Beschlussvorlage (Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben (Haushaltsjahr 2018); Ausgleich von Forderungen des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr gegenüber der Stadt Lahr hier: Endgültige…
Sitzung: Gemeinderat (2. Sitzung)
25. Februar 2019
25. Februar 2019
Beschlussvorlage Amt: 202 Singler Datum: 28.01.2019 Az.: 922.6054 Drucksache Nr.: 30/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 11.02.2019 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 25.02.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben (Haushaltsjahr 2018); Ausgleich von Forderungen des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr gegenüber der Stadt Lahr hier: Endgültige Deckung der Mehrausgaben Beschlussvorschlag: Siehe Folgeseite BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 30/2019 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: 1. Mit Beschluss vom 19.11.2018 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bei folgenden Haushaltsstellen überplanmäßige Ausgaben in Höhe von zusammen 450.500,- €: - 1.2900.575000 (Schülerbeförderung – Betriebsaufwand) in Höhe von 434.100 €, - 1.7920.715100 (Mehrleistungen Linie 106) in Höhe von 16.400 €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt zum einen in Höhe von 121.800 € durch Mehreinnahmen bei Finanzposition 1.8300. 210000 (Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen und anderen Beteiligungen) und zum anderen vorläufig durch eine im Vergleich zum Haushaltsansatz um 328.700 € erhöhte Rücklagenentnahme. 2. Der Gemeinderat bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg bei Haushaltsstellen 1.7920.715100 (Mehrleistungen Linie 106) weitere überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 7.700,- €. 3. Die endgültige Deckung der teilweise vorläufig gedeckten Mehrausgaben aus Nr. 1 und Nr. 2 erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.003000 (Gewerbesteuer) in Höhe von € 336.400,-. Sachdarstellung: Mit Beschluss vom 19.11.2018 hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bei folgenden Haushaltsstellen überplanmäßige Ausgaben in Höhe von zusammen 450.500,- €: - 1.2900.575000 (Schülerbeförderung – Betriebsaufwand) in Höhe von 434.100 €, - 1.7920.715100 (Mehrleistungen Linie 106) in Höhe von 16.400 €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt zum einen in Höhe von 121.800 € durch Mehreinnahmen bei Finanzposition 1.8300. 210000 (Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen und anderen Beteiligungen) und zum anderen vorläufig durch eine im Vergleich zum Haushaltsansatz um 328.700 € erhöhte Rücklagenentnahme. Drucksache 30/2019 Seite - 3 - Zu Nr. 1: In der Bilanz des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr sind zum 31.12.2017 folgende offene Forderungen gegenüber der Stadt Lahr ausgewiesen: Nr. Betrag 1 2 344.324,10 89.751,22 3 159.076,06 4 5 100.912,54 87.749,64 6 7 8 9 10.875,71 389,51 4.892,92 3.353,83 10 11 12 1.701,33 -43.017,21 -1.246,79 758.762,86 Grund Kostenbeteiligung Schülerbeförderung für die Jahre 20042008 Verzinsung Forderungen aus Nr. 1 Kapitalertragsteuer (KapSt) + Solidaritätszuschlag (SolZ) aus Ausschüttung (Verlustausgleich Bäder) 2013 Korrektur Eigenkapital wg. KapSt auf verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) 2015 Korrektur Eigenkapital wg. KapSt auf vGA 2014 Kostenbeteiligung Öffentlichkeitsarbeit Buslinie 106 (hoheitlich) für die Jahre 2011-2016 Verzinsung Forderungen aus Nr. 6 Korrektur Kassenbestandsverzinsung 2013/2014 Fortführung Verzinsung offene Forderungen für 2017 Kostenbeteiligung Öffentlichkeitsarbeit Buslinie 106 (hoheitlich) für das Jahr 2017 Neg. Ford. Aus BP für Buswarthäuschen Neg. Zinsaufwand zu Nr. 11 Forderungen gesamt gegenüber der Stadt Lahr Die einzelnen Forderungen sind Ausfluss von verschiedenen Betriebsprüfungen des Finanzamts der vergangenen Jahre. Dabei hatte das Finanzamt einzelne Sachverhalte nachträglich beanstandet und es mussten hierüber Forderungen gegenüber der Stadt Lahr ausgewiesen werden. Diese Forderungen