Beschlussvorlage (Arbeitsprogramm des Stadtplanungsamtes - Aufstellung nach Prioritäten)
Sitzung: Gemeinderat (3. Sitzung)
1. April 2019
Beschlussvorlage (Arbeitsprogramm des Stadtplanungsamtes
- Aufstellung nach Prioritäten)
Beschlussvorlage (- Auflistung Arbeitsprojekte nach Priorität, nach Mitarbeitenden unterteilt)
Beschlussvorlage (- Aufstellung abgeschlossene Bebauungsplanverfahren seit 2016)
Beschlussvorlage (- Liste der Bebauungsplanverfahren zur Sozialwohnungsquote)
Beschlussvorlage (- Liste der Verändungssperren)
1. April 2019
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Beschlussvorlage (Arbeitsprogramm des Stadtplanungsamtes
- Aufstellung nach Prioritäten)
Beschlussvorlage (- Auflistung Arbeitsprojekte nach Priorität, nach Mitarbeitenden unterteilt)Beschlussvorlage (- Aufstellung abgeschlossene Bebauungsplanverfahren seit 2016)Beschlussvorlage (- Liste der Bebauungsplanverfahren zur Sozialwohnungsquote)Beschlussvorlage (- Liste der Verändungssperren)
Beschlussvorlage Amt: 61 Fink Datum: 12.02.2019 Az.: - 0680/Fk Drucksache Nr.: 50/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 26.03.2019 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 01.04.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ------------ Betreff: Arbeitsprogramm des Stadtplanungsamtes - Aufstellung nach Prioritäten Beschlussvorschlag: 1. Der vorgeschlagenen Prioritätensetzung in der Auflistung der Arbeitsprojekte wird zugestimmt. 2. Der Antrag auf eine befristete Ingenieurstelle zum Abbau der dringlichen Projekte soll für den Haushaltsplan 2020 gestellt werden. Anlage(n): - Auflistung Arbeitsprojekte nach Priorität, nach Mitarbeitenden unterteilt - Liste der Verändungssperren - Liste der Bebauungsplanverfahren zur Sozialwohnungsquote - Aufstellung abgeschlossene Bebauungsplanverfahren seit 2016 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 50/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Die letzte Behandlung des Arbeitsprogrammes des Stadtplanungsamtes erfolgte am 25.7.2016 im Gemeinderat. Die letzten Jahre haben die Landesgartenschau und deren Begleitprojekte die Arbeit des Amtes maßgeblich bestimmt. Begleitet von einem regelrechten Bauboom gehen fast täglich neue Wünsche und Arbeitsaufträge im Amt ein. Die extrem niedrigen Zinsen befördern dieses Verhalten. Die Vielzahl der Projekte erfordert eine Prioritätensetzung. Die in der Folge benötigten HH-Mittel für die Umsetzung, aber auch das damit befasste Personal in der Gesamtverwaltung sind Anlass für die erwünschte Diskussion und Festlegung. Die Länge der Sitzungen des Technischen Ausschusses zeigt Grenzen der Bearbeitung auf. In den beigefügten Listen sind die Projekte nicht mehr alphabetisch in Gesamtlisten dargestellt, sondern als Arbeitspakete auf die Mitarbeitenden verteilt, damit die Belastungsgrenzen für den Einzelnen besser nachvollzogen werden können. In einer weiteren Liste sind die Projekte aufgeführt, die seit der letzten Behandlung vom Verfahren her abgeschlossen werden konnten. Dies bedeutet nicht, dass wir damit fertig wären, weil wir auch die Umsetzung teilweise sehr intensiv begleiten. Ebenfalls als Anlagen sind die derzeit geltenden Veränderungssperren und die Aufstellungsbeschlüsse von Bebauungsplänen zur Umsetzung der Sozialwohnungsquote beigefügt. Personalausstattung des Amtes Ingenieurbereich: Neben der Amtsleitung gibt es 4 Ingenieurstellen im Amt, die insbesondere die Bauleitplanverfahren betreuen. In diesem Jahr gibt es eine befristete Ingenieurstelle für 9 Monate, die hier unterstützen wird. Eine weitere Ingenieurstelle besetzt die Bauberatung und betreut ein Wettbewerbsverfahren. Die Verkehrsplanerstelle wird ebenfalls aufgeführt, ist