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Beschlussvorlage (- Entwurf zum Umweltbericht Bebauungsplan "Bürgerhaus")

                                    
                                        Fassung vom 20.06.2018

Anlage:
Fertigung:

220.183

Büro für Landschaftsplanung und angewandte Ökologie
Mittelstraße 28

Tel: 07641 / 9370180

info@buero-winski.de

79331 Teningen

Fax: 07641 / 9370182

www.buero-winski.de

Bebauungsplan „Bürgerhaus“,
Gemeinde Kippenheim

Umweltbericht
Erläuterungsbericht
Stand Frühzeitige Beteiligung

Auftraggeber:
Gemeinde Kippenheim
Untere Hauptstraße 4
77971 Kippenheim
Bearbeitung: J. Birmele, Dr. A. Winski

Umweltbericht Bebauungsplan „Bürgerhaus“
Erläuterungsbericht
GEMEINDE KIPPENHEIM

Inhaltsverzeichnis
1

Einleitung ................................................................................................................... 3
1.1 Vorhaben .............................................................................................................................. 3
1.2 Gesetzliche Vorgaben ........................................................................................................... 4
1.3 Vorgehensweise ................................................................................................................... 5
1.4 Vorgaben übergeordneter Planungen, Kartierungen ............................................................. 5
1.5 Lage und landschaftsökologische Grundlagen ...................................................................... 6

2

Bestandsaufnahme ................................................................................................... 6
2.1 Mensch ................................................................................................................................. 6
2.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt................................................................................ 7
2.2.1

Pflanzen ........................................................................................................................ 7

2.2.2

Tiere .............................................................................................................................. 8

2.3 Boden ................................................................................................................................... 8
2.4 Wasser ................................................................................................................................. 9
2.5 Klima und Luft ..................................................................................................................... 10
2.6 Landschaftsbild ................................................................................................................... 10
2.7 Kultur- und Sachgüter ......................................................................................................... 11

3

Maßnahmen zu Vermeidung, Minimierung und Kompensation .......................... 12
3.1 Vermeidung-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen innerhalb des ........................
Geltungsbereiches des Bebauungsplans: .......................................................................... 12
3.2 Vorschläge für Festsetzungen, Empfehlungen und Hinweise zur Grünordnung nach § 9 .......
BauGB ............................................................................................................................... 12
3.2.1

Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, .....
Natur und Landschaft [§9(1) Nr. 20 BauGB] .......................................................... 12

3.2.2

Vorschläge für Festsetzungen, Empfehlungen und Hinweise zur Grünordnung nach
§ 74 LBO, Abs. 3 ................................................................................................... 12

3.3 Ausgleich außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans .................................... 13
3.4 Zuordnung der Ausgleichsflächen oder –maßnahmen ........................................................ 13

4

Literaturverzeichnis ................................................................................................ 14

Anhang

2

Umweltbericht Bebauungsplan „Bürgerhaus“
Erläuterungsbericht
GEMEINDE KIPPENHEIM

1

3

Einleitung

Gesetzliche Grundlagen für die Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft bei
Bauvorhaben bilden das BNatSchG und das BauGB. Diese Gesetze fordern unterschiedliche
Fachplanungen (Grünordnungsplan, Eingriffsregelung, Umweltbericht). Inhalte dieser Fachplanungen
sind jedoch sehr ähnlich und überschneiden sich. Aufgrund dessen werden im Folgenden die
verschiedenen Fachplanungen zusammengefasst. Die abzuarbeitenden Punkte des Umweltberichts
sind grau hinterlegt.

1.1

Vorhaben

„Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans, einschließlich der
Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben über Standort, Art und Umfang
sowie Bedarf an Grund und Boden des geplanten Vorhabens.“ (Abs. 1 a der Anlage zum BauGB)
Die bestehende Festhalle und Festplatz der Gemeinde Kippenheim liegen bisher, durch eine Straße
getrennt, im Innerortsbereich von Kippenheim. Auf Grund verschiedener nicht veränderbarer
ungünstiger baulicher Gegebenheiten der Halle steht fest, dass eine Sanierung der vorhandenen
Halle nicht in Frage kommt. Der Festplatz wird in der Regel für die beiden großen Kippenheimer
Dorffeste, das Bockbier- und das Weinfest genutzt, in der Übrigen Zeit dient er als Parkplatz für die
Festhalle.
Der Gemeinderat hatte nach längeren Überlegungen im Jahr 2016 entschieden, das Thema Festhalle
(Zukünftig: Bürgerhaus) und Festplatz im Rahmen eines moderierten Bürgerbeteiligungsverfahrens
grundsätzlich und breit zu diskutieren. Das durchgeführte Beteiligungsverfahren umfasste mehrere
Bausteine und erstreckte sich insgesamt über mehr als ein Jahr.
Nachdem mit dem Standort „Ortseingang Nord“ im Rahmen des Bürgerbeteiligungsverfahrens aus
Sicht der Gemeinde der geeignetste Platz zur Errichtung des neuen Bürgerhauses mit Festplatz
gefunden wurde, sollen nunmehr im Zuge des formalen Bauleitplanverfahrens auch das Fachwissen
von Behörden und Trägern öffentlicher Belange in die weiteren Planungen miteinbezogen werden
und somit die bauleitplanerischen Rahmenbedingungen für das Vorhaben ermittelt werden. Die
Ergebnisse dieser frühzeitigen Beteiligung sowie des Umweltberichts sollen auch in die
Ausschreibung für den geplanten hochbaulichen Architektenwettbewerb Eingang finden.
Nachdem der Architektenwettbewerb abgeschlossen und Ausbildung / Anordnung / Verteilung von
Freiflächen und Gebäude auf dem Grundstück feststehen, soll der Bebauungsplan konkretisiert und
die weiteren Verfahrensschritte bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans durchgeführt werden (vgl.
MATHIS + JÄGLE 2018).
Der vorliegende Bericht entspricht dem Stand der Frühzeitigen Behördenbeteiligung. Zur Offenlage
werden die Unterlagen entsprechend konkretisiert und vervollständigt.

