Beschlussvorlage (Landesgartenschaugelände Ergänzungen zu den Daueranlagen im Rahmen des Rückbaus der Ausstellungsflächen)
17. Dezember 2018
Beschlussvorlage Amt: 602 Sottru Datum: 17.09.2018 Az.: 602 so Drucksache Nr.: 246/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 03.12.2018 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 17.12.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen RPA BGL LGS/Amt 15 605 603 622 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Landesgartenschaugelände Ergänzungen zu den Daueranlagen im Rahmen des Rückbaus der Ausstellungsflächen Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat stimmt den vorgeschlagenen Ergänzungen zu den Daueranlagen zu. 2. Für die Umsetzung der Ergänzungen zu den Daueranlagen sind entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen. 3. Im Haushaltsplanentwurf 2019 sind Mittel in Höhe von 1,5 Mio € veranschlagt. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 246/2018 Seite - 2 - Begründung: Mit dem Ende der Landesgartenschau am 14. Oktober 2018 werden die Ausstellungsbeiträge sowie die dafür notwendige Infrastruktur zurückgebaut. Der Rückbau erfolgt auf der Grundlage des Vertrages über die Errichtung der Daueranlagen vom 03.02.2016. Gleichzeitig werden die begonnenen und im Ausstellungsjahr pausierten Leistungen zur Fertigstellung der Daueranlagen wieder aufgenommen. In den hierzu erforderlichen verwaltungsinternen Abstimmungen, der gemeinsamen Begehung mit dem Gemeinderat am 13. Oktober und der Bürgerinformation am 14. November, haben sich, auch durch die Nutzererfahrungen im Ausstellungsjahr, Bedarfe und Anregungen für Modifizierungen und Ergänzungen ergeben, die im o.g. Vertrag zur Erstellung der Daueranlagen noch nicht enthalten waren: Bürgerpark - Parkplatz Sporthalle Der schon vor den Planungen für eine LGS bestehende Parkplatz bei den Sportstätten wurde – um den vorhandenen Baubestand erhalten zu können – nicht überplant. Im Zuge der Fertigstellung wird es im Sinne eines einheitlichen Qualitätsstandards für sinnvoll erachtet, zumindest die Fahrwege mit einer neuen Decke zu versehen. Die als Schotterrasen vorhandenen Stellplätze bleiben erhalten. Die Kosten für eine Überarbeitung der Fahrbahn Beläge werden auf ca. 130.000 € geschätzt. Bürgerpark – Flutlichtanlage am Kunstrasenplatz In den ursprünglichen Ausschreibungen war als Leuchtmittel HQL Leuchten vorgesehen und beauftragt, da für die Erfordernisse einer Sportbeleuchtung noch keine geeigneten und erprobten LED Leuchtmittel vorlagen. In der Zeit zwischen Projektierung und der jetzt durchzuführenden Herstellung hat sich die Technik so weiterentwickelt, dass auch geeignete LED Leuchtmittel vorliegen. Die Mehrkosten in der Beschaffung rechtfertigen sich durch einen deutlich geringeren Stromverbrauch und die damit einhergehende Umweltentlastung. Die Mehrkosten hierfür betragen ca. 25.000 € Bürgerpark – Abschluss Brückenmauer Im Wettbewerbsentwurf zur Ortenaubrücke verlief das Widerlager im Bürgerpark bis in die Nähe der Via Ceramica. Zur Ausführung wurde die Länge des Widerlagers und der dazugehörigen Rampe bis unter die Brücke über die B415 aus gesamthaushalterischen Gründen gekürzt. Im Hinblick auf die sich hier verzweigenden bzw. von der Brücke her zusammenfliessenden Radwege wird es als der Sicherheit zuträglich erachtet diese bauliche Trennung wie zunächst geplant zu ergänzen. Aus architektonischer Sicht erscheint auch das Bauwerk der Brücke schlüssiger mit der fortgeführten Mauer. Deshalb schlägt die Verwaltung vor zumindest die Betonbrüstung vom Bestand um ca. 80 m zu verlängern. Der Wegebelag würde nicht geändert werden. Die Kosten hierfür werden auf ca. 100.000 € beziffert. In der Begehung