Beschlussvorlage (Schlussbericht 2012 - Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung)
Sitzung: Gemeinderat (16. Sitzung)
16. Dezember 2013
16. Dezember 2013
Schlussbericht 2012 Stadt Lahr - Rechnungsprüfungsamt Rathausplatz 4, 77933 Lahr/Schwarzwald Telefon 07821 910-0190, Telefax 07821 910-0192, E-Mail: rpa@lahr.de Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Lahr INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs ............................ 1 II. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs ................................................................. 1 1 Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs .................................................... 1 2 Vorjahresabschluss .................................................................................................... 2 3 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen ............................................................... 2 III. Vollzug des Wirtschaftsplans .................................................................................. 3 1 Wirtschaftsplan 2012 .................................................................................................. 3 2 Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) ............................................................................................ 4 3 Vermögensplan (§ 2 EigBVO) ..................................................................................... 6 4 Stellenübersicht (§ 3 EigBVO) .................................................................................... 9 5 Kasse ......................................................................................................................... 10 6 Finanzplanung (§ 4 EigBVO)..................................................................................... 11 7 Verrechnungen von Leistungen Dritter ................................................................... 11 A Personalaufwand ........................................................................................ 11 B Aufwendungen für Smallworld Kanal-GIS (digitales Kanalkataster) ........... 12 C Umlagen an Abwasserverband Raumschaft Lahr....................................... 12 8 Straßenentwässerungskostenanteil ........................................................................ 14 IV. Prüfung des Jahresabschlusses 2012................................................................... 15 1 Grundsätzliche Feststellungen ................................................................................ 15 2 Prüfung der Buchführung ......................................................................................... 15 A Anlagenbuchhaltung ................................................................................... 16 B Periodenabgrenzung .................................................................................. 16 3 Prüfung Bilanz und Inventar ..................................................................................... 16 A B C D E F Anlagevermögen......................................................................................... 16 Beteiligungsvermögen ................................................................................ 17 Forderungen ............................................................................................... 18 Ertragszuschüsse ....................................................................................... 18 Verbindlichkeiten ........................................................................................ 19 Rückstellungen ........................................................................................... 20 4 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ....................................................................... 21 5 Anhang ....................................................................................................................... 21 6 Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB.................................................. 22 7 Bilanzanalyse ............................................................................................................ 22 V. Schlussbemerkung ................................................................................................. 23 VI. Beschlussvorschlag ............................................................................................... 24 VII. Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO- .......................................... 25 ABKÜRZUNGEN AiB Anlagen im Bau AVRL Abwasserverband Raumschaft Lahr EigBG Eigenbetriebsgesetz EigBVO Eigenbetriebsverordnung GemHVO * Gemeindehaushaltsverordnung GemKVO * Gemeindekassenverordnung GemO * Gemeindeordnung Baden-Württemberg GemPro Gemeindeprüfungsordnung GIS Geo-Informations-System GPA Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg GR Gemeinderat GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch IGP Zweckverband Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr KAG Kommunalabgabengesetz PtB Prüfungsteilbericht RJ Rechnungsjahr RP Regierungspräsidium RPA Rechnungsprüfungsamt VJ Vorjahr VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOL Verdingungsordnung für Leistungen VwV Verwaltungsvorschrift WJ Wirtschaftsjahr ZV Zweckverband * Zum 01.01.2010 wurde die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten diese Vorschriften in deren alten Fassungen weiter. I. Allgemeine Hinweise zur örtlichen Prüfung des Eigenbetriebs Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den Gemeinderat in entsprechender Anwendung der Kriterien für die Prüfung der Jahresrechnung (§ 110 Abs. 1 GemO) nach Maßgabe der Gemeindeprüfungsordnung (GemPro) zu prüfen. Außerdem obliegt dem RPA gem. § 112 Abs.1 GemO die laufende Prüfung der Kassenvorgänge. Als weitere Aufgabe hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 03.04.2000 dem RPA die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und der Vergabeverfahren für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung übertragen (§ 112 Abs. 2 GemO). Prüfer des Jahresabschlusses 2012 war Herr Jürgen Witzelmaier. II. Betriebsverhältnisse des Eigenbetriebs 1 Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Betriebs Der Gemeinderat hat am 15.12.1997 beschlossen, die öffentliche Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ ab dem Jahre 1998 in Form eines Eigenbetriebs zu führen. Die Rechtsverhältnisse sind in der Betriebssatzung geregelt. Aufgabe des Eigenbetriebs ist es, das im Stadtgebiet anfallende Abwasser nach Maßgabe der Abwassersatzung der Stadt Lahr/Schwarzwald anzunehmen, zu sammeln und der Reinigung zuzuführen. Der Eigenbetrieb erzielt keine Gewinne. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des Eigenbetriebs bildet die gebührenrelevanten Erträge und Aufwendungen ab. Kostenüberdeckungen sind ausgleichspflichtig und müssen als Rückstellungen passiviert werden. Das Jahresergebnis ist daher immer ausgeglichen. Zur Erfüllung seiner Aufgabe wurde der Eigenbetrieb ursprünglich mit einem Stammkapital von 17.500.000,00 DM (8.947.607,92 €) ausgestattet, das mit 5,5 % p. a. verzinst wurde. Der Gemeinderat hat am 16.12.2002 beschlossen, die Betriebssatzung zum 01.01.2003 zu ändern und das Stammkapital auf 0,00 € zu setzen. Im Gegenzug wurde der Eigenbetrieb mit einem Trägerdarlehen in gleicher Höhe ausgestattet, dass im Wirtschaftsjahr 2012 mit 5,0 % p. a. verzinst wurde. Es wurde keine Betriebsleitung bestellt. Die Aufgaben der Betriebsleitung werden vom Oberbürgermeister wahrgenommen. Seit dem Jahr 2011 sind dem Eigenbetrieb zwei Beschäftigte direkt zugeordnet. Dies wurde erforderlich, da im Rahmen der Umsetzung der Rechtsprechung zur gesplitteten Abwassergebühr auch entschieden wurde, die Abwassergebühren selbst zu erheben. Bisher wurde diese Gebühren im Verbund mit dem Wasserentgelt durch die badenova AG & Co. KG erhoben. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 - Seite 1 von 25 Für Leistungen, die städtische Dienststellen für den Eigenbetrieb erbringen, erhebt die Stadt Lahr einen Verwaltungskostenbeitrag. Die pauschalen Kostensätze wurden entsprechend der VwV-Kostenfestlegung des Finanzministeriums ermittelt. 2 Vorjahresabschluss Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2011 des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ wurde dem Gemeinderat am 08.04.2013 vorgelegt. Das Gremium nahm ihn einstimmig zur Kenntnis und stellte den Jahresabschluss zum 31.12.2011 mit einer Bilanzsumme von 38.074.824,16 € und einem ausgeglichenen Jahresergebnis gem. § 16 Abs. 3 EigBG förmlich fest. Aus der Erhebung von Abwassergebühren entstand zum 31.12.2011 eine Kostenunterdeckung in Höhe von 237.081,72 €. Diese wird mit der Kostenüberdeckung des Jahres 2009 und 2010 verrechnet. Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG sind diese Rückstellungen aus Überdeckungen innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Der Betriebsleitung wurde gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses wurde ortsüblich bekannt gemacht und lag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen öffentlich aus. Der Jahresabschluss 2011 kann somit als Basis für die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 herangezogen werden. 3 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen Nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 EigBG i.V.m. § 6 Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) hat der Eigenbetrieb seine Rechnung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung oder einer entsprechenden Verwaltungsbuchführung zu führen. Seit dem Rechnungsjahr 2004 wird bei der Stadthauptkasse das ADV-Finanzwesenverfahren SAP PSM eingesetzt, für das die förmliche Programmfreigabe gem. §§ 11 Abs.1 und 23 Abs.2 der Gemeindekassenverordnung erteilt wurde. Für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung ist in SAP ein separater Buchungskreis angelegt. Die in § 7 EigBVO geforderte Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Anlagennachweis (§ 6 EigBVO) werden mit SAP erstellt. Die Kassengeschäfte des Eigenbetriebes werden im Rahmen der Einheitskasse von der Stadtkasse als Sonderkasse geführt. Eigene Bankkonten bestehen nicht. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 - Seite 2 von 25 III. Vollzug des Wirtschaftsplans Nach § 14 Abs. 1 EigBG ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht. 1 Wirtschaftsplan 2012 Der Wirtschaftsplan 2012 wurde am 30.01.2013 gem. § 14 Abs. 3 EigBG vom Gemeinderat beschlossen und anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt (§ 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. §§ 81 Abs. 3, 87 Abs. 2, u. 121 Abs. 2 GemO). Er weist folgende Eckdaten auf: Erfolgsplan: - Erträge von: 6.778.150 € - Aufwendungen von: 6.778.150 € - Jahresverlust von: 0€ Vermögensplan: - Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 5.667.600 € - vorgesehene Kreditaufnahmen: 2.740.300 € - Verpflichtungsermächtigungen: 0€ - Höchstbetrag Kassenkredite: 2.000.000 € Stellenübersicht: Für den Eigenbetrieb sind folgende Stellen ausgewiesen: Verwaltungsfachangestellte/r (EG 6): • -2- Der Beschluss über den Wirtschaftsplan am 30.01.2013 erging zu spät (nicht vor dem Wirtschaftsjahr). Damit wurde gegen § 14 Abs. 1 EigBG verstoßen. • Tatbestände, die eine Änderung des Wirtschaftsplans erforderlich machten (§ 15 EigBG), lagen im Wirtschaftsjahr 2012 nicht vor. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 - Seite 3 von 25 2 Erfolgsplan (§ 1 EigBVO) Erfolgsplan nach FiPo 1. Umsatzerlöse 1.1 Abw assergebühren 1.2 Abw assergebühren eigengefördertes Wasser 1.3 Erlöse aus Verkauf 1.4 Auflösung Kanal-Beiträge 1.5 Auflösung empfangener Ertragszuschüsse Ansatz Ergebnis Abweichung 2012 2012 2012 5.997.350,00 € 6.830.235,64 € 832.885,64 € 4.167.550,00 € 4.941.733,04 € 774.183,04 € 150.000,00 € 334,56 € -149.665,44 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 451.400,00 € 457.261,21 € 5.861,21 € 180.400,00 € 180.815,00 € 415,00 € 1.048.000,00 € 1.206.948,43 € 158.948,43 € 0,00 € 43.143,40 € 43.143,40 € 2. sonstige betriebliche Erträge 41.700,00 € 224.916,02 € 183.216,02 € 2.1 Erträge aus Anlageabgängen 0,00 € 86.811,33 € 86.811,33 € 2.2 Erträge aus Auflösung Rückstellungen 0,00 € 91.331,47 € 91.331,47 € 1.6 Straßenentw ässerungskostenanteil 1.7 sonstige Umsatzerlöse 2.3 andere betriebliche Erträge 6.700,00 € 6.646,79 € -53,21 € 2.4 Gebührenrückstände aus Vorjahren 25.000,00 € 17.771,43 € -7.228,57 € 2.5 Entw ässerungsgesuche 10.000,00 € 22.355,00 € 12.355,00 € 3.472.200,00 € 3.327.894,22 € -144.305,78 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 25.200,00 € 34.483,40 € 9.283,40 € 160.000,00 € 85.311,40 € -74.688,60 € 5.000,00 € 0,00 € -5.000,00 € 3.5 Maschineninstandhaltung (Pumpw erke) 25.000,00 € 6.413,71 € -18.586,29 € 3.6 Fahrzeug- u. Geräteunterhaltung 24.000,00 € 17.774,29 € -6.225,71 € 250.000,00 € 233.299,85 € -16.700,15 € 95.000,00 € 102.438,65 € 7.438,65 € 2.507.000,00 € 2.448.806,48 € -58.193,52 € 3.10 Abw asserentgelt an AWV Friesenheim 380.000,00 € 399.239,90 € 19.239,90 € 3.11 Anschaffung von Werkzeug und Gerät 500,00 € 0,00 € -500,00 € 3. Materialaufwand 3.1 Energiebezug, Brenn- u. Treibstoffe 3.2 Unterhaltung der Grundstücke u. baulichen Anlagen 3.3 Kanalunterhaltung 3.4 Unterhaltung der Pumpw erke 3.7 Betriebsaufw and Kanäle 3.8 Betriebsaufw and Pumpw erke 3.9 Betriebskostenumlage Abw asserverband 3.12 Schutzkleidung 500,00 € 126,54 € -373,46 € 90.500,00 € 105.648,56 € 15.148,56 € 4.1 Besoldung der Beamten 21.600,00 € 21.688,37 € 88,37 € 4.2 Entgelt der Beschäftigten 46.300,00 € 48.614,96 € 2.314,96 € 4.3 Beiträge zur Versorgungskasse (Beamte) 7.600,00 € 13.552,60 € 5.952,60 € 4.4 Zusatzversorgungskasse Beschäftigte 4.000,00 € 4.112,97 € 112,97 € 4. Löhne und Gehälter 4.5 Sozialversicherung Beschäftigte 9.300,00 € 9.643,58 € 343,58 € 4.6 Beihilfen, Unterstützung 1.700,00 € 8.036,08 € 6.336,08 € 5. Abschreibungen auf Sachanlagen 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.397.600,00 € 1.361.302,63 € -36.297,37 € 581.350,00 € 1.206.072,24 € -157.175,17 € 6.1 Verluste aus Anlagenabgängen 0,00 € 89.817,82 € 89.817,82 € 6.2 Abw asserabgabe 0,00 € 0,00 € 0,00 € 23.300,00 € 23.053,37 € -246,63 € 6.3 Versicherungen 6.4 Bürobedarf 5.000,00 € 657,19 € -4.342,81 € 450.000,00 € 710.700,00 € 260.700,00 € 6.6 sonstiger betrieblicher Aufw and 25.000,00 € 259.935,19 € 234.935,19 € 6.7 Gebührenrückerstattung Vorjahre 26.000,00 € 45.808,89 € 19.808,89 € 6.8 Anteilige GIS-Kosten Kanal 34.000,00 € 33.665,52 € -334,48 € 2.000,00 € 6.891,68 € 4.891,68 € 6.5 Verw altungskostenbeitrag 6.9 Prüfungs- und Beratungskosten Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 - Seite 4 von 25 Ansatz 6.10 Portokosten Ergebnis Abweichung 15.000,00 € 5.355,84 € -9.644,16 € 6.11 Aus- und Weiterbildung 500,00 € 0,00 € -500,00 € 6.12 Öffentlichkeitsarbeit 200,00 € 0,00 € -200,00 € 0,00 € 29.740,84 € 29.740,84 € 6.13 Außerordentliche Aufw endungen 6.14 Aufw and aus Zahlungsdifferenzen 0,00 € 0,40 € 0,40 € 6.15 Aufw and aus Rückläufer 0,00 € 152,50 € 152,50 € 6.16 Sonstige Steuern 350,00 € 293,00 € -57,00 € 739.100,00 € 98.885,90 € 25.076,87 € 734.100,00 € 37.924,00 € -696.176,00 € 5.000,00 € 30.076,87 € 25.076,87 € 7.3 Außerordentliche Erträge 0,00 € 30.768,84 € 30.768,84 € 7.4 Ertrag aus Zahlungsdifferenzen 0,00 € 0,19 € 0,19 € 7.5 Ertrag aus Rückläufern 0,00 € 116,00 € 116,00 € 7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 7.1 Zinsen und ähnliche Erträge 7.2 Nebenforderungen 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.236.500,00 € 1.153.119,91 € -83.380,09 € 8.1 Kreditmarktzinsen 504.500,00 € 455.509,10 € -48.990,90 € 8.2 Zinsen an Gemeinde 320.000,00 € 321.850,86 € 1.850,86 € 8.3 Zinsumlage an Abw asserverband 412.000,00 € 375.759,95 € -36.240,05 € 0,00 € 0,00 € 6.778.150,00 € 6.778.150,00 € 0,00 € 7.154.037,56 € 7.154.037,56 € 0,00 € 9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Summe der Erträge (1, 2, 7) Summe der Aufwendungen (3, 4, 5, 6, 8) Jahresgewinn / Jahresverlust 5,55% 5,55% Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen enthalten. Die Gesamtsumme der Erträge und der Aufwendungen waren um 5,55%, höher als geplant. Details zu den Erträgen und Aufwendungen sind im Jahresbericht des Abschlusses 2012 erläutert. • Im Wirtschaftsjahr 2012 entstand eine Kostenunterdeckung in Höhe von 91.331,47 €, die der Rückstellung entnommen wurde (siehe auch unter IV.3.F). Im Rahmen der Belegprüfung haben wir folgende Auffälligkeiten festgestellt: FiPo 6.7547.508000 (Betriebsaufwand Pumpwerke) Es wurde für den Frischwasserbezug im Pumpwerk Tullastraße eine monatliche Abschlagszahlung verbucht. Die Jahresabrechnung dazu wurde am 04.02.2013 erstellt und in 2013 verbucht. Richtigerweise gehört diese Buchung aber noch in das Prüfjahr 2012. Es finden sich dort ebenfalls die Abschlagszahlungen für die Stromversorgung der einzelnen Pumpwerke durch die EWM Mittelbaden AG & Co. KG. Auch hier wurde die Jahresabrechnung in 2013 verbucht. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 - Seite 5 von 25 FiPo 6.7593.500000 (Bürobedarf) Auf dieser FiPo finden sich noch Rechnungen der Deutschen Telekom über einen Telefonanschluss bei einem Pumpwerk. Die Telefonanschlüsse der Pumpwerke sind unter Betriebsaufwand Pumpwerke zu buchen. Unter der gleichen FiPo befindet sich eine Buchung über die Portokosten des 3. Quartals 2012. Portokosten sind unter der FiPo 6.7599.504000 (Portokosten) zu buchen. Fipo. 6.7547.505000 (Maschineninstandhaltung Pumpwerke) Auf dieser FiPo wurde eine Rechnung der Vodafone D2 GmbH gebucht. Diese Buchung ist der Fipo 6.7547.508000 (Betriebsaufand Pumpwerke) zuzuordnen. • Es ist darauf zu achten, dass Rechnungen den richtigen FiPos zugeordnet werden. Wir empfehlen grundsätzlich Buchungen spätestens bis zum Jahresabschluss nochmals zu kontrollieren. In der Regel bildet die GuV das gebührenrechtliche Ergebnis ab und der Eigenbetrieb weist ein ausgeglichenes Ergebnis aus. Statt eines Jahresverlusts werden Kostenunterdeckungen aufgrund der Ausgleichsverpflichtung nach dem KAG mit Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen aus Vorjahren verrechnet. • Das in den Abschlussunterlagen dargestellte Ergebnis des Erfolgsplans stimmt mit der GuV überein. 3 Vermögensplan (§ 2 EigBVO) Der Vermögensplan (§ 2 EigBVO) erfüllt für den Eigenbetrieb die Funktion eines Investitions- und Finanzierungsplans. Hier werden die langfristigen Vermögensänderungen und die dazu verwendeten Finanzierungsmittel geplant. Die veranschlagten Mittel stellen u. a. für die Betriebsleitung eine Ausgabeermächtigung dar. Obwohl weder im EigBG noch in der EigBVO eine Abrechnung des Vermögensplans am Ende des Jahres ausdrücklich verlangt wird, ergibt sich die Notwendigkeit aus den Vorschriften über den Inhalt des Vermögensplans. Demnach sind alle langfristig zur Verfügung stehenden Finanzierungsmittel, sowie der langfristige Finanzierungsbedarf zu veranschlagen. Um eine ordnungsgemäße Finanzierung des langfristigen Betriebsvermögens sicherzustellen, ist das Ergebnis der Vermögensplanabrechnung als „erübrigte Mittel“ bzw. „Finanzierungsfehlbeträge“ aus Vorjahren (vgl. Anlage 6 zur EigBVO) frühestens im übernächsten Wirtschaftsplan zu veranschlagen (siehe: Geschäftsbericht 2004 der GPA, S. 22). Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 - Seite 6 von 25 Dies bedeutet, dass für das Jahr 2012 mit einem Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren (2010) in Höhe von 1.135.404,88 € hätte geplant werden müssen. Tatsächlich wurden aber mit einem Finanzierungsfehlbetrag in Höhe von 47.300,00 € geplant. • Die Vermögensplanabrechnung schloss mit einem negativen Saldo in Höhe von 309.998,62 € (VJ.: 1.360.749,01 €) ab. • Erübrigte Mittel bzw. Finanzierungsfehlbeträge aus Vorjahren sind frühestens mit den Daten aus dem vorletzten Jahr zu planen. Vermögensplan nach FiPo Ansatz 2012 Ergebnis Abweichung 2012 2012 Deckungsmittel 5.667.600,00 € 4.508.841,29 € Kanalbeiträge 1.530.000,00 € 1.473.738,21 € -56.261,79 € Kredite vom Kreditmarkt 2.740.000,00 € 0,00 € -2.740.000,00 € Abschreibungen 1.397.600,00 € 1.361.302,63 € -36.297,37 € Anlagenabgänge 0,00 € 3.062,82 € 3.062,82 € Sonstige Einnahmen 0,00 € 0,00 € 0,00 € Erübrigte Mittel aus Vorjahren 0,00 € 1.360.749,01 € 1.360.749,01 € Finanzierungsfehlbetrag laufendes Jahr Finanzmittelbedarf GIS Investition für den Kanal Kanalisation Hosenmatten II Kanalausw echslung Tramplerstraße Kanalausw echslung Eisenbahnstraße Kanalausw echslung Kaiserstraße Kanalneuverlegung Rainer-Haungs-Straßse Kanalisationsanlagen Baugebiet Hagedorn Mischw asserkanal Burgheimerstr./Stefanienstr. -1.158.758,71 € 0,00 € 309.988,62 € 309.988,62 € 5.667.600,00 € 4.508.841,29 € -1.158.758,71 € 12.000,00 € 0,00 € -12.