG): Das nächstgelegene Vogelschutzgebiet ("Kinzig-Schutterniederung") befindet sich in 5 km Entfernung
nördlich.
• Naturpark (§ 27 BNatSchG): Der nächstgelegene Naturpark ("Schwarzwald
Mitte/ Nord") grenzt mit dem Waldgebiet "Altvater" östlich an das Plangebiet
an. Zwischen den Wohnbauflächen des Plangebietes und dem FFH-Gebiet
befinden sich die Ausgleichsflächen des Plangebietes. Da mit dem Vorhaben
Hosenmatten II 3. Änderung keine baulichen Vorhaben im Naturpark verbunden sind und zwischen Wohnbaufläche und Naturpark die Ausgleichsflächen
liegen, kann mit hinreichender Gewissheit eine Beeinträchtigung des Naturparks ausgeschlossen werden.
• Landschaftsschutzgebiete (§ 26 BNatSchG): Das nächstgelegene Landschaftsschutzgebiet ("Schutterlindenberg") befindet sich in 230 m Entfernung
westlich und wird vom Plangebiet (Hosenmatten II 3. Änderung) durch bestehende Siedlungsfläche (Hosenmatten II 1. Bauabschnitt) getrennt.
• Naturdenkmäler (§ 28 BNatSchG): Im Plangebiet befindet sich das Naturdenkmal „Mehrstämmige Eiche am Heckweg“ (siehe Anlage, Karte 1). Die Eiche liegt innerhalb der Ausgleichflächen, der Erhalt ist somit gewährleistet.

2.5

Wald und Waldumwandlung
Im Plangebiet wurde im Bereich der Flurstücke 1648 und 1649 vom Amt für
Waldwirtschaft die Formation "Wald" festgestellt. Für diesen Wald ist gemäß § 9
LWaldG eine Waldumwandlung zu beantragen. Für die nachteiligen Wirkungen
der Umwandlung von Wald in eine andere Nutzung werden Ersatzmaßnahmen
erforderlich. Der Ersatz kann erfolgen
• in Form von Neuaufforstungsflächen
• durch sonstige Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen in bestehendem Wald.
Als Ersatzmaßnahme kann eine Aufforstungsfläche auf einer städtischen Fläche
in Kuhbach in Anrechnung erbracht werden (siehe Anlage, Karte 3). Für das verbleibende Kompensationsdefizit können im Bereich der an das Plangebiet angrenzenden städtischen Waldflächen Aufwertungsmaßnahmen durchgeführt
werden.
Details zu Art Umfang und Lage der Maßnahmenflächen werden im Antrag auf
Waldumwandlung (gem. § 9 LWaldG) dargestellt.

6

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2.6

Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

Beschreibung der Umweltziele

Umweltziele
Definition

Umweltziele definieren die anzustrebenden Umweltqualitäten eines Raums. Sie
stellen den Maßstab für die Beurteilung von Vorhabenswirkungen dar und dienen
gleichzeitig als Orientierungswerte für mögliche Kompensationsmaßnahmen.

Pflanzen, Tiere
biol. Vielfalt

Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), insbesondere

Boden und Wasser

Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB), des Bundes-Bodenschutzgesetzes
(BBodSchG), des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), des Wasserhaushaltgesetzes, insbesondere

• Die biologische Vielfalt ist dauerhaft zu sichern, zu pflegen und zu entwickeln
(§ 1 BNatSchG). Entsprechend dem jeweiligen Gefährdungsgrad sind
− 1. lebensfähige Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten und des Biotopverbunds zu erhalten
− 2. Gefährdungen von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen
und Arten entgegenzuwirken.

• Grundsatz zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden
(§ 1a Abs. 2 BauGB).
• Nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Funktionen des Bodens
gemäß § 1 BBodSchG.
• Keine Verschlechterung des mengenmäßigen und chemischen Zustands des
Grundwassers (§ 47 WHG).
• Ortsnahe Versickerung / Verrieselung von Niederschlagswasser oder Einleitung in ein Gewässer ohne Vermischung mit Schmutzwasser, sofern dem
keine wasserrechtlichen / öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen (§ 55 WHG).
Luft / Klima

Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und des Bundesnaturschutzgesetzes
(BNatSchG),
• Schutz von Flächen mit bioklimatischen und lufthygienischen Funktionen
(§§ 1 Abs. 6 Nr. 7 u. 1a BauGB, §§ 1 u. 2 BNatSchG)
• Berücksichtigung der Erfordernisse des Klimaschutzes durch Maßnahmen,
die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen (§ 1a Abs. 5 BauGB und § 1 Klimaschutzgesetz BW )

Landschaft/
Landschaftbild

Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), insbesondere

Mensch

Vorgaben der DIN 18005 (Orientierungswerten zum Lärmschutz)

• Sicherung der Landschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit auch wegen ihrer Bedeutung als Erlebnis und Erholungsraum der Menschen; geschützte Kulturdenkmale sind zu erhalten (§ 1 Abs. 4 und 5 BNatSchG).

• Schutz des Menschen (sowie Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre)
vor schädlichen Umwelteinwirkungen und Vorsorge gegen Gefahren und erhebliche Belästigungen durch Emissionen in Luft, Wasser, und Boden. Hinsichtlich Schallemissionen sind hier Grenzwerte der TA Lärm und/ oder die
Orientierungswerte der DIN 18005 zu berücksichtigen.

2.7

Hinweise auf Schwierigkeiten in der Zusammenstellung der
Informationen
Die Bestandsdarstellung und -beschreibung sowie die Ermittlung der Auswirkungen auf die Schutzgüter basiert wesentlich auf Erhebungen des Verfassers und
auf allgemein zugänglichen Umweltdatendaten (insbesondere aus dem Datenund Kartendienst der LUBW). Darüber hinaus wurden die Ergebnisse folgender
Sondergutachten berücksichtigt:
• Zum Schutzgut "Mensch / Lärm": Es liegt eine "Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan `Hosenmatten II` " von RS- Beratende Ingeni7

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Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

eure / Achern vom 12.01.2001 vor. Im Gutachten wird insbesondere die
Lärmbelastung durch Verkehrslärm untersucht. Dabei wird eine Verkehrsbelastung zugrunde gelegt, die auf einer Prognose für das Jahr 2010 basiert.
Für den Verfasser liegen jedoch im Bearbeitungsjahr des hier vorgelegten
Umweltberichts (2017) keine Hinweise vor, aus denen eine aktuell (2017)
deutlich höhere Verkehrsbelastung abzuleiten wäre. Das gilt für die Verkehrsbelastung der mittelbar plangebietsangrenzenden Straßen (insbesondere
Burgbühlstraße) als auch für die Verkehrsbelastung im Gebiet Hosenmatten II
selbst.
• Zur Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44
BNatSchG vom Büro für Landschaftsökologie LAUFER (2017). Die dabei
durchgeführten Bestandserfassungen zu den Arten / Artengruppen Vögel,
Reptilien, Spanische Flagge, Hirschkäfer, Fledermausarten, Haselmaus, wurden für die Bearbeitung des Schutzgutes Tiere übernommen. Hinsichtlich des
erfassten Habitatstrukturpotenzials besteht aus Sicht des Verfassers keine Erfordernis für den Umweltbericht weitere Artengruppen zu untersuchen.
Aus Sicht des Verfassers liegen somit bei der Bearbeitung des Umweltberichts
keine Informationsdefizite vor.

3

Beschreibung der Planung

3.1

Städtebauliche Planung

gültiger
Bebauungsplan
(2004)

Der Bebauungsplan Hosenmatten II ist seit dem 31.7.2004 rechtsverbindlich.
Er umfasst 16,5 ha Wohnbaufläche und 5,1 ha Ausgleichsfläche.
Die städtebauliche Zielsetzung ist (gemäß Begründung zum Bebauungsplan
2004) ein gehobenes Wohngebiet, eingebunden in den Bestand und die besondere Topographie und mit einer hohen städtebaulichen und ökologischen Qualität zu entwickeln. Aus dem städtebaulichen Konzept und den BebauungsplanFestsetzungen ergibt sich folgende städtebauliche Entwicklung:
• Maß der baulichen Nutzung: In den 8 verschiedenen Nutzungsbereichen variiert die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 im Norden und Osten bis 0,5 entlang der Haupterschließungsstraße. Eine Überschreitung der Grundflächenzahl für Nebenanlagen ist auf 20 % begrenzt.
• Bauweise: Einfamilien-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser. Deren
Verteilung orientiert sich an der Zielsetzung, die Baudichte zur freien Landschaft hin (nach Norden und Osten) abnehmen zu lassen.
• Gebäudehöhe: Die maximal zulässige Bauhöhe reicht von 6,9 m bis 12,6 m.
Die Spreizung dient der Gebäudestaffelung und soll Fernsichtachsen ermöglichen.
• Anordnung: Die hangparallelen Erschließungsstraßen und die vorgegebenen
Baufenster ermöglichen eine Südausrichtung der Bebauung.

bisherige
Änderungen des
Bebauungsplans

Für den 1. Bauabschnitt (ca. 7,2 ha), welcher aktuell (8/2017) bereits aufgesiedelt ist, gab es bereits zwei Bebauungsplanänderungen. Dabei wurde
a) die zulässige Bautiefe im Einfamilienhausbereich wird von 8 auf 10 Meter erweitert, ohne das Maß der baulichen Nutzung zu erhöhen
b) die Baulinie südlich der Kirschbaumallee wird um 3 Meter zurückversetzt.

3. Änderung des
Bebauungsplans

Für den östlich angrenzenden 2. Bauabschnitt (ca. 9,3 ha) sollen nun im Rahmen
der 3. Bebauungsplanänderung die gleichen Änderungen (a und b) durchgeführt
werden. Zusätzlich sind für den zweiten Bauabschnitt folgende Änderungen vorgesehen:

8

mario kappis landschaftsarchitekt

Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

c) Quartiersplatz mit angrenzender Bebauung:
− Auflösung der beiden ursprünglich rund 90 Meter langen Baukörper nördlich und südlich des Quartiersplatzes in Einzelbaukörper mit Maximallängen von ca. 38 - 45 Metern im Norden und ca. 28 Metern im Süden.
Dadurch kann eine kleinteiligere straßen-/platzbegleitende Bebauung geschaffen werden.
− Anstelle einer gepflasterten Fläche soll der Quartiersplatz überwiegend als
Grünfläche mit größerem Baumbesatz und Sitzmöglichkeiten und eventuell Spielmöglichkeiten gestaltet werden, wobei ein Baufenster für einen Kiosk/Nahversorger vorgesehen ist.
− Auf der Südseite sollen analog zum 1. Bauabschnitt Senkrechtparkplätze
kombiniert mit einer Baumreihe angeordnet werden.
d) Stützmauern als Trockenmauern sollen auf eine Höhe von ca. 1,00 bis ca.
1,70 Meter begrenzt werden.
e) Verzicht auf Dachausstiege bei Flachdächern von Mehrfamilienhäusern nördlich und südlich des Quartiersplatzes.
f) Begrenzung der Höhe von Solaranlagen zugunsten des Ortsbildes, ohne
dabei die erzielbaren Energieerträge einzuschränken.
g) Aufweiten der Baufenster für Carports/ Garagen in Bereichen der Doppelhaus- und Reihenhausgrundstücke (ohne Erhöhung der überbaubaren Fläche).
h) Zulässigkeit von Einzelhausbebauung im Bereich, in dem bisher nur 8 Doppelhausgrundstücke zulässig waren.
i) Zulässigkeit von „Kettenhäusern“ (reihenhausähnliche Bebauung, die über
zwischengeschaltete Garagen verbunden sind) im Süden des 2. Bauabschnitts.
j) Erweiterung Baufenster südlich Anliegerstraße 7.
k) Verlegung des Fußwegs zwischen Spielplatz und Kindergarten.
l) geringfügigen Verschiebungen der Wendeanlagen in Ost-Westrichtung (Anliegerstraßen 11 + 13). Eine größere Flächenversiegelung geht damit nicht
einher.
Fazit

Insgesamt sind mit den dargestellten Inhalten der 3. Änderung keine höheren
Ausnutzungen bzw. zusätzlichen Flächenversiegelungen gegenüber dem bestehenden Bebauungsplan verbunden.
Die bedeutendste umweltrelevante Änderung betrifft den Bereich des Quartiersplatzes. Bisher war hier ein städtisch geprägter versiegelter Platz vorgesehen. Im
Rahmen der 3. Änderung soll hier eine Grünfläche mit Bäumen entstehen.
Städtebauliche Daten zum 2. Bauabschnitt, 3. Änderung "Hosenmatten II":
1

• Größe des Geltungsbereichs ca. 9,3 ha
• Wohnbaufläche
ca. 7,5 ha
(maximal zulässige Grundfläche ca. 20.900 m²)
• Erschließungsfläche
ca. 1,5 ha
• Kindergarten plus Spielplatz
ca. 0,2 ha
• Öffentliche Grünflächen
ca. 0,1 ha
• Wohneinheiten
ca. 200
• Einwohner
ca. 460 bis 480

1

Ohne Ausgleichsflächen

9

mario kappis landschaftsarchitekt

3.2

Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

Grünplanung

3.2.1 Grünordnung gemäß gültigem Bebauungsplan 2004
Grünordnung
gem. gültigem
Bebauungsplan
(2004)

Dem angestrebten Ziel, eine gehobene Wohnqualität zu schaffen, soll auch das
Grünordnungskonzept dienen, dass die Umweltschutzbelange berücksichtigt und
ortsspezifische Elemente der Kulturlandschaft aufnimmt. Vorgesehen sind:
• Abnehmende Bebauungsdichte hin zur siedlungsangrenzenden Landschaft
im Norden (Offenland) und Osten (Wald).
• Ausrichtung der Bebauung nach Süden, um die passive Sonnenenergie zu
nutzen und in Kombination mit den gestaffelten Gebäudehöhen Fernsichtachsen zu erhalten.
• Terrassierung des Wohngebietes unter Verwendung von Trockenmauern als
typische Elemente der Vorbergzone.
• Fünf fußläufige Verbindungen zur freien Landschaft im Norden und zum
Waldgebiet (Altvater) im Osten. Dabei wird ein bestehender Hohlweg als befestigte fußläufige Wegeverbindung erhalten.
• Nussbaumhain (Erhalt eines vorhandenen Baumbestandes) als öffentliche
Grünfläche (Lage im 1. Bauabschnitt).
• Erhalt von bestehenden Bäumen und Gehölzgruppen.
• Anpflanzungen / öffentliches Grün:
− Haupterschließungsstraße mit Grünstreifen und beidseitigen Baumreihen
(Kirschbaumalle),
− Sammelstraßen mit Grünstreifen und einseitiger Baumreihe
− Wendeplätze mit großkronigen Laubbäumen.
• Anpflanzungen auf den Baugrundstücken:
− Je angefangene 300 m² Grundstücksfläche ist ein gebietsheimischer
Laubbaum (Hochstamm) zu pflanzen.
• Einfriedung privater Gärten nur mit Hecken / Sträuchern (hinterliegende Zäune sind möglich).
• Nicht überbaubare Flächen der privaten Baugrundstücke sind zu begrünen.
• Verminderung / Verzögerung des Niederschlagsabflusses, durch
− Begrünung der nicht überbaubaren Fläche der Baugrundstücke
− Wasserdurchlässige Beläge für Stell-, Sitz-, Abstellflächen
− Sammeln von Dachwasser in Zisternen und Regentonnen
− Begrünung von Carport- und Garagendächern.
• Drei Kinderspielplätze die jeweils an Gehölzbestände angrenzen.

Ausgleichsflächen
im Plangebiet gem.
B-Plan 2004

Am nördlichen und östlichen Randbereich sind Flächen für den Ausgleich von
Eingriffen gemäß § 9 Abs. Satz 20 und 25 BauGB festgesetzt:

Ausgleichsflächen
außerhalb des
Plangebietes gem.
Bebauungsplan
2004

Plangebietsexterne Kompensationsflächen im Gewann Limbruchmatte:

• Entwicklung von extensiven Streuobstwiesen
• Entwicklung extensive Weiden mit Einzelbäumen, alternativ: einschürige Wiesen
• Waldentwicklung der Gehölzflächen im Osten
• Feldgehölze: Anpflanzung als Ergänzung vorhandener Bestände.

• Entwicklung extensiver, einschüriger Wiesen
• Anpflanzung von Feldgehölzen entlang von Gräben
Plangebietsexterne Kompensationsflächen Schutterrenaturierung „Ehemaliger
Stadtbahnhof“ und „Innenstadt Südwest“
• Öffnen von vormals verdolten Flussabschnitten. Dazu: Naturnahes Sohlsubstrat, Ausbildung der flachen Uferböschungen mit Aufenthaltsqualität (Grün10

mario kappis landschaftsarchitekt

Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

fläche mit Wiese, Bäumen, Sitz-Steinriegel).
Hinweis: Alle plangebietsexternen Kompensationsflächen wurden bereits realisiert. Die Umsetzung der Kompensationsfläche „Schutterrenaturierung „Innenstadt Südwest war für den Fall vorgesehen, dass im Plangebiet nicht alle privaten Flächen erworben werden können. Hierzu wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde 2008 ein Vertrag geschlossen, dass als alternative Ersatzmaßnahme die Schutterrenaturierung „Innenstadt Südwest“ angerechnet werden
kann.

3.2.2 Grünordnung gemäß 3. Bebauungsplanänderung
Grünflächen gem.
3. Änderung des
Bebauungsplans

Die 3. Änderung des Bebauungsplans belässt die Grünordnung entsprechend
der Konzeption und den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans 2004 (s.
Kapitel 3.2.1), mit Ausnahme von zwei Änderungen:
• Quartiersplatz mit angrenzender Bebauung: Gemäß den Darstellungen in Kapitel 3.1 > 3. Änderung des Bebauungsplans > Punkt c) soll auf dem Quartiersplatz anstelle eines städtisch befestigten (versiegelten) Platzes eine
Grünfläche mit größerem Baumbesatz und Sitzmöglichkeiten und eventuell
Spielmöglichkeiten entstehen. Zudem sollen Senkrechtparkplätze kombiniert
mit einer Baumreihe angeordnet werden.
• Die Anzahl der gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b zum Erhalt festgesetzten Bäume
wird mit der 3. Änderung des Bebauungsplans verringert. Die Anzahl verringert sich in der Wohnbaufläche von 24 auf 13 zum Erhalt festgesetzte Bäume.

