Beschlussvorlage (Scheffel-Gymnasium Lahr - Sanierung Gebäudehülle - Vergabe von Architektenleistungen)
17. Dezember 2018
Beschlussvorlage Amt: 603 Horn Datum: 22.11.2018 Az.: 60/603TGM- Drucksache Nr.: 311/2018 Ka/AH Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 05.12.2018 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 17.12.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Scheffel-Gymnasium Lahr - Sanierung Gebäudehülle - Vergabe von Architektenleistungen Beschlussvorschlag: Das Büro Werkgruppe Lahr Architektenpartnerschaft mbB aus Lahr erhält den Auftrag für die Leistungsphasen 1-9 der Architektenleistungen zur Maßnahme „Sanierung Gebäudehülle“ im Scheffel-Gymnasium Lahr. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 311/2018 Seite - 2 - Begründung: Die Konzeption zur Sanierung der städtischen Schulgebäude und somit die Anpassung des Schulsanierungsprogrammes an die rechtskräftigen Verwaltungsvorschriften zur Schulsanierungsförderung des Landes und des Bundes wurde mit dem Beschluss des Gemeinderates vom 19.03.2018 (Drucksache Nr. 50/2018) einstimmig beschlossen. Im Scheffel-Gymnasium Lahr beinhaltet dies unter anderem die Sanierung der Gebäudehülle und den Einbau einer Lüftungsanlage. Vergabe der Architektenleistungen VgV-Verfahren: Die Vergabe von freiberuflichen Leistungen für öffentliche Auftraggeber, wie Architekten- und Ingenieurleistungen, unterliegen ab einem Schwellenwert von 221.000 € netto der VgV (Vergabeordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge). Die Honorarberechnung der Achitektenleistungen zur Sanierung der Gebäudehülle im Scheffel-Gymnasium liegt über diesem Schwellenwert. Das Büro Hirthe aus Friedrichshafen wurde beauftragt das erforderliche VgV-Verfahren zu begleiten. Bewerbungsverfahren: Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Homepage der Stadt Lahr am 28. September 2018. Bis zum Einreichungstermin am 24. Oktober 2018 um 10:30 Uhr gingen 7 Bewerbungen fristgerecht ein. Eine Bewerbung musste aus formalen Gründen ausgeschlossen werden. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen wurde gemäß VgV am 05. November 2018 auf Grundlage der allgemeinen abgefragten Angaben zum Büro und zu folgenden Kriterien durch das Büro Hirthe bewertet: - Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre - Nachweis der Berufshaftpflicht - Durchschnittliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter - Abbildung vergleichbarer Projekte zum Thema „Bauen im Bestand“ seit 2013 - Abbildung vergleichbarer Projekte zum Thema „Schulen/Bildungsbauten“ seit 2013 - Abbildung realisierter Projekte für „die öffentliche Hand“ seit 2013 - Abbildung realisierter Projekte für „Innovationen“ seit 2013 Vier Bewerber erhielten die maximale Punktzahl von 500. Drucksache 311/2018 Seite - 3 - Losverfahren: Gemäß Teilnahmeunterlagen wurde vorab bereits definiert, dass maximal 3 Büros zur Verhandlungsphase zugelassen werden. Daher wurde am 08.11.2018 -11:30 Uhr ein Losverfahren mit folgenden Anwesenden durchgeführt: - Christian Zanger, Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt, Stadt Lahr - Ralph Brucker, Leitung Abt. Liegenschaften und Verwaltungsservice, Stadt lahr - Ralf Hemberger, Abt. Liegenschaften und Verwaltungsservice, Stadt Lahr - Benjamin Karl, Abt. Liegenschaften und Verwaltungsservice, Stadt Lahr - Silke Kabisch, Stadtbauamt, Leitung Abt. Gebäudemanagement, Stadt Lahr Die Auslosung ergab: - Werkgruppe Lahr Architektenpartnerschaft mbB, Klostermühlgasse 25 in 77933 Lahr - Lehmann Architekten GmbH, Franz-Ludwig-Mersy-Straße 5 in 77654 Offenburg - Ernst² Architekten AG, Martin-Luther-Straße 40 in 70372 Stuttgart Die DU+ Donnig Unterstab Architekten PartGmbB aus Rastatt wurden nicht gezogen und erhielt somit ein Absageschreiben. Verhandlungsverfahren: Mit der Einladung zum Verhandlungsverfahren erhielten die Büros die Zuschlagskriterien mit Gewichtung übersandt: - Methoden hinsichtlich künftiger Projektabwicklung - Methoden hinsichtlich künftiger Terminverfolgung - Methoden hinsichtlich künftiger Kostenverfolgung - Methoden hinsichtlich künftiger Projektabwicklung - Eigenes ökologisches Handeln - Leistungszeitpunkt - Honorarangebot (Honorarsätze, Umbauzuschlag, Nebenkosten) - Bewertung der Persönlichkeit des Projektleiters - Bewertung der Persönlichkeit des Stellvertreters - Bewertung der Persönlichkeit des Bauleiters - Gesamteindruck der Präsentation Die Verhandlungsgespräche fanden am 23. November 2018 statt. Die Bewertungskommission setzte sich wie folgt zusammen: - Harry Ott, Amt für Soziales, Schulen und Sport, Leitung Abt. Schulen, Sport und Verwaltung, Stadt Lahr - Silke Kabisch, Stadtbauamt, Leitung Abt. Gebäudemanagement, Stadt Lahr - Andreas Horn, Stadtbauamt, Abt. Gebäudemanagement, Stadt Lahr - Maria Göppert, Stadtbauamt, Abt. Gebäudemanagement, Stadt Lahr Beratend nahmen des Weiteren folgende Personen an den Gesprächen teil: - Thomas Hirthe, Büro Hirthe, Friedrichshafen - Christian Zanger, Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt, Stadt Lahr - Benjamin Karl, Abt. Liegenschaften und Verwaltungsservice, Stadt Lahr - Ralf Hemberger, Abt. Liegenschaften und Verwaltungsservice, Stadt Lahr (zeitweise) Drucksache 311/2018 Seite - 4 - Die Auswertung der Verhandlungsgespräche sowie die finalen Honorarangebote der Büros vom 26.11.2018 ergaben folgende Rangfolge: 1. Rang: Werkgruppe Lahr Architektenpartnerschaft mbB, Klostermühlgasse 25 in Lahr 2. Rang: Ernst² Architekten AG, Martin-Luther-Straße 40 in 70372 Stuttgart 3. Rang: Lehmann Architekten GmbH, Franz-Ludwig-Mersy-Straße 5 in 77654 Offenburg Auf Grundlage der Kostenschätzung aus dem Schulsanierungsprogramm ergeben sich für das Honorar für die Planung der Architektenleistung anrechenbare Kosten in Höhe von rund 3.088.689,-- € netto. Auf Basis des vorliegenden Honorarangebotes des Büros Werkgruppe Lahr Architektenpartnerschaft mbB vom 15.11.2018 und unter der Annahme von 4 einzeln zu bearbeitenden Bauabschnitten ergibt sich ein voraussichtliches Gesamthonorar für die Architektenleistungen in Höhe von 500.107,-- € brutto. Das endgültige Honorar ergibt sich nach Vorliegen der Kostenberechnung nach der Leistungsphase 3. Die Verwaltung empfiehlt, die Leistungsphasen 1 – 9 laut HOAI 2013 (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) § 35 ff. Honorare für Gebäude an die Werkgruppe Lahr Architektenpartnerschaft mbB zu vergeben. Tilman Petters Bürgermeister Silke Kabisch Abteilungsleitung