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Beschlussvorlage (Schlussbericht 2017)

                                    
                                        2017

-1-

Große Kreisstadt Lahr
Rechnungsprüfungsamt
Schlussbericht
über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017
VORBLATT

Leiter der Verwaltung

Oberbürgermeister
Dr. Wolfgang G. Müller

Erster Bürgermeister

Erster Bürgermeister
Guido Schöneboom

Bürgermeister

Bürgermeister
Tilmann Petters

Fachbediensteter für das Finanzwesen

Jürgen Trampert

Leiter der Abteilung Stadtkasse

Robert Kollmer

Leiter des Rechnungsprüfungsamtes

Christian Zanger

Einwohnerzahlen am

44.445 Einwohner
45.568 Einwohner
45.993 Einwohner

30.06.2015
30.06.2016
30.06.2017

(Fortschreibung auf Basis Zensus 2011)

Gemarkungsfläche am 31.12.2017

6.980 ha

Hebesätze für Gemeindesteuern
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer

390 v.H. seit 01.01.2011
420 v.H. seit 01.01.2017
390 v.H. seit 01.01.2011

2015
2016
2017

54.943.630 EUR
56.986.159 EUR
59.455.520 EUR

Steuerkraftsumme

-2Inhaltsverzeichnis
1

VORBEMERKUNGEN

4

1.1

Vorwort mit Rückblick und Ausblick

4

1.2

Gesetzliche Pflichtaufgaben

6

1.3

Übertragene Aufgaben

7

1.4

Durchführung, Art und Umfang der Prüfung

8

1.5

Ergebnisse der Schwerpunktprüfungen und Beratungsthemen

11

1.6

Interne Arbeitsgruppen / Interkommunale Zusammenarbeit

27

2

ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG

28

3

ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTS-, KASSENRECHNUNGSFÜHRUNG

3.1

Feststellung der Jahresrechnung 2016

29

3.2

Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2017

29

3.3

Haushaltsplan - Haushaltssatzung

30

3.4
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
3.4.5

Ausführung des Haushaltsplanes
Ergebnisse aus dem Verwaltungshaushalt
Grundsätze der Einnahmebeschaffung
Verfügbare Mittel des Vermögenshaushalts
Analyse und Perspektive des Vermögenshaushalts
Über- und außerplanmäßige Ausgaben

33
35
54
56
58
60

3.5

Kassenmäßiger Abschluss

62

3.6

Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse

63

3.7

Kassenprüfung / Kassenüberwachung § 112 Abs. 1 Nr. 2 GemO

65

3.8

Handvorschüsse und Zahlstellen

66

3.9

Haushaltsreste

66

3.10

Verpflichtungsermächtigungen

70

3.11

Kasseneinnahmereste

70

3.12

Kassenausgabereste

73

3.13

Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge

73

3.14

Niedergeschlagene Forderungen

74

3.15

Erlasse

75

3.16

Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt

75

3.17

Vermögensrechnung

78

3.18

Rücklagen

79

3.19

Stand der Schulden

82

3.20

Beteiligungen

84

4

EINZELBEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

85

4.1

Belegprüfung – laufende Prüfung der Kassenvorgänge

85

4.2

Prüfung der Vergaben und Bauausgaben

86

UND
29

-34.3

Rahmenkonto OST - Abrechnung für das HHJ 2017

94

4.4

Prüfung von Verwendungsnachweisen

96

5

ABSCHLIEßENDES PRÜFUNGSERGEBNIS

97

5.1

Zusammenfassung

97

5.2

Beschlussvorschlag

97

ABKÜRZUNGEN

98

-4-

1 Vorbemerkungen
1.1 Vorwort mit Rückblick und Ausblick
Die Prüfung der Jahresrechnung 2017 durch das Rechnungsprüfungsamt wird im
vorliegenden Schlussbericht im Sinne von § 110 GemO zusammengefasst und soll
dem Gemeinderat als Grundlage für die Beratung und Feststellung der Jahresrechnung dienen. Der Bericht gibt einen Überblick über den Verlauf der Haushalts- und
Vermögenswirtschaft, über das Kassen- und Rechnungswesen sowie über die wesentlichen Prüfungsergebnisse einschließlich der unterjährigen Prüfungs- und Beratungstätigkeiten.
Die Prüfung der Jahresrechnung ist eine der Pflichtaufgaben des Rechnungsprüfungsamtes (RPA). Dabei handelt es sich um umfassende Prüfungshandlungen in
Bezug auf das vorgelegte Zahlenwerk aus dem Buchhaltungsverfahren (SAP) und
die vorgelegte Jahresrechnung mit ihren Bestandteilen.
Die unterjährige, zeitintensive Prüfungstätigkeit des zu prüfenden Haushaltsjahres
wird damit ergänzt und in diesem Schlussbericht dargestellt. Für die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des RPA stehen die laufenden Aufgaben wie Vergabe- und Bauprüfung, Jahresabschlussprüfungen, Belegprüfung, Kassenprüfungen und Schwerpunktprüfungen im Vordergrund der unterjährigen Tätigkeit. Weiterhin nehmen die
Beratungen einen deutlichen Anteil der täglichen Arbeit des RPA in Anspruch.
Es ist unser besonderes Anliegen, gemeinsam mit den Fachämtern Lösungen zu erarbeiten, die die Belange der Betroffenen weitestgehend berücksichtigen. Die
Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns gilt es dabei sicherzustellen.
Gleichfalls verstehen wir es regelmäßig als unsere Aufgabe, Vorgänge kritisch zu
hinterfragen und zusammen mit der Verwaltung für die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu sorgen. Deshalb ist es uns wichtig, dass das RPA möglichst frühzeitig in Entscheidungsprozesse beratend eingebunden wird und umfassende Informationen erhält. Mit einer guten Kommunikation zwischen den Beteiligten lässt sich
der Prüfungsauftrag in der gewohnt professionellen Art wahrnehmen.
Das RPA der Stadt Lahr sieht die Beratung als einen der Tätigkeitsschwerpunkte im
Tagesgeschäft und geht den Weg der begleitenden Prüfung in der Verwaltung als
Zeichen einer modernen Prüfung.
Unsere Prüfungstätigkeiten richten wir, soweit möglich, mit Blick in die Zukunft und
nicht vergangenheitsorientiert aus. Bei der Prüfung von abgeschlossenen nicht mehr
veränderbaren Vorgängen zeigen wir soweit nötig, Optimierungspotenziale für die
Zukunft auf.
Alle unsere Tätigkeiten richten wir im Sinne der Wesentlichkeit aus und behalten
die Schaffung eines Mehrwertes für die Stadt Lahr regelmäßig im Auge.

-5Rückblick
Auch im Jahr 2017 erfolgte eine gute Zusammenarbeit und ausführliche Kommunikation mit der gesamten Verwaltung – an dieser Stelle einen herzlichen Dank!
Beim RPA waren im Jahr 2017 nicht alle Stellen vollumfänglich besetzt. Die Stelle
des technischen Prüfers war seit Mitte des Jahres 2016 und auch in 2017 unbesetzt.
Im Jahr 2017 hat erneut eine Studentin der Hochschule Offenburg ein Praxissemester (Betriebswirtschaft) für 5 Monate beim RPA absolviert und das Team unterstützt.
Sie wurde außerdem als Werkstudentin ab Herbst 2017 bis Februar 2018 parallel
zum Studium beschäftigt.
Unterstützt wurden wir auch durch eine Studentin der Hochschule für öffentliche
Verwaltung Kehl (Vorbereitungspraktikum) und mehrere Auszubildende, welche regelmäßig auch im RPA angelernt werden und eigenständige Tätigkeiten übernehmen. Die Weitergabe des breitgefächerten Wissens an potentielle Nachwuchskräfte
ist uns ein besonderes Anliegen.
In den Planstellen des Rechnungsprüfungsamtes ist die Tätigkeit des seit dem
01.12.2012 bestellten behördlichen Datenschutzbeauftragten mit einem geringen
Zeitanteil berücksichtigt.
Die RPA Mitarbeiter nehmen regelmäßig an fachspezifischen externen und internen Schulungen teil. Außerdem findet ein regelmäßiger interner Austausch zu
fachspezifischen Themen statt. Das Thema Wissenstransfer spielt im Rechnungsprüfungsamt aufgrund der Bandbreite der Prüfungsaufgaben sowie der Kurzlebigkeit
rechtlicher Regelungen eine sehr wichtige, aber auch zeitintensive Rolle.
Die inhaltlich zum Teil sehr umfassenden und komplexen Prüfungen wurden durch
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RPA mit sehr viel Engagement geleistet.
Ausblick
Von der Verwaltung müssen in den kommenden Jahren umfangreiche Bau- und
Sanierungsmaßnahmen, aber auch große Projekte wie die Einführung des NKHR
und der elektronischen Rechnung abgearbeitet werden, was sich deutlich auf das
Arbeitsvolumen des Rechnungsprüfungsamtes auswirken wird.
Beratungssachverhalte und Prüfungsgebiete werden aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen und aufgrund zunehmender elektronischer Verfahren immer komplexer. Die ständige Qualifizierung der Prüfer wird weiterhin einen hohen Stellenwert
einnehmen.
Es gilt auch künftig zeitliche Kapazitäten für Schwerpunktprüfungen zu reservieren,
um die vielfältig wahrgenommenen Aufgaben der Verwaltung und der Eigenbetriebe
zu beleuchten, denn gerade dabei besteht die Möglichkeit Mehrwerte zu schaffen.
Wir werden auch in Zukunft hochmotiviert unseren Beitrag leisten, um zu einem
bestmöglichen Erfüllen der städtischen Ziele und Aufgaben beizutragen.

-6-

1.2 Gesetzliche Pflichtaufgaben
Die Rechtsgrundlagen für die örtliche Prüfung finden sich in
-

der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)* und in
der Verordnung des Innenministeriums über das kommunale Prüfungswesen
(GemPrO).

Dort sind folgende Aufgaben verankert:
-

die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt (§ 110 GemO)
die Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe (§ 111 GemO)
die laufende Prüfung der Kassenvorgänge bei der Gemeinde und den Eigenbetrieben, die Kassenüberwachung und die Prüfung der Nachweise und Vorräte (§ 112 Abs. 1 GemO), sowie die Anwendungsprüfungen
(§ 11 Abs. 2 Nr. 16 GemPrO) bei finanzrelevanten, automatisierten Verfahren
(Programme).

Zum Aufgabenbereich des RPA zählt weiter die Prüfung der beiden Abschlüsse des
Hospital- und Armenfonds (§ 101 GemO in Verbindung mit § 31 StiftG).
Zu prüfen ist, ob bei den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wie auch im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (ShV) nach dem
Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist, die einzelnen
Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet
und belegt sind, der Haushaltsplan eingehalten worden ist und das Vermögen und
die Schulden richtig nachgewiesen worden sind.
Bis Ende Oktober des folgenden Jahres ist die Pflichtprüfung jeweils abzuschließen.
Sie umfasst die in den Zeit- und Sachbüchern zu buchenden Einnahmen und Ausgaben unter Einbeziehung der begründenden Unterlagen wie Haushaltsplan, Vergabeakten, Belege, Beschlüsse der Gremien usw. Der Anlagenachweis ist gleichfalls
Gegenstand der Kontrolle in Bezug auf die Vermögensrechnung.
Durch die Einbindung in das Verfahren zur Feststellung der Jahresrechnung leistet
die örtliche Prüfung einen wertvollen Beitrag zur Einhaltung der in der Gemeindeordnung festgelegten Zielvorgaben.

*Zum 01.01.2010 wurden die GemO, GemHVO und GemKVO neu gefasst. Bis zur Umstellung des Haushaltsund Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik gelten die Vorschriften der GemHVO und GemKVO in deren
alten Fassungen weiter. In der GemO gelten die bisherigen Regelungen für die Haushaltswirtschaft weiter.

-7-

1.3 Übertragene Aufgaben
Gesetzliche
Grundlage
für
die
Übertragung
weiterer
Aufgaben
ist
§ 112 Abs. 2 GemO. Der Gemeinderat hat hiervon Gebrauch gemacht und dem RPA
folgende zusätzliche Aufgaben zugewiesen:
-

-

-

-

die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch
vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen bei der Stadt
die Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens auch
vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen bei den Eigenbetrieben (Bau- und Gartenbetrieb, Abwasserbeseitigung, Bäder, Versorgung und
Verkehr Lahr)
die Prüfung der Betätigung der Gemeinde als Gesellschafterin oder Aktionärin
in Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
die Prüfung der Rechnungslegung der Jugendberufshilfe Ortenau e.V.
die Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung der Stadt
Lahr.

Die Prüfung der Jahresrechnung und die laufende Überwachung der Kassenvorgänge des Abwasserverbandes Raumschaft Lahr sind lt. Beschluss der Verbandsversammlung vom 17.02.1983 ebenfalls übertragen. Hierüber wird in der Verbandsversammlung berichtet. Außerdem wurde im Jahr 2015 auch die Prüfung der
Ausschreibungsunterlagen und des Vergabeverfahrens des Zweckverbandes vor
dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen nach § 112 Abs. 2 GemO
durch die Verbandsversammlung und den Gemeinderat auf das RPA übertragen.

-8Nach § 10 der Satzung der Jugendberufshilfe Ortenau e.V. prüft abwechselnd das
RPA einer Großen Kreisstadt oder des Ortenaukreises den Jahresabschluss des
Vereins. Zuletzt waren die Jahresabschlüsse 2015 und 2016 vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lahr zu prüfen.

1.4 Durchführung, Art und Umfang der Prüfung
Die Prüfungshandlungen sind gemäß § 109 Abs. 2 GemO unabhängig und eigenverantwortlich durchgeführt worden. Weisungen wurden dem RPA nicht erteilt.
Die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen einschließlich sonstiger notwendiger Akten wurden dem RPA zur Verfügung gestellt. Die Zusammenarbeit mit den geprüften
Dienststellen und Betrieben verlief sehr kooperativ. Dem RPA wurden jederzeit die
benötigten Auskünfte erteilt.
Die Prüfungsfelder wurden anhand eines mehrjährigen Prüfungsplanes festgelegt.
Der Oberbürgermeister wurde über die Prüfungsschwerpunkte des jährlichen Prüfplanes 2017 durch die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes vorab informiert. Teilweise ist es im Jahresverlauf erforderlich einzelne Schwerpunktprüfungen zusätzlich
aufzunehmen und andere entfallen zu lassen.
Beratung und begleitende Prüfung
Im Rahmen der täglichen Prüfungsarbeit räumt das RPA der Beratung der Facheinheiten und Verwaltungsführung in den verschiedensten Aufgabenbereichen als Zeichen einer modernen Prüfung einen sehr großen Raum ein.
Das RPA beurteilt durch seine unabhängige Funktion die Vorgänge neutral und gibt
in vielen Fällen Anregungen, insbesondere zur Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Unser Bestreben ist es, als Teil der Stadtverwaltung kontinuierlich an Verbesserungen mitzuwirken. Zahlreiche Anfragen von den Fachämtern zeigen uns, dass diese beratende Tätigkeit in hohem Maße und gerne in Anspruch genommen wird.
Dabei achten wir darauf, dass durch die beratende Tätigkeit unser Prüfungsauftrag
nicht in Frage gestellt wird. Bei einer begleitenden Prüfung wird ein laufendes Projekt mit Teilprüfungen begleitet, so dass zu einem früheren Zeitpunkt ein abgestimmtes Ergebnis vorliegt (z.B. NKHR-Umstellungsprojekt).
Laufende Belegprüfung – direkte Einbindung in den Workflow
Die Prüfung der Buchungs- und Kassenbelege findet laufend auf die täglichen Belege statt. Dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Lahr werden für den Kernhaushalt,
die Eigenbetriebe, die Stiftung mit Eigenbetrieb sowie den Abwasserzweckverband
alle Kassenbelege (Ausgaben und Einnahmen) vor der Buchung bzw. Auszahlung
zugeleitet. Die Sichtprüfung ist zwar mit einem deutlichen Zeitaufwand verbunden,
das RPA kann damit aber die zugewiesene Kontrollfunktion im laufenden Prozess
umfangreich wahrnehmen und hat einen Überblick über aktuelle Vorgänge. Die Ergebnisse der Belegprüfung 2017 sind unter der Ziffer 4.1 des Berichtes dargestellt.

-9Vergabe- und Bauprüfung
Die übertragene Prüfung der Vergaben im Bereich der Architekten- und Ingenieurleistungen wird umfänglich auf alle vorzulegenden Honorarverträge vor der Auftragsvergabe vorgenommen. Außerdem werden Abschlagszahlungen gesichtet und die
Schlussrechnungen überprüft.
Im Baubereich (VOB) und im Lieferungs- und Leistungsbereich (VOL) findet eine
Vergabeprüfung in Form einer stichprobenweisen Einzelfallprüfung bei der Submission oder vor der Auftragsvergabe statt.
Außerdem erfolgt auch eine formelle und materielle Prüfung vor Auszahlung der
Schlussrechnungen einschließlich vergaberechtlicher Gesichtspunkte.
Bei einzelnen, ausgewählten Schlussrechnungen wird eine detaillierte Schwerpunktprüfung vorgenommen.
Die Ergebnisse der Vergabe- und Bauprüfung haben wir unter der Ziffer 4.2 des Berichtes dokumentiert.
Verwendungsnachweise
Zur laufenden Prüfungstätigkeit gehört auch die Prüfung von Verwendungsnachweisen. Die Prüfung erstreckt sich in der Regel auf die Feststellung der Förderfähigkeit
und auf die Vollständigkeit der vom Fachbereich gegenüber dem Zuwendungsgeber
bestätigten Einnahmen und Ausgaben.
Schwerpunktprüfungen
Die unterjährigen Schwerpunktprüfungen in den unterschiedlichsten Verwaltungsbereichen dienen als Grundlage für die Prüfung der Jahresrechnung
(§ 10 Abs. 3 GemPro). Die im Jahr 2017 vorgenommenen Schwerpunktprüfungen
werden in diesem Bericht zusammen mit den Prüfungsfeststellungen dargestellt.
Die im jährlichen und mittelfristigen Prüfungsplan festgelegten Schwerpunkte werden
risikoorientiert und aus der Sicht der Wesentlichkeit ausgewählt. Neben einer effektiven Prüfung soll auch eine hohe Akzeptanz der Prüfung erreicht werden.
Während unserer Prüfungshandlungen werden die notwendigen Aufklärungsgespräche geführt. Bei den Schwerpunktprüfungen erfolgt in der Regel ein Abschlussgespräch mit den betroffenen Facheinheiten / Querschnittsbereichen bezüglich der getroffenen Feststellungen. Durch die Gespräche können die Abläufe umgehend angepasst werden. In besonders schwierigen oder sensiblen Prüfungsbereichen werden vor Abfassung der Prüfungsteilberichte die jeweiligen Dezernenten eingebunden. Die geführten Gespräche waren auch im Jahr 2017 aus unserer Sicht sehr konstruktiv und lösungsorientiert.
Zum Teil werden Vorgänge noch sehr lange nach Abschluss der Prüfungstätigkeit
von uns begleitet. Für uns stellt dies, neben einem nicht unerheblichen Zeitaufwand,
vor allem einen sehr hohen Vertrauensbeweis der Führungsspitze aber auch der Facheinheiten an unsere Arbeit dar.

- 10 Jahresrechnung Stadt Lahr
Zur Prüfung standen die Unterlagen der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung
sowie der Vermögensverwaltung zur Verfügung; sie erstreckte sich unter anderem
auf die Einhaltung der bestehenden Formvorschriften, den ordnungsgemäßen Abschluss der Bücher, die richtige Errechnung bzw. Übertragung des Zahlenwerkes
und die richtige Übernahme der Anfangswerte. Das Zahlenwerk zur Jahresrechnung
wurde uns am 24.05.2018 von der Kämmerei vorgelegt. Der Rechenschaftsbericht
ist uns am 19.06.2018 in der Endfassung zugegangen. Für die Prüfung besteht ein
Lesezugriff auf das eingesetzte Finanzverfahren SAP PSM.
Jahresrechnung Stiftung und Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe
Der Umfang und die Details zur durchgeführten Prüfung werden im jeweiligen
Schlussbericht dargestellt.
Umfang der Prüfung / Zeitanteile
Vor einiger Zeit wurden in der Stadtverwaltung Produkte gebildet und in einem Produktplan zusammengestellt. Für das RPA sind zwei Produkte ausgewiesen worden:
a) 11.5
b) 141.1

interne Rechnungsprüfung
Rechnungsprüfung - übertragene Aufgaben

Durch Zeitaufschriebe wird erreicht, dass die Kosten den Produkten zugeordnet,
aber auch Leistungen, die für die Eigenbetriebe erbracht werden, nachgewiesen
werden können.
In der Vergangenheit wurde die Vergabeprüfung mit dem Anteil des technischen
Prüfers dargestellt. Ab 2014 wird der Zeitanteil aller Mitarbeiter einschließlich der
Amtsleitung unter der Rubrik „Vergabe- und Bauprüfung“ dargestellt. Insofern wird
dieser Anteil seit 2014 mit einem wesentlich höheren Prozentsatz ausgewiesen.
Darin sind jedoch nicht die Zeiten für die Eigenbetriebe und für den Abwasserzweckverband enthalten.
Unter der Rubrik „Interne Stunden Rechnungsprüfung“ werden alle Tätigkeiten
nachgewiesen, die nicht direkt mit den gesetzlichen bzw. übertragenen Aufgaben
zusammenhängen. Der Anteil hängt vor allem mit Projektarbeiten und zusätzlichen
Tätigkeiten der Amtsleitung und des Datenschutzbeauftragten zusammen.
Die nachfolgende Grafik zeigt die entsprechenden Zeitanteile.

- 11 -

Die Reduzierung im Bereich der Vergabe- und Bauprüfung gegenüber dem Jahr
2015 (24 %) ergab sich aufgrund der unbesetzten Stelle des technischen Prüfers ab
Mitte 2016 (2016: 20%). Ein großer Teil wurde durch die tätigen Finanz- bzw. Verwaltungsprüfer aufgefangen, da diese Aufgabe mit hoher Priorität bearbeitet wird.

1.5 Ergebnisse der Schwerpunktprüfungen und Beratungsthemen
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die durchgeführte unterjährige
Prüfungstätigkeit parallel zur Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse. Seit dem Schlussbericht 2015 werden in der Tabelle neben den geprüften
Schwerpunkten und Verwaltungsbereichen auch Schwerpunkte der Beratung, begleitenden Prüfung bzw. Feststellungen aus der Prüfung laufender Geschäftsvorfälle
dargestellt.
Die Dokumentation (Doku) der Prüfung erfolgte in Form von Prüfungsteilberichten
(PtB) oder auf andere geeignete Weise.
Die Prüfungsergebnisse haben wir in Kurzform in der folgenden Tabelle dargestellt.
Auf eine ausführlichere Beschreibung wie in den Vorjahren unter der Ziffer 4 ff. wurde zur Komprimierung des Schlussberichtes verzichtet.
Diese Ausführungen sollen jedoch nicht unseren Eindruck schmälern, dass insgesamt in der Verwaltung mit einem hohen Arbeitseinsatz eine sehr gute Arbeit geleistet wird, welche wir auch ausdrücklich würdigen.
Bis zur Erstellung des Schlussberichtes konnten fast alle Prüfungsfeststellungen aus
dem Jahr 2017 als erledigt betrachtet werden. Die noch offenen Bemerkungen sind
im Folgenden mit einer Randbemerkung „B“ – gekennzeichnet.

- 12 -

Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Prüfungsteilbericht

Mediathek: Einnahmen aus Nutzungsentgelten und Ausgaben für die Beschaffung von
Medien

01/2017

Ziel der Prüfung war die Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen durch Nutzungsentgelte und der Ausgaben für die Beschaffung von Medien. Die Mediathek Lahr
nahm im Jahr 2016 Nutzungsentgelte in Höhe von 70.390,73 EUR ein.









Prüfungsteilbericht

Seit 2006 haben sich die Nutzungsentgelte circa verdoppelt. Der Kostendeckungsgrad
der Mediathek lag im Jahr 2015 bei 12,7 %, 2016 bei 14,7 % und 2017 bei 13 %.
Die Anmeldung erfolgt über das Bibliotheksprogramm BIBDIA Portal. Bei der
Reduzierung der Entgelte aufgrund von Besitz des Lahr-Passes oder bei Befreiungen
aufgrund des Alters war festzustellen, dass Kopien der Nachweise nicht erstellt
werden. Eine Überprüfung, ob die Befreiung und Reduzierung der Entgelte im
Einzelfall zu Recht erfolgt sind, ist daher nicht möglich. Aufgrund des
Verwaltungsaufwandes wurde dies aber auch für die Zukunft nicht verlangt.
Der Abgleich zwischen dem Vorverfahren Bibliotheksprogramm BIBDIA und SAP
Hauptbuchführung für den Zeitraum vom 23.12.2015 bis 22.12.2016 ergab eine
Differenz i. H. v. + 1.201,90 EUR, die nur teilweise aufgeklärt werden konnte. Eine
künftige wöchentlich vollständige Abrechnung wurde vereinbart.
Die Einführung einer elektronischen Schnittstelle vom BIBDIA zu SAP sollte zur
Verwaltungsvereinfachung geprüft werden.
Der in SAP ausgewiesene Kasseneinnahmerest zum 31.12.2016 ist nicht vollständig.
Im Rahmen der Gespräche mit der Mediathek wurde bekannt, dass offene
Forderungen i. H. v. 6.380,11 EUR aus den Jahren 1995 bis 2016 im Vorverfahren
bestehen und in SAP nicht abgebildet sind. Die fehlenden Forderungen waren, soweit
noch nicht verjährt, in SAP einzubuchen.
Im Jahr 2016 lag die Höhe der Beschaffungen für Medien bei 75.004,98 EUR. Die
Ausgaben hierfür haben sich in den letzten 10 Jahren erhöht.

Rahmenverträge Bauleistungen: Nachprüfung zum Prüfungsteilbericht 08/2015
Stichprobenweise Prüfung von Handwerker-Abrechnungen und Analyse der Ergebnisse

02/2017

Ziel der Prüfung war die Nachprüfung des Abrechnungsverfahrens nach den bestehenden
Rahmenverträgen 2015 / 2016 für Bauleistungen. Im Jahr 2016 wurden insgesamt ca.
890.000 EUR nach den bestehenden, ausgeschriebenen Rahmenverträgen abgerechnet
und in SAP ausbezahlt.
Zu diesem Zweck wurden 30 Stichproben aus 2016 mit einer Auszahlungssumme von ca.
47.300 EUR überprüft und das Ergebnis analysiert.





Soweit eine Abrechnung nach dem Standardleistungsbuch erfolgte, waren die
Rechnungen als Rahmenvertragsabrechnung erkennbar und die Positionen des
Standardleistungsbuches benannt, also eine Verbesserung ersichtlich.
Die Ab- und Zuschläge waren in der Regel aus den Abrechnungen erkennbar und
entsprachen den Angeboten.
Allerdings wurden lediglich ca. 33 % der Leistungen nach dem Standardleistungsbuch
abgerechnet; ca. 67 % wurden nach Stunden und Material in Rechnung gestellt.

- 13 -

Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis



Prüfungsteilbericht
03/2017

Rahmenkonto Ost
Der Prüfungsteilbericht 3/2017 fasste die Ergebnisse des Prüfjahres 2016 zusammen
(Ziffer 4.8 des Schlussberichts 2016). Im Folgenden werden die Ergebnisse des Prüfungsteilberichtes 3/2018, welcher das Prüfungsjahr 2017 als Grundlage hat, dargestellt:






Prüfungsteilbericht
04/2017

Die Erfüllung der Vorgabe einer vorrangigen Abrechnung nach dem
Standardleistungsbuch wurde damit zunächst nicht gesehen. Aus der Stellungnahme
des Fachbereiches auch zu den geprüften Einzelfällen ist jedoch erkennbar, dass
viele Teilleistungen nicht über das Standardleistungsbuch abgerechnet werden
können, da diese darin nicht enthalten sind.
Für die nächste Ausschreibung der Rahmenverträge werden nochmals grundsätzliche
Überlegungen angestellt.

Die
Zwischenfinanzierung
des
Grunderwerbs
und
der
nachfolgenden
Erschließungsmaßnahmen für das Flugplatzareal erfolgte über die Landesbank
Baden-Württemberg außerhalb des Haushalts. Die Inanspruchnahme belief sich zum
31.12.2017 auf 9.048.603,07 EUR.
Nach intensiver Abstimmung in 2017 zwischen dem OB-Büro, der IGZ, der
Stadtkämmerei und unter Begleitung des Rechnungsprüfungsamtes konnte eine
Kosten- und Finanzierungsübersicht 2018 für die Gemeinderatssitzung am 19.03.2018
beschlossen werden. Die Vorlage enthält in der Anlage ein Positionspapier der IGZ, in
dem eine standortbezogene und entwicklungsperspektivische Potentialbetrachtung
vorgenommen wurde. Unserer Forderung der politischen Gremienbefassung zur
Entwicklung und dem Umgang mit dem Defizit wurde soweit nachgekommen.
Das Regierungspräsidium stimmte einer Verlängerung der Finanzierung bis zum
31.12.2019 mit Schreiben vom 14.05.2018 zu.

Ablieferungspflichten der Gemeinderäte
Nach § 32 Abs. 5 GemO gelten für Gemeinderäte, die als Vertreter der Gemeinde in Organen eines wirtschaftlichen Unternehmens Vergütungen erhalten, die für den Bürgermeister geltenden Vorschriften zur Ablieferungspflicht entsprechend.
Jährliche Beträge über 6.100 EUR sind daher nach § 5 der Landesnebentätigkeitsverordnung (LNTVO) an die Stadt abzuliefern.
Mit der durchgeführten Prüfung sollte die Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit der Ablieferung von Vergütungen im Zeitraum 2011 – 2015 festgestellt werden.