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 750.000,00 € 686.715,91 € -63.284,09 € 0,00 € 21.607,34 € 21.607,34 € 200.000,00 € 20.913,36 € -179.086,64 € 0,00 € 21.040,39 € 21.040,39 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 75.000,00 € 20.700,00 € -54.300,00 € Kanalisation Einsteinallee 0,00 € 0,00 € 0,00 € RW Ableitungssammler Hosenmatten 0,00 € 32.880,19 € 32.880,19 € Kanalisation Areal Trampler 0,00 € 0,00 € 0,00 € -13.000,00 € Generalentw ässerungsplan Lahr 30.000,00 € 17.000,00 € Regenw asserkanal Bahnhofsareal 0,00 € 0,00 € 0,00 € Übernahme Kanalisation Flugplatz Ost 0,00 € 383.405,10 € 383.405,10 € Kanalisation Gew erbegeb. Rheinstraße Süd 0,00 € 117.762,35 € 117.762,35 € Kanalisation Eichgarten Ost 0,00 € 0,00 € 0,00 € Kanalisation Alte Bergstraße 0,00 € 0,00 € 0,00 € Kanalisation Schutthalde 110.000,00 € 10.988,57 € -99.011,43 € Kanalisation Burgstraße Kanalisation Baugebiet Heubühl 200.000,00 € 0,00 € 102.611,66 € 44.169,72 € -97.388,34 € 44.169,72 € Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 - Seite 7 von 25 Ansatz Kanalisation Hexenmatt Generalentw ässerungsplan Sulz Sonstige Kanalmaßnahmen 0,00 € Ergebnis Abweichung -9.351,50 € -9.351,50 € 0,00 € 8.000,00 € 8.000,00 € 50.000,00 € 54.040,73 € 4.040,73 € Ertüchtigung von Pumpw erksanlagen 30.000,00 € 0,00 € -30.000,00 € Inlinermaßnahmen 60.000,00 € 44.800,00 € -15.200,00 € 1.500,00 € 0,00 € -1.500,00 € 180.400,00 € 180.815,00 € 415,00 € Betriebs- und Geschäftsausstattung Auflösung von Ertragszuschüssen Auflösung von Beiträgen 451.400,00 € 457.261,21 € 5.861,21 € Tilgung von Gemeindekrediten 1.390.000,00 € 629.110,26 € -760.889,74 € Tilgung Kredit Rahmenkonto Ost 1.103.300,00 € 756.631,00 € -346.669,00 € Tilgung von Kreditmarktdarlehen 976.700,00 € 907.740,00 € -68.960,00 € 47.300,00 € 0,00 € -47.300,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Finanzierungsfehlbetrag aus Vorjahren Erübrigte Mittel laufendes Jahr Summe der Einnahmen Summe der Ausgaben Jahresgewinn / Jahresverlust Finanzierungsfehlbetrag laufendes Jahr: 5.667.600,00 € 4.508.841,29 € 5.667.600,00 € 4.508.841,29 € 0,00 € 0,00 € 309.988,62 € Im Rahmen der Prüfung fiel uns auf, dass bei der FiPo 7.7907.929010 (sonstige Kanalmaßnahmen) eine Rechnung falsch zugeordnet wurden: Firma Allrohrbau Tichatschek: FiPo 7.7907.920220 (Abwasserbeseitigung Langenhard) • Es ist darauf zu achten, dass Rechnungen der richtigen Fipo zugeordnet werden. Die Vermögensplanabrechnung dient der Sicherstellung des Grundsatzes der „Goldenen Bilanzregel“, wonach das bilanzierte langfristige Vermögen mit Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital finanziert sein soll. Dies ergibt sich u. a. aus der Verpflichtung zur Erhaltung des Sondervermögens (§ 12 Abs. 3 Satz 1 EigBG). Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 EigBVO sind beim Eigenbetrieb, abweichend von der traditionellen Haushaltsplanung des Kernhaushalts, die Mittel der Vorhaben des Vermögensplans zeitlich unbeschränkt übertragbar. Die buchungsmäßige Bildung von Haushaltsresten wie sie die GemHVO für den kameralen Haushalt vorschreibt, ist handelsrechtlich allerdings nicht zulässig. Daher sollte im Zuge der Vermögensplanabrechnung dokumentiert werden, ob noch nicht verwendete Finanzierungsmittel für noch nicht abgeschlossene oder verschobene Maßnahmen weiterhin benötigt werden. Übertragene Mittel („Haushaltsreste“), neue Haushaltsansätze und tatsächlich verbrauchte Mittel sind zu dokumentieren. Noch nicht verbrauchte Restmittel bleiben bei Bedarf weiterhin verfügbar. Mittelübertragungen ins Folgejahr sind darzustellen und eventuell zu erläutern. Es versteht sich von selbst, dass nur dann eine „Restebildung“ möglich ist, wenn die im Wirtschaftsplan für die jeweilige Maßnahme veranschlagten Mittel noch nicht verbraucht sind. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 - Seite 8 von 25 Im Sinne einer stetigen Finanzplanung sind die benötigten Mittel über den gesamten Finanzplanungszeitraum zu planen. Veranschlagte, aber noch nicht ausgeschöpfte Ausgabeansätze lässt man daher auch nicht verfallen, um sie für dieselbe Maßnahme im nächsten Wirtschaftsplan neu zu planen. Die Kreditermächtigung von 2.740.000,00 € wurde nicht in Anspruch genommen; es wurden keine neuen Kredite aufgenommen. Die Liquidität wurde über Kassenkredite gesichert. Der Schuldenstand gegenüber Kreditinstituten verringerte sich auf 10.337.935,48 € (VJ.: 11.298.739,68 €). Als Ergänzung zur Vermögensplanabrechnung wurde dem Jahresabschluss ein Planvergleich der Investitionsmaßnahmen 2012 beigefügt, in dem Plandaten und Mittelverwendung einschließlich der Darstellung der Mittelübertragungen für jede Maßnahme gelistet sind. Die Daten wurden von der Kämmerei gemeinsam mit der Abteilung Tiefbau im Rahmen der Wirtschaftsplanung ermittelt. • Die Vermögensplanabrechnung wurde ordnungsgemäß erstellt. Der Saldo der Vermögensplanabrechnung stimmt mit der Analyse der Bilanzstruktur überein. Die kameralen Abschlussbuchungen wurden korrekt durchgeführt. 4 Stellenübersicht (§ 3 EigBVO) Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung weist folgende Stellenübersicht aus: Bezeichnung: Verwaltungsfachangestellte/r Entgeltgruppe Stellenanzahl EG 6 2 Gesamt: 2 Personell besetzt wurde der Eigenbetrieb wie folgt: 1 Beamtin zu 50%, 1 Verwaltungsfachangestellter zu 100% 1 Verwaltungsfachangestellte zu 33% 1 Verwaltungsfachangestellte zu 33%. Da beide Verwaltungsfachangestellte eine reduzierte Wochenarbeitszeit haben, entspricht dies genau je 25% einer Vollzeitstelle. • Mit der Beamtin ist die Stelle überbesetzt, eine Nachtragssatzung kommt aber nur bei erheblichem Umfang in Betracht, was aber hier nicht gegeben ist. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 - Seite 9 von 25 • Beamte, die beim Eigenbetrieb beschäftigt werden, sind gem. §3 EigBVO im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht nachrichtlich anzugeben. 5 Kasse Die zahlungswirksamen Vorgänge des Eigenbetriebs werden im Rahmen der Einheitskasse der Stadt Lahr abgewickelt. Der Kassenbestand bzw. Kassenvorgriff wird hierbei im monatlichen Turnus ermittelt und verzinst. Nachdem seit 1976 Habenzinsen in Höhe von 2,5% und seit 1986 Sollzinsen in Höhe von 5% zugrunde gelegt wurden, erfolgte nun in 2012 eine Anpassung. Für den Berechnungszeitraum betragen die Habenzinsen 2% und die Sollzinsen 4,5%. Für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.12.2012 erhielt der Eigenbetrieb Habenzinsen in Höhe von 37.924,00 €. Die Zinsaufwendungen für das gemeindliche Trägerdarlehen betrugen 321.850,86 €. Der Zinssatz beträgt 5,0 %. • Grundsätzlich empfiehlt das RPA für alle Eigenbetriebe einheitliche Zinssätze, sowohl für das gemeindliche Darlehen als auch für die Kassenkredite. Die Zinssätze sind jährlich auf ihre Angemessenheit zu prüfen; dies ist zu dokumentieren. Der Kassenbestand entwickelte sich wie folgt: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 - Seite 10 von 25 Zum 31.12.2012 schloss der Eigenbetrieb mit einem positiven Kassenbestand von 1.672.711,12 € (VJ.: 1.392.183,64 €) ab, der in der Bilanz als Forderung gegenüber der Gemeinde aktiviert ist. • An keinen (0) Tagen (VJ.: 9) wurde der im Wirtschaftsplan mit 2.000.000,00 € festgelegte Höchstbetrag für Kassenkredite überschritten. 