Beschlussvorlage
Amt: 14
Zanger
Datum: 08.10.2018 Az.: 095.51
Drucksache Nr.: 264/2018
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
05.11.2018
vorberatend
nichtöffentlich
Gemeinderat
19.11.2018
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Schlussbericht des Städtischen Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung
und Feststellung der Jahresrechnung der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr 2017
durch den Gemeinderat
Beschlussvorschlag:
1. Die Jahresrechnung für das HHJ 2017 wird auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Verwaltungshaushaltes mit 131.255.672,51 EUR und auf der Einnahmen- und Ausgabenseite des Vermögenshaushaltes mit 46.945.929,58 EUR nach
Abschluss der örtlichen Prüfung durch den Gemeinderat festgestellt.
2. Die geprüfte Vermögensrechnung wird mit einem Endstand in Höhe von
295.543.913,66 EUR festgestellt.
3. Der Feststellungsbeschluss ist gemäß § 95 b Abs. 2 GemO i. V. m. Art. 13 Abs. 2
Gemeindehaushaltsreformgesetz ortsüblich bekannt zu geben.
Anlage(n):
Schlussbericht 2017
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage)
mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 264/2018
Seite - 2 -
Begründung:
Der Gemeinderat wurde am 23. Juli 2018 über die Jahresrechnung 2017 informiert. Auf die damalige Vorlage und den angeschlossenen Rechenschaftsbericht
wird verwiesen. Die förmliche Feststellung der Jahresrechnung erfolgt nach der
örtlichen Prüfung.
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Lahr für das Rechnungsjahr
2017 ist abgeschlossen. Das Ergebnis der Prüfung wurde in dem beigefügten
Schlussbericht zusammengefasst und dem Haupt- und Personalausschuss zur
Vorberatung zugeleitet. Einzelergebnisse aus der unterjährigen Prüfungstätigkeit
sind auf Seite 11 bis 26 tabellarisch und ab Seite 85 dargestellt.
Die Feststellungsempfehlung zur Jahresrechnung 2017 ist auf der Seite 97 des
Schlussberichts abgedruckt.
Gemäß § 95 Abs. 2 GemO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten
nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Der Gemeinderat stellt sie innerhalb
eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres fest.
Dr. Wolfgang G. Müller
Christian Zanger