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Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 14
Kopf

Datum: 07.11.2019 Az.: 801.19

Drucksache Nr.: 306/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

02.12.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

16.12.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Feststellung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) und Kenntnisnahme des Schlussberichts des Städtischen Rechnungsprüfungsamts über die örtliche Prüfung

Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Bau- und
Gartenbetrieb Lahr“ zum 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme von
3.781.405,58 EUR und einem Jahresgewinn von 133.835,68 EUR nach Abschluss
der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt auf der Grundlage der
Angaben in der Anlage 9 zu § 12 Eigenbetriebsverordnung, gemäß
§ 16 Eigenbetriebsgesetz fest.
2. Der Jahresgewinn des Eigenbetriebs im Jahr 2018 beträgt 133.835,68 EUR. Der
Jahresüberschuss des Betriebszweigs Bau und Garten in Höhe von
134.658,25 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresverlust des
Betriebszweigs Wald in Höhe von 822,57 EUR wird aus dem Haushalt der Stadt
ausgeglichen.
3. Der Betriebsleitung wird gemäß § 16 Abs. 3 EigBG Entlastung erteilt.
4. Der Feststellungsbeschluss ist nach § 16 Abs. 4 EigBG ortsüblich bekannt zu
geben.

Anlage(n):

Schlussbericht BGL 2018,Jahresabschluss BGL 2018

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 306/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebs „Bau- und Gartenbetrieb Lahr“ (BGL) ist abgeschlossen.
Die Ergebnisse der Prüfung wurden im angeschlossenen Bericht zusammengefasst.
Die Voraussetzungen für die förmliche Feststellung des Jahresergebnisses sind
nunmehr gegeben.
Der BGL ist ein nichtwirtschaftliches Unternehmen der Stadt Lahr. Für den Jahresabschluss gelten primär die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Eigenbetriebsrechts. Diese stellten die Basis für die Prüfung dar. Die betriebswirtschaftlichen
Elemente der Bilanzanalyse haben beim BGL nicht die Aussagekraft und Funktion,
die sie bei einem Wirtschaftsunternehmen haben. Dennoch sind die Aussagen hinsichtlich der Entwicklung des Unternehmens bedeutsam und lassen Rückschlüsse
auf die Wirtschaftlichkeit zu.

Markus Ibert

Christian Zanger