Beschlussvorlage (- Bericht über die Vorbereitenden Untersuchungen)
Sitzung: Gemeinderat (10. Sitzung)
21. Oktober 2019
21. Oktober 2019
Bericht zu den Vorbereitenden Untersuchungen „Roth-Händle-Areal“ in Lahr www.kommunale-stadterneuerung.de September 2019 Vorbereitende Untersuchung Roth-Händle-Areal Lahr Im Auftrag und Zusammenarbeit mit der Stadt Lahr Rathausplatz 7 77933 Lahr/Schwarzwald Wilhelm Projektentwicklung GmbH Hauptstraße 10 77855 Achern Bericht erstellt von Kommunale StadtErneuerung GmbH Jechtinger Straße 9 79111 Freiburg im Breisgau www.kommunale-stadterneuerung.de Tabea Meier Rüdiger Kunst 1 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ............................................................................................................... 1 1 Sanierungsvoraussetzungen ....................................................................................... 3 1.1 Ausgangslage zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchung ................................ 3 1.2 Zeitlicher Ablauf von den Vorbereitenden Untersuchungen bis zur Förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Roth-Händle-Areal“ ................................................................... 4 1.3 Ablaufschema einer Sanierung nach dem Baugesetzbuch............................................... 4 1.4 Voraussetzungen für die Durchführung einer städtebaulichen Erneuerung........................ 5 2 Strukturdaten und Planungsvorgaben ........................................................................ 7 2.1 Lage im Raum................................................................................................................ 8 2.2 Planungsgrundlagen....................................................................................................... 9 3 Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen...................................................... 9 3.1 Abgrenzung des Untersuchungsgebiets.......................................................................... 9 3.2 Grundlagen der Bestandsaufnahme und Vorgehen ........................................................11 3.3 Bebauung .....................................................................................................................12 3.4 Grundstücke .................................................................................................................12 3.5 Art und Maß der baulichen Nutzung...............................................................................12 3.6 Gewerbetreibende und Infrastruktur ...............................................................................14 3.7 Verkehr .........................................................................................................................14 3.8 Gebäudezustand...........................................................................................................14 3.9 Städtebauliche Missstände ............................................................................................18 3.10 Mitwirkungsbereitschaft .................................................................................................18 3.11 Anregungen der Eigentümer*innen, Gewerbetreibenden und Bewohner*innen ................20 3.12 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange .....................................................................21 4 Kosten- und Finanzierungsübersicht.........................................................................21 5 Städtebauliche Gesamtkonzeption ............................................................................21 5.1 Städtebauliches Entwicklungskonzept ...........................................................................21 6 Maßnahmen und Neuordnungskonzept ....................................................................22 6.1 Vorläufige Sanierungsziele .............................................................................................22 6.2 Maßnahmen zur Behebung von städtebaulichen Missständen ........................................23 6.3 Öffentliche Bau-/ Modernisierungsmaßnahmen ..............................................................24 6.4 Private Modernisierungsmaßnahmen .............................................................................24 7 Sozialplan ....................................................................................................................24 2 9 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets ..........................................................25 9.1 Abwägung und Abgrenzung des Sanierungsgebiets ......................................................25 9.2 Wahl des Sanierungsverfahrens und rechtliche Folgen ...................................................27 10 Fazit..............................................................................................................................27 Anlagen ...............................................................................................................................28 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Strukturkarte des Regionalplans Südlicher Oberrhein .......................................... 