aber so stark ausgelastet, dass nicht alle Verkehrsthemen dort bearbeitet werden können, sondern hier auch eine andere Ingenieurstelle mitarbeitet (Stichworte Lärmaktionsplanung und Planung der Kreisstraße 5344). Die Amtsleitung arbeitet an allgemeinen Aufgabenstellungen, unterstützt bei besonders schwierigen Projekten und springt ein, wenn Termine nicht gehalten werden können bzw. bei Krankheitsausfällen. Verwaltungsbereich: Für die Verwaltung gibt es eine Arbeitsstelle, die sich zwei Personen teilen. Eine Rechtsanwaltsgehilfin mit 50 % soll in diesem Jahr hinzukommen, da die fristgerechte Abwicklung der zahlreichen Beschlüsse nicht mehr bewältigt werden kann. Neuer Aufgabenbereich: Die vom Gemeinderat beschlossene Sozialwohnungsquote und die verstärkte Bearbeitung des Themenfeldes sollen durch eine neu geschaffene Stelle geleistet werden. Diese wird dem Stadtplanungsamt zugeordnet. Die Erwartungshaltung ist hoch, Erfahrungen mit dem neuen Feld gibt es kaum. Es ist eine Stellenbeschreibung auszuarbeiten, diese muss bewertet werden, der Sperrvermerk ist abzuarbeiten und dann kann im späteren Frühjahr die Stelle ausgeschrieben werden. Alleine im Februar gibt es in der Sitzung des Technischen Ausschusses 3 neue Bebauungsplanverfahren mit Veränderungssperren. Drucksache 50/2019 Seite - 3 - Allgemeine Aufgaben des Amtes Der Technische Ausschuss und der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft mit Kippenheim werden vom Stadtplanungsamt betreut. Von der Erstellung der Tagesordnung, dem Verschicken der Unterlagen über die Protokollführung bis zur Veranlassung der Abrechnung der Sitzungsgelder geht das Spektrum der Tätigkeiten. Wesentlicher Aufgabenbestandteil sind immer wieder die Organisation und die Durchführung von Bürgerinformationen. Dies erfolgt im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen, bei Großprojekten wie der Landesgartenschau oder auch bei Fachplänen wie dem Lärmaktionsplan oder den Fußverkehrschecks. Bei der Durchführung von Wettbewerben oder auch bei den Veranstaltungen zur Landesgartenschau wurden jeweils auch Broschüren zur Dokumentation erstellt, die vom Amt geschrieben, graphisch aufbereitet und vervielfältigt wurden. Als Sonderaufgabe hat das Amt auch die Allgemeinzuständigkeit für Beschilderungen erhalten. Es kümmert sich um Standorte und koordiniert den Prozess, wenn es sich nicht um Schilder handelt, die einen klaren Fachamtsbezug haben. Je nach Themenstellung erteilt die Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung die Genehmigungen, veranlasst das Gebäudemanagement die Herstellung der Schilder oder der BGL führt die Aufstellung durch. Als weiteres neues Themenfeld befindet sich das Thema "Gesundheit" gerade im Abstimmungsprozess. Sonderaufgaben wie die Standortsuche fallen immer wieder an. So zum Beispiel für die Aufstellung von Containern für eine Kindertagesstätte oder für Familien, die von Obdachlosigkeit bedroht sind. Auch die Standortsuche in der Innenstadt für den neuen "Kulturwaggon" wurde vom Amt durchgeführt. Als Nächstes steht die Suche nach Bauplätzen für eine neue dauerhafte Obdachlosenunterkunft auf der Arbeitsliste. Ein weiteres allgemeines Arbeitsfeld sind die Dorfentwicklungskonzepte für die Stadtteile. Diese stammen von 1986 bis 1993 und zeigen somit einen deutlichen Aktualisierungsbedarf. In den letzten Jahren wurden die Konzepte für Mietersheim (1993) und Kippenheimweiler (1980) in Teilbereichen aktualisiert, um erfolgreiche Förderanträge im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) stellen zu können. Dies wurde mit großem Aufwand vom Fachamt selbst geleistet. Mittelfristig sollte aber - losgelöst von konkreten Anträgen - eine