3.3

Wirkfaktoren der Planung

Baubedingt

•
•
•
•

Anlagebedingt

• Flächeninanspruchnahme / Versiegelung
• Störung / Barrierewirkung durch Bauwerke (Ausdehnung und Staffelung)

Betriebsbedingt

• Geräuschemissionen, Luftschadstoff-, Staub- und Geruchsemissionen
Lichtemissionen durch Wohngebietsnutzung (interne Wirkung)
• Geräuschemissionen ausgehend von angrenzenden Quartieren (plangebietsinterne Wirkung)
• Verkehrsbedingte Geräusch- und Luftschadstoffemissionen durch das Vorhaben für angrenzende Quartiere (externe Wirkung)

Unfallbedingt

• Freisetzung von Schadstoffen

Flächeninanspruchnahme Aufschüttungen, Lagerplätze
Abgrabung von Boden
Geräuschemissionen
Schadstoffemissionen (Luftschadstoffe, Stäube)

3.3.1 Relevanzmatrix
Um gemäß dem Prinzip der Angemessenheit nicht alle denkbaren, sondern nur
die relevanten Wirkungen vertieft zu untersuchen, erfolgt eine Relevanzeinschätzung. In der nachfolgenden Relevanzmatrix werden die o. g. Wirkfaktoren hinsichtlich ihrer zu erwartenden Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter bewertet.
Dabei wird unterschieden:
(■) relevante, möglicherweise abwägungserhebliche, nachteilige Auswirkungen
(□) nachteilige Auswirkungen, die jedoch voraussichtlich nicht abwägungserheblich sind, da sie entweder bereits frühzeitig minimiert / vermieden werden
können oder unterhalb der Erheblichkeitsschwelle verbleiben.
(-) keine / irrelevante Auswirkungen

11

Tiere, Pflanzen, biol. Vielfalt

Boden

Wasser

Klima, Luft

Landschaftsbild / Erholung

Kultur- / Sachgüter

Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

Mensch – Gesundheit

mario kappis landschaftsarchitekt

Beseitigung von Vegetation

-

■

■

-

-

■

-

Abgrabungen und Aufschüttungen

-

■

■

■

-

□

-

Vorübergehende Flächeninanspruchnahme Lagerflächen

-

■

■

■

□

□

■

Stoffemissionen (Stäube)

□

□

□

-

□

-

-

Erschütterungen

□

□

-

-

-

-

-

Schallemissionen (Lärm)

□

□

-

-

-

-

-

Trennwirkungen der Bebauung

-

■

-

-

-

■

-

Flächeninanspruchnahme

-

■

■

■

■

■

■

Geruchsemissionen

□

-

-

-

-

-

-

Stoffemissionen (Stäube)

□

□

□

□

-

-

-

Lichtemissionen

□

■

-

-

-

□

-

Schallemissionen intern, plangebietsinterne Wirkung

■

□

-

-

-

■

-

Schallemissionen von extern, plangebietsinterne Wirkung

■

□

-

-

-

■

-

Schallemissionen durch vorhabensbedingten Verkehr Auswirkungen auf angrenzende Quartiere

■

□

-

-

-

■

-

Baubedingt

Anlagebedingt

Betriebsbedingt (Wohngebietsnutzung)

12

mario kappis landschaftsarchitekt

Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

4

Derzeitiger Umweltzustand und Prognose der Auswirkungen der Planung

4.1

Fläche, geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft

4.1.1 Schutzgebiete nach Naturschutzrecht
Natura 2000 /
FFH-Schutzgebiet

Bestandsdarstellung:
Das Plangebiet stößt an seiner Ostflanke unmittelbar an das FFH-Schutzgebiet
7713341 `Schwarzwald-Westrand von Herbolzheim bis Hohberg´ an. Der hier
bestehende Waldbestand (`Altvater´) des FFH-Gebietes weist gemäß vorliegendem Managementplan folgende Lebensraumtypen und Arten auf, die mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes verknüpft sind:
• Arten, die abgegrenzte Lebensstätten am Südwestrand des Waldgebiet `Pipilisstein´ aufweisen. Ihre Lebensstätten befinden sich in mindestens 80 m Entfernung zum östlichen Plangebiet, das hier Grünflächen aufweist.
− Hirschkäfer (Lucanus cervus)
− Grünes Besenmoos (Dicranum viride)
• Arten, deren Habitate großräumig alle FFH-Waldflächen im Osten von Lahr
umfassen:
− Spanische Flagge (Callimorpha quadripunctaria)
− Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)
− Wimperfledermaus (Myotis emarginatus)
• Lebensraumtypen, deren Vorkommen sich in mindestens 80 m Entfernung
zum östlichen Plangebiet (welches dort Grünflächen aufweist) befinden:
− Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation (8228) bandartig-kleinflächige Vorkommen
− Hainsimsen-Buchenwald (9110) mit großflächigem Auftreten.
Der Managementplan schlägt für den an das Plangebiet angrenzenden FFHWaldbestand folgende Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen vor:
• WA1 Beibehaltung der naturnahen Waldwirtschaft
• WA2 Erhalten/ Herstellen strukturierter Waldränder /-säume
• WA3 Umbau in standortstypische Waldgesellschaften
• WA5 Förderung von Altholzinseln mit Trägerbäumen des Grünen Besenmooses.
Auswirkungen d. Bebauungsvorhabens (zulässige Nutzung gem. BPlan 2004):
 Eine erhebliche Beeinträchtigung der mit den Erhaltungszielen verknüpften Arten und Lebensraumtypen kann mit hinreichender Gewissheit ausgeschlossen
werden:
Das Bundesverwaltungsgericht geht mit seinen Entscheidungen davon aus, dass
sich das Schutzregime des Art. 6 FFH-RL flächenmäßig grundsätzlich auf das
Schutzgebiet in seinen administrativen Grenzen beschränkt. "Ausgehend hiervon
wäre es verfehlt, gebietsexterne Flächen, die von im Gebiet ansässigen Vorkommen geschützter Tierarten z.B. zur Nahrungssuche genutzt werden, in den
Gebietsschutz einzubeziehen (7 VR 6.14 Rn. 16; 9 A 5.08 Rn. 32)" (Bick et Wulfert, 2016).
Auch der materiell inhaltliche Sachverhalt vor Ort spricht für eine Verträglichkeit
des Projekts mit den Erhaltungszielen des FFH-Schutzgebietes:
Die FFH-Arten, für die im plangebietsangrenzenden FFH-Wald Lebensstätten
bestehen, treten zwar auch im Plangebiet auf oder können dort zeitweise auftreten (Wimperfledermaus und Bechsteinfledermaus, Hirschkäfer). Eine Beeinträchtigung ihres günstigen Erhaltungszustands wäre jedoch nicht zu erwarten, da
den Lebensstätten dieser Arten im Plangebiet keine essentielle Funktion zukommt.

13

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Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

So kann davon ausgegangen werden, dass die beiden Fledermausarten (Wimperfledermaus und Bechsteinfledermaus) das Plangebiet als Jagdhabitat nutzen.
Beide Arten weisen jedoch einen sehr großen Aktionsraum (für die Jagd) auf. Innerhalb dessen kommt dem Plangebiet keine essentielle Bedeutung zu. Beide
Arten wurden bei den Fledermausuntersuchungen von LAUFER (2017) im Plangebiet nicht nachgewiesen. Auch eine etwaige vorhabensbedingte Zerschneidung von Flugrouten (vom Wald-Jagdgebiet Pipilisstein/ Altvater hin zum Wochenstubenquartier der Wimperfledermaus 1,5 km westlich) ist nicht erkennbar
bzw. nicht gegeben.
Auch Hirschkäfer-Individuen treten im Plangebiet auf bzw. können dort auftreten.
Diese 'Vorkommen außerhalb des FFH-Gebietes sind jedoch zum einen kein
maßgeblicher Bestandteil des FFH-Schutzgebietes. Zum anderen würde wahrscheinlich ein möglicher Verlust der wenigen Individuen im Plangebiet nicht zu
einer erheblichen Beeinträchtigung des günstigen Erhaltungszustands der Art im
2
FFH-Schutzgebiet führen.
Eine vorhabensbedingte Beeinträchtigung der FFH-Erhaltungsziele wäre deshalb
nur möglich durch Ausübung schutzgebietsgefährdender Tätigkeiten, die aus
dem Plangebiet in das FFH-Gebiet hineinwirken. Ein solches Einwirken ist jedoch nicht gegeben. Denn auch einer vorhabensbedingt intensivere Naherholungsnutzung auf dem Weg an der Grenze zwischen Plangebiet und FFH-Gebiet
führt nicht zu einer erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die oben genannten
Arten und Lebensraumtypen.
Der Umsetzung der im Managementplan vorgeschlagenen Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für den an das Plangebiet angrenzenden FFH-Waldbestand (s.o.) steht das Vorhaben nicht entgegen.
Auswirkungen, die zusätzlich durch die 3. Bebauungsplanänderung eintreten:
 Keine
weitere
Schutzgebiete

Bereits in Kapitel 2.4 wurde dargelegt, dass das Vorhaben (`Hosenmatten II` 3.
Änderung) sich auf andere Schutzgebiete nach Naturschutzrecht nicht nachteilig
auswirkt.

4.1.2 Schutzgebiete nach Wasserrecht
Schutzgebiete

Bestandsdarstellung:
Im Plangebiet besteht kein Quellenschutzgebiet und kein Wasserschutzgebiet
(weder ein festgesetztes, noch ein vorläufig abgegrenztes, noch ein im Verfahren
befindliches, noch ein fachtechnisch abgegrenztes).
Das Plangebiet liegt außerhalb von Überflutungsflächen gemäß Hochwasserrisikokarte (außerhalb HQ100 und außerhalb HQextrem).

4.2

Boden

Datenquelle,
Methodik

• GLA 1994: Geologische Karte von Baden-Württemberg 7612, 1 : 25.000,
7612 Lahr/ Schwarzwald-Ost, Karte
• LGRB (Landesanstalt für Geologie, Rohstoffe und Boden BadenWürttemberg), Bodenkarte 50.000. WMS Datenserver, aufgerufen am
29.08.2017
2

Ob ein Projekt ein FFH-Gebiet in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigen kann, ist anhand seiner Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der
Gebietsbestandteile zu beurteilen. Maßgebliches Beurteilungskriterium ist der günstige Erhaltungszustand der geschützten Lebensräume und Arten im Sinne der Legaldefinitionen des Art. 1
Buchst. e) und i) FFH-RL; ein günstiger Erhaltungszustand muss trotz Durchführung des Vorhabens stabil bleiben, ein bestehender schlechter Erhaltungszustand darf jedenfalls nicht weiter
verschlechtert werden.

14

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Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

• LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz BadenWürttemberg), 2010: Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit
Leitfaden für Planungen und Gestattungsverfahren. 32 S.
• WIBEL + LEINENKUGEL, 1987: Baugebiet Hosenmatten in Lahr, hier: Baugrundbeurteilung. 10 S.
Die Bewertung der Böden erfolgt auf Grundlage der Bodenkarte 1 : 50:000
(LGRB). Auf eine (maßstabsbezogen) differenziertere Darstellung konnte verzichtet werden, da eine Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung nicht (mehr) erforderlich
ist.
Geologie

Bestandsdarstellung: Im Übergangsbereich zwischen den naturräumlichen Einheiten `Vorbergzone´ und `Schwarzwald´ liegt das Plangebiet im Bereich einer
geotektonischen Verwerfungszone. Am Ostrand als auch am Westrand des
Plangebietes verlaufen (Nordost - Südwest) zwei Verwerfungslinien. Die Gesteinsbruchschollen im Untergrund werden von einer min. 4 m mächtigen Schicht
aus Löß und Lößlehm überdeckt. Am Plangebietsrand im äußersten Nordosten
steht kleinflächig eine Scholle des Unteren Muschelkalks an.

Abb. 3: Bodentypen des Plangebiets
Boden

Bestandsdarstellung:
Das Plangebiet weist eine von Nordost nach Südwest ausgerichtete Geländemulde auf. In dieser Mulde ist das von angerenzendenden Hängen abgeschwemmte Bodenmaterial abgelagert. Aus den Ablagerungen hat sich der feinkornreiche Bodentyp Kolluvium gebildet. Überwiegende Bodenart: Schluff, sandig bis feinsandig, schwach tonig.
Die Löß- und Lößlehmschichten der flach ausgebildeten Hanglagen sind u.a.
aufgrund der früheren landwirtschaftlichen Bodenbearbeitung von Oberbodenabtrag beeinflusst. Hier ist überwiegend der Bodentyp Pararendzina entwickelt.
Überwiegende Bodenart: Schluff, tonig.
Bestandsbewertung:
Bei der Bewertung der Leistungsfähigkeit des Bodens (Gesamtbewertung) sind
folgende Bodenfunktionen zu berücksichtigen: Natürliche Bodenfruchtbarkeit,
Ausgleichsfunktion im Wasserkreislauf, Filter und Puffer für Schadstoffe, Standort für natürliche Vegetation. Die Bodenfunktion der zwei Bodeneinheiten des
15

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Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

Plangebietes werden gemäß Abb. 3 wie folgt bewertet:
• Boden der Hanglagen (Pararendzina): hoch (4)
• Boden der Hanglagen (Kolluvium): hoch bis sehr hoch (4-5)
Tab. 1: Bewertung der Bodenfunktionen im Plangebiet (Quelle: BK50, LGRB)
Bewertung der Bodenfunktionen
PlanBodeneinheit gebiet
(in ha)

Stufen: 0 sehr gering, 1 gering, 2 mittel, 3 hoch, 4 sehr hoch
Natürliche
Bodenfruchtbarkeit
a

Ausgleichfunktion im Wasserkreislauf
b

Filter- und
Gesamt
Pufferfunkti- Mittel aus
on
[a b c]
c

Standort f.
natürliche
Vegetation
d

Pararendzina

11,4

3,5

2,5

2,5

2,83

≤3

Kolluvium

3,1

4

3

3,5

3,5

≤3

Auswirkungen d. Bebauungsvorhabens (zulässige Nutzung gem. BPlan 2004):
 Bodenversiegelung: Dauerhafter Verlust der Bodenfunktion durch Überbauung einschließlich Nebenanlagen auf insgesamt 4,0 ha (max. zulässige Grundfläche 2,09 ha plus 20 % für Nebenanlagen plus 1,5 ha Verkehrsfläche).
 Minderung der Leistungsfähigkeit des Bodens auf nicht versiegelten Flächen
aufgrund Relief-Neugestaltung bzw. Terrassierung des Geländes. Dabei wird davon ausgegangen, dass bei den sehr umfangreichen Bodenabgrabungen und
Aufschüttungen zur Minderung der dabei eintretenden Bodenfunktionsverluste
die Anforderungen zum Bodenschutz (Trennung von Unterboden und humosen
Oberboden bei Abgrabung, Zwischenlagerung und Wiederauftrag, [DIN 19731])
berücksichtigt werden. Diese Vorgabe entspricht den Hinweisen Ziffer 12.4.4 der
Festsetzungen zum Bebauungsplan.
Auswirkungen, die zusätzlich durch die 3. Bebauungsplanänderung eintreten:
 Der Quartiersplatz wird umgestaltet, anstelle bisher geplanter versiegelter
Flächen entstehen offene Böden: Anstelle einer städtisch geprägten Platzsituation mit versiegelter Bodenoberfläche (Bebauungsplan 2004) wird eine Rasenfläche ausgebildet (918 m²). Durch zusätzliche Baumpflanzungen (Stellplätze) ergeben sich zusätzlich 208 m² offene Böden in Form von Baumscheiben. Der Anteil offener (überwiegend aufgeschütteter) Bodenstandorte erhöht sich um 1.126
m²
Ausgleichsbedarf

Folgende Eingriffe bzw. erhebliche Beeinträchtigungen sind durch die im gültigen
Bebauungsplan (2004) festgelegten Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen bereits vermieden bzw. kompensiert:
• Dauerhafter Verlust der Bodenfunktion durch Bodenversiegelung
• Minderung der Leistungsfähigkeit bzw. der Bodenfunktionen durch ReliefNeugestaltung bzw. Terrassierung des Geländes.
Zusätzlicher Ausgleichsbedarf, der durch Eingriffe / Beeinträchtigungen hervorgerufen wird, die (nur) durch die 3. Bebauungsplanänderung eintreten:
• Kein zusätzlicher Ausgleichsbedarf. Die mit der 3. Bebauungsplanänderung
einhergehende Entsiegelung (1.126 m²) im Bereich des Quartiersplatzes führt
zu einer kleinflächigen Verbesserung für das Schutzgut Boden.

Altlasten

Im Plangebiet liegen nach jetzigem Kenntnisstand (2018) keine Altlasten vor.

16

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4.3

Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

Wasser

Datengrundlage

• Onlineabfrage im Daten- und Kartendienst LUBW, Stand 28.08.2017)
• Bestandserfassung durch den Verfasser im August 2017
• WIBEL + LEINENKUGEL, 1987: Baugebiet Hosenmatten in Lahr, hier: Baugrundbeurteilung. 10 S.

Oberflächengewässer

Bestandsdarstellung und -bewertung:
Im Plangebiet bestehen weder Stillgewässer noch Fließgewässer. Lediglich am
Nordrand existiert ein kleiner, selten wasserführender Graben.
Gemäß Hochwassergefahrenkarte (Daten- und Kartendienst LUBW, Stand
08/2017) bestehen im Plangebiet keine Überflutungsflächen.
Die Bedeutung von Oberflächengewässer im Plangebiet wird mit sehr gering (1)
beurteilt.

