Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Entwurf Erhalt von Wohnraum - Pilotprojekt)

                                    
                                        Amt für Soziales,
Schulen und Sport

Pilotprojekt „Erhalt des Wohnraums“ im Stadtgebiet Lahr
I.

Aktuelle Ausgangslage und Herausforderung für die kommunale
Wohnungspolitik in Lahr

Lahr ist als Große Kreisstadt von besonderen sozialen Herausforderungen geprägt.
Aufgrund der Historie leben mittlerweile über hundert unterschiedliche Nationen in
der Stadt zusammen. Dies gelingt i.d.R. gut, bringt jedoch einige Herausforderungen
mit sich.
Eines der aktuell am drängendsten vorherrschenden sozialen Themen ist der Mangel
an günstigem und bezahlbarem Wohnbau. Der Gemeinderat hat daher eine Soziale
Wohnungsquote beschlossen, die es bei neuen Bauprojekten einzuhalten gilt. Die
Maßnahmen sind jedoch langfristig angelegt und tragen aktuell noch nicht zur
spürbaren Entlastung der Situation bei. Diese verschärft sich durch anstehende
Sanierungsprojekte, die zwar sozial verträglich sind, aber häufig zu erhöhten Mieten
führen. Die Zahl der Menschen, denen aus verschiedenen Gründen der Verlust ihrer
Wohnung droht und die von der Stadtverwaltung in eine Obdachlosenunterkunft
eingewiesen werden, nimmt zu. Zum jetzigen Zeitpunkt sind um die 125
Wohnungslose städtisch untergebracht.
Besondere Sorge bereitet der Blick in die Zukunft: Die Zahlen der
wohnungssuchenden Menschen steigt kontinuierlich an. Vor allem für Familien
verschärft sich die Situation erheblich: um die 20 Großfamilien (ca. 100 Personen)
sind aktuell von Wohnungslosigkeit betroffen, da deren bisherige Unterkunft
abgerissen und saniert wird. Eine anschließende Nutzung ist aufgrund steigender
Mietpreise nahezu ausgeschlossen. Eine dezentrale Unterbringung der Familien ist
aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes derzeit nicht möglich. Es werden nun
Containerlösungen avisiert, die dann als Notunterkunft installiert werden sollen.
Auch bei Einzelpersonen ist die Not groß. So war die Unterkunft in der
Biermannstraße ursprünglich für Einzelzimmerbelegungen vorgesehen – derzeit ist
jedes Zimmer doppelt belegt.
Hinzu kommen Personen, die nach Wegfall der Anrechnung der
Gemeinschaftsunterkunft in die Anschlussunterbringung überführt werden müssen.
1

Derzeit kommen wöchentlich weitere Anfragen von Familien und Einzelpersonen auf
die Stadt zu, die dringend eine Unterkunft benötigen.
II.

Derzeitige Unterstützungsmaßnahmen in Lahr

In der Regel erhält die Stadt von einem drohenden Wohnungsverlust erst Kenntnis,
wenn der Räumungstermin bereits feststeht (Information erfolgt durch den
Gerichtsvollzieher). Hier bleibt kaum Spielraum, den Verlust der Wohnung noch
abzuwenden. In den meisten Fällen bleiben dann nur noch die Beschlagnahme der
Wohnung und/oder die Unterbringung im Obdachlosenwohnheim.
Nach dem Wohnungsverlust ist eine soziale Reintegration der betroffenen Personen
aufwändiger, langwieriger und teurer. Die Erfahrung vieler Kommunen zeigt, dass
Menschen, die einmal in einer Obdachlosenunterkunft untergebracht sind, oft viele
Jahre dortbleiben.
In den Obdachlosenunterkünften werden die Menschen stundenweise (2h/Woche) in
Form eines gemeinsamen Frühstückes begleitet. Jedoch gibt es keine präventive
aufsuchende Sozialarbeit, um die Betroffenen mit psychosozialer Beratung und
Unterstützung vor der Obdachlosigkeit zu beraten, zu aktivieren bzw. an passende
Beratungsstellen zu verweisen. Viele Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen aus
den sozialen Einrichtungen bestätigen, dass hier eine Versorgungslücke in Lahr
besteht. Zwar gibt es Fachstellen für einzelne soziale Fragestellungen wie z.B. die
Suchberatungsstelle, Lebensberatungsstelle etc. Keiner dieser Stellen kann
allerdings eine kontinuierlich aufsuchende Sozialarbeit leisten, was für das Klientel
dringend notwendig wäre.
III.

