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Beschlussvorlage (Umgestaltung Ortsdurchfahrt Reichenbach (B415) - Vergabe der Straßenbauarbeiten)

                                    
                                        Beschlussvorlage
Amt: 605
Birk

Datum: 04.06.2019 Az.: 60/605
Lau/Bi

Drucksache Nr.: 151/2019

Beratungsfolge

Termin

Beratung

Kennung

Abstimmung

Gemeinderat

08.07.2019

beschließend

öffentlich

Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen

Eingangsvermerke
Oberbürgermeister

Erster Bürgermeister

Bürgermeister

Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101

Kämmerei

Rechts- und
Ordnungsamt

Betreff:

Umgestaltung Ortsdurchfahrt Reichenbach (B415)
- Vergabe der Straßenbauarbeiten

Beschlussvorschlag:

Die Firma Johann Joos, Hartheim, wird auf Grund ihres Angebotes vom 05.06.2019
beauftragt, die erforderlichen Straßenbauarbeiten im Zuge der Maßnahme „Umgestaltung Ortsdurchfahrt Reichenbach (B415)“ durchzuführen.
Die Gesamtauftragssumme beträgt inkl. 19% MWSt: 2.927.075,87 EUR
(davon Anteil Stadt Lahr 1.278.934,40 EUR)

Anlage(n):
Lageplan

BERATUNGSERGEBNIS

Sitzungstag:

Bearbeitungsvermerk

 Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage)
 mit Stimmenmehrheit

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthalt.

Datum

Handzeichen

Drucksache 151/2019

Seite - 2 -

Sachdarstellung:
Die Stadt Lahr und das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, planen gemeinsam den Umbau und die Sanierung der Ortsdurchfahrt Reichenbach (Reichenbacher Hauptstraße / B 415).
Die Umgestaltung beginnt im Westen in Höhe der Fußgängerüberquerungshilfe beim Pennymarkt
und endet nach ca. 1.400 m Länge vor dem Kreisverkehr am Ortsausgang in Richtung Seelbach.
Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung des Fahrbahnbelages, die Verschiebung der Gradiente
der Straße zu Gunsten eines breiteren Gehweges (Mindestbreite 1,50 m), die Erneuerung der Gehwege mit Pflasterbelag sowie den barrierefreien Umbau der 6 vorhandenen Bushaltestellen.
Die Baumaßnahme wird in 5 Bauabschnitten durchgeführt.
Die Verkehrsführung während der Bauarbeiten wird wie folgt geregelt:
- Der Durchgangsverkehr ins Schuttertal wird im Einbahnverkehr mittels Lichtsignalanlage ohne Bedienung und Dauergrün die Baustelle passieren. Lediglich der ÖPNV wird im Gegenverkehr durchgeleitet und mit separaten Sendern ausgestattet.
- Der Durchgangsverkehr stadteinwärts wird je nach Baufortschritt innerorts entsprechend umgeleitet.
- Für den Schwerlastverkehr gilt für die gesamte Dauer der Baumaßnahme absolutes Durchfahrtsverbot, sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung.
Eine großräumige Umleitung (z.B. über die Bundesstraße B 33 vom Kinzigtal kommend über Offenburg nach Lahr) wird ausgeschildert.
Zusätzlich wird auf Grund mehrjähriger Erfahrungen mit Baustellen auf der B 415 ins Schuttertal zur
Kontrolle des Schwerlastverkehrs eine zweite Lichtsignalanlage mit Bedienung installiert.
Die Maßnahme war am 10.05.2019 öffentlich ausgeschrieben worden.
6 Baufirmen hatten die Angebotsunterlagen angefordert.
Zum Submissionstermin am 06.06.2019 lagen 4 Angebote vor.
Das Submissionsergebnis mit den nachgerechneten Angebotsendsummen ist in der nachfolgenden
Tabelle dargestellt:
Rang

Firma

1
2
3
4

Johann Joos, Hartheim
Bieter Nr.3
Bieter Nr.1
Bieter Nr.2

Gesamtangebotssumme (EUR,
brutto)
nach Prüfung
2.927.075,87
2.978.730,33
2.992.906,19
3.958.041,82

Die Firma Johann Joos, Hartheim, hat das preisgünstigste Angebot abgegeben.
Es wird demnach vorgeschlagen, der Firma Johann Joos den Gesamtauftrag zu erteilen.
Die Gesamtauftragssumme beträgt 2.927.075,87 Euro einschl. 19 % MWSt (davon Anteil Stadt Lahr
1.278.934,40 EUR)

Drucksache 151/2019

Seite - 3 -

Mittelverfügung:
Für die Durchführung dieser Baumaßnahme stehen im Haushaltsjahr 2019 auf der Haushaltsstelle
2.6300.950000/608 (1.460.000 EUR einschl. Planungskosten) zur Verfügung.

Ausführungszeitraum:
Die Straßenbauarbeiten sollen in der Zeit von Ende Juli 2019 (Beginn der Sommerschulferien) bis
Ende Juli 2020 ausgeführt werden.

Tilman Petters