mit dem Gemeinderat am 13. Oktober wurde zu diesem Punkt als Alternative angeregt anstelle einer Mauer eine geschnittene Formhecke zu pflanzen. Diese Möglichkeit ist näher auszuarbeiten und dem Gemeinderat zu einer Abstimmung vorzulegen. Bürgerpark – B3 Beleuchtung der Brückenunterseite Die Stadtverwaltung hat zusammen mit dem E-Werk Mittelbaden eine Illumination der Unterseite der Brücke über die B415 erprobt. Das Ergebnis des Probeversuchs hat einen sehr ästhetischen und stadtplanerisch wertvollen Eindruck hinterlassen. Die Unterseite der Brücke soll mit LED-Technik ausgeleuchtet werden und somit den Stadteingang von Westen unabhängig von der Ortenaubrücke symbolisieren. Drucksache 246/2018 Seite - 3 - Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 52.000 € Kleingartenpark – Zusätzliche Kleingartenparzellen Im Kosten und Rahmenplan wurde vereinbart, dass gegenüber den ursprünglich geplanten 70 Parzellen nur ein kleinerer erster Abschnitt von ca. 20-30 Kleingärten realisiert wird. Nach Rückbau der Eingangsanlagen und der Schaugärten werden nun von der LGS GmbH weitere Kleingärten erstellt. Ab Mitte 2019 stehen dann 40 Parzellen (abzüglich LOGL und Interkultureller Garten) zur Verpachtung bereit. Die zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von 335.000 € sind im Finanzplan der LGS GmbH bereits enthalten. Die Arbeiten hierzu sind bereits veranlasst. Bisher nicht enthalten waren die damit erforderlich werdenden 24 Lauben mit je 7.500 € gesamt 180.000 €. Die Lauben sind bei der Pacht fester Bestandteil jedes Gartens und werden durch eine entsprechend hohe Pacht über 20 Jahre refinanziert. Ziel ist es, damit ein einheitliches, geordnetes Bild der Anlage zu gewährleisten. Die im Bebauungsplan als Kleingärten verbleibenden Flächen werden zunächst eingeebnet und stehen für eine ab 2019 angedachte Erweiterung der Anlage zur Verfügung. Kleingartenpark – Biotopfläche zwischen Moschee und Kleingärten Der Bebauungsplan weist den Erhalt einer kleineren Strauch und Gehölzfläche als Biotop aus. Da die direkt angrenzenden Restflächen aufgrund der Beschattung für Kleingärten wenig geeignet sind, wird vorgeschlagen die Biotopfläche mit Baum und Strauchpflanzung zu erweitern. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 15.000 € Kleingartenpark – LOGL Der Landesverband für Obstbau, Garten- und Landschaftsbau Baden-Württemberg e.V. (LOGL) vertreten durch die Beratungsstelle für Obst- und Gartenbau beim Landratsamt, möchte seine Parzelle, im Kleingartenpark zumindest die nächsten fünf Jahre weiter betreiben. Das Schauthema dieses Garten war: "Was braucht eine vierköpfige Familie, um sich zu ernähren". Der Verein plant öffentliche Lehrgänge zu Themen wie Pflanzenschnitt, Pflanzenauswahl, Pflanzenschutz etc. anzubieten. Die zusätzlichen Aufwendungen der LGS GmbH für den Bau des LOGL Gartens betragen 15.000 €. Die Verwaltung befürwortet einen Weiterbetrieb in diesem Sinne. Kleingartenpark – Interkultureller Garten Nach Angaben der LGS GmbH ist hier ein Zuschuss zu den Bruttobaukosten für den Interkulturellen Garten bei dauerhaftem Erhalt der Anlage in Höhe von 15.000 € zu in den Daueranlagen zu aktivieren. Hinzu kommt die gewünschte Übernahme der Outdoorküche in Höhe von 9.000 €. Seepark – Trockenfilter Neptun Bereits während der LGS hat sich gezeigt, dass diese zur Erhaltung der Badewasserqualität notwendige Berieselungsanlage gerne von Kindern als Spielplatz genutzt wird. Um dies zu verhindern, sollen die Mauerkrone um ca. 50 cm erhöht werden, so dass ein Aufklettern und Aufsitzen nicht ohne weiteres möglich wird. Die Sichtbarkeit der Mauer soll durch eine Vorpflanzung gemildert werden. Die Kosten hierfür werden auf 15.000 € geschätzt. Seepark – Zufahrt Mietersheim Im Zuge der Rückbaumaßnahmen werden auch alle Zaunanlagen und Zugangseinrichtungen rückgebaut. Die jeweiligen Parkteile werden damit uneingeschränkt öffentlich zugänglich, was der Beschlusslage entspricht. Um die Qualität der Anlagen zu sichern, ist es zwingend erforderlich, jeglichen PKW Verkehr aus den Anlagen heraus zu halten. Dies gilt auch für den Betrieb des Seehauses, dessen Pächter und Gäste. Eine Schranke oder herkömmliche Pol- Drucksache 246/2018 Seite - 4 - ler erscheinen hierfür nicht ausreichend geeignet. Deshalb soll in der Durchfahrt unter der B3 ein programmierbarer elektrischer Poller installiert werden. Die Mehrkosten gegenüber herkömmlichen Pollern betragen 15.000 € Seepark – Beleuchtung Seepromenade Während der LGS hat sich gezeigt, dass See, Haus am See und die Seepromenade herausragende Freizeitqualitäten haben und von den Besuchern äußerst gut nachgefragt werden. Da auch in den kommenden Jahren mit einer sehr guten Frequenz dieses Parkteils zu rechnen sein wird, wird empfohlen entgegen den ursprünglichen Planungen Seepromenade und Steg mit einer Beleuchtung zu versehen. Hierfür könnten die im Rahmen der Ausstellung bereits verlegten Leitungen und Anschlüsse zum Teil verwendet werden. Die Zusatzkosten für eine dauerhafte Beleuchtung belaufen sich auf 105.000,00 EUR Seepark – Beachvolleyball Während der Landesgartenschau wurde vielfach der Wunsch nach einem Angebot für Beachvolleyball im Bereich der Badestelle geäußert. Die Aufwendungen hierfür belaufen sich auf 35.000 € Seepark – Strandbar Für die temporäre Strandbar wurde eine Flächenbefestigung eingebaut, die nun wieder zurückzubauen wäre. Da sich die Strandbar sehr großer Beliebtheit erfreut hat und ein Weiterbetrieb zumindest Zeitweise denkbar wäre, sollte die Flächenbefestigung an dieser Stelle erhalten bleiben, bzw. in Form eines Schotterrasens angepasst werden. Zusatzkosten entstehen keine. Seepark – E-Werk-Bühne Für die E-Werk- Bühne wurde eine Flächenbefestigung eingebaut die nun wieder zurückzubauen wäre. Da auf dieser Fläche auch nach der LGS unterschiedliche Veranstaltungen erwünscht sind, für die ein ebener befahrbarer Unterbau Voraussetzung ist, sollte die Flächenbefestigung an dieser Stelle erhalten bleiben, bzw. in Form eines Schotterrasens angepasst werden. Hier ist eine buchhalterische Aktivierung der zunächst im Ausstellungsbudget veranlagten Herstellungskosten in Höhe von 208.250 € erforderlich. Seepark - Erhalt Parkplatz auf dem BePo-Gelände Der Parkplatz P1 wurde mit großem Aufwand für die LGS auf dem Gelände der Hochschule der Polizei hergestellt. Ein Rückbau wird als nicht sinnvoll erachtet. Zum einen wären damit erhebliche Kosten verbunden, zum anderen wird bei der Nutzung des auch für größere Veranstaltungen bestens geeigneten Seeparkgeländes ein dringender Bedarf für diese Stellplätze gesehen. Aus diesem Grund sollen Verhandlungen zur Pacht für eine weitere Nutzung mit dem Grundstückeigentümer (Land Baden-Württemberg) aufgenommen werden. Die Herstellungskosten sind lt. LGS GmbH in diesem Fall als Kosten der Daueranlagen mit einem Betrag von 570.600 € zu aktivieren. Kosten für eine Pacht an das Land lassen sich noch nicht beziffern Seepark - Tore an den Stegen Für die Sicherheit während der Ausstellung wurden an den Stegen auf der Südseite des SeesTore angebracht. Mit diesen Toren soll ein „zufälliges“ Betreten der ansonsten ungesicherten Stege vermieden werden. Die Verwaltung schlägt vor, diese Tore zu übernehmen. Die Herstellungskosten der Tore sind lt. LGS GmbH in diesem Fall als Kosten der Daueranlagen mit einem Betrag von 5.600 € zu aktivieren. Drucksache 246/2018 Seite - 5 - Seepark und Bürgerpark Nach der LGS sollen