Individuelle Problemlagen der Wohnungssuchenden in Lahr

Immer häufiger kommt es vor, dass sich Menschen aufgrund von Mietschulden,
Eigenbedarfskündigung, Krankheit, Mieterhöhung oder anderen sozialen
Problemlagen einer Wohnungskündigung oder eine Räumungsklage ausgesetzt
sehen. Nach dem Wohnungsverlust erschweren der angespannte Wohnungsmarkt
und die hohen Mietpreise die Suche nach einer neuen Wohnung vor allem für
Menschen mit geringem Einkommen und es droht die Obdachlosigkeit.
Der angespannte Wohnungsmarkt betrifft zwar alle Menschen - von der drohenden
Wohnungslosigkeit sind jedoch bestimmte Personengruppen besonders betroffen.
Als Beispiel können hier die minderjährigen, unbegleiteten Flüchtlinge benannt
werden, die bei ISKIZ Lahr im Auftrag des Kreises untergebracht sind. Erreichen
diese die Volljährigkeit, endet die Zuständigkeit der Einrichtung und die jungen
Menschen sind mitunter auf eine eigenständige Wohnungssuche angewiesen, was
oft nicht gelingt.

2

Die Erfahrung des Wohnungsverlustes hat für die Betroffenen oft signifikante Folgen.
Viele der von Obdachlosigkeit betroffenen Menschen verwahrlosen, vereinsamen,
leiden unter Unterversorgung und ziehen sich immer mehr aus der Gesellschaft
zurück. Der Verlust der Wohnung bedeutet automatisch auch den Verlust eines
Grundbedürfnisses nach Rückzug, Zuflucht und Sicherheit. Die Unterbringung in der
Obdachlosenunterkunft ist gerade für Familien und junge Menschen eine schlechte
Lösung, die die oben benannten Entwicklungen zunehmend begünstigen.
IV.

Problemlage aus der Sicht des Landkreises

a)

Kommunale Arbeitsförderung und Amt für Soziales und Versorgung

In der Regel erhalten die Kommunen als Obdachlosenbehörden bzw. der
Ortenaukreis als zuständiger Leistungsträger im Rahmen des SGB II/XII von einem
unmittelbar drohenden Wohnungsverlust erst Kenntnis, wenn die Räumungsklage
bereits bei Gericht eingereicht ist. Es bleibt in der Regel kaum ein zeitlicher
Spielraum, den Verlust der Wohnung abzuwenden. Soweit dennoch möglich, können
Mietschulden zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit im Rahmen des SGB II/XII
übernommen werden. Dies setzt die Bereitschaft des Vermieters voraus, das
Mietverhältnis fortzusetzen. Ist eine Mietschuldenübernahme nicht möglich oder wäre
sie wirkungslos, bleibt regelmäßig nur noch die ordnungsrechtliche Unterbringung in
einer kommunalen Obdachlosenunterkunft, in der die Betroffenen oftmals jahrelang
verbleiben.
Wohnungslosigkeit bedeutet immer auch eine Gefährdung des Arbeitsplatzes und
bei bestehender Arbeitslosigkeit ein großes Vermittlungshemmnis. Nach den
Erfahrungen der Kommunalen Arbeitsförderung erschwert oder verhindert sie die
Integration in Arbeit. Können die Wohnungslosigkeit und die damit verbundenen
Begleitumstände vermieden oder beseitigt werden, sind die Chancen auf eine
Integration in Arbeit um ein vielfaches höher.
Leistungsrechtlich in Frage kommende Maßnahmen im Rahmen des SGB II/XII sind
die Übernahme von Mietschulden bzw. die Direktüberweisung der Miete an den
Vermieter.
Sofern Wohnungslosigkeit eintritt, ist dies mit finanziellem Mehraufwand für das
Jobcenter und auch das Sozialamt verbunden. Es fallen beim Wiederbezug einer
Wohnung
Kaution
und
Umzugskosten
an.
Daneben
sind
teilweise
Einlagerungskosten für Möbel zu übernehmen oder Mittel zur Beschaffung von
Hausrat zu gewähren.

