Beschlussvorlage (Scheffel-Gymnasium Wasserschaden im Erdgeschoss: Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben Mittelumschichtung im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 (KInvFG II))
Sitzung: Gemeinderat (7. Sitzung)
8. Juli 2019
8. Juli 2019
Beschlussvorlage Amt: 603 Horn Datum: 29.05.2019 Az.: 60/603TGM- Drucksache Nr.: 142/2019 Ka/AH Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Haupt- und Personalausschuss 24.06.2019 vorberatend öffentlich Gemeinderat 08.07.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Scheffel-Gymnasium 1. Wasserschaden im Erdgeschoss: Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben 2. Mittelumschichtung im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 (KInvFG II) Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat bewilligt für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) überplanmäßige Ausgaben bei der Finanzposition 1.2310.500000 „Gebäudeunterhaltung Scheffel-Gymnasium“ in Gesamthöhe von 121.400,-- €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei der Finanzposition 1.9100.850000 „Deckungsreserve“ in Höhe von 50.000,-- €, durch eine Umschichtung der bei der Finanzposition 1.2310.505700 „KInvFG II Maßnahmen ScheffelGymnasium“ zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,-- € und durch Einsparungen bei der Finanzposition 1.2210.505 000 „Schulsanierungsprogramm Otto-Hahn-Realschule“ in Höhe von 21.400,-- €. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 142/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: 1. Wasserschaden im Erdgeschoss: Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben Mit Beschluss vom 11.06.2018 (Nr. 133/2018) hat der Gemeinderat für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bei der Finanzposition 1.2310.500000 „Gebäudeunterhaltung Scheffel-Gymnasium“ aufgrund des Wasserschadens im Erdgeschoss überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 227.000,-- € bewilligt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte seinerzeit vorläufig durch eine im Vergleich zum Planansatz 2018 verringerte Zuführung zum Vermögenshaushalt bzw. erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. Die überplanmäßigen Ausgaben errechneten sich seinerzeit wie folgt (vgl. Beschluss 133/2018 vom 11.06.2018): Demontage Bodenbelag 12.000,-- € Trocknung 55.000,-- € Nebenarbeiten 15.000,-- € (Aus- und Einräumen, Entsorgung Altbelag) Neuer Belag (1.700 qm) 195.000,-- € ________________________________________________ Gesamtsanierungskosten 277.000,-- € abzgl. bereits im Haushalt 2018 vorgesehene Mittel - 50.000,-- € ________________________________________________ zusätzlicher Mittelbedarf 227.000,-- € Mit Beschluss vom 25.02.2019 (Nr. 28/2019) hat der Gemeinderat rückwirkend für das Haushaltsjahr 2018 gemäß § 84 GemO bei der Finanzposition 1.2310.500000 „ScheffelGymnasium - Gebäudeunterhaltung“ überplanmäßige Ausgaben in neu ermittelter Höhe von 287.000,-- € bewilligt. Die Mehrkosten in Höhe von 60.000,-- € resultierten aus einer wesentlich längeren Trocknungszeit als ursprünglich angenommen. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgte durch Einsparungen bei der Finanzposition 1.6700.575000 „Stromverbrauch“ in Höhe von 80.000,-- € sowie durch Mehreinnahmen bei der Finanzposition 1.9000.003000 „Gewerbesteuer“ in Höhe von 207.000,-- €. Nach Haushaltsschluss 2018 und nach o.g. Beschluss vom 25.02.2019 waren von den bewilligten Mittel in Höhe von 287.000,-- € noch unverausgabte Mittel in Höhe von 71.434,26 € auf der Finanzposition 1.2310.500000 im Haushaltsjahr 2018 vorhanden. Diese Mittel sind gebunden an erbrachte, jedoch noch nicht schlussgerechnete Leistungen im Zusammenhang mit dem Wasserschaden im Erdgeschoss. Die Übertragung des Haushaltsrestes in Höhe von 71.400,-- € in das Haushaltsjahr 2019 wurde durch die Fachabteilung nicht rechtzeitig veranlasst. Die im Haushaltsjahr 2018 noch zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 71.434,26 € ergaben dadurch eine Ergebnisverbesserung für den Gesamthaushalt 2018. Im Haushaltsjahr 2019 muss demzufolge der Ausgleich über die Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 71.400,-- € gemäß § 84 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) erfolgen. Drucksache 142/2019 Seite - 3 - 2. Mittelumschichtung im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 (KInvFG II) Von den Gesamtsanierungskosten wurden seinerzeit Sowieso-Kosten in Abzug gebracht für die bereits vorgesehene Sanierung von Bodenbelägen (innerhalb der Schadensfläche) im Rahmen der zum damaligen Zeitpunkt bewilligten Schulsanierungsförderung mit einem Anteil von 50.000,-- € (veranschlagt unter der Finanzposition 1.2310.505500 „Maßnahmen im Rahmen des Schulsanierungsfonds“). Diese unter der Finanzposition 1.2310.505500 „Maßnahmen im Rahmen des Schulsanierungsfonds“ ursprünglich vorgesehenen Mittel wurden dann mit Beschluss vom 19.03.2018 (Nr. 50/2018) in das vom Bund geförderte Maßnahmenpaket im Zuge des Kommunalen Investitionsfördergesetz II (KInvFG II) integriert und unter der neu gebildeten Finanzposition 1.2310.505700 „KInvFG II Maßnahmen Scheffel-Gymnasium“ bereitgestellt. Aus förderrechtlichen Gründen ist jedoch die Abrechnung von bereits vor dem Bewilligungsbescheid beauftragten Leistungen (hier die Sowieso-Anteile der Bodenbelagserneuerungen im Schadensbereich) unter Umständen förderschädlich. Zur besseren Abgrenzung der Abrechnung von förderfähigen und nicht förderfähigen Maßnahmen erfolgt die Abrechnung der Bodenbelagserneuerung im Bereich der Schadensfläche vollständig über die Finanzposition 1.2310.500000 „Gebäudeunterhaltung Scheffel-Gymnasium“ Die Deckung der Mehrausgaben (Anteil Sowieso-Kosten) bei der Finanzposition 1.2310.500000 „Gebäudeunterhaltung Scheffel-Gymnasium“ in Höhe von 50.000,-- € soll durch eine Umschichtung bei der Finanzposition 1.2310.505700 „KInvFG II Maßnahmen Scheffel-Gymnasium“ in betragsgleicher Höhe von 50.000,-- € zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen. Zusammenfassung: Für den gesamten Vorgang (Mittelbedarf für den Wasserschaden und Mittelumschichtung im Rahmen des KInvFG II) betragen die zu bewilligenden überplanmäßigen Ausgaben bei der Finanzposition 1.2310.500000 „Gebäudeunterhaltung Scheffel-Gymnasium“ insgesamt 121.400,-- €. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Einsparungen bei der Finanzposition 1.9100.850000 „Deckungsreserve“ in Höhe von 50.000,-- €, durch eine Umschichtung der bei der Finanzposition 1.2310.505700 „KInvFG II Maßnahmen Scheffel-Gymnasium“ zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,-- € und durch Einsparungen bei der Finanzposition 1.2210.505 000 „Schulsanierungsprogramm Otto-Hahn-Realschule“ in Höhe von 21.400,-- €. Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen. Tilman Petters Bürgermeister Jürgen Trampert Stadtkämmerer