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Beschlussvorlage (Landesgartenschaugelände Ergänzungen zu den Daueranlagen im Rahmen des Rückbaus der Ausstellungsflächen)

17. Dezember 2018
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 602
Sottru

Datum: 17.09.2018 Az.: 602 so

Drucksache Nr.: 246/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

03.12.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

17.12.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

RPA

BGL

LGS/Amt 15

605

603

622

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Landesgartenschaugelände
Ergänzungen zu den Daueranlagen im Rahmen des Rückbaus der Ausstellungsflächen

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat stimmt den vorgeschlagenen Ergänzungen zu den Daueranlagen zu.
2. Für die Umsetzung der Ergänzungen zu den Daueranlagen sind entsprechende
Haushaltsmittel bereitzustellen.
3. Im Haushaltsplanentwurf 2019 sind Mittel in Höhe von 1,5 Mio € veranschlagt.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 246/2018

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Begründung:
Mit dem Ende der Landesgartenschau am 14. Oktober 2018 werden die Ausstellungsbeiträge
sowie die dafür notwendige Infrastruktur zurückgebaut. Der Rückbau erfolgt auf der Grundlage des Vertrages über die Errichtung der Daueranlagen vom 03.02.2016.
Gleichzeitig werden die begonnenen und im Ausstellungsjahr pausierten Leistungen zur Fertigstellung der Daueranlagen wieder aufgenommen.
In den hierzu erforderlichen verwaltungsinternen Abstimmungen, der gemeinsamen Begehung mit dem Gemeinderat am 13. Oktober und der Bürgerinformation am 14. November,
haben sich, auch durch die Nutzererfahrungen im Ausstellungsjahr, Bedarfe und Anregungen
für Modifizierungen und Ergänzungen ergeben, die im o.g. Vertrag zur Erstellung der Daueranlagen noch nicht enthalten waren:
Bürgerpark - Parkplatz Sporthalle
Der schon vor den Planungen für eine LGS bestehende Parkplatz bei den Sportstätten wurde
– um den vorhandenen Baubestand erhalten zu können – nicht überplant. Im Zuge der Fertigstellung wird es im Sinne eines einheitlichen Qualitätsstandards für sinnvoll erachtet, zumindest die Fahrwege mit einer neuen Decke zu versehen. Die als Schotterrasen vorhandenen Stellplätze bleiben erhalten. Die Kosten für eine Überarbeitung der Fahrbahn Beläge
werden auf ca. 130.000 € geschätzt.
Bürgerpark – Flutlichtanlage am Kunstrasenplatz
In den ursprünglichen Ausschreibungen war als Leuchtmittel HQL Leuchten vorgesehen und
beauftragt, da für die Erfordernisse einer Sportbeleuchtung noch keine geeigneten und erprobten LED Leuchtmittel vorlagen. In der Zeit zwischen Projektierung und der jetzt durchzuführenden Herstellung hat sich die Technik so weiterentwickelt, dass auch geeignete LED
Leuchtmittel vorliegen. Die Mehrkosten in der Beschaffung rechtfertigen sich durch einen
deutlich geringeren Stromverbrauch und die damit einhergehende Umweltentlastung.
Die Mehrkosten hierfür betragen ca. 25.000 €
Bürgerpark – Abschluss Brückenmauer
Im Wettbewerbsentwurf zur Ortenaubrücke verlief das Widerlager im Bürgerpark bis in die
Nähe der Via Ceramica. Zur Ausführung wurde die Länge des Widerlagers und der dazugehörigen Rampe bis unter die Brücke über die B415 aus gesamthaushalterischen Gründen
gekürzt.
Im Hinblick auf die sich hier verzweigenden bzw. von der Brücke her zusammenfliessenden
Radwege wird es als der Sicherheit zuträglich erachtet diese bauliche Trennung wie zunächst geplant zu ergänzen. Aus architektonischer Sicht erscheint auch das Bauwerk der
Brücke schlüssiger mit der fortgeführten Mauer. Deshalb schlägt die Verwaltung vor zumindest die Betonbrüstung vom Bestand um ca. 80 m zu verlängern. Der Wegebelag würde
nicht geändert werden. Die Kosten hierfür werden auf ca. 100.000 € beziffert.
In der Begehung mit dem Gemeinderat am 13. Oktober wurde zu diesem Punkt als Alternative angeregt anstelle einer Mauer eine geschnittene Formhecke zu pflanzen. Diese Möglichkeit ist näher auszuarbeiten und dem Gemeinderat zu einer Abstimmung vorzulegen.
Bürgerpark – B3 Beleuchtung der Brückenunterseite
Die Stadtverwaltung hat zusammen mit dem E-Werk Mittelbaden eine Illumination der Unterseite der Brücke über die B415 erprobt. Das Ergebnis des Probeversuchs hat einen sehr ästhetischen und stadtplanerisch wertvollen Eindruck hinterlassen. Die Unterseite der Brücke
soll mit LED-Technik ausgeleuchtet werden und somit den Stadteingang von Westen unabhängig von der Ortenaubrücke symbolisieren.