Umweltbericht Bebauungsplan „Bürgerhaus“
Erläuterungsbericht
GEMEINDE KIPPENHEIM

1.2

4

Gesetzliche Vorgaben

„Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des
Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und die Art, wie diese Ziele
und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden.“ (Abs. 1 b der Anlage zum BauGB)
Eingriffsregelung
Im Rahmen des Grünordnungsplans wird auch die Eingriffs-Ausgleichsbewertung vorgenommen.
Gesetzliche Grundlage hierzu sind § 13, 14, 15 BNatSchG.
§ 13 Erhebliche Beeinträchtigungen1 von Natur und Landschaft sind vom Verursacher vorrangig zu vermeiden.
Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen oder, soweit
dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren.
§ 14 (1) Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder
Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden
Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild
erheblich beeinträchtigen können...
§ 15 (1) Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen, den mit dem
Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft zu erreichen, gegeben sind. Soweit Beeinträchtigungen nicht vermieden werden können, ist dies zu
begründen.
§ 15 (2) Der Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen
(Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen
des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht
wiederhergestellt oder neu gestaltet ist... (BNatSchG)

Umweltbericht
Für Bauleitplanverfahren ist im Rahmen der Umweltprüfung ein Umweltbericht zu erstellen. Der
Umweltbericht ist ein gesonderter, selbständiger Teil der Begründung zum Bauleitplan (§ 2a BauGB),
dessen wesentlicher Inhalt in der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB bzw. im Anhang 1 der
SUP-Richtlinie vorgegeben ist. Da die Eingriffsregelung (wie ggf. auch die FFHVerträglichkeitsprüfung) integrierte Bestandteile der Umweltprüfung sind, werden die dortigen
Aussagen bei der Bearbeitung des Umweltberichts zugrunde gelegt. Außerdem sollen im
Umweltbericht Stellungnahmen von Behörden und den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) in die
Ausführungen einbezogen werden.
1

Erheblich ist die Beeinträchtigung dann, wenn sie nachhaltig und auf eine bedeutsame Fläche oder auf ökologisch
herausragende Natur- und Landschaftselemente wirkt.
Dabei wird davon ausgegangen, dass die Beeinträchtigung durch den Eingriff die Selbstregulationskraft des betroffenen
Ökosystems übersteigt. Dies ist dann der Fall, wenn die aus der Beeinträchtigung resultierenden Belastungen nicht
innerhalb kurzer Zeiträume durch die Selbstregulationskraft der ökologischen Systeme kompensiert werden kann. Sie führen
dann zu dauerhaften Veränderungen des Ökosystems.
Die Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt können unter Umständen die Reproduktion und Stabilität der betroffenen
Populationen nachhaltig beeinträchtigen und diese damit in ihrem Fortbestand gefährden.
In der vorliegenden Studie wird der Bestand dargestellt und eine Bewertung im Sinne des NatSchG vorgenommen.
Aufgrund der Bewertung werden erforderlichenfalls Möglichkeiten zum Ausgleich des Eingriffs aufgezeigt und das für die
Abwägung erforderliche Datenmaterial aufgearbeitet.

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Erläuterungsbericht
GEMEINDE KIPPENHEIM

5

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sind allein auf die Verwirklichungshandlung bezogen und
gelten damit unmittelbar nur auf die Zulassungsentscheidung für ein Vorhaben.2 Es ist jedoch
sinnvoll, eine saP bereits auf Ebene der Bauleitplanung durchzuführen, wenn aufgrund der
Biotopausstattung des Gebietes geschützte Arten zu erwarten oder wahrscheinlich sind. Dies wird
auch in einer Stellungnahme des RP Stuttgart3 aufgegriffen. Hier heißt es:
„Wir raten daher den Kommunen, die Artenschutzprobleme, die auf Ebene des Bebauungsplans bewältigt
werden können, dort auch zu bewältigen. Dies erscheint mit auch der Intention des Gesetzgebers zu
entsprechen, wie die Erwähnung der Bauleitplanung in § 42 Abs. 5 BNatSchG zeigt.“

Weitere Ausführungen dazu s. Kap. 1.4.

1.3

Vorgehensweise

Die Bewertung des Schutzgutes Pflanzen und Tiere wird in einer fünfstufigen Skala in Anlehnung an
die Biotopwertliste der Ökokontoverordnung Baden-Württemberg zusammengefasst (ÖKVO 2010), s.
Anhang 2. Entsprechend ihrer Bedeutung für den Arten- und Naturschutz wird den Biotoptypen ein
Grundwert zugeordnet. Für die Planung werden die Bewertungsfaktoren etwas niedriger angesetzt
als für die Bestandsbewertung, da sich der angestrebte Biotopwert erst in mehreren Jahren einstellt.
Die Bewertung des Landschaftsbildes erfolgt nach einer 11-stufigen Skala in Anlehnung an das
Verfahren des Regierungspräsidiums Darmstadt zur Bewertung des Landschaftsbildes4 (RP DA
1998). Die 11 Stufen werden in einem weiteren Schritt zu fünf Stufen (0-3 = sehr gering = I, 4-5 =
gering = II, 6-7 = mittel = III, 8-9 = hoch = IV, 10 = sehr hoch = V) zusammengefasst (vgl. hierzu
Bewertungstabelle Anhang 3). Die Schutzgüter Mensch, Wasser und Klima werden ebenfalls einer 5stufigen Skala zugeordnet (I = sehr gering, II = gering, III = mittel, IV = hoch, V = sehr hoch). Die
Bewertung des Schutzgutes Boden erfolgt nach der 5-stufigen Bewertungsmethode der Arbeitshilfe
„Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ (UM BW 2012).