6 Finanzplanung (§ 4 EigBVO) Das Eigenbetriebsrecht schreibt für die Eigenbetriebe eine Finanzplanung vor, die den Vorgaben des § 85 GemO entspricht. Es ist auf der Grundlage eines Investitionsprogramms ein fünfjähriger Finanzplan zu erstellen, der dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf des Wirtschaftsplans zum Beschluss vorzulegen ist. Der Finanzplan ist zu ergänzen um eine Übersicht über die Tilgungsverpflichtungen und die Finanzierungsmittel. Des Weiteren sind die Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Lahr darzustellen, um eine Verbindung zur Finanzplanung der Gemeinde zu ermöglichen. • Dem Wirtschaftsplan 2012 wurden Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2011 – 2015 beigefügt. 7 Verrechnungen von Leistungen Dritter A Personalaufwand Der Eigenbetrieb verfügt seit 2011 über zwei eigene Stellen. Für Leistungen, die das Personal der Stadt Lahr für den Eigenbetrieb erbracht hatten, wurde ein Verwaltungskostenbeitrag von 523.100,00 € (VJ.: 458.050,00 €) an die Stadt Lahr entrichtet und als betrieblicher Aufwand verbucht. Bei der Berechnung des Verwaltungskostenbeitrages für die Jahre 2009 und 2010 wurden die in der VwV-Kostenfestlegung des Landes Landes-Württemberg vorgegebenen Stundensätze zu Grunde gelegt. Diese weichen deutlich von den Mitarbeiterstundensätzen ab, die nach den örtlichen Verhältnissen berechnet wurden und in den Jahren 2009 und 2010 gültig waren. Der Unterschied ergibt sich u.a. aus dem Umstand, dass beim Land keine Versorgungsumlage für aktive Beamte geleistet wird und daher bei der Stadt Lahr eine zusätzliche Kostenposition verrechnet werden muss. Aufgrund der Gebührenrelevanz kam es zu einer Korrekturbuchung. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 - Seite 11 von 25 • Die Differenz zwischen den tatsächlich geleisteten und den eigentlich zu entrichtenden Verwaltungskostenbeiträge der Jahre 2009 und 2010 beträgt 187.600,00 € und wurde in 2012 verbucht. Der Differenzbetrag konnte nachvollzogen werden. Folgende städtische Dienststellen erbringen Leistungen für den Eigenbetrieb: Verwaltungskostenbeitrag 2012 FiPo Bezeichnung 1.0100.165000 1.0200.165000 1.0300.165000 1.0310.165000 1.0350.165000 1.0600.165000 1.1100.165000 1.1110.165000 1.6020.165000 1.6030.165000 Rechnungsprüfung Hauptverwaltung Stadtkämmerei Stadtkasse Liegenschaften und Verwaltungsservice Datenverarbeitung Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung Bürgerbüro Tiefbauverwaltung Gebäudemanagement Verwaltungskostenbeitrag B Betrag 21.000,00 € 150,00 € 29.500,00 € 17.400,00 € 72.600,00 € 70,00 € 100,00 € 300,00 € 381.000,00 € 930,00 € 523.050,00 € Aufwendungen für Smallworld Kanal-GIS (digitales Kanalkataster) Im Rahmen des Projektes Municipal GIS Lahr wurde in den letzten Jahren ein digitales Kanalkataster aufgebaut und dafür sämtliche Schächte bzw. Bauwerke, sowie die dazugehörigen Haltungen nach Lage und Höhe aufgenommen. Zwischenzeitlich sind alle Stadtteile und die Kernstadt zu 100 % erfasst. Die laufenden Aufwendungen für das Kanal-GIS (Wartungsgebühren der SmallworldLizenzen, Migrationskosten) wurden bisher zentral im städtischen Haushalt über den GIS-Etat getragen. Diese sind jedoch ebenfalls dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zuzurechnen. Dafür wurde in der Buchführung des Eigenbetriebs ab 2008 eine eigene Finanzposition angelegt, die vom GIS-Administrator bewirtschaftet wird. Die Aufwendungen betrugen im Jahr 2012 33.665,52 €. C Umlagen an Abwasserverband Raumschaft Lahr Im Jahr 1983 wurde der Zweckverband Abwasserverband Raumschaft Lahr (AVRL) gegründet. Der Abwasserverband finanziert sich über Umlagen. § 15 der Verbandssatzung definierte für die Verbandsmitglieder folgendes Beteiligungsverhältnis, das einerseits als Basis für die Aufteilung der Kapitaleinlage diente, Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 - Seite 12 von 25 andererseits Berechnungsgrundlage für die Umlagen für Abschreibungen und Verzinsung war. Beteiligungen Stadt Lahr Gemeinde Kippenheim Gemeinde Seelbach Gemeinde Schuttertal Summe: Kapitaleinlage 87,3% 3,6% 5,9% 3,2% 2.326.580,45 € 95.941,46 € 157.237,40 € 85.281,30 € 100,0% 2.665.040,61 € Die Verbandsversammlung hat mit Satzungsänderung zum 01.01.2003 eine Neuregelung der Kostenverteilung (Jahresumlage) beschlossen. Demnach werden ab 2003 die Umlagen gemäß § 17 (neu) der Verbandssatzung ermittelt. Die Jahresumlage orientiert sich dabei an den abgerechneten Abwassermengen (Parameter 1) und den Trockenwetterabflussmengen (Parameter 2). • Eine Kapitalumlage wurde für 2012 nicht festgesetzt. Die mit 2.326.580,45 € (87,3 % von 2.665.040,61 €) bilanzierte Beteiligung am AVRL blieb damit unverändert und entspricht der Darstellung in der Vermögensrechnung des AVRL. Für das Jahr 2012 mussten vom Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung somit folgende Jahresumlagen erbracht werden: Mitglied Lahr betriebl. Kosten 2.448.806,48 € Zinsen 375.759,95 € Kapital Gesamt 0,00 € 2.824.566,43 € Der Eigenbetrieb leistete Vorauszahlungen in Höhe von 2.919.000,00 €. Vorauszahlungen Lahr 2.919.000,00 € endgültige Umlage 2.824.566,43 € Überzahlung 94.433,57 € • Die Umlagen wurden ordnungsgemäß verbucht und stimmen mit den Zahlen der Jahresrechnung des AVRL überein. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 - Seite 13 von 25 8 Straßenentwässerungskostenanteil Als Basis für die Berechnung des Straßenentwässerungskostenanteils an den laufenden Betriebskosten, den die Stadt Lahr an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung zu zahlen hat, dienen die Anschaffungs- und Herstellkosten des Anlagevermögens des Eigenbetriebs. Mit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurde das Kommunalberatungsbüro Schneider & Zajontz mit der Kalkulation der Gebührensätze für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung beauftragt. Dieses Büro erstellte die Betriebsabrechnung für das Jahr 2012 und errechnete einen Straßenentwässerungsanteil von 1.206.948,43 €. Der Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr (IGP) ist seit dem 01.01.2001 Eigentümer der auf dem Zweckverbandsareal bestehenden Straßen, Wege und Plätze. Der Kostenanteil für diese Flächen ist somit von ihm zu entrichten. Die Anschaffungsund Herstellungskosten (AHK) ohne Anlagen im Bau betrugen in 2012 für diesen Bereich 4.833.201,28 €. Das geschaffene Anlagevermögen hat gemessen an den AHK des Eigenbetriebes gemäß Anlagennachweis (65.395.229,03 € ohne Anlagen im Bau) einen Anteil von 7,279441%. Legt man diesen Prozentsatz für die Ermittlung des auf das Zweckverbandsareal entfallenden Anteil am Straßenentwässerungskostenanteil zugrunde, dann beträgt dieser 87.859,09 €. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 - Seite 14 von 25 • Hinter der Betriebsabrechnung bzw. der Gebührenkalkulation steht ein umfangreiches und kompliziertes Rechenwerk. Wir werden die Thematik in einer gesonderten Prüfung über die Abwassergebühren wieder aufgreifen. Im Haushalt der Stadt Lahr waren entsprechend der bisherigen Vorgehensweise 998.900,00 € eingeplant. Diese Summe wurde an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung bezahlt. Über den Restbetrag von 208.048,43 € wurde in der Bilanz des Eigenbetriebs eine Forderung gebildet. IV. Prüfung des Jahresabschlusses 2012 1 Grundsätzliche Feststellungen Nach § 16 EigBG hat die Betriebsleitung für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss, sowie einen Lagebericht aufzustellen. Für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs sind gemäß § 7 EigBVO die Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres von der Betriebsleitung aufzustellen und dem Oberbürgermeister vorzulegen. Diese Unterlagen sind der örtlichen Prüfungseinrichtung unverzüglich zuzuleiten. Der Gemeinderat stellt den geprüften Jahresabschluss zusammen mit dem Bericht der örtlichen Prüfung innerhalb eines Jahres nach Ende des Wirtschaftsjahres fest. Mit Schreiben vom 23.09.2013 wurde der Jahresabschluss Herrn Oberbürgermeister Dr. Müller zur Kenntnis vorgelegt und direkt an das Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung weitergeleitet – damit wurde die Frist überschritten. Der ungeprüfte Jahresabschluss wurde vom Haupt- und Personalausschuss am 21.10.2013 zur Kenntnis genommen. 2 Prüfung der Buchführung Die für die Prüfung erforderlichen Jahresabschluss- und Buchführungsunterlagen wurden dem RPA übergeben. Eine Anlagenbuchführung ist vorhanden. Daneben konnten die Buchungen über das SAP-Infosystem nachvollzogen werden. Die Buchführung dient als Grundlage für eine ordnungsgemäß entwickelte Bilanz und GuV. Die Bücher sind nach § 6 EigBVO entsprechend den Vorschriften des Dritten Buchs des HGB zu führen. • Die Unterlagen wurden ordnungsgemäß geführt. Die Geschäftsvorfälle lassen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen. Das Belegwesen ist geordnet. Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten werden beachtet. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 - Seite 15 von 25 A Anlagenbuchhaltung • Die im Jahr 2012 in der Anlagenbuchhaltung vorgenommenen Veränderungen des Anlagevermögens stimmen mit den Buchhaltungsbelegen und der Bilanz überein. B Periodenabgrenzung Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB gilt der Grundsatz der Periodenabgrenzung. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom jeweiligen Zeitpunkt der Zahlung in dem Geschäftsjahr zu berücksichtigen, in dem sie wirtschaftlich verursacht sind. Von diesem Grundsatz darf gem. § 252 Abs. 2 HGB nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. • Seit dem Jahresabschluss 2006 werden von der Kämmerei im Rahmen des Jahresabschlusses sämtliche Aufwendungen und Erträge dem richtigen Geschäftsjahr periodengerecht zugeordnet. Als Abgrenzungsstichtag wurde der 31.03. des Folgejahres festgelegt. Dies ist auch im Hinblick dessen, dass das handelsrechtliche Ergebnis das Gebührenergebnis abbilden soll, von Interesse, da das Gebührenrecht ebenfalls eine periodengerechte Zuordnung fordert. 3 Prüfung Bilanz und Inventar Der Jahresabschluss soll im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebs geben. Durch die Einhaltung der Gliederungsvorschriften und Beachtung der Bewertungsvorschriften (§ 252 ff. HGB) sollen Wahrheit, Klarheit und Kontinuität der Bilanzen sichergestellt werden. • Die Gliederungsvorschriften nach Formblatt 1 (Anlage 1) der EigBVO wurden eingehalten. Entsprechend § 265 Abs. 2 HGB ist zu jedem Bilanzposten der entsprechende Betrag des Vorjahres angegeben. Die Bewertungsvorschriften wurden beachtet. A Anlagevermögen Das Anlagevermögen ist in der Bilanz entsprechend der Anlage 1 zur EigBVO unter den Positionen A II. 1 – 11 zu bilanzieren. Des Weiteren ist es im Anlagennachweis nach Anlage 2 zur EigBVO darzustellen. Ein zusätzliches Inventarverzeichnis ist nicht erforderlich. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 - Seite 16 von 25 • Das in der Bilanz ausgewiesene Anlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und stimmt mit dem Anlagennachweis überein. • Im Anlagennachweis ist bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung ein Zugang von 1.257,90 € verzeichnet (Spülvorrichtung für die Abwasserdruckleitung Langenhard). Als festes Anlageteil ist diese Vorrichtung dem Schmutzwasserkanal zuzuordnen. Veränderungen des Anlagevermögens (Restbuchwerte ohne Finanzanlagen): 2012 Anfangsbestand Zugang Abgang Abschreibungen Endbestand davon Anlagen im Bau 31.471.245,47 1.607.024,66 119.533,66 1.361.302,63 31.597.433,84 374.799,77 2011 € € € € € € 30.516.162,34 € 2.274.028,17 € 31.010,81 € 1.287.934,23 € 31.471.245,47 € 663.578,00 € 2010 30.084.262,08 € 1.752.376,44 € 38.178,13 € 1.282.298,05 € 30.516.162,34 € 1.535.108,87 € 2009 30.347.105,56 1.012.474,11 14.829,72 1.260.487,87 30.084.262,08 242.493,61 € € € € € € Der Anlagenabgang ergibt sich zum großen Teil aus Wertberichtigungen von Hausanschlüssen, sowie diverse Kanalauswechslungen und Inlinersanierungen. Im Rahmen der Erschließung des Baugebietes Heubühl wurde den Grundstückseigentümern angeboten die Hausanschlüsse gleich mit verlegen zu lassen. Von diesem Angebot wurde teilweise Gebrauch gemacht. Die Hausanschlüsse gelangten aber so ins Anlagevermögen, obgleich sich diese Hausanschlüsse nicht im Eigentum des Eigenbetriebs befinden. Daher mussten diese und andere Hausanschlüsse (Eisenbahnstraße und Baugebiet Hexenmatt) wieder abgesetzt werden. Zukünftig werden Ausgaben und Einnahmen der Hausanschlüsse als außerordentliche Aufwendungen bzw. Erträge gebucht. Kanal Eisenbahnstraße Baugebiet Heubühl Baugebiet Hexenmatt Wertkorrektur B 16.083,14 € 86.155,28 € 13.657,70 € 115.896,12 € Beteiligungsvermögen Bei Gründung des Eigenbetriebs wurde entsprechend dem satzungsgemäßen Beteiligungsverhältnis im Finanzanlagevermögen die Kapitaleinlage beim Abwasserverband „AVRL“ in Höhe von 2.326.580,45 € (4.550.395,84 DM), d.h. 87,3 % von 2.665.040,61 € (5.212.366,38 DM) bilanziert und aufgrund der Beanstandung der GPA in der Bilanz 2002 wieder auf dieses ursprüngliche Niveau zurückgeführt. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 - Seite 17 von 25 • C Im Rechnungsjahr 2012 erfolgte keine Veränderung der Kapitaleinlage. Forderungen In der Bilanz sind insgesamt Forderungen in Höhe von 2.859.408,55 € ausgewiesen. (VJ: 4.276.998,24 €). a Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Darin enthalten sind noch nicht beglichene Abwassergebühren sowie rückständige bzw. gestundete Kanalbeiträge und der Straßenentwässerungskostenanteil. Insgesamt waren somit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.092.263,86 € aktiviert. b Forderung gegenüber der Gemeinde oder Gemeindeverbänden Die Forderung gegenüber der Gemeinde beinhaltet den Kassenbestand in Höhe von 1.672.711,12 €. Die Forderungen gegenüber Gemeindeverbänden beinhalten eine Umlagenrückerstattung vom Abwasserverband Raumschaft Lahr in Höhe von 94.433,57 €. D Ertragszuschüsse Als Ertragszuschüsse im Sinne des § 8 EigBVO gelten die satzungsmäßig erhobenen Beiträge sowie sonstige Zuschüsse, durch die die Wirtschaftlichkeit bestimmter Betriebsleistungen verbessert oder hergestellt wird. Nach § 8 Abs. 3 Satz 4 EigBVO sind die passivierten Ertragszuschüsse jährlich mit einem Zwanzigstel oder mit dem Vomhundertsatz aufzulösen, der dem durchschnittlichen Abschreibungssatz entspricht. Nach dem KAG ist nur die Alternativlösung zulässig. Hintergrund der Zuschussauflösung mit dem durchschnittlichen Abschreibungssatz ist, dass empfangene Zuschüsse korrespondierend mit der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagen entsprechend den jeweiligen Abschreibungssätzen aufgelöst werden sollen. Um die Zuschussauflösung zu automatisieren und dadurch die Sachbearbeitung zu optimieren, werden seit der Umstellung auf SAP die Zuweisungen und Beiträge objektbezogen einzeln im Anlagennachweis abgebildet und gleichmäßig aufgelöst. Die bereits in der Vergangenheit passivierten Ertragszuschüsse wurden in einer Summe in die programmgestützte Anlagenbuchhaltung aufgenommen und werden in analoger Vorgehensweise mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz von 2 % gleichmäßig aufgelöst. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 - Seite 18 von 25 2012 Anschaffungswerte des Anlagevermögens (ohne AiB) Abschreibungen auf das Anlagevermögen durchschnittlicher Abschreibungssatz 66.969.618,61 € 1.361.302,63 € 2,033% Die Ertragszuschüsse und Beiträge veränderten sich 2012 folgendermaßen: Zuwendungen Summe zum 31.12.2011 Zugang Summe zum 31.12.2012 - 21.748.524,43 € 86.975,28 € 1.473.738,21 € 9.035.723,11 € 23.222.262,64 € durchnittlicher AFA-Satz 2012 Auflösungsbetrag 2012 Kapitalrest zum 31.12.2012 Beiträge 9.122.698,39 € 2,0 % 2,0 % 180.960,28 € 457.261,21 € 4.555.049,00 € 13.020.102,00 € Im Jahr 2011 wurden Erstattungen für Hausanschlüsse im Baugebiet Heubühl als Ertragszuschuss verbucht. Diese Anschlüsse befinden sich nicht im Eigentum des Eigenbetriebes und wurden nun wieder ausgebucht. Daher war nun auch dieser Ertragszuschuss als negativer Zugang wieder auszubuchen. E Verbindlichkeiten In der Bilanz sind insgesamt Verbindlichkeiten in Höhe von 17.039.157,24 € (VJ.: 19.194.596,64 €) passiviert. Davon sind 1.744.457,97 € mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr. Details zu den Verbindlichkeiten wurden pflichtgemäß im Anhang erläutert. Dem Jahresabschluss ist ein Verbindlichkeitenspiegel beigefügt, der mit der Bilanz übereinstimmt. a Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Insgesamt standen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit 333.823,59 € in der Bilanz (u. a. 138.519,62 € für das Abwasserentgelt an den Abwasserverband Friesenheim). b Verbindlichkeiten gegenüber Rahmenkonto Ost Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Rahmenkonto Ost verringerten sich zum 31.12.2012 um 756.631,00 €. Damit sind sämtliche Verbindlichkeiten aus diesem Konto zurückbezahlt. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 - Seite 19 von 25 • Die Höhe der gegenüber dem Rahmenkonto bilanzierten Verbindlichkeit stimmt mit den Herstellkosten der aktivierten Anlagen überein. c Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten In 2012 wurde kein neues Darlehen aufgenommen. Der Schuldenstand zum 31.12.2012 beträgt 10.337.935,48 € und verringerte sich zum Vorjahr um 960.804,20 €. Darin enthalten sind 11.537,12 € aus dem Treasury Verrechnungskonto. Dies sind „Kassenreste“ mit Zinsen und Tilgungen, die am 31.12.2012 noch nicht bei der Bank verbucht wurden. • Im Verbindlichkeitenspiegel finden sich die Gelder des Treasury Verrechnungskontos unter Verbindlichkeiten gegenüber der Gemeinde wieder. Da es sich aber hierbei um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten handelt, ist diese Summe zukünftig auch dort aufzuführen. F Rückstellungen Kostenüberdeckungen aus der Erhebung von Abwassergebühren sind nach § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung werden ab dem Rechnungsjahr 2003 Kostenüberdeckungen nicht mehr als Ergebnisvortrag im Eigenkapital ausgewiesen, sondern nach den handelsrechtlichen Bestimmungen des § 249 Abs.1 Satz 1 HGB aufwandswirksam als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bilanziert. Beim späteren Ausgleich ist die Rückstellung dann wieder ertragswirksam aufzulösen. Die ab 2003 eingetretenen Kostenüberdeckungen wurden den Rückstellungen zugeführt. Die gesplittete Abwassergebühr sorgt nun dafür, dass auch die Über- und Unterdeckungen nun differenziert betrachtet werden müssen. Für das Rechnungsjahr 2012 hat das beauftragte Kommunalberatungsbüro Schneider & Zayontz für den Bereich Niederschlagswasser eine Kostenunterdeckung in Höhe von 91.331,47 € ermittelt, die mit den Rückstellungen verrechnet wird. Für den Bereich Schmutzwasser ergab sich eine Kostenüberdeckung in Höhe von 206.037,55 €, die den Rücklagen zugeführt wird. Diese neue Überdeckung darf nur zum Ausgleich von Schmutzwasserunterdeckungen genutzt werden. Kostenüberdeckungen: Jahr 2009 2010 2011 2012 2011 - 12.563,59 € 2.276.546,65 € 237.081,72 € 2012 91.331,47 € 206.037,55 € 2.052.028,52 € 2.166.734,60 € Vorschau 2013 1.960.697,05 € 206.037,55 € * 2.166.734,60 € * Schmutzw asserüberdeckung Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 - Seite 20 von 25 In der Bilanz zum 31.12.2012 sind sonstige Rückstellungen in Höhe von insgesamt 2.169.114,60 € bilanziert. Diese gliedern sich wie folgt: 2.166.734,60 € für Kostenüberdeckungen, die in den Folgejahren ausgeglichen werden müssen und 550,00 € für Pflichtrückstellungen zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen. Nachdem der Eigenbetrieb über eigenes Personal verfügt, wurden weitere Rückstellungen gebildet; 590,00 € für Urlaubsrückstellungen, 640,00 € für Überstundenrückstellungen und 600,00 € für LOB Prämien. 