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Beschlussvorlage (Änderung des § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 30
Stampf

Datum: 11.06.2019 Az.: 022.22

Drucksache Nr.: 163/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Haupt- und Personalausschuss

24.06.2019

vorberatend

nichtöffentlich

Gemeinderat

08.07.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Änderung des § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt
Lahr/Schwarzwald

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Änderung von § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung des
Gemeinderats der Stadt Lahr/Schwarzwald. Die Änderung des § 5 Abs. 1 der Gemeindeordnung erfolgt in folgendem Wortlaut:
Neue Fassung:
§5
Ältestenrat
(1)

Der vom Gemeinderat gebildete Ältestenrat setzt sich aus dem Oberbürgermeister oder der Oberbürgermeisterin mit dem Vorsitz und jeweils einem Mitglied der Fraktionen, das der oder die Fraktionsvorsitzende bzw. der Sprecher
oder die Sprecherin der Fraktion sein soll, sowie je einem weiteren Mitglied von
Fraktionen mit mindestens fünf Mitgliedern zusammen. Die Beigeordneten
nehmen an den Sitzungen teil.

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 163/2019

Seite - 2 -

Bisherige Fassung:
§5
Ältestenrat
(1)

Der vom Gemeinderat gebildete Ältestenrat setzt sich aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und jeweils einem Vertreter der Fraktionen, der der
Fraktionsvorsitzende bzw. der Sprecher der Fraktion sein soll, sowie je einem
weiteren Vertreter von Fraktionen mit mehr als sechs Mitgliedern zusammen.
Die Beigeordneten nehmen an den Sitzungen teil.

Sachdarstellung:
Aufgrund des Ausgangs der kürzlich stattgefundenen Kommunalwahl, ergibt sich folgende
Zusammensetzung des neu gewählten Gemeinderats:
SPD:
LLL:
Grüne:
TSP:
CDU:
FWV:
FDP:
AFD:

6 Sitze
2 Sitze
6 Sitze
1 Sitz
5 Sitze
6 Sitze
3 Sitze
3 Sitze

Auf Basis dieses Ergebnisses werden Inhalt und Wortlaut des bisherigen § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Lahr/Schwarzwald auf Anregung der Grünen
geändert.
Um den Wählerwillen auch in der Zusammensetzung des Ältestenrats abzubilden, ist es
sinnvoll eine Änderung des § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung mit der Folge herbeizuführen,
dass sich der Ältestenrat wie folgt zusammensetzt:
•
•
•
•
•
•
•
•

Oberbürgermeister
2 Fraktionsmitglieder der SPD
2 Fraktionsmitglieder der Grünen
2 Fraktionsmitglieder der CDU
2 Fraktionsmitglieder der FWV
1 Fraktionsmitglied der FDP
1 Fraktionsmitglied der AFD
1 Fraktionsmitglied der Linken Liste/Tierschutzpartei

Guido Schöneboom
Erster Bürgermeister

Mats Tilebein
Justiziar