Beschlussvorlage (Verkehrsentwicklungsplan mit ÖPNV-Konzept für die Stadt Lahr)
28. Januar 2019
Beschlussvorlage Amt: 61 Stehr Datum: 14.01.2019 Az.: - 0692/MS Drucksache Nr.: 338/2018 1. Ergänzung Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 16.01.2019 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 28.01.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 101 302 605 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Verkehrsentwicklungsplan mit ÖPNV-Konzept für die Stadt Lahr Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Lahr beauftragt das Fachbüro Planersocietät mit der Erstellung eines Verkehrsentwicklungsplans mit ÖPNV-Konzept. Das Honorar beträgt 230.574,40 Euro (brutto). Im Haushaltsplan 2019 sind hierfür bei der Finanzposition 1.6100.620200 (Verkehrsplanungen) 172.000,- Euro veranschlagt. 2. Die Differenz zwischen dem Honorar und dem Haushaltsansatz i.H.v. 58.574,40 Euro – gerundet 59.000,- Euro – wird wie folgt gedeckt: o Für die Maßnahme waren bereits im Haushaltsplan 2018 Mittel veranschlagt. Der Gemeinderat erklärt die im Haushaltsjahr 2018 nicht benötigten Mittel für übertragbar und beschließt die Bildung eines entsprechenden Haushaltsausgaberests 2018 bei der Finanzposition 1.6100.620200 (Verkehrsplanungen) i.H.v. 46.000,- Euro. o Der Gemeinderat bewilligt für den verbleibenden Fehlbetrag bei der Finanzposition 1.6100.620200 (Verkehrsplanungen) eine überplanmäßige Ausgabe i.H.v. 13.000,- Euro. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei der Finanzposition 1.6100.620100 (Städtebauliche Planungen). BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 338/2018 1. Ergänzung Seite - 2 - Sachdarstellung: In den Jahren 2019 und 2020 soll ein Verkehrsentwicklungsplan mit ÖPNV-Konzept für die Stadt Lahr erstellt werden. Im Oktober 2018 hat die Stadt Lahr drei Fachbüros um die Abgabe eines Angebotes für die o.g. Konzeption gebeten und zu einer Präsentation im Rahmen eines Auswahlgremiums am 28. November 2018 eingeladen. Das Auswahlgremium bestand aus Vertretern der Gemeinderatsfraktionen sowie Mitarbeitenden unterschiedlicher Ämter und Abteilungen der Verwaltung. Im Anschluss an die drei Präsentationen wurde sich in einer internen Diskussionsrunde über die Angebote und die Eindrücke, die die Bürovertreter vermittelt haben, ausgetauscht. Eine Vorauswahl wurde nicht getroffen, Präferenzen waren jedoch erkennbar. Da sich die Angebote inhaltlich unterschieden, wurden alle drei Büros v.a. auf der Basis der Rückmeldungen aus dem Auswahlgremium um Anpassung ihrer Angebote gebeten, auf deren Grundlage nun eine Entscheidung getroffen werden soll. Dabei ist festzuhalten, dass die Honorarangebote im Detail nicht die gleichen Leistungen enthalten und dass die Auswahl des Büros nicht allein über den Preis erfolgt. Die Stadtverwaltung empfiehlt, das Fachbüro Planersocietät zu beauftragen. Aus Bieterschutzgründen werden die Mitbewerber und deren Angebote nicht genannt. Die Planersocietät überzeugte mit ihrem Angebot insbesondere auf inhaltlicher Ebene, da sie eine sehr bedarfsgerechte Bearbeitung der Aufgabenstellung vorsieht. Hervorzuheben ist dabei die Integration von Fachplanungen in den Verkehrsentwicklungsplan. Synergien, die bei der parallelen Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes oder der Umsetzung von Maßnahmen aus den Fußverkehrs-Check entstehen, sollen sinnvoll genutzt werden bspw. durch gemeinsame Workshops/Bürgerforen („Marktplatz der Mobilität“ mit Marktständen zu unterschiedlichen Themen). Neben den positiven Synergien berücksichtigt sie aber auch „negative Synergien“, d.h. Maßnahmen zur Behebung von Mängeln dürfen keine neuen Probleme in anderen Bereichen hervorrufen. Dieser Grundsatz gilt sowohl für die Konzeptentwicklung für die einzelnen Verkehrsträger als auch für die Abwägung zwischen Sicherheit, Leistungsfähigkeit, Funktionalität und Städtebau. Dem Städtebau misst die Planersocietät eine besondere Bedeutung bei. Sie verfolgt mit ihrem interdisziplinär besetzten Team (Raumplaner, Stadtplaner, Verkehrsplaner, Bauingenieure, Geografen) den Planungsgrundsatz, die Verkehrsplanung auch aus Sicht der Stadt- und Raumplanung zu betrachten, denn oftmals sind es städtebauliche Gegebenheiten, die der Verkehrsplanung Grenzen setzen und umgekehrt. Auf die Stadt Lahr trifft dies besonders zu, z.B. werden Aussagen getroffen, wo aus verkehrsplanerischer Sicht künftige Entwicklungsschwerpunkte v.a. für Wohnraum liegen sollten – eine Forderung, die wiederholt auch aus dem Gemeinderat kam. Positiv ist ebenfalls das Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit/-beteiligung hervorzuheben. Die Planersocietät verfolgt eine dialogorientierte Beteiligungsstrategie, die insbesondere bei der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vielschichtig aufgebaut ist. Neben Workshops/Bürgerforen ist eine Internet-/Onlinebeteiligung vorgesehen. Drucksache 338/2018 1. Ergänzung Seite - 3 - Über eine eigene Internetseite können Hinweise und Mängelpunkte eingetragen werden. So können sich auch Bürgerinnen und Bürger beteiligen, die nicht an den Workshops teilnehmen können oder wollen. Schließlich überzeugte die Planersocietät mit ihrem Controlling- und Evaluationskonzept. Mit Hilfe des Evaluationskonzeptes soll die Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplans regelmäßig und systematisch daraufhin geprüft werden, ob die gesteckten Ziele erreicht werden können. Die Konzeptionsphase sieht folgende acht Arbeitspakete vor: AP 1: Grundlagen, Arbeitsbasis, Eingangsdaten AP 2: Bestandsaufnahme und -analyse AP 3: Definition von Zielen AP 4: Zusammenfassende Status-quo-Bewertung AP 5: Maßnahmenentwicklung und -untersuchung AP 6: Handlungs- und Umsetzungskonzept AP 7: Controlling- und Evaluationskonzept AP 8: Dokumentation und Berichtswesen Alle Arbeitspakete werden von einem Planungsdialog und Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Diese Passgenauigkeit des Angebotes der Planersocietät trifft insbesondere auf das deutlich günstigere Angebot von gevas humberg & Partner nicht zu. Die Beauftragung soll unmittelbar nach dem Haushaltserlass durch die Rechtsaufsichtsbehörde erfolgen, damit insbesondere mit den Vorbereitungen für die Verkehrserhebungen begonnen werden kann. Hier ist besondere Dringlichkeit geboten, da diese vor der Sperrung der B 415 in Reichenbach durchgeführt werden müssen. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.