7 Abbildung 2: Topographische Karte (Kartengrundlage: Lahr) ................................................... 8 Abbildung 3: Abgrenzung Untersuchungsgebiet in Lahr Vorbereitende Untersuchung gem. § 141 BauGB ........................................................................................................................10 Abbildung 4: Nutzungsübersicht der Gebäude im Untersuchungsgebiet .................................13 Abbildung 5: Gebäudezustand im Untersuchungsgebiet (N=34) .............................................16 Abbildung 6: Lageplan Gebäudezustand im Untersuchungsgebiet ..........................................17 Abbildung 7: Mitwirkungsbereitschaft im Untersuchungsgebiet ...............................................19 Abbildung 8: Mitwirkungsbereitschaft im Untersuchungsgebiet Plan .......................................20 Abbildung 9: Maßnahmenplan im Untersuchungsgebiet .........................................................23 Abbildung 10: Akt. Abgrenzungsvorschlag des förmlich festzulegenden Sanierungsgebiets.....26 3 1 Sanierungsvoraussetzungen 1.1 Ausgangslage zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchung Die Stadt Lahr zählt rund 47.890 Einwohner (Stand: 2017) und liegt circa 20 Kilometer südlich von Offenburg zwischen dem mittleren Schwarzwald und angrenzend zum Rhein. In den letzten Jahren ist die Stadt stark gewachsen. Lahr hat einen vielseitigen Charakter, das sieht man sowohl an ihrer Geschichte als auch in ihrem kulturellen Spektrum und den Freizeitangeboten. Die Stadt umfasst sieben Stadtteile Reichenbach, Kuhbach, Sulz, Mietersheim, Hugsweier, Kippenheimweiler und Langenwinkel. Das zu untersuchende Gebiet umfasst eine Größe von ca. 30.000 qm und ist geprägt von der früheren militärischen Nutzung und dem dort ehemalig angesiedelten Gewerbe der „Badischen Tabakmanufactur Roth Händle“. Seit über zehn Jahren ist die Fabrik stillgelegt. Teilbereiche davon liegen brach. Der Großteil der Sandsteingebäude hat seinen Ursprung im Jahr 1897 und steht unter Denkmalschutz. Das Potenzial dieses Areals soll nun mit einer maßvollen Nachverdichtung, unter Berücksichtigung der Anforderungen des Denkmalschutzes genutzt werden. Gleichzeitig liegt der Fokus auf dem Thema der Innenentwicklung um der steigenden Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden. Daher sollen im Gebiet vor allem Wohnungen entstehen. Da die gewerbliche Nutzung der Tabakmanufaktur weggefallen ist, soll sich auch nicht störendes Gewerbe ansiedeln. Seit dem Wegfall der Tabakmanufaktur sind in dem Areal teilweise Veränderungen durchgeführt worden. Dies zeigt sich in der bereits gelungenen Nachnutzung mit Gewerbe, einer Schule und einem Pflegeheim. Die Gebäude, die noch keiner neuen Nutzung zugeführt wurden, müssen auf den heutigen Stand gebracht und aufgewertet werden. Es ist davon auszugehen, dass bauliche und funktionale Missstände vorliegen. Die Vorbereitende Untersuchung soll die Missstände aufzeigen und konkretisieren. Die Kommunale Stadterneuerung GmbH wurde von der Wilhelm Projektentwicklung GmbH in Abstimmung mit der Stadt beauftragt, die Vorbereitende Untersuchung (VU) für das abgegrenzte Untersuchungsgebiet „Roth-Händle-Areal“ durchzuführen. Die Wilhelm Projekt GmbH hat vor circa einem Jahr Teile der ehemaligen „Badischen Tabakmanufaktur Roth-Händle Areal“ aufgekauft, mit dem Ziel, dass Gebiet aufzuwerten und die Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen. 4 1.2 Zeitlicher Ablauf von den Vorbereitenden Untersuchungen bis zur Förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Roth-Händle-Areal“ Bis wann Arbeitsschritt 01.04.2019 Gemeinderatsbeschluss zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchung Mai bis Mitte September Durchführung der Vorbereitenden Untersuchung inkl. Fertigstellung des Berichts 21.10.2019 Vorstellung der Vorbereitenden Untersuchung Ergebnisse im Gemeinderat Gemeinderatsbeschluss: Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Veröffentlichung Sanierungssatzung 1.3 Ablaufschema einer Sanierung nach dem Baugesetzbuch a. Voruntersuchungen und Grobanalyse Feststellung von städtebaulichen Missständen Grobanalyse und Lösungsansätze erste Kosten- und Finanzierungsübersicht b. Beschluss des Gemeinderats: Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen c. Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen Bestandserhebung und Analyse der rechtlichen, wirtschaftlichen, städtebaulichen und sozialen Verhältnisse unter Einbeziehung aller Beteiligten Entwicklung konkreter Plan- und Zielvorstellungen, Neuordnungskonzept Grundzüge eines Sozialplanes Öffentlichkeitsarbeit Beteiligung Träger öffentlicher Belange verfeinerte Kosten- und Finanzierungsübersicht d. Beschluss des Gemeinderats: Förmliche Festlegung (Abgrenzung, Verfahren, Förderung) 5 e. Sanierungsdurchführung Eintragung Sanierungsvermerk im Grundbuch Betreuung und Beratung der Stadt, beteiligter Bürger, Eigentümer und Investoren Weitere städtebauliche Planung (Bebauungspläne etc.) und Finanzplanung Ordnungsmaßnahmen und Grunderwerb der Stadt sowie u.a.: Bodenordnung Durchführung des Sozialplanes Umsetzung von Bewohnern und Betrieben Abbruch von Gebäuden Verkehrslenkung und Stellplatzschaffung Ergänzung von Versorgungseinrichtungen Baumaßnahmen: Neubau von privaten und öffentlichen Gebäuden Modernisierung und Umnutzung von Gebäuden f. Beschluss des Gemeinderats: Abschluss der Sanierung Aufhebung der Sanierungssatzung Schlussabrechnung der gesamten Sanierungsmaßnahmen 1.4 Voraussetzungen für die Durchführung einer städtebaulichen Erneuerung Voraussetzung für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen ist das Vorliegen städtebaulicher Missstände im betreffenden Gebiet. Es werden im § 136 Abs. 2 Baugesetzbuch zwei Arten von Missständen unterschieden: Substanzschwächen und Funktionsschwächen. Substanzschwächen liegen dann vor, wenn das Gebiet nach seiner Bebauung oder nach seiner sonstigen Beschaffenheit den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, der allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz und an die Klimaanpassung oder an die Sicherheit der in ihm wohnenden oder arbeitenden Menschen nicht entspricht. Funktionsschwächen liegen vor, wenn das Gebiet in der Erfüllung seiner Aufgabe, die ihm nach seiner Lage und Funktion obliegt, beeinträchtigt ist. Auch der unbebaute Zustand eines Gebietes kann eine Funktionsschwäche darstellen, wenn eine Bebauung oder eine andere Nutzung zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Eine Behebung der Substanzschwächen kommt in Betracht u. a. zur Verbesserung von Belichtung, Besonnung und Belüftung von Wohn- und Arbeitsstätten Minderung von Einwirkungen, die von Lärm, Verunreinigung und Erschütterung ausgehen Nutzung von bebauten und unbebauten Flächen Verbesserung der Erschließung 6 Veränderung der baulichen Beschaffenheit von Gebäuden Anpassung an aktuelle energetische Standards. Eine Behebung von Funktionsschwächen kommt in Betracht u. a. zur Umnutzung von Flächen aus Gründen der städtebaulichen Umstrukturierung, (z.B. für Ladengeschäfte) Ergänzung bebauter Gebiete Gestaltung des Ortsbildes Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse Sicherung der öffentlichen (und privaten) Infrastruktur. Darüber hinaus ist nach § 137 BauGB die Mitwirkungsbereitschaft in Bezug auf das beabsichtige Sanierungsverfahren der Betroffenen im Untersuchungsgebiet zu erfassen und die Betroffenen über die geplanten Maßnahmen zu informieren. 7 2 Strukturdaten und Planungsvorgaben Abbildung 1: Strukturkarte des Regionalplans Südlicher Oberrhein (grüne Markierung -> Lahr) 8 2.1 Lage im Raum Die Stadt Lahr gehört zum Ortenaukreis und liegt circa 20 Kilometer südlich von Offenburg in der Randzone zum Verdichtungsraum des Mittelzentrums Offenburg. Durch die Lage an der A 5 und an der B 3 verfügt die Stadt über eine gute Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz. Die Stadt Lahr verfügt über einen Flugplatz, der ehemalig als Militärflugplatz diente, auf dem Flugverkehr zugelassen ist. Schwerpunkt jedoch sind Geschäftsflüge von Unternehmen. Des Weiteren bestehen durch das Streckennetz der Deutschen Bahn AG gute Bahnverbindungen zum Mittelzentrum Offenburg und zum Oberzentrum Freiburg, an den Bodensee und auch über die Grenzen hinaus nach Straßburg und Basel. Abbildung 2: Topographische Karte (Kartengrundlage: Lahr) 9 2.2 Planungsgrundlagen Die Wilhelm Projektentwicklung GmbH hat in Abstimmung mit der Stadt Lahr das Architekturbüro Fischer in Freiburg beauftragt, einen Bebauungsplan zu erstellen. Bisher ist kein Bebauungsplan vorhanden. Der Flächennutzungsplan weist in diesem Bereich überwiegend eine gewerbliche Nutzung auf und ist entsprechend den geplanten Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes zu berichtigen. 