Beschlussvorlage (Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2019) Ausbau der Gehweganlagen im Zuge der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Reichenbach)
Sitzung: Gemeinderat (5. Sitzung)
6. Mai 2019
6. Mai 2019
Beschlussvorlage Amt: 605 Birk Datum: 18.04.2019 Az.: 60/605 Lau/Bi Drucksache Nr.: 111/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 06.05.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen 302 20 Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsjahr 2019) Ausbau der Gehweganlagen im Zuge der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Reichenbach Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat der Stadt Lahr bewilligt gemäß § 84 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für das Haushaltsjahr 2019 bei der Finanzposition 2.6300.950000/608 (Gemeindestraßen - Ortsdurchfahrt Reichenbach: Ausbau der Gehweganlagen)) überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 688.000,- EUR. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt vorläufig durch eine im Vergleich zur Planung 2019 erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 111/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Die Stadt Lahr und das Regierungspräsidium Freiburg planen gemeinsam den Umbau und die Sanierung der Ortsdurchfahrt Reichenbach (B 415). Die Baukosten werden wie folgt aufgeteilt: Kostenträger für die Fahrbahnsanierung ist das Regierungspräsidium Freiburg, während die Kosten für den Ausbau der Gehweganlagen von der Stadt Lahr getragen werden. Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung des Fahrbahnbelages, die Verschiebung der Gradiente der Straße zu Gunsten eines breiteren Gehweges (Mindestbreite 1,50m), die Erneuerung der Gehwege auf beiden Seiten sowie den barrierefreien Umbau der 6 vorhandenen Bushaltestellen. Die Ausführungsplanung und die Ausschreibungsunterlagen sind in der Fertigstellungsphase. Zudem wurden bereits die Verkehrsregelung (Umleitung) während der Maßnahme und die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Straßenbauamt erarbeitet. Im Rahmen der Umleitungsplanung wurde festgelegt, dass während des Betriebes der Kindertagesstätte kein Umleitungsverkehr an dieser Stelle vorbeigeführt werden darf. Mit der Kita-Leitung konnte vereinbart werden, dass in den gesamten Schulsommerferien (29.07.- 10.09.2019) kein Betrieb im Gebäude stattfinden wird. Aus diesem Grund wurde im Bauzeitenplan der erste Bauabschnitt von der Wittumstraße bis zur Gereutertalstraße fest eingeplant. Im Rahmen der Kostenberechnung hat sich auf Grundlage aller Erkenntnisse leider herausgestellt, dass die im Haushaltsplan 2019 für die Maßnahme in Höhe von 750.000.- EUR veranschlagten Haushaltsmittel nicht ausreichend sind. Die Gesamtmehrkosten belaufen sich auf ca. 760.000.- EUR und setzen sich wie folgt zusammen: Verkehrsführung (Umleitung) Mehrkosten für die Stadt von ca. 200.000.- EUR. Für die Durchführung der Baumaßnahme sind zwei Lichtsignalanlagen (LSA) notwendig. Im direkten Bereich der Baustelle befindet sich eine LSA ohne Bedienung um den ÖPNV im Gegenverkehr durchzuleiten. Hier werden separate Sender für die Fahrtrichtung Lahr benötigt, da normal die Baustelle im Einbahnverkehr in Richtung Seelbach passiert wird. Der Individualverkehr stadteinwärts wird ansonsten über Umleitungsstrecken innerorts geleitet. Auf Grund mehrjähriger Erfahrungen mit Baustellen auf der B 415 ins Schuttertal hat die Verwaltung (Stadtbauamt, Straßenverkehrsbehörde) mit der Polizei einvernehmlich eine Lösung erarbeitet. Hieraus resultiert die zweite LSA mit Bedienung im Schichtbetrieb zur Kontrolle des Schwerlastverkehrs, da eine generelle großräumige Umleitung eingerichtet werden soll. Lediglich Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung dürfen diese LSA passieren. Sollte sich nach einiger Zeit zeigen, dass hier kein Bedarf mehr besteht, wird über das weitere Vorgehen gemeinsam entschieden, um dann Kosten einzusparen. Da die Verschiebung der Straßengradiente auf Grund der Richtlinien konformen Gehwegverbreiterung zustande kam, muss die Stadt hierfür laut Ortsdurchfahrtenrichtlinien (III/12(4)) die gesamten Planungskosten übernehmen. Dies wurde in der Kostenschätzung nicht berücksichtigt und beläuft sich auf ebenfalls ca. 200.000.- EUR Mehrkosten. Durch die vorgenannte Umplanung sind vermehrte Eingriffe in den Unterbau des Straßenkörpers notwendig (Bodenaustausch, Entsorgung kontaminiertes Material), was zu ca. 135.000.- EUR Mehrkosten führt. Im Rahmen der Ausführungsplanung hat sich ergeben, den Ausbauabschnitt zu Gunsten des Gesamtbildes der Ortsdurchfahrt im Westen (Querungshilfe Penny-Markt) als auch im Osten Drucksache 111/2019 Seite - 3 - (Kreisverkehr Hexenmatt) auszuweiten, ca. 50.000,- EUR Mehrkosten. Durch die allgemeine Kostensteigerung in der Bauwirtschaft und daraus resultierenden Erfahrungen aus aktuellen Submissionsergebnissen ergeben sich weitere ca. 175.000.- EUR Mehrkosten. Zur Senkung des vorbezifferten Mittelmehrbedarfes in Höhe von 760.000,- EUR unterbreitet die Verwaltung folgende Vorschläge: Entfall des Gehwegausbaus auf der Westseite zwischen der Querungshilfe (Penny-Markt) und der Giesenstraße. Für Fußgänger besteht die Möglichkeit der Mitbenutzung des vorhandenen, parallel zur Bundesstraße B 415 verlaufenden Wirtschaftsweges. Einsparung ca. 50.000.- EUR. Haushaltsrest (bis dato noch nicht beschlossen) über 22.000,- EUR bei der Finanzposition 2.6300.950000/608 (Gemeindestraßen – Ortsdurchfahrt Reichenbach: Ausbau der Gehweganlagen). Unter Berücksichtigung dieser beiden Vorschläge reduziert sich der Mittelbedarf um 72.000,- EUR, so dass letztlich zu bewilligende Mehrausgaben in Höhe von 688.000,- EUR verbleiben. Es wird gebeten dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen. Dr. Wolfgang G. Müller Oberbürgermeister Udo Lau