Navigation überspringen

Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2018 bei der Finanzposition 1.0260.675500 (Kostenerstattung an BGL))

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 15
Grothe

Datum: 17.01.2019 Az.:

Drucksache Nr.: 18/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.02.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

25.02.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2018
bei der Finanzposition 1.0260.675500 (Kostenerstattung an BGL)

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84 GemO
bei der Finanzposition. 1.0260.675500 (Amt für Projektentwicklung - Kostenerstattung an BGL) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von € 228.600,--.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei der Finanzposition 1.0260.572310 (Amt für Projektentwicklung - Honorare und Entschädigungen) in Höhe von € 197.600,-- sowie durch Mehreinnahmen bei
der Finanzposition 1.9000.061000 (Steuern, allg. Zuweisungen und Umlagen
– Sonstige allg. Zuweisungen vom Land) in Höhe von € 31.000,--.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 18/2019

Seite - 2 -

Begründung:
Im Haushaltsjahr 2018 standen bei der Finanzposition 1.0260.675500 (Amt für Projektentwicklung - Kostenerstattung an BGL) Haushaltsmittel in Höhe von € 20.000,-zur Verfügung. Gedacht war dieser Betrag für Leistungen des BGL im Zusammenhang mit Vorbereitungsarbeiten für die Eröffnung der Landesgartenschau am
12.04.2018.
Während der Gartenschau hat sich jedoch gezeigt, dass der BGL viel mehr eingebunden werden musste als ursprünglich geplant. Seine Leistungen reichten vom
Transport verschiedener Gegenstände, Aufstellung von Fahnenmasten, Durchführung verschiedener Reparatur-/Instandsetzungsarbeiten, Nachbesserung Parkleitsystem, Reinigungs- und Sicherungsarbeiten, Auf-/Abbau Verkehrsbeschilderungen, Herstellung verschiedener Fundamente etc. bis zum Abräumen des Geländes
nach Abschluss der Landesgartenschau.
Dadurch sind gegenüber dem Planansatz im Jahr 2018 Mehrausgaben in Höhe von
€ 228.565,03 entstanden.
Die Einbeziehung des BGL war unerlässlich und sehr wertvoll, zumal auf ihn Verlass war und schnell zugegriffen werden konnte – was auch zum Erfolg der Gartenschau beigetragen hat.
Die Deckung der Mehrausgaben kann durch Einsparungen bei der Finanzposition
1.0260.572310 (Amt für Projektentwicklung - Honorare und Entschädigungen) in
Höhe von € 197.600,-- sowie durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition
1.9000.061000 (Steuern, allg. Zuweisungen und Umlagen – Sonstige allg. Zuweisungen vom Land) in Höhe von € 31.000,-- erfolgen.
Der Gemeinderat wird gebeten, die entstandenen Mehrausgaben entsprechend
dem Beschlussvorschlag zu bewilligen.

Dr. Wolfgang G. Müller

Ulrike Karl

Jürgen Trampert