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Beschlussvorlage (Arbeitsprogramm des Stadtplanungsamtes - Aufstellung nach Prioritäten)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 61
Fink

Datum: 12.02.2019 Az.: - 0680/Fk

Drucksache Nr.: 50/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Technischer Ausschuss

26.03.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

01.04.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

------------

Betreff:

Arbeitsprogramm des Stadtplanungsamtes
- Aufstellung nach Prioritäten

Beschlussvorschlag:

1.

Der vorgeschlagenen Prioritätensetzung in der Auflistung der Arbeitsprojekte
wird zugestimmt.

2.

Der Antrag auf eine befristete Ingenieurstelle zum Abbau der dringlichen Projekte soll für den Haushaltsplan 2020 gestellt werden.

Anlage(n):
- Auflistung Arbeitsprojekte nach Priorität, nach Mitarbeitenden unterteilt
- Liste der Verändungssperren
- Liste der Bebauungsplanverfahren zur Sozialwohnungsquote
- Aufstellung abgeschlossene Bebauungsplanverfahren seit 2016

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 50/2019

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Sachdarstellung:
Die letzte Behandlung des Arbeitsprogrammes des Stadtplanungsamtes erfolgte am 25.7.2016 im
Gemeinderat.
Die letzten Jahre haben die Landesgartenschau und deren Begleitprojekte die Arbeit des Amtes
maßgeblich bestimmt. Begleitet von einem regelrechten Bauboom gehen fast täglich neue Wünsche
und Arbeitsaufträge im Amt ein. Die extrem niedrigen Zinsen befördern dieses Verhalten.
Die Vielzahl der Projekte erfordert eine Prioritätensetzung. Die in der Folge benötigten HH-Mittel für
die Umsetzung, aber auch das damit befasste Personal in der Gesamtverwaltung sind Anlass für die
erwünschte Diskussion und Festlegung. Die Länge der Sitzungen des Technischen Ausschusses
zeigt Grenzen der Bearbeitung auf.
In den beigefügten Listen sind die Projekte nicht mehr alphabetisch in Gesamtlisten dargestellt, sondern als Arbeitspakete auf die Mitarbeitenden verteilt, damit die Belastungsgrenzen für den Einzelnen
besser nachvollzogen werden können.
In einer weiteren Liste sind die Projekte aufgeführt, die seit der letzten Behandlung vom Verfahren
her abgeschlossen werden konnten. Dies bedeutet nicht, dass wir damit fertig wären, weil wir auch
die Umsetzung teilweise sehr intensiv begleiten. Ebenfalls als Anlagen sind die derzeit geltenden
Veränderungssperren und die Aufstellungsbeschlüsse von Bebauungsplänen zur Umsetzung der
Sozialwohnungsquote beigefügt.
Personalausstattung des Amtes
Ingenieurbereich:
Neben der Amtsleitung gibt es 4 Ingenieurstellen im Amt, die insbesondere die Bauleitplanverfahren
betreuen. In diesem Jahr gibt es eine befristete Ingenieurstelle für 9 Monate, die hier unterstützen
wird.
Eine weitere Ingenieurstelle besetzt die Bauberatung und betreut ein Wettbewerbsverfahren. Die
Verkehrsplanerstelle wird ebenfalls aufgeführt, ist aber so stark ausgelastet, dass nicht alle Verkehrsthemen dort bearbeitet werden können, sondern hier auch eine andere Ingenieurstelle mitarbeitet
(Stichworte Lärmaktionsplanung und Planung der Kreisstraße 5344).
Die Amtsleitung arbeitet an allgemeinen Aufgabenstellungen, unterstützt bei besonders schwierigen
Projekten und springt ein, wenn Termine nicht gehalten werden können bzw. bei Krankheitsausfällen.
Verwaltungsbereich:
Für die Verwaltung gibt es eine Arbeitsstelle, die sich zwei Personen teilen. Eine Rechtsanwaltsgehilfin mit 50 % soll in diesem Jahr hinzukommen, da die fristgerechte Abwicklung der zahlreichen Beschlüsse nicht mehr bewältigt werden kann.
Neuer Aufgabenbereich:
Die vom Gemeinderat beschlossene Sozialwohnungsquote und die verstärkte Bearbeitung des Themenfeldes sollen durch eine neu geschaffene Stelle geleistet werden. Diese wird dem Stadtplanungsamt zugeordnet. Die Erwartungshaltung ist hoch, Erfahrungen mit dem neuen Feld gibt es
kaum. Es ist eine Stellenbeschreibung auszuarbeiten, diese muss bewertet werden, der Sperrvermerk ist abzuarbeiten und dann kann im späteren Frühjahr die Stelle ausgeschrieben werden. Alleine
im Februar gibt es in der Sitzung des Technischen Ausschusses 3 neue Bebauungsplanverfahren mit
Veränderungssperren.