Das Anschreiben an die Gemeinderäte sollte künftig am Anfang des Folgejahres
erlassen werden und einen Verweis auf die Erklärungsfrist (01. Juli) erhalten, damit
Erklärungen künftig rechtzeitig eingehen.
Zu den schriftlichen Erklärungen sollten grundsätzlich schriftliche Nachweise zur
Rechtsicherheit gefordert werden; das Eingangsdatum ist zu vermerken.
Teilweise wurden vorgelegte Nachweise von Aufsichtsratvergütungen nicht aus dem
entsprechenden Jahr, sondern aus dem Vorjahr bei der Festsetzung berücksichtigt, so

- 14 -

Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis




Prüfungsteilbericht
05/2017

Ablieferungspflichten der Beamte
Mit der durchgeführten Prüfung sollte die Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit der Ablieferung von Vergütungen nach § 5 Abs. 3 LNTVO festgestellt werden.




B (101)





Prüfungsteilbericht
06/2017

dass eine Korrektur und Nachzahlung zu erfolgen hatte.
In einem Fall waren noch Erklärungen für Vorjahre nachzuholen.
Teilweise befinden sich Festsetzungen in der Akte ohne entsprechende Erklärungen;
eine Überprüfung war insofern nicht möglich. Die Akten waren zu vervollständigen.

Es besteht seitens der Beamten im Falle einer Nebentätigkeit eine Erklärungspflicht
und soweit die in § 5 LNTVO genannten Beträge überschritten sind auch eine
Ablieferungspflicht. Die Abgabe der Nebentätigkeitserklärungen von den Beamten ist
durch die Abt. 102 jährlich zu überwachen.
Auf die Notwendigkeit einer regelmäßigen Information zur Anzeigepflicht (Beschäftigte
+ Beamte) bzw. Genehmigungspflicht (Beamte) von Nebentätigkeiten, neben der
Information bei Einstellung, wurde hingewiesen.
Nach mündlicher Mitteilung der Abt. 102 bestand eine Ablieferungspflicht nach
§ 5 LNTVO
aufgrund
Überschreitens
der
Wertgrenzen
lediglich
beim
Oberbürgermeister. Eine Stellungnahme zum Prüfungsteilbericht steht noch aus.
Der Oberbürgermeister ist seinen Erklärungs- und Ablieferungspflichten regelmäßig
jährlich nachgekommen. Für die Genehmigung von Nebentätigkeiten des
Oberbürgermeisters ist die Rechtsaufsichtsbehörde zuständig.

Feuerwehr: Kostenersatz und private Entgelte
Ziel dieser Prüfung war es, den Ablauf und die richtige und vollständige Erhebung der
Einnahmen (2016: ca. 240.000 EUR) neben den Kostenerstattungen nach dem Feuerwehrgesetz (PtB 01/2011), insbesondere der privatrechtlichen Entgelte, festzustellen.






Überprüft wurden die Einnahmen aus den Bereichen
- Atemschutzübungsanlage (40.687,30 EUR)
- Zentrale Atemschutzwerkstatt (72.032,10 EUR)
- Schlauchwerkstatt (24.956,62 EUR)
- Erstattungen durch Gemeinde- und Gemeindeverbände (18.419,16 EUR)
- Ersatz von Sachausgaben (15.421,58 EUR)
- Vorbeugender Brandschutz (59.784,67 EUR)
- Mieten und Pachten (8.220.00 EUR)
Die Prüfung ergab keine wesentlichen Beanstandungen.
Für diese Leistungen gibt es bisher keine beschlossene Regelung zur Höhe der Entgelte. Wir empfehlen für diesen privatrechtlichen Bereich eine Entgeltordnung zu erstellen und vom zuständigen Gremium beschließen zu lassen. Auf eine regelmäßige
Neukalkulation ist zu achten.
Bei der Ausführung von privatrechtlichen Leistungen an außenstehende Dritte ist zu
beachten, dass ein jährlicher Umsatz in Höhe von 35.000 EUR (seit 01.01.2015) zu
einer Umsatzsteuerpflicht führen kann.

- 15 -

Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Prüfungsteilbericht

Betriebskostenzuschüsse an die Kirchen und die freien Träger für den Betrieb von Kindertagesstätten - Zwischenbericht

07/2017

Ziel der Prüfung war die Feststellung der Richtigkeit der im Jahr 2015 ausbezahlten Betriebskostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen in Höhe von rund 4,5 Mio. EUR und
für die Betreuung von unter Dreijährigen in Höhe von rund 1,7 Mio. EUR. Insgesamt wurden mit den sonstigen Zuschüssen über den Unterabschnitt 1.4648 rund 7,1 Mio. EUR
zur Zahlung angewiesen. Grundlage für die Auszahlungen sind die entsprechenden Verträge über die Kommunale Finanzierung von Kindertageseinrichtungen in Lahr zwischen
der Stadt Lahr und den kirchlichen und freien Trägern.

Bezeichnung
Betriebskostenzuschüsse Kindertageseinrichtungen
Bauunterhaltungszuschüsse
Mietzuschüsse für die Kindergärten
Erbbauzins für den Katholischen Kindergarten Kippenheimweiler
Zuschüsse Betreuung von unter Dreijährigen
Zuschüsse Kindertagespflege Florentine
Interkommunaler Kostenausgleich
Gesamtsumme:

Ausgaben
2015
in EUR
4.512.000,00
568.986,18
244.674,32
3.388,31
1.732.511,10
11.100,00
46.074,01
7.118.733,92

Im Wesentlichen wurde folgendes festgestellt:
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Für das Jahr 2015 wurden bis zur Beendigung der Prüfung nur die Einrichtungen der
katholischen Kirche abgerechnet.
Zu den geleisteten Zahlungen lagen beim zuständigen Fachamt lediglich jeweils eine
Abrechnung pro Einrichtung ohne weitere zahlungsbegründende Unterlagen
(detaillierter Verwendungsnachweis) vor.
Um eine Prüfbarkeit zu ermöglichen, sind zu den Abrechnungen noch weitere
zahlungsbegründende Unterlagen anzufordern.
Im Falle von Teilrechnungen für unterschiedliche Bereiche einer Kindertagesstätte
wurden Fehlbeträge in der Gesamtabrechnung ausgeglichen, Überschüsse jedoch
nicht berücksichtigt.
Damit das Fachamt die Einhaltung der vereinbarten Stellenschlüssel überprüfen kann,
ist eine Auflistung des tatsächlich eingesetzten Personals mit der Angabe des
Stellenumfangs, der Qualifikation und der Eingruppierung erforderlich.
Die im Rahmen der Anschaffungspauschale getätigten Ausgaben wurden bisher nicht
belegt und sind in der Abrechnung getrennt nachzuweisen.

Nach Vorlage der vollständigen Unterlagen durch die Träger an das Fachamt und Erstellung der Abrechnung unter Berücksichtigung der Prüfungsfeststellungen ist eine weitere
Prüfung vorgesehen. Insofern handelt es sich um einen Zwischenbericht.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Prüfungsteilbericht

Auftragsvergaben für die Essenslieferungen an Schulen, Horten und
Kindertageseinrichtungen

08/2017

Ziel der Prüfung war die Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Auftragsvergaben und
Vertragsgestaltung für die oben genannten Essenlieferungen im Jahr 2016.
Die Ausgaben für die Verpflegung in den genannten Einrichtungen liegen im Jahr 2016
bei 727.256,01 EUR (ohne die Kosten für die Bereitstellung von eigenem Personal). Aufgrund des weiteren Ausbaus von Einrichtungen und der Angebote ist mit einer steigenden
Tendenz zu rechnen.

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Die hierin enthaltenen Kosten im Jahr 2016 für die reinen Essenslieferungen an die
Lieferanten betragen 633.142,71 EUR.
Sämtliche Aufträge wurden bisher freihändig vergeben. Die vergebenen Dienstleistungen unterliegen der Ausschreibungspflicht nach der VOL bzw. der VgV (Vergabeverordnung). Aufgrund der mehrjährigen Auftragsvergabe wird von einer Überschreitung des Schwellenwertes von 209.000 EUR ausgegangen, was eine europaweite
Ausschreibungspflicht zur Folge hat.
Vergabevermerke nach § 20 VOB/A bzw. § 8 VgV über das Vergabeverfahren konnten nicht vorgelegt werden.
In Abstimmung mit dem RPA wurde durch das Amt 50 eine Pilotausschreibung für die
3 Einrichtungen Max-Planck Gymnasium, Scheffelgymnasium und Otto-HahnRealschule für das Schuljahr 2018/2019 auf den Weg gebracht. In der Ausschreibung
nach Losen können neben Pflichtkriterien wie Art der Essensanlieferung (vor Ort Zubereitung, Warmanlieferung oder Cook & Chill) auch weitere Wertungskriterien in
einer Wertungsmatrix festgelegt werden.
Über die bestehenden Lieferaufträge gibt es keine schriftlichen Verträge. Aus
§ 54 GemO ergibt sich die Verpflichtung zur Schriftform. Neben der fehlenden
Rechtssicherheit wurde auf haftungsrechtliche Bedenken hingewiesen.
Die Bestimmungen zur Bewirtschaftungsbefugnis nach der Hauptsatzung bzw.
Zuständigkeitsordnung wurden mehrfach nicht eingehalten. Für die einzelnen

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Auftragsvergaben wäre auch aufgrund der unbefristeten, mehrjährigen Vergabe der
Oberbürgermeister, HPA oder Gemeinderat zuständig gewesen.

Prüfungsteilbericht
09/2017

Gewerbesteuererhebung
Im Jahr 2016 wurden 25,38 Mio. EUR an Gewerbesteuer eingenommen. Die Gewerbesteuerumlage betrug 4,22 Mio. EUR. Ziel der Prüfung war die Feststellung der Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der größten Steuereinnahme der Stadt Lahr.
Für die Prüfung der Veranlagungen, Vorauszahlungen und Zinsberechnungen wurden 40
Gewerbesteuerfälle herangezogen. Die Fälle haben ein Volumen von ca. 9.8 Mio. EUR,
das entspricht 38,7 % des Gesamtaufkommens der Gewerbesteuer des Prüfungsjahres.
Die Festsetzungen der Gewerbesteuer im Jahr 2016 waren jeweils nachvollziehbar.
In 2016 wurde insgesamt Gewerbesteuer in Höhe von 82.067,60 EUR gestundet. Es
handelte sich dabei um 20 Vorgänge. Die jeweiligen Berechnungen und Zinsfestsetzungen waren korrekt. Die Stundungsvoraussetzungen sollten zukünftig besser dokumentiert
werden. Im entsprechenden Jahr wurden Gewerbesteuern in Höhe von 68.134,43 EUR
unbefristet niedergeschlagen bzw. erlassen.
Wir konnten in Bezug auf die Bearbeitung insgesamt ein gutes Ergebnis feststellen.
Sind im Erhebungszeitraum Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes in mehreren
Gemeinden unterhalten worden, so ist der Steuermessbetrag in die auf die einzelnen
Gemeinden entfallenden Anteile (Zerlegungsanteile) zu zerlegen (§ 28 GewStG). In unserer Stichprobe waren 11 Zerlegungsfälle. Es gab keine Beanstandungen. Bei 10 Fällen
handelt es sich es um Firmen, die einen ständigen Zweigbetrieb in der Stadt Lahr haben.
Eine Firma war nur temporär hier tätig.
Ob alle in Lahr temporär tätigen Firmen (> 6 Monate) ihrer Meldepflicht nachgekommen
sind, lässt sich von uns nicht beurteilen. Aus unserer Sicht ist gerade in Bezug auf diese
Zerlegungsfälle auf einen guten Informationsfluss zur Kämmerei durch die beteiligten
Stellen hinzuwirken.

Prüfungsteilbericht
10/2017

Kassenprüfung beim Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“,
Zahlstelle Hallenbad
Das Rechnungsprüfungsamt führte am 26.10.2017 eine unvermutete Prüfung der Bargeldbestände bei der Zahlstelle Hallenbad durch.
Die Prüfung der Zahlstelle umfasste die Einzahlungen der Entgelte für die Benutzung des
Hallenbades, die Einnahmen aus dem Verkauf von Abzeichen und Waren sowie den
ständigen Wechselgeldvorschuss.
Insgesamt wurden in der Hallenbad-Saison 2016/2017 Bareinnahmen in Höhe von
118.180,40 EUR über die Zahlstelle abgewickelt.
Die Kassenprüfung ergab keine finanziellen Beanstandungen - die Kassenbestände
stimmen mit dem Kassensoll überein.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Prüfungsteilbericht

Auftragsabwicklung und Rechnungstellung beim BGL

11/2017

Insgesamt wurde der Vorgang von der Auftragsannahme bis zur Auftragsabrechnung
beim BGL überprüft.

Im Rahmen einer Stichprobe wurden zudem die Aufträge des Jahres 2016, mit einem
Gesamtvolumen von 6,5 Mio. EUR, hinsichtlich Vollständigkeit und Richtigkeit von abgelegten Unterlagen (Dokumentation) und hinsichtlich der korrekten Rechnungstellung
überprüft.
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Die Auftragsdokumentation erfolgte teilweise unvollständig. Die geplante Umsetzung
der elektronischen Auftragsverarbeitung wird sicherlich zur Optimierung der Auftragsdokumentation und zur Transparenz bei der Auftragsabwicklung beitragen.
Bei Überprüfung der abgerechneten Stundensätze wurde festgestellt, dass teilweise
falsche Stundensätze abgerechnet wurden. Für die Jahre 2015 bis einschl. 2017 wurden insgesamt rund 5,5 TEUR zu viel abgerechnet. Diese wurden entsprechend des
jeweiligen Auftragsvolumens den betroffenen Ämtern zurückerstattet.
Die Beschlüsse zur Anpassung der Stundensätze des BGL erfolgten in der Vergangenheit durch den Oberbürgermeister. Zukünftig ist zu beachten, dass gemäß § 4 der
Betriebssatzung die Verantwortung für die Festsetzung der Stundenverrechnungssätze beim Gemeinderat liegt.
Seit Oktober 2016 erfolgt der Aufschlag einer Bearbeitungsgebühr auf Fremdleistungen in Höhe von 7%. Eine Neukalkulation und anschließende Beschlussfassung
durch den Gemeinderat ist aussagegemäß für 2018 geplant.
Für die abgerechneten Maschinenstundensätze lagen keine Kalkulationsunterlagen
vor. Es kann nicht beurteilt werden, ob die abgerechneten Maschinenstundensätze
angemessen sind. Aussagegemäß ist eine Neukalkulation der Maschinenstundensätze im Jahr 2018 geplant.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Prüfungsteilbericht

Unvermutete Kassenprüfung bei der Stadtkasse am 22.11.2017

12/2017

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Das auf dem Tagesabschluss vom 21.11.2017 ausgewiesene Kassenist der Einheitskasse in Höhe von 30.223.060,61 EUR entspricht den Bankauszügen. Unter Berücksichtigung der Schwebeposten stimmt dies mit dem Kassensoll überein. Diese werden
bis zum Vollzug überwacht.
Kassensoll und Kassenist beim Handvorschuss und bei den Bareinzahlungen stimmten überein.

Weitere detaillierte Informationen finden sich unter Ziffer 3.7 Kassenprüfung.
Prüfungsteilbericht
13/2017

Kassenprüfung Spital - Wohnen und Pflege 

B (Spital)

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Der unbare Zahlungsverkehr wurde zum Stichtag, 31.10.2017 überprüft, der ausgewiesene Girostand entspricht dem Bankauszug. Die beim weiteren Abgleich festgestellte Differenz von 1.043,25 EUR konnte im Rahmen der Prüfung aufgeklärt und
ausgebucht werden.
Kassensoll und -ist der Handkasse und Zahlstelle stimmten überein. Kassensoll und ist der Barbetragsverwaltung wiesen eine minimale Differenz auf. Der Bargeldbestand
der Zahlstelle lag über dem Höchstbetrag. Die Dienstanweisung wurde daher zum
11.07.2018 angepasst.
Die Essenspreise wurden letztmalig 2008 angepasst und waren neu zu kalkulieren.
Eine Entscheidung zu den künftigen Preisen steht noch aus.

Die Offenen Posten zum 31.10.2017 betrugen 79.926,25 EUR. Die im Bericht genannten
Debitoren sollten überprüft werden.
Prüfungsteilbericht
14/2017

Kostenbeteiligung der Stadt Lahr am Kunstrasenplatz Sulz
Überprüfung der Gesamtauszahlung zum Haushaltsansatz von 340.000 EUR
Ziel der Prüfung war die Feststellung des rechtmäßigen und ordnungsgemäßen Haushaltsvollzuges der Maßnahme. Aufgrund der Beantragung des Kunstrasenplatzes durch
den Fußballverein Sulz erfolgte eine Aufnahme einer Kostenbeteiligung von 340.000 EUR
im Rahmen der Haushaltsberatungen in den Haushaltsplan 2016.
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Aus den vorgelegten Unterlagen ist entgegen § 10 Abs. 3 GemHVO (Fassung
kameral) nicht erkennbar, wie der Haushaltsansatz von 340.000 EUR konkret
zustande kam.
Ein weiterer Beschluss des Gemeinderates zum Haushaltsvollzug mit einer
Kostenberechnung und Finanzierungsaufstellung wurde entgegen der Hauptsatzung
nicht eingeholt. Insbesondere war aus den vorgelegten Unterlagen auch nach
Leistung der 1. - 6. Abschlagszahlung (316.377,65 EUR) noch nicht erkennbar,
welche Gesamtkosten entstehen, welche Eigenleistungen und Eigenmittel der Verein
erbringt und mit welchen Zuschüsse Dritter gerechnet werden kann.
Nach Vorlage einer entsprechenden Abrechnung und entsprechender Belege hat die
Stadt bis zum 31.12.2017 einen Betrag i. H. v. 324.000,97 EUR an den Verein für

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

B (602)

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Prüfungsteilbericht
15/2016

Kassenprüfung beim Eigenbetrieb Bau- und Gartenbetrieb Lahr - BGL
Das Rechnungsprüfungsamt führte am 14.12.2017 eine unvermutete Prüfung der Handkasse des BGL und der Zahlstelle „Vermietung von Geräten und Fahrzeugen“ durch.
Zudem erfolgte zum 14.12.2017 die Überprüfung der Girokonten bei der Volksbank Lahr
und der Sparkasse Offenburg/Ortenau.
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Interne
Doku/
Tabellen

diese Maßnahme bezahlt.
Erbrachte Eigenleistungen sind aus der Abrechnung nicht erkennbar.
Aus den vom Verein am 27.11.2017 nachgereichten Unterlagen zum Zuschuss des
Badischen Sportbundes (Antrag) ist zu erkennen, dass der Verein gegenüber dem
Sportbund ursprünglich mit deutlich höheren Kosten und einer deutlich höheren
Eigenbeteiligung gerechnet hat. Eine abschließende Bescheinigung über den
Förderbetrag des Sportbundes liegt noch nicht vor.
Eine eventuelle Vorsteuererstattung des Finanzamtes für die Maßnahme ist zu klären
und in der Abrechnung gegebenenfalls zu berücksichtigen, da nur die tatsächlichen
für den Verein verbleibenden Aufwendungen nach den „Richtlinien über die Förderung
der sporttreibenden Vereine in der Stadt Lahr“ übernommen werden können. Mit dem
Verein ist eine weitere Aufklärung erforderlich.
Eine Vereinbarung zwischen Stadt und Verein, in welcher detaillierte Regelungen
enthalten sind, vor allem zum genauen Verwendungszweck, Höhe und Vorrangigkeit
von Eigenleistung und Zuschüssen Dritter, Vorlagepflichten, Gewährleistungs- und
Haftungsrechte, aber auch Nutzungsrechte wurde erst auf unseren Hinweis
abgeschlossen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde auch für künftige
Maßnahmen empfohlen.

Das Bankguthaben der Girokonten bei der Volksbank Lahr und der Sparkasse
Offenburg/Ortenau stimmt mit den jeweils gebuchten Werten in DATEV überein.
Die Kassenprüfung der Handkasse und der Zahlstelle ergab ergaben keine
wesentlichen Beanstandungen. Eine Überprüfung der Zahlstelle „Brennholzverkauf
und Waldhüttenvermietung“ konnte nicht durchgeführt werden, da der
Zahlstellenverwalter zum Zeitpunkt der unvermuteten Prüfung am 14.12.2017 nicht
anwesend war.

Laufende Vertragsprüfung bei Honorarverträgen
Im Jahr 2017 wurden 72 Verträge im Entwurf geprüft. Das Gesamtvolumen der geprüften
Verträge lag in etwa bei 1,7 Mio. EUR. Durch inhaltliche Empfehlungen in mehreren Verträgen und entsprechende vom Fachamt vorgenommene Korrekturen konnte durch die
Vertragsprüfung des RPA im Jahr 2017 ein Gesamtbetrag von ca. 29.000,- EUR für die
Stadt Lahr eingespart werden.
Außerdem wurden mit den zuständigen Fachbereichen im Jahr 2017 allgemeine Themen,
wie die Vereinbarung von Teilleistungen, Unvorhergesehenes in Kostenermittlungen und
neue Gesichtspunkte zum Wettbewerbsgrundsatz aufgearbeitet.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Die Prüfung der Schlussrechnungen von Verträgen umfasste im Jahr 2017 ein Gesamtvolumen von 65 Schlussrechnungen mit einer Abrechnungssumme von rund 1,5 Mio. EUR.
Im Rahmen der Prüfung wurden unter anderem die Problemstellungen Kostenberechnungen, Preisgelder und Auszahlung der Leistungsphase 9 aufgegriffen.
Weitere Detailinformationen werden unter Ziffer 4.2 dargestellt.
Interne
Doku/
Tabellen

Ergebnisse aus der Bau- und Vergabeprüfung
Im letzten Jahr erfolgte eine Teilnahme an 11 Angebotsöffnungen. Themen der Beratung
waren die Wirtschaftlichkeit von Angeboten trotz hoher Auftragslage, Ausschreibung regelmäßig wiederkehrender Leistungen, aufgehobene und wiederholt durchgeführte Ausschreibungen oder aber die Wertung von Leistungskriterien.
In 2017 sind uns 254 Schlussrechnungen mit einem Kostenvolumen von rund
13,5 Mio. EUR für Bauleistungen vorgelegt worden. Dies entspricht einer Steigerung der
Anzahl um 53 % bzw. 55 % beim Kostenvolumen im Vergleich zum Vorjahr (166 Schlussrechnung mit 8,7 Mio. EUR).
Für Lieferungen und Leistungen wurden 27 Schlussrechnungen mit einem Gesamtvolumen von rund 501 TEUR vorgelegt. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Steigerung der Anzahl um 145 % bzw. 120 % beim Kostenvolumen (11 Schlussrechnungen mit
228 TEUR).
Es wurde festgestellt, dass teilweise Nachtragsunterlagen, Abnahmeniederschriften, Angebote oder Vergleichsangebote fehlten oder unvollständig waren.
In Einzelfeststellungen wurde, neben der rechnerischen Prüfung und dem Angebotsabgleich, die Skonto-Thematik, die Berücksichtigung von Abschlagszahlungen, sowie der
Abzug von Baustrom und Bauwasser in den Schlussrechnungen behandelt.
Weitere Detailinformationen werden unter Ziffer 4.2 dargestellt.

Internes
Schreiben

Finanzierungs- und Entschuldungskonzept
Der Gemeinderat hat das Finanzierungs- und Entschuldungskonzept im Juli 2014 mit einer Neuverschuldung von 10 Mio. EUR beschlossen. Aufgrund der weiteren Entwicklungen ging der Haushaltsplan 2016 dann von einer Neuverschuldung von 25,46 Mio.
EUR aus.
Mit Schreiben vom 28.07.2016 wurde die Verwaltungsspitze auf das erhöhte Risiko in Bezug auf die Einhaltung der bisherigen Grenzen der Neuverschuldung hingewiesen, nachdem die Zahl unterjährig regelmäßig durch Mehrkosten (nicht nur im investiven Bereich)
und die Planung von neuen Maßnahmen, welche noch nicht in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten sind, beeinflusst werden.
Dabei wurde insbesondere zur Einhaltung der Neuverschuldungsgrenze empfohlen,
Mehrkosten auch durch neue Maßnahmen möglichst einzudämmen bzw. notfalls zum
Ausgleich auf andere Maßnahmen zu verzichten.
Außerdem sollte auf eine Finanzierung durch Mehreinnahmen bei den über- und

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis
außerplanmäßigen Ausgaben (siehe Ziffer 3.4.5) verzichtet werden, damit dieser Puffer
der allgemeinen Rücklage bzw. dem Schuldenabbau dient.
Am 19.12.2016 wurde durch den Gemeinderat dann die Fortschreibung des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes für die Jahre ab 2017 beschlossen und vorgegeben,
dass in den Haushaltsplanungen anzustreben ist, die max. Neuverschuldung von
17,2 Mio. EUR deutlich zu unterschreiten und ab dem Jahr 2020 eine Schuldenrückführung von 2 Mio. EUR jährlich vorzusehen. Der Haushaltsplan 2017 ging dann von einer
Netto-Neuverschuldung i. H. v. 15,91 Mio. EUR aus.
Im Haushaltsplan 2018 wurde dann die Finanzplanung bis 2021 überarbeitet und von einer Neuverschuldung bis 2021 i. H. v. 9,2 Mio. EUR, also unter der ursprünglichen Zielsetzung aus dem Jahr 2014, ausgegangen.
Die aktuellen guten finanziellen Rahmenbedingungen (laut Zwischenbericht der Kämmerei im Juli 2018 wird mit einer Ergebnisverbesserung von 5,6 Mio. EUR gerechnet) sollten
für eine weitere Reduzierung der Neuverschuldung bis im Jahr 2021 genutzt werden.

Internes
Schreiben/
Beratung

Energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden
Empfehlung an Dezernat III mit Schreiben vom 22.10.2015 für die anstehenden energetische Sanierungsmaßnahmen die Möglichkeit der Finanzierung mit Hilfe von EnergiesparContracting* zu prüfen.
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Es wurde empfohlen, die Vorfinanzierung durch private Investoren in Bezug auf die
Wirtschaftlichkeit, aber auch die finanzielle und personelle Machbarkeit anstehender
energetischer Sanierungsmaßnahmen in Erwägung zu ziehen.

Mit der Vorlage 314/2016 an den Gemeinderat wurde erklärt, dass die Möglichkeit des
Contracting als Finanzierungsinstrument für die Sanierung stadteigener Gebäude künftig
geprüft wird. Ein Sanierungszeitplan als Ergebnis aus dem von der Ortenauer Energieagentur GmbH und dem Gebäudemanagement der Stadt Lahr erstellten Klimaschutzteilkonzept wurde vorgelegt und vom Gemeinderat beschlossen.
Laut Stabstelle Umwelt steht das Thema weiterhin im Arbeitsprogramm zum European
Energy Award (EAA). Das Ergebnis der Prüfung bleibt weiterhin abzuwarten.

*Energiespar-Contracting ist eine vertraglich vereinbarte Dienstleistung zwischen einem Unternehmen und einem Gebäudeeigentümer. Der Contractor (Auftragnehmer) führt in dem Gebäude
Investitionen und Maßnahmen zur Energieeinsparung mit eigener Planung und auf eigene Kosten
durch. Seine Aufwendungen lässt er sich durch den Erfolg der Einsparmaßnahmen (reduzierten
Energiekosten) während der vereinbarten Laufzeit vergüten. Die Stadt müsste als Gebäudeeigentümer nicht investieren und ist an dem Erfolg der Einsparmaßnahme beteiligt.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Internes
Schreiben/
Beratung

LED – Straßenbeleuchtung / Hinweise für eine schnelle Umsetzung
Die Straßenbeleuchtungskosten liegen im Schnitt der letzten 3 Jahre bei ca.
660.000 EUR pro Jahr. Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung erfolgt in kleinen Schritten in Form der jeweils eingeplanten Haushaltsmittel i.H.v. 60.000 bis 120.000 EUR jährlich bzw. im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen. Diese Maßnahmen führten bereits
dauerhaft zu einer Energiekosteneinsparung. Allerdings sind noch sehr viele Quecksilberdampf-/Natriumdampf-Hochdruckleuchten umzustellen, was bei einem jährlichen Einsatz
von Haushaltsmitteln in dieser geringen Höhe Jahrzehnte dauern würde.
Da eine Gesamtumstellung des Stadtgebietes jedoch weder im Haushalt noch in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen war, wurde mit Schreiben vom 18.08.2016 an das
Dezernat III empfohlen die Möglichkeit der Finanzierung über Contracting mit einem externen Investor zu prüfen. Bei einer Energieeinsparung von 70 % und mehr liegt es auf
der Hand, dass der Stadt jedes Jahr eine hohe Ersparnis bei den Energiekosten entgeht,
in welchem eine weitgehende Umstellung nicht vorgenommen wird.
Das Thema wurde mittlerweile in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern des Dezernates III,
der Kämmerei und des Rechnungsprüfungsamtes abschließend bearbeitet und ein Gemeinderatsbeschluss herbeigeführt. Die Eigenrealisierung wird der Variante Contracting
vorgezogen. Im Haushaltsjahr 2018 werden neben dem Ansatz von 200 TEUR weitere
325 TEUR eingesetzt und in den Jahren 2019 und 2020 jeweils 680 TEUR eingeplant.
Neben den Umweltgesichtspunkten steht dem Einsatz der ca. 1,9 Mio. EUR eine hohe
jährliche Ersparnis gegenüber, welche nach einer überschaubaren Amortisationszeit dem
Haushalt zu Gute kommt.

Internes
Schreiben

Entgelterhebung für die Nutzung von Geo-Daten
Auf eine Anfrage vom 11.02.2015 zur Entgelterhebung bei der Nutzung von Geo-Daten
durch Dritte an das Dezernat III lag noch keine ausreichende Antwort vor (Schlussbericht
2015 und 2016).
Am 06.08.2018 wurde von der Abteilung Geoinformation eine Übersicht über die verschiedenen Leistungen und der jeweiligen Gebühren und Entgelte übergeben und eine
entsprechende Abrechnung zugesagt. Die Entgelte für die privatrechtlichen Leistungen
werden in Zukunft entsprechend den Empfehlungen des Städtetages erhoben.