Grundwasser

Bestandsdarstellung und -bewertung:
Die Grundwasserverhältnisse sind von den geologischen Verwerfungszonen im
Untergrund und den darüber liegenden mächtigen Lössdecken gekennzeichnet.
Die schluffreichen und tonig-schluffigen Lössschichten des Plangebietes besitzen ein insgesamt geringes Porenvolumen, einhergehend mit einem geringen
Grundwasserdargebot. Auch die Wasserdurchlässigkeit ist gering.
Die Fließwege und Speicherräume des Grundwassers im darunterliegenden
Gestein sowie des Hangwassers sind vom kleinräumigen Wechsel der verschiedenen Gesteinsarten und ihrer Porosität und Klüftigkeit geprägt. Grundsätzlich
muss aber von einem geringen Grundwasserdargebot im geologischen Untergrund ausgegangen werden. WIBEL + LEINENKUGEL (1987) ermitteln einen Flurabstand des Grundwassers von 2 – 4 m (aufgrund des kapillaren Wasseraufstiegs handelt es sich dabei um einen `scheinbaren Grundwasserstand´). In der
diagonal durch das Plangebiet verlaufenden Geländemulde reicht der Grundwasserspiegel fast bis zur Geländeoberfläche.
Die Bedeutung des Grundwasservorkommens wird mit gering (2) beurteilt.
Auswirkungen d. Bebauungsvorhabens (zulässige Nutzung gem. BPlan 2004):
 Verminderung der Niederschlagsrückhaltungsfunktion
 Verminderung der Grundwasseranreicherung: Aufgrund des geringen Anteils
des Niederschlagswassers, das durch natürliche Versickerung dem (geringmächtigen) Grundwasserleiter zufließt, stellt die Verminderung der Grundwasseranreicherung eine unerhebliche Beeinträchtigung dar.
Auswirkungen, die zusätzlich durch die 3. Bebauungsplanänderung eintreten:
 Der Quartiersplatz wird umgestaltet, anstelle bisher geplanter versiegelter
Fläche entstehen offene Böden: Anstelle einer städtisch geprägten Platzsituation
mit versiegelter Bodenoberfläche (Bebauungsplan 2004) wird eine Rasenfläche
ausgebildet (918 m²). Durch zusätzliche Baumpflanzungen (Stellplätze) ergeben
sich weitere 208 m² offene Böden in Form von Baumscheiben. Dadurch erfolgt
eine Verbesserung der Niederschlagsrückhaltefunktion auf 1.126 m²

Ausgleichsbedarf

Folgende Eingriffe bzw. erhebliche Beeinträchtigungen sind durch die im gültigen
Bebauungsplan (2004) festgelegten Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen bereits vermieden bzw. kompensiert:
• Verminderung der Niederschlagsrückhaltungsfunktion
Zusätzlicher Ausgleichsbedarf, der durch Eingriffe / Beeinträchtigungen hervorgerufen wird, die (nur) durch die 3. Bebauungsplanänderung eintreten:
• Kein zusätzlicher Ausgleichsbedarf. Die mit der 3. Bebauungsplanänderung
einhergehende kleinflächige Entsiegelung des Quartiersplatzes führt zu einer
kleinflächigen Verbesserung für das Schutzgut Wasser (aufgrund der Rückhaltung von Niederschlagswasser).
17

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4.4
Datengrundlage,
Methodik

Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

Klima / Luft
Regionalverband Südlicher Oberrhein (RVSO) 2006: ReKliso (Regionale Klimaanalyse Südlicher Oberrhein, 107 S und Daten-CD. Regionalverband Südlicher
Oberrhein.
Die Darstellung und Bewertung konzentriert sich auf die bioklimatischen und lufthygienischen Aspekte der Schutzgüter Klima / Luft. Relevant sind dabei luftaustauscharme Hochdruckwetterlagen, die häufig mit einer bioklimatischen Belastungssituation einhergehen. Die Belastungssituation wird dabei ganz wesentlich
von lokalen Luftströmungsprozessen modifiziert.

Klima / Luft

Bestandsdarstellung:
Das Plangebiet liegt am östlichen Rand der Vorbergzone im Übergang zum
Schwarzwald. Die Vorbergzone ist in bioklimatischer Hinsicht geprägt von einer
sehr hohen sommerlichen Wärmebelastung mit hoher Anzahl von Hitzetagen
(Tageshöchsttemperatur 30 °C) und Tropennächten (Nachttemperaturen nicht
unter 20 °C) sowie einer hohen Anzahl von Nebeltagen (insbesondere im
Herbst).
Analog zur Lage im Übergangsbereich zwischen Vorbergzone und Schwarzwald
bestehen im Plangebiet zwei Klimatope:
• Freiland-Klimatop (überwiegender Teil des Plangebietes): Windoffen, mit einem ungestörten stark ausgeprägten Tagesgang von Temperatur und Feuchte sowie mit Frisch-/Kaltluftproduktion. Aufgrund der gegebenen Geländeneigung nach Südwesten fließt aus dem Plangebiet den unterhalb gelegenen
Flächen Frisch-/Kaltluft zu. Innerhalb dieses Luftstromes kommt dem lockeren
Gehölzbestand des Plangebietes eine gewisse Filterwirkung für Luftschadstoffe, vor allem für Stäube bzw. Aerosolteilchen, zu.
• Wald-Klimatop (östlicher Teil des Plangebietes): Niedrige Windgeschwindigkeit, geringer Tagesgang für Temperatur und Feuchte. Entstehungsgebiet für
Kaltluft, die bei geeigneter Topographie ausgleichend auf das Klima dicht bebauter Areale wirken kann. Hohe Filterfunktion für Luftschadstoffe.
Das Plangebiet liegt zudem im Einflussbereich des lokalen Kaltlufttransports des
`Schuttertäler Bergwinds´. Die Wirksamkeit dieses Kaltluftstroms ist jedoch (in
Bodennähe) aufgrund des Geländesporns des Waldgebietes `Pipilisstein´ vermindert.
Bestandsbewertung:
Dem Planungsgebiet kommt als Kaltluftproduktionsfläche und Luftleitbahn eine
Ausgleichsfunktion zu: Die nach Südwesten geneigte Geländemulde führt die
hangabwärts abfließende Kaltluft und die aus dem Waldgebiet `Altvater´ abfließende Frischluft der südlich angrenzenden Siedlungslage zu (Bereich Merzengasse, Hosenmattenweg, Bottenbrunnenstraße). In diesen bestehenden Siedlungsflächen besteht ein erhöhtes lokales Wärmebelastungsrisiko (RVSO, 2006).
Hinsichtlich der Wirksamkeit dieser Ausgleichsfunktion ist die geringe Größe des
Einzugsgebietes zu berücksichtigen. Der Volumenstrom erreicht wahrscheinlich
nur ein geringes Maß, so dass die Ausgleichswirkungen für die bestehenden
Siedlungsflächen als "mäßig" zu bewerten sind.
Die bioklimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktionen des Plangebietes
werden "mittel" (3) bewertet.
Auswirkungen d. Bebauungsvorhabens (zulässige Nutzung gem. BPlan 2004):
 Mit der Bebauung des Plangebietes werden die Kaltluft- und die Frischluftproduktion im Plangebiet stark vermindert
 Mit der Bebauung wird die Lufttransportfunktion des Plangebietes und damit
die bioklimatische Ausgleichsfunktion für die unterhalb gelegenen Siedlungsbereiche herabgesetzt.

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Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

Hinweis: Um dennoch eine größtmögliche Durchlüftung zu gewährleisten wird
bereits im bestehenden Bebauungsplan ein vergrößerter Abstand der Baufenster
vorgegeben (7m).
Auswirkungen, die zusätzlich durch die 3. Bebauungsplanänderung eintreten:
 Der Quartiersplatz wird umgestaltet: Anstelle einer städtisch geprägten Platzsituation mit versiegelter Bodenoberfläche (Bebauungsplan 2004) werden eine
Rasenfläche ausgebildet und Bäume angepflanzt; dadurch (kleinflächige) Verbesserung der bioklimatischen (Temperaturabsenkung) und lufthygienischen
(Staubfilterung) Funktion.
Ausgleichsbedarf

Folgende Eingriffe bzw. erhebliche Beeinträchtigungen sind durch die im gültigen
Bebauungsplan (2004) festgelegten Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen bereits vermieden bzw. kompensiert:
• Starke Verminderung der Kaltluft- und die Frischluftproduktion im Plangebiet
• Reduzierung der bioklimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktion für
die unterhalb angrenzenden Siedlungsflächen.
Zusätzlicher Ausgleichsbedarf, der durch Eingriffe / Beeinträchtigungen hervorgerufen wird, die (nur) durch die 3. Bebauungsplanänderung eintreten:
• Kein zusätzlicher Ausgleichsbedarf: Die mit der 3. Bebauungsplanänderung
einhergehende kleinflächige Entsiegelung und Begrünung des Quartiersplatzes führt zu Verbesserungen der Lufthygiene (Filterfunktion von 21 neu zu
pflanzenden Bäumen) und der bioklimatischen Ausgleichswirkung (Vegetationsflächen anstelle versiegelter Flächen durch 918 m² Rasenfläche und 208
m² Baumscheiben).

4.5

Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt

4.5.1 Pflanzen, Biotope
Datengrundlage

• BÜRO FÜR LANDSCHAFTSÖKOLOGIE, LAUFER 2017: B-Plan "Hosenmatten II, 2.
Abschnitt", Stadt Lahr - Vorläufige Einschätzung zum Artenschutz. August
2017 im Auftrag der Steg. 30 S. und Karten.
• HELLECKES LANDSCHAFTSARCHITEKTUR, 2004: Grünordnungsplan Hosenmatten II, im Auftrag der Stadt Lahr. 17 S.
• Eigene Geländebegehungen des Verfasser im August 2017

besonders
Eine Darstellung der Bestandssituation hinsichtlich besonders geschützter Biotogeschützte Biotope pe nach § 30 BNatSchG oder § 33 NatSchG findet sich in Kap.2.4.
Biotoptypen

Bestandsdarstellung: Im Jahr 2016 wurde der Biotoptypenbestand des Plangebietes erfasst (LAUFER, 2017). Art und räumliche Anordnung aller nachgewiesenen Biotoptypen sind in Abb. 4 dargestellt.
Das Untersuchungsgebiet besteht etwa zur Hälfte aus Wiesen und Weiden.
Acker- und Gartenflächen nehmen ungefähr ein Viertel der Fläche ein. Nord- und
Südrand werden zu großen Teilen von Feldgehölzen gesäumt. Auch innerhalb
des Gebietes gibt es an mehreren Stellen Feldgehölze, Feldhecken und unterschiedliche Arten von Gebüsch und Gestrüpp. Es gibt zwei Streuobstwiesen. Der
Nordwesten, der Westen und eine Fläche im Süden sind mit Wald bestanden.
Über das ganze Untersuchungsgebiet verteilt stehen Einzelbäume, die an vielen
Stellen Reihen oder lose Gruppen bilden (LAUFER, 2017).

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Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

Abb. 4: Biotoptypenbestand (2016) im Plangebiet gemäß LAUFER (2017)

20

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Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

Bestandsbewertung:
Die naturschutzfachliche Bedeutung des Biotoptypenbestands wird aus zwei
Gründen mit hoch (4) beurteilt:
• Vorkommen von wertvollen Biotoptypen wie Feldhecke, Feldgehölz, Hohlweg
(wertvoll, aber ohne Schutzstatus gem. § 33 NatSchG) Streuobstbeständen
und Gebüschen. Diese Biotoptypen erreichen im Vergleich mit einer Durchschnittslandschaft eine relativ hohe Dichte.
• Sehr hohe Strukturdiversität: Gepflegte und verbrachte Streuobstwiesen, Ruderalfluren (Brachen), Gehölzbestände, Brombeergestrüpp und extensive
Gärten erreichen in Teilbereichen des Plangebietes einen sehr kleinflächig
strukturierten Durchdringungskomplex. Diese Strukturvielfalt bietet zusammen
mit der hohen Dichte an Höhlenbäumen aus faunistischer Sicht ein sehr hohes Angebot an Habitaten, was sich in den erfassten Daten zum Schutzgut
Tiere (Kapitel 4.5.2) widerspiegelt.
Auswirkungen d. Bebauungsvorhabens (zulässige Nutzung gem. BPlan 2004):
 Vollständiger Verlust aller genannten Biotoptypen im Bereich der Wohnbaufläche durch Baufeldfreimachung, Abgrabung und Geländeneumodellierung. Ein
gewisser Anteil an Bäumen bleibt aufgrund der Festsetzung zum Erhalt von
Bäumen bestehen (s.u.).
Auswirkungen, die zusätzlich durch die 3. Bebauungsplanänderung eintreten:
 Keine zusätzlichen Beeinträchtigungen, mit Ausnahme von zusätzlichen
Baumverlusten (siehe unten).
Bäume /
Höhlenbäume

Bestandsdarstellung: Im Plangebiet treten die Bäume (außerhalb des Waldbestands) in verschiedenen Formationen auf: Als Einzelbäume oder eingebunden
in die Biotoptypen Feldgehölz, Hecke, Streuobstwiese und sonstigen Baumgruppen. Der Grünordnungsplan (HELLECKES LANDSCHAFTSARCHITEKTUR, 2004) stellt
für das Plangebiet (2. Bauabschnitt) im Rahmen seiner Bestandsaufnahme ca.
128 Bäume (Kleinbäume unberücksichtigt) dar. Davon liegen innerhalb des Geltungsbereichs 57 im geplanten Wohngebiet und ca. 70 in der angrenzenden
Ausgleichsfläche. Es dominieren Obstbäume (Walnuss, Kirsche, Apfel, Birne,
Pflaume/ Zwetschge). Daneben treten auf: Stiel-Eiche, Bergahorn, Birke, Hainbuche, Feldahorn, Ulme, Spitzahorn, Esskastanie, Robinie sowie nicht gebietsheimische Arten wie Fichte, Lärche, Kiefer, Rot-Eiche.
38 dieser Bäume (im Plangebiet) wurden durch (LAUFER, 2017) bei der Biotoptypenkartierung als Höhlenbäume/ Totholzbäume erfasst. Ihre genaue Lage ist in
Abb. 4 dargestellt. 32 Höhlenbäume liegen im Bereich der geplanten Wohnbaufläche (oder ragen mit ihren Kronen hinein), 6 in den Ausgleichsflächen.
Bestandsbewertung: Neben ihrem allgemeinen naturschutzfachlichen Eigenwert
kommt den Bäumen als Habitatstruktur für Tiere eine Bedeutung zu. Von besonderer Bedeutung sind Bäume mit Höhlen und/ oder Totholz, insbesondere für
höhlenbrütende Vogelarten, Fledermäuse und Totholzkäfer (siehe dazu in Kapitel 4.5.2).
Hinsichtlich Anzahl, Artendiversität und Anteil von Habitatbäumen wird die Wertigkeit des Baumbestands mit hoch (4) bewertet.
Auswirkungen d. Bebauungsvorhabens (zulässige Nutzung gem. BPlan 2004):
 Im Bereich der Wohnbaufläche gehen (gemäß Kartendarstellung im Grünordnungsplan 2004) durch Baufeldfreimachung, Abgrabung und Geländeneumodellierung viele Bäume, davon 33 besonders erhaltenswerte Bäume, verloren, 24
Bäume bleiben durch Festsetzungen zum Erhalt bestehen.
Hinweis: Soweit die zu erhaltenden Bäume im Rahmen der Bauarbeiten beschädigt werden und absterben, müssen sie artgleich am gleichen Standort ersetzt
werden.

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Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

 Von den 32 in der geplanten Wohnbaufläche gelegenen Höhlenbäumen gehen im Rahmen der Baufeldfreimachung, Abgrabung und Geländeneumodellierung 24 Bäume verloren. 8 Höhlenbäume sind zum Erhalt festgesetzt.
Auswirkungen, die zusätzlich durch die 3. Bebauungsplanänderung eintreten:
Die Anzahl der zum Erhalt festgesetzten Bäume verringert sich (gegenüber dem
Bebauungsplan 2004). Zusätzliche Verluste:
 11 Bäume (es verbleiben 13 zum Erhalt festgesetzte Bäume)
 davon 3 Höhlenbäume (es verbleiben 5 zum Erhalt festgesetzte Höhlenbäume).
sonstige Pflanzen

Bestandsdarstellung: Im Rahmen der Geländebegehungen zu den Bestandserfassungen 2017 wurden in Form der Beibeobachtungen auf ein mögliches Vorkommen gefährdeter Pflanzensippen geachtet. Gefährdete Pflanzensippen wurden im Plangebiet nicht nachgewiesen.

Ausgleichsbedarf

Folgende Eingriffe bzw. erhebliche Beeinträchtigungen sind durch die im gültigen
Bebauungsplan (2004) festgelegten Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen bereits vermieden bzw. kompensiert:
• vollständiger Verlust aller Biotoptypen im Bereich der Wohnbaufläche
• im Bereich der Wohnbaufläche Verlust von 33 erhaltenswerten Bäumen (24
Bäume werden erhalten)
• im Bereich der Wohnbaufläche Verlust von 24 Höhlenbäumen, (8 bleiben im
erhalten).
Zusätzlicher Ausgleichsbedarf, der durch Eingriffe / Beeinträchtigungen hervorgerufen wird, die (nur) durch die 3. Bebauungsplanänderung eintreten:
Bäume:
• Zusätzliche Baumverluste von 11 Bäumen einschließlich 3 Höhlenbäumen.

4.5.2 Tiere
Datengrundlage

• Büro für Landschaftsökologie, LAUFER 2017: B-Plan "Hosenmatten II, 2. Abschnitt", Stadt Lahr – Artenschutzrechtliche Beurteilung. August 2017 im Auftrag der STEG, 80 S.
• Helleckes Landschaftsarchitektur, 2004: Grünordnungsplan Hosenmatten II,
im Auftrag der Stadt Lahr. 17 S.

