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Beschlussvorlage (Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahren im Bereich "Seepark")

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 30
Stampf

Datum: 11.06.2019 Az.: 321.87

Drucksache Nr.: 162/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

24.06.2019

zur Kenntnis

nichtöffentlich

Gemeinderat

08.07.2019

zur Kenntnis

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahren im Bereich "Seepark"

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Stadt Lahr und die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH beim Landgericht Offenburg seit Dezember 2018
ein selbstständiges Beweisverfahren gemäß § 485 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zum „Stegmattensee“ durchführen.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 162/2019

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Sachdarstellung:
Vom 12.04.2018 bis einschließlich 12.10.2018 fand in Lahr die Landesgartenschau 2018
statt. Zu diesem Zweck wurde im Gewann Stegmatten als wesentlicher Bestandteil der
Landesgartenschau ein künstlicher See „Stegmattensee“ auf dem Grundstück FlurstückNr.: 2073 hergestellt.
Mit der Planung und Herstellung des „Stegmattensees“ waren folgende Firmen beauftragt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.

Wald + Corbe GmbH & Co.KG
Ingenieurgruppe Geotechnik GbR
Wasserwerkstatt GmbH
Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH
Moser GmbH & Co.KG
Johann Joos Tief- und Straßenbau GmbH & Co.KG
Vogel-Bau GmbH

Bereits bei der ersten teilweisen Befüllung des fertiggestellten „Stegmattensees“ zeigten
sich wesentlich höhere Wasserverluste als zunächst angenommen und berechnet. Diese
Wasserverluste lagen im Mai 2017 bei ca. dem fünfzehnfachen des prognostizierten Wertes. Sie waren damit so erheblich, dass seitens der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH
am 02.05.2017 eine Besprechung mit den beteiligten Fachplanern und Gutachtern einberufen wurde. In dieser Sitzung haben die getroffenen Annahmen zur Dichtigkeit der Seesohle und der seitlichen Dämme, die der gewählten Bauweise zu Grund liegen, seitens der
Beteiligten Planer bestätigt. Eine Erklärung für die erheblichen Wasserverluste konnte jedoch nicht gefunden werden.
Auf Veranlassung der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH wurden Nachuntersuchungen
durch das Ingenieurbüro Geotechnik durchgeführt. Aus dem erstellten Prüfbericht vom
27.09.2017 geht eindeutig hervor, dass die für die Seekonstruktion eingebauten Bodenmaterialien keine ausreichende Dichtigkeit aufweisen. Das mittlerweile eingeleitete Verfahren
soll nun gerichtlich die Fehlerquelle identifizieren und aufzeigen, gegen welche Beteiligten
mögliche Regressansprüche der Stadt Lahr und der Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH
denkbar sind.

Begründung:
Aufgrund des o.g. Sachverhaltes wird vermutet, dass die Leistungen, die im Zusammenhang mit der Herstellung des „Stegmattensees“ erbracht wurden, mit Mängeln behaftet
sind. Bisher war keine der beteiligten Parteien zur Mängelbeseitigung bereit. Alle beteiligten Parteien bestreiten eine Verantwortlichkeit.
Zur Klärung des Sachverhaltes und zur Sicherung eventueller Mängelbeseitigungs- bzw.
Schadensersatzansprüche wurde seitens der Stadt Lahr und der Landesgartenschau Lahr
2018 GmbH im Dezember 2018 beim Landgericht Offenburg ein Antrag auf Durchführung
eines selbstständigen Beweisverfahrens gestellt auch um die Hemmung von Mangelgewährleistungsfristen herbeizuführen. In diesem selbstständigen Beweisverfahren sollen die
nachfolgend genannten Fragen durch Hinzuziehung eines unabhängigen Sachverständigen gerichtsfest geklärt werden:
1. In welchem Umfang überschreiten die Sickerwasserverluste die nach der Planung zu
erwartenden Sickerwasserverluste?

Drucksache 162/2019

Seite - 3 -

2. Worauf sind diese zusätzlichen Sickerwasserverluste zurückzuführen? Liegt ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Baukunst vor?
3. Handelt es sich um planerische und/oder handwerkliche Fehler?
4. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Mängel zu beheben?
5. Welche Kosten sind für eine fachgerechte Mängelbeseitigung erforderlich?

Kosten:
Aufgrund des vom Landgericht Offenburg am 15.04.2019 ergangenen Beschlusses war es
erforderlich, dass sowohl die Stadt Lahr als auch die Landesgartenschau Lahr 2018
GmbH jeweils 2.500,00 Euro als Vorschuss an den gerichtlich bestellten Sachverständigen überweisen.
Mit der gerichtlichen Verfügung vom 31.05.2019 wurden weitere 3.100,00 Euro als Vorschuss für das zu erstellende Sachverständigen Gutachten gefordert. Diese Kosten tragen
die Stadt Lahr und die Landesgartenschau Lahr 2018 GmbH jeweils zur Hälfte. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von 1.550,00 Euro je Antragssteller.
Zu evtl. später im Verfahren noch zu zahlenden Beträgen, lässt sich momentan keine
Aussage treffen.

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Mats Tilebein
Justiziar