Akten

Einnahmen aus Essensgeldern
Der geforderte Abgleich der Umsätze im Vorverfahren LEO (Essensgelder) mit den tatsächlich vereinnahmten Geldern auf den Schulkonten zur Feststellung der Richtigkeit und
Vollständigkeit ist durch das Amt 50 noch nicht abschließend erfolgt.
Das Verfahren zur Zahlungsfreigabe wurde auf unseren Hinweis geändert und im Laufe
des Jahres 2017 vom Amt 50 bzw. den Schulen auf die Stadtkasse übertragen.

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis

Akten

Kindertagesstätte Sulz / Container – Beratung
Aus der Vorlage 177/2017 zur Gemeinderatssitzung vom 24.07.2017 (HPA 11.07.2017)
war ersichtlich, dass beabsichtigt ist, Container für zwei Krippengruppen anzumieten. Für
die geplante Mietdauer von 2 Jahren bedeutete dies einen Gesamtaufwand von ca.
164 TEUR. Die Gesamtsumme für einen Ankauf wurde mit ca. 280 TEUR benannt.
In Bezug auf die Wirtschaftlichkeit der Vorgehensweise wurde mit den beteiligten Fachbereichen Beratungsgespräche geführt und bzgl. der fehlenden Berücksichtigung des möglichen späteren Verkaufspreises (Restwert) im Falle eines Kaufes Berechnungen angestellt. Durch die Berechnungen wurde deutlich, dass der Kauf die kostengünstigere Variante darstellt. Außerdem wurde auch die Möglichkeit einer eventuellen späteren Nutzung
an einem anderen Standort gesehen.
Mit der weiteren Vorlage 214/2017 wurde der Kauf der benötigten Container dann am
25.09.2017 vom Gemeinderat beschlossen.

Akten

Kindertagesstätte St. Raphael / Förderung – Beratung
Im Zusammenhang mit der Gewährung von Investitionszuschüssen an die Träger von
Kindertageseinrichtungen wurde festgestellt, dass bisher keine Zuschussbescheide mit
Förderbedingungen und Auszahlungsvoraussetzungen erstellt wurden.
Dies wurde für eine klare und transparente Regelung für alle Beteiligten empfohlen und
Inhalt sowie Nebenbestimmungen der Zusagen abgestimmt. Eine erstmalige Umsetzung
erfolgte mit der Förderzusage an die katholische Kirchengemeinde i. H. v. 1.982.000 EUR
zum Neubau der Kita St. Raphael im August 2017. Der Grundsatzbeschluss wurde am
15.05.2017 im Gemeinderat getroffen.

Internes
Schreiben/
Akten

Akten

Semi-stationäre Geschwindigkeitsmessanlage - Beratung
Nachdem im Jahr 2016 eine weitere stationäre Geschwindigkeitsmessanlage für ca.
105.000 EUR beschafft wurde, erfolgte unsererseits in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit
der Hinweis an die Fachabteilung, bei einem weiteren Bedarf die Alternative einer Semistationären Messanlage zu prüfen. Durch den Einsatz einer mobilen Anlage können weitere Investitionen in stationäre Anlagen verhindert werden und ein bedarfsorientierter, flexibler Einsatz erfolgen. Die im Jahr 2017 von der Abt. 302 begonnene Testphase mit einer semi-stationären Messanlage wird auch im Jahr 2018 derzeit noch auf Mietbasis fortgesetzt.
Negativzinsen – Beratung
Ende 2016 wurde durch eine der Hausbanken die Erhebung von Negativzinsen ab dem
01.01.2017 angekündigt. Seitens des Rechnungsprüfungsamtes wurde die rechtliche,
insbesondere die vertragsrechtliche Zulässigkeit in Frage gestellt. Das Rechtsamt kam
daraufhin zum Ergebnis, dass Negativzinsen durch die Bank nur erhoben werden können,
wenn der bestehende Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen angepasst wird.
Die Vertragsanpassung wurde im Folgenden zum 01.07.2017 durch den

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Oberbürgermeister akzeptiert, so dass für den Zeitraum Januar bis Juni 2017 noch keine
Negativzinsen anfielen. Gegenüber der weiteren Hausbank wurde die Erhebung von
Negativzinsen ab dem 01.11.2017 durch eine Zusatzvereinbarung ebenfalls in
gegenseitigem Einvernehmen geregelt.

Akten

NKHR Neues kommunales Haushaltsrecht – Beratung und begleitende Prüfung
Alle baden-württembergischen Kommunen sind verpflichtet bis zum 01.01.2020 die Umstellung auf die doppische Buchführung entsprechend dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) vorzunehmen.
Mit dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 16.11.2015 wurde entschieden,
dass die Einführung des NKHR zum 01.01.2019 bei der Stadt Lahr erfolgen soll. Durch
den Beschluss des Gemeinderates vom 25.09.2017 wurde der Einführungszeitpunkt auf
den 01.01.2020 verschoben.
Mit der Einführung ist unter anderem eine Eröffnungsbilanz unter Berücksichtigung der
Bewertungsvorschriften nach dem NKHR zu erstellen, eine Kosten- und Leistungsrechnung aufzubauen und ein doppischer Haushaltplan nach Produkten aufzustellen. Dies
bedeutet auch eine komplette Umstellung auf ein doppisches Finanzbuchhaltungsverfahren (SAP).
Das Rechnungsprüfungsamt ist in der Projektgruppe und den Teilprojektgruppen vertreten und steht in diesem großen Umstellungsprozess nicht nur beratend zur Seite, sondern
prüft bereits begleitend vorgenommene Vermögensbewertungen bzw. das System der
Bewertung und Berechnung von einzelnen Bilanzpositionen. Diese Vorgehensweise sowie die gute und regelmäßige Kommunikation mit der Kämmerei wird dazu beitragen,
möglichst schnell zu einem gemeinsamen Ergebnis gerade in Bezug auf die Eröffnungsbilanz zu kommen.

Akten

Breitbandversorgung – Beratung
Aufgrund der möglichen wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf den städtischen
Haushalt wird dieses Thema bereits seit Anfang 2015 durch das Rechnungsprüfungsamt
beratend begleitet.
Nachdem im Februar 2014 ein Beschluss über die Erhebung des privaten und gewerblichen Bedarfs für eine leistungsfähige Breitbandversorgung in Lahr erfolgte, wurden aufgrund der Grundlagenstudie weitere Maßnahmen durch den Gemeinderat im März 2015
beschlossen.
Im März 2017 erfolgte der Beitritt der Stadt Lahr zur Breitband Ortenau GmbH & Co KG
(BOKG), nachdem man davon ausging, dass insbesondere auch in den Industriegebieten
ein Tätigwerden der Stadt aufgrund Marktversagens erforderlich wird. Die BOKG sollte die
für den Ausbau vorgesehenen Gebiete ausschreiben, daher wurden für das Jahr 2018 in
einer ersten größeren Rate Haushaltsmittel i. H. v. 800.000 EUR eingestellt.
Mittlerweile wurde alleine für die Lahrer Industriegebiete mit einem Eigenanteil von ca.
3 Mio. EUR gerechnet (GR-Vorlage 151/2018 aus Juli 2018).

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Doku

Prüfungsthema und zusammengefasstes Prüfungsergebnis
Aufgrund aktueller Interessensbekundungen von Telekommunikationsanbietern für Industrie- und Gewerbegebiete auf der Gemarkung Lahr kann damit gerechnet werden,
dass die Bedarfsdeckung über einen privatwirtschaftlichen Ausbau erfolgt. Dieser wird
auch als vorrangig vor einem Tätigwerden der Stadt gesehen.

Internes
Schreiben /
Akten

Akten

Dienstliche Mobilität hier: Carsharing und e-Flotte – Beratung
Mit Schreiben vom 13. Oktober 2017 an das Dezernat III haben wir aus Wirtschaftlichkeitsgründen auf die Möglichkeit der Nutzung von Carsharing und E-Flotte für die dienstliche Mobilität hingewiesen. Carsharing kann die gemeinsame Nutzung von fremden
Fahrzeugen, aber auch die Öffnung des eigenen Fuhrparks zur Nutzung durch Dritte bedeuten und eine wirtschaftliche, effiziente und umweltfreundliche Alternative darstellen.
Das Potential ist deutlich erkennbar.
Die Stabstelle Umwelt erarbeitete daraufhin federführend ein Konzept und hat Maßnahmen nach Untersuchung der Ist-Situation empfohlen. Am 01.04.2018 startete die einjährige Pilotphase zur Nutzung eines Elektro-Fahrzeuges eines externen CarsharingAnbieters, welches vorrangig genutzt werden soll. Das Carsharing-Fahrzeug kann auch
von Bürgern und anderen Dritten benutzt werden.
In diesem Zuge wurde auch ein Buchungsprogramm in Form einer „Lotus-Notes“ Datenbank eingerichtet, worüber die vorhanden eigenen Dienstfahrzeuge einfacher gebucht
werden können.
Ein weiterer Umstieg auf externe Carsharing-Fahrzeuge würde eine erhebliche Ersparnis
in Bezug auf den Verwaltungsaufwand für die Beschaffung und Fahrzeugverwaltung bedeuten.
Projekt ERFLS / GVT – Beratung
In Ergänzung zum europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) wurde
am 27.07.2015 vom Gemeinderat der Beitritt zum Projekt European Rail Freight Line System (ERFLS) beschlossen. Das bis Ende 2018 dauernde EU-Förderprojekt beschäftigt
sich mit einem verlässlicheren und attraktiveren Schienengütertransport entlang des
Rhein-Alpen-Korridors.
Das RPA wurde zu Beginn beratend hinzugezogen und begleitet das Projekt neben anderen Beteiligten in der Arbeitsgruppe auch weiterhin in Bezug auf vor allem rechtliche Fragestellungen. Das Infrastrukturprojekt „Güterverkehrsterminal Lahr“ (GVT) ist ebenfalls in
dieser Arbeitsgruppe angesiedelt.

Offene Prüfungsfeststellungen aus den Vorjahren:
Bis zur Jahresrechnung 2005 wurde der Haupt- und Personalausschuss über die
abschließende Stellungnahme der Ämter informiert. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und zur Entlastung der Gremien wurde zwischen der Kämmerei und
dem RPA vereinbart, das bisherige Verfahren einer separaten Information aufzugeben und im Schlussbericht auf den Stand der Erledigung der Feststellungen hinzuweisen.

- 27 Bei Erstellung des Schlussberichts 2017 waren noch folgende Feststellungen offen:
Prüfungsteilbericht 20/2013: Erschwerniszuschläge
Bis Ende 2016 wurden beim BGL zunächst Zeitaufschriebe für einen Zeitraum von
12 Monaten zur Aufarbeitung des Themas vorgenommen. Eine abschließende Bearbeitung muss noch durch die Abteilung 102 mit den beteiligten Fachbereichen erfolgen.
Prüfungsteilbericht 04/2016: Verwaltungsgebühren der Bauordnung
Die Stundensätze der Verwaltungsgebühren stammen aus dem Jahr 2006. Die Neukalkulation zur Aktualisierung des Gebührenverzeichnisses wurde durch die Kämmerei bereits vorgenommen und soll im September 2018 in die zuständigen Gremien
gebracht werden, womit der Prüfungsteilbericht dann auch als erledigt betrachtet
wird.

1.6 Interne Arbeitsgruppen / Interkommunale Zusammenarbeit
Arbeitsgruppen und Kommissionen
Über die vorstehend erläuterte Prüfungs- und Beratungstätigkeit hinaus wird das
breitgefächerte Fachwissen des RPA durch seine zielführende Einbindung in Projekt- und Arbeitsgruppen genutzt.
Das RPA ist unter anderem in folgenden Projekt- und Arbeitsgruppen ständiges
Mitglied:

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







Lenkungsgruppe Haushaltskonsolidierung
Koordinationsteam Landesgartenschau
Stellenbewertungskommission
Bewertungsausschuss für Verbesserungsvorschläge
Arbeitsgruppe EU-Förderprojekt „ERFLS“ / Güterverkehrsterminal GVT
Arbeitsgruppe Breitbandversorgung
Arbeitsgruppe Alten- und Pflegeheim Spital
Arbeitsgruppe Geoinformationssystem (GIS)
NKHR Projektgruppe und Teilprojektgruppen (seit 2015)

Interkommunale Zusammenarbeit
Verschiedene überregionale Arbeitsgruppen bilden wichtige Plattformen für die regelmäßige, interkommunale Zusammenarbeit und den direkteren Informationsaustausch zwischen den Rechnungsprüfungsämtern:
 Arbeitsgemeinschaft der Rechnungsprüfungsamtsleiter in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe
 Technikertagung der Regierungsbezirke Freiburg und Karlsruhe
 Arbeitskreis der Rechnungsprüfungsämter Südbadens
 Workshop der Prüfsoftwareanwender in Baden-Württemberg

- 28 Der Erfahrungsaustausch zwischen den Rechnungsprüfungsämtern ist für die tägliche Arbeit unverzichtbar. Neuerungen und Änderungen auf der Ebene des Gesetzgebers können so rechtzeitig in die praktische Prüfungsarbeit einfließen.

2 Überörtliche Prüfung
In der Zeit vom 19.02.2014 bis 08.07.2014 hat die Gemeindeprüfungsanstalt BadenWürttemberg (gemäß §§ 113 und 114 GemO in Verbindung mit § 2 des Gesetzes
über die Gemeindeprüfungsanstalt) folgendes geprüft:
 die Jahresrechnungen 2007 bis 2012 der Stadt Lahr,
 die Jahresabschlüsse des Bäderbetriebs für die Jahre 2007 – 2009,
 die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung für die Jahre
2007– 2012,
 die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs (Bäder), Versorgung und Verkehr für
die Jahre 2007 – 2012,
 die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Bau- und Gartenbetrieb Lahr für die
Jahre 2007 – 2012,
 die Jahresrechnungen des Zweckverbands Abwasserverband Raumschaft
Lahr der Jahre 2007 - 2012 sowie
 die Jahresabschlüsse und Jahresrechnungen des Hospital- und Armenfonds
der Jahre 2007 - 2012.
Der Bericht zur Finanzprüfung der Stadt Lahr und der Eigenbetriebe vom 27.04.2015
ging am 04.05.2015 bei der Stadt ein.
Die GPA bestätigte, dass sie sich in den schwerpunktmäßig geprüften Bereichen auf eine sachkundige Prüfung durch das RPA der Stadt Lahr stützen
konnte.
Zu den Prüfungsfeststellungen wurde mit Schreiben des Oberbürgermeisters vom
03.05.2016 gegenüber der GPA Stellung genommen. Der Stellungnahme wurde
nach Kenntnisnahme am 02.05.2016 durch den Gemeinderat zugestimmt.
Die Bestätigung des Regierungspräsidiums zum Abschluss der überörtlichen Prüfung wurde am 28.07.2017 erteilt und dem Gemeinderat am 25.09.2017 zur Kenntnis gegeben.
Überörtliche Bauprüfung
Im Zeitraum von Ende April 2015 bis Ende Juni 2015 fand erneut eine Prüfung der
Bauausgaben der Stadt Lahr und der Eigenbetriebe für die Jahre 2010 bis 2014
durch die GPA statt. Die GPA bestätigte auch in diesem Bericht eine sachkundige Prüfung durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt.

- 29 Zum Prüfbericht vom 19.11.2015 wurde mit Schreiben vom 04.05.2016 gegenüber
der GPA Stellung genommen. Der Stellungnahme wurde nach Kenntnisnahme am
02.05.2016 durch den Gemeinderat zugestimmt.
Die Prüfung konnte noch nicht abgeschlossen werden. Es erfolgten mehrere Anfragen der GPA und Antworten der Stadt. Zu einer weiteren Anfrage der GPA vom
17.04.2018 muss noch eine Antwort erfolgen. Die Bestätigung des Regierungspräsidiums zum Abschluss der überörtlichen Prüfung muss danach noch erteilt werden.

3 Allgemeine Bemerkungen
und Rechnungsführung

zur

Haushalts-,

Kassen-

3.1 Feststellung der Jahresrechnung 2016
Der Schlussbericht des RPA wurde nach der Vorberatung im Haupt- und Personalausschuss am 09. Oktober 2017 dem Gemeinderat am 23. Oktober 2017 vorgelegt.
Das Gremium nahm ihn zustimmend zur Kenntnis und stellte das Ergebnis der Jahresrechnung 2016 der Stadt fest.
Der Feststellungsbeschluss ist am 30. Oktober 2017 entsprechend
§ 95 b Abs. 2 GemO ortsüblich bekannt gemacht worden. Rechtsaufsichtsbehörde
und Öffentlichkeit wurden im gesetzlichen Rahmen unterrichtet.

3.2 Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2017
Gesetzliche Grundlagen:
§ 95 Abs. 1 GemO

Erläuterung der Jahresrechnung durch einen Rechenschaftsbericht

§ 39 Abs. 2 GemHVO Rechenschaftsbericht ist eine Anlage der Jahresrechnung
§ 44 Abs. 3 GemHVO Darstellung der wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung
und der erheblichen Abweichungen von den Haushaltsansätzen.
Der Rechenschaftsbericht stellt das Gegenstück zum Vorbericht bei der Haushaltsplanaufstellung dar. Er vermittelt einen Überblick über die Haushaltswirtschaft und
stellt die Tätigkeiten der einzelnen Verwaltungsbereiche im Berichtsjahr dar. Er fasst
Ergebnisse zusammen, zeigt Kostenentwicklungen auf und beleuchtet die Bilanzen
der kostenrechnenden Einrichtungen.
Der von der Verwaltung erarbeitete Rechenschaftsbericht, der den gesetzlichen Erfordernissen in vollem Umfang Rechnung trägt, wurde am 09.07.2018 im Haupt- und
Personalausschuss vorberaten und am 23.07.2018 im Gemeinderat zur Kenntnis
genommen. Gleichzeitig wurde über die Erstellung der Jahresrechnung informiert.

- 30 Die im Bericht enthaltenen Aussagen zur Finanzwirtschaft werden von uns bestätigt.
Nach Prüfung der Jahresrechnung besteht mit den Zahlen des Rechenschaftsberichtes Übereinstimmung.
Ein Rechnungsquerschnitt und eine Gruppierungsübersicht sind ebenfalls korrekt erstellt worden und stehen im Einklang mit den Ergebnissen der Haushaltsrechnung.

3.3 Haushaltsplan - Haushaltssatzung
Das Verfahren zur Rechtswirksamkeit der Satzung ist in den §§ 79 - 82, 85 - 87 und
121 Abs. 2 GemO festgelegt. Die Rechtsvorschriften wurden beachtet.

Haushaltsplan 2017
Gemeinderatsbeschluss

19.12.2016

Bestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde
(§§ 81 und 121GemO / Haushaltserlass des
Regierungspräsidiums Freiburg)

25.01.2017

Tag der öffentlichen Bekanntmachung
(Haushaltssatzung)

01.02.2017

Auslegung des Haushaltsplanes

02.02.2017 – 10.02.2017

Vom Recht der Einsichtnahme (§ 81 Abs. 4 GemO) durch Einwohner und Abgabepflichtige wurde kein Gebrauch gemacht. Einwendungen gegen den Haushalt wurden nicht erhoben.
Kernaussagen des Haushaltserlasses der Rechtsaufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung 2017 waren:
„Der Haushalt 2017 profitiert wiederum von den anhaltend guten ökonomischen
Rahmenbedingungen und den daraus resultierenden Steuereinnahmen. Nach den
gegenwärtigen Prognosen soll diese Entwicklung auch in den Finanzplanungsjahren
2018 bis 2020 anhalten.
Aufgrund der im Vergleich zum Vorjahr ähnlichen Rahmenbedingungen haben sich
die grundsätzlichen Einschätzungen des Regierungspräsidiums zum Haushalt der
Stadt Lahr nicht wesentlich geändert. Um Wiederholungen zu vermeiden, verweisen
wir daher zunächst auf die Ausführungen im Haushaltserlass vom 19.01.2016, die
nach wir vor Gültigkeit haben.
Der Haushalt 2017 erfüllt die Voraussetzungen zur Bestätigung der Gesetzmäßigkeit. Die ausgewiesene Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt übersteigt deutlich den Betrag der Mindestzuführung, was im Planjahr zu einer im Vergleich der
Großen Kreisstädte des Regierungsbezirks überdurchschnittlichen Nettoinvestitionsrate führt. Trotz geplanter Rücklagenentnahmen ist der Bestand der Mindestrücklage

- 31 garantiert. In Anbetracht des mit 39,8 Mio. Euro umfangreichen Investitionsvolumens
liegt der Kreditfinanzierungsanteil der Investitionen im Planjahr 2017 bei vergleichsweise moderaten 23%. Neben der eingangs erwähnten Nettoinvestitionsrate
(6,5 Mio. Euro) wird dies vor allem auch durch die Rückführung gemeindlicher Darlehen der Eigenbetriebe (6,8 Mio. Euro), eine Rücklagenentnahme (7,5 Mio. Euro)
und Investitionsfördermittel des Bundes bzw. des Landes (9,24 Mio. Euro) ermöglicht.
Im Fokus der gemeindewirtschaftsrechtlichen Betrachtung muss allerdings auch die
weitere Entwicklung der Finanzplanung stehen. Die o.g. zusätzlichen Einnahmeeffekte stehen in einer entsprechenden Größenrelation künftig nicht mehr zur Verfügung. Signifikante Nettoinvestitionsraten können nicht mehr ausgewiesen werden.
Die allgemeine Rücklage ist bis auf den Bestand der Mindestrücklage aufgebraucht.
Infolgedessen sind die Investitionen im weiteren Verlauf nur durch umfangreiche
Kreditaufnahmen zu finanzieren. Dementsprechend liegen die prognostizierten
Fremdfinanzierungsanteile dann bei ca. 70% im Jahr 2018 bzw. 65% im Jahr 2019.
Wir haben in den zurückliegenden Jahren wiederholt auf die insbesondere im investiven Bereich gegebene Sondersituation der Stadt hingewiesen. Mit der Ausrichtung
der Landesgartenschau 2018 und den hierzu begleitenden städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen investiert die Stadt in die Infrastruktur und damit in ihre Attraktivität und Zukunftsfähigkeit. Dies ist nachvollziehbar und muss folglich im Gesamtkontext der städtebaulichen Entwicklung und der hierzu aus Sicht der Stadt erforderlichen Finanzinvestitionen gesehen werden. Das Regierungspräsidium verkennt in
seiner Eigenschaft als Rechtsaufsichtsbehörde nicht, dass all diese Maßnahmen von
großer Bedeutung für die zukünftige Entwicklung der Stadt Lahr sind und dass es sie
nicht zum Nulltarif geben kann. Wir haben daher evtl. Bedenken insbesondere im
Hinblick auf den Anstieg der Verschuldung zurückgestellt, wenngleich finanzwirtschaftliche Risiken für die Stadt in Anbetracht des Investitionsvolumens
nicht ausgeschlossen werden können.
Die gegenwärtige Entwicklung des städtischen Haushalts, die von guten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen flankiert wird, ermöglicht unter Berücksichtigung
der eingeplanten Kreditaufnahmen die Realisierung der geplanten Großprojekte.
Allerdings gilt es zu bedenken, dass städtische Investitionen auch über das Jahr
2020 hinaus anstehen und die Stadt hierfür auch im Hinblick auf die Investitionsfolgelasten finanziell gerüstet sein muss. In Anbetracht der starken konjunkturellen
Abhängigkeit des städtischen Haushalts, die sich vor allem in der Entwicklung
der Steuerkraftsumme und unmittelbar bei den Gewerbesteuereinnahmen zeigt,
müssen die Anstrengungen darauf gerichtet sein, den Haushalt nach Abschluss der
gegenwärtigen Investitionsmaßnahmen möglichst zeitnah wieder zu entlasten und
auf ein Normalmaß zu bringen. Mit der im Rahmen des Finanzierungs- und Entschuldungskonzepts geplanten Schuldenrückführung können Finanzierungsspielräume zurückgewonnen werden und gleichzeitig kann damit die stetige Aufgabenerfüllung in einem sich möglicherweise eintrübenden ökonomischen Umfeld sichergestellt werden. Dies ist auch deshalb wichtig, weil der Finanzierungsbedarf der Eigenbetriebe in den kommenden Jahren ansteigen wird und mögliche Auswirkungen hieraus auf den Kernhaushalt in die Beurteilung mit einbezogen werden müssen.
In der Fortschreibung und stringenten Einhaltung des vom Gemeinderat beschlossenen Investitions- und Finanzierungskonzepts und den jetzt im Haushalt enthaltenen zusätzlichen Maßnahmen zur Stärkung der Eigenfinanzierungskraft sehen wir den richtigen Weg zur Gewährleistung der Leistungsfähigkeit des Haushalts. Ergänzend hierzu bedarf es auch in Zukunft einer voraus-

- 32 schauenden Planung der städtischen Ausgaben, insbesondere bei sich jetzt noch
nicht abzeichnenden Investitionsvorhaben.“

Aufstellung des Haushaltsplanes
Mittelanmeldung
Rahmenbedingungen für die Aufstellung des Haushaltsplanes 2017 nannte der
Oberbürgermeister in seiner Verfügung vom 27.04.2016.
Zielsetzung bei der Aufstellung des Haushaltes war es, entsprechend dem beschlossenen Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes eine ausgabenseitige
Verbesserung von mind. 1 Mio. EUR gegenüber der ursprünglichen Finanzplanung
2013 bis 2017 (Haushaltsplan 2014) zu erreichen. Verschlechterungen auf der Einnahmeseite in der Planungsphase sind bis zur Höhe von 0,5 Mio. EUR ebenfalls auf
der Ausgabenseite auszugleichen.
Die zuständigen Dienststellen wurden daher aufgefordert, die Mittelanmeldungen
äußerst sparsam und wirtschaftlich zu halten und auf den unabdingbaren notwendigen Bedarf zu beschränken.
Für den Vermögenshaushalt sollten nur Maßnahmen gemeldet werden, die eine entsprechend hohe Priorität genießen. Neue Vorhaben sollten nur angemeldet werden,
wenn entsprechend § 10 Abs. 3 GemHVO Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Maßnahme sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter
und ein Bauzeitplan im Einzelnen ersichtlich sind.
Außerdem wurde auch für das Jahr 2017 verpflichtend vorgegeben, die hohen
Haushaltsreste vorrangig abzubauen. Neue Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen sollten nur bei absolut zwingendem Bedarf aufgenommen werden.
Rahmenbedingungen
Folgende Rahmenbedingungen waren bei der Haushaltsaufstellung zu beachten:
Für das Jahr 2017 wurde vom Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ im Mai 2016 ein
Wirtschaftswachstum von nominal 3,3 % projiziert (real +1,5 %). Im mittelfristigen
Schätzungszeitraum von 2018 bis 2020 wurde von einer Zunahme des nominalen
Bruttoinlandsproduktes (BIP) pro Jahr um 3,2 % (real + 1,5 % p.a.) ausgegangen.
Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ ging im Mai 2016 von Gesamtsteuereinnahmen in Deutschland für das Jahr 2017 bis 2020 gegenüber der Vorjahresschätzung
November 2015 zunächst von 39,4 Mrd. EUR Mehreinnahmen aus. Davon entfielen
allerdings lediglich 7,4 Mrd. EUR auf die Gemeinden.
Im November 2017 wurden die Erwartungen für die Gesamtsteuereinnahmen der
Jahre 2017 bis 2020 gegenüber der Mai-Steuerschätzung um -2,2 Mrd. EUR nach
unten verändert. Für die Gemeinden wurden dabei die Steuereinnahmeerwartungen
für 2016 bis 2019 anteilig um – 1,4 Mrd. EUR nach unten korrigiert.

- 33 Die wesentlichen Tendenzen zur Beurteilung der Finanzen unserer Stadt hat die
Stadtkämmerei im Vorbericht zum Haushaltsplan 2017 dargestellt. Die Haushaltsplanung 2017 sah eine Netto-Neuverschuldung i. H. v. 6,98 Mio. EUR vor. Das
Haushaltsvolumen lag mit rd. 159,65 Mio. EUR auf dem hohen Niveau des Vorjahres.
Vorläufige Haushaltsführung
Zu Beginn des Jahres 2017 lag noch kein rechtskräftiger Haushaltsplan vor. Deshalb
galt § 83 GemO. Die Fortführung der Haushaltswirtschaft war nur in beschränktem
Umfang zulässig. Mit Verfügung des Oberbürgermeisters vom 22.10.2016 wies dieser auf die einschränkenden Maßnahmen hin. Insbesondere neue Maßnahmen des
Vermögenshaushaltes durften noch nicht begonnen werden.