Methodik

Gemäß den Vorgaben des § 1 Abs. 6 Satz 7. a in Verbindung mit § 2 Abs. 4 sind
die Auswirkungen des Vorhabens auf Tiere und Pflanzen zu prüfen. Diese Prüfung wird nachfolgend durchgeführt. Dabei wird auf die Bestandsdaten zurückgegriffen, die in den Jahren 2016 und 2017 von LAUFER (2017 und 2017) im Rahmen der Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände für folgende Artengruppen erhoben wurden:
Fledermäuse, Haselmaus, Vögel, Reptilien, Spanische Flagge, Hirschkäfer.
Die Untersuchungsmethoden im Gelände, der Untersuchungszeitraum und die
Methoden der Auswertung werden im Kapitel 3 des Artenschutzrechtlichen Gutachtens (LAUFER, 2017, in der Anlage) dargestellt.
Hinweis zum Ausgleich: Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen für die nach
dem rechtskräftigen Bebauungsplan (2004) zulässigen Eingriffe sind in eben diesem Bebauungsplan (2004) dargestellt und rechtsgültig festgesetzt. Zusätzliche
Maßnahmen können sich für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen nur ergeben.
• in Form von Maßnahmen, die das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände verhindern sollen. Diese wurden 2016 und 2017 von LAUFER (2017)

22

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Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

geprüft und festgelegt. Diese Maßnahmen dienen dem spezielle Artenschutz
gemäß § 44 BNatSchG und sind unabhängig von der Eingriffsregelung gemäß
§ 1a Abs.3 BauGB.
• als Ausgleichsmaßnahmen im Sinne das § 1a Abs.3 BauGB, wenn im Rahmen der 3. Bebauungsplanänderung 2018 (im Vergleich zum gültigen Bebauungsplan 2004) Nutzungen zulässig werden, die mit zusätzlichen erheblichen
Beeinträchtigungen verbunden sind.
Fledermäuse

Bestandsdarstellung: Bei den Erhebungen von LAUFER (2017) wurde ein Bestand
von mindestens 4 Fledermausarten im Untersuchungsgebiet und im nahen Umfeld nachgewiesen. Die Fundpunkte liegen größtenteils innerhalb des Eingriffsbereichs, mehrere Nachweise erfolgten an den das Untersuchungsgebiet einfassenden Wegen im Norden und Osten. Da bei den Detektorbegehungen einige Arten anhand ihrer Rufe nicht sicher zu unterscheiden waren, wurde die genaue Artenzahl nachgewiesener Fledermäuse nicht abschließend bestimmt (LAUFER,
2017).
Tab. 2: Im Plangebiet nachgewiesene Fledermausarten
Deutscher Name
Breitflügelfledermaus

Wissenschaftl.
Name
Eptesicus
serotinus

RL RL D FFHBW
RL
2

G

Anh IV

Myotis myotis

2

V

s

Zwergfledermaus

Pipistrellus
pipistrellus

3

*

s

Kleiner Abendsegler

Nyctalus leisleri

2

G

s

Großes Mausohr

Fortpflanzungsstätte /
Funktion d. Plangebietes
Kolonien in Gebäuden /
Jagdhabitat, ggf. Tagesquartier in Höhlenbäumen

Kolonien in Waldaltbestand
Jagdhabitat, ggfs. Tagesquartier in Höhlenbäumen

Legende:
RL D: Rote Liste Deutschland (MEINIG et al. 2009)
RL BW: Rote Liste Baden-Württemberg (BRAUN & DIETERLEN 2003)
BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz: s: streng geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 14
Gefährdungsgrade:
G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt
2 stark gefährdet
D Daten defizitär
3 gefährdet
V Art der Vorwarnliste

Bestandsbewertung: Alle vier Fledermausarten sind nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und unterliegen zudem dem Schutz des Anhangs IV der
FFH-Richtlinie.
Das Plangebiet stellt für drei stark gefährdete Fledermausarten und einer gefährdeten Art einen qualitativ hochwertigen, aber quantitativ (Flächenumfang gemessen am gesamten Jagdgebiet der jeweiligen Kolonie) einen untergeordneten Teillebensraum ihres Jagdgebietes dar. Möglicherweise dienen die Höhlenbäume im
Plangebiet als Tageseinstandsquartiere (LAUFER, 2017).
Lebensraumfunktion für Fledermäuse insgesamt: hoch (4)
Auswirkungen d. Bebauungsvorhabens (zulässige Nutzung gem. BPlan 2004):
 Tötung oder Verletzung von Individuen im Rahmen der Baufeldfreimachung
(Kleiner Abendsegler, Zwergfledermaus)
 Verlust von als Quartier geeigneten Höhlenbäumen. für die Arten Kleiner
Abendsegler, Zwergfledermaus. Trotz Festsetzungen zum Erhalt kann nur ein
Teil der Höhlenbäume (8 Exemplare) erhalten werden, ein Teil der potenziellen
Tageseinstandsquartiere geht verloren.
 Durch Baufeldräumung, Bebauung/ Flächenversiegelung erhebliche Funktionsminderung des Plangebietes als Jagdhabitat für Fledermausarten. Die entstehenden Wohngärten und öffentlichen Grünflächen sind als Jagdhabitat nur einge-

23

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Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

schränkt geeignet.
 Störungen im Rahmen der üblichen Wohngebietsnutzung durch Lärm und
Lichtemissionen. Dabei unterliegen auch die verbleibenden Höhlenbäume den
siedlungstypischen Störreizen (u.a. Lärm), so dass sie als Quartierbäume nur
eingeschränkt bzw. nicht mehr von Fledermäusen genutzt werden können.
Auswirkungen, die zusätzlich durch die 3. Bebauungsplanänderung eintreten:
 Verlust von potenziellen Quartierbäumen: Für einige Bäume, die gemäß gültigem Bebauungsplan (2004) zum Erhalt festgesetzt sind, wird diese Festsetzung
im Rahmen der 3. Bebauungsplanänderung entfallen. Dies betrifft auch 3 Höhlenbäume.
Haselmaus

Bestandsdarstellung: Im Rahmen der Haselmausuntersuchung von LAUFER
(2017) wurden keine Haselnüsse mit Fraßspuren der Haselmaus gefunden. Auch
sonst gab es keine Hinweise auf Haselmäuse.
Bestandsbewertung: Die Haselmaus tritt mit hinreichender Gewissheit im Plangebiet nicht auf.

Brutvögel

Bestandsdarstellung Im Untersuchungsgebiet und im näheren Umfeld wurden
insgesamt 28 Vogelarten nachgewiesen (LAUFER, 2017). Davon kommen 23 Vogelarten als Brutvögel im Gebiet vor.
5 Arten können als Nahrungsgäste eingestuft werden (Rotmilan, Turmfalke,
Mäusebussard, Rauchschwalbe, Gebirgsstelze), d.h. ihr Brutplatz liegt außerhalb
des Untersuchungsgebietes, das sie nur zur Nahrungssuche nutzen.
Es wurden neun Arten nachgewiesen, die spezielle Ansprüche an ihren Lebensraum stellen (siehe Tab. 3).
Als anpassungsfähige, weit verbreitete Arten, deren Population einen günstigen
Erhaltungszustand aufweisen treten im Plangebiet auf:
Amsel, Blaumeise, Buchfink, Buntspecht, Eichelhäher, Gartengrasmücke, Grünfink, Kernbeißer, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen, Singdrossel,
Waldkauz, Zaunkönig, Zilpzalp.
Tab. 3: Brutvogelarten von naturschutzfachlich besonderer Bedeutung
Deutscher Name

Reviere im
RL RL
(1
Wissenschaftlicher Name Plangebiet
BW D

Verantwortung
BW

Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus

2

V

V

!!

Goldammer

Emberiza citrinella

1

V

V

!

Grünspecht

Picus viridis

Haussperling

Passer domesticus

Mäusebussard

Buteo buteo

Nahrungsgast

Neuntöter

Lanius collurio

1

Pirol

Oriolus oriolus

1

3

Schwarzmilan

Milvus migrans

1 Horst

*

*

!

Star

Sturnus vulgaris

3

*

3

!

1)

1

*

*

!

mehrere

V

V

!

*

*

!

*

*

!

V

[!]

Vogelschutz
RL

Anh. I
Anh. I

Brutvogel oder Teilsiedler mit Status Brutverdacht

Gefährdungsgrade: 3 gefährdet
V Art der Vorwarnliste
RL D: Rote Liste der Brutvögel Deutschlands (GRÜNEBERG et al. 2015)
RL BW: Rote Liste der Brutvogelarten Baden-Württembergs (BAUER et. al 2016)
! Besondere Verantwortlichkeit Baden-Württembergs für die Erhaltung der Art in
Deutschland

Bestandsbewertung:

Von den im Plangebiet nachgewiesenen 28 Vogelarten
24

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kommt nach LAUFER (2017) neun Arten naturschutzfachlich eine besondere Bedeutung zu, weil sie
• bundes- oder landesweit (BAUER et al. 2016) gefährdet sind oder auf der
Vorwarnliste geführt werden oder
• das Land Baden-Württemberg eine sehr hohe Verantwortlichkeit hinsichtlich
der Erhaltung der Art in Deutschland besitzt (BAUER et al. 2016) oder
• die Arten im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind oder
• Arten, die aufgrund ihrer Raumnutzung durch das Vorhaben potentiell gefährdet sind, sind ebenfalls planungsrelevant. Im vorliegenden Fall sind dies der
Grünspecht, der Mäusebussard, für den es einen Brutnachweis an der Grenze zum Untersuchungsgebiet gibt.
Es kann davon ausgegangen werden, dass die lokalen Populationen dieser neun
Arten sich in einem ungünstig-unzureichenden Erhaltungszustand befinden.
Bei den restlichen Vogelarten handelt es sich um häufige und/oder weit verbreitete Arten.
Lebensraumfunktion für die Artengruppe Vögel insgesamt: hoch (4)


Auswirkungen d. Bebauungsvorhabens (zulässige Nutzung gem. BPlan 2004):
 Die im Rahmen der Baufeldräumung durchzuführenden Beseitigungen von
Gehölzbeständen, Grünland- und Brachflächen und Gartenschuppen führen zum
Verlust oder Teilverlust von Lebensstätten. Betroffen sind die Reviere der naturschutzfachlich bedeutsamen Arten Gartenrotschwanz, Goldammer, Haussperling, Neuntöter, Star und möglicherweise Grünspecht.
Ebenfalls betroffen sind die weit verbreiteten und anpassungsfähigen Vogelarten,
die als Brutvögel oder Randsiedler die zur Wohnbebauung vorgesehenen Flächen nutzen: Amsel, Gartengrasmücke, Blaumeise, Buchfink, Buntspecht, Eichelhäher, Gartengrasmücke, Grünfink, Kernbeißer, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen, Singdrossel, Zaunkönig, Zilpzalp, Waldkauz.
/ Die Maßnahmen der Baufeldräumung sind grundsätzlich geeignet, Individuen folgender Arten zu verletzen oder zu töten: Neuntöter, Gartenrotschwanz,
Goldammer, Haussperling, Star sowie Individuen der weit verbreiteten Vogelarten (s.o.). Die Durchführung von Maßnahmen zu Gehölzbeseitigung darf jedoch
nicht im Zeitraum zwischen 1. März und 30. September durchgeführt werden
(§39 BNatSchG). Durch Einhaltung dieses gesetzlichen Verbots kann das genannte Risiko stark vermindert werden. Es verbleibt jedoch ein Restrisiko.
 Im Rahmen der Bautätigkeit und bei der späteren Wohngebietsnutzung treten
im Bereich Wohnbauflächen-angrenzender Grünflächen Störreize in Form von
Geräuschen und Scheuchwirkungen durch Menschen und Haustiere auf. Verlagerungen der einzelnen Reviere von Pirol, Star, Mäusebussard, Schwarzmilan
oder Grünspecht können nicht ausgeschlossen werden. Revierverluste oder erhebliche Beeinträchtigungen der lokalen Populationen der genannten Arten werden mit hinreichender Gewissheit nicht eintreten.
Auswirkungen, die zusätzlich durch die 3. Bebauungsplanänderung eintreten:
 Verlust von Höhlenbäumen als Bruthabitat. Für einige Bäume, die gemäß gültigem Bebauungsplan (2004) zum Erhalt festgesetzt sind, wird diese Festsetzung
im Rahmen der 3. Bebauungsplanänderung entfallen. Dies betrifft auch 3 Höhlenbäume.

Eidechsen

Bestandsdarstellung: Als einzige Reptilienart im Untersuchungsgebiet wurde die
Zauneidechse nachgewiesen. Im Untersuchungsgebiet wurden insgesamt 13
Zauneidechsen-Individuen nachgewiesen. Es handelt sich um 7 adulte Tiere, davon 2 Männchen, 4 Weibchen und ein unbestimmtes adultes Individuum sowie 6
subadulte Tiere (LAUFER, 2017).
Bestandsbewertung: Die Zauneidechse besitzt den Schutzstatus des Anhang IV
der FFH-Richtlinie und ist nach dem BNatSchG streng geschützt. Sie steht landes- und bundesweit auf der Vorwarnliste. Die lokale Population ist nicht be25

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kannt. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass sie deutlich größer ist
als das Untersuchungsgebiet, da es weit über das Untersuchungsgebiet hinaus
für die Zauneidechse geeigneten Lebensraum gibt (LAUFER, 2017).
Auswirkungen d. Bebauungsvorhabens (zulässige Nutzung gem. BPlan 2004):
 Die Baufeldräumung führt zum Verlust oder Teilverlust von Lebensstätten.
 Die Baufeldräumung führt ohne Maßnahmen der Vergrämung oder Umsiedlung zu Individuenverlusten (Tötung).
 Durch die Bebauung gehen Fortpflanzungs-, Nahrungs- und Ruhestätten
dauerhaft verloren.
 Die mit der Wohngebietsnutzung regelmäßig einher gehenden freilaufende
Katzen verursachen Verletzungen oder Tötung von Zauneidechsenindividuen.
Auswirkungen, die zusätzlich durch die 3. Bebauungsplanänderung eintreten:
 Keine
Spanische Flagge

Bestandsdarstellung: Obwohl im Untersuchungsgebiet geeignete Futterpflanzen,
wie z. B. der Wasserdost vorkommen, konnten keine Individuen der Spanischen
Flagge nachgewiesen werden (LAUFER, 2017).
Bestandsbewertung: Die Spanische Flagge tritt mit hinreichender Gewissheit im
Plangebiet nicht auf.

Hirschkäfer

Bestandsdarstellung: Die Untersuchungen von LAUFER (2017) erbrachten für das
Plangebiet "Hosenmatten II" keinen Nachweis des Hirschkäfers. Mit dem Baumbestand des Plangebietes befinden sich zwar die potenziellen Habitate im Plangebiet. Bei den Untersuchungen solcher Bäume (besonnte Obstbäume und Eichen) konnten jedoch keine Hinweise auf Hirschkäfervorkommen (weißmorsche
Zerfallserscheinungen im Stammbasisbereich, Saftlecken, Saftflüsse, keine Käferfragmente) festgestellt werden.
Bestandsbewertung: Der Hirschkäfer ist im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt und nach dem BNatSchG besonders geschützt. In der Roten Liste BadenWürttembergs wird er als gefährdet eingestuft. Im Jahr 2017 konnte zwar kein
Nachweis für diese Art geführt werden. Da aber Hinweise von Bürgern und Belege aus dem östlich angrenzenden FFH-Gebiet vorliegen, kann ein zeitweiliges
Vorkommen im Plangebiet nicht ausgeschlossen werden. Das Plangebiet wird
als individuenschwacher teilweise besiedelter Lebensraum des Hirschkäfers bewertet.
Lebensraumfunktion für den Hirschkäfer: mittel (3)
Auswirkungen d. Bebauungsvorhabens (zulässige Nutzung gem. BPlan 2004):
 Die Baufeldräumung führt zum Verlust von potenziellen Larvenlebensräumen
(Larvalhabitaten)
 Die Baufeldräumung könnte ohne Maßnahmen der Umsiedlung zu Individuenverlusten (Verletzung/ Tötung) führen
Auswirkungen, die zusätzlich durch die 3. Bebauungsplanänderung eintreten:
 keine zusätzlichen Habitatbaumverluste.
Die im Rahmen der Baufeldräumung durchzuführenden Beseitigungen von Gehölzbeständen, Grünland- und Brachflächen und Gartenschuppen führen zum Verlust oder
Teilverlust von Lebensstätten. Betroffen sind die Reviere der naturschutzfachlich bedeutsamen Arten Gartenrotschwanz, Goldammer, Haussperling, Neuntöter, Star und
möglicherweise Grünspecht.
Ebenfalls betroffen sind die weit verbreiteten und anpassungsfähigen Vogelarten, die
als Brutvögel oder Randsiedler die zur Wohnbebauung vorgesehenen Flächen nutzen:
Amsel, Blaumeise, Buchfink, Buntspecht, Eichelhäher, Gartengrasmücke, Grünfink,

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Kernbeißer, Kohlmeise, Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen, Singdrossel, Zaunkönig,
Zilpzalp, Waldkauz.
/ Die Maßnahmen der Baufeldräumung sind grundsätzlich geeignet, Individuen folgender Arten zu verletzen oder zu töten: Neuntöter, Gartenrotschwanz, Goldammer,
Haussperling, Star sowie Individuen der weit verbreiteten Vogelarten (s.o.). Die Durchführung von Maßnahmen zu Gehölzbeseitigung darf jedoch nicht im Zeitraum zwischen
1. März und 30. September durchgeführt werden (§39 BNatSchG). Durch Einhaltung
dieses gesetzlichen Verbots kann das genannte Risiko stark vermindert werden. Es
verbleibt jedoch ein Restrisiko.
 Im Rahmen der Bautätigkeit und bei der späteren Wohngebietsnutzung treten im
Bereich Wohnbauflächen-angrenzender Grünflächen Störreize in Form von Geräuschen
und Scheuchwirkungen durch Menschen und Haustiere auf. Verlagerungen der einzelnen Reviere von Pirol, Star, Mäusebussard, Schwarzmilan oder Grünspecht können
nicht ausgeschlossen werden. Revierverluste oder erhebliche Beeinträchtigungen der
lokalen Populationen der genannten Arten werden mit hinreichender Gewissheit nicht
eintreten.
Ausgleichsbedarf

Folgende Eingriffe bzw. erhebliche Beeinträchtigungen werden durch die im gültigen Bebauungsplan (2004) festgelegten Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Kombination mit den Vermeidungs- und vorgezogenen (CEF-)Maßnahmen (siehe artenschutzrechtlichen Beitrag [LAUFER
3
2017]) vermieden bzw. kompensiert :
Vögel:
• Störungen der Wohnbauflächen-angrenzender Grünflächen durch die Wohnbaunutzung, mit Auswirkungen auf Vogelarten, Fledermausarten und die Zauneidechse
• Verluste von Lebensstätten von auf Vogelarten, Fledermausarten und die
Zauneidechse
• Individuenverluste (Tötung) durch Baufeldräumung
Hirschkäfer
• Verluste von potenziellen Larven Lebensstätten
• Individuenverluste (Larven) durch Baufeldräumung
Fledermäuse
• Funktionsminderung des Plangebietes als Jagdhabitat für Fledermausarten
• Verlust von potenziellen Quartierbäumen (Höhlenbäumen)
• Individuenverluste (Tötung) durch Baufeldräumung
Eidechsen:
• Verlust oder Teilverlust von Lebensstätten durch die Baufeldräumung
• Individuenverluste (Tötung) durch Baufeldräumung
• Störungen der Wohnbauflächen-angrenzender Grünflächen
Zusätzlicher Ausgleichsbedarf, der durch Eingriffe / Beeinträchtigungen hervorgerufen wird, die (nur) durch die 3. Bebauungsplanänderung eintreten:
Vögel, Fledermäuse:
• Verlust von (weiteren) Bäumen und Höhlenbäumen als Bruthabitat oder Quartier. Für einige Bäume, die gemäß gültigem Bebauungsplan (2004) zum Erhalt
festgesetzt sind, wird diese Festsetzung im Rahmen der 3. Bebauungsplanänderung entfallen. Dies betrifft 3 Höhlenbäume und 10 (Nichthöhlen-)
Bäume.

3

Hinweis zum Artenschutzrecht (§ 44 BNatSchG): Um das Eintreten von artenschutzrechtlichen
Verbotstatbeständen auszuschließen, sind – unabhängig von der hier behandelten Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 – für die Auswirkungen auf die faktisch vorgenannten Tierarten (gem. Feststellung durch LAUFER 2017), die alle dem speziellen Artenschutz unterliegen, Vermeidungsmaßnahmen und/ oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) erforderlich.