3 Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen 3.1 Abgrenzung des Untersuchungsgebiets Das Sanierungsgebiet „Roth-Händle-Areal“ befindet sich südwestlich von der Innenstadt gelegen und verläuft entlang der Tramplerstraße und Werderstraße. Im Innenbereich befindet sich der Industriehof, in dem mittig die ehemalige Kantine liegt. Die genaue Abgrenzung des Untersuchungsgebiets ist der Abbildung 3 zu entnehmen. Das Untersuchungsgebiet wurde aufgrund der skizzierten städtebaulichen und funktionalen Mängel im Innen- und Außenbereich des Industriehofes abgegrenzt. Das geschichtlich geprägte und bisher in neuerer Zeit hauptsächlich gewerblich genutzte Gelände der ehemaligen „Badischen Tabakmanufaktur Roth-Händle“ steht vor aktuellen Herausforderungen. Die großen Gebäude stehen seit der Aufgabe der gewerblichen Nutzung teilweise leer. Die, größten Teils unter Denkmalschutz stehenden Bauten entsprechen für eine sinnvolle Nachnutzung nicht mehr den heutigen Anforderungen und sollen durch umfassende Modernisierungsmaßnahmen einer neuen Nutzung zugeführt werden. 10 Abbildung 3: Abgrenzung Untersuchungsgebiet in Lahr Vorbereitende Untersuchung gem. § 141 BauGB 11 3.2 Grundlagen der Bestandsaufnahme und Vorgehen Die grundstücks- und personenbezogenen Daten wurden erfasst durch Erhebungen aus dem Bürgerbuch und der Einwohnermeldedatei. Ergänzt wurden diese Informationen durch eine persönliche Befragung von Eigentümer*innen, Mieter*innen und Gewerbetreibende/n sowie einer fotographischen Bestandsaufnahme im Gebiet. Die Betroffenen wurden angeschrieben und über ein Erläuterungsschreiben sowie einen Infoflyer zum weiteren Vorhaben informiert. Zusätzlich wurde ihnen ein persönlicher Gesprächstermin vor Ort angeboten. Alternativ konnten von den Betroffenen die versandten Fragebögen direkt zurückgegeben werden. Im Einzelnen wurden folgende Daten erhoben: Grundstücksbezogene Daten: Lage, Zugänglichkeit Flurstücksbezeichnung Flurstücksgröße Eigentümer Nutzungsberechtigter Nutzung der Gebäude und der Freiflächen Erschließung Wohnungsdaten: Ausstattung Zustand Zuschnitt Ver- und Entsorgung Heizung Stellplätze Zu allen Daten wurden Beurteilungskriterien erarbeitet. Als Beurteilungsgrundlagen dienten das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und die Landesbauordnung. Von einer umfassenden Analyse der Sozialstruktur wurde im Rahmen der Untersuchungen zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen und zu einem späteren Zeitpunkt bei Bedarf nachgeholt. Die Betroffenen hatten die Möglichkeit, sich in den Einzelgesprächen gezielt über die Sanierung zu informieren. Darüber hinaus war es möglich, sich zusätzlich telefonische Informationen rund um die Vorbereitenden Untersuchungen und über das Sanierungsverfahren bei der Stadt oder beim Sanierungsträger einzuholen. Die mit den Gesprächen und durch Rücklauf der Fragebögen erhobenen Daten dienen als Beurteilungsgrundlage für die Durchführbarkeit der Sanierung und zeigen den Sanierungsbedarf der jeweiligen privaten Gebäude auf. Des Weiteren wurde die Mitwirkungsbereitschaft festgestellt und Anregungen, Kritik und Veränderungswünsche der Sanierungsbetroffenen gesammelt. Die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen sind in den folgenden Abschnitten dokumentiert. 12 3.3 Bebauung Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen wurden insgesamt 28 Flurstücke untersucht. Die Bebauung richtet sich in diesem Bereich gemäß § 34 BauGB nach der Eigenart der Umgebungsbebauung richtet. Der Großteil der Sandsteingebäude entlang des Industriehofs hat ihren Ursprung im Jahr 1897 und steht unter Denkmalschutz. Die Bebauung ist in diesem Bereich sehr homogen. Entlang der Trampler- und Werderstraße dagegen ist die Bebauung sehr heterogen. In der Tramplerstraße wechseln sich mehrstöckige Genossenschaftsbauten mit soliden Einfamilienhäuser ab. Im Gebiet ist eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzungen festzustellen. Die Gebäude weisen daher auch unterschiedliche Typologien auf. Eine einheitliche Orientierung der Gebäude hin zum Straßenraum ist nicht gegeben. Im Gebiet befinden sich eine Vielzahl von Nebengebäuden wie Garagen, Lager und Schuppen etc.. Entlang der Tramplerstraße prägen hauptsächlich Garagen zusammen mit weiteren Parkierungsmöglichkeiten den Straßenraum. Der Straßenraum ist strukturiert. 