3.4 Ausführung des Haushaltsplanes
Das Ergebnis lag mit rd. 178,2 Mio. EUR über dem Vorjahresergebnis
(+ 26,8 Mio. EUR) und mit ca. 18,6 Mio. EUR über dem Planansatz (+ 12 %).
Der Vermögenshaushalt hat sich um rd. 4,3 Mio. EUR gegenüber dem Planansatz
erhöht. Das Volumen des Verwaltungshaushaltes ist um rd. 14,3 Mio. EUR gegenüber dem Plan angewachsen. Grund für die Erhöhung im Verwaltungshaushalt und
einer daraus folgenden höheren Zuführung an den Vermögenshaushalt von ca.
6,1 Mio. EUR waren u.a. Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (+ 8 Mio. EUR),
höhere Schlüsselzuweisungen des Landes (+ 1,78 Mio. EUR) und Mehreinnahmen
beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (+ 1,39 Mio. EUR). Die Einsparungen bei den Personalausgaben (-1,37 Mio. EUR) konnten Erhöhungen auf der Ausgabeseite, insbesondere bei der Gewerbesteuerumlage (+1,27 Mio. EUR), auffangen.
Die Erhöhung im Vermögenshaushalt ergab sich hauptsächlich durch höhere Ausgaben bei den Baumaßnahmen (+ 1,51 Mio. EUR) und bei den Zuweisungen und
Zuschüssen für Investitionen (+1,44 Mio. EUR).
Auch in den Jahren guter Einnahmesituationen mit einer deutlich höheren Zuführung bleibt der Hinweis, dass der Haushalt der Stadt Lahr sehr stark von
äußeren und wenig beeinflussbaren Bedingungen abhängig ist.
Die Ergebnisverbesserung ist in weiten Teilen der konjunkturellen gesamtwirtschaftlichen Lage zu verdanken.
Die Lenkungsgruppe Haushaltskonsolidierung hat zuletzt im Oktober 2016 getagt; in
2017 hat aufgrund der personellen Situation in der Kämmerei keine Sitzung stattgefunden.
Ziel muss es sein, die Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung dauerhaft zu erhalten.
Die wachsenden Aufgaben mit steigenden Personal- und Sachkosten, ein stetig zunehmender Sozialetat und Zuschussbedarf, wie auch künftig zu erwirtschaftende Abschreibungen, schränken die Flexibilität des Verwaltungshaus-

- 34 haltes ein. Rechtzeitige Überlegungen zu Maßnahmen der Konsolidierung
werden empfohlen.
Aus diesem Grund halten wir es für wichtig, dass die vom Oberbürgermeister eingerichtete Arbeits- und Lenkungsgruppe Haushaltskonsolidierung ihre Arbeit fortführt.
Finanzbericht (Zwischenbericht Haushaltsentwicklung)
Die Stadtkämmerei erstattet dem Gemeinderat regelmäßig Mitte des laufenden
Haushaltsjahres einen Zwischenbericht über die Haushaltsentwicklung. Im Berichtsjahr wurde die Entwicklung der aktuellen Zahlen in der Sitzung am 24.07.2017 dargestellt.
Die Finanzverwaltung rechnete zu diesem Zeitpunkt für das Jahr 2017 mit einer Ergebnisverbesserung von ca. 7,6 Mio. EUR, welche überwiegend aus Mehreinnahmen des Verwaltungshaushaltes, aber auch des Vermögenshaushaltes resultiert.
Insgesamt wurde die Einschätzung vorgenommen, dass die geplante Entnahme aus
der allgemeinen Rücklage entsprechend reduziert werden kann. Auf die einnahmeund ausgabeseitigen Unwägbarkeiten wurde hingewiesen.
Rechnungsergebnis
Im Haushaltsjahr 2017 war der Haushalt planmäßig mit 159.650.000 EUR ausgeglichen. Das Gesamtvolumen lag damit auf dem Niveau des Gesamtansatzes des Vorjahres. Der Vorbericht zum Haushaltsplan entsprach § 3 GemHVO.
Aus dem Rechnungsergebnis ergeben sich folgende Abweichungen gegenüber den
Planansätzen:
Haushaltsansatz

Rechnungsergebnis

in EUR

Mehr

Weniger

gerundet

gerundet

VWH
Einnahmen
Ausgaben

117.050.000
117.050.000

131.255.672,51
131.255.672,51

16.159.317
21.255.577

-1.953.645
-7.049.905

VMH
Einnahmen
Ausgaben

42.600.000
42.600.000

46.945.929,58
46.945.929,58

20.964.250
5.561.170

-16.618.321
-1.215.240

Die einzelnen Einnahme- und Ausgabebereiche sind im Rechenschaftsbericht ab
Seite 6 des Vorberichtes aufgeschlüsselt.

- 35 -

3.4.1 Ergebnisse aus dem Verwaltungshaushalt
Auch im Berichtsjahr wollen wir dem Gemeinderat ergänzende Erläuterungen zu den
Inhalten des Rechenschaftsberichtes geben und die finanziellen Entwicklungen darstellen. Zum Haushaltsverlauf des Jahres 2017 hat das RPA die nachstehenden
Zahlen und Fakten - auch im Blick auf die in der GemO verankerte Etatkontrolle zusammengetragen.
Personalkosten
Die in den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes enthaltenen Personalkosten haben sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:
2013

2014

2015

2016

2017

in EUR
Haushaltsansatz

25.029.200,00

27.076.950,00

28.300.300,00

29.778.100,00

31.552.800,00

Ausgaben
Abweichungen vom HHPlAnsatz

24.405.114,10

25.891.037,76

27.057.526,66

28.723.535,80

30.185.643,00

-624.085,90

-1.185.912,24

-1.242.773,34

-1.054.564,20

-1.367.157,00

-2,49%

-4,38%

-4,39%

-3,54%

-4,33%

677.778,72

1.485.923,66

1.166.488,90

1.666.009,14

1.462.107,20

2,86%

6,09%

4,51%

6,16%

5,09%

in %
Personalkostenentwicklung
gegenüber dem Vorjahr
in %

Die Personalkosten sind in diesem Vergleichszeitraum kontinuierlich angestiegen,
was teilweise auf die Tarif- und Besoldungserhöhungen, aber auch die Schaffung
von zusätzlichen Stellen beispielsweise durch die umfangreichen Baumaßnahmen
auch im Zusammenhang mit der Landesgartenschau oder die Übernahme und den
Ausbau von Aufgaben im Kinderbetreuungsbereich zurückzuführen ist.

- 36 Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Personalkosten in den vergangenen 10
Jahren im Verhältnis zum Volumen des Verwaltungshaushalts:

Das Verhältnis der Personalausgaben zu den Gesamtausgaben des VWH liegt im
Schnitt der letzten 10 Jahre bei ca. 25 %. Blickt man auf die letzten 20 Jahre, so reduzierte sich dieser prozentuale Anteil in der Tendenz (in 2004 lag der Anteil beispielsweise noch bei 28 %).
Die Vergleichszahl des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zu den Personalkosten bei den kreisangehörigen Gemeinden in der Größenklasse 20.000 bis
50.000 Einwohner liegt für das Jahr 2017 mit 683 EUR je Einwohner vor.
Legt man die Zahlen der Stadt Lahr für das Jahr 2017 zugrunde (Stichtag
30.06.2017: 45.993 Einwohner), so ergibt sich ein Durchschnittswert von
656,31 EUR je Einwohner. Damit lagen die tatsächlichen Personalkosten pro Einwohner in diesem Jahr unter dem Landesdurchschnitt.

- 37 Die Gesamtpersonalausgaben i. H. v. 30.185.643,00 EUR sind den folgenden Kostenarten zuzuordnen:

HHJ 2016

HHJ 2017

in EUR

Vorjahresvergleich +/-

Aufwendungen für
ehrenamtliche Tätigkeiten

342.147,70

344.256,80

2.109,10

Besoldung, Vergütungen,
Löhne

20.786.513,37

21.847.114,76

1.060.601,39

Versorgung + ZVK

3.371.658,11

3.571.631,73

199.973,62

Beiträge zur gesetzlichen
Sozialvers.

3.590.597,35

3.808.883,08

218.285,73

606.250,89

557.107,06

-49.143,83

26.368,38

56.649,57

30.281,19

28.723.535,80

30.185.643,00

1.462.107,20

Beihilfen und
Unterstützungen
Personalnebenausgaben
Gesamt

Der Hauptausgabeblock liegt bei der Besoldung, den Vergütungen und Löhnen mit
rund 72 %. Die Beiträge für die Versorgung und zu den gesetzlichen Sozialversicherungen sowie für die Beihilfeumlage an den Kommunalen Versorgungsverband machen einen Anteil von ca. 26 % aus. Diese Anteile bewegten sich in etwa im Bereich
der Vorjahre.
Im Jahr 2017 lagen die Personalausgaben um ca. 1,36 Mio. EUR unter dem kalkulierten Haushaltsansatz. Sie überstiegen daher die anteilig auf die Personalausgaben veranschlagte globale Minderausgabe von 310.000 EUR bei weitem.
Nach § 7 Abs. 1 GemHVO sind Einnahmen und Ausgaben nur in Höhe der im Haushaltsjahr voraussichtlich eingehenden und zu leistenden Beträge zu veranschlagen;
sie sind sorgfältig zu schätzen, soweit sie nicht errechenbar sind.
Die geringeren Personalausgaben entstanden laut Rechenschaftsbericht primär daraus, dass einzelne Stellen durch längere Krankheitszeiten, Inanspruchnahme von
Elternzeit, Auslauf befristeter Arbeitsverträge und Besetzungsverzicht nach dem
Ausscheiden nicht besetzt waren. In den letzten Jahren war die Wiederbesetzung
von Stellen aufgrund der Arbeitsmarktlage oft auch nur zeitverzögert möglich.
Die Entwicklung und Tendenz der Haushaltsansätze und tatsächlichen Personalausgaben der letzten 10 Jahre ergibt sich aus folgender Grafik:

- 38 -

Sachkosten
Bei der Betrachtung des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes bleiben
die inneren Verrechnungen und die kalkulatorischen Kosten unberücksichtigt, weil
sie das Haushaltsergebnis aufgrund der kameralen Verbuchung sowohl auf der
Ausgabenseite wie auf der Einnahmeseite nicht direkt beeinflussen. Im künftigen
NKHR erfahren diese kalkulatorischen Kosten (kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen) einen deutlich höheren Stellenwert. Die Kostenhauptgruppen 5 und 6
schließen 2017 mit einem Ergebnis von 32,41 Mio. EUR ab und liegen damit
189.437 EUR unter der veranschlagten Summe.
Die Sachkosten haben sich in den letzten 10 Jahren wie folgt entwickelt:

- 39 Insgesamt nahm der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand im Jahr 2017 im
Vergleich zum Vorjahr um rd. 476.000 EUR zu.
Im Bereich der Unterhaltungsmaßnahmen für die baulichen Anlagen betrug das
Ergebnis rd. 4,05 Mio. EUR und lag ca. 4 % unter dem Haushaltsansatz. Gegenüber
dem Vorjahr ergibt sich eine deutliche Minderung der Unterhaltungsaufwendungen
(ca. - 27 %). Die Ausgaben im Unterhaltungsaufwand sind abhängig von den im
Haushalt eingeplanten Maßnahmen. In der Tendenz ist dieser Aufwand steigend.

Die Bewirtschaftungskosten für die städtischen Gebäude und Grundstücke liegen
mit ca. 3,28 Mio. EUR erneut unter dem Planansatz (- 0,35 Mio. EUR). Diese Ausgaben liegen seit 2008 regelmäßig und seit 2015 deutlich unter dem Haushaltsansatz.
Aufgrund von weiteren in die Bewirtschaftung der Stadt übernommenen Gebäuden
und Einrichtungen dürfte weiterhin mit einer steigenden Tendenz zu rechnen sein.

- 40 Die Mieten und Pachten (Kostengruppen 53) lagen mit 1,38 Mio. EUR ca. 13 % unter dem Haushaltsansatz. Insbesondere durch die Anmietung von Gebäuden zum
Betrieb von Kindertageseinrichtungen dürfte auch hier mit einer steigenden Tendenz
zu rechnen sein.

Die weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Kostengruppen 57 bis 63) von
ca. 7,0 Mio. EUR liegen rd. 110 TEUR über dem Haushaltsansatz 2017. Gegenüber
dem Vorjahr ergab sich eine Erhöhung von ca. + 14 %.
Im Vergleich der Sachkosten mit anderen Städten ist zu berücksichtigen, dass die
Leistungsvergütung an den Eigenbetriebes Bau- und Gartenbetrieb Lahr sich hier in
voller Höhe wiederspiegelt, während bei anderen Kommunen diese in den inneren
Verrechnungen enthalten sind.

- 41 Die Steuern und Geschäftsausgaben liegen bei rd. 2,7 Mio. EUR und auf dem Niveau des Haushaltsansatzes und mit ca. 11 % über den Vorjahresausgaben.

Bei den Erstattungen des Verwaltungs- und Betriebsaufwandes (Kostengruppen
672 bis 678 ohne innere Verrechnung 679) werden die Planansätze i. H. v. ca.
7,67 Mio. EUR leicht überschritten.

Umlagen, Zuweisungen und Zuschüsse
Durch vielseitige Finanzhilfen wird die Stadt ihrer gesellschaftspolitischen und sozialen Verantwortung gerecht. Der Betrag ist im Jahr 2017 erneut gegenüber dem Vorjahr angestiegen (+ 3,9 %).

- 42 -

Bereich

2012

2013

2014

2015

2016

2017

in EUR
1

2

3

Zuschüsse an Vereine und Verbände
(Vereinsjubiläen, ermäßigte Hallengebühren)
Zuschüsse an Musik-/Gesangvereine u.a.,
Sonderveranstaltungen, Künstlerehrungen
Betriebskostenzuschüsse an Vereine
(Tierschutzverein, DRK, Schwimmbadvereine usw.)

4

Katastrophen-/Bevölkerungsschutz

5

Sportförderung

6

Sonstige kulturelle Projekte
(Stadtpark, Geroldseckerland u.a.)

7

Denkmalpflege, Verschönerung des Stadtbildes, Wohnungsbau

6.879,71

6.247,78

6.341,10

8.623,97

6.808,06

13.208,17

42.035,78

45.596,62

58.517,40

74.109,12

84.189,14

56.980,16

86.164,85

93.164,40

117.175,00

120.596,23

117.797,98

119.423,11

106.272,75

111.028,46

98.696,22

107.011,45

102.096,16

128.309,83

200,00

2.000,00

741,37

15.741,37

741,37

741,37

741,37

741,37

311.595,46

423.266,15

448.192,78

487.378,06

486.350,80

550.711,85

Gemeinwesenarbeit, Drogenberatung,
freie Wohlfahrtspflege, sonst. soziale
Leistungen

213.740,17

161.325,43

245.153,68

195.865,29

191.072,74

229.541,41

10 Kindergärten (Personalkosten, Bauzuschüsse, Mietwerte usw.), Zuschuss
Tageselternverein

5.455.529,58

5.793.239,18

6.000.958,83

7.118.733,92

8.013.179,86

8.224.831,42

5.500,00

10.000,00

10.000,00

10.000,00

10.000,00

10.000,00

78.895,08

66.389,22

65.302,26

67.314,98

61.251,19

52.415,73

121.690,02

203.510,40

13.080,90

-27.747,67

19.222,40

14.581,76

377,96

38,35

38,35

38,35

38,35

38,35

183.730,40

237.029,61

186.026,57

160.847,72

175.579,83

195.064,27

54.840,00

55.000,00

55.000,00

4.193,56

4.193,56

8

9

Schülerhilfe, Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit, verlässliche Grundschule

11 Feuerwehr
12 Familienförderung, Aktion Lahr-Pass
Umlagen (GPA, Zweckverband,
13 Betriebskostenzuschüsse)
14 Landwirtschaft, Umweltschutz
15 Öffentl. Personennahverkehr
16 Öffentliche Grünanlagen, LGS
17 Wasserläufe und Wasserbau
18 Tourismus (Weintourismusprojekt Breisgau)
19 Breitbandausbau (Kostendeckungseinlage
Breitband Ortenau GmbH & Co KG)
20 Zuschuss Dachsanierung Stadthalle
Gesamt

14.308,24

6.667.993,13

7.221.776,97

7.305.224,46

8.323.512,79

9.272.521,44

22.000,00
9.638.349,23

In der laufenden Nr. 1 ist die kostenlose Stellung von Brandsicherheitswachen für
Lahrer Vereine ab dem 01.01.2017 (GR Beschluss 144/2017) i. H. v. ca. 7.800 EUR
enthalten.
Die Zuschüsse für Kindertagesstätten (laufende Nr. 10) sind um rd. 212 TEUR gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Die Entwicklung der letzten 6 Jahre zeigt eine
kontinuierliche Ausgabenerhöhung in diesem Bereich.
In den ausgewiesenen Zahlen ist der Wertansatz für die kostenlose Überlassung der
städtischen Sporthallen und Sportplätze an die Vereine (laufende Nr. 1) nicht enthalten. Berücksichtigt man diese Subventionen, so liegt die Gesamtsumme der Zuweisungen und Zuschüsse um ca. 915.000 EUR höher. Dargestellt ist dieser Posten bei
den inneren Verrechnungen im UA 5500.

- 43 Die indirekten Zuschüsse an die Vereine aufgrund reduzierter Mieten bei der exklusiven Nutzung von städtischen Räumlichkeiten sind ebenfalls nicht darin enthalten.
Diese werden jedoch auch bisher nicht im Rahmen einer inneren Verrechnung gebucht, so dass ein detaillierter Betrag an dieser Stelle nicht benannt werden kann.
Die Abschlusszahlen 2017 der Kostenhauptgruppe 7 „Zuweisungen und Zuschüsse“
werden in der folgenden Tabelle zur Veranschaulichung der Entwicklung im 6 - Jahresvergleich dargestellt.

Entwicklung der Nettoausgaben des VWH
Die Gesamtentwicklung der Nettoausgaben unter Einbezug der Finanzplanungsjahre
wird in nachfolgender Übersicht dargestellt:

Nettoausgaben des VWH

in TEUR

Ergebnis
2016

Ergebnis
2017

Ansatz
2018

FinPlan
2019

FinPlan
2020

FinPlan
2021

113.722

126.255

125.070

125.320

129.560

130.410

ohne innere Verrechnung und kalk. Kosten

Aus dem nachfolgenden Zahlenvergleich ist ersichtlich, für welche wesentlichen
Zwecke die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes eingesetzt wurden bzw. in der
Finanzplanung vorgesehen sind.

- 44 Einnahmen

Die wichtigsten Einnahmegruppen des Verwaltungshaushalts im Vergleich zum Vorjahresergebnis und die Erwartung für die folgenden Haushaltsjahre sind prozentual
zu den Nettoausgaben des VWH in der vorstehenden Grafik dargestellt.
Die Gewerbesteuereinnahmen lagen bei ca. 31,76 Mio. EUR und haben sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 6,4 Mio. EUR erhöht. Damit überstiegen sie auch mit ca.
8 Mio. EUR den Haushaltsansatz i. H. v. 23,75 Mio. EUR.
Der Gewerbesteuerhebesatz wurde zum 01.01.2011 nach mehr als 30 Jahren auf
390 v.H. angepasst. Neben der gesamtwirtschaftlichen Lage wurden durch diese
Hebesatzerhöhung höheren Einnahmen auf Dauer erreicht.
Aus der folgenden Grafik ist abzuleiten, dass die Gewerbesteuereinnahmen aufgrund
der gesamtwirtschaftlichen Umstände nur bedingt planbar sind.
Die Entwicklung der Realsteuern in den letzten 10 Jahren lässt sich dem folgenden
Schaubild entnehmen. Die Auswirkungen der Finanzkrise in 2008 kann man deutlich
erkennen. Die Zahlen befanden sich erst ab dem Jahr 2013 wieder auf dem Niveau
der Jahre vor der Finanzkrise. Die Gewerbesteuereinnahmen des Jahres 2017 stellen eine historische Ausnahme dar.

- 45 -

Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft - Entwicklung des Finanzausgleichs
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung des Finanzausgleichs der letzten
drei Jahre auf.
Den in der Übersicht dargestellten Zahlen liegen u.a. die Festsetzungsbescheide
des Statistischen Landesamtes vom 24.05.2018 und des Finanzamtes Stuttgart vom
16.01.2018 zugrunde. Abweichungen zur Jahresrechnung sind kassentechnisch bedingt, da die Abschlussbescheide des Statistischen Landesamtes erst im Folgejahr
eingehen.
Wie aus der Darstellung ersichtlich, haben sich die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Im Jahr 2017 stieg das Ergebnis
aus Zuweisungen und Umlagen um 965 TEUR auf 27,61 Mio. EUR an.
Diese Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft bewegen sich nach
wie vor auf einem hohen Niveau. Dabei ist nicht zu verkennen, dass die hohen Zuweisungen auf die geringe eigene Steuerkraft zurückzuführen sind.
Die Zuweisungen stellen mit einem Anteil von 47,74 % des Verwaltungshaushaltes
eine sehr bedeutende Säule im Haushalt dar.

- 46 in vollen EUR
Schlüsselzuweisungen
nach der Einwohnerzahl (Investitionspauschale)

nach der mangelnden Steuerkraft

Mehrzuweisung (§ 5 Abs.3 FAG)

nach dem Familienleistungsausgleich

Kindergartenförderung § 29 b FAG

Kleinkindförderung § 29 c FAG

an die Großen Kreisstädte in Verw.Gem.

Sachkostenbeitrag
Hauptschulen

Realschulen

Gymnasien

Förderschulen

Grundschulförderklassen

Schulkindergarten für Sprachbehinderte

Sicherheitsausstattung an Schulen

Zuschüsse für Verkehrslastenausgleich

Zuweisungen zu den Ausbildungskosten

Zuweisungen an Verwaltungsgemeinschaften

Integrationsausgleich

Steuern
Gemeindeanteil Einkommenssteuer

Gemeindeanteil Umsatzsteuer

Summe
abzgl. Finanzausgleichsumlage
abzgl. Gewerbesteuerumlage
abzgl. Kreisumlage
Ergebnis

2015

2016

2017

3.088.707
21.838.899
1.677.055
1.258.531
2.321.322
2.590.549
155.500

3.691.465
24.501.347
2.428.004
1.299.847
2.275.936
2.645.592
157.014

3.862.530
24.791.867
2.088.446
1.348.312
2.264.549
3.082.087
160.979

737.344
391.902
1.041.080
274.635
11.250
26.864
0
138.701
5.376
249.483

736.032
459.000
1.140.652
229.944
12.375
25.680
0
140.931
16.710
252.054

703.232
509.283
1.215.901
308.553
12.000
35.316
0
140.311
11.430
258.308
376.486

15.783.330
2.787.865

16.510.771
2.872.924

17.913.905
3.577.294

54.378.393

59.396.278

62.660.789

12.142.542
4.194.455
15.109.498

12.593.941
4.485.850
15.671.194

13.139.670
5.560.750
16.350.268

22.931.898

26.645.293

27.610.101

Große Teile der Zuweisungseinnahmen, aber auch der zu zahlenden Umlagen,
können nur schwer beeinflusst werden. Dies stellt ein nicht unerhebliches
Risiko der Haushalts- und Finanzplanung dar.

Kostenrechnende Einrichtungen der Stadt Lahr
§ 12 GemHVO bestimmt den Begriff der „Kostenrechnenden Einrichtungen“. Es
handelt sich dabei um Einrichtungen, die in der Regel ganz oder zum Teil aus Entgelten finanziert werden. Die Nutzer zahlen für die erbrachte Leistung und finanzieren somit zumindest einen Teil der anfallenden Kosten.

- 47 besser /
schlechter
1,3





81,6

5,9



14,6

13,0

1,6



796.409,49
462.938,65
561.701,26
229.077,88
242.232,27
217.391,65
406.788,86
756.424,92
313.751,63

46,4
48,7
47,2
40,7
31,7
36,1
41,3
40,9
13,2

50,3
57,8
50,9
43,1
32,6
38,2
46,1
42,6
19,0

3,9
9,1
3,7
2,4
0,9
2,2
4,8
1,7
5,8











453.681,24
523.387,70

295.444,77
320.523,10

36,7
32,8

34,9
38,8

1,8
6,0




18.515,22

19.392,79

877,57

99,2

95,5

3,7



Friedhöfe

906.244,81

1.115.132,77

208.887,96

77,9

81,3

3,4



Hallen
Stadthalle
Schutterlindenberghalle
Kaiserswaldhalle
Festhalle Kuhbach
Bürgerhaus Mietersheim
Geroldseckerhalle
Sulzberghalle
Aktienhof

50.649,56
62.767,50
59.767,18
59.032,50
9.891,50
34.848,75
236.012,20
13.779,78

324.354,86
93.338,04
86.416,82
104.732,74
142.668,12
183.372,77
351.703,63
34.755,24

273.705,30
30.570,54
26.649,64
45.700,24
132.776,62
148.524,02
115.691,43
20.975,46

16,4
60,3
61,5
69,4
5,5
24,6
64,5
23,1

15,6
67,2
69,2
56,4
6,9
19,0
67,1
39,6

0,8
7,0
7,7
13,0
1,4
5,6
2,6
16,6










Einrichtung
Musikschule

Einnahmen
EUR
1.010.546,09

Ausgaben Betriebsverlust Kostendeckungsgrad
EUR
geplant % erreicht
EUR
518.077,82
64,8
66,1
1.528.623,91

Volkshochschule

1.520.256,29

1.862.999,24

342.742,95

75,7

75.729,28

580.544,41

504.815,13

Kindertagesstätten
Am Schießrain
Max-Planck-Str.
Bottenbrunnenstraße
Kanadaring
Kuhbach
Reichenbach
Heiligenstraße
Alleestraße
Lotzbeckstraße

805.473,55
634.098,51
582.585,48
173.187,63
117.073,01
134.461,32
347.390,55
561.666,93
73.512,50

1.601.883,04
1.097.037,16
1.144.286,74
402.265,51
359.305,28
351.852,97
754.179,41
1.318.091,85
387.264,13

Kinderhorte
Eichrodtschule
Luisenschule

158.236,47
202.864,60

Mediathek

Märkte

Der Vorrang der speziellen Entgelte vor Steuern ist in der GemO geregelt (siehe Ziffer 3.4.2 dieses Berichtes). Soweit vertretbar und geboten hat der Gemeinderat die
Gebühren und Entgelte festzusetzen. Die Verwaltung hat eine nach § 14 KAG, an
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen orientierte, realistische Kalkulation vorzulegen,
die auf der Kosten- und Leistungsrechnung basiert.
In der vorstehenden Übersicht soll ergänzend zum Rechenschaftsbericht dargestellt
werden, inwieweit die im Haushaltsplan beabsichtigten Kostendeckungsgrade erreicht wurden. Es kann festgestellt werden, dass die geplanten Kostendeckungsgrade im Jahr 2017 überwiegend erreicht wurden. Die Abweichung von 13 % bei der
Festhalle Kuhbach ergibt sich aus einem höheren Unterhaltungsaufwand.
Im Folgenden haben wir die Entwicklung der letzten 5 Jahre dargestellt:

- 48 Einrichtung
Musikschule

Kostendeckungsgrad in %
2013
2014
2015
64,0
61,7
65,1

2016
62,5

2017
66,1

Volkshochschule

79,5

83,7

84,6

79,8

81,6

Mediathek

12,2

14,4

12,7

14,7

13,0

Kindertagesstätten Ø
Am Schießrain
Max-Planck-Str.
Bottenbrunnenstraße
Kanadaring
Kuhbach
Reichenbach
Heiligenstraße
Alleestraße
Lotzbeckstraße NEU!

49,7
55,3
49,3
57,0
48,0
50,8
49,2
38,0

40,7
49,1
46,1
57,0
45,4
38,6
41,3
36,1
11,7

42,9
49,8
44,0
58,3
40,4
40,1
43,6
37,4
29,5

43,6
44,9
44,5
46,3
46,3
41,9
36,1
45,1
43,7

45,2
50,3
57,8
50,9
43,1
32,6
38,2
46,1
42,6
19,0

Kinderhorte Ø
Eichrodtschule
Luisenschule

42,1
46,4
37,7

37,6
41,2
33,9

37,1
39,7
34,5

36,5
39,6
33,3

36,8
34,9
38,8

Märkte

111,7

117,2

118,3

102,2

95,5

Friedhöfe

67,1

69,5

81,5

67,9

81,3

Hallen Ø *
Stadthalle
Schutterlindenberghalle
Kaiserswaldhalle
Festhalle Kuhbach
Bürgerhaus Mietersheim
Geroldseckerhalle
Sulzberghalle
Aktienhof

38,6
18,1
47,3
56,4
59,9
5,2
22,7
70,1
29,2

37,8
14,0
59,0
44,9
54,1
6,7
26,4
68,7
28,7

47,6
21,1
65,8
58,6
79,4
6,9
35,8
71,6
41,7

43,7
22,1
68,7
66,7
63,6
8,3
14,3
69,2
36,8

42,6
15,6
67,2
69,2
56,4
6,9
19,0
67,1
39,6

* Mittelwerte nach Herausrechnen Industriegleisanlage ab 2016 angepasst

Der Kostendeckungsgrad der Musikschule liegt mit 66,1 % auf einem Hoch der letzten 5 Jahre.
Die Gebühren für die Kinderbetreuungsangebote wurden zum 01.01.2017 erhöht,
was auch von uns im Rahmen der Prüfung in 2016 empfohlen wurde. Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2016 wurde auch eine weitere Erhöhung zum
01.01.2018 beschlossen. Der durchschnittliche Kostendeckungsgrad der Kindertagesstätten liegt jetzt bei 45,2 %.
Bei der Kindertagesstätte Max-Planck-Straße wurde ein deutlich höherer Kostendeckungsgrad im Vergleich zum Plan aber auch zu den letzten Jahren erreicht. Dies
ergibt sich aus höheren Einnahmen aus Betreuungsgebühren und Personalkostenersätzen. Die KiTa Lotzbeckstraße wurde nach der Inbetriebnahme in 2017 erstma-

- 49 lig in den Vergleich aufgenommen. Die KiTa Bürgerpark wurde ab Februar 2018 in
Betrieb genommen und wird ab dem Jahr 2018 im Vergleich berücksichtigt.
Durch Beschluss des Gemeinderates wurde auch die Entgeltordnung für die Überlassung städtischer Veranstaltungsräume ab 1.1.2014 neu gefasst. Die Auswirkungen auf die Kostendeckungsgrade der Hallen sind ab dem Jahr 2015 erkennbar.
Teilhaushalt Soziale Sicherung
Zusammenfassung der in 2017 für soziale Zwecke ausgegebenen Beträge:
Soziale Leistungen der Stadt
in vollen EUR

Allg. Sozialverwaltung
Wohngeldstelle
Rentenstelle

Verwaltungshaushalt
2013

2014

2015

2016

2017

740.130
296.790
71.036

804.947
308.119
73.732

882.635
311.468
75.999

1.035.745
317.948
77.753

1.139.265
299.763
68.412

1.107.956

1.186.798

1.270.102

1.431.446

1.507.440

65.595
89.632
409.872

64.959
90.952
397.760

12.919
94.101
414.956

408.441
5.793.239
4.825.162
840.303
1.676.305

324.519
6.000.959
6.049.618
905.471
1.820.236

348.704
7.118.734
6.126.117
893.462
1.931.149

2.781
91.100
421.051
55.042
342.211
8.013.180
6.913.782
973.051
2.063.870

7.393
92.812
467.612
66.620
385.578
8.224.831
7.541.037
977.069
2.209.660

15.216.504

16.841.271

18.210.243

20.307.514

21.480.052

./. Einnahmen

7.271.920

6.780.033

7.843.081

8.045.098

9.149.545

Nettoaufwand - Zuschussbedarf Epl 4

7.944.584

10.061.239

10.367.162

12.262.416

12.330.507

Hilfemaßnahmen, Projekte
Förderung der freien Wohlfahrtspflege
Gemeinwesenarbeit
Flüchtlings- und Asylbewerberbetreuung
Jugendverbände, Schulsozialarbeit u.a
Zuschüsse Kindergärten
Eigene Einrichtungen - KiTas
Eigene Einrichtungen - Horte
Weitere eigene Einrichtungen *

*Treffpunkt Stadtmühle, Wugendeinrichtungen usw.