wurden bislang noch nicht ausgeglichen. Deren Ausgleich wurde zwar regelmäßig im Zusammenhang mit der Haushalts- und Wirtschaftsplanung thematisiert, jedoch sind letztlich keine Mittel in die jeweiligen Haushalte eingestellt worden, da aus der bilanziellen Forderungsausweisung bislang keine weiteren Belastungen entstanden waren. Die Stadt Lahr sowie ihre Eigenbetriebe wurden für die Jahre 2011 bis 2014 einer erneuten Betriebsprüfung des Finanzamtes unterzogen. Im Prüfbericht des Finanzamtes ist in Bezug auf die beim Eigenbetrieb Bäder, Versorgung und Verkehr ausgewiesen Forderungen ausgeführt, dass die Forderungen einerseits zu aktivieren und andererseits auch zu verzinsen sind. Damit wurde erstmals gefordert, die Forderungen zu verzinsen. Dadurch wird das zu versteuernde Einkommen beim Eigenbetrieb erhöht und der Zufluss aus der Gewinnausschüttung bei der Stadt verringert. In Zukunft wird es somit deutlich nachteiliger die bestehenden Forderungen nicht auszugleichen. Werden die Forderungen nicht ausgeglichen halten diese nachteiligen Wirkungen auch noch an. Im Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebs wurde der Finanzamtsforderung erstmals entsprochen und die Forderungen gegenüber der Stadt Lahr nebst Zinsen wurden in die Bilanz des Eigenbetriebs eingestellt. Im Jahresabschluss 2017 wurde die Verzinsung für die offenen Forderungen fortgeschrieben. … Drucksache 30/2019 Seite - 4 - Im Jahr 2017 betrug der Zinssatz analog der Kassenbestandsverzinsung 0,5 %. Die Zinssätze für das Jahr 2018 werden anhand der Zinsentwicklung des laufenden Jahres zum Jahresende 2018 festgelegt. Die Gewinnausschüttung des Eigenbetriebs Bäder, Versorgung und Verkehr Lahr für das Jahr 2017 beträgt 1.140.219,25 € und liegt damit deutlich über dem Planansatz von 710.000 € (siehe Vorlage 194/2018). Das über der Planung liegende sehr gute Jahresergebnis ließe es zu, die Forderungen zumindest teilweise zurückzuführen. Aus diesem Grunde schlugt die Verwaltung vor, von der Gewinnausschüttung für das 2017, welche den Haushaltsansatz bei der Finanzposition 1.8300. 210000 (Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen und anderen Beteiligungen) übersteigt, also einen Betrag in Höhe von 430.219,25 € teilweise zum Ausgleich der offenen Forderungen zu verwenden. Hierzu sollten die Positionen 3 – 5, 8 und 11 – 12 der oben aufgeführten Tabelle zusammengefasst und mit einem Betrag von 308.400 hiervon zunächst abgezogen werden, da über diesen Betrag in der Vergangenheit eine zu hohe Gewinnabführung an den Haushalt der Stadt erfolgte. Buchhalterisch wurde dies als Einnahmeabsetzung behandelt. Der dann noch verbleibende Restbetrag von 121.800 konnte zur Deckung der weiteren Mehrausgaben teilweise verwendet werden. Der dann noch ungedeckte Mehrausgabenbetrag von 328.700 € wurde zunächst vorläufig durch eine im Vergleich zum Haushaltsansatz erhöhte Rücklagenentnahme ausgeglichen. Die endgültige Deckung sollte zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Zu Nr. 2: Bei Haushaltsstelle 1.7920.715100 (Mehrleistungen Linie 106) fielen aufgrund der Erhöhung der Vergütungssätze, die auf höheren Beschaffungskosten und einem erhöhten Tarifabschluss fußten, ab dem 01.01.2018 auf der Grundlage der Vereinbarung über die Verdichtung der Linie 106 Lahr – Schwanau – Meißenheim im Haushaltsjahr 2018 weitere Mehrausgaben in Höhe von 7.700 € an, für die noch keine überplanmäßige Mehrausgabenbewilligung erfolgt ist. Aus diesem Grunde bewilligt der Gemeinderat gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bei Haushaltsstellen 1.7920.715100 (Mehrleistungen Linie 106) weitere überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 7.700,- €. Zu Nr. 2: Die endgültige Deckung der teilweise vorläufig gedeckten Mehrausgaben aus Nr. 1 sowie der Mehrausgaben aus Nr. 2 erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.003000 (Gewerbesteuer) in Höhe von € 336.400,-. Es wird vorgeschlagen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Markus Wurth stellv. Stadtkämmerer