Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit)
1. April 2019
Beschlussvorlage Amt: 10/101 Wieland Datum: 07.02.2019 Az.: Drucksache Nr.: 51/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 18.03.2019 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 01.04.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 10/102 30 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Beschlussvorschlag: 1. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. 2. Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 51/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Die Mitglieder der Wahlvorstände sind nach den verschiedenen gesetzlichen Regelungen der Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl und Kommunalwahl ehrenamtlich tätig und erhalten hierfür eine Entschädigung. Diese Wahlhelferentschädigung wurde in § 3 Abs. 4 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit geregelt und seit 2006 nicht mehr angepasst. Danach wird eine einheitliche Entschädigung in Höhe von 40,00 Euro pro Person gewährt. Diese trägt die Stadt Lahr bei der Kommunalwahl in voller Höhe. Bei den Parlamentswahlen, also Landtags-, Bundestags- und Europawahlen erhalten die Kommunen eine anteilige pauschale Kostenerstattung je Wahlberechtigten. Die in Lahr bisher festgesetzte Wahlhelferentschädigung in Höhe von 40,00 € liegt im Städte-/ Gemeindevergleich im unteren Bereich. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Entschädigung soll das ehrenamtliche Engagement beim Einsatz besser gewürdigt werden. Sie ist aber auch unter dem Gesichtspunkt zu sehen, einen zusätzlichen Anreiz bei der Gewinnung von Wahlhelfern/-innen zu schaffen. Hier ist insbesondere zu berücksichtigen, dass zum einen mit Blick auf das zunehmende Alter der Wahlhelfer/-innen und zum anderen mit steigender Einwohnerzahl auch die Anzahl der Wahlberechtigten zunimmt. Deshalb müssen kurz- und mittelfristig neue Wahlhelfer/-innen gewonnen werden, um auch künftig auf einen festen, zuverlässigen Wahlhelferstamm zurückgreifen zu können. Allgemein ist festzustellen, dass immer weniger ehrenamtlich tätige Wahlhelfer/-innen bereit sind, die Aufgabe des/der Vorsitzenden eines Wahlvorstandes zu übernehmen. Da dieser letztlich eine besondere Verantwortung trägt, soll künftig eine Staffelung der Entschädigung zwischen Vorsitzenden und Beisitzer/-innen erfolgen. Auch bei der Tätigkeit zwischen Urnenund Briefwahlvorständen ist zu unterscheiden, da am Wahltag ein unterschiedlich hoher Zeitaufwand besteht und die Wahlvorstände im Wahllokal zudem die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlhandlung vor Ort zu überwachen haben. Folgende Vergütungen werden vorgeschlagen: Vorsitzender Urnenwahlvorstand Sonntag Montag** Wahlhandlung/ Ergebnisermittlung Ergebnisermittlung Entschädigung für … (Euro) Beisitzer Vorsitzender UrnenwahlBriefwahlvorstand/ vorstand Hilfskräfte Beisitzer Briefwahlvorstand/ Hilfskräfte 70 60 60 50 70 60 70* 60* Drucksache 51/2019 Seite - 3 - Anmerkungen: *Bei der Ergebnisermittlung am Montag sind von beiden Vorständen die gleichen Arbeiten vorzunehmen. **Für die städtischen Beschäftigten gilt außerdem die für diesen Tag festgesetzte Sollarbeitszeit. Die Ergebnisermittlung am Montag erfolgt ausschließlich bei Gemeinderats-, Ortschaftsrats- und Kreistagswahlen. Die erhöhten Beträge sollen wieder für einen längeren Zeitraum gültig sein. Eine Erhöhung der Entschädigung für die Wahlhelfer würde beispielhaft bei den Kommunalwahlen zu folgenden Mehrkosten führen: a) Wahltag Urnenwahl 39 Vorsitzende 195 Beisitzer 39 195 x x 30,00 € = 20,00 € = 1.170,00 € 3.900,00 € Briefwahl 10 Vorsitzende 50 Beisitzer 10 50 x x 20,00 € = 10,00 € = 200,00 € 500,00 € 5.770,00 € b) Ergebnisermittlung Montag 49 Vorsitzende 49 x 30,00 € = 1.470,00 € 20,00 € = 4.900,00 € 245 Beisitzer 245 x 6.370,00 € Summe aus a) + b) = 12.140,00 € Somit entstünden Mehrkosten in Höhe von 12.140,00 €. Eine Aufstockung des Haushaltsansatzes ist nach derzeitiger Einschätzung nicht erforderlich. Die derzeit gültige Entschädigungssatzung in der Fassung der jeweiligen Änderungssatzungen datiert aus dem Jahre 2012. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird eine Neufassung empfohlen. Neben den angesprochenen Änderungen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer enthält diese Version neben redaktionellen Veränderungen die Bestimmungen der beiden Änderungssatzungen zur Satzung für die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit aus den Gemeinderatsbeschlüssen vom 14.10.2013 und vom 23.10.2017. __________________ Dr. Wolfgang G. Müller _________________ Friederike Ohnemus