Die Bruttoausgaben des Einzelplanes 4 „Soziale Sicherung“ liegen bei 16,4 % des
gesamten Verwaltungshaushaltsvolumens. Die Tendenz der Aufwandssteigerung
setzte sich im Berichtsjahr weiter fort. Die Bruttoausgaben waren rd. 1,2 Mio. EUR
höher als in 2016.
Die Einnahmen haben sich gegenüber dem Vorjahr positiverweise ebenfalls deutlich
um ca. 1,1 Mio. EUR erhöht; der Nettoaufwand stieg daher lediglich um rd. 1 %
(2016: + 18 %; 2015: + 3 %; 2014: + 27 % und 2013: + 7 %).
Deutliche Steigerungen der Bruttoausgaben haben sich bei den eigenen Kindertagesstätten (+ 9 %) ergeben.
Bei den Zuschüssen an Kindertageseinrichtungen anderer Träger lag die Erhöhung
bei + 2,6 %. Bei diesen Zuschüssen ist anzumerken, dass die Aufwendungen immer
erst im Folgejahr abgerechnet werden, aber in 2017 noch nicht alle Aufwendungen
der Jahre 2015 und 2016 vollständig abgerechnet sind.

- 50 Förderung von Kindertageseinrichtungen anderer Träger
Unterabschnitt
4648

Ausgaben
8.224.831,42

2017
Einnahmen

in EUR
Zuschuss

3.398.566,14
Summe 2017
zum Vergleich Summe 2016

8.224.831,42
8.013.179,86

Eigene Kindertageseinrichtungen
UA
Am Schießrain

4640

3.398.566,14
3.260.809,17

2017
Ausgaben

Einnahmen

4.826.265,28
4.826.265,28
4.752.370,69

in EUR
Zuschuss

1.601.883,04
805.473,55
796.409,49

Max-Planck-Straße 4641

1.097.037,16
634.098,51
462.938,65

Bottenbrunnenstraße

4642

1.144.286,74
582.585,48
561.701,26

Kanadaring

4643

402.265,51
173.187,63
229.077,88

Kuhbach

4644

359.305,28
117.073,01
242.232,27

Reichenbach

4645

351.852,97
134.461,32
217.391,65

Heiligenstraße

4650

754.179,41
347.390,55
406.788,86

Alleestraße

4651

1.318.091,85
561.666,93
756.424,92

Lotzbeckstraße

4652

387.264,13
73.512,50
313.751,63

Bürgerpark

4654

124.870,42
0,00

Summe 2017
zum Vergleich Summe 2016

7.541.036,51
6.913.781,83

3.429.449,48
3.028.578,62

124.870,42
4.111.587,03
3.805.517,17

- 51 Die Ausgaben im Bereich der Kindertagesstätten sind bei weitem nicht gedeckt. Die
Entwicklung der Kostendeckungsgrade wird unter 3.4.1 dargestellt. Die deutlich höheren Ausgaben konnten durch höhere Betriebskostenzuschüsse und auch die Beitragserhöhung zum 01.01.2017 weitgehend abgefangen werden.
Betriebskostenzuschüsse
Zum 1. Januar 2009 wurden in den § 29b und 29c FAG Zuweisungen für diesen
Zweck an die Gemeinden aufgenommen. Danach erfolgt die Zuweisung der Betriebskostenförderung für die Tageseinrichtungen an die Standortgemeinden, die
Zuweisungen für die Tagespflege an die Stadt- und Landkreise und zwar jeweils
nach der Zahl und dem zeitlichen Betreuungsumfang der Kinder. Die Zuweisung der
Mittel der klassischen Kindergartenförderung wurde ebenfalls an dieses Prinzip angepasst. Zur Vermeidung von Brüchen erfolgte der Übergang auf die neuen Verteilprinzipen stufenweise bis zum Jahr 2013.
Es sind folgende Zuweisungen eingegangen:
a) für eigene Kindergärten
Kindertagesstätte Schießrain
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)
Projekt „frühe Chancen“bzw. "Sprachkitas"

Kindertagesstätte Max-Planck-Straße
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)
Projekt „Sprachkitas“

Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)
Projekt „Sprachkitas“

Kindertagesstätte Kanadaring
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)
Projekt „Sprachkitas“

Kindertagesstätte Kuhbach
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

Kindertagesstätte Reichenbach
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

Kindertagesstätte Heiligenstraße
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

Kindertagesstätte Alleestraße
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

in EUR

2016
215.948,82
187.521,96
16.667,00
119.211,57
127.155,30
16.667,00
121.165,86
129.724,10
25.000,00
63.025,79
26.972,34
18.750,00
55.697,21
30.825,53
63.025,79
19.265,96
100.645,83
77.063,82
124.585,86
229.907,06

2017
202.011,91
271.000,97
25.000,00
115.877,27
269.618,31
25.000,00
120.874,03
193.572,12
25.000,00
59.961,13
19.357,21
25.000,00
54.250,55
13.826,58
48.539,96
37.331,77
109.452,86
85.724,80
138.005,78
222.607,94

1.768.826,80

2.062.013,19

1.391.319,10
1.816.867,93

1.388.300,59
1.968.737,30

4.977.013,83

5.419.051,08

Kindertagesstätte Lotzbeckstraße

b) für Kindergärten anderer Träger
Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)

- 52 Die Zuwendungen liegen damit ca. 9 % über dem Niveau des Vorjahres.
Das Land hatte den Zuweisungsbetrag pro Kind für die Kleinkindbetreuung (U 3)
nach § 29 c FAG im Jahr 2015 deutlich erhöht. Im Jahr 2017 liegt der Zuweisungsbetrag bei 13.827,02 EUR / Kind. Bei der Haushaltsplanung wurde von ca.
12.700 EUR / Kind ausgegangen.

Personalkostenzuschüsse für Horte und Kernzeitenbetreuung an Schulen
Die Personalkostenzuschüsse des Landes für Horte, Kernzeitenbetreuung an Schulen bzw. Betreuungsangebote im Rahmen der verlässlichen Grundschule sowie für
die flexible Nachmittagsbetreuung wurden nach den jeweiligen Förderrichtlinien bzw.
nach dem kommunalen Finanzausgleich in folgender Höhe gewährt:
in EUR
Zuweisungen Hort
Hort an der Eichrodtschule
Hort an der Luisenschule

01.08.2015-31.07.2016 01.08.2016-31.07.2017
37.119,00
37.119,00

37.119,00
37.119,00

Zuweisungen nach dem FAG:
Hort an der Eichrodtschule
Hort an der Luisenschule

11.725,73
9.771,44

8.565,88
19.987,04

Verlässliche Grundschule:
Eichrodtschule
Luisenschule
GS Sulz

6.870,00
6.870,00
10.305,00

6.870,00
6.870,00
10.305,00

11.550,00
12.375,00
11.000,00
154.705,17

11.550,00
12.375,00
16.500,00
167.260,92

Flexible Nachmittagsbetreuung /
Kommunale Betreuungsangebote
Friedrichschule
Theodor-Heuss
Gutenbergschule

Interkommunaler Kostenausgleich
In § 8a des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) vom 19.3.2009 wird bestimmt,
dass die Standortgemeinde für auswärtige Kinder in Einrichtungen einen Anspruch
auf Kostenausgleich gegenüber der Wohnsitzgemeinde der betreuten Kinder hat.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.12.2009 einem öffentlich-rechtlichen
Vertrag zum interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder
zwischen den Städten und Gemeinden des Ortenaukreises zugestimmt.

- 53 in EUR
Kindertagesstätte Schießrain
Kindertagheim Max-Planck-Straße
Kindertagesstätte Bottenbrunnenstraße
Kindertagesstätte Kuhbach
Kindertagesstätte Reichenbach
Kindertagesstätte Heiligenstraße
Kindertagesstätte Alleestraße

2016

2017

1.572,00
11.282,92
19.926,61
193,50
2.045,83
778,83
1.990,58
37.790,27

115,25
6.503,00
17.439,18
736,88
1.316,08
2.152,75
0,00
28.263,14

Familienförderung
Zur Entlastung von Familien und Alleinerziehenden wurden vom Gemeinderat erstmals ab 01.01.1992 "Richtlinien der Stadt Lahr/Schw. über Maßnahmen der Familienförderung" erlassen. Aufgrund des Bildungs- und Teilhabepaketes beschloss der
Gemeinderat am 26.09.2011 rückwirkend zum 01.09.2011 die vierte Änderung dieser Richtlinien. Eine weitere Änderung der Richtlinien erfolgte durch den Gemeinderat zum 01.09.2012. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 21.11.2016 wurde die
Richtlinie für die Zukunft ab dem 01.09.2017 aufgehoben.
Die Ausgaben in diesem Bereich haben sich durch Leistungen des Bildungs- und
Teilhabepaketes bzw. Förderleistungen nach § 24 SGB VIII (Jugendhilfe) in den letzten Jahren deutlich reduziert.
Ab dem Jahr 2015 werden die Familienförderungszuschüsse unter der Haushaltsstelle 1.4648.700000 im Rahmen der Betriebskostenzuschüsse an die kirchlichen
und freien Träger abgerechnet. Mit der Umstellung auf die Betriebskostenförderung
(Beschluss des Gemeinderats vom 26.01.2015) erfolgt ein Ausgleich über die festgesetzten Betriebskosten und keine direkte Erstattung mehr.
Der Betrag der Familienförderung, welcher durch die kirchlichen und freien Träger
gewährt wird, lässt sich nicht ohne weiteres beziffern. Insofern ist ein Vergleich mit
den Vorjahren an dieser Stelle nicht mehr möglich.
Für den Besuch eigener Einrichtungen wurde für das Jahr 2017 ein Betrag von
1.719 EUR als Familienförderung verbucht. Die Verbuchung erfolgte unter der
Haushaltsstelle Lahr-Pass. Die folgenden Gesamtausgaben Lahr-Pass wurden daher um diesen Betrag bereinigt.
Lahr-Pass
Als Ergänzung zur Familienförderung wurde durch den Gemeinderat die Einführung
eines Lahr-Passes (Familien- und Sozialpass) ab dem 01.09.2007 beschlossen.
Einkommensschwachen Familien und Einzelpersonen soll der Besuch von städtischen Einrichtungen und unterschiedlichen Veranstaltungen ermöglicht werden.
Mit Beschluss vom 30.05.2011 hat der Gemeinderat aufgrund des Bildungs- und
Teilhabepaketes den Geltungsbereich des Lahr-Passes geändert. Es entfallen die
bisherigen Ermäßigungen für den Mittagstisch in Schulen, Schullandheimaufenthalte

- 54 und Klassenfahrten. Diese Aufwendungen werden nunmehr über das Bildungs- und
Teilhabepaket bezuschusst. Die Änderungen kamen ab 01.10.2011 zum Tragen.

Der Haushaltsansatz von 65.000,00 EUR wurde im Jahr 2017 deutlich unterschritten. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass von der Volkshochschule noch
nicht alle Maßnahmen des Jahres 2017 mit dem Amt für Soziales, Schulen und
Sport bis zur Erstellung der Jahresrechnung abgerechnet wurden.

in EUR
Haushaltsansatz
Gesamtausgaben:
davon
Musikschulbesuch
Ferien- und Freizeitmaßnahmen
Stadtparkbesuch
Bäderbesuch
Kulturveranstaltungen
Volkshochschule
Landesgartenschau 2018

2016

2017

58.000,00
58.993,19
27.229,14
90,00
1.045,75
7.782,30
375,00
22.471,00
0,00

65.000,00
50.316,93
27.070,71
245,00
1.191,25
7.258,35
693,50
11.851,00
2.007,12

Weitere Informationen zum Bereich „Soziale Sicherung“ enthält der ausführliche Arbeitsbericht des Fachamtes (Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport vom
08.05.2018).

3.4.2 Grundsätze der Einnahmebeschaffung
Die Rangfolge der Deckungsmittel ist in § 78 Abs. 2 GemO geregelt. In der ersten
Stufe werden die "sonstigen Einnahmen" eingeordnet. Dann folgen die speziellen
Leistungsentgelte (2. Stufe), die kommunalen Steuereinnahmen (3. Stufe) und die
Kredite. Die Einnahmepolitik ist grundsätzlich nach diesen Normen auszurichten.

- 55 Bezogen auf die Haushaltsrechnung 2017 ergibt sich das folgende Bild.

Gesamteinnahmen des VWH und VMH

in EUR

178.201.602,09

100,0%

108.348.976,37

60,8%

6.649.838,72

3,7%

Steuern
(Grundsteuer, Gewerbesteuer, andere
Steuern, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer u.a.)

63.202.787,00

35,5%

zzgl. Kredite aus Haushaltsrest Vorjahr

0,00

davon:
Sonstige Einnahmen
(Abschreibungen, Zinsen, Bußgelder,
innere Verrechnungen, Mieten, Zuschüsse
aller Art, Säumniszuschläge, Ersatz von
Sachausgaben, Gewinnanteile, Konzessionsabgaben, Zuweisungen aus FAG, Zuführung
vom VWH, Rücklageentnahmen u.a.)
Spezielle Leistungsentgelte
(Verwaltungs- und Benutzungsgebühren,
ähnliche Entgelte, Beiträge, Leistungen
der Regiebetriebe u.a.)

Die Entwicklung der letzten 5 Jahre stellt sich wie folgt dar:
in EUR
Gesamteinnahmen VWH + VMH
Sonstige Einnahmen
Spezielle Leistungsentgelte
Steuern
Kredite aus Haushaltsresten VJ

2013
127.151.686
74.480.545
5.856.771
46.814.370
1.830.000

2014
123.476.318
71.291.606
6.026.971
46.157.741
1.900.000

2015
135.962.079
78.625.537
7.149.978
50.186.564
1.800.000

2016
151.357.337
91.253.234
7.021.222
53.082.881
1.600.000

2017
178.201.602
108.348.976
6.649.839
63.202.787
0

Der Anteil der sonstigen Einnahmen liegt in etwa auf dem Niveau der Vorjahre
(2016: 60,3 b%; 2015: 57,8 %).

Bei der Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten ist auf die Leistungskraft der Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen. Der Vorrang der speziellen Entgelte zur Leistungskostendeckung gegenüber den Steuern als allgemeine Deckungsmittel ohne
direkte Gegenleistung resultiert aus dem Grundsatz, dass der wirtschaftliche Vorteilsausgleich der Nutzung einer kommunalen Einrichtung - soweit vertretbar und
geboten - durch den Leistungsempfänger erfolgen soll.

- 56 -

3.4.3 Verfügbare Mittel des Vermögenshaushalts
in EUR
a) Übertragung von Haushaltsausgaberesten aus dem HHJ 2016
b) reguläre Ausgabeansätze HHJ 2017
c) über- und außerplanmäßige Ausgaben
Deckung durch Mehreinnahmen Verwaltungshaushalt
Deckung durch Einsparungen im Verwaltungshaushalt
Deckung durch Mehreinnahmen im Vermögenshaushalt

12.153.100
42.600.000

Gesamt

57.228.934

2.096.725
325.114
53.995

Die regulären Haushaltsansätze des Vermögenshaushaltes für das Jahr 2017 liegen
um rd. 4,5 Mio. EUR unter denen des Vorjahres. Die Haushaltsausgabereste des
Vermögenshaushaltes nahmen im Vergleich zum Vorjahr um rd. 8,1 Mio. EUR auf
20.246.500 EUR zu und betragen somit ca. 48 % des Haushaltsansatzes.
Ein umfangreicher Abbau der Haushaltsreste ist erneut entgegen der Zielsetzung
nicht erfolgt.
Die Ausgabeschwerpunkte lagen neben den Zuschüssen an die LGS Lahr 2018
GmbH für die Landesgartenschau 2018 und das Zukunftsinvestitionsprogramm
(Sporthalle+, KiTa+ u.a.) auch bei Maßnahmen zur Erweiterung der Schulen und
zum Ausbau von Kindertagesstätten, bei Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen der
Straßen (Kreuzstraße, Bahnhofsvorplatz, Kanadaring usw.) und der Stadtsanierungsmaßnahme Tonofenfabrik.
Außerdem wurde im Jahr 2017 auch ein Investitionszuschuss i. H. v. 625.000 EUR
für die Modernisierung des Bahnhofes geleistet.
Das folgende Schaubild zeigt im Vergleich die Planzahlen und den Ausgabenvollzug
(ohne Berücksichtigung der Umschuldung und der Haushaltsreste aber einschließlich der über- und außerplanmäßig bewilligten Ausgaben). Dem Gemeinderat soll
damit vermittelt werden, wie die Haushaltsplanvorgaben hinsichtlich der Ausgabenblöcke in Summe umgesetzt wurden.

- 57 -

Für den Erwerb von Grundstücken, Beteiligungen und weiterem Anlagevermögen
wurden im Jahr 2017 ca. 1,7 Mio. EUR aufgebracht. Hierin sind auch außerplanmäßige Ausgaben für die Beteiligung an der Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (45
TEUR) sowie die Container für die Kindertagesstätte Sulz (360 TEUR) enthalten.
Die investiven Ausgaben des Hochbaus lagen mit 2,7 Mio. EUR ca. 2 Mio. EUR unter dem Ansatz des Vorjahres. Die Mehrausgaben gegenüber dem Planansatz ergaben sich insbesondere bei den baulichen Maßnahmen des Schlachthofes und des
stadtgeschichtlichen Museums. Außerdem entstanden nicht geplante Ausgaben
i. H. v. ca. 90 TEUR für ein redundantes Heizsystem zur Ergänzung der Pelletheizung im Rathaus II.
Die tatsächlichen Ausgaben bei der Abteilung Tiefbau stiegen im Vergleich zum Vorjahr um ca. 2,9 Mio. EUR auf rd. 7,2 Mio. EUR. Der größte Ausgabenblock lag mit
4,1 Mio. EUR bei Straßenbaumaßnahmen, insbesondere für den Kreisverkehr Dr. Georg-Schaeffler-Straße und den Bahnhofsvorplatz. Für die Stadtsanierung ergaben
sich Ausgaben von 2,1 Mio. EUR unter anderem für die nördliche Altstadt und den
Kanadaring. Im Umfeld der Landesgartenschau wurden ca. 0,9 Mio. EUR für den
Ausbau und die Parkierungsanlagen im Mauerfeld und in der Breigaustraße investiert.
Die Plan Abweichung ist beim Tiefbau vor allem aufgrund der überplanmäßige Ausgaben beim Kreisverkehr Dr.- Georg-Schaeffler Straße (+ ca. 340 TEUR) und beim
Bahnhofsvorplatz (+ ca. 390 TEUR) entstanden.

- 58 Die Investitionszuschüsse lagen mit 31,4 Mio. EUR ca. 5 % über dem Ansatz. Die
Überschreitung kam im Wesentlichen durch die Übertragung von Anlagen im Bau an
die LGS Lahr 2018 GmbH in Höhe von ca. 1,7 Mio. EUR zustande. Die GmbH erhielt
Zuschüsse für die Landesgartenschau (Rahmen- und Kostenplan), dem Zukunftsinvestitionsprogramm und den Erfolgsplan der GmbH i. H. v. 23,9 Mio. EUR. Für die
nicht benötigten Mittel wurden erstmalig Haushaltsreste gebildet.

3.4.4 Analyse und Perspektive des Vermögenshaushalts
Aufgrund der außerordentlich guten Einnahmeentwicklungen im Verwaltungshaushalt konnte im Jahr 2017 ca. 23,1 Mio. EUR an den Vermögenshaushalt (VMH) abgeführt werden. Die Zuführungsrate finanzierte zu rd. 49 % den Vermögenshaushalt.
Die Mindestzuführung konnte damit weit überschritten werden.
Der Rücklage wurden ca. 7,5 Mio. EUR wie geplant zum Ausgleich des Vermögenshaushalts entnommen. Eine Kreditaufnahme musste jedoch nicht wie vorgesehen (Plan: 9,23 Mio. EUR) erfolgen.

In den Folgejahren ab 2018 sind laut Haushaltsplan / Finanzplanung (Haushaltsplan
2018) weiterhin hohe Ausgaben, insbesondere für anstehende Baumaßnahmen und
Investitionsförderungen (siehe Grafik S. 60), geplant.
Die voraussichtlichen Ausgaben werden nach der Haushaltsplanung 2018 mit ca.
30,7 Mio. EUR weiterhin auf einem hohen Niveau liegen. Trotz der Rücklagenentnahmen ergibt sich weiterhin ein freier Rücklagenbestand. Ab 2018 ist jedoch keine
weitere Rücklagenentnahme mehr vorgesehen. Für die Finanzierung des Vermögenshaushaltes sind Kreditaufnahmen bis 2020 geplant.

- 59 Die Verschuldung der Stadt liegt weiterhin deutlich über dem Landesdurchschnitt.
Die Aufnahme weiterer Kredite belastet zusätzlich künftige Haushalte. Für eine
nachhaltige Haushaltsführung muss das beschlossene Finanzierungs- und Entschuldungskonzept mit der vorgegebenen Netto-Neuverschuldungsgrenze konsequent eingehalten werden.
Trotz der guten Entwicklung der Nettozuführung des Verwaltungshaushaltes
und der entfallenen Kreditaufnahme in 2017 sehen wir weiterhin die Notwendigkeit einer strukturellen Haushaltskonsolidierung, insbesondere auf der
Ausgabeseite.
Unter anderem wird es eine Herausforderung der kommenden Jahre sein, der Tendenz steigender Personal- und Sachkosten in einem Umfeld zunehmender Aufgaben
und Einrichtungen (vor allem im Bereich der Kinderbetreuungsangebote) entgegenzuwirken, um auch im zukünftigen neuen kommunalen Haushaltsrecht den Haushaltsausgleich zu erreichen.
Die großen Teile der Einnahmeseite im konsumtiven Bereich (Verwaltungshaushalt)
sind von externen Faktoren abhängig, welche die Stadt nur sehr wenig beeinflussen
kann. Die kommunalen Steuern, Gebühren und Entgelte wurden in den letzten Jahren in verschiedenen Bereichen angepasst.
Es ist auch zu berücksichtigen, dass in der laufenden Haushaltsführung den Verbesserungen auf der Einnahmeseite oft Verschlechterungen auf der Ausgabeseite
(Mehrkosten bei Baumaßnahmen, Außerplanmäßige Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen) gegenüber stehen.
Ob die Zuführungen an den investiven Bereich (Vermögenshaushalt) auch in
Zukunft wie geplant bzw. darüber hinaus erwirtschaftet werden können, hängt
zum einen von den externen Faktoren, aber auch von einer vorsichtigen Planung und einer wirtschaftlichen Haushaltsführung ab.
Die folgende Grafik zeigt die wichtigsten Ausgabengruppen, prozentual zu den Gesamtausgaben des VMH. Insgesamt werden die Baumaßnahmen und die Investitionsförderung nach der Finanzplanung (HHPlan 2018) im Jahr 2018 und 2019 weiterhin ein hohes Niveau von bis zu 86 % der Ausgaben des Vermögenshaushalts erreichen. Im Jahr 2021 werden dies voraussichtlich nur noch ca. 25 % der Ausgaben
des Vermögenshaushalts sein.

- 60 -

3.4.5 Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Die Zulässigkeit von über- und außerplanmäßiger Ausgaben ist in
§ 84 Abs. 1 GemO geregelt. Ausgabeansätze lassen sich in großen Teilen zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nur grob kalkulieren bzw. schätzen. Überschreitungen
im jeweiligen Haushaltsjahr sind deshalb unvermeidlich.
§ 26 GemHVO befasst sich mit der Bewirtschaftung und Überwachung der Ausgaben. Die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel sind so zu verwalten, dass sie zur
Deckung aller Ausgaben ausreichen.
Entscheidend ist, dass die bewirtschaftenden Dienststellen rechtzeitig den Mehrbedarf erkennen und diesen bei der Kämmerei mit einem Deckungsvorschlag unverzüglich anmelden.
Im Haushaltsjahr 2017 wurden nachstehende über- und außerplanmäßige Ausgaben
genehmigt:

- 61 in EUR
Genehmigung durch
den Gemeinderat
den Haupt- und Personalausschuss/Ortschaftsrat
den Oberbürgermeister
durch eine Eilentscheidung

VWH

VMH

13 Anträge

731.850,00

2.123.900,00

10 Anträge

518.000,00

231.700,00

-

den Oberbürgermeister/
Beauftragten

407 Anträge

1.039.651,96

424.113,87

Gesamt

430 Anträge

2.289.501,96

2.779.713,87

Gesamthaushalt *

Vorjahr
Gesamthaushalt Vorjahr

5.069.215,83

472 Anträge

3.004.566,72

818.845,00

3.823.411,72

Die Anzahl der Anträge von den Fachämtern liegt weiterhin auf einem hohen Niveau.
Die genehmigte Summe an über- und außerplanmäßigen Ausgaben hat sich im Vergleich zum Vorjahr wieder deutlich erhöht und lag bei 5,07 Mio. EUR. Sie bezog sich
sowohl auf Ausgaben des Verwaltungshaushaltes wie auch des Vermögenshaushaltes.
Diese 5,07 Mio. EUR wurden zu ca. 69 % aus Mehreinnahmen (2016: 57 % bei
3,8 Mio. EUR) finanziert. Diese 3,5 Mio. EUR standen dadurch am Ende des
Jahres nicht mehr für die Zuführungsrate des Verwaltungshaushaltes bzw. eine reduzierte Entnahme aus der Rücklage oder Schuldentilgung im Vermögenshaushalt zur Verfügung. Bei den über-/außerplanmäßigen Ausgaben sollte konsequent auf eine vorrangige Deckung durch Einsparungen auf der Ausgabenseite geachtet werden.
Durch die Anträge sollen die Einhaltung der Zuständigkeit nach der Hauptsatzung
bzw. Zuständigkeitsordnung sowie eine wirksame Haushaltsüberwachung durch die
Kämmerei gewährleistet werden.
Für die unterjährige Überwachung der Haushaltsansätze und gegebenenfalls Anpassung dieser, ist es wichtig, dass die Anträge von den Fachämtern so zeitnah wie
möglich und zwar vor dem Eingehen von Verpflichtungen der Kämmerei zugehen.

- 62 Aus den vorgelegten Listen der Kämmerei lässt sich erkennen, dass 91 % der Mehrausgaben erst im letzten Quartal des Jahres bzw. Anfang des Folgejahres 2018 genehmigt wurden.
In der Verfügung des Oberbürgermeisters zum Finanzierungs- und Entschuldungskonzept vom April 2015 wurde darauf hingewiesen, dass die Genehmigungen für
über- / außerplanmäßige Ausgaben rechtzeitig vorab, also vor der Auftragserteilung
bzw. dem Eingehen einer Verpflichtung einzuholen sind.
Im Verwaltungshaushalt ergeben sich hohe über-/außerplanmäßigen Ausgaben in
den nachstehenden Ausgabengruppen:
in EUR gerundet

50/51
52
56
57-63
65
67

Gebäude- und Anlagenunterhaltung
Inventarunterhaltung
Besondere Aufwändungen Beschäftigte*
Weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben
Geschäftsbedarf/Dienstreisen
Kostenerstattung an BGL

2017
509.130
454.848
119.750
271.594
194.250
463.960

* Ausgehuniformen Feuerwehr

3.5 Kassenmäßiger Abschluss
Nach § 39 Abs. 1 GemHVO besteht die Jahresrechnung neben der Haushalts- und
Vermögensrechnung auch aus dem kassenmäßigen Abschluss, der wiederum enthalten muss
a) die Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben,
b) die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben bis zum Abschlusstag,
c) die Kasseneinnahme- und Kassenausgabereste
insgesamt und je gesondert für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie
das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge.
Im kassenmäßigen Abschluss werden alle Zahlungsvorgänge ausgewiesen. Die
Stadtkasse weist nach, welche Kassenanordnungen ihr erteilt wurden, welche Beträge einnahme- und ausgabeseitig "geflossen" sind und inwieweit Kassenreste gebildet werden mussten. Als buchmäßiger Kassenbestand ist der Unterschied zwischen der Summe der Ist-Einnahmen und der Summe der Ist-Ausgaben auszuweisen.
Die Geldbestände werden in der Stadtkasse - Einheitskasse - nachgewiesen.