3

b)

Jugendhilfe

Die Erfüllung des Grundbedürfnisses nach Geborgenheit und Sicherheit stellt eine
der wichtigsten Komponenten der Entwicklung von Kindern dar. Der auch nur
drohende Verlust der Wohnung bringt Eltern in existentielle Nöte. Auch für Kinder ist
der Verlust der Wohnung ein einschneidendes Erlebnis. So gehen nicht nur die
bisherigen sozialen Kontakte verloren, sondern hinzu kommt die mögliche
Ausgrenzung und Stigmatisierung aufgrund der Unterbringung in einer Notunterkunft.
Zudem bieten diese in den meisten Fällen Kindern kein Umfeld, das ein gedeihliches
Aufwachsen ermöglicht. Während Kinder auf solche Belastungen mit starken
Auffälligkeiten reagieren können, sind Eltern oftmals gleichzeitig im Hinblick auf die
Beschäftigung mit der eigenen misslichen Situation nicht in der Lage, auf deren
Verhalten angemessen einzugehen. Die Folge ist in vielen Fällen eine
eingeschränkte Erziehungsfähigkeit, die im Extremfall auch zur Gefährdung des
Kindeswohls führt.
Im Falle eines drohenden Wohnungsverlustes ist in der Arbeit des Kommunalen
Sozialen Dienstes und der Sozialpädagogischen Familienhilfe die Klärung
existenzieller Fragen oft so brisant bzw. dominierend, dass der eigentliche Auftrag
der pädagogischen Arbeit in den Hintergrund rückt.
Von der prekären Wohnungssituation sind zunehmend auch minderjährige
unbegleitete Flüchtlinge betroffen, die im Anschluss an die stationären Hilfen zur
Erziehung keine Wohnung finden, sodass die Unterbringung in einer
Obdachlosenunterkunft erfolgen muss, was kontraproduktiv zu den im Rahmen der
Jugendhilfe erreichten Entwicklungszielen steht.
V.

Lösungsansatz

Um die geschilderte Situation zu entschärfen, bedarf es einer rechtzeitigen,
nahtlosen Begleitung und Unterstützung der Menschen, denen ein Wohnungsverlust
droht. Diesen Bedarf melden auch die Wohnungseigentümer rück, da die
konstruktive Kontaktaufnahme zu den Mietern meist schwierig ist und eine
Moderation hier sehr wünschenswert wäre.
Konkreter ist es im Sinne von Clearing-Gesprächen notwendig, dass von
Wohnungslosigkeit betroffene Menschen begleitet werden, gemeinsam nach
Ursachen gesucht und diese so mit den passenden Fachstellen behoben werden
können. Dabei sind mehrmalige Hausbesuche und eine kontinuierliche
Einzelfallberatung im Sinne einer aufsuchenden Sozialarbeit von Nöten, die von
bestehenden Angeboten derzeit nicht abgedeckt werden können.
Die Aufgabe der Kommune ist es, für die kommunale Daseinsvorsorge entsprechend
dem Sozialstaatsprinzip, welches in Art. 20 I Grundgesetz verankert ist, einzustehen.
4