Aktualisierung erfolgen. Arbeitslisten Alle Projekte sind mit Prioritäten und Jahreszuordnungen belegt, die auch verändert werden können. Grundlage für das laufende Jahr ist die Einschätzung der Leistbarkeit und der beschlossene Haushaltsplan. Wie die Politik auch bemerkt, gibt es Projekte, die sich sehr zügig abarbeiten lassen und auch Projekte, die die Verwaltung stark und langfristig belasten, wie z.B. ALTENBERG. Durchgängig ist das ganze Team sehr motiviert und engagiert bei der Arbeit, die zahlreichen Punkte auf den Tagesordnungen der Sitzungen bilden dies ab. Das Stadtplanungsamt bedauert es sehr, dass regelmäßig auch Wünsche abgelehnt werden müssen. Es ist das Selbstverständnis des Amtes, Vorleistungen zu erbringen, damit sich die Stadt zum Wohle aller weiterentwickelt. Leider erschweren aber mit Nachdruck formulierte Eigeninteressen und ständig steigende rechtliche Anforderungen das Arbeiten und bremsen die Produktivität des Amtes. Drucksache 50/2019 Seite - 4 - Nicht berücksichtigt in den Listen sind gelegentliche Fortbildungen, Krankheitsausfälle oder auch Zeit für strukturelle Aspekte, wie z.B. Kontrolle der Umsetzung der Städtebaulichen Verträge. Lösungsansätze Es gibt 3 Möglichkeiten: Verstärkte Auslagerung von Projekten Verstärkte Personaleinstellung Schwerpunktsetzung und Zurückstellung von Projekten. Eine Auslagerung kann im Einzelfall zeitweise entlasten. Dies erfordert einen deutlichen höheren Einsatz von Finanzmitteln – im Vergleich zu eigenem Personal. Gleichzeitig entsteht ein hoher Betreuungsaufwand, da nur Teilaufgaben ausgelagert werden können. Die Schaffung des Ortsrechtes mit der Behandlung in den Gremien und z.B. die Ausfertigung der rechtsverbindlichen Pläne müssen nach wie vor im Amt erfolgen. Außerdem zeigt die Erfahrung, dass extern erarbeitete Pläne regelmäßig eine intensive und zeitaufwändige Begleitung erfordern und häufig Defizite aufweisen. Die Verwaltung empfiehlt keine umfangreiche Personaleinstellung, sondern allenfalls die – auch zeitlich befristete – Verstärkung im Ingenieurbereich. Es wird immer eine lange Liste von Projekten geben. Mit der Einstellung mehrerer Ingenieure im Fachamt sind die Probleme nicht gelöst. Angefangen von nicht vorhandenen Arbeitsräumen bis zur Bewältigung in den Gremien der Stadt und der Stadtverwaltung als gesamter Organisationseinheit. Die mittelfristige Verstärkung im Ingenieurbereich würde die sehr starke Arbeitsbelastung etwas mildern. Aus Fürsorgegründen wird eine Unterstützung befürwortet. Dies würde auch dazu beitragen, das Ziel der Fehlerreduzierung bei der Schaffung des örtlichen Rechts zu befördern. Eine Personalvermehrung in der Größenordnung von einer Stelle dürfte nicht dazu benutzt werden, neue Projekte in die 1. Priorität zu heben. Die Notwendigkeit der Schwerpunktsetzung ist auf alle Fälle gegeben. Die Verwaltung empfiehlt eine Schwerpunktsetzung. Es ist eine politische Entscheidung, wo und wie sich die Stadt entwickelt. Die Entwicklungsprozesse sind mit der Schaffung des Planungsrechts nicht beendet. Je nach Fall folgen eine Bodenordnung, Erschließung, Bau von sozialen Infrastruktureinrichtungen bis zur Einstellung von Personal für die neuen Einrichtungen oder auch zur begleitenden Gemeinwesenarbeit. Vor diesem Hintergrund, dass die gesamte Verwaltung sehr stark ausgelastet ist und mit der Ausrichtung der Landesgartenschau 2018 auch ein jahrelanges Großprojekt erfolgreich abgeschlossen werden konnte, spricht sich die Verwaltung für eine klare Schwerpunktsetzung aus und bittet um politische Rückendeckung für die damit verbundenen Wartezeiten bei manchen wünschenswerten Projekten. Tilman Petters Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen.