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Beschlussvorlage ( Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2014)

16. Dezember 2013
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 201
Wurth

Datum: 10.12.2013 Az.: 902.41-Wu

Drucksache Nr.: 211/2013

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

16.12.2013

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2014

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Stellenplan der
Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2014 nach Maßgabe der angeschlossenen Unterlagen und die Wirtschaftspläne 2014 der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung Lahr, Bau- und Gartenbetrieb Lahr sowie Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr.
2. Gleichzeitig wird folgender Sperrvermerk beschlossen:
Finanzposition 2.4649.940000-701: Kindertagesstätte Sulz, Ausgabeansatz für die Errichtung eines Kinderwagenabstellplatzes: € 23.000,--.
3. Der vorgelegte Investitions- und Finanzierungsplan für die Jahre 2013 bis
2017 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

BERATUNGSERGEBNIS
Einstimmig

Sitzungstag: 16.12.2013

lt. Beschlussvorschlag

mit Stimmenmehrheit

abweichender Beschluss (s. Anlage)

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Bearbeitungsvermerk
Datum

Handzeichen

Drucksache 211/2013

Seite - 2 -

Begründung:
Der Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Lahr für das Haushaltsjahr 2014 sowie die
Entwürfe der Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2014 der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung Lahr, Bau- und Gartenbetrieb Lahr sowie Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr wurden in der Sitzung des Gemeinderates am 18.11.2013 eingebracht.
Die Vorberatung des Haushaltsplanentwurfes 2014 für die Stadt Lahr und der Wirtschaftsplanentwürfe 2014 für die Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung Lahr, Bau- und
Gartenbetrieb Lahr sowie Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr erfolgte in der ganztägigen Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 02.12.2013.
In der beigefügten Anlage 3 sind die vom Ausschuss empfohlenen Änderungen für den
Haushaltsplan 2014 der Stadt Lahr (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2014) dargestellt.
In dieser Anlage ist auch der vom Haupt- und Personalausschuss empfohlene Sperrvermerk für die Finanzposition 2.4649.940000-701 –Kindertagesstätte Sulz (Errichtung
eines Kinderwagenabstellplatzes) mit einem im Planwerk 2014 veranschlagten Ausgabeansatz in Höhe von € 23.000,-- enthalten. Für die Aufhebung des Sperrvermerks,
mit welcher die Verwendung der Haushaltsmittel erst ermöglicht wird, ist eine vorherige
Beschlussfassung des Haupt- und Personalausschusses erforderlich.
Der Haupt- und Personalausschuss hat dem Gemeinderat mit einstimmigem Votum
empfohlen, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 unter Einbeziehung der in
der Anlage 3 dargestellten Änderungen zu beschließen. Ausgenommen von der Beschlussempfehlung an den Gemeinderat wurden alle im Vermögenshaushaltsentwurf
2014 unter dem Unterabschnitt 2.5850 – Landesgartenschau 2018 vorgesehenen Ausgabeansätze und Verpflichtungsermächtigungen.
Dies vor dem Hintergrund, dass für einzelne investive Maßnahmen der Landesgartenschau 2018, vor allem aber für die vorgesehene Anlegung eines Sees im Landschaftspark Stegmatten (kurz: Stegmattensee) noch weitergehender Diskussions- und
Untersuchungsbedarf bestand und diesbezüglich bereits eine (Sonder-)Sitzung des
Gemeinderates für den 09.12.2013 anberaumt war.
In der Sitzung am 09.12.2013 hat der Gemeinderat bezogen auf den Stegmattensee
den Beschluss gefasst, dass von den in der Gemeinderatsvorlage Nr. 214/2013 vom
04.12.2013 dargestellten und erläuterten Alternativmöglichkeiten die Variante 1 „Herstellung eines Grundwasser-Badegewässers“ (kurz: Baggersee) und die Variante „nur
Parkfläche - ohne Seeangebot“ ausscheiden und nicht (mehr) weiter geprüft werden.
Nach der gemeinderätlichen Beschlussfassung vom 09.12.2013 werden somit (nur
noch) die beiden Varianten 2 „Herstellung eines vom Grundwasser getrennten und gespeisten Natur- und Badesees mit einer Tiefe von ca. 2,5 m und einer Fläche von 2,9
ha mit konstantem Wasserspiegel“ (kurz: Natur- und Badesee) und 3 „Herstellung eines Landschaftssees mit einer Tiefe von ca. 2 m und einer Fläche von ca. 2,9 ha“ (kurz:
Landschaftssee) weiterverfolgt.

