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Beschlussvorlage (Scheffel-Gymnasium Lahr - Sanierung Gebäudehülle - Vergabe von Architektenleistungen)

17. Dezember 2018
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 603
Horn

Datum: 22.11.2018 Az.: 60/603TGM- Drucksache Nr.: 311/2018
Ka/AH

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

05.12.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

17.12.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Scheffel-Gymnasium Lahr - Sanierung Gebäudehülle
- Vergabe von Architektenleistungen

Beschlussvorschlag:

Das Büro Werkgruppe Lahr Architektenpartnerschaft mbB aus Lahr erhält den Auftrag für die Leistungsphasen 1-9 der Architektenleistungen zur Maßnahme „Sanierung Gebäudehülle“ im Scheffel-Gymnasium Lahr.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 311/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Die Konzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude und somit die Anpassung des
Schulsanierungsprogrammes an die rechtskräftigen Verwaltungsvorschriften zur Schulsanierungsförderung des Landes und des Bundes wurde mit dem Beschluss des Gemeinderates
vom 19.03.2018 (Drucksache Nr. 50/2018) einstimmig beschlossen.
Im Scheffel-Gymnasium Lahr beinhaltet dies unter anderem die Sanierung der Gebäudehülle
und den Einbau einer Lüftungsanlage.
Vergabe der Architektenleistungen
VgV-Verfahren:
Die Vergabe von freiberuflichen Leistungen für öffentliche Auftraggeber, wie Architekten- und
Ingenieurleistungen, unterliegen ab einem Schwellenwert von 221.000 € netto der VgV
(Vergabeordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge).
Die Honorarberechnung der Achitektenleistungen zur Sanierung der Gebäudehülle im
Scheffel-Gymnasium liegt über diesem Schwellenwert. Das Büro Hirthe aus Friedrichshafen
wurde beauftragt das erforderliche VgV-Verfahren zu begleiten.
Bewerbungsverfahren:
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Homepage
der Stadt Lahr am 28. September 2018.
Bis zum Einreichungstermin am 24. Oktober 2018 um 10:30 Uhr gingen 7 Bewerbungen
fristgerecht ein. Eine Bewerbung musste aus formalen Gründen ausgeschlossen werden.
Die eingereichten Bewerbungsunterlagen wurde gemäß VgV am 05. November 2018 auf
Grundlage der allgemeinen abgefragten Angaben zum Büro und zu folgenden Kriterien durch
das Büro Hirthe bewertet:
- Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
- Nachweis der Berufshaftpflicht
- Durchschnittliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter
- Abbildung vergleichbarer Projekte zum Thema „Bauen im Bestand“ seit 2013
- Abbildung vergleichbarer Projekte zum Thema „Schulen/Bildungsbauten“ seit 2013
- Abbildung realisierter Projekte für „die öffentliche Hand“ seit 2013
- Abbildung realisierter Projekte für „Innovationen“ seit 2013
Vier Bewerber erhielten die maximale Punktzahl von 500.

