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Beschlussvorlage (Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben (Haushaltsjahr 2018); Ausgleich von Forderungen des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr gegenüber der Stadt Lahr hier: Endgültige…

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler

Datum: 28.01.2019 Az.: 922.6054

Drucksache Nr.: 30/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

11.02.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

25.02.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben (Haushaltsjahr 2018);
Ausgleich von Forderungen des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und
Verkehr gegenüber der Stadt Lahr
hier: Endgültige Deckung der Mehrausgaben

Beschlussvorschlag:

Siehe Folgeseite

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 30/2019

Seite - 2 -

Beschlussvorschlag:
1. Mit Beschluss vom 19.11.2018 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2018
gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bei folgenden Haushaltsstellen überplanmäßige Ausgaben in Höhe von zusammen 450.500,- €:
- 1.2900.575000 (Schülerbeförderung – Betriebsaufwand) in Höhe von 434.100 €,
- 1.7920.715100 (Mehrleistungen Linie 106) in Höhe von 16.400 €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt zum einen in Höhe von 121.800 € durch
Mehreinnahmen bei Finanzposition 1.8300. 210000 (Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen und anderen Beteiligungen) und zum anderen vorläufig durch
eine im Vergleich zum Haushaltsansatz um 328.700 € erhöhte Rücklagenentnahme.
2. Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg bei Haushaltsstellen 1.7920.715100 (Mehrleistungen Linie 106) weitere überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 7.700,- €.
3. Die endgültige Deckung der teilweise vorläufig gedeckten Mehrausgaben aus Nr. 1
und Nr. 2 erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.003000
(Gewerbesteuer) in Höhe von € 336.400,-.

Sachdarstellung:
Mit Beschluss vom 19.11.2018 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bei folgenden Haushaltsstellen überplanmäßige Ausgaben in Höhe von zusammen 450.500,- €:
- 1.2900.575000 (Schülerbeförderung – Betriebsaufwand) in Höhe von 434.100 €,
- 1.7920.715100 (Mehrleistungen Linie 106) in Höhe von 16.400 €.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt zum einen in Höhe von 121.800 € durch
Mehreinnahmen bei Finanzposition 1.8300. 210000 (Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen und anderen Beteiligungen) und zum anderen vorläufig durch eine im Vergleich zum Haushaltsansatz um 328.700 € erhöhte Rücklagenentnahme.

Drucksache 30/2019

Seite - 3 -

Zu Nr. 1:
In der Bilanz des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr sind zum
31.12.2017 folgende offene Forderungen gegenüber der Stadt Lahr ausgewiesen:
Nr.

Betrag

1
2

344.324,10
89.751,22

3

159.076,06

4
5

100.912,54
87.749,64

6
7
8
9

10.875,71
389,51
4.892,92
3.353,83

10
11
12

1.701,33
-43.017,21
-1.246,79
758.762,86

Grund
Kostenbeteiligung Schülerbeförderung für die Jahre 20042008
Verzinsung Forderungen aus Nr. 1
Kapitalertragsteuer (KapSt) + Solidaritätszuschlag (SolZ) aus
Ausschüttung (Verlustausgleich Bäder) 2013
Korrektur Eigenkapital wg. KapSt auf verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) 2015
Korrektur Eigenkapital wg. KapSt auf vGA 2014
Kostenbeteiligung Öffentlichkeitsarbeit Buslinie 106 (hoheitlich) für die Jahre 2011-2016
Verzinsung Forderungen aus Nr. 6
Korrektur Kassenbestandsverzinsung 2013/2014
Fortführung Verzinsung offene Forderungen für 2017
Kostenbeteiligung Öffentlichkeitsarbeit Buslinie 106 (hoheitlich) für das Jahr 2017
Neg. Ford. Aus BP für Buswarthäuschen
Neg. Zinsaufwand zu Nr. 11
Forderungen gesamt gegenüber der Stadt Lahr