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Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 52.000 €
Kleingartenpark – Zusätzliche Kleingartenparzellen
Im Kosten und Rahmenplan wurde vereinbart, dass gegenüber den ursprünglich geplanten
70 Parzellen nur ein kleinerer erster Abschnitt von ca. 20-30 Kleingärten realisiert wird. Nach
Rückbau der Eingangsanlagen und der Schaugärten werden nun von der LGS GmbH weitere
Kleingärten erstellt. Ab Mitte 2019 stehen dann 40 Parzellen (abzüglich LOGL und Interkultureller Garten) zur Verpachtung bereit. Die zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von
335.000 € sind im Finanzplan der LGS GmbH bereits enthalten. Die Arbeiten hierzu sind
bereits veranlasst.
Bisher nicht enthalten waren die damit erforderlich werdenden 24 Lauben mit je 7.500 € gesamt 180.000 €. Die Lauben sind bei der Pacht fester Bestandteil jedes Gartens und werden
durch eine entsprechend hohe Pacht über 20 Jahre refinanziert. Ziel ist es, damit ein einheitliches, geordnetes Bild der Anlage zu gewährleisten.
Die im Bebauungsplan als Kleingärten verbleibenden Flächen werden zunächst eingeebnet
und stehen für eine ab 2019 angedachte Erweiterung der Anlage zur Verfügung.
Kleingartenpark – Biotopfläche zwischen Moschee und Kleingärten
Der Bebauungsplan weist den Erhalt einer kleineren Strauch und Gehölzfläche als Biotop
aus. Da die direkt angrenzenden Restflächen aufgrund der Beschattung für Kleingärten wenig geeignet sind, wird vorgeschlagen die Biotopfläche mit Baum und Strauchpflanzung zu
erweitern.
Die Kosten hierfür belaufen sich auf 15.000 €
Kleingartenpark – LOGL
Der Landesverband für Obstbau, Garten- und Landschaftsbau Baden-Württemberg e.V.
(LOGL) vertreten durch die Beratungsstelle für Obst- und Gartenbau beim Landratsamt,
möchte seine Parzelle, im Kleingartenpark zumindest die nächsten fünf Jahre weiter betreiben. Das Schauthema dieses Garten war: "Was braucht eine vierköpfige Familie, um sich zu
ernähren". Der Verein plant öffentliche Lehrgänge zu Themen wie Pflanzenschnitt, Pflanzenauswahl, Pflanzenschutz etc. anzubieten. Die zusätzlichen Aufwendungen der LGS GmbH
für den Bau des LOGL Gartens betragen 15.000 €. Die Verwaltung befürwortet einen Weiterbetrieb in diesem Sinne.
Kleingartenpark – Interkultureller Garten
Nach Angaben der LGS GmbH ist hier ein Zuschuss zu den Bruttobaukosten für den Interkulturellen Garten bei dauerhaftem Erhalt der Anlage in Höhe von 15.000 € zu in den Daueranlagen zu aktivieren. Hinzu kommt die gewünschte Übernahme der Outdoorküche in Höhe von
9.000 €.
Seepark – Trockenfilter Neptun
Bereits während der LGS hat sich gezeigt, dass diese zur Erhaltung der Badewasserqualität
notwendige Berieselungsanlage gerne von Kindern als Spielplatz genutzt wird. Um dies zu
verhindern, sollen die Mauerkrone um ca. 50 cm erhöht werden, so dass ein Aufklettern und
Aufsitzen nicht ohne weiteres möglich wird. Die Sichtbarkeit der Mauer soll durch eine Vorpflanzung gemildert werden. Die Kosten hierfür werden auf 15.000 € geschätzt.
Seepark – Zufahrt Mietersheim
Im Zuge der Rückbaumaßnahmen werden auch alle Zaunanlagen und Zugangseinrichtungen
rückgebaut. Die jeweiligen Parkteile werden damit uneingeschränkt öffentlich zugänglich,
was der Beschlusslage entspricht. Um die Qualität der Anlagen zu sichern, ist es zwingend
erforderlich, jeglichen PKW Verkehr aus den Anlagen heraus zu halten. Dies gilt auch für den
Betrieb des Seehauses, dessen Pächter und Gäste. Eine Schranke oder herkömmliche Pol-

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ler erscheinen hierfür nicht ausreichend geeignet. Deshalb soll in der Durchfahrt unter der B3
ein programmierbarer elektrischer Poller installiert werden.
Die Mehrkosten gegenüber herkömmlichen Pollern betragen 15.000 €
Seepark – Beleuchtung Seepromenade
Während der LGS hat sich gezeigt, dass See, Haus am See und die Seepromenade herausragende Freizeitqualitäten haben und von den Besuchern äußerst gut nachgefragt werden.
Da auch in den kommenden Jahren mit einer sehr guten Frequenz dieses Parkteils zu rechnen sein wird, wird empfohlen entgegen den ursprünglichen Planungen Seepromenade und
Steg mit einer Beleuchtung zu versehen. Hierfür könnten die im Rahmen der Ausstellung bereits verlegten Leitungen und Anschlüsse zum Teil verwendet werden.
Die Zusatzkosten für eine dauerhafte Beleuchtung belaufen sich auf 105.000,00 EUR
Seepark – Beachvolleyball
Während der Landesgartenschau wurde vielfach der Wunsch nach einem Angebot für
Beachvolleyball im Bereich der Badestelle geäußert.
Die Aufwendungen hierfür belaufen sich auf 35.000 €
Seepark – Strandbar
Für die temporäre Strandbar wurde eine Flächenbefestigung eingebaut, die nun wieder zurückzubauen wäre. Da sich die Strandbar sehr großer Beliebtheit erfreut hat und ein Weiterbetrieb zumindest Zeitweise denkbar wäre, sollte die Flächenbefestigung an dieser Stelle erhalten bleiben, bzw. in Form eines Schotterrasens angepasst werden.
Zusatzkosten entstehen keine.
Seepark – E-Werk-Bühne
Für die E-Werk- Bühne wurde eine Flächenbefestigung eingebaut die nun wieder zurückzubauen wäre. Da auf dieser Fläche auch nach der LGS unterschiedliche Veranstaltungen erwünscht sind, für die ein ebener befahrbarer Unterbau Voraussetzung ist, sollte die Flächenbefestigung an dieser Stelle erhalten bleiben, bzw. in Form eines Schotterrasens angepasst
werden. Hier ist eine buchhalterische Aktivierung der zunächst im Ausstellungsbudget veranlagten Herstellungskosten in Höhe von 208.250 € erforderlich.
Seepark - Erhalt Parkplatz auf dem BePo-Gelände
Der Parkplatz P1 wurde mit großem Aufwand für die LGS auf dem Gelände der Hochschule
der Polizei hergestellt. Ein Rückbau wird als nicht sinnvoll erachtet. Zum einen wären damit
erhebliche Kosten verbunden, zum anderen wird bei der Nutzung des auch für größere Veranstaltungen bestens geeigneten Seeparkgeländes ein dringender Bedarf für diese Stellplätze gesehen.
Aus diesem Grund sollen Verhandlungen zur Pacht für eine weitere Nutzung mit dem Grundstückeigentümer (Land Baden-Württemberg) aufgenommen werden.
Die Herstellungskosten sind lt. LGS GmbH in diesem Fall als Kosten der Daueranlagen mit
einem Betrag von 570.600 € zu aktivieren.
Kosten für eine Pacht an das Land lassen sich noch nicht beziffern
Seepark - Tore an den Stegen
Für die Sicherheit während der Ausstellung wurden an den Stegen auf der Südseite des
SeesTore angebracht. Mit diesen Toren soll ein „zufälliges“ Betreten der ansonsten ungesicherten Stege vermieden werden. Die Verwaltung schlägt vor, diese Tore zu übernehmen.
Die Herstellungskosten der Tore sind lt. LGS GmbH in diesem Fall als Kosten der Daueranlagen mit einem Betrag von 5.600 € zu aktivieren.