3.4 Grundstücke Alle Grundstücke im Untersuchungsgebiet entlang der Trampler- und Werderstraße sind an das öffentliche Straßen- und Wegenetz direkt angeschlossen und befinden sich mit Ausnahme der Verkehrsflächen in privatem Besitz. Die Flurstücke im Industriehof sind durch ein privates Straßen- und Wegenetz erschlossen. Im Allgemeinen sind die Grundstückszuschnitte so beschaffen, dass die Bebaubarkeit auch nach den heute gültigen bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Bestimmungen nach § 34 BauGB gewährleistet ist. 3.5 Art und Maß der baulichen Nutzung Das Untersuchungsgebiet weist im Außenbereich entlang der Trampler- und Werderstraße eine heterogene bauliche Nutzung auf. Im Innenbereich entlang des Industriehofs dagegen ist die bauliche Nutzung homogen. Die Gebäude sind hauptsächlich Mehrfamilienhäusern mit bis zu 4 Geschossen. Das Untersuchungsgebiet zeichnet sich durch eine heterogene Nutzungsstruktur aus. Entlang der Trampler- und Werderstraße und vor allem im Industriehof ist die Nutzung durchsetzt von Gewerbebetrieben. Südwestlich befindet sich ein Tiergesundheitszentrum mit Pferdeställen. Nordöstlich befindet sich ein Senioren- und Pflegeheim. Abbildung 4 liefert eine Nutzungsübersicht zu den Gebäuden im Untersuchungsgebiet. 13 Abbildung 4: Nutzungsübersicht der Gebäude im Untersuchungsgebiet 14 3.6 Gewerbetreibende und Infrastruktur Einige Gebäude im Untersuchungsgebiet wurden in den letzten Jahren schon modernisiert. Die modernisierten Bereiche wurden zum Teil einer neuen Nutzung nämlich Wohnen und einer neuen Art von Gewerbe zugeführt. Nun soll das restliche Gebiet modernisiert und aufgewertet werden, sodass dieser Standort seine Potenziale wie Nachverdichtung, Innenentwicklung, Aufwertung im Allgemeinen und in Bezug auf die Außenanlagen voll ausschöpfen kann. Laut Flächennutzungsplan ist dieser Bereich bisher als Misch- bzw. Gewerbegebiet dargestellt. In Zukunft soll daraus ein sogenanntes Urbanes Gebiet entstehen. Die befragten Gewerbetreibenden sind mit ihrem Standort und der allgemeinen wirtschaftlichen Situation zufrieden. Sie sind an einem Erhalt des Mischgebiets wesentlich interessiert. Eine Verbesserung der Parkplatzsituation und der Straßenführung entlang des Industriehofs wird von der Mehrheit der Befragten begrüßt. Eine Betriebsschließung oder Standortverlagerung ist nur bei einem der befragten Betriebe geplant. Darüber hinaus wird angeregt, den ÖPNV im Gebiet zu verbessern bzw. weiter auszubauen. 3.7 Verkehr Das Untersuchungsgebiet verfügt über eine im Außenbereich sehr gute Erschließung durch die direkte Anbindung an die Trampler- und Werderstraße. Im Innenbereich jedoch ist die bisherige Erschließung verbesserbar. Dies liegt zum einen an der Straßen- und Parkplatzsituation entlang des Industriehofs, zum anderen an den Eigentumsverhältnissen des Straße- und Wegenetzes im Innenbereich. Die Anbindung an die Innenstadt ist fußläufig gegeben. Vor Ort ist eine Busanbindung vorhanden. Die Taktung ist stündlich. 3.8 Gebäudezustand Bei der Begehung wurde der bauliche Zustand der Gebäude begutachtet und der Modernisierungsbedarf erfasst. Der Gebäudezustand wurde einem Wert in der Bewertungsskala von eins bis fünf zugeordnet. Zum größten Teil konnte eine Bewertung auf Grundlage der ausgefüllten Fragebögen vorgenommen werden. Teilweise konnten die Gebäude jedoch nur von außen bewertet werden. Dabei haben die einzelnen Noten folgende Bedeutung: 15 Note Beschreibung _____ 1-1,4 Neubau, Gebäude max. zehn Jahre alt, keinerlei Sanierungsbedarf in den kommenden 10 Jahren 1,5-2,4 Guter Zustand/ geringe Mängel / Sanierungsbedarf von einem Gewerk 2,5-3,4 Größere Mängel, Sanierungsbedarf von bis zu 3 Gewerken (50%) 3,5-4,4 Erhebliche Mängel/ erheblicher Sanierungsbedarf von mehr als drei Gewerken (70%) 4,5-5 Gebäude weist massive Mängel auf, eine Modernisierung ist eventuell nicht mehr wirtschaftlich; Abbruch denkbar Die Bestandserhebung des Gebäudezustands ergab, dass die Ergebnisse stark schwanken: bei einem Teil der Gebäude wurde in den letzten Jahren schon damit begonnen zu modernisieren. Diese Gebäude weisen daher keinen bzw. nur noch einen geringen Sanierungsbedarf auf. Jedoch zeigen über 50%, der 24 erfassten Gebäude im Gebiet einen mittleren bis sehr großen Sanierungsbedarf auf. Die Ergebnisse sind in Abbildung 5 in einem Tortendiagramm und in Abbildung 6 in einem Lageplan zusammengefasst. Die vorhandene Bebauung kommt den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse nach § 136 BauGB nur noch unzureichend nach, so dass im Gebiet Funktions- und Substanzschwäche zahlreicher Gebäude feststellbar sind. Insgesamt konnten im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchung 12 Modernisierungsvorhaben privater Eigentümer*innen erfasst werden, diese beabsichtigen in den kommenden 10 Jahren ihr Gebäude zu modernisieren. Des Weiteren gibt es mindestens zwei Maßnahmen im Gebiet, die einen Abbruch und anschließenden Neubebauung vorsehen. 