- 63 Buchmäßige Kassenbestände zum 31.12.2017 in EUR
Hauptkasse
Hospital- und Armenfondskasse
Abwasserverband Raumschaft Lahr
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr -BuKr. 2000
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr -BuKr. 4000
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Vorrat

Vorgriff

25.777.110,94
840.164,35
398.903,35
1.201.968,01
2.199.933,29

1.307.801,31
28.323.979,95
./. Vorgriff 3.401.901,30
Gesamt-Vorrat 24.922.078,65

3.401.901,30

Am 14.12.2009 beschloss der Gemeinderat, die Eigenbetriebe „Bäderbetrieb der
Stadt Lahr“ und „Versorgung und Verkehr Lahr“ im Wege der Übernahme zusammenzuführen. Aufgrund dieser Entscheidung ist für den Eigenbetrieb „Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr“ ein Wirtschaftsplan nach eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften aufzustellen. Da handelsrechtlich nach der Zusammenfassung nur noch ein
Eigenbetrieb vorliegt, besteht die Verpflichtung zur Erstellung einer Handelsbilanz
und nach den eigenbetriebsrechtlichen Vorschriften zur Erstellung einer Spartenrechnung. Eine steuerliche Verrechnungsmöglichkeit der beiden BgA „Bäder“ und
„VVL“ besteht laut verbindlicher Auskunft des Finanzamts vom 21.08.2009 jedoch
nicht, vielmehr sind für die BgA eigene Steuerbilanzen aufzustellen.
Aus diesen Gründen werden die Kassengeschäfte der beiden BgA im Rahmen der
Einheitskasse von der Stadtkasse als zwei Sonderkassen erledigt.
Das Regionale Rechenzentrum Baden-Franken hat am 06.04.2018 gem.
§ 11 Abs. 2 GemKVO bescheinigt, dass während des Haushaltsjahres 2017 die dem
automatisierten Anordnungs- und Feststellungsverfahren (§ 11 Abs. 1 GemKVO)
zugrunde gelegten Daten mit gültigen Programmen ordnungsgemäß verarbeitet und
gespeichert worden sind und dass die Datenausgabe vollständig und richtig ist.

3.6 Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse
In den Haushaltssatzungen wird der Höchstbetrag der Kassenkredite festgesetzt.
Für das Haushaltsjahr 2017 beliefen sich die Höchstbeträge für die in der Einheitskasse verbundenen Kassen auf:
Hauptkasse
Hospital- und Armenfondskasse
Abwasserverband Raumschaft Lahr
Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

2.500.000 EUR
750.000 EUR
7.500.000 EUR
2.000.000 EUR

- 64 Kontokorrentzinsen fielen im Jahr 2017 keine an. Die Girostände wiesen das Jahr
über stets Guthaben aus. Ab dem 01.07.2017 wurden von der Volksbank und ab
dem 01.11.2017 von der Sparkasse erstmals Negativzinsen auf bestehende Guthaben erhoben. Diesen wurden (teilweise) auf der Finanzposition 1.9100.807100 verbucht. Für das Jahr 2017 fielen Zahlungen von 9.365,22 EUR an. Die Zahlungen für
Dezember 2017 wurden erst im Jahr 2018 verbucht.
Auf 40 Tagesabschlüssen mussten noch einzelne Unterschriften ergänzt werden.
Auch die Nummerierung der Tagesabschlüsse wurde nochmals überprüft und angepasst.
Einzelne unterjährige Tagesabschlüsse enthielten Differenzen, welche zum Jahresende ausgeglichen waren. Die Differenzen entstanden beispielsweise nachdem
durch die Stadtkasse versäumt wurde anstehende elektronische Datenstapel anzustoßen. Einer der Tagesabschlüsse wurde laut der Stadtkasse über drei Buchungstage hinweg erstellt, nachdem die Verarbeitung elektronischer Kontoauszüge
wegen technischer Probleme nicht verfügbar war.
Als Auslagenersatz für Arbeitsposten machten die Banken 31.405,75 EUR (Vorjahr
28.469,43 EUR) geltend.
Längerfristig zur Verfügung stehende Kassenmittel wurden während des Jahres
noch als Festgelder angelegt. Bund, Länder, Kommunen sowie bankähnliche Kunden sind ab dem 01.10.2017 nicht mehr vom freiwilligen Einlagensicherungsfonds
geschützt. Entsprechend wurde aus Gründen der Kassensicherheit auf weitere
Geldanlagen verzichtet. Die Gelder wurden bevorzugt auf die Konten der Sparkasse
und Volksbank übertragen, da dort eine zusätzliche Sicherheit im Rahmen der Institutssicherung besteht. Zum 31.12.2017 waren keine Mittel als klassische Fest- oder
Tagesgelder mehr angelegt, außer auf dem Rahmenkonto Ost.
Die Zinserträge für Fest- und Tagesgelder beliefen sich auf nur noch 9.867,17 EUR
(Vorjahr 63.313,94 EUR). Die Auswirkungen durch die Änderung der Einlagensicherung und die Niedrigzinsen zeigen sich deutlich. Die angefallenen Negativzinsen
zehren diese Zinseinnahmen letztlich fast ganz auf.
Es wurde zum Jahresende ein Betrag von 1,0 Mio. EUR auf dem städtischen Rahmenkonto Ost angelegt, um dort die derzeitige Zinslast gegenüber dem Geldinstitut
zu reduzieren. Im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Betrachtung erscheint die
Vorgehensweise günstiger für die Stadt Lahr, als die externe Anlage von Festgeld.
Der Sollzinssatz liegt deutlich über dem Marktzinssatz für Festgeldanlagen und wird
auch in dieser Höhe zur Verrechnung gebracht. Durch die Stadt erfolgt jedoch ohnehin eine vollständige Erstattung der für das Rahmenkonto zu zahlenden Zinsen. Ein
Wegfall dieser Erstattung müsste dann zu einer neuen Festlegung der Zinshöhe führen. Unter den geänderten Bedingungen der Einlagensicherung kann diese Geldanlage ohnehin nur bis zum Ausgleich des vorhandenen Defizits genutzt werden.

- 65 Im Rahmen der gesichteten Unterlagen ergaben sich keine Auffälligkeiten für eine
fehlende Zahlungsbereitschaft der Stadtkasse.

3.7 Kassenprüfung / Kassenüberwachung § 112 Abs. 1 Nr. 2 GemO
Die nach der GemPrO jährlich vorgeschriebene Kassenprüfung fand am 22.11.2017
statt. Der hierüber erstellte Prüfungsteilbericht 12/2017 wurde dem Oberbürgermeister vorgelegt.
Das auf dem Tagesabschluss vom 21.11.2017 ausgewiesene Kassenist der Einheitskasse in Höhe von 30.223.060,61 EUR entspricht den Bankauszügen. Unter
Berücksichtigung der Schwebeposten stimmt dies mit dem Kassensoll überein. Diese wurden bis zum Vollzug überwacht.
Kassensoll und Kassenist beim Handvorschuss stimmten ebenfalls überein. Es waren nur Gelder aus Handkassenabrechnungen und der Wechselvorschuss vorhanden. Ausgaben wurden in den vergangenen Jahren hierüber nicht getätigt, weshalb
der Handvorschuss als entbehrlich betrachtet wird.
Seit Anfang April 2017 wird der Kassenbaustein aus SAP bei der Stadtkasse verwendet. Es waren Bareinzahlungen im Tresor vorhanden. Kassensoll und Kassenist
der Einzahlungen betrugen am Tag der Kassenprüfung je 893,38 EUR. Aufgrund der
Kassenprüfung wurden vom Kassenverwalter Vorgaben zum Umgang mit Einzahlungen über den Kassenbaustein in Ergänzung zur DA Stadtkasse festgelegt, unter
anderem zum Bargeldbestand und Wechselgeldvorschuss.
Zum Prüfungszeitpunkt waren Festgelder (Geldanlage auf dem Rahmenkonto) in
Höhe von insgesamt 400.000,- EUR vorhanden. Auf unsere Empfehlung soll der angelegte Betrag um weitere 700.000,- EUR erhöht werden. Nach der Reform der Einlagensicherung wurden die Gelder auf Grund der zusätzlichen Institutssicherung bei
der Volksbank/Sparkasse (kein Geldanlageangebot) auf den Girokonten vorgehalten. Weitere Festgelder oder Tagesgelder waren daher nicht vorhanden.
Die offenen Forderungen (Kasseneinnahmereste) betrugen zum 31.12.2016
im Verwaltungshaushalt 2.023.416,42 EUR und im Vermögenshaushalt
187.469,54 EUR.
Die Bestände an Scheckvordrucken stimmten mit den Aufzeichnungen im Bestandsverzeichnis überein. Die Abholung von Schecks wurde nachvollzogen.
In der Planung der Girostände zum Zeitpunkt der Kassenprüfung wurde für die Landesgartenschau ein Mittelabfluss von monatlich 2 Mio. EUR geplant. Das städtische
Geldanlagekonzept sollte dennoch weiterhin strategisch auf die Vermeidung von
Negativzinsen ausgerichtet werden.

- 66 Das Thema Kassensicherheit und Personalsicherheit sollte weiterhin verfolgt werden. Es wurden stichprobenhaft manuelle EBSec-Buchungen geprüft. Weitere interne Kontrollen sind durch geeignete Maßnahmen in der Stadtkämmerei sicherzustellen.
Abschließende Bestätigung der Kassenprüfung:
Für die geprüften Schwerpunkte und Stichproben kann festgestellt werden, dass die
Bücher nach den Grundsätzen der GemKVO geführt werden. Die erforderlichen Belege sind vorhanden und entsprechen nach Form und Inhalt den Vorschriften. Die
Kassensicherheit war in diesem Zusammenhang gewährleistet und die geprüften
Kassengeschäfte wurden ordnungsgemäß erledigt.

3.8 Handvorschüsse und Zahlstellen
Nach der Gemeindeprüfungsordnung sind die Zahlstellen mit einem Jahresumsatz
von über 2.000 EUR in einem Turnus von 2 Jahren zu prüfen; alle weiteren Zahlstellen sind in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen. Bei Handvorschüssen mit
mehr als 500 EUR ist ebenfalls in einem angemessenen Zeitintervall eine Überprüfung vorzunehmen.
Mit der aktuellen Änderung der GemPro zum 30.03.2018 kann künftig eine risikoorientierte Betrachtung erfolgen. Zahlstellen sollen spätestens nach 4 Jahren überprüft
werden. Für die Prüfung von Handkassen besteht dann keine Verpflichtung mehr.
Im Jahr 2017 wurden 7 Zahlstellen über 2.000 EUR Jahresumsatz; 2 Zahlstellen unter 2.000 EUR Jahresumsatz und 11 Handvorschüsse geprüft.
Dabei wurden neben den Kassenbeständen auch stichprobenweise die Einhaltung
der Dienstanweisungen, insbesondere in Bezug auf die Kassensicherheit und die
Ablieferungspflicht betrachtet. In Einzelfällen wurden lediglich geringfügige Fehlbeträge bzw. Kassenüberschüsse festgestellt, welche auszugleichen waren. Im Rahmen der Prüfungen werden regelmäßig auch Abläufe bei der Führung der Handvorschüsse und Zahlstellen in Frage gestellt bzw. mit den Fachbereichen optimiert.

3.9 Haushaltsreste
Haushaltseinnahmereste dürfen nur für Zuweisungen und Zuschüsse zu Investitionen und zur Förderung von Investitionen Dritter, für Beiträge und ähnliche Entgelte
und aus der Aufnahme von Krediten gebildet werden, soweit der Eingang der Einnahme im folgenden Jahr gesichert ist (§ 41 Abs. 2 GemHVO). Im Verwaltungshaushalt ist die Bildung von Haushaltseinnahmeresten somit nicht zulässig.
Die Übertragbarkeit von Haushaltsausgabeansätzen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt wird durch § 19 GemHVO geregelt.
Im Vermögenshaushalt bleiben die Ausgabeansätze bis zur Fälligkeit der letzten
Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längs-

- 67 tens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann.
Im Verwaltungshaushalt können Ausgaben für übertragbar erklärt werden, wenn die
Übertragbarkeit eine sparsame Bewirtschaftung der Mittel fördert. Diese Haushaltsausgabeansätze bleiben bis längstens zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres
verfügbar. Über- und außerplanmäßig genehmigte Ausgaben sind übertragbar, wenn
sie bis zum Ende des Haushaltsjahres in Anspruch genommen, jedoch noch nicht
geleistet worden sind.
Das Rechnungsergebnis wird durch Haushaltsreste entscheidend beeinflusst. Deshalb genehmigt der Gemeinderat alle neu zu bildenden Reste und erfüllt damit seine
Steuerungsfunktion. Diese Praxis dient auch der Haushaltsklarheit und erleichtert
den Überblick über den Etatvollzug.
Der Gemeinderat hat am 16.04.2018 die Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen und zwar
im VWH mit Ausgaben
im VMH mit Einnahmen
mit Ausgaben

von
von
von

4.538.500 EUR
6.265.000 EUR
20.246.500 EUR.

Im Haushaltsjahr 2017 sind rd. 48 % des regulären Ausgabeetats des VMH ins
nächste Jahr übertragen worden. Die Haushaltseinnahmereste haben sich um ca.
1,8 Mio. EUR erhöht.
Die Haushaltsreste haben unterschiedliche Hintergründe. In vielen Fällen wurden
Maßnahmen begonnen, aber im Haushaltsjahr nicht zum Abschluss gebracht. Teilweise wurde auch noch kein Auftrag erteilt. Die Haushaltsausgabereste sind insofern
ein Indiz dafür, dass die Verwaltung geplante Projekte in dem vorgegebenen Umfang nicht umsetzen konnte.
Anderseits gibt es einige Maßnahmen, die abgeschlossen wurden, aber die Rechnungen bis zum frühen Kassenschluss Mitte Dezember noch nicht eingegangen
sind.
Das Veranschlagungsprinzip nach § 7 GemHVO, wonach nur die Einnahmen und
Ausgaben zu veranschlagen sind, welche im jeweiligen Haushaltsjahr vereinnahmt
bzw. verausgabt werden, wird seit Jahren nicht konsequent eingehalten.
Die nach § 19 GemHVO zu übertragenden Haushaltsausgabereste belaufen sich
zum Jahresende daher auf insgesamt 24,8 Mio. EUR (Vorjahr 16,5 Mio. EUR).
Darin sind 3,67 Mio. EUR für noch nicht abgerufene Zuschüsse an die LGS Lahr
2018 GmbH enthalten. Im Vorjahreswert wurden für die noch nicht abgerufene Mittel
für die Landesgartenschau keine Haushaltsreste gebildet. Sie wurden neu veranschlagt.

- 68 Es ist damit zu rechnen, dass sich die vom Gemeinderat verabschiedeten aktuellen
Maßnahmen durch die noch erforderliche Abarbeitung der Haushaltsausgabereste
verschieben oder sich die verschobenen Maßnahmen durch die weitere Preisentwicklung verteuern.
Im Rahmen des Finanzierungs- und Entschuldungskonzeptes erfolgte daher im Juli
2014 durch den Gemeinderat die Vorgabe, dass bei Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 darauf zu achten ist, dass vorrangig die Haushaltsreste abgebaut werden.
Dies wurde auch durch den Oberbürgermeister für den Haushalt 2017 vorgegeben.
Das Rechnungsergebnis zeigt wie auch im Vorjahr, dass eine Umsetzung im
Jahr 2017 nicht erfolgt ist und die Vorgaben nicht eingehalten wurden.
Wir haben im Schlussbericht 2014 angeregt, mit geeigneten Controlling-Maßnahmen
den gezielten Abbau der Haushaltsreste zu überwachen und sicherzustellen. Wirksame Maßnahmen wurden offensichtlich bisher nicht eingeleitet.
Es wird empfohlen, die Maßnahmen mit Haushaltsausgaberesten im Haushaltsplanentwurf 2019 zu berücksichtigen und Maßnahmen nur in dem Maße
einzuplanen, wie diese im Gesamtpaket mit den Haushaltsresten auch bewältigt werden können.
Entwicklung der Haushaltsreste in SAP
Verwaltungshaushalt
HHJ

HHRest
EUR

HHAnsatz
EUR

Einnahmereste
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017

78.260.000
79.305.000
80.085.000
88.970.000
96.800.000
102.815.000
104.360.000
112.760.000
117.050.000

Ausgabereste
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017

78.260.000
79.305.000
80.085.000
88.970.000
96.800.000
102.815.000
104.360.000
112.760.000
117.050.000

1.505.350
1.836.200
2.041.450
2.378.800
3.511.000
3.495.000
3.936.899
4.336.700
4.538.500

Vermögenshaushalt
%

1,92
2,32
2,55
2,67
3,63
3,40
3,77
3,85
3,88

HHRest
EUR

HHAnsatz
EUR

%

5.822.000
6.573.550
5.140.150
4.672.300
3.929.000
3.902.000
5.109.600
4.454.600
6.265.000

18.875.000
14.145.000
6.930.000
11.800.000
20.265.000
13.615.000
18.450.000
47.090.000
42.600.000

30,85
46,47
74,17
39,60
19,39
28,66
27,69
9,46
14,71

8.769.800
7.751.650
5.253.450
7.632.510
9.455.000
10.249.400
9.242.750
12.153.100
20.246.500

18.875.000
14.145.000
6.930.000
11.800.000
20.265.000
13.615.000
18.450.000
47.090.000
42.600.000

46,46
54,80
75,81
64,68
46,66
75,28
50,10
25,81
47,53

- 69 In den gesamten Haushaltsausgaberesten 2017 von 24.785.000 EUR (VWH +
VMH) sind die folgenden größeren Beträge enthalten:
Haushaltsreste im VWH in EUR (über 100.000 EUR)
282.400,00
222.650,00
222.300,00
173.350,00
153.550,00
151.450,00
150.000,00
144.650,00
125.700,00
124.700,00
115.000,00
114.800,00

Max-Planck-Gymnasium -Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm
Pfluggebäude -Brandschutz
Förderung v. Kindergärten/Kindertagheimen -Bauunterhaltungszuschüsse
Landesgartenschau 2018 -städtische Präsentationen auf dem LGS-Areal
Friedrichschule -Maßnahmen gem. Schulsanierungsprogramm
Otto-Hahn-Realschule -Gebäudeunterhaltung
Förderung v. Kindergärten/Kindertagheimen -Betriebskostenzuschüsse
Max-Planck-Gymnasium -Brandverhütungsmaßnahmen
Stadtplanung -Städtebauliche Planungen (GD)
Kita im Bürgerpark -Inventarunterhaltung
Feuerschutz -Dienst- und Schutzkleidung
Gebäudemanagement -Wartung/Aufschaltung Gebäudeleittechnik

Haushaltsreste im VMH in EUR (über 100.000 EUR)
4.979.700,00
2.330.000,00
950.000,00
878.200,00
842.350,00
780.000,00
772.000,00
749.000,00
652.300,00
615.200,00
560.000,00
550.600,00
327.900,00
300.350,00
299.800,00
299.200,00
299.000,00
296.100,00
280.000,00
217.000,00
215.550,00
203.900,00
197.000,00
169.900,00
167.600,00
163.300,00
150.000,00
133.200,00
131.100,00
100.000,00

Stadtsanierung -Kanadaring -Zuw./Zusch. an übr. Bereiche
Landesgartenschau 2018 -Maßnahmen gem. Rahmen- und Kostenplan
Stadtsanierung -Kanadaring -Straßenbau
Kreisverkehr Dr. Georg-Schaeffler-Straße/Einsteinallee
Otto-Hahn-Realschule -Erweiterung zur Ganztagesschule
Landesgartenschau 2018 -Maßnahmen gem. Zukunftsinvestitionsprogr.
Knotenpunkt Dr. Georg-Schaeffler-Straße/B415/A5 -Zuschuss an Bund
Friedrichschule -Erweiterung zur Gemeinschaftsschule
Förderung von Kindergärten und Kitas -Zusch. f. Baumaßn. u. Erstansch.
Stadtsanierung -Nördliche Altstadt -Stadtgeschichtl. Museum (Baumaßn.)
Landesgartenschau 2018 -Zuführung gem. Erfolgsplan
Stadtsanierung -Kanadaring -Grunderwerb
Ausbau Dr. Georg-Schaeffler-Straße (2. BA)
Stadthalle -bauliche Verbesserungen
Umbau Bahnhofsvorplatz -Straßenbau
Stadtsanierung -Nördliche Altstadt -Zuw./Zusch. an übr. Bereiche
Stadtsanierung -Kanadaring -Gestaltung öffentl. Frei- und Grünflächen
Gemeindestraßen -Bau von Radwegen
Umbau Bahnhofsvorplatz -Umgestaltung Bahnhofsvorplatz
Kita Sulz -Erwerb von bewegl. Sachen des AV
Max-Planck-Gymnasium -bauliche Verbesserungen
Brücke über Gereutertalbach
Verwaltungsgebäude -bauliche Verbesserungen
Stadtsanierung -Nördliche Altstadt -Ausbau Fußgängerzone/Kreuzstraße
Verbindungsweg Mauerweg/Römerstraße -Straßenbau
Landesgartenschau 2018 -Ausbau des Mauerweges
Förderung der Wohlfahrtspflege - Förderzuschüsse
Kita Lotzbeckstraße -Umbau
Öffentliche Grünanlagen -Bau
Feuerschutz -Beschaffung von Fahrzeugen

- 70 Hohe Haushaltsreste bestehen für die Stadtsanierungen Kanadaring, Maßnahmen
gem. Rahmen- und Kostenplan bzw. Zukunftsinvestitionsprogramm LGS 2018, aber
auch für den Kreisverkehr und Knotenpunkt Georg-Schaeffler-Straße.

3.10 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen (VE) legen fest, für welche Zwecke und bis zu welcher Höhe im Haushaltsjahr Verpflichtungen zu Lasten folgender Jahre eingegangen
werden dürfen.
VE dürfen nur ausgewiesen werden, wenn
- ein frühzeitiges Eingehen von Verpflichtungen notwendig ist
- die Vorbelastungen sich in tragbaren Grenzen halten und auf einen noch
überschaubaren Zeitraum beschränkt bleiben.
In der Haushaltssatzung 2017 waren VE von 2.740.000 EUR ausgewiesen. Diese
wurden vom RP gem. § 86 Abs. 4 GemO genehmigt, soweit hierfür Kreditaufnahmen
vorgesehen waren.
Die Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2017 betrafen unter anderem die
Umgestaltung und Verbesserung der Außenanlage der Otto-Hahn-Realschule mit
0,6 Mio. EUR, die Erweiterung der Friedrichschule mit 0,5 Mio. EUR und die Fertigstellung des Quartiersplatzes im Kanadaring mit 0,47 Mio. EUR.
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Verpflichtungsermächtigungen um ca.
5,2 Mio. EUR reduziert.
Die Aufschlüsselung der VE für das Berichtsjahr ist auf Seite 482 des Haushaltsplans nachgewiesen. Im Berichtsjahr erfolgte eine Inanspruchnahme durch Auftragsvergaben in Höhe von 1.095.784,29 EUR. Damit wurden somit ca. 40 % der
veranschlagten VE tatsächlich in Anspruch genommen.
Neben den nicht in Anspruch genommenen VE für die Friedrichschule (0,5 Mio.
EUR) wurden vor allem bei der Otto-Hahn-Realschule (0,88 Mio. EUR) die VEs nicht
wie geplant benötigt.

3.11 Kasseneinnahmereste
Die Definition des Begriffes "Kassenreste" ergibt sich aus § 46 Nr. 17 GemHVO. Es
handelt sich um die Summe, um welche das Gesamtrechnungs-Soll vom Gesamtrechnungs-Ist abweicht. Das bedeutet, dass ein Geldfluss noch nicht erfolgt ist, also
Einnahmen tatsächlich nicht eingegangen („Forderungen“) oder Ausgaben nicht
ausgezahlt worden („Verbindlichkeiten“) sind. Die Reste sind auf die neue Rechnung
ins Folgejahr zu übertragen und stammen teilweise aus den Vorjahren.

- 71 Kasseneinnahmereste laut kassenmäßigem Abschluss zum 31.12.2017:
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt

2.708.973,56 EUR (Vorjahr
76.171,77 EUR (Vorjahr

2.023.416,42 EUR)
187.469,54 EUR)

Entwicklung der Kasseneinnahmereste in den letzten 5 Jahren

in EUR

Verwaltungshaushalt – Aufgliederung
in EUR

2016

Einzelplan 0
Einzelplan 1
Einzelplan 2
Einzelplan 3
Einzelplan 4
Einzelplan 5
Einzelplan 6
Einzelplan 7
Einzelplan 8
Einzelplan 9*

*davon Gewerbesteuer

2017

411.871,19
221.396,22
70.477,81
62.555,45
174.076,32
16.717,57
26.553,65
70.281,51
81.437,47
888.049,23
2.023.416,42

557.746,76
210.521,05
83.510,51
66.204,75
208.035,97
23.354,83
42.041,19
100.188,28
408.455,71
1.008.914,51
2.708.973,56

666.572,10

770.190,90

Aufgrund der Verbuchungssystematik der Zahlungen im Hauptbuchverfahren lässt
sich das Alter der Forderungen anhand des Fälligkeitsdatums nur schwer feststellen.
Hilfsweise wurde eine Analyse der Forderungen anhand des Buchungsdatums vorgenommen.

- 72 Daraus ist ersichtlich, dass ca. 61 % der Forderungen aus dem Geschäftsjahr 2017
stammen. Von den restlichen 39 % sind ca. 26 % älter als 3 Jahre.
Uneinbringliche Forderungen wurden in der unter Ziffer 3.14 genannten Höhe unterjährig niedergeschlagen. Mit der kommenden Einführung des NKHR gilt es jedoch
auch die bilanzielle Werthaltigkeit des gesamten Forderungsbestandes zunächst für
die Eröffnungsbilanz und dann für die Jahresabschlüsse zum jeweiligen 31.12. eines
Jahres festzustellen. Insofern haben wir nach einer aktuellen Prüfung des Forderungsmanagements im Jahr 2018 aufgrund dieser bevorstehenden Einzelwertbeurteilung empfohlen, bereits jetzt alle Kasseneinnahmereste auf den
Prüfstand zu stellen und die Möglichkeit der Niederschlagung zu prüfen.
Die Salden der Forderungskonten weisen im Verhältnis zum Gesamtforderungsbestand nur geringfügig Überzahlungen zum 31.12.2017 aus.
Aus dem Verfahren OWI21 der Bußgeldstelle wurden 142.436,88 EUR an rechtskräftigen Forderungen manuell in das Hauptbuch SAP entsprechend der Empfehlung der GPA eingebucht und mit den Kasseneinnahmeresten ausgewiesen (EPL 1).
Die offenen Posten aus dem Bereich Essenslieferungen in den Schulen (EPL 2)
werden aufgrund unserer Prüfungsfeststellung seit dem Jahresabschluss 2015 aus
dem Vorverfahren LEO ermittelt und als Kassenreste ausgewiesen. Ein Abgleich der
Werte im Vorverfahren LEO mit den tatsächlichen Geldern auf den Schulkonten zur
Feststellung der Richtigkeit und Vollständigkeit ist durch das Amt 50 noch nicht abschließend erfolgt.
Die deutliche Erhöhung im Einzelplan 8 ist auf den einmaligen Effekt einer Mitte Dezember 2017 eingebuchten Forderung i. H. v. 400 TEUR (Nachzahlung Konzessionsabgabe Wasser für die Jahre 2013 – 2016) zurückzuführen, welche zum Jahresbeginn 2018 ausgeglichen wurde.
Die Erhöhung der Kasseneinnahmereste im Einzelplan 9 auf ca. 1 Mio. EUR ist insbesondere auf die gestiegenen Forderungen bei der Gewerbesteuer zurückzuführen.
Im Vermögenshaushalt ergibt sich gegenüber dem Vorjahr ein geringerer Betrag. Im
Vorjahr standen noch Zuschüsse für die Stadtsanierung Tonofenfabrik zum Jahreswechsel offen.
Bei den Kasseneinnahmeresten ist auch zu berücksichtigen, dass durch den jeweiligen frühen Kassenabschluss (13. Dezember 2017), die Einnahme-Sollstellungen ab
diesem Zeitpunkt auf das Folgejahr gebucht werden und damit Einnahmen und auch
Kasseneinnahmereste entgegen § 42 GemHVO nicht periodengerecht zugeordnet
werden.

- 73 Vermögenshaushalt – Aufgliederung
2016

in EUR

Zuweisungen und Zuschüsse
- Feuerschutz
- Stadtsanierung Tonofenfabrik
- Stadthalle
- Jugendverkehrsschule

2017

50.909,00
70.000,00
1.045,41
12.000,00

Kostenerstattung Ausgleichsmaßnahme
Erschließungsbeiträge
Erlöse aus Grundstücksverkäufen

18.831,49
22.581,00
25.148,05
187.469,54

22.581,00
40.545,36
76.171,77

3.12 Kassenausgabereste
Diese Kassenausgabereste sind zum Jahresende wie folgt ausgewiesen:

in EUR
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt

2016
8.268,41
2.014.910,68
2.023.179,09

2017
328,34
6.604,08
6.932,42

Die Kassenausgabereste haben sich in den beiden Sachbüchern zur Stichtagsbetrachtung 31.12.2017 gegenüber dem Vorjahr deutlich reduziert.
Der hohe Vorjahreswert im Vermögenshaushalt war auf Anordnungen aus Dezember 2016 i. H. v. 2 Mio. EUR in die Kapitalrücklage der Landesgartenschau zurückzuführen, welche Anfang Januar 2017 ausbezahlt wurden.
Die „Verbindlichkeiten“ stammen im Wesentlichen aus dem letzten Quartal 2017.

3.13 Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
Durchlaufende Gelder und fremde Mittel im Sinne der §§ 13 und 46 Nr. 29
GemHVO sind im Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (ShV) zu buchen und
abzuwickeln. Es umfasst alle Einnahmen und Ausgaben, die sich nicht auf den
Haushalt auswirken. Dazu zählen auch haushaltsneutrale Vermögensveränderungen
oder Zuführungen und Entnahmen von Rücklagen.
Im Haushaltsjahr 2017 wurden insgesamt Einnahmen und Ausgaben von
53.103.132,61 EUR (Vorjahr 68.451.468,98 EUR) durchgebucht.

- 74 Im Bestand des ShV stehen zum 31.12.2017:
in EUR

Einzelplan 0
Einzelplan 1
Einzelplan 2
Einzelplan 3
Einzelplan 4
Einzelplan 5
Einzelplan 6
Einzelplan 7
Einzelplan 8
Einzelplan 9

Kasseneinnahmereste Kassenausgabereste

7.962.419,76
58.592,16
556,00
15.965,10
1.059,52
215.619,21
56.855,08
792,00
26.777.110,94
35.088.969,77

313.986,90
37.668,89
1.234,16
60.694,60
1.575,00
159.284,12
1.625,63
6.336,00
3.241,17
18.762.192,89
19.347.839,36

die Werte im Einzelplan 9 setzen sich zusammen aus
Einlagen bei Geldinstituten
Kassenbestand
Allgemeine Rücklage

1.000.000,00
25.777.110,94
18.762.192,89

Die Grundstücksverkäufe Flugplatzareal Ost (Rahmenkonto) werden im Unterabschnitt 4.0880 nachgewiesen.