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4.6
Landschaftsbild

Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

Landschaft, Landschaftsbild, Erholung
Datengrundlage, Methodik:
• Biotoptypenbestand aus: Büro für Landschaftsökologie, Laufer 2017: B-Plan
"Hosenmatten II, 2. Abschnitt", Stadt Lahr - Vorläufige Einschätzung zum Artenschutz. August 2017 im Auftrag der Steg. 30 S. und Karten.
• Helleckes Landschaftsarchitektur, 2004: Grünordnungsplan Hosenmatten II,
im Auftrag der Stadt Lahr. 17 S.
• Eigene Erfassung des Verfassers im August 2017
Auf Grundlage der Biotoptypenkartierung, der Geländebegehung und der Luftbildauswertung erfolgt unter Verwendung der Kriterien, Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Störfaktoren eine verbal-argumentative Beschreibung und Bewertung
des Untersuchungsgebiets. Dargestellt werden auch die wechselseitigen Blickbeziehungen des Gebiets im lokalen Umfeld:
Die Vielfalt ist ein Beschreibungsmerkmal auf der Objektebene (Strukturelemente, Nutzungstypen, Sichtbeziehungen.
Die Eigenart ist ein Beschreibungsmerkmal auf der Gestaltebene: Sie berücksichtigt die Anordnungsmuster, Gestaltform, standörtliche Differenzierung, Einzigartigkeit.
Die Schönheit beschreibt den ganzheitlichen Wahrnehmungseindruck im Zusammenwirken der Elemente.
Nachfolgend werden die prägenden Elemente aufgelistet und ihre Ausprägung
(Eigenart) beschrieben. Darauf aufbauend wird das Zusammenwirken als ganzheitlicher Wahrnehmungseindruck beleuchtet.
Bestandsdarstellung:
Das Plangebiet liegt in südwestexponierten Hanglage im Übergangsbereich zwischen zwei naturräumlichen Einheiten:
Der Vorbergzone, einer Kulturlandschaft von traditionell kleinräumig hoher Nutzungsdiversität und dem Mittleren Schwarzwald, einer walddominierten Landschaft (zumindest die letzten 200 Jahre).
Objektebene (Vielfalt der Elemente) und Gestaltebene (Eigenart) lassen sich wie
folgt beschreiben:
• Element 1: Gehölzbestände der offenen Landschaft: Sie treten in einer sehr
breit gefächerten Formenpalette auf:
− linien-/ bandhaft ausgebildet in Form von Heckenabschnitten, frei stehend
oder an flächenhafte und baumreiche Gehölzbestände anknüpfend
− flächenhaft: als amorph ausgebildete Gebüsche oder als waldartige Feldgehölze
− punktuell in Form von Einzelbäumen oder kleinen Baumgruppen.
• Element 2: Brachflächen sind in zwei Ausbildungsformen vorhanden. Als "wilde" Gras- und Krautflur mit reichfältigem Blütenaspekt. Als Sukzessionsfläche
in allen Übergangsformen zwischen Gras-/ Krautflur und Feldgehölzen. Letzterer Typus zeichnet sich durch einen sehr starken vertikalen und horizontalen Strukturwechsel aus.
• Element 3: Wiesen und Weiden treten großflächig im Osten, etwas kleinflächiger im Westen des Plangebietes auf. Die Bestände im Westen zeigen sich
überwiegend mäßig artenreich/ blütenreich, demgegenüber sind die Bestände
im Osten überwiegend an krautigen Pflanzen, die einen Blütenaspekt hervortreten lassen würden, verarmt.
• Element 4: Ackerflächen liegen mit größerem Flächenanteil im Westen. Anbau unterschiedlicher Feldfrüchte, u.a. Klee (mit Blütenaspekt).
• Element 5: Gärten: Als Freizeitgelände genutzt, weniger zum Nutzpflan-

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Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

zenanbau. Zwischen gepflegt und langjährig verbrachten Beständen bestehen
alle Übergangsformen. Die häufig anzutreffenden sichtabschirmenden Umpflanzungen schränken die optische Erlebbarkeit ein, initiieren aber z.T. auch
"neugierige Blicke" auf "verlassene Orte".
• Element 6: Streuobstwiesen: Treten nur sehr kleinflächig in gepflegtem Zustand auf. Die meisten Bestände befinden sich in Verbrachung.
• Element 7: Böschungen: Die verstreut im Plangebiet vorhandenen Böschungen weisen meist nur 1 bis max. 2 Meter Höhe auf. In dieser Kulturlandschaft
sind sie Zeugnisse einer vormals intensiveren Landnutzung.
• Element 8: Hohlweg
• Sichtachsen:
− Innerhalb des Plangebietes besteht ein starker Wechsel zwischen kleinteilig gekammerten Räumen (Schwerpunkt im Westen) einerseits und weitläufigen, nicht sichtverschattenden Flächen mit weitreichenden Sichtachsen (Schwerpunkt im Osten) andererseits.
− Die größeren offenen Grünland- und Ackerflächen ermöglichen aufgrund
der deutlichen Hangneigung nach Süden Fernsichtbeziehungen. Mittelweit
reichende Sichtachsen auf die Siedlungsflächen in (Schutter-)Tallage sowie Fernsichtachsen nach Süden, Südwesten und Westen in Richtung
Vogesen und Kaiserstuhl.
Bestandsbewertung (Zusammenwirken der Elemente, ganzheitlicher Wahrnehmungseindruck):
Im Plangebiet erzeugen die großen homogen Freiflächen in Form von Wiesen
und einigen Ackerflächen eine Grundmatrix, innerhalb derer die diversen vertikalen Strukturelemente hervortreten.
Der von Südwest nach Nordost verlaufende Weg zweiteilt das Plangebiet in einen kleinteilig mosaikartig gekammerten Nordostteil und eine weitläufig überschaubaren Südostteil.
Der Südostteil besitzt mit offenen Grünlandflächen und den eingestreuten, klar
konturierten Gehölzbeständen den Charakter einer weitläufigen Parklandschaft,
die im Osten in eine großflächige Waldgebietskulisse übergeht (insgesamt ruhiger bzw. beruhigend wirkender Landschaftscharakter).
Im Nordostteil führen dagegen die oben genannten Elemente (Gehölzbestände,
Brachen, Obstwiesen und Gärten) zu einer sehr hohen Elemente- und Strukturvielfalt auf kleinstem Raum (anregender, Neugier erweckender Landschaftsraum).
Jeder der beiden Teilräume an sich, als auch der Gegensatz der beiden recht
unterschiedlich wirkenden Landschaftsbildraumeinheiten bewirkt für das Plangebiet einen sehr hohen Erlebniswert.
Die beschriebenen Landschaftselemente stellen für die Kulturlandschaft Vorbergzone charakteristische Merkmale dar, die in das natürliche Relief eingewoben wirken. Im Osten des Plangebietes verzahnen sich Offenland und Wald und
bilden einen harmonisch weichen Übergang zwischen Vorbergzone und
Schwarzwald.
Mit den oben dargestellten Vorkommen von 8 strukturgebenden Elementen sind
die charakteristischen Merkmale der Kulturlandschaft Vorbergzone annähernd
vollständig vorhanden. Das Plangebiet erreicht ein hohes Maß an Repräsentativität für die Vorbergzone.
Die Wertigkeit des Landschaftsbildes wird insgesamt mit sehr hoch (5) bewertet.
Auswirkungen d. Bebauungsvorhabens (zulässige Nutzung gem. BPlan 2004):
 Mit der Umwandlung von einem Ausschnitt einer repräsentativen Kulturlandschaft hin zu einer Siedlungsfläche geht der sehr hohe landschaftsästhetische
Eigenwert des Plangebietes verloren. Erhalten werden (in der Wohnbaufläche)

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Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

lediglich 24 Bäume. Diese können aber nicht als wertvoller Resterhalt der hochwertigen Kulturlandschaft verstanden werden. Vielmehr leisten sie einen Beitrag
für die frühzeitige Eingrünung des neu entstehenden Ortsbildes.
Auswirkungen, die zusätzlich durch die 3. Bebauungsplanänderung eintreten:
 11 nach gültigem Bebauungsplan (2004) zum Erhalt festgesetzte Bäume entfallen.
 Der Quartiersplatz wird umgestaltet: Anstelle einer städtisch geprägten Platzsituation mit versiegelter Bodenoberfläche (Bebauungsplan 2004) werden
1.126 m² umfassende Grünfläche mit Rasenfläche und 12 Bäumen und 9
Bäumen an Stellplatzflächen ausgebildet.
Ausgleichsbedarf

Folgende Eingriffe bzw. erhebliche Beeinträchtigungen sind durch die im gültigen
Bebauungsplan (2004) festgelegten Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen bereits vermieden bzw. kompensiert:
• Umwandlung einer repräsentativen Kulturlandschaft hin zu einer Siedlungsfläche.
Zusätzlicher Ausgleichsbedarf, der durch Eingriffe / Beeinträchtigungen hervorgerufen wird, die (nur) durch die 3. Bebauungsplanänderung eintreten:
• Verlust von 11 (weiteren) Bäumen. [Diesen Verlusten stehen die im Rahmen
der 3. Bebauungsplanänderung geplanten Neuanpflanzungen von 21 Bäumen
am Quartiersplatz gegenüber.]

Erholung

Datengrundlage, Methodik:
Untersuchungen zur tatsächlichen Erholungsnutzung (Anzahl der Erholungssuchenden pro Tag) liegen nicht vor. Dargestellt und bewertet wird die Erholungseignung anhand der Kriterien Erreichbarkeit, Zugänglichkeit, Erholungsinfrastruktur, bioklimatische Ausgleichsfunktion, landschaftsästhetischer Erlebniswert.
Bestandsdarstellung und -bewertung:
Das Plangebiet weist als Naherholungsgebiet folgende Eignungskriterien auf:
• Erreichbarkeit: Das Plangebiet schließt im Süden und im Westen unmittelbar
an Siedlungsflächen an. Der Einzugsbereich (fußläufige Erreichbarkeit innerhalb von 10 Minuten bzw. 800 m) reicht nach Westen etwa bis zum Bereich
Obertorstraße/ Friesenheimer Weg und bis zur Bundesstraße 415 im Süden.
• Zugänglichkeit: Es bestehen drei fußläufige Zugänge zur internen Wegeerschließung durch das Plangebiet. Zwei Zugänge vom nördlich angrenzenden
`Hegweg´, einer von der `Merzengasse´. Vom Hohlweg am Westrand aus und
auch vom am Ostrand verlaufenden `Hegweg´ aus kann das Plangebiet ebenfalls erlebt werden.
• Erholungsinfrastruktur: Es besteht eine Y-artige Wegeerschließung (Durchgängigkeit Nord-/ Süd und umgekehrt) durch das Plangebiet. Sonstige Erholungsinfrastruktureinrichtungen für die öffentliche Erholung sind nicht vorhanden. Die wenigen Gartengrundstücke sind abgezäunt und nur privat zugänglich.
• Bioklimatische Funktion: In der Gegenüberstellung von bioklimatischen
Gunst- und Ungunstfaktoren überwiegen im Plangebiet die bioklimatischen
Gunst- bzw. Ausgleichsfunktionen: Ungünstig ist großräumig betrachtet die
Lage in der stark von sommerlicher Hitze belasteten Vorbergzone, zudem bei
südexponierter Hanglage.
Lagegunst des Plangebietes: Kaltluftproduktionsfunktion der Offenlandflächen
Acker und Grünland; Lage im unmittelbaren Einströmungsbereich von Frischluft (aus dem Waldgebiet Altvater). Für Erholungssuchende bietet das Plangebiet unterschiedliche Klimatope: Sonnenexponierte Offenlandflächen einerseits und schattige Waldstandorte im Osten andererseits.

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Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

• Landschaftsästhetischer Erlebniswert: Sehr hoch, siehe Kapitel Landschaftsbild.
Insgesamt kommt dem Gebiet für den Nordosten der Kernstadt Lahr eine hohe
Bedeutung zu. Eine Bedeutung als Naherholungsgebiet von lokaler Bedeutung –
also für die gesamte Kernstadt – besitzt das Plangebiet jedoch nicht. Für die
Fernerholung / den Tourismus ist das Plangebiet ohne Bedeutung.
Die Erholungsfunktion wird insgesamt mit hoch (4) bewertet.
Auswirkungen d. Bebauungsvorhabens (zulässige Nutzung gem. BPlan 2004):
 Verlust eines Naherholungsgebietes von hoher Bedeutung. Zu berücksichtigen ist, das im Rahmen des gültigen Bebauungsplans, die Durchgängigkeit und
Zugänglichkeit zur nördlich an das Plangebiet angrenzenden freien Landschaft
mit dem Hohlweg im Westen und dem Hegweg (in Waldlage) sicher gestellt wurden.
Auswirkungen, die zusätzlich durch die 3. Bebauungsplanänderung eintreten:
 Der Quartiersplatz wird umgestaltet: Anstelle einer städtisch geprägten Platzsituation mit versiegelter Bodenoberfläche (Bebauungsplan 2004) entsteht eine
mit Rasenflächen und Bäumen ausgebildete Freifläche.
Ausgleichsbedarf

Folgende Eingriffe bzw. erhebliche Beeinträchtigungen sind durch die im gültigen
Bebauungsplan (2004) festgelegten Vermeidungs-, Verminderungs-, Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen bereits vermieden bzw. kompensiert:
• Umwandlung einer repräsentativen Kulturlandschaft hin zu einer Siedlungsfläche.
Zusätzlicher Ausgleichsbedarf, der durch Eingriffe / Beeinträchtigungen hervorgerufen wird, die (nur) durch die 3. Bebauungsplanänderung eintreten:
• Kein zusätzlicher Ausgleichsbedarf. Die mit der 3. Bebauungsplanänderung
einhergehende kleinflächige Entsiegelung des Quartiersplatzes und Gestaltung mit Rasenfläche und Bäumen führt zu einer Verbesserung der Erholungseignung.

4.7
Datengrundlage,
Methodik

Mensch / Gesundheit
• RS Bauingenieurgemeinschaft Ross, Schabert, Wilke, 2001: Schalltechnische
Untersuchung für den Bebauungsplan "Hosenmatten II" der Stadt Lahr.
• Ingenieurbüro für Akustik und Lärmschutz Dr.- Ing. Riedel, 2008: Schallimmissionsgutachten gemäß § 6 (1) und (2) LuftVG für den geplanten Hubschrauber-Sonderlandeplatz am Ortenauklinikum Lahr-Ettenheim. S. 28, 31
und Anhang.
Nachfolgend untersucht werden Geräuschimmissionen, die als Lärm empfunden
das Wohlbefinden oder die Gesundheit des Menschen beeinträchtigen können.
Andere Immissionen wie Luftschadstoffe / Stäube, Lichtimmissionen sind in einem für Wohngebiete üblichen Maß zu erwarten und werden deshalb hier nicht
weiter geprüft.
Straßenverkehrslärm:
Auf Grundlage der prognostizierten Straßenverkehrsbelastung im Jahr 2010
wurden von RS (2001) für ausgewählte Immissionspunkte an Gebäuden des 1.
Bauabschnitts `Hosenmatten II` in 6 m und in 3 m Höhe die Mittelungspegel für
Tag und Nacht berechnet. Die ermittelten Pegel werden mit den maßgeblichen
Orientierungswerten der DIN 18005 (für allgemeines Wohngebiet 55 dB(A) tags
und 45 dB(A) nachts) verglichen.
Der schalltechnischen Untersuchung von RS (2001) sind zwei Karten beigefügt
(dort Anlage 3 und 4), in denen die berechneten Lärmpegelbereiche (Lärmpegelzonen, die in Stufen von 5 dB(A) abgegrenzt werden) dargestellt sind. Die Lärm31

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Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

pegelkarten sind als Freifeldpegel berechnet, d.h. sie berücksichtigen nicht spätere Gebäude und deren Schallabsorption und -reflexion.
Die Verkehrswerte der Burgbühlstraße (K5340) wurden am 25.07.2000 durch
Zählung ermittelt und auf das Jahr 2010 hochgerechnet. Das geschätzte Verkehrsaufkommen aus dem neuen Baugebiet wurde hinzuaddiert.
Fluglärm:
Untersuchungen zu Geräuschimmissionen durch die Flugbewegungen des Rettungshubschraubers im Umfeld des Hubschrauber-Sonderlandeplatzes des
Krankenhauses liegen durch INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRMSCHUTZ DR.ING. RIEDEL (2008) vor.
Mensch /
Gesundheit

Bestandsdarstellung:
Das Plangebiet ´Hosenmatten II´ 3. Änderung grenzt aktuell im Norden an die
freie Landschaft an. Südlich und westlich des Plangebietes schließen Wohnbauflächen an. Knapp 200 m südlich befindet sich ein Krankenhaus (Klinikum Lahr).
Vorhabensrelevante Geräuschimmissionen im Plangebiet ergeben sich durch
folgende Geräuschquellen:
• 220 m westlich des Plangebietes besteht die Burgbühlstraße. Für diese Straße wird nach RS (2004) eine Verkehrsbelastung (DTV im Jahr 2010) von
11.660 Fahrzeugen Richtung Süden und 10.580 in Richtung Norden prognostiziert.
• Für die Kirschbaumalle - Haupterschließungsstraße für den (gesamten) Geltungsbereich des Bebauungsplans Hosenmatten II` - wurden 1.800 Fahrzeuge prognostiziert. Innerhalb von `Hosenmatten II` weist die Kirschbaumallee
die stärkste Verkehrsbelastung auf.
• Auf einem Gebäude des südlich gelegenen Krankenhausgeländes befindet
sich in einer Mindestentfernung von 280 m zum Plangebiet ein Hubschrauberlandeplatz. Die Anzahl der An- / Abflüge liegt durchschnittlich bei 1 x pro Woche / tagsüber und 1 x pro Vierteljahr / nachts.
Die schalltechnische Untersuchung (RS, 2001) ermittelt die Einwirkung von Straßenlärm auf das Baugebiet "Hosenmatten II".
Auswirkung 1: Lärmbelastung im Plangebiet durch Straßenverkehrslärm:
Die Ergebnisse der Schallpegelberechnung (RS, 2004) sind in zwei Karten (Anhang 2 und 3) dargestellt. Aus den in diesen Karten dargestellten Lärmpegelbereichen kann geschlussfolgert werden, dass von den Verkehrslärmemittenten a)
Burgbühlstraße und b) Haupterschließungsstraße (Kirschbaumalle) ein sehr unterschiedliches Maß an Lärmbelastung ausgeht:
 Burgbühlstraße: Die berechneten Lärmpegel des Plangebietes ("Hosenmatten
II`) unterschreiten 50 dB(A). Es ist davon auszugehen, dass mit zunehmendem Abstand von der Burgbühlstraße die Lärmpegel weiter – wenn auch nur
geringfügig - abnehmen. Die Orientierungswerte der DIN 18005 (55 dB(A)
tags) werden damit deutlich unterschritten. Diese Bewertung gilt mit Bezug
auf den von der Burgbühlstraße ausgehenden Geräuschemissionen (durch
Verkehr). Dabei bleiben bei dieser Schallpegelberechnung die heute bestehenden entlastenden Wirkfaktoren noch unberücksichtigt:
− die schalltechnische Untersuchung (RS, 2004) setzt als Geschwindigkeit
von PKW/ LKW 50 km/ h an. Tatsächlich ist die Höchstgeschwindigkeit auf
dem (dem Plangebiet nächstgelegenen) Abschnitt der Burgbühlstraße
heute auf 30 km/h begrenzt.
− Abschirmungswirkung (Schallabsorption) durch die mittlerweile in
´Hosenmatten II´ 1. Bauabschnitt errichteten Gebäude
− Aktive Lärmschutzmaßnahmen an der Burgbühlstraße (Lärmschutzwand
nördlich des Burgbühl-Kreisverkehrs).
 Haupterschließungsstraße (Kirschbaumallee): Die beidseits der Kirschbaumallee im Bauabschnitt 1 dargestellten Schallpegel überschreiten die Ori-