16 Abbildung 5: Gebäudezustand im Untersuchungsgebiet 17 Abbildung 6: Lageplan Gebäudezustand im Untersuchungsgebiet 18 3.9 Städtebauliche Missstände Die durchgeführten Vorbereitenden Untersuchungen weisen zusammengefasst Missstände vor allem in folgenden Bereichen auf: Substanzschwächen schlechte bauliche Beschaffenheit privater Gebäude leerstehende/ungenutzte Gebäude (z.B. ehemalige Kantine) Funktionsschwächen Straßenraumgestaltung: Erschließung des Industriehofs mangelnde Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums Parkraumsituation entlang des Industriehof Barrierefreiheit der Gehwege 3.10 Mitwirkungsbereitschaft Ziel der Vorbereitenden Untersuchung ist nach § 137 BauGB, die Mitwirkungsbereitschaft und insbesondere die Mitwirkungsfähigkeit der Eigentümer*innen an einer Sanierung festzustellen, sowie die Betroffenen über das Sanierungsvorhaben zu informieren. Der Erfolg einer umfassenden Sanierung hängt von der Mitwirkung jedes einzelnen Eigentümers/Eigentümerin entscheidend ab. Voraussetzung dafür ist eine positive Einstellung zur Sanierung, die wiederum durch entsprechende Informationsangebote geweckt und nachhaltig entwickelt werden können. Im Fragebogen wurde unterschieden zwischen einer positiven Mitwirkungsbereitschaft mit eigenen geplanten Maßnahmen (positiv aktiv) und einer positiven Mitwirkungsbereitschaft ohne eigene geplante Maßnahme. Auf der Grundlage der Gespräche mit den Eigentümer*innen ergibt sich, dass 83% der Eigentümer*innen von Gebäuden zum Befragungszeitpunkt bereit waren, an einer Sanierung mitzuwirken. Lediglich 3% der Eigentümer*innen von Gebäuden waren nicht mitwirkungsbereit. Dabei handelte es sich insbesondere um Eigentümer*innen von Gebäuden mit einem geringen Sanierungsbedarf und einer hohen Verkaufsbereitschaft. Bei den Eigentümer*innen von zehn Flurstücken konnte die Mitwirkungsbereitschaft nicht geklärt werden. Wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus im Gebiet handelte, so wurde das Gebäude als mitwirkungsbereit klassifiziert, sofern sich die Mehrheit der Eigentümer*innen als mitwirkungsbereit geäußert hat. Damit ist die Mitwirkungsbereitschaft im Untersuchungsgebiet mehrheitlich gegeben. Die Ergebnisse sind in Abbildung 7 zusammengefasst. Die Flurstücke im nordwestlichen Teil des bisherigen Abgrenzungsvorschlages äußerten eine negative Mitwirkungsbereitschaft. Dies kann man in Abbildung 8 erkennen. 20 Abbildung 7: Mitwirkungsbereitschaft im Untersuchungsgebiet 21 Abbildung 8: Mitwirkungsbereitschaft im Untersuchungsgebiet Plan 3.11 Anregungen der Eigentümer*innen, Gewerbetreibenden und Bewohner*innen Im Rahmen der Befragung konnten die Eigentümer*innen, Bewohner*innen und Gewerbetreibenden auch Anregungen und Kritik zur derzeitigen Situation und zu den geplanten Sanierungsmaßnahmen äußern. Dabei wurden insbesondere Verkehrsthemen angesprochen: 8x wurde die Verbesserung der Parkplatzsituation erwähnt, 4x der Ausbau der Straßenführung, 5x des ÖPNVs und 2x barrierefreie Gehwege. Auch der Wunsch nach Erhalt der Grünflächen (3x) und des Baumbestandes (2x) wurde geäußert. 22 3.12 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Nach § 139 BauGB sind die Träger öffentlicher Belange bei der Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Maßnahmen zu beteiligen. Zentrales Ergebnis der Anhörung ist, dass die Träger öffentlicher Belange dem Sanierungsvorhaben nicht entgegenstehen bzw. dieses ausdrücklich unterstützen. Insgesamt wurden ca. 60 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben. Die Auswertung mit den einzelnen Stellungnahmen sind in der Anlage IV beigefügt. 4 Kosten- und Finanzierungsübersicht Auf Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen wird nach § 149 BauGB eine vorläufige Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Gebiet erstellt. Allgemein gilt, dass in der Kostenund Finanzierungsübersicht nach § 149 BauGB die Kosten nach dem Stand der Planung und unter Berücksichtigung der Maßnahmen und Erfordernisse der öffentlichen Aufgabenträger zusammengestellt sind. Nach dem derzeitigen Stand der Gespräche mit der Stadt zeigt sich, dass bisher keine öffentlichen Maßnahmen von der Stadt Lahr geplant sind. Bis zur endgültigen Entscheidung und gegebenenfalls Antragstellung für ein Förderprogramm, wird die Erstellung einer Kosten- und Finanzierungsübersicht zu einem späteren Zeitpunkt erstellt. 5 Städtebauliche Gesamtkonzeption 5.1 Städtebauliches Entwicklungskonzept Eine aktuelle städtebauliche Gesamtkonzeption liegt bislang nicht vor. 23 6 Maßnahmen und Neuordnungskonzept Zur Behebung der in Kapitel 3.9 aufgezeigten städtebaulichen und funktionalen Missstände kommen die auch in den bisherigen, vorläufigen Zielen genannten Maßnahmen in Betracht. Diese konnten durch die Befragung innerhalb der Vorbereitenden Untersuchung weiter konkretisiert und auf einzelne Flurstücke festgelegt werden. In Abbildung 9 sind alle zum Zeitpunkt der vorbereitenden Untersuchungen (Stand: Juli 2019) geplanten Maßnahmen dargestellt. 6.1 Vorläufige Sanierungsziele Die vorläufigen Sanierungsziele im Untersuchungsgebiet sind: • Erhalt des historischen Charakters der Gesamtanlage • Aufwertung der Wohn- und Geschäftsgebäude sowie des angrenzenden Umfeldes • Erhalt und Verbesserung öffentlicher Infrastruktureinrichtungen inklusive energetischer Erneuerung • Modernisierung privater Gebäude • Baulückenschließung und damit Innenentwicklung • Schaffung von Wohnraum • Schaffung von notwendigen Stellplätzen • Neue Gesamtkonzeption Wohn- und Geschäftsbebauung • Aufwertung der Außen-/ und Grünanlagen • Öffentlich nutzbare Plätze für Mehrgenerationen Diese sind während der Durchführung der Sanierung kontinuierlich fortzuschreiben und zu konkretisieren. 24 6.2 Maßnahmen zur Behebung von städtebaulichen Missständen Ein Gebiet wird wesentlich verbessert, wenn bauliche und sonstige Anlagen errichtet, modernisiert, instandgesetzt oder erhalten werden. Zur Behebung ist nicht erforderlich, dass alle städtebaulichen Missstände beseitigt werden. Es reicht, wenn die vorhandenen Missstände wesentlich gemindert oder durch die Maßnahmen der Stadt private Investitionen so angeregt werden, dass sich ein Erneuerungsprozess aus eigener Kraft vollziehen kann. Abbildung 9: Maßnahmenplan im Untersuchungsgebiet 25 6.3 Öffentliche Bau-/ Modernisierungsmaßnahmen Zum jetzigen Zeitpunkt sind von der Stadt Lahr im Bereich der öffentlichen Bau- und Modernisierungsmaßnahmen keine Projekte geplant. 6.4 Private Modernisierungsmaßnahmen Innerhalb eines möglichen Sanierungsgebietes sollen private Eigentümer*innen dazu ermutigt werden, ihre Gebäude umfassend zu modernisieren. Aufgrund der in den Kapiteln 3.8 und 3.9 festgestellten Funktions- und Substanzschwäche eines Großteils der Gebäude, sind im Untersuchungsgebiet mehrere Modernisierungen zu erwarten. Die Befragung der Eigentümer*innen ergab, dass in den nächsten 10 Jahren von ca. 12 privaten Maßnahmen ausgegangen werden kann. Folgende Eigentümer bzw. Hausverwalter von Eigentümergemeinschaften haben Modernisierungen angekündigt: Tramplerstraße, 10, 12, 14, 16 Johann-Sebastian-Bach-Straße 1 Industriehof 1, 2/1, 3, 4, 4/1, 4/2, 4/3, 4/4, 4/5, 4/6, 4/7, 4/15 6, Fabrik Es ist davon auszugehen, dass zwischen 30-50% der privaten Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Eine Bewerbung um die Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm ist bisher nicht vorgesehen. Ansonsten können erhöhte steuerliche Abschreibungen nach §§ 7h oder 7i EStG in Anspruch genommen werden. 7 Sozialplan Gemäß § 180 BauGB wird die Erstellung eines Sozialplanes dann gefordert, wenn bei der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme für die im Plangebiet wohnenden und arbeitenden Menschen nachteilige Auswirkungen zu erwarten sind. Dies betrifft i.d.R. diejenigen Fälle, bei denen mit den beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen eine vollständige Umstrukturierung des Gebietes, beispielsweise durch umfassende Nutzungsänderungen oder auch Ordnungsmaßnahmen, verbunden ist. Mögliche Auswirkungen können durch die Zerstörung bestehender nachbarschaftlicher Kontakte oder durch Wohnungs- oder Arbeitsplatzwechsel für die Bewohner*innen und Eigentümer*innen sehr einschneidend sein. Umsiedlungsmaßnahmen von Bewohnern*innen sind nicht vorgesehen. Die Aufstellung eines Sozialplans bei diesem Verfahren wird vorerst zurückgestellt. Bei Bedarf wird die Aufstellung im Laufe des Sanierungsverfahrens nachgeholt. 