Beschlussvorlage (Ausbau Brestenbergstraße und Gerichtsstraße - Ausbauplanung - Übertragung Verpflichtungsermächtigung)
Sitzung: Technischer Ausschuss (8. Sitzung)
24. September 2018
Beschlussvorlage (Ausbau Brestenbergstraße und Gerichtsstraße
- Ausbauplanung
- Übertragung Verpflichtungsermächtigung)
Beschlussvorlage (Ausbaulageplan (Anlage 1))
Beschlussvorlage (Regelquerschnitte (Anlage 2))
Beschlussvorlage (Visualisierung Brestenbergstraße (Anlage 3_1))
Beschlussvorlage (Visualisierung Gerichtsstraße (Anlage 3_2))
24. September 2018
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Beschlussvorlage (Ausbau Brestenbergstraße und Gerichtsstraße
- Ausbauplanung
- Übertragung Verpflichtungsermächtigung)
Beschlussvorlage (Ausbaulageplan (Anlage 1))Beschlussvorlage (Visualisierung Gerichtsstraße (Anlage 3_2))Beschlussvorlage (Regelquerschnitte (Anlage 2))Beschlussvorlage (Visualisierung Brestenbergstraße (Anlage 3_1))
Beschlussvorlage Amt: 605 Gresbach Datum: 15.08.2018 Az.: 60/605 Lau/Gr Drucksache Nr.: 211/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 12.09.2018 vorberatend öffentlich Gemeinderat 24.09.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Amt 61 602 302 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Ausbau Brestenbergstraße und Gerichtsstraße - Ausbauplanung - Übertragung Verpflichtungsermächtigung Beschlussvorschlag: 1. Der Entwurfsplanung für die Brestenberg- und Gerichtsstraße wird zugestimmt. 2. Gemäß § 86 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) werden außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen für die Finanzpositionen 2.6150.950700/005 (Ausbau Brestenbergstraße) in Höhe von 30.000,- € und bei 2.6150.950800/005 (Ausbau Gerichtsstraße) in Höhe von 50.000,- € bewilligt. Die Deckung der Verpflichtungsermächtigungen erfolgt durch anteiligen Übertrag der Verpflichtungsermächtigung bei der Finanzposition 2.6300.950000/702 (Ausbau Ortsmitte Sulz) in Höhe von insgesamt 80.000,- €. Der Gesamtbetrag der in der Haushaltssatzung festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen wird damit nicht überschritten. Die VE der Ortsmitte Sulz wird im laufenden Haushaltsjahr 2018 auf Grund zeitlicher Verschiebungen nicht vollumfänglich benötigt. Eine entsprechende Berücksichtigung im Haushaltsjahr 2019 erfolgt. 3. Der verkehrsberuhigte Bereich im nördlichen Teil der Gerichtsstraße wird gekürzt, stattdessen wird dort ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (Tempo 20 Zone) eingerichtet. Das hierzu erforderliche Einvernehmen nach § 45 Abs. 1 b, 1 c, 1 d StVO wird hiermit erteilt. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 211/2018 Anlage(n): Ausbaulageplan (Anlage 1) Regelquerschnitte (Anlage 2) Visualisierung Brestenbergstraße (Anlage 3_1) Visualisierung Gerichtsstraße (Anlage 3_2) Seite - 2 - Drucksache 211/2018 Seite - 3 - Begründung: Brestenberg- und Gerichtsstraße sind die letzten beiden Straßenzüge im Rahmen des Sanierungsgebietes „Nördliche Altstadt“, welche noch nicht umgestaltet wurden. Die Umgestaltung von Urteilsplatz, Kaiserstraße, Obertorstraße, Vordere Mauergasse, Rappentorgasse, Friedrichstraße sowie Dinglinger-Tor-Straße erfolgte in den Jahren 2008 bis 2016. Die Umgestaltung der Kreuzstraße konnte 2016 in das Sanierungsgebiet „Nördliche Altstadt“ aufgenommen werden. Deren Umsetzung erfolgte 2017 bis Mitte 2018. Die