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Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

entierungswerte der DIN 18005 [55 dB(A) tags] zunächst deutlich (in der Karte gelb dargestellt). Diese Überschreitung ergibt sich aus der Überlagerung
der Geräuschemissionen entlang der Burgbühlstraße und der Kirschbaumallee und läuft entsprechend nach Osten hin aus. Im Plangebiet werden
somit entlang der Haupterschließungsstraße die Orientierungswerte nicht
mehr überschritten.
Auswirkung 2: Lärmbelastung im Plangebiet durch Flugbewegungen des Rettungshubschraubers:
Für die Hubschrauberanflüge und –abflüge zum/ vom Klinikum bestehen zwei
Flugsektoren: Einer in Richtung Süden und ein zweiter in Richtung Norden. Der
nördliche führt unmittelbar über die Bauflächen des Plangebietes ´Hosenmatten
II´ 3. Änderung.
Die Schallimmissionsprognose des INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRMSCHUTZ
DR.- ING. RIEDEL (2008) berechnet die Schallpegel tags und nachts für 8 Immissionspunkte. Mehrere dieser Immissionspunkte liegen innerhalb des Flugkorridors
Nord im Korridorabschnitt zwischen dem Plangebiet und dem Start- /Landeplatz
auf einem Krankenhausgebäude (Immissionspunkte: Klosterstraße 18, Merzengasse 50, Merzengasse 57).
 Der Vergleich der für die Immissionsorte berechneten "Beurteilungspegel Gesamtgeräusch (Lr,t)" und "mittleren Maximalpegel (LAmax)" des HubschrauberGesamtgeräusches einerseits mit den einschlägigen Immissionsrichtwerten
andererseits zeigt folgendem Ergebnis:
Im Tageszeitraum wird an jedem Immissionspunkt - unter den zu Grunde gelegten Voraussetzungen (u.a. 1 Lärmereignis pro Woche) die Abwägungsschwelle/ Zumutbarkeitsschwelle unterschritten.
Nachts sind Überschreitungen der Schwellenwerte für den Beurteilungspegel
ebenfalls nicht zu erwarten. Aufgrund der geringen Anzahl der zu erwartenden Nachtflugbewegungen (1 Ereignis pro Vierteljahr) liegen die Werte nachts
noch weiter unterhalb der Abwägungsschwelle. "Es darf jedoch nicht verkannt werden, dass die bei An- und Abflügen der Hubschrauber zu erwartenden Maximalpegel in der Umgebung, zumindest bei gekipptem Fenster, zum
Aufwachen führen. Bezüglich des Maximalpegelkriteriums wird die Zumutbarkeitsschwelle für den Nachtzeitraum hinsichtlich der Maximalpegelwerte überschritten, hinsichtlich der Zahl der Lärmereignisse jedoch weit unterschritten"
(INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRMSCHUTZ DR.- ING. RIEDEL, 2008).
Bei dieser Beurteilung ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die berechneten
Immissionspunkte – mit ihrer Lage nahe südlich des Plangebiets
´Hosenmatten II 3. Änderung´ einer höheren Belastung ausgesetzt sind (geringere Flughöhe, da näher am Start-/ Landplatz) und eine niedrigere Zumutungsschwelle besitzen (weil "Reines Wohngebiet").
Auswirkung 3: Lärmbelastung in plangebietsangrenzenden Wohngebieten durch
Quell- / Zielverkehr des Plangebietes:
 Das Vorhaben führt zu einer Erhöhung der verkehrsbedingten Lärmimmissionen in angrenzenden Wohngebieten. Betroffen sind Anwohner der Burgbühlstraße, entlang der bereits eine hohe Vorbelastung besteht. Gemäß RS
(2004) besteht hier eine Belastung von 11.660 Fahrzeugen/ Tag in Richtung
Süden und 10.580 Fahrzeugen/ Tag nach Norden.
Der Quell- / Zielverkehr des Plangebietes (2. Bauabschnitt), der vermutlich
ganz überwiegend über die Burgbühlstraße nach Süden abfließt, bringt vorhabensbedingt eine zusätzliche Belastung von überschlägig 1.000 KFZ/ Tag
[vom schalltechnischen Gutachter wurden 1.800 KFZ/ Tag für das gesamte
Baugebiet `Hosenmatten II` prognostiziert (RS, 2004)].
Dieser vorhabensbedingte Verkehr führt an der Burgbühlstraße zu einer zusätzlichen Lärmbelastung, die jedoch die Gesamtbelastung nur unerheblich
erhöht:
Allgemein gilt in der Akustik, dass eine Verdoppelung der Zahl der Schallquellen - in diesem Fall der KFZ - zu einer Erhöhung des Beurteilungspegels um 3
33

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dB(A) führt. Die vorhabensbedingte Erhöhung des Dauerschallpegels an der
Burgbühlstraße (von ca. 11.600 auf ca. 12.600) wird deshalb bei kaum mehr
als 1 dB(A) liegen. Als Faustformel gilt, dass erst ab einer Veränderung des
Schalldruckpegels um 3 dB(A) vom Mensch eine Veränderung der Lautstärke
wahrgenommen wird.
Auswirkungen, die zusätzlich durch die 3. Bebauungsplanänderung eintreten:
 Keine
Maßnahmenbedarf

4.8
Kultur- und
Sachgüter

Da die Lärmbelastung im Plangebiet entlang der Haupterschließungsstraße die
Orientierungswerte der DIN 18005 [55 dB(A) tags] nicht überschreitet sind keine
(passiven) Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.

Kultur- und Sachgüter
Bestandsdarstellung:
Für das Plangebiet liegen keine Hinweise auf denkmalgeschützte Kulturgüter wie
Baudenkmale, Bodendenkmale, Gartendenkmale oder Kleindenkmale vor. Auch
besteht kein Umgebungsschutz für ein etwaiges außerhalb des Plangebietes gelegenes Kulturdenkmal.
Mit dem Hohlweg am Westrand des Plangebietes besteht ein Kulturgut ohne den
formalen Schutz des "Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmale". Der Hohlweg
wurde gemäß städtebaulichem Konzept des gültigen Bebauungsplans (2004) in
seiner Grundform erhalten, die Sohle wurde jedoch gepflastert, so dass der für
die Entstehungsgeschichte prägende Faktor Sohlerosion unterbunden ist.

4.9
Räumliche
Wechselwirkungen

Wechselwirkungen und Kumulation
• Blickbeziehungen zwischen Plangebiet und lokalem / erweitertem Umfeld:
Die Aussicht vom Plangebiet in Richtung Süden/ Südwesten besteht in einem
deutlich eingeschränkten Umfang fort. Im städtebaulichen Konzept wurde
versucht, das Maß an Sichtverschattung durch die neuen Gebäude gering zu
halten. Die verbleibenden Sichtachsen kommen allerdings hauptsächlich den
Hausbewohnern – insbesondere denen der oberen Gebäudegeschosse – zugute. Aus dem öffentlichen Raum heraus (Straße Gehweg, Quartiersplatz)
sind dagegen die Aussichtsmöglichkeiten sehr gering.
Umgekehrt bestehen Sichtbeziehungen von außerhalb (von der Siedlungslage Kernstadt und einigen nordexponierten Hanglagen südlich der Kernstadt)
auf das Plangebiet. Für die Betrachter von außerhalb wird das Plangebiet
nicht als nachteilig hervorstehender Siedlungsteil sichtbar: Zwar fügen sich
die zukünftigen, in kubischer oder lang quaderförmiger Grundform gehaltenen
Gebäudekörper an den südlich angrenzenden Gebäudebestand nicht wirklich
ein, sondern kontrastieren. Doch trotz erhöhter Lage tritt aufgrund der topographischen Gegebenheiten der Gebäudebestand des Plangebietes nicht
stark hervor. Zudem bewirkt das Klinikum eine Sichtabschattung oder wirkt
als ein als Vorbelastung wirkender Blickfang.
• Zu Lärmimmissionen, die das Vorhaben auf angrenzende Siedlungsgebiete
ausübt sowie zu Lärmimmissionen, die vom Umfeld des Plangebietes auf das
Plangebiet einwirken, siehe Kapitel 4.7.
• Kalt-/ Frischluftabflüsse aus dem Plangebiet, die bisher für die südlich angrenzende Bebauung eine (nur mäßig stark ausgebildete) bioklimatische und
lufthygienische Ausgleichsfunktion übernommen haben, entfallen (s. Kapitel
4.4).
• Zu dem zwischen dem Plangebiet und dem Umfeld bestehenden räumlichfunktionalen Austausch für Tiere siehe Kapitel 4.5.2. Arten, die hinsichtlich ihres Jagdlebensraums einen sehr großen Aktionsraum aufweisen (Fleder-

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mausarten, Mäusebussard, Schwarzmilan), können den Lebensraumverlust
im Plangebiet wahrscheinlich kompensieren. Für Arten, deren Aktionsraum im
geringeren Umfang über das Plangebiet hinaus geht und für die das Plangebiet einen Optimallebensraum darstellt, kann ein vorhabensbedingter Revierverlust nicht ausgeschlossen werden (Grünspecht, Neuntöter).
• Erhöhung des Hochwasserabflusses der Schutter: Das Niederschlagswasser
des Plangebietes wird über die Regenwasserkanalisation dem nächsten Vorfluter der `Schutter´ zugeführt. Damit wird der Hochwasserabfluss der Schutter erhöht und die Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. die Jährlichkeit von Überschwemmungen in der Stadt und unterhalb der Stadt steigt. Schutternahe
Überschwemmungsflächen mit einer statistischen Überflutungswahrscheinlichkeit von einmal in 50 Jahren liegen
− in der Parkanlage am Rosenweg
− zwischen Dreyspringstraße und Arena
− Im Bereich der Straße "Am Mauerfeld"
− Südöstlich des Hirschplatzes.
Aus dem Plangebiet wird das Oberflächenwasser direkt der Kanalisation bzw.
der Schutter zugeführt. Eine Verzögerung des Oberflächenabflusses erfolgt
durch die Anlage von Staukanälen in Anliegerstraße 7. Zu berücksichtigen ist,
dass das aus dem Plangebiet der Schutter zugeführte Oberflächenwasser im
Vergleich zum Schutter-Gesamtabfluss bei Hochwasserereignissen relativ gering ist.
• Zu den Auswirkungen des Vorhabens auf das im Osten unmittelbar angrenzende FFH-Schutzgebiet siehe Kapitel 4.1.1.
Wechselwirkungen
zwischen den
Schutzgütern

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind in den einzelnen Schutzgüter-Kapiteln dargestellt, u.a. Landschaftsbild und Erholungsfunktion, Boden und
Wasser, Klima/ Luft und Mensch/ Gesundheit.

Kumulation

Im Rahmen der Bauleitung können sich kumulative Wirkung dadurch ergeben,
dass im sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang eine Anhäufung
von baulichen Entwicklungen erfolgt, die eine über den Einzelfall deutlich hinausgehende Gesamtwirkung nach sich zieht.
Die wohnbauliche Siedlungsentwicklung der Stadt Lahr konzentriert sich derzeit
(2017) auf die bevorzugten, waldvorgelagerten und südexponierten Hanglagen
im Nordosten der Kernstadt.
Nach Aufsiedlung von `Hosenmatten II´ 1. Bauabschnitt erfolgt nun `Hosenmatten II´ 3. Änderung. Beide zusammen umfassen 16,5 Hektar Wohnbaufläche.
Bauleitplanerisch vorbereitet wird aktuell (2017) das Wohnbaugebiet `Altenberg`
mit ca. 4 Hektar Wohnbaufläche.
Landwirtschaft: Nachteilige Auswirkungen ergeben sich im Zusammenwirken der
genannten Wohnbaugebiete für die landwirtschaftliche Nutzung aufgrund der
umfangreichen Flächenverluste von Böden (hoher und) sehr hoher Bodenfruchtbarkeit. Hinsichtlich des zur Zeit eher geringen Nutzungsdrucks (Brachen, hoher
Grünlandanteil) erscheint der Verlust aus Sicht der aktuellen Landbewirtschaftung von mäßiger Bedeutung. In Hinsicht auf das Landbaueignungspotenzial
(Bodenfruchtbarkeit) ist der Umfang an (dauerhafter) Verlustfläche schwerwiegend.
Für den Naturschutz und die Naherholungsnutzung stehen vergleichbar große
strukturreiche, offen-sonnenexponierte Flächen nördlich der Kernstadt nicht mehr
zur Verfügung.

4.10 Nutzung erneuerbarer Energien
Solare Nutzung

Der Daten und Kartendienst der LUBW gibt für das Plangebiet eine mittlere jährliche Sonneneinstrahlung (Globalstrahlung) von 1.126 kWh/m² an. Das entspricht
in Lahr einem Durchschnittswert und liegt im landesweiten Vergleich knapp über
dem Durchschnitt.

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Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

Die hangparallel ausgerichtete Baustruktur ermöglicht eine Ausrichtung der Gebäude nach Süden und erlaubt damit die aktive und passive Sonnenenergienutzung. Als Dachformen sind im Plangebiet gemäß gültigem Bebauungsplan
Flach-, Sattel- und Pultdächer zulässig. Hinsichtlich der zulässigen Dachformen
und –neigungen besteht damit hinreichend Spielraum für die Erzeugung von Solarenergie auf Gebäudedächern.
Nutzung von
Umgebungswärme

Zur Nutzung von Umgebungswärme liegen keine konkreten Untersuchungen vor.
Allgemein kann für das Plangebiet von einer Eignung für die Nutzung von Luftund Erdreichwärmepumpen ausgegangen werden. Eine Eignung für Grundwasserwärmepumpen erscheint aufgrund der Grundwasserverhältnisse vor Ort (s.
Kapitel 4.3) wenig aussichtsreich.

4.11 Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit
Abfällen und Abwässern
Abwasser

Das Plangebiet wird im Trennsystem entwässert.
Eine Verzögerung des Niederschlagsabflusses aus dem Plangebiet erfolgt durch
die Anlage von Staukanälen.
Nebenanlagen wie Zisternen sind auf den Baugrundstücken zum Zweck der
Sammlung und Verwendung von Niederschlagswasser zulässig.
Eine Niederschlagsversickerung ist aufgrund der geringen Wasserdurchlässigkeit
des Bodens (feinsandiger bis toniger Schluff) nicht möglich. Niederschlagswasser wird deshalb der Schutter zugeführt.

Abfälle

Der Abtransport von Hausmüll und die fachgerechte Abfallverwertung (u.a. thermische Verwertung von Reststoffen, Recycling von Papier und `Gelber Sack´)
sind für das Plangebiet sicher gestellt.

Emissionen

Zu Lärmimmissionen siehe Kapitel 4.7.

4.12 Anfälligkeit für Unfälle oder Katastrophen
Methodik

Zur Definition: "Katastrophe im engeren Sinn ist eine länger andauernde und
meist großräumige Schadenslage, die mit der normalerweise vorgehaltenen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei) nicht angemessen bewältigt
werden kann" (Wikipedia, 29.08.2017).
Die Prüfung der Anfälligkeit für Unfälle oder Katastrophen gemäß § 1 Abs. 7 Nr.
7. j erfolgt - unter Berücksichtigung der Lage des Plangebietes - in Form einer
Grobabschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Katastrophen und Unfällen
nach den Kategorien:
Risiko durchschnittlich / überdurchschnittlich / unterdurchschnittlich / kein Risiko

Risiken für Unfälle / Bestandsdarstellung und –bewertung:
Katastrophen
Naturkatastrophen:
• Waldbrand: Durchschnittliches Risiko:
Der im Osten ins Plangebiet noch hineinragende Waldbestand `Altvater´ besitzt aufgrund seiner westexponierten Hanglage, der Höhenlage über NN bzw.
der Randlage an der (wärmebelasteten) Vorbergzone eine überdurchschnittliches "Trockenheitsrisiko" in sommerlichen Dürreperioden. Der WaldStandortstyp Hainsimsen-Buchenwald entspricht allerdings hinsichtlich der
Bodenfeuchte einem mittleren Standort.
• Erdbeben: Überdurchschnittliches Risiko:
Aufgrund der Lage am Rand des grundsätzlich erdbebengefährdeten Oberrheingrabens und der Lage im Bereich von zwei geotektonischen Verwerfungszonen

36

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Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

• Überschwemmungen: Kein Risiko
• Lawinen: Durchschnittliches Risiko
Aufgrund der mäßigen Hangneigung, der Bremswirkung des Waldbestandes
und der statistisch geringen Schneehäufigkeit und –höhen.
• Bergsturz: Durchschnittliches Risiko
Aufgrund der mäßigen Hangneigung und der bodenstabilisierenden Wirkung
des Waldbestandes
• Sturm: Überdurchschnittliches Risiko:
Im Vergleich zu anderen Siedlungsgebieten: Exponiertere Höhenlage und die
Exposition nach Südwesten hin.
Technische Katastrophen / Schadensereignisse, Havarien:
• Schwere Unfälle im Schienenverkehr: Kein Risiko
• Schwere Unfälle im Straßenverkehr: Unterdurchschnittliches Risiko
aufgrund geringer Verkehrsbelastung im Plangebiet
• Unfall der Luftfahrt: Überdurchschnittliches Risiko:
Aufgrund regelmäßiger Hubschrauberflugbewegungen (Hubschrauberlandeplatz des südlich gelegenen Krankenhausgeländes befindet sich in einer Mindestentfernung von 280 m).
• Brand- und Explosionskatastrophen: Durchschnittliches Risiko
Fazit

Auswirkungen d. Bebauungsvorhabens (zulässige Nutzung gem. BPlan 2004):
Während die Risiken für Naturkatastrophen unabhängig vom konkreten Bebauungsvorhaben bestehen, werden die Risiken von technischen Katastrophen vorhabensbedingt erhöht und erreichen dabei die oben dargestellte Eintrittswahrscheinlichkeit.
Auswirkungen, die zusätzlich durch die 3. Bebauungsplanänderung eintreten:
Keine.