3.14 Niedergeschlagene Forderungen
Die Niederschlagung nach § 46 Ziff. 19 GemHVO ist die befristete oder unbefristete
Zurückstellung der Weiterverfolgung eines fälligen Anspruchs der Gemeinde ohne
Verzicht auf den Anspruch selbst.
Die Ansprüche dürfen niedergeschlagen werden, wenn
- feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird oder
- die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen.
Die niedergeschlagenen Forderungen werden nicht in den Sachbüchern weitergeführt.
Die befristet niedergeschlagenen Forderungen sind zu überwachen und werden in
einer Niederschlagungskartei erfasst. Diese Beträge wurden von der Stadtkasse am
18.04.2018 aufgeschlüsselt:

- 75 Stand 01.01.2017
Abgänge
a) Zahlungen
b) Umwandlung in
unbefristete Niederschlagung

1.436.753,71 EUR

8.485,13 EUR
64.776,43 EUR
73.261,56 EUR

Zugänge
Stand 31.12.2017

9.908,35 EUR
1.373.400,50 EUR

Die unbefristet niedergeschlagenen Forderungen sind nicht zu überwachen und
deshalb auch nicht in ein Niederschlagungsverzeichnis einzutragen.
Im Haushaltsjahr 2017 wurden außerdem 120.752,15 EUR direkt unbefristet niedergeschlagen.

3.15 Erlasse
Nach § 32 Abs. 3 GemHVO dürfen Ansprüche ganz oder zum Teil erlassen werden,
wenn ihre Einziehung nach Lage des Einzelfalls für den Schuldner eine besondere
Härte bedeuten würde. Für Gemeindeabgaben gelten ergänzend die AO und weitere
spezielle gesetzliche Bestimmungen.
Der Erlass ist der endgültige Verzicht auf einen Anspruch (§ 46 Nr. 6 GemHVO). Die
Forderung der Gemeinde erlischt. Die Zuständigkeiten sind in §§ 6, 9 und 12 der
Hauptsatzung geregelt.
Im Berichtszeitraum wurden Erlasse in Höhe von insgesamt 1.070,00 EUR (Vorjahr
6.117,00 EUR) ausgesprochen.

3.16 Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt
Die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen
sind dem Vermögenshaushalt zuzuführen (§ 22 GemHVO). Die Zuführung zum Investitionshaushalt muss mindestens so hoch bemessen sein, dass sie für den
Schuldendienst (ordentliche Tilgung und Kreditbeschaffungskosten) ausreicht.
Der Gesetzgeber lässt es dabei zu, dass bei Errechnung der Höhe der Mindestzuführungsrate Ersatzdeckungsmittel (§ 22 i.V. mit § 1 Abs. 1 Nr. 2 - 4 GemHVO) eingesetzt werden. Zu den Ersatzdeckungsmitteln zählen unter anderem Erlöse aus der
Veräußerung von Vermögen, Entnahmen aus der Rücklage, Investitionszuschüsse
und unter gewissen Voraussetzungen Beiträge.

- 76 Solange der Verwaltungshaushalt ausreichend „Investitionsraten“ erwirtschaften
kann, spielen diese Ersatzdeckungsmittel keine Rolle.
Die Höhe der Zuführungsrate zeigt im Vergleich der letzten 7 Jahre folgendes Bild:
Jahr

Kreditbe- Kredittilschaffungs- gungen*
kosten

in EUR
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017

0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00

1.984.500,56
1.901.129,43
1.851.725,98
1.949.883,32
1.838.748,98
1.826.658,24
1.930.899,14

Mindestbetrag
der Zufg. zum
VmH ohne
Ersatzdeckungsmittel**
1.866.361,21
1.757.700,92
1.704.894,38
1.372.827,28
1.838.748,98
1.826.658,24
1.930.899,14

Im HH
veranschl.
Zuführungsbetrag

Wirtschaftsüberschuss

200.000,00 6.145.555,69
3.845.000,00 4.835.656,55
8.435.000,00 7.073.338,19
8.140.000,00 3.903.097,70
6.760.000,00 7.020.320,87
9.130.000,00 6.133.571,74
8.755.000,00 14.319.487,76

Zuführungsrate
insgesamt

6.345.555,69
8.680.656,55
15.508.338,19
12.043.097,70
13.780.320,87
15.263.571,74
23.074.487,76

* ohne Umschuldung
** nur ordentliche (im Haushalt veranschlagte) Tilgung

Die Mindestzuführungsrate konnte im Berichtsjahr wiederum bei weitem übertroffen
werden. Mit einer Gesamtsumme von 23,07 Mio. EUR trägt der Verwaltungshaushalt
zu 100 % die Kosten für die eigenen Investitionen (ohne Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an Dritte z.B. an die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH).

- 77 Mindestzuführung gem. § 22 Abs. 1 Satz 2 GemHVO
in EUR
Ordentliche Tilgung
Kreditbeschaffungskosten

2017
1.930.899,14
0,00

Summe Ausgaben

1.930.899,14

Rücklagenentnahme

7.482.628,16

Rückflüsse aus Darlehen
Rückflüsse von Beteiligungen
Veräußerungen von Anlagevermögen
Beiträge und ähnliche Entgelte
Zuweisungen und Zuschüsse
Ersatzdeckungsmittel
Mindestzuführung (= Summe
Ausgaben ./. Ersatzdeckungsmittel)

1.267,66
0,00
6.581.612,04
196.621,40
9.609.312,56
23.871.441,82

-21.940.542,68

Das gute Ergebnis wurde auch in diesem Jahr neben einer deutlichen Einsparung
bei den Personalkosten, vor allem durch höhere Steuereinnahmen und Finanzausgleichszuweisungen erzielt. Die Zuführung wurde damit nur bedingt aus eigener
Kraft aus dem Verwaltungshaushalt erwirtschaftet.
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt soll auch die
nach § 20 GemHVO erforderliche Rücklagenansammlung ermöglichen und insgesamt mindestens so hoch sein wie die aus Entgelten gedeckten Abschreibungen.
Der Verwaltungshaushalt trägt somit auch Verantwortung für die Rücklagenwirtschaft. Abschreibungen decken den Wertverzehr des Anlagevermögens. Soweit
über die Erhebung von Benutzungsentgelten dieser Wertverzehr dem Haushalt zufließt, soll er dem Vermögenshaushalt letztlich wieder zugeführt werden. Die Sollvorschrift bedeutet, dass die Stadt die Zuführung in dieser Höhe grundsätzlich veranschlagen und vornehmen muss. Ausnahmen sind zulässig, wenn diese mit den
Grundsätzen einer geordneten Finanzwirtschaft vereinbar sind. Im Berichtsjahr
konnte dieser Sollvorschrift vollumfänglich nachgekommen werden.

Sollzuführung gem. § 22 Abs. 1 Satz 3 GemHVO
Abschreibungen
davon erwirtschaftet

2017
761.059,59
395.627,82

- 78 -

Investitionsrate
Die Brutto- und Nettoinvestitionsraten sind rechnerische Größen zur Beurteilung des
kommunalen Haushalts.
Die so genannten freien Mittel, die zur Finanzierung der investiven Ausgaben eingesetzt werden können, entwickelten sich in den letzten 5 Jahren wie folgt (in EUR):

Haushaltsjahr

2013

2014

2015

2016

2017

Zuführung VWH an den VMH
zuzügl. Zinsen für Kredite

15.508.338,19
1.166.507,91

12.043.097,70
1.037.337,59

13.780.320,87
921.838,71

15.263.571,74
853.230,11

23.074.487,76
838.508,81

Bruttoinvestitionsrate

16.674.846,10

13.080.435,29

14.702.159,58

16.116.801,85

23.912.996,57

%-Anteil am Volumen des VWH
%-Anteil am Volumen des VMH

16,07%
71,33%

12,32%
75,49%

13,18%
60,19%

14,45%
65,98%

21,45%
97,90%

Zuführung VWH an den VMH
abzüglich Tilgungen für Kredite
(ohne Umschuldung) und Kreditbeschaffungskosten

15.508.338,19

12.043.097,70

13.780.320,87

15.263.571,74

23.074.487,76

1.851.725,98

1.949.883,32

1.838.748,98

1.826.658,24

1.930.899,14

Nettoinvestitionsrate

13.656.612,21

10.093.214,38

11.941.571,89

13.436.913,50

21.143.588,62

Die Nettoinvestitionsrate lag im Jahr 2017 mit 21,1 Mio. EUR ca. 57 % über dem
Vorjahreswert. Insgesamt kann die Nettoinvestitionsrate in 2017 als sehr gut bezeichnet werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Nettoinvestitionsrate vor allem
wegen höheren Steuereinnahmen und Zuweisungen erzielt werden konnte, ist es
aus unserer Sicht weiterhin erforderlich, durch geeignete Maßnahmen im Verwaltungshaushalt die Zuführungsrate langfristig zu sichern. Nur so kann der finanzielle
Spielraum im Vermögenshaushalt für investive Maßnahmen gesichert werden.

3.17 Vermögensrechnung
In der Vermögensrechnung (VmR) werden die Vermögensbestände (Aktiv- und Passivwerte) zu Beginn und am Ende des Jahres nachgewiesen, wobei Veränderungen
des laufenden Jahres zu berücksichtigen sind. Dieser besondere Nachweis ist erforderlich, weil sich die Bestände weder aus dem kassenmäßigen Abschluss noch aus
der Haushaltsrechnung ergeben. Auf der Grundlage von § 95 Abs. 1 GemO regelt
§ 43 GemHVO Inhalt und Umfang der Vermögensrechnung.
Mit der Kontrolle der Vermögensrechnung wird festgestellt, ob das Vermögen und
die Schulden vollständig und richtig erfasst sind. Hier werden auch die Anlagenachweise berücksichtigt. Aufgabe der Prüfung ist es, die Rechtmäßigkeit der Vermögensrechnung nach § 110 GemO festzustellen.

- 79 -

Auszuweisen sind:


Beteiligungen sowie Wertpapiere, welche die Gemeinde zum Zweck der
Beteiligung erworben hat,



Forderungen aus Darlehen, welche die Gemeinde aus Mitteln des Haushalts in Erfüllung einer Aufgabe gewährt hat,



Kapitaleinlagen der Gemeinde in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen,



das von der Gemeinde in ihre Sondervermögen mit Sonderrechnungen
eingebrachte Eigenkapital,



Forderungen aus Geldanlagen,



Rückzahlungsverpflichtungen aus den Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Vorgängen,



Rücklagen.

Die frühere Untergliederung des Anlagevermögens nach Verwaltungsvermögen und
kostenrechnenden Einrichtungen ist aus technischen Gründen nicht mehr möglich.
Diese in der Anlage 1 zum Gliederungsplan der Vermögensrechnung vorgesehene
Untergliederung ist aber für die Gemeinden nicht rechtsverbindlich. Nach Nr. 1.1 der
VwV-VmR wird den Gemeinden nur empfohlen, die Vermögensrechnung nach den
Anlagen 1-3 zur VwV-VmR zu erstellen. In ihrem Schreiben vom 26.6.2003 an die
Datenzentrale Baden-Württemberg bestätigte die GPA, dass die Abweichung vom
Gliederungsmuster in der Anlage zur VwV-VmR rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Die Vermögensrechnung wird in Form der Vollvermögensrechnung geführt. Als Bilanz wurde sie dem Rechenschaftsbericht als Anlage beigefügt.
Die Bilanzsumme hat sich von 283.446.213,54 EUR um 12.097.700,12 EUR auf
295.543.913,66 EUR zum Jahresende 2017 erhöht.

3.18 Rücklagen
Hier ist zu unterscheiden zwischen der allgemeinen Rücklage und den Sonderrücklagen. Letztere kommen nur noch ausnahmsweise vor. Rücklagen sollen einerseits
die Liquidität der Stadtkasse sicherstellen und zum anderen den künftigen Ausgabebedarf im Vermögenshaushalt mit abdecken.
In § 90 GemO i.V.m. § 20 GemHVO wird der Rahmen für die Rücklagenbildung festgelegt. Es muss für die allgemeine Rücklage ein Betrag vorhanden sein, der sich in
der Regel auf mindestens zwei vom Hundert der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahre beläuft.

- 80 -

in EUR
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016

Ausgaben
VWH

Durchschnitt

80.025.236,77
83.284.701,91
85.482.939,88 82.930.959,52
94.012.627,39 87.593.423,06
103.775.161,29 94.423.576,19
106.148.896,69 101.312.228,46
111.535.663,77 107.153.240,58
118.730.431,40 112.138.330,62

2 v.H.

1.658.619,19
1.751.868,46
1.888.471,52
2.026.244,57
2.143.064,81
2.242.766,61

Mindestrücklage
für das HHJ

2012
2013
2014
2015
2016
2017

Der gesetzlichen Forderung des § 20 GemHVO ist in vollem Umfang Rechnung getragen.
Allgemeine Rücklage

in EUR

Stand zum 31.12.2016
Zuführung
zweckgebunden Flughafenareal Ost

1.372.274,06

Entnahme
aus Ergebnis

7.482.628,16

Stand zum 31.12.2017

24.872.546,99

18.762.192,89

Unter Berücksichtigung der Mindestrücklage i. H. v. 2.242.766,61 EUR und des
zweckgebundenen Rücklagenanteils i. H. v. insgesamt 8.042.357,08 EUR (Rechenschaftsbericht S. 66) verbleibt ein einsetzbarer Rücklagenbestand i. H. v.
8.477.069,20 EUR.
Im Haushaltsplan 2017 war eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage i. H. v.
7.500.000 EUR veranschlagt, so dass der (einsetzbare) Rücklagenbestand im Vergleich hierzu (geringfügig) um 17.371,84 EUR geschont werden konnte.
Aufgrund der Rücklagenzuführung der letzten Jahre befindet sich die Rücklage zum
31.12.2017 im Verhältnis zur Mindestrücklage noch auf einem guten Niveau.
Nach der Finanzplanung zum Haushaltsplan 2018 bzw. in der bis zum Jahr 2021
reichenden Finanzplanung sind keine weiteren Rücklagenentnahmen veranschlagt.
Die verbleibende Rücklage ist auch im Kontext zum Schuldenstand zu betrachten.

- 81 Die Zusammensetzung der allgemeinen Rücklage errechnet sich wie folgt:
Zusammensetzung der Allgemeinen Rücklage

in EUR

Einlagen bei Geldinstituten u.a.

1.000.000,00

Kasseneinnahmereste im
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt
c) Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge

2.708.973,56
76.171,77
8.311.858,83

Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt
Kassenbestand

6.265.000,00
25.777.110,94

abzüglich
Kassenausgabereste im
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt
c) Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge

-328,34
6.604,08
585.646,47

Haushaltsausgabereste im
a) Verwaltungshaushalt
b) Vermögenshaushalt

4.538.500,00
20.246.500,00

Stand zum 31.12.2017

18.762.192,89

Bereinigt man die allgemeine Rücklage um die Mindestrücklage und die Zweckbindungen, ergibt sich der Rücklagenanteil, der für Investitionen frei verfügbar ist.

- 82 -

3.19 Stand der Schulden
Zulässige Kreditaufnahme
Haushaltsrest aus Vorjahr
maximal mögliches Kreditvolumen 2017

9.230.000 EUR
0 EUR
9.230.000 EUR

Tatsächliche
Darlehensaufnahme

0 EUR

auf 2018 übertragener neuer Haushaltsrest

0,00 EUR

Die Entwicklung des Schuldenstandes stellt sich wie folgt dar:
Schuldenstand
Stand zum 31.12.2016
Kreditaufnahme
CHF-Darlehen, Wechselkursgewinn
ordentliche Tilgung
./.
Sondertilgung
./.
Stand zum 31.12.2017

in EUR
25.595.606,44
0,00
153.261,23
1.930.899,14
0,00
23.511.446,07

Der Schuldenstand umfasst auch zwei ausländische Darlehen in Schweizer Währung. Diese Darlehen wurden zum 31.12.2017 neu bewertet (- 153.261,23 EUR),
nachdem diese in früheren Jahren zuvor jeweils mit dem Aufnahme-Wechselkurs
angesetzt wurden.
Zu den Schulden der Stadt müssen die Schulden aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen gleichkommen hinzugerechnet werden, da sich für die Stadt hieraus Verpflichtungen ergeben könnten. In der Grafik sind daher bei den Schulden des Kernhaushaltes auch die Verpflichtungen aus dem Rahmenkonto Ost enthalten.

- 83 -

(Schulden des Kernhaushalts einschließlich Rahmenkonto Ost)

Die Schulden im Kernhaushalt ohne Berücksichtigung der Schulden aus dem Rahmenkonto Ost liegen mit 511 EUR/EW deutlich über dem Landesdurchschnitt
(390 EUR/EW zum 31.12.2017 auf Basis der Kassenstatistik laut Geschäftsbericht
GPA 2017). Wie aus der Übersicht des Rechenschaftsberichtes (S. 63) zu entnehmen ist, liegt die Gesamtverschuldung der Stadt Lahr mit den Eigenbetrieben, den
anteiligen Schuldverpflichtungen aus den Zweckverbänden und dem Rahmenkonto
Ost zum 31.12.2017 bei 63.424.652,99 EUR. Dies entspricht einem Betrag von
1.379 EUR pro Einwohner.
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Schuldenstand zum 31.12.2017
Rahmenkonto Ost
gegenüber Stadt Lahr *

15.838.701,95 EUR
0,00 EUR
5.712.476,31 EUR

Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL)
Schuldenstand zum 31.12.2017
gegenüber Stadt Lahr *

1.609.668,37 EUR
1.071.389,86 EUR

Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr
Schuldenstand zum 31.12.2017
gegenüber Stadt Lahr *

999.705,00 EUR
27.725.135,44 EUR

Abwasserverband Raumschaft Lahr
Schuldenstand zum 31.12.2017 *
12.416.528,55 EUR
(Anteil der Stadt zum 01.01.2017: 79,74 % siehe Rechenschaftsbericht Seite 63)
Verpflichtungen aus dem Rahmenkonto OST
außerhalb des Haushalts zum 31.12.2017
* vorbehaltlich der Prüfung der Abschlüsse

9.048.603,07 EUR

- 84 -

3.20 Beteiligungen
Die Beteiligungen der Stadt sind in der Vermögensrechnung als Aktivposten erfasst.
Die Aufgliederung ergibt:
Anfangsbestand Zunahme
01.01.2017
EUR
EUR
02
Verwaltungsvermögen
0222 Beteiligungen
Kapitaleinlagen
Wohnungsbauunternehmen
Lahrer Flugbetriebslizenzen Holding
Eigenbetrieb BVVL Sparte Bäder
Eigenbetrieb BVVL Sparte Versorgung und Verkehr
Breitband Ortenau
Zweckverband KIVBF
Industrie- und Gewerbezentrum
Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH
Arbeitsförderungsgesellschaft
Zweckverband Vis-à-Vis
Sonstige Unternehmen
(BGV, Kunststiftung, Breisgauer Wein, Holzhof)
Wirtschaftsregion Ortenau
Banken

10.033.723,84
349.366,21
50.000,00
50.000,00
0,00
44.102,38
23.400,00
20.000,00
6.840,00
6.500,00

Abnahme
EUR

967,68

10.034.691,52
349.366,21
50.000,00
50.000,00
44.884,00
44.102,38
23.400,00
20.000,00
6.840,00
6.500,00

44.884,00

4.771,46
2.600,00
850,00

100,00

10.592.153,89

45.951,68

Endbestand
31.12.2017
EUR

4.871,46
2.600,00
850,00
0,00

10.638.105,57

Wir verweisen bezüglich weiterer Einzelheiten auf den Beteiligungsbericht 2016 der
Stadtkämmerei vom Februar 2018.
Nach der Vorlage im Gemeinderat am 19.03.2017 wurde der Beteiligungsbericht
2016 am 27.03.2018 öffentlich bekannt gemacht und am 09.04.2017 der Rechtsaufsicht zur Kenntnis gegeben.
Die Stadtkämmerei hat in einer umfangreichen Vorlage vom 09.11.2007 dem Gemeinderat das Beteiligungsmanagementkonzept vorgelegt. Inhalt und Funktionen
dieses Steuerungsinstrumentes wurden ausführlich erläutert. Der Gemeinderat verabschiedete dieses Konzept mit Beschluss vom 26.11.2007.
Das RPA war in diesen Entscheidungsprozess eingebunden. Die einzelnen Eckpunkte wie z.B. die Einteilung der Beteiligungen in Kategorien, die Organisation und
Artikulation der kommunalen Willensbildung, die Vorschläge zur Ergänzung der
Hauptsatzung in Bezug auf die Beteiligungen und insbesondere die Regelung der
Zuständigkeiten für Unternehmen in Privatrechtsform sowie Zweckverbände werden
von unserer Seite für ausgewogen und richtig erachtet. Die getroffenen Entscheidungen waren deshalb richtungsweisend für eine wirksame Steuerung der Beteiligungen.

- 85 Die Wirksamkeit der eingeführten Steuerungsinstrumente wird im Rahmen der Betätigungsprüfung beurteilt.

4 Einzelbemerkungen zur Haushaltsführung
Im Folgenden möchten wir zu einzelnen Prüfbereichen ergänzend zu der tabellarischen Zusammenfassung unserer Prüfungstätigkeiten im Jahr 2017 unter der Ziffer
1.5 weitere Ausführungen vornehmen. Die noch offenen Bemerkungen aus den Einzelprüfungen sind seit diesem Bericht erstmals in der dortigen Tabelle mit einer
Randbemerkung „B“ gekennzeichnet.

4.1 Belegprüfung – laufende Prüfung der Kassenvorgänge
Dem RPA der Stadt Lahr sind alle Kassenbelege (Ausgaben und Einnahmen) vor
der Buchung bzw. Auszahlung vorzulegen. Alleine bei den Auszahlungen handelte
es sich im Jahr 2017 um insgesamt ca. 54.000 Kreditor-Belege (bezahlte Rechnungen einschließlich Daueranweisungen).
Diese Vorab-Kontrolle kann aufgrund der Masse von Belegen nur als Stichprobenprüfung durchgeführt werden. Diese Prüfung erfolgt in Bezug auf formelle wie auch
materielle Gesichtspunkte.
Bei der Belegprüfung achten wir daher auch darauf, dass die internen Zuständigkeiten nach der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung eingehalten werden.
Im Ergebnis sorgt diese täglich begleitende Belegprüfung mit dafür, dass die
Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchhaltung, aber auch die rechtlichen und internen Regelungen sowie Verträge (Compliance) eingehalten werden. Das Rechnungsprüfungsamt erhält damit regelmäßig Einblick in die aktuellen Vorgänge in der
Verwaltung, aber auch Hinweise auf einen Beratungs- bzw. Prüfungsbedarf.
Typische Feststellungen sind unter anderem das Fehlen von Unterschriften („VierAugen-Prinzip“), zahlungsbegründender Unterlagen, Originalbelegen, Inventareinträgen oder Eingangsstempeln. Außerdem werden fehlerhafte Verbuchungen, unrichtige Rechnungsbeträge oder unrichtige Abrechnungen festgestellt. Die entsprechenden Belege werden in der Regel an die zuständigen Fachbereiche zur Korrektur
zurückgegeben.
Durch die Belegprüfung konnten für die Stadt Gelder gesichert werden, indem beispielsweise in Einzelfällen Skontoabzüge noch abgezogen, Doppelzahlungen verhindert oder Gutschriften noch verrechnet wurden. Teilweise wurden Rechnungen
aber auch nicht innerhalb des Zahlungsziels zur Anweisung gebracht, so dass Skontoabzüge nicht mehr erfolgen konnten.
Durch einzelne Ortsvorstehende wurden teilweise „Spenden“ an Vereine zur Würdigung der Vereinsarbeit in Form von Geld- bzw. Sachleistungen geleistet. Auf die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters (bis 5.000 EUR) für Vereinszuschüsse nach

- 86 der Hauptsatzung wurde hingewiesen. In 2018 wurde mittlerweile die Zuständigkeitsordnung angepasst und durch den Oberbürgermeister ein Betrag bis zu 150
EUR im Einzelfall auf die Ortsvorstehenden delegiert.
Aufgrund mehrfacher Feststellungen wurde mit Schreiben vom 18.09.2017 an die
Abt. 501 darauf hingewiesen, dass die Stadt als Schulträger nach § 27 Schulgesetz
nur für die Errichtung, Unterhaltung und die sächlichen Kosten, also die „äußeren
Schulangelegenheiten“ zuständig ist. Insofern sind für Kosten beispielsweise von
Lehrerfortbildungen, pädagogischer Tage, Abschiedsgeschenke an Referendare und
Lehrer oder Verpflegungen von Lehrern im Rahmen von Schulprojekten keine Mittel
im Haushalt veranschlagt. Für diese „inneren Schulangelegenheiten“ ist das Land
zuständig.
Grundsätzlich akzeptiert die Stadt Lahr aus Sicherheitsgründen nur schriftliche Originalrechnungen und keine Rechnungen per Email. Aufgrund des E-GovernmentGesetzes sind die Kommunen jedoch ab dem 18. April 2020 verpflichtet elektronische Rechnungen bei Auftragsvergaben über dem europäischen Schwellenwert anzunehmen. Entsprechende Vorbereitungen werden derzeit durch die Stadtkasse in
Absprache mit dem Rechnungsprüfungsamt getroffen.
Anfragen der Fachbereiche zur Möglichkeit der Leistung von Vorkasse / Vorauszahlungen (unter anderem bei Internetbestellungen) werden von unserer Seite grundsätzlich verneint, da das Risiko einer fehlenden Leistungserbringung durch den Lieferanten nicht dem Steuer-/Gebührenzahler aufgelastet werden soll. Einer Zahlung
wird nur nach Wareneingang bzw. (Teil-) Leistungserbringung oder im Falle einer
Bürgschaftsabsicherung akzeptiert.
Eine weitergehende, materielle Prüfung wird bei den Schlussrechnungen aus dem
Baubereich und Honorarbereich sowie bei der Abrechnung von Lieferungen und
Leistungen vorgenommen.

4.2 Prüfung der Vergaben und Bauausgaben
Die Prüfung der vergaberechtlichen Verfahren (VOB, VOL, VgV), der Honorarverträge für Ingenieur- und Architektenleistungen, sowie die Prüfung der Abrechnungen
dieser Leistungen nimmt einen wesentlichen Anteil der Prüfungstätigkeit und der
Personalressourcen des RPA ein.
Das verabschiedete, laufende Zukunftsinvestitionsprogramm, das in 2013 begonnene 10-jährige Schulsanierungsprogramm, umfangreiche Stadtsanierungsmaßnamen,
Baumaßnahmen des Generalentwässerungsplanes (Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung), mehrjährige Sanierungsmaßnahmen der Kläranlage in Millionenhöhe (Abwasserverband Raumschaft Lahr), aber auch die stetig wachsenden Unterhaltungsmaßnahmen der Gebäude im Verwaltungshaushalt führen auch im Rechnungsprüfungsamt zu einem höheren Arbeitsaufkommen.

- 87 Ein Blick auf die nahe Zukunft und die Finanzplanung zeigen außerdem, dass weitere große Baumaßnahmen auch in den Bereichen Kindertageseinrichtungen und
Schulen erforderlich werden und vom RPA parallel zu den o.g. Maßnahmen zu begleiten und zu prüfen sind.
Auch aufgrund einer immer komplexer werdenden Materie durch Entscheidungen im
nationalen und europäischen Recht ist die Inanspruchnahme des RPA als beratende
Institution in den letzten Jahren erheblich gestiegen.
Seit der zweiten Jahreshälfte 2016 war die Stelle des technischen Prüfers unbesetzt.
Aufgrund der umfassenden Bautätigkeit der Stadt Lahr wurde diese Aufgabe im Jahr
2017 mit einem erheblichen Zeitanteil von den Finanz- und Verwaltungsprüfern
wahrgenommen. Zu den Aufgaben des technischen Prüfers gehören alle im Zusammenhang mit der Planung, Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen anfallenden Verwaltungsvorgänge.
Honorarverträge mit Architekten und Ingenieuren
Im Rahmen der Bau- und Vergabeprüfung werden vom Rechnungsprüfungsamt nahezu alle Vertragsentwürfe mit Architekten und Ingenieuren geprüft. Die Vergabe
dieser Leistungen unterliegt zumeist der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die aktuelle, seit Juli 2013 gültige, HOAI regelt die Vergütung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren, die Planungsleistungen in den Bereichen
der Architektur, der Stadtplanung und des Bauwesens erbringen. Ausgenommen
sind Ingenieure, die in den Bereichen Umweltverträglichkeit, Bauphysik, Bodenmechanik und Vermessungswesen tätig sind. Für sie wurden lediglich nicht verpflichtende Regelungen aufgestellt. Auch diese Vertragsentwürfe werden geprüft.
Gerade öffentlichen Auftraggebern obliegt hier eine hohe Verantwortung, das geltende Preisrecht einzuhalten und damit den auf dem Markt bekannten Mindestsatzunterschreitungen vorzubeugen.
Die Prüfung umfasste sowohl Vertragsprüfungen bzw. deren Entwürfe, als auch die
Prüfung der Schlussrechnungen nach Abschluss der Maßnahmen.
a. Prüfung der Vertragsentwürfe
Die Prüfung der Vertragsentwürfe konzentrierte sich neben der Überprüfung der vereinbarten Preise auf deren Kalkulationsgrundlage und den Leistungsumfang.
Im Jahr 2017 wurden 72 Verträge im Entwurf geprüft. Hiervon wurden 13 Verträge
erneut dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt.
Das Gesamtvolumen der geprüften Verträge lag in etwa bei 1,7 Mio. EUR.