Drucksache 211/2013

Seite - 3 -

Damit wurde die Verwaltung beauftragt, Optionen mit (Variante 2: Natur- und Badesee)
und ohne (Variante 3: Landschaftssee) Bademöglichkeit parallel und ergebnisoffen bis
zur Entscheidungsreife (weiter) zu untersuchen. Darüber hinaus wurde beschlossen,
dass vor einer endgültigen Festlegung bzw. Grundsatzentscheidung eine Einbindung
der Bürgerschaft erfolgt.
Unter Berücksichtigung der gemeinderätlichen Beschlussfassung vom 09.12.2013 sind
-über den bisherigen Stand der Haushaltsvorberatung durch den Haupt- und Personalausschuss am 02.12.2013 hinausgehend- vorweg weitere Änderungen für den Haushaltsplan 2014 bezogen auf den Unterabschnitt 2.5850 – Landesgartenschau 2018
(Vermögenshaushaltsentwurf 2014) vorgenommen worden.
Mit der vorgeschlagenen Verfahrensweise soll insbesondere für den Stegmattensee eine haushalts- bzw. finanzierungstechnische Handlungsfähigkeit im Jahr 2014 gewährleistet werden. Da sich die beiden Varianten 2 (Natur- und Badesee) und 3 (Landschaftssee) kostenmäßig unterscheiden, ist im Entwurf 2014 die Variante 2 dargestellt
worden.
Die vorgeschlagenen Änderungen sind in die vorgenannte Anlage 3 (Änderungsliste mit
Stand vom 10.12.2013) eingearbeitet worden.
Im Konkreten handelt es sich um folgende die Landesgartenschau 2018 betreffende
vermögenswirksame Positionen (Unterabschnitt 2.5850):

Maßnahme:

Aktueller Stand:

Bisheriger Stand:
(= gebundener Entwurf 2014)

Ausgabeansatz:
Stegmattensee
- Planungsleistungen:
140 T€
- Bau:
1.000 T€
Kleingartenpark
- Planungsl. Lauben:

0 T€

Verpflichtungsermächt.:

Ausgabeansatz:

Verpflichtungsermächt.:

340 T€
2.600 T€

140 T€
2.000 T€

140 T€
2.600 T€

30 T€

30 T€

0 T€

(T€ = Tausend Euro)

Im Weiteren wird diesbezüglich auch auf die Anlage 6 (Vergleich aktueller Stand des
Unterabschnitts 2.5850 –Landesgartenschau 2018 zum früheren Stand –gebundener
Haushaltsplanentwurf 2014) verwiesen.
Die vorbezifferten Änderungen führen im Vergleich zum Stand nach der Haushaltsvorberatung durch den Haupt- und Personalausschuss am 02.12.2013 zu einer Verminderung der Rücklagenentnahme um € 1.030.000,-- und zu einer Erhöhung des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen um € 230.000,--.