Hierzu zählt z.B. auch benachteiligten oder durch andere Umstände in Wohnungsnot
gekommene Menschen zu unterstützen.
a) Anlaufstelle schaffen, die präventiv arbeitet und bei akuten Situationen
unterstützt – zweijährige Pilotphase und Evaluation
Die Einrichtung einer Anlaufstelle mit Schwerpunkt „Erhalt von Wohnraum“ würde
eine solche Unterstützung schaffen. Diese könnte für viele Betroffene eine
unverzichtbare Beratungs- und Steuerungsinstanz bei Lebenskrisen und
Versorgungssituationen darstellen. Außerdem kann über die Anlaufstelle eine
rechtzeitige Unterstützung von Betroffenen in Wohnungsnot erfolgen. Meist zeichnen
sich im Vorfeld einer Wohnungskündigung oder einer Räumungsklage viele Faktoren
ab, die ein vorzeitiges Eingreifen und damit zum Teil sogar ein Abwenden einer
solchen ermöglichen. Auf Hinweis oder Anfrage wäre es denkbar über diese Stelle
präventive Hausbesuche einzuführen, um sich über die Situation und die Umstände
der Betroffenen direkt vor Ort einen Überblick zu verschaffen und konkrete
Maßnahmen in die Wege zu leiten.
Nach dem Vorbild des Betreibers des St. Ursula-Heimes in Offenburg der AGJ, die
bereits in anderen Kommunen Fachstellen für präventive Wohnungslosenhilfen
betreibt, könnte auch in Lahr eine solche Stelle bei der Stadt Lahr eingerichtet
werden. In einer ersten Pilotphase könnten über zwei Jahre exakte Kennzahlen und
im Rahmen einer Evaluation die Effektivität einer solchen Stelle erhoben werden. Im
Anschluss kann über eine Verstetigung, Fortführung und kreisweiten Ausrollung der
Aufgaben befunden werden. Viele Kommunen haben schon gute Erfahrungen in
diesem Bereich gesammelt, so z.B. Lörrach.
Aufgabe der neu einzurichtenden Anlaufstelle wäre u.a.
- aufsuchende Sozialarbeit bei von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen
- kontinuierliche Begleitung im Rahmen von Einzelfallhilfe
- Sondierung der Einzelfälle, Clearing-Stelle und ggfs. Weitervermittlung an
geeignete Fachstellen zur dauerhaften Unterstützung
- Ansprechstelle für Vermieter, Moderation zwischen Mieter und Vermieter
- Kooperation mit dem sozialen, professionellen Hilfenetzwerk in Lahr wie z.B.
das kommunale Ordnungsamt, Pflegestützpunkt, Jobcenter, Kommunaler
Sozialer Dienst des Kreises, Jobcenter, Wohnungsbaugesellschaften, soziale
Beratungsstellen in Lahr, Amt für Soziales, Schulen und Sport
- Erfassung von Kennzahlen und Evaluation der zweijährigen Pilotphase
- Berichterstattung in den Gremien

b) Abgrenzung zu bestehenden Angeboten
Ein Zusammenwirken mit bestehenden sozialen Strukturen ist für die neue
Anlaufstelle von elementarer Bedeutung. Es gibt ein großes Hilfenetzwerk, das den
5

Betroffenen aber oftmals nicht bekannt ist und wohin der Weg nicht gefunden wird.
Deshalb ist die Initiierung eines aufsuchenden Angebotes der Sozialen
Beratungsarbeit dringend erforderlich. Die Gemeinwesenarbeit als fester Bestandteil
des sozialen Systems kann diese Aufgabe nicht leisten. Die Gemeinwesenarbeit
richtet sich an die in einem Quartier lebenden Menschen und bereitet dort Angebote
vor. Regelmäßige Einzelfallbetreuung mit aufsuchender Arbeit ist in diesem Rahmen
nicht leistbar. Das Café Löffel ist eine Anlaufstelle für Menschen, die bereits in einer
Notlage sind und hält eine Komm-Struktur vor. Auch hier kann keine kontinuierliche
aufsuchende, präventive Arbeit erbracht werden. Der KSD hat sich
gezwungenermaßen aufgrund steigender Fallzahlen immer mehr auf die
Kindeswohlgefährdung fokussieren müssen und kann diese Aufgabe daher ebenfalls
nicht übernehmen. Mit allen Angeboten muss die neue Beratungsstelle „Erhalt des
Wohnraums“ eng kooperieren und auch im Austausch zu weiteren lokalen
Fachstellen stehen. Ziel ist, die Betroffene/den Betroffenen in eine dauerhafte, für
sie/ihn passende Unterstützung überführen zu können. Diesen Weg zu initiieren und
zu begleiten ist Aufgabe der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers.
c) Mögliches Ablaufschemata
Konkret kann das z.B. folgendes Szenario bedeuten:
Der Hausmeister im Wohngebiet Kanadaring stellt bei einem Besuch der Wohnung
fest, dass sich Person X nicht an die Hausregeln hält (übernimmt keinen Putzdienst,
ist nachts oft laut und aggressiv, andere Bewohner beschweren sich usw.) und es
stehen Mietrückstände aus. Eine Kündigungsandrohung ist bereits ausgesprochen.
Normalerweise würde Person X nun über kurz oder lang seine Wohnung verlieren
und bei der Stadt Lahr als obdachlos einen Wohnraum suchen. Sie würde in die
Gemeinschaftsunterkunft untergebracht werden und die sozialen Problemlagen
könnten nicht entschärft werden. Ist es nun mit der Beratungsstelle „Erhalt des
Wohnraums“ möglich, die Person zu begleiten, kann in Gesprächen die genaue
Problemlage analysiert und behoben werden. Beispielsweise könnte Person X von
einer Depression betroffen sein oder fühlt sich einsam. Der Sozialarbeiter könnte den
Kontakt zur psychosozialen Beratungsstelle herstellen, das erste Gespräch initiieren
und dazu beitragen, dass die Fachstellen gefunden und genutzt werden. Gemeinsam
mit der Schuldnerberatung könnte ein Entschuldungskonzept erstellt und das
Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden. Somit besteht die Chance, dass
Person X seine Wohnung erhalten, die Erkrankungen bekämpfen und zurück zu
einem Alltag finden kann. Die Beratungsstelle kann entweder von Betroffenen selbst
kontaktiert oder unter Wahrung des nötigen Datenschutzes von Dritten um
Unterstützung angefragt werden.
Ein anderes mögliches Szenario wäre, dass die Bürgerinnen und Bürger sich an das
Ordnungsamt wenden und von ihrem drohenden Wohnungsverlust berichten.
Ordnungsrechtlich kann aber erst agiert werden, wenn der Wohnraumverlust bereits
erfolgt ist. Diese Personen können von der Stelle beraten und begleitet werden, um
den drohenden Verlust des Wohnraums abzuwenden.
6

d)
-

VI.

Wichtige Kooperationspartner sind
Jugendamt
Soziale Fachstellen
Wohnungsgesellschaften
Landkreis, Stadt Lahr
Jobcenter
Abteilung öffentliche Sicherheit und Ordnung
Gemeinwesenarbeit
uvm.

Ziel der Maßnahmen

Ziel ist es daher, dass Menschen, die von drohender Wohnungslosigkeit betroffen
sind, so lange wie möglich in ihren Wohnungen bleiben können bzw. soll ein
drohender Wohnungsverlust abgewendet werden. Negative Folgeentwicklungen
können damit verhindert werden. Durch präventive Hilfen wie Beratung und
Unterstützung kann dies gelingen. Die Stelle zum Erhalt des Wohnraums soll auch
den Vermieter/innen als Anlaufstelle zur Verfügung stehen und als Schnittstelle
zwischen Mieter und Vermieter fungieren.
Als Zielgruppe können definiert werden:
- alleinstehende, hilfebedürftige Männer und Frauen…
- Geringverdiener…
- Alleinerziehende…
- ältere und/oder hilfebedürftige Menschen…
- geflüchtete Menschen…
- Menschen, die in die Anschlussunterbringung überführt werden
- Berufstätige mit geringem Einkommen
- zunehmend (Groß)Familien
- Vermieter

…die von
Wohnungslosigkeit
bedroht sind

VII. Finanzierung
Für die Einrichtung einer Fachstelle „Erhalt des Wohnraums“ kommen für eine
Finanzierung die Stadt Lahr sowie das Landratsamt Ortenaukreis in Frage.
Außerdem hat die Städtische Wohnungsbau eine Unterstützung für zwei Jahre in
Aussicht gestellt, da diese immer mehr betroffene Mieter zu verzeichnen hat und an
dem Projekt daher interessiert ist. Die Städtische Wohnungsbau ist als Eigentümerin
von Wohnraum in sozialen Brennpunktstadtteilen oftmals von der geschilderten
Situation betroffen. Anzusetzen wäre eine Eingruppierung in S 12, wodurch von ca.
70.000 €/Jahr auszugehen wäre. Bei einer Drittelfinanzierung entfielen dabei 23.500
€ auf jeden Partner. Die Stelle soll bei der Stadt Lahr angesiedelt werden.
7

VIII.
-

-

Links und Beispiele
http://www.wohnungslosenhilfe-lb.de/index.html
https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziales-Europa-undInternationales/Europaeische-Fonds/EHAP/EHAP-Projekte/Projekte/fawosfachstelle-wohnungslosenhilfe-ggmbh-hauptprojekt.html
https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziales-Europa-undInternationales/Europaeische-Fonds/EHAP/EHAP-Projekte/Projekte/kofawobreisgau-hauptprojekt.html?nn=535486

8