zumindest im Bürgerpark und im Seepark, jeweils an den Hauptzugängen dauerhafte Pläne ergänzt mit der Darstellung einer verbindlichen Parkordnung erhalten bleiben. Die Halterungen können aus dem Bestand übernommen werden. Die Schilder mit Parkordnung sind neu zu fertigen. Hierfür wird ein Betrag von 25.000 € geschätzt. In der Bürgerinformation am 14. November 2018 wurden darüber hinaus noch folgende Anregungen gegeben: Klettergarten im Wald Hierzu weist die Verwaltung darauf hin, dass die Aufforstung des Wäldchens eine WaldAusgleichsmaßnahme darstellt und sich damit die angedachte Freizeitnutzung als Kletterwald verbietet. Ein sportliches Angebot in dieser Richtung bietet zudem der Alpenverein mit seinem Kletterturm. Geräteraum / Funktionsgebäude im Seepark Verschiedene Wortmeldungen ehrenamtlicher Vereinsmitglieder bezeichnen den Bedarf nach einer Unterstellmöglichkeit für Werkzeuge wie sie bei der Pflege der Obstwiese benötigt werden. Darüber hinaus wurde auch der Wunsch geäußert dass diese Unterstellmöglichkeit auch Aufenthaltsgelegenheit bieten sollte. Grundsätzlich könnte ein solches Gebäude auch die ergänzende Funktion zur Unterbringung der Technik, oder Backstage für Veranstaltungen der bisherigen E-Werk Bühne haben. Diese unterschiedlichen Belange gilt es aber noch genauer zu spezifizieren um eine für Alle ansprechende Lösung zu finden. Dabei sind auch baurechtlichen Beschränkungen zu beachten. Hundefreilaufwiese Von mehreren Seiten wurde die Idee einer Hundefreilauffläche angestoßen. Deren baulichen und rechtlichen Anforderungen sind zunächst von der Verwaltung gesondert aufzuarbeiten und dem Gemeinderat zu einer Beschlussfassung vorzulegen. Trinkwasserbrunnen Im Rückblick auf den heißen und trockenen Sommer 2018 bezeichnet eine Anregung die Aufstellung eines sogenannten „Trinkbrunnens“ an dem man in hygienischer Weise kostenlos seinen Durst mit Trinkwasser stillen kann. Die Bedienung der Brunnen ist denkbar einfach: auf den Knopf an der Seite der Edelstahl-Stelen drücken und oben in der Schale beginnt für ca. 1 Minute ein kleiner Strahl mit frischem Trinkwasser zu fließen. Beispiele für solche Geräte finden sich immer häufiger auch in anderen Kommunen. Die Verwaltung wird prüfen, ob dieses Angebot eventuell auch in Zusammenarbeit mit der badenova geschaffen werden kann. Drucksache 246/2018 Seite - 6 - Tabellarische Darstellung der oben aufgeführten zusätzlichen Investitionen. Ort Kleingartenpark Kleingartenpark Kleingartenpark Kleingartenpark Kleingartenpark Bürgerpark Bürgerpark Bürgerpark Bürgerpark Bürgerpark Seepark Seepark Seepark Seepark Seepark Seepark Seepark Seepark/Bürg.p. Kurztext zusätzliche Gartenlauben Ergänzung der Biotoppflanzung Interkultureller Garten interkultureller Garten Outdoorküche LOGL Garten Ertüchtigung vorh. Parkplatz Sport Flutlichtanlage in LED Verlängerung Brückenmauer B3 Brückenunterleuchtung Trinkbrunnen Schutzgitter Trockenfilter Neptun Versenkpoller Beleuchtung Seepromenade Beachvolleyballfeld Festfläche E-Werkbühne Parkplatz Hochschule der Polizei Tore an Bootsstegen Schilder Summen zusätzliche Investitionen 180.000,00 15.000,00 Aktivierung von Aufwendungen bei der LGS GmbH * (ca.-Werte) 15.000,00 9.000,00 15.000,00 130.000,00 25.000,00 100.000,00 52.000,00 10.000,00 15.000,00 15.000,00 105.000,00 35.000,00 208.250,00 570.600,00 5.600,00 25.000,00 707.000,00 823.450,00* *Die in der Tabellenspalte „Aktivierung von Aufwendungen“ ausgewiesenen Positionen sind bisher im Durchführungshaushalt der LGS Lahr 2018 GmbH geführt worden und müssen, wenn diese dauerhaft erhalten werden sollen, von der Gesellschaft als Investitionen der Daueranlagen buchhalterisch aktiviert werden. Tilman Petters Richard Sottru