Beschlussvorlage (Sichere Radverkehrsführung im Bereich Dreyspringstraße und Tempo 30 im Kanalweg)
19. Juni 2018
Beschlussvorlage Amt: 302 Stuber Datum: 05.06.2018 Az.: 112.21 Drucksache Nr.: 143/2018 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten 19.06.2018 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 605 61 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Sichere Radverkehrsführung im Bereich Dreyspringstraße und Tempo 30 im Kanalweg Beschlussvorschlag: Der Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten empfiehlt die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Kanalweg sowie die Einrichtung einer „Stopp“-Stelle bei der Radwegeausfahrt auf die Dreyspringstraße. Anlage(n): Plan Einmündung Dreyspringstraße - Kanalweg Plan Tempo 30 Kanalweg BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 143/2018 Seite - 2 - Begründung: In der Sitzung des Beirates für Straßenverkehrsangelegenheiten am 12.09.2017 wurde bereits über die entfallene Radwegebenutzungspflicht bei nicht begründeten Gefahrensituationen aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 18.11.2010 informiert. Auch im Kanalweg entfällt in diesem Zusammenhang die bestehende Benutzungspflicht des getrennten Rad- und Gehweges. Der Entfall wird durch die Demontage der beiden Verkehrszeichen (Z. 241-30) verdeutlicht. Im Rahmen einer Verkehrsschau wurde daraufhin geprüft, wie die Verkehrssicherheit für den Radverkehr im Bereich Schutterradweg/ Dreyspringstraße und im Kanalweg erhöht werden kann. Anstelle der Benutzungspflicht soll dem Radverkehr ein Benutzungsrecht eingeräumt werden. Somit besteht Wahlfreiheit zwischen Fahrbahn und Hochbord. Das Beibehalten der auf dem Hochbord markierten Radpiktogramme verdeutlicht dies. Um dem Radverkehr insbesondere auf der Fahrbahn eine gesicherte Verkehrsführung anzubieten, ist die Temporeduzierung auf 30 km/h mittels Streckenverbot (Z. 274-30) entlang des Kanalweges vorgesehen. Ergänzend sollen Radpiktogramme in regelmäßigen Abständen zur Erhöhung der Aufmerksamkeit und der Sensibilität der Fahrzeugführer angebracht werden. Durch das eingeräumte Benutzungsrecht haben unsichere Radfahrer aber weiterhin die Möglichkeit, den vorhandenen Rad- und Gehweg in beide Fahrtrichtungen zu nutzen. Die Radwegeanbindung im Bereich der Dreyspringstraße stand schon häufiger im Fokus von Verkehrsschauen mit dem Ziel, den Konflikt zwischen vorfahrtsberechtigten Fahrzeugen auf der Dreyspringstraße und ausfahrenden Radfahrern zu entschärfen. Als Lösung wurden Umlaufsperren angebracht, um die zügige Ausfahrt der Radfahrer auf die Dreyspringstraße zu unterbinden. Bei einer gemeinsamen Befahrung einiger Radwege im Stadtgebiet mit der Prüfkommission der Landesauszeichnung „Fahrradfreundliche Kommune“ wurden diese Bügel wegen der unkomfortablen Umfahrung kritisiert. Barrieren auf Rad- und Gehwegen sollen grundsätzlich vermieden werden, da sie unabhängig vom Standort ein Gefahrenrisiko darstellen. Aus diesem Grund sollen die Umlaufsperren nun entfernt und gemäß der Empfehlung des ADFC für den Umgang mit Pollern und Umlaufsperren durch eine markierte und beschilderte „Stopp“Stelle inkl. Vorankündigung ersetzt werden. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Mats Tilebein Lucia Vogt