Drucksache 311/2018

Seite - 3 -

Losverfahren:
Gemäß Teilnahmeunterlagen wurde vorab bereits definiert, dass maximal 3 Büros zur Verhandlungsphase zugelassen werden.
Daher wurde am 08.11.2018 -11:30 Uhr ein Losverfahren mit folgenden Anwesenden durchgeführt:
- Christian Zanger, Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt, Stadt Lahr
- Ralph Brucker, Leitung Abt. Liegenschaften und Verwaltungsservice, Stadt lahr
- Ralf Hemberger, Abt. Liegenschaften und Verwaltungsservice, Stadt Lahr
- Benjamin Karl, Abt. Liegenschaften und Verwaltungsservice, Stadt Lahr
- Silke Kabisch, Stadtbauamt, Leitung Abt. Gebäudemanagement, Stadt Lahr
Die Auslosung ergab:
- Werkgruppe Lahr Architektenpartnerschaft mbB, Klostermühlgasse 25 in 77933 Lahr
- Lehmann Architekten GmbH, Franz-Ludwig-Mersy-Straße 5 in 77654 Offenburg
- Ernst² Architekten AG, Martin-Luther-Straße 40 in 70372 Stuttgart
Die DU+ Donnig Unterstab Architekten PartGmbB aus Rastatt wurden nicht gezogen und
erhielt somit ein Absageschreiben.
Verhandlungsverfahren:
Mit der Einladung zum Verhandlungsverfahren erhielten die Büros die Zuschlagskriterien mit
Gewichtung übersandt:
- Methoden hinsichtlich künftiger Projektabwicklung
- Methoden hinsichtlich künftiger Terminverfolgung
- Methoden hinsichtlich künftiger Kostenverfolgung
- Methoden hinsichtlich künftiger Projektabwicklung
- Eigenes ökologisches Handeln
- Leistungszeitpunkt
- Honorarangebot (Honorarsätze, Umbauzuschlag, Nebenkosten)
- Bewertung der Persönlichkeit des Projektleiters
- Bewertung der Persönlichkeit des Stellvertreters
- Bewertung der Persönlichkeit des Bauleiters
- Gesamteindruck der Präsentation
Die Verhandlungsgespräche fanden am 23. November 2018 statt.
Die Bewertungskommission setzte sich wie folgt zusammen:
- Harry Ott, Amt für Soziales, Schulen und Sport,
Leitung Abt. Schulen, Sport und Verwaltung, Stadt Lahr
- Silke Kabisch, Stadtbauamt, Leitung Abt. Gebäudemanagement, Stadt Lahr
- Andreas Horn, Stadtbauamt, Abt. Gebäudemanagement, Stadt Lahr
- Maria Göppert, Stadtbauamt, Abt. Gebäudemanagement, Stadt Lahr
Beratend nahmen des Weiteren folgende Personen an den Gesprächen teil:
- Thomas Hirthe, Büro Hirthe, Friedrichshafen
- Christian Zanger, Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt, Stadt Lahr
- Benjamin Karl, Abt. Liegenschaften und Verwaltungsservice, Stadt Lahr
- Ralf Hemberger, Abt. Liegenschaften und Verwaltungsservice, Stadt Lahr (zeitweise)

Drucksache 311/2018

Seite - 4 -

Die Auswertung der Verhandlungsgespräche sowie die finalen Honorarangebote der Büros
vom 26.11.2018 ergaben folgende Rangfolge:
1. Rang: Werkgruppe Lahr Architektenpartnerschaft mbB, Klostermühlgasse 25 in Lahr
2. Rang: Ernst² Architekten AG, Martin-Luther-Straße 40 in 70372 Stuttgart
3. Rang: Lehmann Architekten GmbH, Franz-Ludwig-Mersy-Straße 5 in 77654 Offenburg
Auf Grundlage der Kostenschätzung aus dem Schulsanierungsprogramm ergeben sich für
das Honorar für die Planung der Architektenleistung anrechenbare Kosten in Höhe von rund
3.088.689,-- € netto.
Auf Basis des vorliegenden Honorarangebotes des Büros Werkgruppe Lahr Architektenpartnerschaft mbB vom 15.11.2018 und unter der Annahme von 4 einzeln zu bearbeitenden
Bauabschnitten ergibt sich ein voraussichtliches Gesamthonorar für die Architektenleistungen in Höhe von 500.107,-- € brutto.
Das endgültige Honorar ergibt sich nach Vorliegen der Kostenberechnung nach der Leistungsphase 3.
Die Verwaltung empfiehlt, die Leistungsphasen 1 – 9 laut HOAI 2013 (Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure) § 35 ff. Honorare für Gebäude an die Werkgruppe Lahr
Architektenpartnerschaft mbB zu vergeben.

Tilman Petters
Bürgermeister

Silke Kabisch
Abteilungsleitung