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Allgemeine Aufgaben des Amtes
Der Technische Ausschuss und der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft mit Kippenheim werden vom Stadtplanungsamt betreut. Von der Erstellung der Tagesordnung, dem Verschicken der Unterlagen über die Protokollführung bis zur Veranlassung der Abrechnung der Sitzungsgelder geht das Spektrum der Tätigkeiten.
Wesentlicher Aufgabenbestandteil sind immer wieder die Organisation und die Durchführung von
Bürgerinformationen. Dies erfolgt im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen, bei Großprojekten wie der Landesgartenschau oder auch bei Fachplänen wie dem Lärmaktionsplan oder den Fußverkehrschecks.
Bei der Durchführung von Wettbewerben oder auch bei den Veranstaltungen zur Landesgartenschau
wurden jeweils auch Broschüren zur Dokumentation erstellt, die vom Amt geschrieben, graphisch
aufbereitet und vervielfältigt wurden.
Als Sonderaufgabe hat das Amt auch die Allgemeinzuständigkeit für Beschilderungen erhalten. Es
kümmert sich um Standorte und koordiniert den Prozess, wenn es sich nicht um Schilder handelt, die
einen klaren Fachamtsbezug haben. Je nach Themenstellung erteilt die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung die Genehmigungen, veranlasst das Gebäudemanagement die Herstellung der
Schilder oder der BGL führt die Aufstellung durch.
Als weiteres neues Themenfeld befindet sich das Thema "Gesundheit" gerade im Abstimmungsprozess.
Sonderaufgaben wie die Standortsuche fallen immer wieder an. So zum Beispiel für die Aufstellung
von Containern für eine Kindertagesstätte oder für Familien, die von Obdachlosigkeit bedroht sind.
Auch die Standortsuche in der Innenstadt für den neuen "Kulturwaggon" wurde vom Amt durchgeführt. Als Nächstes steht die Suche nach Bauplätzen für eine neue dauerhafte Obdachlosenunterkunft auf der Arbeitsliste.
Ein weiteres allgemeines Arbeitsfeld sind die Dorfentwicklungskonzepte für die Stadtteile. Diese
stammen von 1986 bis 1993 und zeigen somit einen deutlichen Aktualisierungsbedarf. In den letzten
Jahren wurden die Konzepte für Mietersheim (1993) und Kippenheimweiler (1980) in Teilbereichen
aktualisiert, um erfolgreiche Förderanträge im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher
Raum (ELR) stellen zu können. Dies wurde mit großem Aufwand vom Fachamt selbst geleistet. Mittelfristig sollte aber - losgelöst von konkreten Anträgen - eine Aktualisierung erfolgen.

