Beschlussvorlage (Erschließung Baugebiet "Schutthalde 2. Teilbebauung“ in Lahr – Mietersheim - Vergabe der Erd-, Pflaster-, Straßen- und Kanalbauarbeiten)
Sitzung: Technischer Ausschuss (1. Sitzung)
16. Januar 2013
16. Januar 2013
Beschlussvorlage Amt: 605 Misic Datum: 03.12.2012 Az.: Drucksache Nr.: 146/2012 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Technischer Ausschuss 16.01.2013 beschließend öffentlich Abstimmung Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Stabsstelle Recht Betreff: Erschließung Baugebiet "Schutthalde 2. Teilbebauung“ in Lahr – Mietersheim - Vergabe der Erd-, Pflaster-, Straßen- und Kanalbauarbeiten Beschlussvorschlag: Die Firma Trenkle GmbH aus Kippenheim wird aufgrund ihres Angebotes vom 05.12.2012 beauftragt, die erforderlichen Erd-, Pflaster-, Straßen- und Kanalbauarbeiten im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Schutthalde 2. Teilbebauung“ in Lahr – Mietersheim durchzuführen, Die Auftragssumme beträgt inkl. MwSt 166.762,57 EUR Anlage(n): Lageplan BERATUNGSERGEBNIS Einstimmig Sitzungstag: lt. Beschlussvorschlag mit Stimmenmehrheit Bearbeitungsvermerk abweichender Beschluss (s. Anlage) Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 146/2012 Seite - 2 - Begründung: In der Sitzung des Technischen Ausschusses (Umlegungsausschuss) am 05.07.2012 wurde die Aufstellung des Umlegungsplans gemäß § 66 Abs.1 des BauGB nach der Erörterung mit den Eigentümern aufgestellt und die Umlegung „Schutthalde, 2. Änderung“ über die Grundstücke der Gemarkung Mietersheim Flst. Nr. 38/1, 40 (hiervon ca.536 m²), 45, 46 und 1925 (hiervon ca. 274 m²) beschlossen. Der Umlegung liegt der seit 19.06.2010 rechtsverbindliche Bebauungsplan „Schutthalde, 2. Änderung“ auf Gemarkung Mietersheim zugrunde. Der Umlegungsplan wurde mit Ablauf des 27.08.2012 unanfechtbar und ist somit zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten. Diese Rechtskraft wurde in der Lahrer Tageszeitung öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung nach § 71 BauGB wurde der alte Rechtszustand entsprechend dem Umlegungsplan ersetzt. Die Stadt Lahr beabsichtigt ab Frühjahr 2013 die Erschließung der 2. Teilbebauung zum Bebauungsplan „Schutthalde, 2. Änderung“ durchzuführen. Von der Weidenstraße sollen 8 Grundstücke über eine Stichstraße mit Wendehammer erschlossen werden. 3 Grundstücke befinden sich in privater Hand und 5 Grundstücke sind das Eigentum der Stadt Lahr. Die Stichstraße erhält eine Fahrbahnbreite von 5 m. Die Fahrbahnränder werden als Schutzstreifen bzw. Entwässerungsrinne in der Pflasterbauweise ausgeführt. Der Ausbau der Erschließungsstraße (Stichstraße) erfolgt lediglich bis auf das Asphalttragschichtniveau. Der Asphaltdeckschichteinbau erfolgt nach dem bestimmten Grad der Bebauung. Die Entwässerung erfolgt, wie im Anschlussbereich der Weidenstraße, im Trennsystem. Die erforderlichen Erd-, Pflaster-, Straßen- und Kanalbauarbeiten im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Schutthalde 2. Teilbebauung“ in Lahr – Mietersheim wurden am 17.11.2012 öffentlich ausgeschrieben. 10 Baufirmen hatten die Angebotsunterlagen angefordert. Zum Submisionstermin am 05.12.2012 lagen 7 Angebote vor. Nach rechnerischer Prüfung und Wertung der Angebote ergab sich folgendes Ergebnis: FIRMA TRENKLE GmbH FRITZ VOGEL GmbH KNÄBLE GmbH JOHANN JOOS GmbH & Co. KG LÄSSLE VOGEL – BAU GmbH HUBER GmbH SITZ Kippenheim Offenburg Biberach Hartheim Schwanau Lahr Gengenbach WERTUNGSSUMME (Brutto) 166.762,57 EUR 173.494,71 EUR 178.266,69 EUR 182.819,00 EUR 187.273,33 EUR 190.748,47 EUR 217.600,43 EUR Drucksache 146/2012 Seite - 3 - Ausführungszeitraum: Der Ausführungszeitraum (vorbehaltlich der Witterung): 11.02.2013 – 14.06.2013 Mittelverfügung: Haushaltsmittel stehen auf den Finanzpositionen Nr. 2.6300.950000 – 505 (Erschließung Baugebiet Schutthalde) und Nr. 7.7907.925020 – 001 (Kanalisation Schutthalde) zur Verfügung. Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag an die Firma Trenkle GmbH aus Kippenheim zu erteilen. Die Auftragssumme beträgt 166.762,57 EUR inkl 19 % MwSt. Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen. Karl Langensteiner – Schönborn Michael Kleinthomä