Beschlussvorlage (Ersatzneubau Kindertagesstätte „Heiligenstraße“ (Arche Noah) - Erwerb des Standortgrundstücks (Flurstück-Nr.: 26669): Endgültige Deckung der für die Finanzierung des…
Sitzung: Gemeinderat (2. Sitzung)
25. Februar 2013
25. Februar 2013
Beschlussvorlage Amt: 201 Wurth Datum: 21.01.2013 Az.: 462.36- Wu Drucksache Nr.: 30/2013 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 04.02.2013 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 25.02.2013 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt/Abt. Handzeichen 622 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Ersatzneubau Kindertagesstätte „Heiligenstraße“ (Arche Noah) - Erwerb des Standortgrundstücks (Flurstück-Nr.: 26669): Endgültige Deckung der für die Finanzierung des Grundstückserwerbs bereits bewilligten Mehrausgaben (Haushaltsjahr 2012) Beschlussvorschlag: Mit Beschluss vom 26.03.2012 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2012 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) zur Finanzierung des o.g. Grundstückserwerbs bei der Finanzposition 2.8800.932000-999 (Allgemeines Grundvermögen -Erwerb von Grundstücken) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 400.000,-- Euro bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2012 um 400.000,-- Euro erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Der Gemeinderat fasst nunmehr den Beschluss, dass die endgültige Deckung der vorstehenden Mehrausgaben in Höhe von 400.000,-- Euro durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.010000 (Steuern, allg. Zuweisungen u. allg. Umlagen -Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) erfolgt. BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 30/2013 Seite - 2 - Begründung: Die Evangelische Kindertagesstätte „Arche Noah“ in der Heiligenstraße befindet sich schon seit Jahren in einem bautechnisch sehr unbefriedigenden Zustand. Aufgrund des allgemein sehr schlechten Gesamtzustandes des Gebäudes sowie insbesondere wegen den vorzufindenden Feuchtigkeitsschäden an mehreren Stellen des Objektes kamen sowohl die Baufachleute der Evangelischen Kirchengemeinde Lahr als auch die städtische Facheinheit übereinstimmend zum Ergebnis, dass Sanierungsmaßnahmen am Gebäude unwirtschaftlich wären. In der Sitzung am 21.11.2011 hat der Gemeinderat der Stadt Lahr deshalb auch beschlossen, auf dem Grundstück der Evangelischen Kindertagesstätte „Arche Noah“ in der Heiligenstraße eine neue viergruppige Kindertagesstätte als Ersatzneubau zu errichten. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit der Evangelischen Kirchengemeinde Lahr eine vertragliche Vereinbarung herbeizuführen, wonach ein entsprechender Finanzierungsanteil des Einrichtungsträgers gewährleistet ist. Ende November 2011 teilte die Evangelische Kirchengemeinde Lahr dann der Stadtverwaltung unerwartet mit, dass die Verhandlungen mit dem Evangelischen Oberkirchenrat über die Sicherstellung einer Kostenbeteiligung nicht zum erhofften Ziel geführt hätten und dass sich die Evangelische Kirchengemeinde Lahr deshalb außer Stand sähe, einen Ersatzneubau unter den gegebenen Rahmenbedingungen zu errichten. Mit der Evangelischen Kirchengemeinde Lahr wurden im Weiteren Verhandlungen dahingehend geführt, das Grundstück der bestehenden Kindertagesstätte „Arche Noah“ in der Heiligenstraße (Flurstück-Nr.: 26669) mit einer Gesamtfläche von ca. 3.812 m² zu erwerben, wobei eine Teilfläche von bis zu ca. 1.200 m² zu einem späteren Zeitpunkt höherwertig als Wohnbaufläche vermarktbar wäre. In der öffentlichen Sitzung am 26.03.2012 hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst, von der Evangelischen Kirchengemeinde Lahr das Grundstück in der Heiligenstraße (FlurstückNr.: 26669) für den Bau einer neuen viergruppigen Kindertagesstätte zu Preis von 400.000,-Euro (inkl. Grunderwerbssteuer) zu erwerben. Für den Neubau der viergruppigen Kindertagesstätte waren im Haushaltsplan 2012 Ausgabemittel für den ersten Bauabschnitt in Höhe von 760.000,-- Euro veranschlagt und daneben eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 840.000,-- Euro (2. Bauabschnitt) eingestellt. Evtl. Grunderwerbskosten waren im Haushaltsplan 2012 nicht bereitgestellt, da zum Zeitpunkt der Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2012 noch ungeklärt war, wer Bauherr bzw. Betriebsträger sein wird (Evangelische Kirchengemeinde Lahr oder Stadt Lahr) bzw. wo der Ersatzneubau errichtet werden soll (Grundstück der Evangelischen Kirchengemeinde Lahr oder evtl. auf einem städtischen Grundstück). Aus diesem Grund hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26.03.2012 auch gleichzeitig überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 400.000,-- Euro für den Grundstückserwerb bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte vorerst bzw. vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2012 um 400.000,-- Euro erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Drucksache 30/2013 Seite - 3 - In der damaligen Vorlagenbegründung war hinsichtlich der vorläufigen Deckung der Mehrausgaben ausgeführt, dass die Verwaltung eine entsprechende Beschlussvorlage in den Gemeinderat einbringen wird, sobald eine andere bzw. endgültige Deckungsmöglichkeit herangezogen werden kann. Dies ist nunmehr der Fall. Nach dem Stand der Haushaltsrechnung 2012 sind beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Mehreinnahmen in Höhe von 1.027.554,-- Euro zu verzeichnen. Der Haushaltsansatz für 2012 belief sich auf der Grundlage des vom Land per Haushaltserlass 2012 vom 16.11.2011 prognostizierten Aufkommens von 4,35 Milliarden Euro auf (ger.) 12.885.000,-- Euro. Im Rahmen der vorläufigen Abrechnung für 2012 ist beim Gemeindenanteil an der Einkommensteuer ein Aufkommen von 4,6 Milliarden Euro zugrunde gelegt worden, was zu Einnahmen in Höhe von 13.627.875,-- Euro führte. Zuzüglich der Spitzabrechnung 2011, die im Jahr 2012 zu einer Nachzahlung an die Stadt in Höhe von 284.679,-- Euro führte, belaufen sich die Gesamteinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für 2012 auf 13.912.554,-- Euro, so dass Mehreinnahmen in Höhe von 1.027.554,-- Euro vorliegen. Die Verwaltung schlägt vor, als endgültige Deckung der bereits mit Gemeinderatsbeschluss vom 26.03.2012 bei der Finanzposition 2.8800.932000-999 (Allgemeines Grundvermögen – Erwerb von Grundstücken) in Höhe von 400.000,-- Euro bewilligten überplanmäßigen Ausgaben entsprechende Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.010000 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen -Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) heranzuziehen. Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen. Dr. Wolfgang G. Müller Markus Wurth