Beschlussvorlage (Wahlen zum Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG und der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs AG)
Sitzung: Gemeinderat (12. Sitzung)
18. November 2019
18. November 2019
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 28.10.2019 Az.: 922.5233 Drucksache Nr.: 288/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 18.11.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Wahlen zum Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG und der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs AG Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat wird gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, wer in den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG sowie in den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs AG entsandt werden soll. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 288/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Herr Oberbürgermeister Dr. Müller hat seine beiden Mandate im Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG und Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs AG schriftlich gegenüber der Stadt Lahr zum 18. November 2019 niedergelegt. Aus diesem Grunde ist die Neubesetzung der Aufsichtsratsmandate erforderlich. I. Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG Nach § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG besteht der Aufsichtsrat aus insgesamt 21 Mitgliedern. Davon werden zehn Mitgliedern von der Gesellschafterversammlung gewählt. Vier weitere Mitglieder, von denen je eines von den Städten Lahr und Offenburg, dem EWO sowie der EnBW Regional AG zu benennen sind, werden von diesen in den Aufsichtsrat entsandt. Bei sieben Mitgliedern findet die Wahl entsprechend den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes statt. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt auf vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit dem Schluss der ordentlichen Gesellschafterversammlung, in der die Wahl erfolgte und endet am Schluss der ordentlichen Gesellschafterversammlung im vierten Jahr nach der Wahl. Der Oberbürgermeister ist nicht Kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrats. Mit Beschlussvorlage Nr. 37/2018 hat der Gemeinderat Herrn Oberbürgermeister Dr. Müller in den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG entsandt. Die Stadträte Roth, Hirsch und Frau Stadträtin Rompel wurden weiter zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen. Das Mandat von Herrn Oberbürgermeister Dr. Müller endet nicht mit dem Ausscheiden aus dem Amt als Oberbürgermeister und dauerte entsprechend der Regelungen des Gesellschaftsvertrages weiterhin an. Mit der Niederlegung wird das Fortbestehen jedoch verhindert und eine Neuentsendung erforderlich. Das aufgrund der Entsendung neue Mandat dauert zunächst für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Mitglieds. Um das Entsendungsrecht neu auszuüben, wird der Gemeinderat gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, wer in den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG entsandt werden soll. Der Vorschlag für die Wahl ergibt sich aus der Diskussion. II. Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs AG Nach § 9 Abs. 1 der Satzung der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs AG besteht der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern. Die Städte Lahr und Offenburg sowie die EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH haben das Recht, jeweils ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden. Das EWO, der Betriebsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG sowie die Städte Lahr und Offenburg, die EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH und die sonstigen Kleinaktionäre haben das Recht, jeweils ein Mitglied des Aufsichtsrats vorzuschlagen. … Drucksache 288/2019 Seite - 3 - Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt auf vier Jahre. Die Amtszeit beginnt mit dem Schluss der ordentlichen Hauptversammlung, in der die Wahl erfolgte und endet mit dem Schluss der ordentlichen Hauptversammlung im vierten Jahr nach der Wahl. Der Oberbürgermeister ist ebenfalls nicht Kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrats. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied aus dem Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden AG & Co. KG aus, so endet damit auch das Amt im Aufsichtsrat der Gesellschaft. Im Übrigen soll Personenidentität bei der Besetzung der Aufsichtsratsmandate bei der AG & Co. KG sowie Verwaltungs AG gegeben sein. Um das Entsendungsrecht neu auszuüben, wird der Gemeinderat gebeten, durch Wahl einen Beschluss dahingehend zu fassen, wer in den Aufsichtsrat der Elektrizitätswerk Mittelbaden Verwaltungs AG entsandt werden soll. Der Vorschlag für die Wahl ergibt sich aus der Diskussion. Guido Schönebooom Erster Bürgermeister Markus Wurth stellv. Stadtkämmerer