Beschlussvorlage (Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Reichenbach - Vergabe der Ingenieurleistungen für die Verkehrsanlagen)
6. Mai 2019
Beschlussvorlage Amt: 605 Birk Datum: 24.04.2019 Az.: 60/605 Lau/Bi Drucksache Nr.: 117/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Gemeinderat 06.05.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Reichenbach - Vergabe der Ingenieurleistungen für die Verkehrsanlagen Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat genehmigt die Beauftragung des Ingenieurbüros RS Ingenieure GmbH & Co.KG aus Achern, für die Ingenieurleistungen für die Verkehrsanlagen für die Baumaßnahme „Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Reichenbach“. Die Auftragssumme beträgt inkl. 19% MWSt: 333.461.84 EUR BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 117/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Die Stadt Lahr und das Regierungspräsidium Freiburg planen gemeinsam den Umbau und die Sanierung der Ortsdurchfahrt Reichenbach (B 415). Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung des Fahrbahnbelages, die Verschiebung der Gradiente der Straße zu Gunsten eines breiteren Gehweges (Mindestbreite 1,50m), die Erneuerung der Gehwege auf beiden Seiten sowie den barrierefreien Umbau der 6 vorhandenen Bushaltestellen. Die Baukosten werden wie folgt aufgeteilt: Kostenträger für die Fahrbahnsanierung ist das Regierungspräsidium Freiburg, während die Kosten für den Ausbau der Gehweganlagen von der Stadt Lahr getragen werden. Auf Grundlage der früheren Planung aus dem Jahr 2009 durch das Büro RS Ingenieure und neuer Planungsziele wurde mit dem Regierungspräsidium Freiburg gemeinsam vereinbart auch für den neuen Planungsauftrag das Büro RS Ingenieure aus Achern zu beauftragen. Daraufhin hat das Büro RS Ingenieure im Rahmen einer ersten Kostenschätzung im Oktober 2018 die anrechenbaren Kosten auf insgesamt rund 1.750.000,00 EUR netto ermittelt (645.000,00 EUR Stadt Lahr, 1.105.000,00 EUR RP Freiburg). Dies erschien zu diesem Zeitpunkt als auskömmlich. Hieraus hätte sich ein Ingenieurhonorar von 184.182,44 EUR netto (219.177,10 EUR brutto) ergeben. Zum damaligen Zeitpunkt war aus objektiver Sicht kein VgV-Verfahren durchzuführen. Das Büro hat seither an der Planung und den Vergabeunterlagen in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und dessen Zustimmung weiter gearbeitet. Da es für die Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das RP Freiburg, und der Stadt Lahr noch diverser Klärung untereinander bedurfte und dies auch Auswirkungen auf den Ingenieurvertrag hätte nach sich ziehen können, wurde diese bis dato noch nicht abgeschlossen. Inzwischen sind alle Randbedingungen festgelegt. Allerdings haben sich die anrechenbaren Kosten im Laufe der Planung auf rund 3.100.000,00 EUR netto wie folgt exemplarisch beschrieben erhöht: • Mehrkosten bei der Verkehrsführung (Umleitung) Für die Durchführung der Baumaßnahme sind zwei Lichtsignalanlagen (LSA) notwendig. Im direkten Bereich der Baustelle befindet sich eine LSA ohne Bedienung um den ÖPNV im Gegenverkehr durchzuleiten. Hier werden separate Sender für die Fahrtrichtung Lahr benötigt, da normal die Baustelle im Einbahnverkehr in Richtung Seelbach passiert wird. Der Individualverkehr stadteinwärts wird ansonsten über Umleitungsstrecken innerorts geleitet. Auf Grund mehrjähriger Erfahrungen mit Baustellen auf der B 415 ins Schuttertal hat die Verwaltung (Stadtbauamt, Straßenverkehrsbehörde) mit der Polizei einvernehmlich eine Lösung erarbeitet. Hieraus resultiert die zweite LSA mit Bedienung im Schichtbetrieb zur Kontrolle des Schwerlastverkehrs, da eine generelle großräumige Umleitung eingerichtet werden soll. Lediglich Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung dürfen diese LSA passieren. Sollte sich nach einiger Zeit zeigen, dass hier kein Bedarf mehr besteht, wird über das weitere Vorgehen gemeinsam entschieden, um dann Kosten einzusparen. • Mehrkosten auf Grund der vorgenannten Umplanung und dadurch auch vermehrte Eingriffe in den Unterbau des Straßenkörpers notwendig (Bodenaustausch, Entsorgung kontaminiertes Material). Drucksache 117/2019 Seite - 3 - Hieraus ergibt sich ein höheres Ingenieurhonorar von 333.461,84 EUR brutto. Auf Grund der Richtlinien für Ortsdurchfahrten muss die Stadt Lahr die gesamten Kosten der Planung übernehmen. Die Verwaltung schlägt vor den am 06.11.2018 erteilten Auftrag für die Verkehrsanlagenplanung an das Ingenieurbüro RS Ingenieure GmbH & Co.KG aus Achern, auf Grundlage ihres Angebots vom 29.10.2018 und den neuen anrechenbaren Kosten zu bestätigen. Auftragssumme beträgt inkl. 19% MwSt: 333.461,84 EUR Die Haushaltsmittel stehen unter der Position 2.6300.950000/ 608 zur Verfügung. Tilman Petters Udo Lau