Beschlussvorlage
Amt: 61
Stehr
Datum: 06.02.2019 Az.: - 0692/MS
Drucksache Nr.: 23/2019
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Gemeinderat
25.02.2019
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
302
605
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Ahndung von Parkverstößen auf Gehwegen
- Finanzierung der vorbereitenden Maßnahmen zur Umsetzung der zukünftigen
Regelung
Beschlussvorschlag:
Die im Haushaltsplan 2019 unter der Finanzposition 2.6300.950000-092 "Gemeindestraßen – Fußverkehrsinfrastruktur" mit einem Sperrvermerk versehenen Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 EUR werden für die Umsetzung der Maßnahme freigegeben.
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage)
mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 23/2019
Seite - 2 -
Sachdarstellung:
Am 5. Februar 2019 hat der Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten über die
Ahndung von Parkverstößen auf Gehwegen beraten und die von der Verwaltung
vorgeschlagene Vorgehensweise befürwortet (siehe Drucksache Nr. 142/2018 1. Ergänzung).
In der Beschlussvorlage wurde in Beschlussvorschlag Nr. 9 wie folgt auf die Finanzierung eingegangen:
„Zur Umsetzung der Maßnahme (Beschilderungen, Markierungen, Bordsteinabsenkungen) sind Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 EUR im Haushaltsplan 2019 unter
der Finanzposition 2.6300.950000-092 enthalten, die mit einem Sperrvermerk versehen sind. Vor Inanspruchnahme dieser Haushaltsmittel wird die Verwaltung mit einer
gesonderten Sitzungsvorlage einen Beschluss des Technischen Ausschusses über
eine entsprechende Mittelfreigabe einholen.“
Der von der Verwaltung vorgeschlagenen und vom Beirat für Straßenverkehrsangelegenheiten einstimmig befürworteten Vorgehensweise wird mit dieser Beschlussvorlage nachgekommen. Um eine möglichst schnelle Mittelfreigabe bewirken zu können,
erfolgt die Beratung der Vorlage jedoch direkt im Gemeinderat und nicht in einer
deutlich späteren Sitzung des Technischen Ausschusses.
Tilman Petters
Sabine Fink
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das
Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat in der öffentlichen Sitzung den Verhandlungstisch, in der nichtöffentlichen
Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.