37

mario kappis landschaftsarchitekt

5
Rechtliche
Anforderung

Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

Kurzdarstellung der Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung
Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG gelten für die besonders und streng geschützten Arten (§ 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG) bestimmte Zugriffs- und Störungsverbote. Es ist verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu
fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauer-, Überwinterungs- und
Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn
sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art
verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Bei nach den Vorschriften des BauGB zulässigen Eingriffen gelten diese Verbote
jedoch nur für nach europäischem Recht geschützte Arten:
• Die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
• Alle europäischen Vogelarten
Der Verbotstatbestand der Beschädigung oder Zerstörung von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten (s.o. Nr. 3) liegt gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG nicht vor, wenn
die ökologische Funktion der von dem Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- und
Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt ist, oder wenn dies
durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) erreicht werden
kann. Die Wirksamkeit von CEF-Maßnahmen muss zum Zeitpunkt des Eingriffs
gegeben sein, um die Habitatkontinuität sicherzustellen. Da CEF-Maßnahmen ihre Funktion häufig erst nach einer Entwicklungszeit in vollem Umfang erfüllen
können, ist für die Planung und Umsetzung von CEF-Maßnahmen ein zeitlicher
Vorlauf einzuplanen.

Die Prüfung der vorgenannten Verbotstatbestände erfolgt im separaten FachbeiKurzdarstellung:
Ergebnisse d. arten- trag Artenschutzrechtliche Beurteilung (LAUFER, 2017, siehe Anlage). Details sind
schutzrechtlichen
diesem Fachbeitrag zu entnehmen:
Prüfung
Im Rahmen dieser Untersuchung (LAUFER, 2017) werden
• der Bestand artenschutzrechtlich relevanter Arten im Gelände erfasst,
• für die erfassten Arten geprüft, ob durch das Vorhaben die oben genannten
Verbotstatbestände eintreten,
• die erforderlichen Maßnahmen zur Verminderung / Vermeidung von Beeinträchtigungen und zum vorzeitigen Ausgleich von Beschädigungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (CEF) ermittelt.
In Tab. 4 werden die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung in Kurzform
zusammengestellt.

38

mario kappis landschaftsarchitekt

Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

Tab. 4: Zusammenfassung der Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung durch
LAUFER (2017)
Artenschutzrechtlich
relevante Arten

Das Eintreten folgender Verbotstatbestände gem. §44 (1) BNatSChG,
kann nicht ausgeschlossen werden

Vorgezogene artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme (CEF]

Fledermäuse
Großes Mausohr
Kleiner Abendsegler
Zwergfledermaus
Myotis spec.



Erhebliche Störung d. Population
B

Tötung/ Verletzung v. Individuen
B
Verlust Fortpflanzungs-/ Ruhestätten
B
Tötung/ Verletzung v. Individuen
B
Verlust Fortpflanzungs-/ Ruhestätten
B
Tötung/ Verletzung v. Individuen
Erhebliche Störung d. Population
B
Verlust Fortpflanzungs-/ Ruhestätten





Vögel
Gartenrotschwanz
Goldammer, Star,
Haussperling,
Neuntöter
Grünspecht

B

Tötung/ Verletzung v. Individuen
B
Verlust Fortpflanzungs-/ Ruhestätten
B
Tötung/ Verletzung v. Individuen
B
Verlust Fortpflanzungs-/ Ruhestätten
B
Tötung/ Verletzung v. Individuen
B
Verlust Fortpflanzungs-/ Ruhestätten
B
Verlust Fortpflanzungs-/ Ruhestätten





B



B



B



weitverbreitete/ anpas- Tötung/ Verletzung v. Individuen
B
sungsfähige Arten
Verlust Fortpflanzungs-/ Ruhestätten
Reptilien
Zauneidechse



Tötung/ Verletzung v. Individuen
B
Verlust Fortpflanzungs-/ Ruhestätten
B+T
Erhebliche Störung d. Population

Käfer
Hirschkäfer

Tötung/ Verletzung v. Individuen
B
Verlust Fortpflanzungs-/ Ruhestätten

Legende:
B
T



Auslöser: Baufeldräumung z.T. auch Bauarbeiten
Auslöser: herumlaufende Hunde und Katzen
CEF Maßnahmenfläche liegt außerhalb des Plangebietes (angrenzend)
CEF Maßnahmenfläche liegt im Plangebiet, im Grüngürtel / in den Ausgleichsflächen

Maßnahmen zur
Vermeidung
/ Minimierung

Folgende Maßnahmen dienen gemäß "Artenschutzrechtlicher Beurteilung"
(LAUFER, 2017) der Vermeidung/ Minimierung von Beeinträchtigungen der artenschutzrechtlich relevanten Arten:

und

• Erhaltung von für die Arten bedeutsamen Lebensräumen in den nicht bebaubaren Bereichen, z. B. Bauzaun, Reptilienzaun
• Bauzeitenbeschränkung, z.B. Baum-/ Gehölzbeseitigung nur außerhalb der
Zeit vom 1. März bis zum 30. September [gem. § 39 (5) 2. BNatSchG]
• Beseitigung von Fledermaus-Höhlenbäumen nur im Oktober
• Berücksichtigung der Aktivitätszeiten von Zauneidechsen
• Fledermausgerechte Straßenbeleuchtung (LED-Lampen mit Wellenlänge 600
nm)
• Hirschkäfer: Wurzelstöcke, die als potenzielle Fortpflanzungsstätten einzuschätzen sind: Bergung und Verbringung der Stubben einschließlich 1 m tief
anhaftendem Bodenmaterial in d. Zeit zwischen Mitte Mai und Ende August
• Maßnahmen zur allgemeinen Totholzanreicherung
• Überprüfung aller Höhlenbäume auf Funktion als Fledermausquartier; Verschließen solcher Bäume außerhalb der Zeit der Fledermausquartiersnutzung

CEF-Maßnahmen

39

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Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

Folgende Maßnahmen dienen gemäß "Artenschutzrechtlicher Beurteilung"
(LAUFER, 2017) als vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, die für die Arten die
Fortführung der ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang sicherstellen. Soweit die nachfolgend dargestellten Maßnahmen vor Beginn der Bebauung
d. h. vor der Baufeldfreimachung - nicht nur umgesetzt sondern auch - funktional
wirksam sind, kann das Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1
BNatSchG vermieden werden.
• Anlage einer "Wilden Hecke"; Transplantation einer zu beseitigender Hecken
vom Eingriffsbereich in eine CEF-Ausgleichsfläche (10.050 m² CEF-Fläche)
• Entwicklung von Nahrungshabitaten für Fledermäuse und Grünspecht: Grünland mit Streuobstbäumen, Brachflächen, Böschungen, Extensivgrünland,
insgesamt 2 ha, davon min. 1.800 m" Streuobst
• Entwicklung / Erweiterung und Pflege von Streuobstbeständen und baumbestandenen Grünland. Dazu gehört der Erhalt bestehender alter Bäume einschließlich erforderlicher Baumschnittmaßnahmen und Neupflanzung von
Obstbaum-Hochstämmen sowie Entwicklung von kräuterreichem Extensivgrünland.
• Entwicklung und Pflege von Extensivgrünland für Zwergfledermaus und
Grünspecht mit stetigem Angebot kurzrasiger Bereiche durch Mahd und/ oder
Beweidung
• Kästen für Fledermäuse und Nisthilfen für Vögel als vorübergehende Fortpflanzungs- und Ruhestätten ausbringen. 114 Fledermausnistkästen; VogelNistkästen: 3 für Gartenrotschwanz, 9 für den Star, je 3 weitere für Kohl- und
Blaumeisen, 5 Kolonienistkästen an Gebäuden für den Haussperling
• Entwicklung / Förderung von Baumquartieren für Fledermausarten. Nutzungsverzicht älterer (ab 30 cm Stammdurchmesser) 10 Einzelbäume pro
Hektar, zuzüglich Pufferflächen um die Einzelbäume
• Maßnahmen für die Zauneidechse: 6.480 m² Maßnahmenfläche im räumlichen Zusammenhang (bis 500 m) mit der Eingriffsfläche. Herstellen von Sonnenplätzen, Eiablageplätzen, Strauchgruppen und dichtere Vegetation (ca.
20 %), einschließlich 8 Steinriegel von je 5 m Länge, Sandlinsen, Totholz,
Reisigbündel sowie die Sanierung einer Trockenmauer. Schutz dieser CEFMaßnahmenflächen mittels Zaun gegen Hunde/ Spaziergänger.
Nach Herstellung der CEF-Maßnahmen und vor Beginn der Eingriffsmaßnahmen (zur Wohnbebauung): Vergrämung der Zauneidechse aus dem Eingriffsraum.
Lage der
Die Waldmaßnahmen (Einzelbäume und Baumgruppen) werden in verstreuter
Maßnahmenflächen Lage im östlich an das Plangebiet angrenzenden Wald durchgeführt.
Die vorgenannten Maßnahmenflächen im Offenland umfassen im Grüngürtel des
Plangebiets (Ost- und Nordteil) 36.530 m².
Außerhalb des Plangebiets werden weitere CEF-Maßnahmen für Fledermäuse,
Grünspecht, Neuntöter und Gartenrotschwanz erforderlich. Sie werden auf folgenden Grundstücken durchgeführt:
• Offenlandbereich des Biotops "Kalksteingrube" (Flurstück 2050, Gewann
"Burgstall"); hier erfolgen: Rückdrängung des Gehölzgürtels, Verjüngung des
Strauchgürtels, Erhöhung des Totholzanteils im Gehölzbereich, Freistellung
von Heckeninseln
• bislang unbewirtschaftetes Walddreieck Gewann "Burgheimer Heg", Flst.
1716 - 1718; hier werden durchgeführt: parkähnliche Auflichtung des Baumbestands, Freistellung von Böschungen zur Förderung von Ameisenvorkommen (als Nahrung)
Die Lage der Maßnahmenflächen ist folgenden Plänen zu entnehmen:
• Karte 1 (Stadt Lahr, 2018) in der Anlage
Ein Pflege- und Entwicklungsplan für die Maßnahmen zum Ausgleich (gemäß
§ 1a (3) BauGB) und für artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen wird
40

mario kappis landschaftsarchitekt

Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

noch erstellt.
Fazit

Soweit die dargestellten Maßnahmen vor Beginn der Bebauung d. h. vor der
Baufeldfreimachung - nicht nur umgesetzt sondern auch - funktional wirksam
sind, kann das Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG
vermieden werden.
In einem Monitoring muss überprüft werden, ob die formulierten Ziele erreicht
werden.

6

Planungsalternativen

6.1

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei
Nichtdurchführung der Planung
Ohne die geplante bauliche Entwicklung würde mittelfristig das Biotop- und Nutzungsgemisch aus Acker, Grünland, Brachen und Gartenflächen fortbestehen.
Hinsichtlich der bestehenden Nutzungsinteressen würden vermutlich die Flächenanteile von Gartenfläche und Brachfläche zuungunsten des Grünlandes
zunehmen, der Ackerflächenanteil würde in etwa gleich bleiben. Für die
Schutzgüter Mensch / Erholung, Pflanzen/ Tiere, Boden, Wasser, Klima/ Luft
wären damit keine erheblichen Zustands- / Funktionsänderungen gegeben.

6.2

Ergebnis der Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten

Standortsalternativen

Anderweitige Planungsmöglichkeiten im Sinne von sich grundsätzlich unterscheidenden Nutzungen sind innerhalb der Bauleitplanung auf der Ebene des
Flächennutzungsplanes zu betrachten und nicht auf der Ebene des Bebauungsplans. Im Flächennutzungsplan wurde das Plangebiet als Wohnbaufläche
dargestellt, nachdem zuvor im Rahmen des parallel aufgestellten Landschaftsplans die Umweltverträglichkeit dieses Standorts geprüft worden war.

Alternativen
im Plangebiet

Der Aufstellung des Bebauungsplans ging im Jahr 1999 ein Wettbewerb voraus:
Nachfolgend wurde vom "Siegerbüro" aus dem Wettbewerbsentwurf ein Bebauungsplan entwickelt.
Aus den in der Bebauungsplan-Begründung dargelegten städtebaulichen Zielvorgaben wird deutlich, dass dem Aspekt der umweltverträglichen Siedlungsentwicklung Rechnung getragen wurde:
• eine an die Topographie angepasste hangparallele Terrassierung und Ausformung der Baufenster
• Durchgrünung mit Bäumen entlang der Haupterschließung (Allee), entlang
der Anliegerstraßen (Baumreihen) sowie auf den Baugrundstücken
• Schaffung der Voraussetzung für die aktive und passive Nutzung von Sonnenenergie
• Erhalt des Kulturlandschaftselements Hohlweg
Mit der hier vorliegenden 3. Änderung des Bebauungsplans `Hosenmatten II´
wurde für den zentralen Quartiersplatz mit der Festlegung einer begrünten statt
einer versiegelten Fläche neuerlich eine umweltverträglichere Planungsvariante
für ein Teilgebiet vollzogen.
Mit diesen Festlegungen wurden Belange des Umweltschutzes, einschließlich
des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt.
Eingang in die Festsetzungen des Bebauungsplans hat außerdem die verpflichtende Vorgabe zur Dachbegrünung von Garagen und Carports gefunden.
Für Gebäude mit Flachdach ist ebenfalls eine extensive Dachbegrünung vorgegeben. Mit der Umsetzung von Dachbegrünungsmaßnahmen erfolgt die Inwertsetzung der damit verbundenen Funktionen Niederschlagswasserrückhaltung,
Minderung der thermischen Belastung und gestalterischen Aufwertung des
Ortsbildes.

41

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7
Methodische
Vorgehensweise

Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz
Die Gegenüberstellung von Beeinträchtigungen der Schutzgüter einerseits und
Kompensationsmaßnahmen andererseits erfolgt verbal-argumentativ in tabellarischer Kurzform.
Für die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung der Schutzgüter Boden sowie Tiere,
Pflanzen wird das Biotopwertsystem gemäß Ökokonto-Verordnung BadenWürttemberg angewandt (ÖKVO 2010, Anlage 2, Tabellenteil Tabelle 1: Biotopwertliste).

Gegenstand der
EingriffsAusgleichsbilanz

Gegenstand der nachfolgenden Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz sind nicht die Eingriffe, die sich aus der Umwandlung des derzeitigen Umweltzustands (2017) in
ein Baugebiet ergeben. Denn für die Eingriffe, die mit der zulässigen baulichen
Nutzung gemäß gültigem Bebauungsplan (2004) ermöglicht werden, wurden
bereits Kompensationsmaßnahmen festgelegt und umgesetzt. Gemäß § 1a (3)
BauGB ist ein Ausgleich nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der
planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren."
Die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz hat deshalb nur die Eingriffe zum Inhalt, die aufgrund der zulässigen Nutzung gemäß der 3. Bebauungsplanänderung neu ermöglicht werden.
Von den zahlreichen in Kapitel 3 dargestellten Neuregelungen der 3. Bebauungsplanänderung `Hosenmatten II´ sind nur die Folgenden in der Eingriffs-/
Ausgleichsbilanz zu berücksichtigen.
1. Quartiersplatz
• Auflösung der beiden ursprünglich rund 90 Meter langen Baukörper nördlich
und südlich des Quartiersplatzes in Einzelbaukörper mit Maximallängen von
ca. 38 - 45 Metern im Norden und ca. 28 Metern im Süden..
• Anstelle einer gepflasterten Fläche soll der Quartiersplatz überwiegend als
Grünfläche bzw. Rasenfläche mit größerem Baumbesatz, Sitzmöglichkeiten
und eventuell Spielmöglichkeiten gestaltet werden, wobei ein Baufenster für
einen Kiosk/Nahversorger vorgesehen ist.
• Auf der Südseite sollen - analog zum 1. Bauabschnitt - Senkrechtparkplätze
kombiniert mit einer Baumreihe angeordnet werden.
2. Flächen für die Erhaltung von Bäumen
Die Anzahl der im gültigen Bebauungsplan (2004) zum Erhalt festgesetzten
Bäume (Festsetzung 9.1.2.3) wird durch die 3. Änderung des Bebauungsplans
vermindert. Die 11 entfallenden Bäume liegen ausschließlich in der Wohnbaufläche. 3 der 11 Bäume weisen Baumhöhlen und/ oder Totholzanteile auf.
Gemäß Planzeichnung des Bebauungsplans (2004) zum Erhalt festgesetzten
Bäume im Bereich der Wohnbaufläche des 2. Bauabschnitt:
24 Bäume
Gem. Planzeichnung der 3. Bebauungsplanänderung (2018) zum Erhalt festgesetzten Bäume im Bereich der Wohnbaufläche des 2. Bauabschnitt: 13 Bäume.

42

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Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanz

Schutzgut Boden

Berücksichtigt werden nur die Flächen, für die eine Änderung der zulässigen Nutzungs festgelegt wird

Biotoptyp

Fläche
[m²]

Bewertung der Bodenfunktionen*
Natürl.
Standort
Ausgleich im
Filter- und
Bodenfruchtnatürliche
WasserPufferfunktion
barkeit
Vegetation kreislauf
a
c
d


Boden
Gesamtbewertung
(b+c+d)/3
e

entspricht
Ökopunkte
Ökopunkte
(Grundwert Boden- Gesamt
bewertung x 4)
f
g

Bestand (Nutzung gemäß gültigem Bebauungsplan "Hosenmatten II" (2004)
Quartiersplatz Pflasterbelag
oder Verkehrsfläche

1.126

Summe

1.126

0

0

0

0

0,00

0

0
0

Planung (Nutzung gemäß 3. Bebauungsplanänderung "Hosenmatten II", 2. Bauabschnitt
Quartiersplatz: Rasenfläche
mit Bäumen
Quartiersplatz: Möblierung
innerhalb Rasenfläche
Begrünte Baumscheiben
.

Summe

900

<3

2

2

2

2,00

8

7.200

18

0

0

0

0

0,00

0

0

208

<3

1

1

1

1,00

4

832

1.126

8.032

Eingriffs-Ausgleichsbilanz Boden
*Bewertungsstufen 0 = sehr gering bis 4 = sehr hoch

43

+

8.032

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Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanz

Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt

Berücksichtigt werden nur die Flächen, für die eine Änderung der zulässigen Nutzung festgelegt wird

Nr.