1.4

Vorgaben übergeordneter Planungen, Kartierungen

Regionalplan (RSVO 2016)
Nach der Raumnutzungskarte liegen keine besonderen Nutzungen für das Gebiet vor.
Flächennutzungsplan (FNP)
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Wohnbaufläche ausgewiesen. Im Parallelverfahren erfolgt
eine Anpassung für die Gemeinbedarfsflächen.
Schutzgebiete
Im Planungsgebiet sind keine Schutzgebiete vorhanden.
2

OVG Koblenz; Urt. V. 12.12.2007, 8A 10632/7.OVG; NuR 2008:119
Dietrich Kratsch. RP Stuttgart. Erste Erfahrungen mit dem neuen Recht aus Sicht der höheren Naturschutzbehörde.
4 Das Regierungspräsidium Darmstadt hat ein Verfahren zur Bewertung der Empfindlichkeit von Landschaftsräumen
gegenüber Eingriffen entwickelt. Hierbei werden verschiedene Landschaftsräume auf einer Skala von 0 bis 10 eingestuft.
Wobei 0 = sehr geringe Empfindlichkeit und 10 = sehr hohe Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen ins Landschaftsbild
bedeuten. Aufgrund interner Vorbelastungen, z.B. stark befahrene Straßen, Hochspannungsleitungen oder Kläranlagen
können Abschläge gemacht werden. Im Gegenzug erfährt der Landschaftsraum eine zusätzliche Aufwertung bei
Vorkommen kulturhistorischer Elemente (Burgen, mittelalterliches Ortsbild) oder landschaftsästhetisch bedeutsamer
Elemente (Felsformationen, landschaftsprägende Einzelbäume). Die hier vorgenommene Bewertung des Landschaftsbildes
lehnt sich an dieses Bewertungsverfahren an.
3

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Erläuterungsbericht
GEMEINDE KIPPENHEIM

1.5

6

Lage und landschaftsökologische Grundlagen

Lage des Untersuchungsgebietes / Naturraum
Das Planungsgebiet liegt nördlich des Kippenheimer Ortskerns. Es hat eine Fläche von ca. 7.650 m²
und umfasst die Flurstücke 6554 und 6554/1, sowie Teile des „Schlackwegs“ (Flst. Nr. 6555). Die
Flächen werden aktuell landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzen bebaute Bereiche an, im Osten
wird die Fläche durch die Bundesstraße B3 begrenzt. Das Planungsgebiet liegt auf einer Höhe von
ca. 165 m ü. NN.
Naturräumliche Einheit 211: Lahr-Emmendinger Vorberge.
Geologie und Böden
Die Bodenkarte 1:50.000 gibt den Bodentyp Kolluvium, z. T. kalkhaltig, aus lössreichen
Abschwemmmassen, sowie die geologische Einheit Hochwassersediment (meist auf Flussschotter;
lokal andere Talfüllungen) für das Planungsgebiet an. Weitere Angaben s. Kap. 2.3.
Wasser
Das Planungsgebiet liegt überwiegend in der hydrogeologischen Einheit Quartäre / Pliozäne Sande
und Kiese im Oberrheingraben (Grundwasserleiter), östlich schließt Oberer Buntsandstein
(Grundwasserleiter / Grundwassergeringleiter) an. Weitere Angaben s. Kap. 2.4.
Klima
Angaben zum Klima s. Kap. 2.5.

2

Bestandsaufnahme

„Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands,
einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst
werden.“ (Abs. 2 a der Anlage zum BauGB)
Der Bestand wurde bei einer Begehung im Juni 2018 aufgenommen (s. auch Bestandsplan und Bilder
Anhang 5).

2.1

Mensch

Bewertungskriterien
• Naherholung
• Lärmsituation
• Beeinträchtigungen durch Schadstoffe
• Auswirkungen auf menschliche Gesundheit
Zustandsbeschreibung und Bewertung
Das Planungsgebiet wird im Süden und Osten von bestehenden Gewerbe- und Wohnbauflächen, von
den übrigen Seiten von landwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt. Das Planungsgebiet selbst ist
ebenfalls landwirtschaftlich genutzt
Einrichtungen zur Naherholung sind ebenso wenig vorhanden wie Quellen für Lärm- und
Schadstoffemissionen.

Umweltbericht Bebauungsplan „Bürgerhaus“
Erläuterungsbericht
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Fläche (m²)
7.658

7

Bewertung

Wertstufe

Gebiet mit geringer Bedeutung für das Schutzgut Mensch.

II

Auswirkungen der Planung / Konfliktanalyse
Die landwirtschaftlichen Flächen werden überbaut.
Während der Bauphase kann es zu vorübergehenden Lärm- und Schadstoffemissionen kommen, die
sich jedoch im gesetzlich vorgegebenen Rahmen befinden werden.
Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung / Kompensation
Nicht erforderlich.

2.2

Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt

2.2.1

Pflanzen

Bewertungskriterien
Im Folgenden wird die Lebensraumfunktion des Untersuchungsgebietes anhand der Biotoptypen
beschrieben.
Acker (37.10)
Zustandsbeschreibung und Bewertung
Ackerfläche.
Fläche (m²)
7.287

Bewertung
Biotoptyp mit sehr geringer Bedeutung für den Naturhaushalt.

Wertstufe

Faktor

I

4

Auswirkungen der Planung / Konfliktanalyse
Durch die Umsetzung der Planung wird die Fläche überbaut und der Biotoptyp geht verloren.
Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung / Kompensation
-

Ein- und Durchgrünung des Gebiets durch die Vorgabe von Pflanzgeboten

-

Ausgleich außerhalb des Geltungsbereichs
Weg (60.21)

Zustandsbeschreibung und Bewertung
„Schlackweg“, vollständig versiegelt.
Fläche (m²)
371

Bewertung
Biotoptyp mit sehr geringer Bedeutung für den Naturhaushalt.

