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Beschlussvorlage (Wahl der Gemeinderäte, der Ortschaftsräte und Kreisräte am 26.05.2019 a) Bildung des Gemeindewahlausschusses gem § 11 Kommunalwahlgesetz (KomWG) b) Sitzzahl der Ortschaftsräte)

19. November 2018
                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 10/101
Baum

Datum: 07.11.2018 Az.: Bm/Kol

Drucksache Nr.: 294/2018

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

19.11.2018

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Wahl der Gemeinderäte, der Ortschaftsräte und Kreisräte am 26.05.2019
a) Bildung des Gemeindewahlausschusses gem § 11 Kommunalwahlgesetz
(KomWG)
b) Sitzzahl der Ortschaftsräte

Beschlussvorschlag:

a) Der Gemeinderat wird gebeten, einen Gemeindewahlausschuss zu bilden. Ein
Beschlussvorschlag kann nicht unterbreitet werden, da es sich um eine Wahl
handelt. Die Fraktionen schlagen die umseitig genannten Beisitzer/-innen vor.
b) Die Zahl der Sitze in den Ortschaftsräten wird nicht verändert.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 294/2018

Seite - 2 -

Begründung:
zu a) Bildung des Gemeindewahlausschusses
Die Leitung der Gemeindewahlen, zu der auch die Zulassung der Wahlvorschläge und die
Feststellung des Wahlergebnisses gehören, obliegt dem Gemeindewahlausschuss. Bei der
Wahl der Kreisräte leitet er die Durchführung der Wahl in der Gemeinde und wirkt bei der
Feststellung des Wahlergebnisses mit (§ 11 Abs. 1 KomWG).
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern/Beisitzerinnen. Die Beisitzer/-innen und Stellvertreter/-innen in gleicher
Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten (§ 11 Abs. 2 KomWG).
Wahlbewerber/-innen für die Wahl der Gemeinderäte, der Ortschaftsräte und Kreisräte bzw.
Vertrauensleute für Wahlvorschläge dürfen weder zu Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses noch zu deren Stellvertreter/-innen, auch nicht anderer Wahlorgane, berufen werden (§ 15 KomWG).
Mit Blick darauf, dass sich der Oberbürgermeister und die hauptamtlichen Beigeordneten
(Erster Bürgermeister/Bürgermeister) für die Wahl der Kreisräte bewerben werden, sind deshalb vom Gemeinderat der/die Vorsitzende und eine(e) Stellvertreter/-in bzw. mehrere Stellvertreter/-innen aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten zu wählen. Es wird
deshalb vorgeschlagen, Frau Stadtverwaltungsdirektorin Friederike Ohnemus zur Vorsitzenden, Herrn Stadtamtsrat Elmar Baum zum ersten Stellvertreter und Herrn Stadtoberamtsrat
Dieter Singler zum zweiten Stellvertreter zu wählen. Bei der letzten Wahl 2014 wurden von
den damals vertretenen Fraktionen je ein(e) Beisitzer/-in und Stellvertreter/-in vorgeschlagen
und vom Gemeinderat gewählt.
Die Fraktionen haben vorab nachstehende Beisitzer/-innen zur Wahl vorgeschlagen:
SPD-Fraktion
ordentliches Mitglied:
stellvertretendes Mitglied:

Herr Peter Wirth
Herr Eugen Hurst

CDU-Fraktion
ordentliches Mitglied:
stellvertretendes Mitglied:

Herr Klaus Lebfromm
Herr Albrecht Irmler

Freie Wähler Fraktion
ordentliches Mitglied:
stellvertretendes Mitglied:

Frau Traudel Bothor
Herr Klaus Pfütze

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
ordentliches Mitglied:
stellvertretendes Mitglied:

Frau Ingeborg Vollmer
Herr Holger Steenhoff

FDP-Fraktion
ordentliches Mitglied:
stellvertretendes Mitglied:

Herr Manfred Neumeister
Herr Joachim Heil

Drucksache 294/2018

Seite - 3 -

zu b) Sitzzahl der Ortschaftsräte
Jeweils vor der Kommunalwahl wird überprüft, ob die Zahl der Mitglieder der einzelnen Ortschaftsräte angepasst werden soll. Maßgebend für die nächste Wahl ist die Einwohnerzahl
vom 30.09.2017. In Anlehnung an die für den Gemeinderat geltende Regelung bei der Bemessung der Sitzzahl nach § 25 GemO könnte eine Veränderung bei der Zahl der Ortschaftsräte in den Stadtteilen Langenwinkel (von 10 auf 12), Reichenbach (von 10 auf 14)
und Sulz (von 12 auf 14) vorgesehen werden. Eine Verpflichtung hierzu besteht allerdings
nicht. Die jeweiligen Ortschaftsräte haben hierüber beraten und sich gegen eine Erhöhung
ausgesprochen. Auch eine mögliche Reduzierung der Sitze mit Blick auf die Problematik,
dass Parteien nicht genügend Bewerber/-innen finden, wurde nicht gewünscht.

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Dr. Wolfgang G. Müller