4 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Umsatzerlöse sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Abschreibungen auf Sachanlagen Sonstige betriebliche Aufwendungen Personalaufwand Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis Jahresgewinn/Jahresverlust Ergebnis Ergebnis Veränderung 2012 2011 Differenz 6.830.235,64 € 225.032,21 € 3.327.894,22 € 1.361.302,63 € 1.176.331,40 € 105.648,56 € 68.000,87 € 1.153.119,91 € -1.028,00 € 30.768,84 € 29.740,84 € 1.028,00 € 0,00 € 6.411.716,65 € 2.437.836,26 € 3.248.884,40 € 1.287.934,23 € 3.094.984,47 € 50.529,28 € 12.754,08 € 1.179.974,61 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 418.518,99 € -2.212.804,05 € 79.009,82 € 73.368,40 € -1.918.653,07 € 55.119,28 € 55.246,79 € -26.854,70 € -1.028,00 € 30.768,84 € 29.740,84 € 1.028,00 € 0,00 € Die GuV wurde in Form und Inhalt entsprechend den Vorgaben des Eigenbetriebsund Handelsrechts nach Formblatt 4 der EigBVO (Anlage 4) aufgestellt. Die Kontinuität bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse ist somit gegeben. 5 Anhang Der Anhang dient zur Erläuterung der Bilanz und der GuV. Auf die in §§ 284 und 285 HGB aufgelisteten Positionen wurde eingegangen. Anlagenachweis § 10 Abs. 2 EigBVO schreibt die Erstellung eines Anlagenachweises vor. Dieser soll als Bestandteil des Anhangs die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens einschließlich der Finanzanlagen aufzeigen. Die Darstellung hat entsprechend den Formblättern 2 u. 3 (Anlage 2 u. 3 zur EigBVO) zu erfolgen. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 - Seite 21 von 25 • Dem Jahresabschluss 2012 wurde im Anhang ein Anlagennachweis beigefügt, der in der Form den gesetzlichen Vorgaben entspricht. 6 Lagebericht § 16 EigBG, § 11 EigBVO, § 289 HGB Der Lagebericht hat die Funktion, die Daten des Jahresabschlusses zu verdichten und um weitere Informationen zu ergänzen, um die Beurteilung des Betriebes zu erleichtern bzw. zu ermöglichen. Die Erläuterungen müssen sachlich richtig und der Zielsetzung des Jahresberichts entsprechend hinreichend sein. • Es wurde ein Lagebericht erstellt, in dem die in § 289 HGB bzw. § 11 EigBVO geforderten Inhalte enthalten sind. 7 Bilanzanalyse Vermögen immaterielles AV Sachanlagen Finanzanlagen Anlagevermögen Vorräte Forderungen Flüssige Mittel Umlaufvermögen RAP Gesamtvermögen % 362.068,00 € 31.235.365,84 € 2.326.580,45 € 33.924.014,29 € - € 2.859.408,55 € - € 2.859.408,55 € - € 36.783.422,84 € 0,98 84,92 6,33 92,23 0,00 7,77 0,00 7,77 0,00 100,00 Kapital Stammkapital Gewinnrücklagen Eigenkapital Zuschüsse/Beiträge lf. Rückstellungen lf. Verbindlichkeiten lf. Fremdkapital kf. Rückstellungen kf. Verbindlichkeiten kf. Fremdkapital Gesamtkapital % - € - € - € 17.575.151,00 € - € 15.294.699,27 € 15.294.699,27 € 2.169.114,60 € 1.744.457,97 € 3.913.572,57 € 36.783.422,84 € 0,00 0,00 0,00 47,78 0,00 41,58 41,58 5,90 4,74 10,64 100,00 Die Bilanz zeigt wie in den Vorjahren die für Entsorgungsbetriebe charakteristisch hohe Anlagenintensität (92,23 %). Das Anlagevermögen ist zu 47,78 % aus Zuschüssen und Beiträgen und zu 41,58 % (VJ.: 42,11 %) aus langfristigem Fremdkapital finanziert. Die den Rückstellungen zugeführten Kostenüberdeckungen stehen nicht als langfristige Finanzierungsmittel zur Verfügung. Die „Goldene Bilanzregel“ fordert, dass langfristig gebundenes Vermögen mit langfristigem Kapital finanziert ist. Eigenkapital Da es sich beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung um ein nichtwirtschaftliches Unternehmen im Sinne des § 102 Abs. 3 Nr. 1 GemO handelt, kann gemäß § 12 Abs. 2, S. 2 EigBG auf die übliche Kapitalausstattung verzichtet werden. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 - Seite 22 von 25 Um das Gebührenergebnis in Einklang mit dem Jahresergebnis des Eigenbetriebs zu bringen, wurde beschlossen auf die übliche Eigenkapitalausstattung zu verzichten. Zum 01.01.2003 wurde daher das Stammkapital in ein verzinsliches Trägerdarlehen umgewandelt. Zum 01.01.2009 wurde die allgemeine Rücklage in Höhe von 364.040,51 € ebenfalls als gemeindliches Darlehen umgewandelt. Dadurch steht dem Eigenbetrieb künftig kein Eigenkapital mehr zur Verfügung. Das Trägerdarlehen entwickelte sich wie folgt: gemeindliches Darlehen: urspr. Stammkapital Umwandlung Rücklage Rückführung 2009 Rückführung 2010 Rückführung 2011 Rückführung 2012 8.947.607,92 € 364.040,51 € - Gesamt-Darlehen: 1.056.460,00 € 1.417.361,00 € 496.240,86 € 629.110,26 € 5.712.476,31 € V. Schlussbemerkung Aus Sicht des RPA spricht nichts dagegen, den Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung nach § 16 Abs. 3 EigBG festzustellen und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen. Die vom Rechnungsprüfungsamt getroffenen Feststellungen sind zukünftig zu berücksichtigen. Die entstandene Kostenunterdeckung (Niederschlagswasser) des Jahres 2012 in Höhe von 91.331,47 € wird mit der Kostenüberdeckung des Jahres 2010 verrechnet. Die entstandene Kostenüberdeckung (Schmutzwasser) in Höhe von 206.037,55 € wird den Rücklagen zugeführt. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 - Seite 23 von 25 VI. Beschlussvorschlag Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Lahr folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Gemeinderat stellt nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung Lahr“ zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von 36.783.422,84 € und einem ausgeglichenen Jahresergebnis auf der Grundlage der Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Ein Jahresgewinn/-verlust ist nicht entstanden. 3. Für die Fortführung der geplanten Investitionen werden Mittel in Höhe von 2.991.400,00 € ins Folgejahr (2013) übertragen. 4. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu geben. Lahr, 15.11.2013 Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald -Städtisches Rechnungsprüfungsamt- Ulrike Karl Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 - Seite 24 von 25 VII. Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung -EigBVO- Angaben in den Beschlüssen über 1. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 2. Die Verwendung des Jahresgewinnes/Behandlung des Jahresverlustes 1 Feststellung des Jahresabschlusses 1.1. Bilanzsumme 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen - das Umlaufvermögen 1.1.2 1.2 2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital - die empfangenen Ertragszuschüsse - die Rückstellungen - die Verbindlichkeiten Jahresgewinn/Jahresverlust 1.2.1 Summe der Erträge 1.2.2 Summe der Aufwendungen Euro 36.783.422,84 33.924.014,29 2.859.408,55 0,00 17.575.151,00 2.169.114,60 17.039.157,24 0,00 7.154.037,56 7.154.037,56 Verwendung des Jahresgewinnes/Behandlung des Jahresverlustes 2.1. 2.2 bei einem Jahresgewinn a) zur Tilgung des Verlustvortrages b) zur Einstellung in die Rücklagen c) zur Abführung an den Haushalt der Gemeinde d) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 0,00 0,00 0,00 bei einem Jahresverlust a) zu tilgen aus dem Gewinnvortrag b) aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen c) auf neue Rechnung vorzutragen 0,00 0,00 0,00 Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Lahr - Prüfung des Jahresabschlusses 2012 - Seite 25 von 25