Drucksache 211/2013

Seite - 4 -

Unter Berücksichtigung der vom Haupt- und Personalausschuss in seiner Vorberatung
am 02.12.2013 empfohlenen Änderungen und der nach der Gemeinderatssitzung am
09.12.2013 vorgeschlagenen Anpassungen bezogen auf den Unterabschnitt 2.5850 –
Landesgartenschau 2018 (Vermögenshaushalt) weist der Haushaltsplanentwurf 2014
folgende fortgeschriebenen Eckwerte aus:
Aktueller Stand
vom 10.12.2013:

Bisheriger Stand:

€ 116.430.000,--

€ 117.460.000,--

Verwaltungshaushalt:

€ 102.815.000,--

€ 102.815.000,--

Vermögenshaushalt:

€

13.615.000,--

€

14.645.000,--

Zuführung vom Verwaltungshaushalt
an den Vermögenshaushalt:

€

8.140.000,--

€

8.140.000,--

Entnahme aus allgemeiner Rücklage:

€

490.000,--

€

1.520.000,--

Kreditbedarf:

€

2.000.000,--

€

2.000.000,--

Kredittilgung:
(damit auch im Planjahr 2014
keine Netto-Neuverschuldung)

€

2.000.000,--

€

2.000.000,--

Gesamtvolumen:

(= nach der HPA-Vorberatung am 02.12.2013
mit Glättungen)

davon entfallen auf den

Der Investitions- und Finanzierungsplan für die Jahre 2013 bis 2017 wurde bei der Vorberatung im Haupt- und Personalausschuss am 02.12.2013 zustimmend zur Kenntnis
genommen. Die aus der Ausschussvorberatung am 02.12.2013 resultierenden Auswirkungen auf die mittelfristige Finanzplanung sowie die nach der Gemeinderatssitzung
am 09.12.2013 vorgeschlagenen Anpassungen bezogen auf den Unterabschnitt 2.5850
– Landesgartenschau 2018 (Vermögenshaushalt) sind in die aktuelle Fassung des Investitions- und Finanzierungsplans (Stand: 10.12.2013) eingepflegt worden.
Die Wirtschaftsplanentwürfe 2014 der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung Lahr, Bauund Gartenbetrieb Lahr sowie Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr wurden dem Gemeinderat vom Haupt- und Personalausschuss ohne Änderungen zur Beschlussfassung empfohlen.
Es wird gebeten, dem vorseitigen Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Dr. Wolfgang G. Müller

Jürgen Trampert

Drucksache 211/2013

Seite - 5 -

Folgende Anlagen sind dieser Vorlage beigefügt:

- Anlage 1: Aktueller Entwurf der Haushaltssatzung 2014 (Stand: 10.12.2013)
- Anlage 2: Aktuelle Gruppierungsübersicht (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2014)
(Stand: 10.12.2013)
- Anlage 3: Aktuelle Darstellung der empfohlenen/vorbehandelten Änderungen
(Stand: 10.12.2013)
- Anlage 4: Aktuelle Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen (Stand: 10.12.2013)
- Anlage 5: Aktuelle Übersicht über den voraussichtlichen Stand der allgemeinen Rücklage
(Stand: 10.12.2013)
- Anlage 6: Aktuelle Übersicht über die Veränderungen im Unterabschnitt 2.5850 – Landesgartenschau 2018 (Vermögenshaushalt 2014) (Stand: 10.12.2013) und zum Vergleich der frühere Entwurfsstand entsprechend dem gebundenen Haushaltsplanentwurf 2014 (Stand Einbringung Planentwurf 2014 in den Gemeinderat am
18.11.2013)
- Anlage 7: Aktueller Investitions- und Finanzierungsplan für die Jahre 2013 bis 2016 mit
mehrjährigem Maßnahmenprogramm (Stand: 10.12.2013)
- Anlage 8: Aktueller Vorbericht (Stand: 10.12.2013)
- Anlage 9: Stellenplan 2014 (haushaltsmäßige Darstellung)
(wird nachgereicht bzw. zur Sitzung am 16.12.2013 ausgelegt)
- Anlage 10: Wirtschaftsplanentwürfe der Eigenbetriebe Abwasserbeseitigung Lahr, Bau- und
Gartenbetrieb Lahr sowie Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr für das
Wirtschaftsjahr 2014