Die einzelnen Forderungen sind Ausfluss von verschiedenen Betriebsprüfungen des
Finanzamts der vergangenen Jahre. Dabei hatte das Finanzamt einzelne Sachverhalte nachträglich beanstandet und es mussten hierüber Forderungen gegenüber der
Stadt Lahr ausgewiesen werden. Diese Forderungen wurden bislang noch nicht ausgeglichen. Deren Ausgleich wurde zwar regelmäßig im Zusammenhang mit der
Haushalts- und Wirtschaftsplanung thematisiert, jedoch sind letztlich keine Mittel in
die jeweiligen Haushalte eingestellt worden, da aus der bilanziellen Forderungsausweisung bislang keine weiteren Belastungen entstanden waren.
Die Stadt Lahr sowie ihre Eigenbetriebe wurden für die Jahre 2011 bis 2014 einer
erneuten Betriebsprüfung des Finanzamtes unterzogen. Im Prüfbericht des Finanzamtes ist in Bezug auf die beim Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr ausgewiesen Forderungen ausgeführt, dass die Forderungen einerseits zu aktivieren
und andererseits auch zu verzinsen sind. Damit wurde erstmals gefordert, die Forderungen zu verzinsen. Dadurch wird das zu versteuernde Einkommen beim Eigenbetrieb erhöht und der Zufluss aus der Gewinnausschüttung bei der Stadt verringert. In
Zukunft wird es somit deutlich nachteiliger die bestehenden Forderungen nicht auszugleichen. Werden die Forderungen nicht ausgeglichen halten diese nachteiligen
Wirkungen auch noch an. Im Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebs wurde der Finanzamtsforderung erstmals entsprochen und die Forderungen gegenüber der Stadt
Lahr nebst Zinsen wurden in die Bilanz des Eigenbetriebs eingestellt. Im Jahresabschluss 2017 wurde die Verzinsung für die offenen Forderungen fortgeschrieben.
…

Drucksache 30/2019

Seite - 4 -

Im Jahr 2017 betrug der Zinssatz analog der Kassenbestandsverzinsung 0,5 %. Die
Zinssätze für das Jahr 2018 werden anhand der Zinsentwicklung des laufenden Jahres zum Jahresende 2018 festgelegt.
Die Gewinnausschüttung des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr für
das Jahr 2017 beträgt 1.140.219,25 € und liegt damit deutlich über dem Planansatz
von 710.000 € (siehe Vorlage 194/2018). Das über der Planung liegende sehr gute
Jahresergebnis ließe es zu, die Forderungen zumindest teilweise zurückzuführen.
Aus diesem Grunde schlugt die Verwaltung vor, von der Gewinnausschüttung für das
2017, welche den Haushaltsansatz bei der Finanzposition 1.8300. 210000 (Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen und anderen Beteiligungen) übersteigt, also
einen Betrag in Höhe von 430.219,25 € teilweise zum Ausgleich der offenen Forderungen zu verwenden. Hierzu sollten die Positionen 3 – 5, 8 und 11 – 12 der oben
aufgeführten Tabelle zusammengefasst und mit einem Betrag von 308.400 hiervon
zunächst abgezogen werden, da über diesen Betrag in der Vergangenheit eine zu
hohe Gewinnabführung an den Haushalt der Stadt erfolgte. Buchhalterisch wurde
dies als Einnahmeabsetzung behandelt. Der dann noch verbleibende Restbetrag von
121.800 konnte zur Deckung der weiteren Mehrausgaben teilweise verwendet werden. Der dann noch ungedeckte Mehrausgabenbetrag von 328.700 € wurde zunächst
vorläufig durch eine im Vergleich zum Haushaltsansatz erhöhte Rücklagenentnahme
ausgeglichen. Die endgültige Deckung sollte zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Zu Nr. 2:
Bei Haushaltsstelle 1.7920.715100 (Mehrleistungen Linie 106) fielen aufgrund der
Erhöhung der Vergütungssätze, die auf höheren Beschaffungskosten und einem erhöhten Tarifabschluss fußten, ab dem 01.01.2018 auf der Grundlage der Vereinbarung über die Verdichtung der Linie 106 Lahr – Schwanau – Meißenheim im Haushaltsjahr 2018 weitere Mehrausgaben in Höhe von 7.700 € an, für die noch keine
überplanmäßige Mehrausgabenbewilligung erfolgt ist. Aus diesem Grunde bewilligt
der Gemeinderat gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bei
Haushaltsstellen 1.7920.715100 (Mehrleistungen Linie 106) weitere überplanmäßige
Ausgaben in Höhe von 7.700,- €.

Zu Nr. 2:
Die endgültige Deckung der teilweise vorläufig gedeckten Mehrausgaben aus Nr. 1
sowie der Mehrausgaben aus Nr. 2 erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.003000 (Gewerbesteuer) in Höhe von € 336.400,-.
Es wird vorgeschlagen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Dr. Wolfgang G. Müller
Oberbürgermeister

Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer