Beschlussvorlage Gemeinderat als Stiftungsrat
Amt: 201
Herzog
Datum: 28.02.2019
Az.: 892.41
Drucksache Nummer:
71/2019
Beratungsfolge
Termin
Beratung
Kennung
Abstimmung
Haupt- und Personalausschuss
08.04.2019
vorberatend
nichtöffentlich
Gemeinderat
06.05.2019
beschließend
öffentlich
Beteiligungsvermerke
Amt
Handzeichen
Eingangsvermerke
Oberbürgermeister
Erster Bürgermeister
Bürgermeister
Haupt- und Personalamt
Abt. 10/101
Kämmerei
Rechts- und
Ordnungsamt
Betreff:
Hospital- und Armenfonds Lahr
- Bildung von Haushaltsresten für das Rechnungsjahr 2018
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Lahr in seiner Funktion als Stiftungsrat des Hospital- und
Armenfonds Lahr beschließt für das Rechnungsjahr 2018 die Bildung
folgender Haushaltsreste:
- Haushaltsausgaberest bei der Finanzposition
2.8800.996000 „Zuführung Kapitalrücklage EB Spital“ i.H.v. € 150.000,- Haushaltseinnahmerest bei der Finanzposition
2.8800.362000 „Mittel Stadt Lahr f. Kapitalzuführung“ i.H.v. € 150.000,-
BERATUNGSERGEBNIS
Sitzungstag:
Bearbeitungsvermerk
Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage)
mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen
Enthalt.
Datum
Handzeichen
Drucksache 71/2019
Seite - 2 -
Sachdarstellung:
Mit Beschluss vom 28.01.2013 hat der Gemeinderat der Stadt Lahr die Verwaltung dazu
ermächtigt, der Stiftung Hospital- und Armenfonds zur Stärkung der Kapitalrücklage des
Eigenbetriebs Spital – Wohnen und Pflege – aus dem Kernhaushalt Mittel in Höhe von bis
Zu € 2.500.000,- zuzuführen. Ein entsprechender Ansatz war im Haushaltsplan 2013 der
Stadt Lahr veranschlagt.
Da die buchungstechnische Abwicklung über die Trägerstiftung des Eigenbetriebs erfolgen
muss, war die Kapitalzuführung auch im Haushaltsplan des Hospital- und Armenfonds in
Form eines Einnahme- und eines Ausgabeansatzes im Vermögenshaushalt in
entsprechender Höhe zu veranschlagen.
In den Rechnungsjahren 2013 bis 2016 wurden in Tranchen insgesamt € 2.350.000,-, jeweils
in Abhängigkeit vom Bedarf an liquiden Mitteln, an den Eigenbetrieb ausbezahlt.
In den Rechnungsjahren 2017 und 2018 ist kein weiterer Abruf erfolgt.
Um die haushaltsrechtliche Voraussetzung für gegebenenfalls erforderliche Zuführungen im
Haushaltsjahr 2019 zu schaffen, sollte für die Stiftung Hospital- und Armenfonds ein
Haushaltsausgaberest bei der Finanzposition 2.8800.996000 „Zuführung Kapitalrücklage EB
Spital“ und ein Haushaltseinnahmerest bei der Finanzposition 2.8800.362000 „Mittel Stadt
Lahr f. Kapitalzuführung“ in Höhe des jeweils möglichen Restbetrags i.H.v.
€ 150.000,- gebildet werden.
Es wird darum gebeten, die vorseitige Beschlussempfehlung zu fassen.
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Dr. Wolfgang G. Müller
Stiftungsratsvorsitzender
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Jürgen Trampert
Stadtkämmerer