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Beschlussvorlage (Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr; Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: BGL
Kopf

Datum: 18.10.2018 Az.: 922.6031

Drucksache Nr.: 274/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

05.11.2018

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

19.11.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr;
Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des beigefügten Darlehensentwurfs den Abschluss einer schriftlichen Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen mit dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr

Anlage(n):
Darlehensvereinbarung Eigenbetrieb BGL 2019

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 274/2018

Seite - 2 -

Begründung:
Der Gemeinderat hat am 19.04.1999 beschlossen, die bisherigen Regiebetriebe Bauhof, Stadtgärtnerei, Friedhof und das Sachgebiet “Betriebsabrechnung” zu einem Eigenbetrieb zusammenzufassen. Der Eigenbetrieb wurde zum 01.01.2000 gegründet.
Der Eigenbetrieb wurde zunächst mit einem Stammkapital von € 818.067,01 ausgestattet. Dieses wurde zum 01.01.2004 vollständig in ein gemeindliches Darlehen umgewandelt. Das gemeindliche Darlehen wurde mit dem Beschluss des Gemeindesrates
vom 24.11.2008 um € 253.322,85 auf € 1.071.389,86 erhöht. Der Darlehensstand ist
seither unverändert.
Im Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs war die vollständige Rückführung des Darlehens an den Haushalt der Stadt zum Jahresende vorgesehen. Im Gegenzug sollte
sich der Eigenbetrieb am Kapitalmarkt finanzieren.
Mit Datum vom 21.11.2017 wurde zwischen der Stadt Lahr und dem Eigenbetrieb Bauund Gartenbetrieb Lahr eine Vereinbarung über das hingegebene gemeindliche Darlehen geschlossen. In § 3 der Vereinbarung sind die Modalitäten der Kündigung geregelt.
Im Hinblick auf die städtische Liquiditätsplanung wurde die Vereinbarung fristgerecht
auf den 30.06.2018 gekündigt. Eine Anschlussvereinbarung war zum dortigen Kenntnisstand nicht ausgeschlossen.
Aufgrund der sehr hohen Liquidität im städtischen Haushalt durch die gute Einnahmesituation und des geringer als ursprünglich geplanten Mittelabflusses wird die Rückführung des gemeindlichen Darlehen im Wirtschaftsjahr 2018 noch nicht erforderlich. Laut
den aktuellen Planungen soll das gemeindliche Darlehen Ende 2019 an den Haushalt
der Stadt fließen.
Das gemeindliche Darlehen wurde bislang analog der Vorgehensweise beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung verzinst. Die jährlichen Zinssätze lagen in den Jahren 1998
– 2008 bei 5,5 %. In den Jahren 2009 – 2013 wurde jährlich ein Zinssatz von 5 % und
seit 2014 von 4,5 % beschlossen. Seit dem 01.01.2017 erfolgt die Verzinsung laut der
schriftlich getroffenen Vereinbarung.
Da die Rückführung des Darlehens nun erst Ende 2019 erfolgen soll, wird eine Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen zum 01.01.2019 notwendig. Die
Darlehenskonditionen bleiben unverändert und erfolgen analog der beschlossenen Regelung für den Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr zum 01.01.2017.
Beim zu vereinbarenden Zinssatz soll ebenfalls eine Orientierung am LIBOR (=London
Interbank Offered Rate) erfolgen. Beim Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr
Lahr hat das Finanzamt diese Orientierung zuzüglich eines Aufschlages von 2,5 % akzeptiert. Gleichlautende Regelung soll daher auch beim Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb beibehalten werden.
Die Verwaltung schlägt vor, der schriftlichen Anschlussvereinbarung über das gemeindliche Darlehen mit dem Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr auf Basis der beigefügten Darlehensvereinbarung zuzustimmen.

Tilman Petters
Bürgermeister

Herbert Schneider
Betriebsleiter