Brestenbergstraße ist als eine der letzten historischen Straßen größtenteils noch mit dem für Lahr typischen roten Buntsandsteinpflaster befestigt. Im unteren süd-östlichen Teilabschnitt (ca. 50 m Länge ab der Friedrichstraße bis zum Kurvenbereich der Brestenbergstraße) ist der ursprüngliche Ausbau (vermutlich Mitte des 19. Jahrhunderts) mit den originalen Rinnensteinen, Bordsteinen und der Pfasterverlegung im Reihenverband noch vorhanden. Bei diesem Teilabschnitt wurde vom Landesamt für Denkmalpflege die Denkmaleigenschaft geprüft und anerkannt. Diese Pflasterung in einem Teil der Brestenbergstraße ist ein aussagekräftiges, selten gewordenes Dokument der Verkehrsgeschichte. Der Abschnitt ist gemäß Denkmalschutzgesetz in seiner jetzigen Form zu erhalten. Möglich sind lediglich punktuelle Ausbesserungen (infolge Setzungen) im Rahmen der Verkehrssicherung durch Aufnahme und Neuverlegung des vorhandenen Pflasters. Wesentliche Zielsetzung für eine Sanierung und Umgestaltung von Brestenberg- und Gerichtsstraße ist eine Beibehaltung ihrer historischen Grundcharakteristik bei gleichzeitig deutlicher Verbesserung der Begeh- und Befahrbarkeit. Der nun vorgeschlagene Entwurf ist das Ergebnis eines intensiven Planungsprozesses, bei dem Belange des Verkehrs, der Gestaltung, der Entwässerung und der Wirtschaftlichkeit in Einklang zu bringen waren. Im gesamten Verlauf der Brestenbergstraße sind die Anforderungen an eine barrierefreie Begehbarkeit nicht gegeben. Im Falle des unteren denkmalgeschützten Teilstückes ist dies nicht zwingend erforderlich, da die fußläufige Hauptverbindung von Norden in Richtung Urteilsplatz über die Fußgängerrampe zur Gerichtsstraße abgedeckt werden kann. Im mittleren und westlichen Bereich sollte aber eine komfortabler begehbare und barrierefreie Straßenoberfläche hergestellt werden. Um den Charakter des durchgehenden Sandsteinpflasters in der Brestenbergstraße zu wahren, soll bei der Sanierung des mittleren und westlichen Abschnittes bei der Materialwahl wieder roter Buntsandstein verwendet werden. Die Ausbauplanung sieht vor, in der Brestenbergstraße das vorhandene unebene Sandsteinpflaster aufzunehmen und einzulagern und in den Randbereichen wieder einzubauen. Im Bereich der 3,50 m breiten Fahrbahn wird zu Gunsten der Barrierefreiheit ein neues, ebenflächiges und gut begehbares Buntsandsteinpflaster verlegt, analog der Pflasterung (geschliffener Sandstein) in der Kreuzstraße, welche den Bereich der Burgmauern abbilden. In den seitlichen Teilbereichen zwischen Fahrbahn und den Gebäudefassaden (Traufpflaster), die nicht bzw. nur wenig begangen werden, wird das vorhandene Pflaster wiederverwendet. Der niveaugleiche, nördliche Fahrbahnrand variiert zwischen ca. 0,50 m bis zu 1,80 m Breite. Der ruhende Verkehr wird neu organisiert. Im westlichen Teilabschnitt der Brestenbergstraße sind bisher keine Stellplätze baulich angelegt, lediglich in Teilbereichen besteht eine Halteverbotszone. Um wildes Parken zu vermeiden, werden drei PKW Längsparkplätze im westlichen sowie vier PKW Querparkplätze im östlichen Teilabschnitt errichtet. Die Planung sieht vor, den bisher baumlosen Streckenabschnitt mit drei Baumpflanzungen aufzuwerten. Drucksache 211/2018 Seite - 4 - Die Planung der oberen Gerichtsstraße orientiert sich an der Umgestaltung der Kaiser- und Friedrichstraße. Die Randeinfassung der Straße wird