Fläche
/Anzahl

Biotoptyp

m²
Stck

Bewertung pro
Baum

(1



a

Ökopunkte
pro m² / pro
Baum
c

Ökopunkte
Fläche /
Bäume
d

Bestand (Nutzung gemäß gültigem Bebauungsplan "Hosenmatten II" (2004)
60.20
45.30
45.30

Quartiersplatz Pflasterbelag oder
Verkehrsfläche

1.126 m²

verstreut innerhalb der Wohnbaufläche:
Bäume mit Festsetzung zum Erhalt
verstreut innerhalb der Wohnbaufläche:
Höhlenbäume mit Festsetzung z. Erhalt

1

1.126

16 Stck.

125 x 8

1.000

16.000

8 Stck.

125 x 8 x 1,5

1.500

12.000

1.126 m²

Summe

29.126

Planung (Nutzung gemäß 3. Bebauungsplanänderung "Hosenmatten II", 2. Bauabschnitt
60.20

Quartiersplatz: Möblierung innerhalb
Rasenfläche

60.60

Quartiersplatz:

60.50

Begrünte Baumscheiben a. d.
Stellplatzflächen am Quartiersplatz

45.30

Quartiersplatz: Bäume in der Rasenfläche

45.30

Stellplatzflächen am Quartiersplatz Bäume

45.30
45.30

Rasenfläche

18 m²

1

18

900 m²

4

3.600

208 m²

4

832

12 Stck.
9 Stck.

70 x 8
70 x 8

560
560

6.720
5.040

verstreut innerhalb der Wohnbaufläche:
Bäume mit Festsetzung zum Erhalt

8 Stck.

125 x 8

1.000

8.000

verstreut innerhalb der Wohnbaufläche:
Höhlenbäume mit Festsetzung z. Erhalt

5 Stck.

125 x 8 x 1,5

1.500

7.500

Summe

1.126

31.710

Eingriffs-Ausgleichsbilanz Tiere, Pflanzen

44

+

2.584

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Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanz gesamt
Vorhabensbestandteil /
Eingriffsbeurteilung

Kompensation
 / -- / 

Tiere Pflanzen, biologische Vielfalt
Verlust von im BPlan (2004) zum
Erhalt festgesetzten Bäumen:
11 Bäume (davon 3 Höhlenbäume)

 Kompensation durch Baumneupflanzungen auf dem Quartiersplatz und auf angrenzender Stellplatzfläche sowie durch Begrünung des Quartiersplatzes

Boden
Bodenentsiegelung auf 1.126 m²
(Rasenfläche Quartiersplatz und
Baumscheiben)

 Das Vorhaben verursacht keine Eingriffe in
das Schutzgut Boden, sondern führt durch die
Entsiegelung zu einer Verbesserung der Bodenfunktionen auf 1.126 m²

Wasser
Bodenentsiegelung auf 1.126 m²
(Rasenfläche Quartiersplatz und
Baumscheiben)

() Das Vorhaben verursacht keine Eingriffe
in das Schutzgut Boden sondern führt durch
die Entsiegelung zu einer geringfügigen Verbesserung der Ausgleichsfunktion im Wasserhaushalt auf 1.126 m²

Klima / Luft
Auflösung der beiden ursprünglich () Geringfügige Verbesserung der Durchrund 90 Meter langen Baukörper lüftungsverhältnisse
am Quartiersplatzes in Einzelbaukörper
Landschaftsbild / Erholung
Verlust von im BPlan (2004) zum
Erhalt festgesetzten Bäumen:
11 Bäume (davon 3 Höhlenbäume)

 Kompensation durch Baumneupflanzungen auf dem Quartiersplatz und auf angrenzender Stellplatzfläche sowie durch Begrünung des Quartiersplatzes

Legende:
-- Beeinträchtigung wird nicht hinreichend kompensiert
 Beeinträchtigung wird kompensiert
 Verbesserung über den Ausgangszustand hinaus
Fazit

Die mit der 3. Änderung des Bebauungsplans geplante zulässige Nutzung führt
aufgrund des Verlustes von vormals zum Erhalt festgesetzten Bäumen zu erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt sowie Landschaftsbild und Erholung. Durch Baumneupflanzungen auf dem
Quartiersplatz und auf angrenzender Stellplatzfläche sowie durch Begrünung
des Quartiersplatzes werden die Baumverluste kompensiert.
Für das Schutzgut Boden erfolgt durch die Begrünungen am Quartiersplatz eine
Verbesserung über den Ausgangszustand hinaus. Für die Schutzgüter Wasser
und Klima / Luft ergeben sich leichte Verbesserungen.
In der Summe erfolgt durch die mit der 3. Bebauungsplan-Änderung modifizierte
zulässige Nutzung eine geringfügige Verbesserung des Umweltzustands im 2.
Bauabschnitt des Wohnbaugebietes `Hosenmatten II´.
45

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8

Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen
Die großflächigen Veränderungen des Geländereliefs (Terrassierungen) sind
mit Bodenabgrabung und -auftrag im großen Umfang verbunden. Gleichzeitig
besitzen die schluffreichen Böden ein hohes Maß an Erosions- und Verschlämmungsempfindlichkeit.
Um die baubedingten Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen zu mindern wird
eine bodenkundliche Baubegleitung empfohlen.

46

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9
Aufgabenstellung

Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

Zusammenfassung
In Vorbereitung zur baulichen Umsetzung des 2. Bauabschnitts des Bebauungsplans `Hosenmatten II´ erfolgt eine 3. Änderung dieses Bebauungsplans.
Der 2. Bauabschnitt umfasst 9,3 ha.
Gegenstand des hier vorliegenden Umweltberichts ist die Prognose der Umweltauswirkungen, die durch die mit dem Bebauungsplan vorbereiteten zulässigen Nutzungen eintreten werden.
Gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches umfasst dieser Umweltbericht eine Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands einschließlich der Umweltmerkmale, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden. Der Umweltbericht konzentriert sich dabei auf die Fläche des 2.
Bauabschnitts und stellt die Umweltauswirkungen auf zwei Ebenen dar:
1. Umweltauswirkungen, die sich durch die Entwicklung des Wohnbaugebietes
für den heutigen unbebauten Zustand (Ist-Zustand) ergeben.
2. Umweltauswirkungen, die sich ausschließlich aufgrund der Änderungsinhalte der 3. Bebauungsplanänderung ergeben. Beleuchtet wird dabei die Zustandsänderung zwischen dem Umweltzustand gemäß zulässiger Nutzung
nach gültigem Bebauungsplan (2004) und demjenigen Zustand, der nach
Umsetzung der durch die 3. Änderung des Bebauungsplans ermöglichten
Nutzung eintritt.
Die gemäß Baugesetzbuch durchzuführende Eingriffs-Ausgleichsbilanz beschränkt sich auf die Umweltauswirkungen gemäß vorgenanntem Punkt 2.

1. Bestand und  Prognose der Umweltauswirkungen, die sich durch die Entwicklung des
Wohnbaugebietes für den heutigen unbebauten Zustand (Ist-Zustand) ergeben
Boden: In Hinsicht auf ihre Bodenfunktionen (Bodenfruchtbarkeit, Filter-/ Pufferfunktion und Niederschlagswasserrückhaltung) weisen die von Löss geprägten
Böden des Plangebietes auf ca. 11,4 ha (Pararendzina) eine hohe und auf ca.
3,1 ha (Kolluvium) eine sehr hohe Leistungsfähigkeit auf.  Durch Bodenversiegelung gehen auf ca. 4 ha Fläche alle Bodenfunktionen verloren. Zudem
verursachen die Bodenveränderungen der unversiegelten Flächen durch Abtrag, Aufschüttungen, Relief-Neugestaltung auf 5,5 ha erhebliche Minderungen
der Bodenfunktionen. Insgesamt: Hohes Maß an Beeinträchtigungen.
Wasser: Dauerhaft wasserführende Oberflächengewässer sind im Plangebiet
nicht vorhanden. Der Grundwasserleiter weist ein geringes Grundwasserdargebot auf.  Auch aufgrund der geringen Durchlässigkeit stellt die durch Bodenversiegelung hervorgerufene Verminderung der Grundwasseranreicherung eine
unerhebliche Beeinträchtigung dar. Insgesamt: geringe Beeinträchtigung.
Klima / Luft: Aufgrund der naturräumlichen Lage in der Vorbergzone wird das
Plangebiet und dessen Umfeld in bioklimatischer Hinsicht von einer sehr hohen
sommerlichen Wärmebelastung mit hoher Anzahl von Hitzetagen (Tageshöchsttemperatur 30 °C) und Tropennächten (Nachttemperaturen nicht unter 20 °C)
geprägt. Innerhalb dieser Grundkonstellation kommt dem Plangebiet durch Kaltluftproduktion und als Kalt- und Frischluftleitbahn für die südlich angrenzende
Wohnbaufläche eine Ausgleichsfunktion von mittlerer Wirksamkeit zu.  Mit der
Bebauung des Plangebietes geht diese Ausgleichsfunktion weitgehend verloren. Insgesamt: Mittleres Maß an Beeinträchtigungen.
Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt:
Bäume: Verlust von 33 besonders erhaltenswerter Bäume (24 Bäume bleiben
durch Festsetzungen zum Erhalt bestehen).
Lebensstätten von Tieren: Die Wertigkeit des Gebietes für die Fauna resultiert
aus der hohen Anzahl von Lebensraumstrukturen auf engem Raum. 27 verschieden Biotoptypen wurden erfasst. Im Bereich der Wohnbauflächen gehen
alle vorhandenen Lebensraumstrukturen verloren. Für folgende Arten / -

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Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

gruppen können ohne Durchführung von Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen
erhebliche Beeinträchtigungen eintreten:
Fledermäuse: Erhebliche Funktionsminderung des Plangebietes als Jagdhabitat
für Fledermausarten. Durch Baufeldfreimachung Verlust von 24 als Quartier potenziell geeigneten Höhlenbäumen.
Vögel: Durch Baufeldfreimachung erhebliche Beeinträchtigungen, der Arten
Grünspecht, Neuntöter, Star, Goldammer, Gartenrotschwanz, Haussperling.
Reptilien: Erhebliche Beeinträchtigungen der Zauneidechsen-Population erst
durch Baufeldfreimachung, dann durch freilaufende Hunde und Katzen.
Hirschkäfer: Verlust von potenziellen Fortpflanzungshabitaten (Wurzelstöcke älterer Laubbäume).
Durch einige Verminderungsmaßnahmen, insbesondere aber durch die Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen können erhebliche Beeinträchtigungen sowie ein Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
vermieden werden. Zu den vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen zählen die
Entwicklung und Pflege von Extensivwiesen und Streuobstwiesen (2,0 ha), die
Anlage von Feldhecken (ca. 1 ha) und Neugestaltung von Lebensräumen der
Zauneidechse (ca. 0,65 ha). Diese Maßnahmen werden überwiegend im Grüngürtel nördlich und östlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ‚Hosenmatten II 3. Änderung’ durchgeführt. Zusätzlich werden externe Maßnahmenflächen auf folgenden Flächen erforderlich: In der "Kalksteingrube" (Gewann
"Burgstall") und dem bislang unbewirtschafteten Walddreieck Gewann "Burgheimer Heg".
Landschaftsbild / Erholung: Als landschaftsbildprägende Elemente treten im
Plangebiet auf: Gehölzbestände, großflächig auftretende Wiesen und Weiden
mit Blütenaspekt, Ackerflächen mit unterschiedlichen Feldfrüchten, Gärten in
unterschiedlichem Erhaltungszustand, kleinflächig Streuobstwiesen, Brachflächen mit Gehölzen und krautigen Pflanzen sowie Böschungen und ein Hohlweg. Damit besitzt das Gebiet einen reichen Formenschatz an Landschaftselementen deren Anordnungsmuster in Verbindung mit einer mittleren bis hohen
Reliefenergie, einer angrenzenden Waldkulisse und einer Vielzahl weitreichender Sichtachsen eine sehr hohe landschaftsästhetischer Wertigkeit hervorbringt.
Dieser sehr hohe Erlebniswert führt im Zusammenwirken mit einer hinreichender Wegerschließung und einer unmittelbaren Anbindung an Wohngebiete zu
einer sehr hohen Naherholungseignung.
Mit der Umwandlung von einer für die Vorbergzone typischen Kulturlandschaft
hin zu einer Siedlungsfläche geht - trotz positiver Ansätze zur Aufwertung des
neuen Ortsbildes wie Terrassierung, Durchgrünung / Baumpflanzungen - der
sehr hohe landschaftsästhetische Eigenwert und sehr hohe Erlebniswert und
die Naherholungsfunktion des Plangebietes verloren.
Mensch / Gesundheit:  Beeinträchtigungen durch Straßenverkehrslärm ergeben sich zum einen durch den von den neuen Wohnbauflächen ausgelösten
Ziel-/ Ouellverkehr. Für die Anwohner entlang der Burgbühlstraße, die heute
schon einer sehr hohen Vorbelastung ausgesetzt sind, ist vorhabensbedingt eine geringfügige zusätzliche Beaufschlagung mit Lärm zu erwarten.
Im Plangebiet selbst treten keine Überschreitungen der einschlägigen Orientierungswerte entlang der Haupterschließungsstraße (Kirschbaumallee) auf.
Die Lärmbelastungen durch die An- und Abflüge des Rettungshubschraubers
zum/ vom Klinikum unterschreiten am Tag als auch nachts den "Beurteilungspegel Gesamtgeräusch" deutlich. Grund ist die Seltenheit von Lärmereignissen
(tags: 1 x wöchentlich, nachts: 1 x vierteljährlich).  Die Zumutbarkeitsschwelle
für den Nachtzeitraum wird hinsichtlich der Maximalpegelwerte überschritten,
hinsichtlich der Zahl solcher Lärmereignisse jedoch weit unterschritten"
Wechselwirkungen ergeben sich zwischen Plangebiet und seinem Umfeld hinsichtlich

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Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

Blickbeziehungen (Verlust weitreichender Sichtachsen aus dem öffentlich zugänglichen Raum heraus)
Lärmimmissionen, die das Vorhaben auf angrenzende Siedlungsgebiete ausübt
und umgekehrt (s.o.)
Verlust der (nur mäßig stark ausgebildeten) bioklimatische und lufthygienische
Ausgleichsfunktion des Plangebietes
Erhöhung der Hochwasserabflussspitzen der Schutter in mäßigem Umfang.
2. Umweltauswirkungen, die sich aufgrund der Änderungen der zulässigen Nutzungen durch
die 3. Änderung des Bebauungsplans ergeben.
Lediglich zwei Änderungen der zulässigen Nutzungen sind umweltrelevant:
Baumverluste: die Anzahl der zum Erhalt festgesetzten Bäume vermindert sich
in der 3. Bebauungsplanänderung um 11 Bäume. Vom Verlust dieser Bäume im
Rahmen der Bebauung ist auszugehen
Quartiersplatz: Der bisher mit Pflasterbelag und Verkehrsfläche geplante Quartiersplatz soll nun mit Rasenfläche ca. 900 m² und 12 Bäumen gestaltet werden,
für die Stellplätze sind zusätzlich 9 Bäume vorgesehen
EingriffsAusgleichsbilanz

Die Eingriffs-Ausgleichsbilanz betrachtet ausschließlich die Veränderungen, die
durch die 3. Bebauungsplanänderung gegenüber dem gültigen Bebauungsplan
(2004) eintreten. Dem Verlust von 11 älterer Bäumen stehen 21 Baumneupflanzungen und die Entsiegelung von ca. 1.100 m² Fläche (900 m² Rasen plus
Baumscheiben) gegenüber.
Im Ergebnis zeigt die Eingriffs-Ausgleichsbilanz dass die Beeinträchtigung (Verlust älterer Bäume) für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen biologische Vielfalt ausgeglichen wird und für die übrigen Schutzgüter die 3. Bebauungsplanänderung
zu geringfügigen Verbesserungen der Schutzgutausprägung führt.

Waldumwandlung

Für die geplante Bebauung muss eine mit Bäumen bestockte Fläche in Anspruch genommen werden. Nach dem Urteil der Forstbehörde handelt es sich
bei dieser Fläche um "Wald". Nach § 9 Landeswaldgesetz, wird eine Waldumwandlungsgenehmigung erforderlich. Als Ausgleich für die Waldumwandlung
bedarf es Ersatzflächen (Neuaufforstungen). Diese werden im separat zu erstellenden Antrag auf Genehmigung der Waldumwandlung ermittelt.

Lahr, den 30.02.2018
Mario Kappis (Landschaftsarchitekt)

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Umweltbericht BP HOSENMATTEN II 3.Änderung (2. Bauabschnitt)

Anhang
Anhang 1: Literatur
• Bick, U., Wulfert, K.;2016. Die Rechtsprechung des BVerwG zum Gebietsschutz sowie zum Artenschutz. 14 S.
• Ingenieurbüro für Akustik und Lärmschutz Dr.- Ing. Riedel, 2008: Schallimmissionsgutachten gemäß § 6 (1) und (2) LuftVG für den geplanten HubschrauberSonderlandeplatz am Ortenauklinikum Lahr-Ettenheim. S. 28, 31 und Anhang.
• Laufer, 2017: Artenschutzrechtliche Prüfung zur 3. Änderung des Bebauungsplans
`Hosenmatten II´ 2. Bauabschnitt
• RS Bauingenieurgemeinschaft Ross, Schabert, Wilke, 2001: Schalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan "Hosenmatten II" der Stadt Lahr.

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Umweltbericht BP Hosenmatten II 3. Änderung (2. Bauabschnitt)

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Hinweis: Zu beachten sind hier die in 5 dB(A) abgestuften Lärmpegelbereiche. Das Plangebiet "Hosenmatten II" 2. Bauabschnitt liegt links bzw. östlich der hier
nachträglich eingezeichneten rot gestrichelten Linie. Die Lärmpegelwerte liegen im Plangebiet tags unter 50 dB (A).

Anhang 2: Lärmpegelbereiche (RS, 2004), Darstellung für Höhe 3 m über Gelände

mario kappis landschaftsarchitekt

Umweltbericht BP Hosenmatten II 3. Änderung (2. Bauabschnitt)

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Anhang 3: Lärmpegelbereiche (RS, 2004), Darstellung für Höhe 6 m über Gelände

mario kappis landschaftsarchitekt

Legende

geeignet für:
- Zauneidechsen

geeignet für:
- Neuntöter
- Grünspecht
- Gartenrotschwanz

geeignet für:
- Fledermäuse
- Grünspecht
- Gartenrotschwanz
- Goldammer, Star,
Haussperling
- weitverbreitete Vogelarten
- Hirschkäfer
- Zauneidechsen

geeignet für:
- Grünspecht
- Fledermäuse

•

Stadt Lahr
Stadtbauamt
Abt. Öffentliches Grün

Bearbeiter
Stahl

Datum
13.02.2018

1:2.500

Maßstab

arteschutzrechtl. Ausgleichsflächen, gesch. Biotope, Wald

Projekt Baugebiet Hosenmatten II - Karte 1

geeignet für:
- Fledermäuse

Schutterrenaturierung ehem. Stadtbahnhof und Schutterrenaturierung Innenstadt Südwest

Ausgleichsfläche Limbruchmatte

Bearbeiter

Projekt

Leppert
Stahl

Datum
14.10.2008
13.02.2018

1:750
1:5.000

Maßstab

Karte 2: BP Hosenmatten II
Neues RathausAusgleichsflächen
externe naturschutzrechtliche

Stadt Lahr
Stadtbauamt
Abt. Öffentliches Grün

Kein Fenster

Stadt Lahr
Stadtbauamt
Abt. Öffentliches Grün

Projekt Karte 3: BP Hosenmatten II

Waldersatzfläche Hagenmatten Kuhbach

Bearbeiter

Datum
Stahl

Maßstab
13.02.2018

1:5.000