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Beschlussvorlage (Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 14
Witzelmaier

Datum: 15.11.2018 Az.: 801.39/02

Drucksache Nr.: 305/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

03.12.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

17.12.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung
und Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr

Beschlussvorschlag:

Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden
Beschluss zu fassen:
1. Der Gemeinderat stellt nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“
zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von 36.233.090,95 EUR auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16
Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Es ist ein Jahresgewinn in Höhe von 22.408,32 EUR entstanden, der mit dem
Verlustvortrag verrechnet wird.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.

Anlage(n):
Schlussbericht 2017 – Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 305/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr für das Rechnungsjahr 2017 ist abgeschlossen.
Das Ergebnis der Prüfung wurde im angeschlossenen Bericht zusammengefasst.
Aus Sicht des RPA spricht nichts dagegen, den Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung nach § 16 Abs. 3 EigBG festzustellen und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist ein nichtwirtschaftliches Unternehmen.
Es gelten primär für den Jahresabschluss das Handelsgesetzbuch und das Eigenbetriebsrecht. Auf diesen Grundlagen haben wir geprüft. Außerdem spielen hinsichtlich der Gebührenkalkulation die Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes eine Rolle.

Dr. Wolfgang G. Müller

Christian Zanger