Wertstufe

Faktor

I

1

Auswirkungen der Planung / Konfliktanalyse
Der Weg wird zur Erschließung des Gebiets in den Bebauungsplan mit aufgenommen.
Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung / Kompensation
Nicht erforderlich.

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Erläuterungsbericht
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2.2.2

8

Tiere

Zur Untersuchung der artenschutzrechtlichen Belange wurde ein gesondertes Gutachten in Auftrag
gegeben (BIOPLAN 2018), das bis zur Offenlage in diesen Bericht eingearbeitet wird.

2.3

Boden

Bewertungskriterien
Allgemeine Funktionen des Bodens:
•
•
•
•
•

Lebensraum für Bodenorganismen und Standort für die natürliche Vegetation
Natürliche Bodenfruchtbarkeit
Ausgleichskörper im Wasserhaushalt
Filter und Puffer für Schadstoffe
Landeskundliche Urkunde

Zustandsbeschreibung und Bewertung
Die Bodenkarte 1:50.000 gibt den Bodentyp Brauner Auenboden-Auengley aus Auenlehm über
Terrassenschottern an.
Zur Erkundung der Untergrundverhältnisse im Planungsgebiet wurde ein geotechnischer Bericht (KLC
2018) erstellt. Demnach ergibt sich folgender Schichtbau: Das Profil beginnt in den Bohrungen mit
einem tonig-schluffigen, feinsandigen Oberboden (Ackerboden). Das Material ist humos und weist
eine dunkelbraune Farbe auf. Die Mächtigkeit des Oberbodens beträgt in den Aufschlüssen ca. 0,4
m. Unter dem Oberboden folgen bindige Deckschichten aus lössartigem Material. Den Abschluss der
Profile bilden sandige, teilweise schluffige Kiese sowie kiesige Sande mit grauer Färbung, die als
Rheinkiese charakterisiert werden.
Nach Angaben des Regierungspräsidiums Freiburg kann für die unversiegelten Flächen im
Planungsgebiet folgende Bodenkennzahl (Bodenschätzung) zugrunde gelegt werden: L3LA. Aus
diesen Bodenkennzahlen leitet sich die folgende Bodenbewertung ab:
Fläche (m²) Bewertung L3LA
7.287

Standort für die natürliche Vegetation: die Bewertungsklasse hoch bis sehr hoch wird nicht
erreicht
Natürliche Bodenfruchtbarkeit: sehr hoch (4,0)
Ausgleichskörper im Wasserkreislauf: hoch (3,0)
Filter und Puffer für Schadstoffe: sehr hoch (4,0)
Dieser Bodentyp ist somit von sehr hoher Wertigkeit (3,67).

Auswirkungen der Planung / Konfliktanalyse
Durch die Bebauung des Planungsgebiets werden Flächen überbaut oder durch befestigte Beläge
versiegelt. In diesen Bereichen gehen alle Funktionen des Bodens verloren.
Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung / Kompensation
-

Flächenversiegelung auf ein Mindestmaß beschränken

-

Belagsflächen wo möglich wasserdurchlässig anlegen

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Erläuterungsbericht
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-

Schutz des Bodens gemäß Bebauungsvorschriften

-

Ausgleich außerhalb des Geltungsbereichs

2.4

9

Wasser

Bewertungskriterien
Grundwasser
•
•

Grundwasserdargebot
Grundwasserneubildungsrate

Oberflächengewässer
•
•

Regulationsfunktion im Naturhaushalt (z. B. Abflussregulation und Retention von
Niederschlagswasser, Selbstreinigungsfunktion),
Lebensraumfunktion

Zustandsbeschreibung und Bewertung
Das Planungsgebiet liegt überwiegend in der hydrogeologischen Einheit Quartäre / Pliozäne Sande
und Kiese im Oberrheingraben (Grundwasserleiter), östlich schließt Oberer Buntsandstein
(Grundwasserleiter / Grundwassergeringleiter) an.
Nördlich an das Planungsgebiet angrenzend verläuft der Schlackgraben nach Westen. Zudem
befindet sich nördlich des Planungsgebiets eine Retentionsmulde.
Fläche (m²) Bewertung
7.658

Fläche mit mittlerer Bedeutung für das Schutzgut Wasser.

Wertstufe
III

Auswirkungen der Planung / Konfliktanalyse
Mit der Versiegelung des Gebietes verändert sich der Wasserhaushalt im Gebiet. Da
Retentionsflächen verloren gehen, wird sich der Oberflächenabfluss im Gebiet erhöhen.
Für das unbelastete Regenwasser ist eine mittels Retentionsmulden gedrosselte Einleitung in den
nördlich an das Plangebiet angrenzenden Graben angedacht. Ziel der Gemeinde ist es, die
Retentions- sowie mögliche ökologische Ausgleichsmaßnahmen in das Außenanlagenkonzept des
Bürgerhauses miteinzubeziehen (vgl. MATHIS + JÄGLE 2018).
Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung / Kompensation
-

Flächenversiegelung auf ein Mindestmaß beschränken

-

Belagsflächen wo möglich wasserdurchlässig anlegen

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Erläuterungsbericht
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2.5

10

Klima und Luft

Bewertungskriterien
Regulationsfunktionen im Naturhaushalt (z. B. Regeneration von Frisch- und Kaltluft sowie als
Leitbahn für den Abfluss und Transport).
Zustandsbeschreibung und Bewertung
Das Planungsgebiet befindet sich in ebener Lage. Über Freiflächen (insbesondere Grünland und
Acker) wird Kaltluft gebildet. Siedlungsrelevante Kaltluftströmungen sind aufgrund der Größe, der
Lage und Topographie der Fläche nicht zu erwarten.
Fläche (m²)
7.658

Bewertung

Wertstufe

Fläche mit geringer Bedeutung für das Klima.