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Seepark und Bürgerpark
Nach der LGS sollen zumindest im Bürgerpark und im Seepark, jeweils an den Hauptzugängen dauerhafte Pläne ergänzt mit der Darstellung einer verbindlichen Parkordnung erhalten
bleiben. Die Halterungen können aus dem Bestand übernommen werden. Die Schilder mit
Parkordnung sind neu zu fertigen. Hierfür wird ein Betrag von 25.000 € geschätzt.
In der Bürgerinformation am 14. November 2018 wurden darüber hinaus noch folgende
Anregungen gegeben:
Klettergarten im Wald
Hierzu weist die Verwaltung darauf hin, dass die Aufforstung des Wäldchens eine WaldAusgleichsmaßnahme darstellt und sich damit die angedachte Freizeitnutzung als Kletterwald verbietet. Ein sportliches Angebot in dieser Richtung bietet zudem der Alpenverein mit seinem Kletterturm.
Geräteraum / Funktionsgebäude im Seepark
Verschiedene Wortmeldungen ehrenamtlicher Vereinsmitglieder bezeichnen den Bedarf
nach einer Unterstellmöglichkeit für Werkzeuge wie sie bei der Pflege der Obstwiese
benötigt werden. Darüber hinaus wurde auch der Wunsch geäußert dass diese Unterstellmöglichkeit auch Aufenthaltsgelegenheit bieten sollte. Grundsätzlich könnte ein solches Gebäude auch die ergänzende Funktion zur Unterbringung der Technik, oder
Backstage für Veranstaltungen der bisherigen E-Werk Bühne haben. Diese unterschiedlichen Belange gilt es aber noch genauer zu spezifizieren um eine für Alle ansprechende Lösung zu finden. Dabei sind auch baurechtlichen Beschränkungen zu beachten.
Hundefreilaufwiese
Von mehreren Seiten wurde die Idee einer Hundefreilauffläche angestoßen. Deren baulichen und rechtlichen Anforderungen sind zunächst von der Verwaltung gesondert aufzuarbeiten und dem Gemeinderat zu einer Beschlussfassung vorzulegen.
Trinkwasserbrunnen
Im Rückblick auf den heißen und trockenen Sommer 2018 bezeichnet eine Anregung
die Aufstellung eines sogenannten „Trinkbrunnens“ an dem man in hygienischer Weise
kostenlos seinen Durst mit Trinkwasser stillen kann. Die Bedienung der Brunnen ist
denkbar einfach: auf den Knopf an der Seite der Edelstahl-Stelen drücken und oben in
der Schale beginnt für ca. 1 Minute ein kleiner Strahl mit frischem Trinkwasser zu fließen. Beispiele für solche Geräte finden sich immer häufiger auch in anderen Kommunen.
Die Verwaltung wird prüfen, ob dieses Angebot eventuell auch in Zusammenarbeit mit
der badenova geschaffen werden kann.

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Tabellarische Darstellung der oben aufgeführten zusätzlichen Investitionen.

Ort
Kleingartenpark
Kleingartenpark
Kleingartenpark
Kleingartenpark
Kleingartenpark
Bürgerpark
Bürgerpark
Bürgerpark
Bürgerpark
Bürgerpark
Seepark
Seepark
Seepark
Seepark
Seepark
Seepark
Seepark
Seepark/Bürg.p.

Kurztext
zusätzliche Gartenlauben
Ergänzung der Biotoppflanzung
Interkultureller Garten
interkultureller Garten Outdoorküche
LOGL Garten
Ertüchtigung vorh. Parkplatz Sport
Flutlichtanlage in LED
Verlängerung Brückenmauer
B3 Brückenunterleuchtung
Trinkbrunnen
Schutzgitter Trockenfilter Neptun
Versenkpoller
Beleuchtung Seepromenade
Beachvolleyballfeld
Festfläche E-Werkbühne
Parkplatz Hochschule der Polizei
Tore an Bootsstegen
Schilder
Summen

zusätzliche
Investitionen
180.000,00
15.000,00

Aktivierung
von Aufwendungen bei der
LGS GmbH *
(ca.-Werte)

15.000,00
9.000,00
15.000,00
130.000,00
25.000,00
100.000,00
52.000,00
10.000,00
15.000,00
15.000,00
105.000,00
35.000,00
208.250,00
570.600,00
5.600,00
25.000,00
707.000,00

823.450,00*

*Die in der Tabellenspalte „Aktivierung von Aufwendungen“ ausgewiesenen Positionen sind bisher
im Durchführungshaushalt der LGS Lahr 2018 GmbH geführt worden und müssen, wenn diese
dauerhaft erhalten werden sollen, von der Gesellschaft als Investitionen der Daueranlagen buchhalterisch aktiviert werden.

Tilman Petters

Richard Sottru