Information
Amt: 20/201
Gebhardt
Datum: 10.12.2018
Az.: 095.62
Drucksache Nummer:
326/2018
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Gemeinderat
28.01.2019
zur Kenntnis
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
-Prüfung der Bauausgaben der Stadt Lahr für die Jahre 2010 bis 2014
Abschlussbestätigung
Mitteilung:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr nimmt Kenntnis von der Bestätigung
des Regierungspräsidiums Freiburg über den Abschluss der überörtlichen Prüfung der Bauausgaben der Stadt Lahr für die Jahre 2010 bis
2014 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg.
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage)
mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 326/2018
Seite - 2 -
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 19.11.2015 (eingegangen bei der Stadtkämmerei am
23.11.2015) hat die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) den
Bericht vom 19.11.2015 über die Prüfung der Bauausgaben der Stadt Lahr in den
Jahren 2010 bis 2014 mit der Bitte übersandt, das Erforderliche zu veranlassen
und zu den Prüfungsfeststellungen innerhalb von sechs Monaten Stellung zu
nehmen.
Der Gemeinderat ist in öffentlicher Sitzung am 02.05.2016 über den wesentlichen
Inhalt des Prüfungsberichtes und über die Stellungnahmen der Verwaltung an die
GPA unterrichtet worden.
Im weiteren Verfahrensablauf sind von der GPA mehrere ergänzende Stellungnahmen zu einzelnen Prüfungsfeststellungen erbeten worden, denen seitens der
Verwaltung nachgekommen wurde.
Mit Schreiben vom 04.12.2018 (eingegangen am 07.12.2018) hat das
Regierungspräsidium Freiburg zum Abschluss der überörtlichen Prüfung gem.
§ 114 Abs. 5 der GemO die Bestätigung erteilt, dass die Feststellungen im
Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt vom 19.11.2015 erledigt sind bzw.
aufgrund der Zusagen der Verwaltung als erledigt gelten. Gleichzeitig ist auf die
Pflicht zur Unterrichtung des Gemeinderates über den Abschluss der überörtlichen
Prüfung gemäß VwV GemO Nr. 1 zu § 114 hingewiesen worden.
Da es sich hier um einen Gegenstand einfacher Art handelt, wird die Angelegenheit ohne Vorbehandlung im Haupt- und Personalausschuss sogleich dem
Gemeinderat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister
Jürgen Trampert
Stadtkämmerer