II

Auswirkungen der Planung / Konfliktanalyse
Durch die Bebauung werden Flächen versiegelt. Dadurch verändert sich die Verdunstungsrate.
Solche Veränderungen sind insbesondere in großflächig versiegelten Gewerbegebieten spürbar; auf
kleineren Flächen, wie im vorliegenden Fall, ist der Effekt kaum zu bemerken. Grünflächen, Bäume
und Sträucher mildern diesen Effekt zusätzlich ab. Es entstehen somit voraussichtlich keine
erheblichen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Klima. Die folgenden Maßnahmen zur Vermeidung
/ Minimierung sind jedoch zu beachten.
Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung / Kompensation
-

Belagsflächen wo möglich wasserdurchlässig anlegen

-

Ein- und Durchgrünung des Gebiets durch die Vorgabe von Pflanzgeboten

-

Flachdächer extensiv begrünen (Empfehlung)

2.6

Landschaftsbild

Bewertungskriterien
Bei Betrachtung des Schutzgutes Landschaftsbild / Erholung wird die Eigenart, Schönheit und
Störungsfreiheit des Landschaftsbildes und die Erholungseignung bewertet.
Zustandsbeschreibung und Bewertung
Das Planungsgebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Kippenheim an der B3 und ist überwiegend
ackerbaulich genutzt.
Östlich der B3 schließt die Bebauung bereits bis an den Kreisverkehr an. Mit der Umsetzung der
vorliegenden Planung wird auch westlich der B3 die Bebauung bis an den Kreisverkehr herangeführt.
Die Fläche ist gut einsehbar und bildet nach Westen hin den Übergang in die freie Landschaft.
5

Wald-Feld-Landschaft mit überwiegend intensiver land-/forstwirtschaftlicher Nutzung und einem
geringen Anteil an gliedernden Landschaftsstrukturen und fortgeschrittener Normierung.

Bewertung
Fläche mit geringer Bedeutung für das Landschaftsbild.

Wertstufe
III

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11

Auswirkungen der Planung / Konfliktanalyse
Durch die Planung verschiebt sich die Bebauung weiter in die freie Landschaft. Da die Flächen östlich
der B3 jedoch bereits bis zum Kreisverkehr genutzt sind, wird die geplante Bebauung jedoch
voraussichtlich nicht als exponiert wahrgenommen werden und sich in das Gesamtbild einfügen.
Maßnahmen zur Vermeidung / Minimierung / Kompensation
-

Ein- und Durchgrünung des Gebiets durch die Vorgabe von Pflanzgeboten

-

Dach- und Fassadenbegrünung (Empfehlung)

2.7

Kultur- und Sachgüter

Da im Planungsgebiet bisher unbekannte archäologische Bodenfunde zutage treten können, ist der
Beginn von Erschließungsarbeiten sowie allen weiteren Erd- und Aushubarbeiten frühzeitig der
zuständigen Denkmalschutzbehörde (Regierungspräsidium Stuttgart) schriftlich mitzuteilen. Gemäß §
20 des Denkmalschutzgesetzes sind auch im weiteren Baufortschritt auftretende Funde (Scherben,
Knochen, Mauerreste, Metallgegenstände, Gräber, auffällige Bodenverfärbungen u. ä.) umgehend zu
melden und bis zur sachgerechten Dokumentation und Ausgrabung im Boden zu belassen. Mit
Unterbrechungen der Bauarbeiten ist ggf. zu rechnen und Zeit zur Fundbergung einzuräumen.
Das Regierungspräsidium ist ebenfalls hinzuzuziehen, wenn Bildstöcke, Wegkreuze, alte Grenzsteine
oder ähnliches von den Baumaßnahmen betroffen sind.

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Erläuterungsbericht
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3

12

Maßnahmen zu Vermeidung, Minimierung und Kompensation

„Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen.“ (Abs. 2 c der Anlage zum BauGB)

3.1

Vermeidung-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen innerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplans:

-

Ein- und Durchgrünung des Gebiets durch die Vorgabe von Pflanzgeboten

-

Flächenversiegelung auf ein Mindestmaß beschränken

-

Belagsflächen wo möglich wasserdurchlässig anlegen

-

Schutz des Bodens gemäß Bebauungsvorschriften

-

Dach- und Fassadenbegrünung (Empfehlung)

Die vorgeschlagenen Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes reichen zur
vollständigen Kompensation der Eingriffe nicht aus (s. Eingriffs-/Ausgleichsbilanz in Anhang 4).
Der Ausgleichsbedarf setzt sich aus dem Eingriff in Schutzgut „Pflanzen und Tiere“ sowie „Boden“
zusammen. Die Eingriffe ins Landschaftsbild wurden nicht bilanziert, sondern verbal/argumentativ
beschrieben. Sie sind erheblich und erfordern ebenfalls externe Kompensation.

3.2

Vorschläge für Festsetzungen, Empfehlungen und Hinweise zur Grünordnung
nach § 9 BauGB

Für die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen in
Natur und Landschaft sowie zur gestalterischen Ordnung des Baugebietes, werden im Folgenden
Festsetzungen formuliert, die in den Bebauungsplan übernommen werden sollen.
3.2.1

Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft [§9(1) Nr. 20 BauGB]

3.2.1.1 Belagsflächen. Die oberirdischen Stellplätze sowie Wege- und Platzflächen auf den privaten
Flächen sind mit wasserdurchlässigem Belag anzulegen (z. B. Schotterrasen,
wassergebundene Decken, Rasenfugen etc.).
3.2.2

Vorschläge für Festsetzungen, Empfehlungen und Hinweise zur Grünordnung nach §
74 LBO, Abs. 3

3.2.2.1 Unbebaute Flächen. Die unbebauten Flächen bebauter Grundstücke sind, sofern sie nicht
als Wege, Platz-, Spielflächen, Stellplätze mit ihren Zufahrten etc. genutzt werden, als
Grünflächen gärtnerisch anzulegen und dauerhaft zu unterhalten.
3.2.2.1 Empfehlung Dach- und Fassadenbegrünung. Flachdächer und Dächer mit einer
Dachneigung von < 15° sind zu begrünen. Die Begrünung ist extensiv mit Gräsern, Kräutern
und / oder Sedum-Arten durchzuführen. Min. 60 % der Wandflächen abzüglich der Fenster
sind mit kletternden, schlingenden oder rankenden Pflanzen zu begrünen.