- 88 Empfehlungen zu Änderungen betrafen hauptsächlich folgende Punkte:












Ermittlung der anrechenbaren Kosten
Abgrenzung der Objekte nach HOAI
Vereinbarung des Honorarsatzes (Mindestsatz, Mittelsatz, etc.)
Maßnahmenbeschreibung
Zeitpunkt des Vertragsschlusses
Abgleich mit Altverträgen
Erstattung von Nebenkosten
Honorarzuschläge (Instandsetzungs- und Umbauzuschlag)
Kalkulation von Pauschalen
Vereinbarung von Stundensätzen
Ermittlung der Schwellenwerte

Durch inhaltliche Empfehlungen in mehreren Verträgen und entsprechende vom
Fachamt vorgenommene Korrekturen konnte durch die Vertragsprüfung des RPA im
Jahr 2017 ein Gesamtbetrag von ca. 29.000,- EUR für die Stadt Lahr eingespart
werden. Sofern es die gesetzliche Lage erfordert, werden Feststellungen gegebenenfalls auch zu Gunsten eines Büros vorgenommen, da Honorare stets auskömmlich sein müssen.
Neben der Vertragseinzelprüfung kümmert sich das Rechnungsprüfungsamt auch
um generelle Themen der Vertragsgestaltung der Stadt Lahr. Hiervon waren 2017
unter anderem folgende Themen betroffen:
Vereinbarung von Teilleistungen
Im Rahmen der Vertragsgestaltung werden einzelne Teilleistungen an die Auftragnehmer übergeben und im Vertrag vereinbart. Oft ist dies jedoch nicht der volle vorgesehene Leistungsumfang, da die Fachabteilung oder die Zentrale Verwaltungsstelle für das Vergabewesen entsprechende Teilleistungen übernimmt. Die Leistungen der Leistungsphasen 6 und 7 wurden bereits vor einiger Zeit vereinheitlicht und
werden seither jedem Auftragnehmer gleich angeboten. Bei den Teilleistungen der
übrigen Leistungsphasen sind je nach Art des Vertrages oft unterschiedliche Kürzungen vorhanden. Auch hier wäre ein abgestimmteres Vorgehen zu empfehlen. Als
erster Schritt hierzu wurde Anfang 2017 festgelegt, auf die Vereinbarung von „teilweise zu erbringenden Teilleistungen“ nach Möglichkeit zu verzichten. Bei einer Teilleistung, die selbst nur teilweise beauftragt ist, kann es im Einzelfall schwierig sein,
den genauen Leistungsumfang zu bestimmen und zu bewerten. Die angewendeten
Tabellen sehen grundsätzlich keine weitere Unterteilung einer Teilleistung vor. Entsprechend vorsichtig sollten hier dann Kürzungen vorgenommen werden. Die Büros
sehen sich wahrscheinlich in einer ähnlichen Schwierigkeit, den erwarteten Leistungsumfang entsprechend abzuschätzen.
Klarheit wird es folglich nur bei den ganz bzw. gar nicht beauftragten Teilleistungen
geben können. Alternativ wäre bei weiter herunter gebrochenen Teilleistungen, ne-

- 89 ben der Bewertung auch die Teilleistung weiter zu definieren, was jedoch im Einzelfall sehr komplex werden dürfte.
Unvorhergesehenes in Kostenermittlungen
In einigen Fällen wurden zu den Vertragsentwürfen bereits Kostenschätzungen oder
Kostenberechnungen vorgelegt. Bei einem Vertragsschluss vor Ausführung der Leistungen stehen diese Zahlen meist noch nicht zur Verfügung, was grundsätzlich der
Regelfall sein sollte. Liegen dennoch bereits Zahlen vor, so sind diese gerade hinsichtlich möglicher Positionen wie „Unvorhergesehenes“, „Preissteigerung“, etc. zu
prüfen. Diese Positionen sind für einen späteren Bauablauf sicherlich sinnvoll, allerdings nicht für das Honorar zu berücksichtigen. Letztlich ist die Kostenberechnung
im Regelfall die Abrechnungsgrundlage.
Wettbewerb
Anders als bisher in der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) erfasst
der finale Entwurf der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) nun auch freiberufliche Leistungen.
Für diese gelten jedoch Sonderregelungen, insbesondere nach § 50 UVgO:
„Öffentliche Aufträge über Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit
erbracht oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden, sind
grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben. Dabei ist so viel Wettbewerb zu schaffen,
wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist.“
Die aufgetretenen Fragen zum Umgang mit diesem Thema wurden auf der Fachtagung Technische Prüfung am 27.04.2017 in Bruchsal vom Rechnungsprüfungsamt
Lahr vorgestellt.
Eine vergaberechtliche Direktvergabe von Aufträgen unterhalb des Schwellenwertes
wird von der überörtlichen Prüfung voraussichtlich weiterhin toleriert, dem Gebot des
Wettbewerbes ist jedoch Rechnung zu tragen. Bei bezuschussten Maßnahmen kann
das Erfordernis eines förmlicheren Vergabeverfahrens entstehen.
In einem Fall wurde in 2017 für den Abwasserverband zunächst ein Vergabevorschlag für die Erstellung einer Energieeffizienzanalyse vorgelegt. Nach entsprechender Beratung und der Einholung weiterer Angebote konnte die Vergabesumme
letztlich um rund 10.000,- EUR reduziert werden. Die ebenso empfohlene Beantragung von Fördermitteln brachte dem Abwasserverband nochmals eine Fördersumme von 19.300,- EUR ein, sodass durch die Prüfung knapp 30.000,- EUR eingespart
werden konnten.
Ein wirtschaftlicher Vorteil kann aber auch durch die Art der gewählten Vergütung
erzielt werden. In einem anderen Fall wurden verschiedene Vergütungsmodelle für
die Stellung eines Projektantrages angeboten. Der Vergabevorschlag sah zunächst
die Inanspruchnahme eines erfolgsabhängigen Vergütungsmodells vor. Da der Auftragnehmer im Rahmen der Prüfung jedoch eine fast 100%-ige Erfolgsquote vorweisen konnte, wurde letztlich das alternativ angebotene leistungsabhängige Vergü-

- 90 tungsmodell gewählt. Beim verbleibenden kleinen Restrisiko konnten so 5.900,- EUR
für die Stadt Lahr eingespart werden.
Darüber hinaus begleitet das Rechnungsprüfungsamt das Vertragswesen der Stadt
Lahr auch im Rahmen der beratenden Tätigkeit bei Anfragen zu vertraglichen Punkten. Insbesondere kann für 2017 hier auch der Wettbewerb für die Vergabe der Freianlagenplanung bzw. Verkehrsanlagenplanung des Projektes Kanadaring in Zusammenarbeit mit der Städtischen Wohnungsbau Lahr genannt werden.
b. Prüfung der Schlussrechnungen zu den Honorarverträgen
Die Prüfung der Schlussrechnungen von Verträgen umfasste im Jahr 2017 ein Gesamtvolumen von 65 Schlussrechnungen mit einer Abrechnungssumme von rund
1,5 Mio. EUR. Im Rahmen der Prüfung wurden unter anderem folgende Problemstellungen aufgegriffen:
Kostenberechnungen
Ein besonderes Augenmerk galt wie auch in den Vorjahren der Thematik der Kostenberechnungen. Gerade die Honorarordnungen 2009 und 2013 zielen auf die Kostenberechnung als einzige Abrechnungsgrundlage für den beauftragten Architekten
oder Ingenieur.
Die Fragestellung, welche Kostengruppen letztlich als anrechenbare Kosten zu werten sind, bereitet hin und wieder Schwierigkeiten.
So sind beispielsweise bei der Tragwerksplanung bei Gebäuden und zugehörigen
baulichen Anlagen 55 % der Baukonstruktionskosten und 10 % der Kosten der
Technischen Anlagen anrechenbar, während bei Ingenieurbauwerken 90 % der
Baukonstruktionskosten und 15 % der Kosten der Technischen Anlagen anrechenbar sind. In diesem Jahr zeigte sich das Problem in Fällen in denen mehrere Planer
an Großprojekten (z.B. Erweiterung Otto-Hahn-Realschule oder Ausbau ZOB) beteiligt sind. Der Gebäudeplaner, Tragwerksplaner und die Planer der technischen Ausrüstung sollten allesamt die gleiche Kostenberechnung der Abrechnung zu Grunde
legen.
In einzelnen Fällen (z.B. Planung der Elektrotechnik - Schutterlindenbergschule)
wurde auch die Kostenfeststellung auf Vorschlag des Büros zur Abrechnung herangezogen. Grundsätzlich sieht die Honorarordnung die Kostenberechnung als einzige
Abrechnungsgrundlage vor. Gegebenenfalls wäre diese rechtzeitig fortzuschreiben.
In einem weiteren Fall einer Schlussrechnung des Abwasserverbandes wurden zunächst für einzelne Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung die baulichen Abrechnungssummen zu Grunde gelegt. Im Rahmen der Prüfung wurden die Werte auf
die Kostenberechnung geändert, was zu einer Ersparnis von ca. 1.500 EUR führte.
Preisgelder
Bei Wettbewerben ist es üblich, dass Preisgelder, soweit ein Folgeauftrag erteilt
wird, mit diesem verrechnet werden. Die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW
2013) sehen dies so vor. Allerdings sollten diese Richtlinien bestenfalls auch aktiv

- 91 als Grundlage des Wettbewerbs vereinbart werden. Bei der Gestaltung von Imagebroschüren und digitalen Darstellungsformen bzw. eines Imagefilms wurden beispielsweise Preisgelder von insgesamt 2.600,- EUR nach entsprechender Beratung
vom Folgeauftrag in Abzug gebracht.
Auszahlung Leistungsphase 9
Die Leistungsphase 9 sieht bei Gebäuden die Objektbetreuung vor. Diese erfolgt in
der Regel während der Gewährleistungsdauer des Bauunternehmers bei entsprechender Beauftragung durch ein Planungsbüro. Mit Ablauf der Gewährleistungsdauer wird dann das Honorar der Leistungsphase 9 fällig. Für die Auszahlung kann es
unterschiedliche Wege geben. So kann das Honorar erst im jeweiligen Jahr angewiesen werden und den dortigen Haushalt belasten. Möglicherweise ist dann aber
keine Haushaltsstelle für das Vorhaben mehr vorhanden. Alternativ besteht die Möglichkeit eine Auszahlungsbürgschaft in entsprechender Höhe vorlegen zu lassen und
den Betrag bereits mit der Schlussrechnung auszuzahlen. Dies ist aber in der Regel
mit Bürgschaftskosten verbunden. Als weitere Möglichkeit kommt eine gesonderte
Auszahlung parallel zur Schlusszahlung mit einer Auszahlungssperre in Betracht.
Sobald die Gewährleistungsdauer abläuft, kann dann die Auszahlungssperre aufgehoben werden. Im Rahmen der Beratung wurde deshalb diese Lösung einer Sollstellung mit Auszahlungssperre für die praktikabelste Lösung gesehen.
Abrechnungen von Baumaßnahmen / Lieferungs- und Leistungsabrechnungen
a. Ausschreibung / Angebotsöffnung / Auftragsvergabe
Auch im Jahr 2017 fand eine regelmäßige Beratung der Fachabteilung bei der Wertung und Auftragsvergabe statt.
Stichprobenweise haben wir an 11 Eröffnungsterminen teilgenommen und eine formelle Sichtung der eingegangenen Angebotsunterlagen vorgenommen. Die Angebotsöffnungen betrafen neben Maßnahmen der Stadt auch die des Eigenbetriebes
BGL und Vorhaben des Abwasserverbands.
Unter den Maßnahmen waren Ausschreibungen von Bauprojekten beispielsweise an
der Stadthalle und der Otto-Hahn-Realschule, aber auch Lieferleistungen wie die
Beschaffung von Erdgas, Schulmöblierung oder regelmäßig wiederkehrende Ausschreibungen wie die Lieferung von Treibstoff oder Reinigungsbedarf. Sowohl die
Treibstofflieferung wie auch die Ausschreibung von Reinigungsbedarf wurden inhaltlich einer weitrechenden Prüfung unterzogen. Ausgeschrieben wurde auch erstmals
die Schülerbeförderung als Dienstleistung.
Aufgrund der Marktlage gehen derzeit oft nur wenige oder keine Angebote ein.
Wenngleich bei einzelnen Angebotsöffnungen nur wenige Angebote vorlagen, so
zeigte sich im Falle der Ausschreibung einer Baumbepflanzung Anfang des Jahres,
dass es auch andere Fälle gibt und günstige Preise mit mehreren Angeboten erzielt
werden können. Die Auftragssumme lag rd. 53 % unter der geschätzten Summe.

- 92 Ebenso war die Ausschreibung einer regelmäßig wiederkehrenden Leistung erfolgreich, nachdem Preiserhöhungen angekündigt wurden. Nach entsprechender Beratung wurde die Leistung für die Wartung der öffentlichen Kirchturmuhren, Glockenund Geläutanlagen erstmalig ausgeschrieben. Der vergebene Auftrag lag in Summe
rund 33 % unter den sonst anfallenden Kosten. Allgemein wurde das Thema der
Wartungen in Ausschreibungen aufgearbeitet und entsprechenden Unterlagen für
Wartungsverträge neu ausgearbeitet.
Im Jahr 2017 wurden auch Ausschreibungen aufgehoben und wiederholt durchgeführt. So wurde beispielsweise bei einer Ausschreibung für Schlosserarbeiten an einer Schule nach entsprechender Beratung erneut unter geforderten 10 Firmen ausgeschrieben. Das Angebot lag in der zweiten Runde bei rd. 40 TEUR im Vergleich
zur ersten Runde mit rd. 75 TEUR.
Bei einigen Ausschreibungsverfahren wurden neben dem Preis weitere Wertungskriterien berücksichtigt. So nahm das Rechnungsprüfungsamt beispielsweise beratend
an der Bewertungskommission für die Ausschreibung von Spielgeräten an der Kindertagesstätte Lotzbeckstraße teil.
b. Abrechnung der Baumaßnahmen / der Lieferungen- und Leistungen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der laufenden Prüfung von Abschlagszahlungen
und Schlussabrechnungen von Baumaßnahmen. Dabei werden Bauten des Hochbaus, des Tiefbaus als auch des Garten- und Landschaftsbaus gleichermaßen einbezogen. Außerdem werden auch die Lieferungs- und Leistungsaufträge mit den dazugehörigen Abrechnungen der jeweils zuständigen Fachabteilungen geprüft.
Die Bauabrechnungen sowie die Lieferungs- und Leistungsabrechnungen werden
formell und materiell einer standardmäßigen Kurzprüfung im Rahmen der laufenden
Belegprüfung unterzogen. Dabei bewerten wir auch, ob die vergaberechtlichen Vorschriften eingehalten wurden.
In 2017 sind uns 254 Schlussrechnungen mit einem Kostenvolumen von rund
13,5 Mio. EUR für Bauleistungen vorgelegt worden. Dies entspricht einer Steigerung
der Anzahl um 53 % bzw. 55 % beim Kostenvolumen im Vergleich zum Vorjahr (166
Schlussrechnung mit 8,7 Mio. EUR). Für Lieferungen und Leistungen wurden 27
Schlussrechnungen mit einem Gesamtvolumen von rund 501 TEUR vorgelegt. Im
Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Steigerung der Anzahl um 145 % bzw.
120 % beim Kostenvolumen (11 Schlussrechnungen mit 228 TEUR).
In Mehrzahl wurden festgestellt:
 teilweise unvollständige oder fehlende Nachtragsunterlagen
 fehlende Abnahmeniederschriften
 nicht vorgelegte Angebote oder Vergleichsangebote.

- 93 Einzelfeststellungen wurden in Aktenvermerken festgehalten und den Fachämtern
zur Stellungnahme vorgelegt. Eine vollumfängliche Prüfung dieser Schlussrechnungen wäre zu zeitintensiv.
Die Einzelfeststellungen betreffen unterschiedliche Themen. Hierzu zählt beispielsweise die rechnerische Richtigkeit, auch im Hinblick auf bereits getätigte Abschlagszahlungen. In einem Fall von Instandhaltungsarbeiten bei der Straßenbeleuchtung
sollte die 4. Abschlagszahlung nochmals zur Auszahlung gebracht werden und es
wurde damit eine Überzahlung von 1.190,- EUR verhindert. Auch der Abgleich der
Positionen mit den Angebotspositionen findet regelmäßig statt.
Wie auch im Vorjahr, war erneut die Skonto-Thematik im Blick der Prüfung. Das im
letzten Schlussbericht erwähnte neue Formblatt der Vergabestelle fordert die Bieter
zur Abgabe von Skontoangeboten auf. Während die Inanspruchnahme bei Abschlagszahlungen problemlos möglich ist, wird bei der umfangreicheren Schlussrechnungsprüfung meist die Frist zum Problem. Zur Einhaltung der Frist kann generell eine weitere Abschlagszahlung der unbestrittenen Beträge bei der Schlussrechnung in Betracht kommen.
Auch der Abzug von Abschlagszahlungen mit berücksichtigtem Skontobetrag bereitete in den Schlussrechnungen immer wieder Schwierigkeiten. Es wurde deshalb
das Formblatt Auftragsabwicklung überarbeitet und der Rechnungsbetrag als Zahlbetrag vor und nach Skontoabzug dargestellt.
Ein weiterer Schwerpunkt war 2017 der Abzug von vertraglich vereinbarten Umlagen
für Baustrom und Bauwasser, der in einzelnen Schlussrechnungen fehlte. Über die
Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen wird üblicherweise der Verbrauch an
Strom und Wasser auf der Baustelle auf die Firmen umgelegt. Zur Vereinfachung
wird meist das Modell „Absetzung in Höhe von 0,2 v.H. des Endbetrags der Schlussrechnung“ für Baustrom und Bauwasser angewendet.
So fehlte beispielsweise in der Schlussrechnung für Elektroarbeiten für ein Museum
der Abzug für Baustrom und Bauwasser in Höhe von 1.902,- EUR und wurde im
Rahmen der Prüfung nachgeholt. Auch bei den Sanitärarbeiten für den Neubau einer
Schule wurde erst im Rahmen der Prüfung in der Schlussrechnung ein Abzug in Höhe von rd. 425,- EUR vorgenommen.
Die Feststellungen zeigen beispielhaft, dass bei den geprüften Schlussrechnungen auch grundsätzliche Themenfelder angesprochen werden, um die
Qualität der Abrechnungen zu erhöhen.
Im Jahr 2017 konnten im Baubereich aufgrund der unbesetzten fachtechnischen
Prüferstelle keine technischen Schwerpunktprüfungen insbesondere bei den großen
Baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbau durchgeführt werden. Verwaltungsseitig wurden die Rahmenverträge für Bauleistungen in einem Prüfungsteilbericht dargestellt.

- 94 -

4.3 Rahmenkonto OST - Abrechnung für das HHJ 2017
Flugplatzareal OST
Ausgaben in EUR
0 Grundstückserwerb incl.
Nebenkosten
1
2
3
4

Vorbereitende Maßnahmen
Vermessungskosten
Abbruchkosten
(Straßenbau, Regen- und Schmutzwasserkanalisation, Regenwasserbehandlungsanlage, Pumpwerke
und Hebewerke)

5
6
7
8

Hausanschlüsse
Ökologische Ausgleichsfläche
Industriegleis
Sonstiges = Aufwand für Bestandsgebäude

9 Straßen
10 Kanalisation und Hebewerke
11 Regenwasserbehandlungsanlagen und
Pumpwerke
12 Altlastenerkundung und -sanierung
13 Wasserversorgung
14 Abwasserbeitrag
Zinsaufwendungen und Gebühren ohne
Zinsen für Grunderwerb

0
1
2
3
4
5
6
7

Rundungsdifferenz
Gesamt
Einnahmen in EUR
Veräußerung von Grundstücken
Veräußerung von Gebäuden
Sonstige Einnahmen
Zinszuschuss Land
Optionsentgelte
Landesdarlehen
Erstattung Altlasten Bund
Erstattung Abbruchkosten Bund
Zinsübernahme Stadt Lahr
Gesamt
Stand Rahmenkonto 31.12.2017 in EUR
Festzinsvereinbarung
- Konto Nr. 605.057.451 Stand Girokonto Nr. 1364185 in EUR
Rückführungsverpflichtung Festgeld
Stand Rahmenkonto 31.12.2017 in EUR

2017

1997 bis 2016

Gesamt

0,00
976,99
557,17
3.255,49

17.989.740,29
202.974,30
434.147,24
4.308.530,96

17.989.740,29
203.951,29
434.704,41
4.311.786,45

0,00
-12.604,73
0,00
0,00

0,00
82.061,99
0,00
0,00

0,00
69.457,26
0,00
0,00

9.929,49
513.295,50
0,00

184.078,41
3.948.380,36
0,00

194.007,90
4.461.675,86
0,00

0,00
2.504,95

0,00
252.336,34

0,00
254.841,29

0,00
398.459,05

0,00
1.862.654,46

0,00
2.261.113,51

102.263,31
0,00
1.018.637,22
2017
1.219.371,00
152.903,06
-200.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
125.235,02
1.297.509,08

6.534.602,56
0,01
35.799.506,92
1997 bis 2016
9.190.653,76
4.451.984,41
5.941.426,23
4.601.626,93
82.779,89
0,00
24.746,56
573.590,97
2.605.223,24
27.472.031,99

6.636.865,87
0,01
36.818.144,14
Gesamt
10.410.024,76
4.604.887,47
5.741.426,23
4.601.626,93
82.779,89
0,00
24.746,56
573.590,97
2.730.458,26
28.769.541,07

Soll

8.048.603,07

Soll
Soll

8.000.000,00
48.603,07
1.000.000,00
9.048.603,07

Soll

Die Zwischenfinanzierung des Grunderwerbs und der nachfolgenden Erschließungsmaßnahmen für das Flugplatzareal erfolgte über die Landesbank BadenWürttemberg außerhalb des Haushalts. Die Inanspruchnahme belief sich zum
31.12.2017 auf 9.048.603,07 EUR. Die angefallenen Ausgaben und Einnahmen

- 95 wurden entsprechend nachgewiesen. Der festgelegte Kreditrahmen beträgt 16,87
Mio. EUR. Der aktuelle Abrechnungsstand ist aus der vorstehenden Tabelle ersichtlich.
Zinsaufwand des Rahmenkontos und Zinsübernahme durch die Stadt / Land:
Flugplatzareal OST
Zinsen in EUR
Zinsaufwendungen und
Gebühren

2017

1997 bis 2016

Gesamt

102.263,31

6.534.602,56

6.636.865,87

Stundungszinsen
Bundesvermögensamt

0,00

1.067.607,14

1.067.607,14

Gesamt Zinsaufwand

102.263,31

7.602.209,70

7.704.473,01

Zinszuschüsse Land
Zinsübernahme Stadt Lahr

0,00
125.235,02

4.601.626,93
2.605.223,24

4.601.626,93
2.730.458,26

Gesamt Zinsübernahme

125.235,02

7.206.850,17

7.332.085,19

Neben der bestehenden Festzinsvereinbarung wurde zum 31.12.2017 seitens der
Stadt Lahr Festgeld auf dem Rahmenkonto in Höhe von 1,0 Mio. EUR angelegt.
Im Jahr 2017 mussten Ausgaben vom Haushalt auf das Rahmenkonto umgebucht
werden. Bei den Ausgaben sind unterjährig alle Schlussrechnungen, die über das
Rahmenkonto bezahlt werden, bei der Prüfung vorzulegen.
Im Berichtsjahr wurden 1.219.371 EUR durch den Verkauf von Grundstücken erzielt.
Es fanden fünf Grundstücksverkäufe statt. Die Einnahmen aus den Gebäudeerlösen
betrugen 152.903,06 EUR. Die Erlöse wurden der Rücklage zugeführt.
Nach intensiver Abstimmung in 2017 zwischen dem OB-Büro, der IGZ, der Stadtkämmerei und unter Begleitung des Rechnungsprüfungsamtes konnte eine Kostenund Finanzierungsübersicht 2018 für die Gemeinderatssitzung am 19.03.2018 beschlossen werden. Die Vorlage enthält in der Anlage ein Positionspapier der IGZ, in
dem eine standortbezogene und entwicklungsperspektivische Potentialbetrachtung
vorgenommen wurde. Unserer Forderung der politischen Gremienbefassung zur
Entwicklung und dem Umgang mit dem Defizit wurde soweit nachgekommen.
In gleicher Gemeinderatsitzung wurde auch die vom Bund vorgelegt Nachtragsvereinbarung zur Verlängerung der Fristen für den Abbruch und die Entsiegelung der
befestigten Flächen sowie zur Erschließung beschlossen. Die Vereinbarung sieht eine Verlängerung bis zum 31.12.2021 vor.
Mit der Einführung des NKHR zum 01.01.2020 ist das Rahmenkonto in den Haushalt
der Stadt zu überführen. Im Haushalt 2018 und der Finanzplanung sind insgesamt
Zuführungen über 2,0 Mio. EUR vorgesehen. Nach dem Beschluss im Gemeinderat
am 19.03.2018 zur Verlängerung der Genehmigung beim Regierungspräsidium
Freiburg wurde diese tags darauf beantragt. Das Regierungspräsidium stimmte einer
Verlängerung bis zum 31.12.2019 mit Schreiben vom 14.05.2018 zu.

- 96 -

4.4 Prüfung von Verwendungsnachweisen
Auch im Jahr 2017 wurden mehrere Verwendungsnachweise geprüft. Auch vor dem
Hintergrund Fördermittel und Zuschüsse möglichst frühzeitig abzurufen, weisen wir
regelmäßig darauf hin, dass uns eine verpflichtende Prüfung rechtzeitig vorab bekannt gegeben wird und die notwendigen Unterlagen umgehend nach Abschluss der
Maßnahme und dem vollständigen Eingang der Belege zur Prüfung vorgelegt werden.
Geprüfte Verwendungsnachweise in 2017 (Förderhöhe in EUR):
•
•
•
•
•
•

Aktionsprogramm Mehrgenerationenhaus II (30.000,00 EUR)
Flüchtlingsbeauftragte, 1. Förderjahr (20.000,00 EUR)
Koordinierungsstelle Integration 2. Förderjahr (17.500,00 EUR)
„Altes Schutterbett“ (1.890,64 EUR)
Mobile Jugendsozialarbeit 2016 (11.000,00 EUR)
Behindertengerechte Toiletten (15.075,00 EUR)

Die Ausgaben und Einnahmen in den Verwendungsnachweisen der bezuschussten
Maßnahmen wurden gegenüber den Fördergebern durch das RPA bestätigt. Teilweise waren Korrekturen durch die Fachbereiche erforderlich.

- 97 -

5 Abschließendes Prüfungsergebnis
5.1 Zusammenfassung
Die zur örtlichen Prüfung vorgelegte Jahresrechnung für das Jahr 2017 entspricht
nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen. Es kann bestätigt werden
(§ 110 GemO), dass
1. bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem
Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger
Weise begründet und belegt sind,
3. der Haushaltsplan eingehalten worden ist und
4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind.
Zur Prüfung wurden die notwendigen Unterlagen der Haushalts-, Kassen- und
Rechnungsführung sowie der Vermögensverwaltung herangezogen. Das RPA hat
die übertragenen Prüfungsaufgaben im Rahmen der personellen Möglichkeiten umfassend durchgeführt. Einzelne noch nicht abschließend erledigte Prüfungen haben
auf das Ergebnis der Jahresrechnung keinen wesentlichen Einfluss.
Die Gesamttätigkeit der Verwaltung war im Haushaltsjahr 2017 nach den allgemeinen Ordnungs- und Wirtschaftsgrundsätzen der Gemeindeordnung ausgerichtet.
Dem Gemeinderat wird deshalb empfohlen, das Ergebnis der Jahresrechnung nach
§ 95 Abs. 2 GemO festzustellen.

5.2 Beschlussvorschlag
Jahresrechnung Stadt Lahr
Die Jahresrechnung für das HHJ 2017 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite
des Verwaltungshaushaltes mit 131.255.672,51 EUR und auf der Einnahmen- und
Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit 46.945.929,58 EUR festgestellt.
Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO ortsüblich bekannt zu
geben.
Lahr, 14. September 2018

Große Kreisstadt Lahr/Schwarzwald
Städtisches Rechnungsprüfungsamt

Christian Zanger
Leiter des Rechnungsprüfungsamtes

- 98 -

Abkürzungen
AO
BgA
BGL
EigBG
EigBVO
EPL
EU
EUR/EW
FAG
GemHVO
GemKVO
GemO
GemPrO
GIS
GkZ
GPA
GR
HH
HHJ
HHR
HOAI
IGZ
KAG
LGebG
LGS
LV
NKHR
ÖPNV
PtB
RP
RPA
SGB
ShV
StiftG
VE
VJ
VHS
VMH
VWH
VOB
VOL
VgV
VwV-VmR

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ZOB

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Abgabenordnung
Betrieb gewerblicher Art
Bau- und Gartenbetrieb Lahr
Eigenbetriebsgesetz
Eigenbetriebsverordnung
Einzelplan
Europäische Union
Euro pro Einwohner
Finanzausgleichsgesetz
Gemeindehaushaltsverordnung
Gemeindekassenverordnung
Gemeindeordnung Baden-Württemberg
Gemeindeprüfungsordnung
Geoinformationssystem
Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit
Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
Gemeinderat
Haushalt
Haushaltsjahr
Haushaltsrest
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Industrie- und Gewerbezentrum Lahr
Kommunalabgabengesetz
Landesgebührengesetz
Landesgartenschau
Leistungsverzeichnis
Neues kommunales Haushaltsrecht
Öffentlicher Personennahverkehr
Prüfungsteilbericht
Regierungspräsidium
Rechnungsprüfungsamt
Sozialgesetzbuch
Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge
Stiftungsgesetz
Verpflichtungsermächtigung
Vorjahr
Volkshochschule
Vermögenshaushalt
Verwaltungshaushalt
Verdingungsordnung für Bauleistungen
Verdingungsordnung für Leistungen
Vergabeverordnung
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg zur
Vermögensrechnung
Zentraler Omnibusbahnhof