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Beschlussvorlage (Ausbau Brestenberg- und Gerichtsstraße in Lahr - Vergabe der Straßen- und Pflasterbauarbeiten)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 605
Gresbach

Datum: 01.02.2019 Az.: 60/605
Lau/Gr

Drucksache Nr.: 47/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

25.02.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

------------------

Betreff:

Ausbau Brestenberg- und Gerichtsstraße in Lahr
- Vergabe der Straßen- und Pflasterbauarbeiten

Beschlussvorschlag:

Die Firma Lässle, Straßen- u. Pflasterbau, aus Schwanau wird auf Grund ihres
Angebotes vom 22.01.2019 beauftragt, die Straßen- und Pflasterbauarbeiten
auszuführen.
Die Auftragssumme beträgt 461.529,56 Euro einschl. 19 % MwSt.

Anlage(n):
1 Lageplan

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 47/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Mit der Umgestaltung der Brestenberg- und Gerichtsstraße in Lahr werden nun die beiden letzten
Straßenzüge im Rahmen des Sanierungsgebietes „Nördliche Altstadt“ umgestaltet. Wesentliche Zielsetzung für die Sanierung und Umgestaltung von Brestenberg- und Gerichtsstraße sind die Beibehaltung ihrer historischen Grundcharakteristik bei gleichzeitig deutlicher Verbesserung der Begeh- und
Befahrbarkeit.
Am 17. Dezember 2018 hat der Gemeinderat der Entwurfsplanung zugestimmt. Daraufhin wurde die
Baumaßnahme im Dezember 2018 öffentlich ausgeschrieben. An der Submission am 23. Januar
2019 haben sich zwei Firmen beteiligt. Das Submissionsergebnis mit den nachgerechneten Angebotsendsummen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

Firma

Angebotssumme in Euro einschl. 19 % MwSt

Lässle, Straßen- und Pflasterbau, Schwanau

461.529,56

OTL, Ortenauer Tief- und Landschaftsbau,
Oberkirch

559.261,43

Die Firma Lässle aus Schwanau hat nach Prüfung und Wertung das preisgünstigste Angebot abgegeben.
Es wird vorgeschlagen, der Firma Lässle, Straßen- u. Pflasterbau, aus Schwanau den Auftrag zu erteilen.
Die Auftragssumme beträgt 461.529,56 Euro einschl. 19 % MwSt.

Technische Angaben:
Im Bereich der Brestenbergstraße wird das vorhandene Sandsteinpflaster ausgebaut und nach Erneuerung des Straßenunterbaues wieder neu verlegt. Unbeschädigte Sandsteinpflastersteine werden
wieder eingebaut. Da nicht alle Pflastersteine für den Wiedereinbau geeignet sind wird Sandsteinpflaster zugekauft. Insgesamt werden drei Längsparkplätze und vier Senkrechtparkplätze in der Brestenbergstraße angelegt. Der bisher baumlose Streckenabschnitt wird mit drei neuen Bäumen aufgewertet. In der nördlichen Gerichtsstraße von der Brestenbergstraße zur Turmstraße werden gut begehbare Granitplatten im Gehweg verlegt. Durch die Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 4,0 m können beidseits fußgängerfreundlichere Gehwege realisiert werden. Das vorhandene Granitpflaster im
Fahrbahnbereich wird nach Erneuerung des Straßenunterbaues wieder neu verlegt. Im Bereich der
südlichen Gerichtstraße von der Brestenbergstraße zum Urteilsplatz wird das vorhandene Granitpflaster aufgenommen und durch Sandsteinpflaster ersetzt. Der Straßenabschnitt wird zukünftig niveaugleich ausgeführt. Zur besseren Begehbarkeit wird entlang der östlichen Gebäudefassade ein
1,74 m breiter Streifen mit gestocktem, ebenen Sandsteinpflaster ausgeführt.

Drucksache 47/2019

Seite - 3 -

Mittelverfügung:
Für die Durchführung der Baumaßnahme stehen auf den Haushaltsstellen 2.6150.950700/005 (Ausbau Brestenbergstraße) und 2.6150.950800/005 (Ausbau Gerichtsstraße) Haushaltsmittel zur Verfügung.
Ausführungszeitraum:
Die Straßenbauarbeiten werden im Zeitraum von Mitte März 2019 bis voraussichtlich Ende September 2019 ausgeführt.

Tilman Petters

Udo Lau

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied
hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.