Beschlussvorlage
Amt: 202
Singler
Datum: 04.06.2019 Az.: 5922.5114
Beratungsfolge
Termin
Gemeinderat
08.07.2019
Drucksache Nr.: 152/2019
Beratung
Kennung
Abstimmung
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Wohnbau Stadt Lahr GmbH;
Jahresabschluss 2018 - Entlastung des Aufsichtsrates
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat ermächtigt den Vertreter der Stadt Lahr in der Gesellschafterversammlung dem Aufsichtsrat Entlastungen zu erteilen.
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage)
mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 152/2019
Seite - 2 -
Sachdarstellung:
Im Rahmen der Finanzprüfung der Stadt Lahr hat die Gemeindeprüfungsanstalt ein
verstärktes Beteiligungsmanagement vorgeschlagen. Die Verwaltung hat hierfür ein
umfangreiches Beteiligungsmanagementkonzept erarbeitet, welches am 16.11.2007
vom Gemeinderat (Vorlage 136/2007) beschlossen wurde. Hiernach erfolgen u.a. die
Feststellung des Jahresabschlusses und die Erteilung der entsprechenden Entlastungen sowie die Bestellung des Abschlussprüfers - ab einer unmittelbaren Beteiligung von 25% oder mittelbaren Beteiligung von 50% (sowie badenova AG & Co. KG)
– künftig durch den Haupt- und Personalausschuss.
Die Wohnbau Stadt Lahr GmbH (ehemals Städtische Wohnungsbaugesellschaft
mbH Lahr) hat insgesamt 14 Aufsichtsräte. Davon sind 13 Aufsichtsräte hinsichtlich
der Entlastung kommunalrechtlich befangen. Die Befangenheit ist derzeit bei OB Dr.
Müller, EBM Schöneboom, StR Burger, StR Dr. Caroli, StRin Deusch, StR Dörfler,
StR Hirsch, StR Kleinschmidt, StRin Rompel, StR Roth, StR Täubert, StR Uffelmann
und StR Wagenmann gegeben.
Eine gemeinsame Befassung zur Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung im Haupt- und Personalausschuss scheidet demnach aus. Um die Beschlussfähigkeit im Haupt- und Personalausschuss aufgrund der Befangenheit der
als Aufsichtsräte tätigen Gemeinderäte sowie der als Aufsichtsräte tätigen Verwaltungsspitze nicht zu gefährden, wird sowohl die Feststellung des Jahresabschlusses
und der damit zusammenhängenden Beschlussnotwendigkeiten als auch die Entlastung des Aufsichtsrats direkt dem Gemeinderat zur Entscheidung unterbreitet.
Die Mitglieder des Gemeinderates werden gebeten, die eigene Befangenheit gemäß
§ 18 GemO BW zu prüfen und dem Vorsitzenden gegenüber ggf. die Befangenheit
zu erklären.
Tilman Petters
Bürgermeister
Markus Wurth
stellv. Stadtkämmerer