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Erläuterungsbericht
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3.3

13

Ausgleich außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans

Mit der Bebauung des Gebietes „Bürgerhaus“ in Kippenheim werden überwiegend mittelwertige
Biotoptypen beseitigt oder umgenutzt. Wo Boden versiegelt wird, gehen sämtliche Funktionen des
Bodens verloren. Die Bodentypen im Planungsgebiet sind von mittlerer bis hoher Wertigkeit.
Der Ausgleichsbedarf setzt sich aus dem Eingriff in Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ sowie „Boden“
zusammen. Die Eingriffe in die Schutzgüter Mensch, Wasser, Klima und Landschaftsbild wurden nicht
bilanziert, sondern nur verbal beschrieben.
Es ergibt sich folgender, außerhalb des Bebauungsplans auszugleichender Ausgleichsbedarf (s.
Eingriffs-/Ausgleichsbilanz in Anhang 4).
in Ökopunkten
Ausgleichsbedarf Pflanzen und Tiere

16.033

Ausgleichsbedarf Boden

101.048

Gesamt

117.081

Flächen für Ausgleichsmaßnahmen werden noch benannt.

3.4

Zuordnung der Ausgleichsflächen oder –maßnahmen
[§§ 135 Buchst: a und b BauGB i. V. m. § 9 (1a) sowie § 8a (1) BNatSchG]

Die zur ökologischen Aufwertung vorgesehenen Festsetzungen 3.3 - 3.4 sind den zu erwartenden
Eingriffen, die durch die Erschließung und Bebauung der Fläche entstehen, zuzuordnen.

20. Juni 2018

Alfred Winski

Umweltbericht Bebauungsplan „Bürgerhaus“
Erläuterungsbericht
GEMEINDE KIPPENHEIM

4

14

Literaturverzeichnis

BIOPLAN (2018): in Bearbeitung.
LFU (2002): Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg. Gebietsheimische Gehölze in
Baden-Württemberg. Das richtige Grün am richtigen Ort. 91 S. Karlsruhe
LUBW (2010). Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit. Leitfaden für Planungen und
Gestattungsverfahren. 32 S. Karlsruhe.
MATHIS + JÄGLE (2018): Gemeinde Kippenheim Bebauungsplan „Bürgerhaus“. Entwurf vom
07.06.2018.
RP DA (Hrsg.) (1998): Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat VI 53.1: Zusatzbewertung
Landschaftsbild. Verfahren gem. Anlage 1, Ziff. 2.2.1 der Ausgleichsabgabenverordnung (AAV) vom
09. Feb. 1995 als Bestandteil der Eingriffs- und Ausgleichsplanung. 23 S. Darmstadt.
RVSO (2016): Regionalverband Südlicher Oberrhein (Hrsg.): Regionalplan i. d. F. des
Satzungsbeschlusses vom 08.12.2016. Textteil + Kartenanlagen. Freiburg.
ÖKOKONTOVERORDNUNG (ÖKVO) (2010): Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Verkehr über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur
Kompensation von Eingriffsfolgen. Fassung vom 19.12.2010. 77 S.
UM BW (2012): Umweltministerium Baden-Württemberg. Das Schutzgut Boden in der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung – Arbeitshilfe. 21 S. Stuttgart.
Internet:
Daten- und Kartendienst der LUBW (Landesamt für Umwelt, Messungen und Naturschutz BW):
http://brsweb.lubw.baden-wuerttemberg.de/brs-web/home.cweb?AUTO_ANONYMOUS_LOGIN
Mapserver des LGRB (Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau): http://www.lgrb.unifreiburg.de/lgrb/lgrb_mapserver/mapserver
Geoportal Raumordnung Baden-Württemberg: https://www.geoportal-bw.de/
Karten:
Landesbetrieb Vermessung: Top 25 Baden-Württemberg Amtliche topographische Karten 1:25.000
Version 3 (DVD-ROM)

Umweltbericht Bebauungsplan „Bürgerhaus“
Anhang
GEMEINDE KIPPENHEIM

Fassung vom
20.06.2018

Anhang

Anhang 1

Lage des Planungsgebiets

1

Anhang 2

Wertstufen und Faktoren zur Bewertung der Schutzgüter

2

Anhang 3

Bewertungstabelle Landschaftsbild

3

Anhang 4

Vorläufige Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung

4

Anhang 5

Bilder

6

Anhang 6

Pflanzliste für Kippenheim

7

Umweltbericht und NATURA 2000-Vorprüfung zum Bebauungsplan „Oberhefte West“
Anhang
GEMEINDE KIPPENHEIM

1

Anhang 1
Lage des Planungsgebiets
(unmaßstäblich)

ungefähre Lage des Planungsgebiets

Umweltbericht und NATURA 2000-Vorprüfung zum Bebauungsplan „Oberhefte West“
Anhang
GEMEINDE KIPPENHEIM

2

Anhang 2
Wertstufen und Faktoren zur Bewertung der Schutzgüter
(5-stufigen Methode nach ÖKVO 2010)

Biotoptyp /
Schutzgut
Pflanzen und
Tiere

Grundwert

Wertstufe

(ÖKVO 2010)

(ÖKVO 2010)

1-4

I

sehr gering

5-8

II

gering

9-16

III

mittel

17-32

IV

hoch

33-64

V

sehr hoch

Bewertungsklasse
Boden

Bewertung

(LUBW 2010)

Schutzgut
Boden

0

sehr gering

1

gering

2

mittel

3

hoch

4

sehr hoch

Umweltbericht und NATURA 2000-Vorprüfung zum Bebauungsplan „Oberhefte West“
Anhang
GEMEINDE KIPPENHEIM

3

Anhang 3
Bewertungstabelle Landschaftsbild
10

Naturlandschaft mit natürlicher bzw. naturnaher Vegetation ohne land- und forstwirtschaftliche
Bodennutzung.
Historische Kulturlandschaft von besonders charakteristischer Eigenart mit althergebrachter landund forstwirtschaftlicher Bodennutzung bzw. Pflege.