mit einem Granitbordstein und einem überfahrbaren Natursteinpflasterstreifen aus Granit ausgeführt. Die Fahrbahn im nördlichen Abschnitt wird asphaltiert. Durch die Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 4,0 m Breite können beidseits fußgängerfreundlichere Gehwege realisiert werden. Die Gehwege werden mit grauen, gut begehbaren Granitplatten ausgestattet. Ähnlich wie in der Kreuzstraße soll auch hier der Verlauf der früheren Stadtmauer durch einen Materialwechsel (mit Erläuterung) im Bereich des Gehweges aufgezeigt werden. Im Einmündungsbereich der Gerichtsstraße zur Turmstraße wird ein überfahrbarer Rundbordstein eingebaut. Der südliche Abschnitt der Gerichtsstraße wird mit einem roten, ebenflächigen Buntsandsteinpflaster (analog Fahrbahnbereich Brestenbergstraße) niveaugleich ausgeführt. Die schmalen Gehwege mit Hochbordeinfassung entfallen. Die Gerichtsstraße ist eine wichtige Nord-Südachse für den Fußgängerverkehr. Sie ist barrierefrei über die Rampe an den Urteilsplatz angebunden. Die erforderlichen Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Bereich können auch nach den Umbaumaßnahmen nicht geschaffen werden. Aufgrund der Einheitlichkeit wird für dieses Teilstück ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich vorgesehen. Haushaltsmittel: Im Haushaltsplan 2018 sind für den Ausbau der Brestenbergstraße 315.000,- € und für die Gerichtsstraße 180.000,- € Haushaltsmittel eingestellt. Hinsichtlich der Materialität und Gestaltungselemente erfolgten umfangreiche Abstimmungsgespräche. Auf deren Grundlage wurde die Kostenberechnung erstellt. Auf Grund der Fortschreibung der Gesamtkosten der Projekte werden für die geplante Ausschreibung der Brestenberg- und Gerichtsstraße im Herbst 2018 und Auftragserteilung im Haushaltsjahr 2018 zusätzlich zu den Haushaltsansätzen Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 80.000,- € benötigt. Der Beginn der Baumaßnahme ist im März 2019 vorgesehen. Im Haushaltsplan 2018 ist auf der Finanzposition 2.6300.950000/702 (Ausbau Ortsmitte Sulz) eine Verpflichtungsermächtigung (VE) in Höhe von 850.000,- € eingestellt. Die VE der Ortsmitte Sulz wird auf Grund zeitlicher Verschiebungen im laufenden Haushaltsjahr 2018 nicht vollumfänglich benötigt. Die Umsetzung dieser Baumaßnahme erfolgt im Jahr 2019, so dass ein Teilbetrag dieser VE in Höhe von insgesamt 80.000,- € anteilig auf die Finanzposition 2.6150.950700/005 (Ausbau Brestenbergstraße) in Höhe von 30.000,- € und auf die Finanzposition 2.6150.950800/005 (Ausbau Gerichtsstraße) in Höhe von 50.000,- € übertragen werden kann. Eine entsprechende Berücksichtigung bei der Finanzposition 2.6300.950000/702 (Ausbau Ortsmitte Sulz) erfolgt im Haushaltsjahr 2019. Zuwendungen: Die Baumaßnahme liegt im Sanierungsgebiet „Nördliche Altstadt“. Mit einer Förderung für den Ausbau von Brestenberg- und Gerichtsstraße von insgesamt ca. 120.000,- € ist zu rechnen. Ausführungszeitraum: Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme im Herbst 2018 auszuschreiben, damit die Vergabe im Dezember 2018 erfolgen kann. Die Straßenumbauten sollen im Zeitraum März bis Ende August 2019 ausgeführt werden. Drucksache 211/2018 Seite - 5 - Die Verwaltung schlägt vor, dem Entwurf und der skizzierten Vorgehensweise für dessen Umsetzung zuzustimmen. Tilman Petters Udo Lau Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.