Arbeitslisten
Alle Projekte sind mit Prioritäten und Jahreszuordnungen belegt, die auch verändert werden können.
Grundlage für das laufende Jahr ist die Einschätzung der Leistbarkeit und der beschlossene Haushaltsplan.
Wie die Politik auch bemerkt, gibt es Projekte, die sich sehr zügig abarbeiten lassen und auch Projekte, die die Verwaltung stark und langfristig belasten, wie z.B. ALTENBERG.
Durchgängig ist das ganze Team sehr motiviert und engagiert bei der Arbeit, die zahlreichen Punkte
auf den Tagesordnungen der Sitzungen bilden dies ab.
Das Stadtplanungsamt bedauert es sehr, dass regelmäßig auch Wünsche abgelehnt werden müssen. Es ist das Selbstverständnis des Amtes, Vorleistungen zu erbringen, damit sich die Stadt zum
Wohle aller weiterentwickelt. Leider erschweren aber mit Nachdruck formulierte Eigeninteressen und
ständig steigende rechtliche Anforderungen das Arbeiten und bremsen die Produktivität des Amtes.

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Nicht berücksichtigt in den Listen sind gelegentliche Fortbildungen, Krankheitsausfälle oder auch Zeit
für strukturelle Aspekte, wie z.B. Kontrolle der Umsetzung der Städtebaulichen Verträge.
Lösungsansätze
Es gibt 3 Möglichkeiten:
Verstärkte Auslagerung von Projekten
Verstärkte Personaleinstellung
Schwerpunktsetzung und Zurückstellung von Projekten.
Eine Auslagerung kann im Einzelfall zeitweise entlasten. Dies erfordert einen deutlichen höheren
Einsatz von Finanzmitteln – im Vergleich zu eigenem Personal. Gleichzeitig entsteht ein hoher Betreuungsaufwand, da nur Teilaufgaben ausgelagert werden können. Die Schaffung des Ortsrechtes
mit der Behandlung in den Gremien und z.B. die Ausfertigung der rechtsverbindlichen Pläne müssen
nach wie vor im Amt erfolgen. Außerdem zeigt die Erfahrung, dass extern erarbeitete Pläne regelmäßig eine intensive und zeitaufwändige Begleitung erfordern und häufig Defizite aufweisen.
Die Verwaltung empfiehlt keine umfangreiche Personaleinstellung, sondern allenfalls die – auch zeitlich befristete – Verstärkung im Ingenieurbereich.
Es wird immer eine lange Liste von Projekten geben. Mit der Einstellung mehrerer Ingenieure im
Fachamt sind die Probleme nicht gelöst. Angefangen von nicht vorhandenen Arbeitsräumen bis zur
Bewältigung in den Gremien der Stadt und der Stadtverwaltung als gesamter Organisationseinheit.
Die mittelfristige Verstärkung im Ingenieurbereich würde die sehr starke Arbeitsbelastung etwas mildern. Aus Fürsorgegründen wird eine Unterstützung befürwortet. Dies würde auch dazu beitragen,
das Ziel der Fehlerreduzierung bei der Schaffung des örtlichen Rechts zu befördern. Eine Personalvermehrung in der Größenordnung von einer Stelle dürfte nicht dazu benutzt werden, neue Projekte
in die 1. Priorität zu heben. Die Notwendigkeit der Schwerpunktsetzung ist auf alle Fälle gegeben.
Die Verwaltung empfiehlt eine Schwerpunktsetzung. Es ist eine politische Entscheidung, wo und wie
sich die Stadt entwickelt. Die Entwicklungsprozesse sind mit der Schaffung des Planungsrechts nicht
beendet. Je nach Fall folgen eine Bodenordnung, Erschließung, Bau von sozialen Infrastruktureinrichtungen bis zur Einstellung von Personal für die neuen Einrichtungen oder auch zur begleitenden
Gemeinwesenarbeit.
Vor diesem Hintergrund, dass die gesamte Verwaltung sehr stark ausgelastet ist und mit der Ausrichtung der Landesgartenschau 2018 auch ein jahrelanges Großprojekt erfolgreich abgeschlossen werden konnte, spricht sich die Verwaltung für eine klare Schwerpunktsetzung aus und bittet um politische Rückendeckung für die damit verbundenen Wartezeiten bei manchen wünschenswerten Projekten.

Tilman Petters

Sabine Fink

Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.