9

Wald-Feld-Landschaft von weitgehend naturraumtypischer Eigenart mit extensiver
landwirtschaftlicher Bodennutzung, kleinparzellierter Wald-Feld-Gemengelage und einem hohen
Anteil alter, gewachsener, nur mittel- bis langfristig reproduzierbarer Biotoptypen.

8

Feldlandschaft von weitgehend naturraumtypischer Eigenart mit überwiegend extensiver
landwirtschaftlicher Bodennutzung und einem hohen Anteil alter, gewachsener, nur mittel- bis
langfristig reproduzierbaren Biotoptypen.
Waldlandschaft mit ordnungsgemäßer forstwirtschaftlicher Bodennutzung und vereinzelten
extensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen.

7

Wald-Feld-Landschaft mit einer teils extensiven, teils intensiven land-/forstwirtschaftlichen
Bodennutzung, einem hohen Anteil an gliedernden Landschaftsstrukturen und beginnender
Normierung.

6

Feldlandschaft mit teils intensiver, teils extensiver landwirtschaftlicher Bodennutzung und einem
mittleren Anteil an gliedernden Landschaftsstrukturen und beginnender Normierung.
Parklandschaft mit stiller Erholungsnutzung (z.B. Parkanlagen in der freien Landschaft)

5

Wald-Feld-Landschaft mit überwiegend intensiver land-/forstwirtschaftlicher Nutzung und einem
geringen Anteil an gliedernden Landschaftsstrukturen und fortgeschrittener Normierung.

4

Landschaft mit überwiegend intensiver landwirtschaftlicher Bodennutzung und einzelnen
gliedernden Landschaftsstrukturen mit fortgeschrittener Normierung.
Historisch gewachsene Ortslage mit landschaftstypischer Bauweise und Siedlungsstruktur.

3

Meist siedlungsnahe oder innerörtliche Grünflächen, auch mit intensiver Erholungsnutzung
(großflächige Grün- und Parkanlagen, Friedhöfe, Badeseen, offene Gärten, Golfplätze)

2

Feldlandschaft ohne naturraumtypische Eigenart mit ausschließlich intensiver landwirtschaftlicher
Bodennutzung ohne gliedernde Landschaftsstrukturen.

1

Innerörtliche Bereiche mit guter Durchgrünung bzw. meist siedlungsnahe Bereiche mit
intensiver Freizeitnutzung (z.B. Gärten, Kleingartenanlagen, Campingplätze,
Wochenendhausgebiete)

0

Geschlossene Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete.
Wertstufe V: Flächen mit sehr hoher Bedeutung für das Landschaftsbild
Wertstufe IV: Flächen mit hoher Bedeutung für das Landschaftsbild
Wertstufe III: Flächen mit mittlerer Bedeutung für Landschaftsbild
Wertstufe II: Flächen mit geringer Bedeutung für das Landschaftsbild
Wertstufe I: Flächen mit sehr geringer / ohne Bedeutung für das Landschaftsbild

Umweltbericht und NATURA 2000-Vorprüfung zum Bebauungsplan „Oberhefte West“
Anhang
GEMEINDE KIPPENHEIM

4

Anhang 4a
Vorläufige Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung
Eingriffs-/Ausgleichsbilanz für Tiere/Pflanzen
Bestand

Fläche in m²
7.287
371

Bestand
Acker (37.10)
Weg (60.21)

Wertstufe

Faktor

I
I

4
1

Ökopunkte
29.148
371
0

7.658

29.519

Bewertung Bestand:

29.519

Planung

Fläche in m²
5.830
1.457
371

Planung
Gewerbefläche überbaubar (60.10) GRZ = 0,8
Gewerbefläche nicht überbaubar (60.50)
Verkehrsfläche (60.21)

7.658
Bewertung Planung:

Rest / Ausgleichsbedarf Tiere/Pflanzen:

Wertstufe

Faktor

I
I
III

1
5
1

Ökopunkte
5.830
7.285
371
13.486
13.486

16.033

Umweltbericht und NATURA 2000-Vorprüfung zum Bebauungsplan „Oberhefte West“
Anhang
GEMEINDE KIPPENHEIM

5

Anhang 4b
Vorläufige Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung
Eingriffs-/Ausgleichsbilanz für Boden
Bestand
Unversiegelte Flächen
Versiegelte Flächen

Klassen- Flächen
zeichen
in m²
L3LA

7.287
371

Bodenbewertung vor der Planung

Bewertungsklassen
NB
4,0
0,0

AW FP
3,0 4,0
0,0 0,0

Mittelwert
3,67

in BWE

in Ökopunkten

26.719

106.876

0,00

0

0

26.719

106.876

7.658

Planung
Versiegelte Flächen
Unversiegelte Flächen Gewerbe

Bodenbewertung nach der
Planung

Bewertungsklassen

Klassen- Flächen
zeichen
in m²
6.201

NB
0,0

AW FP
0,0 0,0

1.457

1,0

1,0

1,0

Mittelwert
0,00
1,00

7.658

Σ

in BWE

in Ökopunkten

0

0

1.457

5.828

1.457

5.828

in BWE
25.262

Ausgleichsbedarf

NB

Natürliche Bodenfruchtbarkeit

AW

Ausgleichskörper im Wasserkreislauf

FP

Filter und Puffer für Schadstoffe

in Ökopunkten
101.048

BWE Bodenwerteinheiten

Versiegelung
Fläche überbaubar
Straße
gesamt

GRZ = 0,8

Gesamtausgleichsbedarf Tiere/ Pflanzen + Boden

Fläche in m²
5.830
371
6.201

117.081

Umweltbericht und NATURA 2000-Vorprüfung zum Bebauungsplan „Oberhefte West“
Anhang
GEMEINDE KIPPENHEIM

6

Anhang 5
Bilder

Abb. 1 Blick von Nordosten über die Fläche.

Abb. 2 Blick von Ost nach West.

Umweltbericht und NATURA 2000-Vorprüfung zum Bebauungsplan „Oberhefte West“
Anhang
GEMEINDE KIPPENHEIM

7

Anhang 6a
Pflanzliste für Kippenheim
Heimische Laubbäume
Kleine bis mittelgroße Laubbäume (Höhe 5-15 m)
Acer campestre
Feldahorn
Carpinus betulus
Hainbuche
Malus domestica
Wildapfel
Pyrus pyraster
Wildbirne
Ulmus minor
Feld-Ulme
Große Laubbäume (Höhe > 20 m)
Acer platanoides
Alnus glutinosa
Castanea sativa
Populus tremula
Prunus avium
Quercus petraea
Quercus robur
Tilia platyphyllos
Tilia cordata

Spitz-Ahorn
Schwarzerle
Edelkastanie
Zitter-Pappel
Vogelkirsche
Trauben-Eiche
Stieleiche
Sommer-Linde
Winter-Linde

Heimische Straucharten
Kleine bis mittelgroße Sträucher
Euonymus europaeus
Ligustrum vulgare
Rosa canina
Salix cinerea
Salix triandra
Viburnum lantana
Viburnum opulus

Pfaffenhütchen
Liguster
Echte Hunds-Rose
Grau-Weide
Mandel-Weide
Wolliger Schneeball
Gemeiner Schneeball

Große Sträucher
Corylus avellana
Cornus sanguinea
Crataegus laevigata
Crataegus monogyna
Frangula alnus
Prunus padus
Prunus spinosa
Rhamnus cathartica
Salix caprea
Salix purpurea
Salix viminalis
Sambucus nigra

Hasel
Hartriegel
Zweigriffeliger Weißdorn
Eingriffeliger Weißdorn
Faulbaum
Gewöhnliche Traubenkirsche
Schlehe
Echter Kreuzdorn
Sal-Weide
Purpur-Weide
Korb-Weide
Holunder

1

Quelle: GUV-Informationen: Giftpflanzen Beschauen, nicht kauen.

allergen

giftig!1
giftig!

giftig!
giftig!
allergen
giftig!
giftig!
giftig!
giftig!

giftig!

Umweltbericht und NATURA 2000-Vorprüfung zum Bebauungsplan „Oberhefte West“
Anhang
GEMEINDE KIPPENHEIM

8

Anhang 6b
Obstbäume
Juglans regia
Malus sylvestris
Mespilus germanica
Pyrus pyraster
Prunus avium

Walnuss
Holzapfel
Mispel
Wild-Birne
Vogelkirsche

Sowie weitere regionaltypische Sorten von Hochstamm-Obstbäumen.

Schling- und Kletterpflanzen
Aristolochia durior
Pfeifenwinde
Campsis radicans
Klettertrompete
Clematis spec.
Clematis
Hedera helix
Efeu
Hydrangea petiolaris

Kletter-Hortensie

Parthenocissus spec.

Wilder Wein

Rosa-Sorten

Rosen-rankende
Sorten
Weinreben-Sorten
Blauregen

Vitis vinifera cult.
Wisteria sinensis

benötigt Kletterhilfe
benötigt Kletterhilfe
Selbstklimmer
giftig!

einheimische Art, immergrün,
deshalb geeignet für
Nordseite-Selbstklimmer
benötigt Kletterhilfe
laubabwerfend für
sonnenseitige Wände; 2 Arten
sind Selbstklimmer
benötigt Kletterhilfe
benötigt Kletterhilfe

giftig!

benötigt Kletterhilfe

Hinweis zur Herkunft der Gehölzarten
Nach § 44 NatSchG darf nur noch Pflanz- und Saatgut verwendet werden, das von Mutterpflanzen aus dem gleichen regionalen
Herkunftsgebiet stammt.
Zwar gilt die gesetzliche Bestimmung nur für die freie Landschaft, sie sollte aber auch soweit möglich im Innenbereich angewandt werden.
Bei Ausschreibungen von Landschaftsgehölzen sind folgende Herkünfte bindend vorzuschreiben: 6: Oberrheingraben. Soweit es sich um
forstliche Hauptbaumarten handelt, gilt das Forst-Saatgutgesetz (FSaatG).

72

78

ANL

93

A

Legende

S

Acker (37.10)

ANL

AN

L

N

A

AN

L

Weg (60.21)
Geltungsbereich

L

9449

AN

A

WAT

L

49

A

AN

93

45

A

65

51

A

A

65
50

65

L
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65

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Umweltbericht

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Bebauungsplan "Bürgerhaus"

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GEMEINDE KIPPENHEIM

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59

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email info@buero-winski.de

Telefax 07641/9370 182

F

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Telefon 07641/9370 180

79331 Teningen

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Mittelstraße 28

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Büro für Landschaftsplanung und angewandte Ökologie

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35
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34
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Bestandsplan

4235/87

4235/88

4235/151

Bearbeitet

Gezeichnet

J. Birmele,
Dr. A. Winski

J. Birmele

Datum
06/2018

Projektnummer
220.183

Plangröße

Maßstab

21,0 x 29,7

1:1.000