26 9 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets 9.1 Abwägung und Abgrenzung des Sanierungsgebiets Bei der Entscheidung über die Festlegung des Sanierungsgebietes und dessen Abgrenzung wurde nach den Kriterien der vorhandenen städtebaulichen und funktionalen Missstände und der Mitwirkungsbereitschaft einerseits sowie den Sanierungszielen andererseits gewichtet. Das Gebiet der Vorbereitenden Untersuchungen weist städtebauliche und strukturelle Defizite auf. Die überwiegende Mitwirkungsbereitschaft der betroffenen Eigentümer ist vorhanden. Mögliche Maßnahmen der betroffenen Eigentümer und der Stadt wurden definiert. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange stehen der Sanierung nicht entgegen bzw. unterstützen diese ausdrücklich. Das Sanierungsgebiet wurde so begrenzt, dass es nach heutiger Kenntnislage zweckmäßig ist und eine zügige Umsetzung gewährleistet ist. Unter Einbeziehung der Ergebnisse aus den Auswertungen der Fragebögen, vor allem der Mitwirkungsbereitschaft (siehe Abbildung 8) hat sich eine Aktualisierung ergeben: 5 Flurstücke nordwestlich und 3 Flurstücke südlich wurden aus der Abgrenzung rausgenommen. Die Sanierungsziele dienen dem Wohl der Allgemeinheit. In der Abwägung zwischen dem Eingriff in die Eigentumssituation der privaten Eigentümer durch die rechtlichen Einschränkungen des Besonderen Städtebaurechtes und der geplanten Erreichung der Sanierungsziele, wird das öffentliche Interesse höher bewertet. Ein weniger stark einschränkendes Instrument kommt zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Betracht. Auf Grund der Ausgangslage und bevorstehenden Entwicklung im Gebiet, wird der Stadt Lahr vorgeschlagen, den § 144 BauGB betreffend, eine allgemeine Genehmigung für die genehmigungspflichtigen Vorhaben und Rechtsvorgänge zu erteilen. Der Abgrenzungsvorschlag für ein Sanierungsgebiet ist in Abbildung 10 aufgezeigt. 27 Abbildung 10: Akt. Abgrenzungsvorschlag des förmlich festzulegenden Sanierungsgebiets 28 9.2 Wahl des Sanierungsverfahrens und rechtliche Folgen Das Sanierungsgebiet „Roth-Händle-Areal“ ist ein zusammenhängendes, in sich geschlossenes Gebiet, in welchem bestandssichernde Modernisierungen durchgeführt werden, die eine Aufwertung der Gebäude, der Infrastruktur und der Grünanlagen bewirken sollen. Im Gebiet sind keine neuordnenden Erschließungsmaßnahmen erfolgt. Daher ist nicht mit sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen zu rechnen. Es wird ein vereinfachtes Sanierungsverfahren empfohlen. 10 Fazit Die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen haben gezeigt, dass im Bereich „RothHändle-Areal“ ein erhöhter Modernisierungs- und Entwicklungsbedarf vorliegt. Das geplante Sanierungsgebiet weist gravierende Defizite im baulichen und strukturellen Bereich auf. Die Potenziale dieses Gebiets sind dabei vielseitig: die Umnutzung der bestehenden Gebäude und die damit einhergehende Innenentwicklung oder die Neuordnung und Gestaltung der Außenanlagen. Die einmalige Chance, dieses geschichtsträchtige und kulturell interessante Gebiet aufzuwerten und einer neuen Nutzung zuzuführen, kann durch ein Sanierungsgebiet in Angriff genommen werden, da die entsprechenden Anreize umfassende Neustrukturierung und Modernisierung zu schaffen, gegeben sind. Die Wilhelm Projekt GmbH kann gemeinsam mit der Stadt Lahr die Chance nutzen, den erfolgreichen Erneuerungsprozess des Areals fortzusetzen. 29 Anlagen I. Beschlussvorlage Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen vom 01.04.2019 II. Öffentliche Bekanntmachung Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen vom 06.04.2019 III. Öffentliche Bekanntmachung förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets vom XXX VI. Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange 30 I. Beschlussvorschlag für die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 01.04.2019 31 32 33 34 II. Öffentliche Bekanntmachung Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen Städtebauliche Erneuerung „Roth-Händle-Areal“ XXXIV III. Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange Behörde Zusatz PLZ/ORT Stellungnahme Regierungspräsidium Freiburg Abt. 9 - Landesamt für Geologie, Rohstoffe 79095 und Bergbau Freiburg BadenWürttemberg Geotechnik: Das LGRB weist darauf hin, dass im Anhörungsverfahren keine fachtechnische Prüfung vorgelegter Gutachten oder von Auszügen daraus erfolgt. Sofern für das Plangebiet ein ingenieurgeologisches Übersichtsgutachten, Baugrundgutachten oder geotechnischer Bericht vorliegt, liegen die darin betroffenen Aussagen im Verantwortungsbereich des gutachtenden Ingenieurbüros. Auf Grundlage der am LGRB vorhandenen Geodaten bilden im Gebiet quartäre Lockergesteine unbekannter Mächtigkeit den oberflächennahen Baugrund. Mit lokalen Auffüllungen vorangegangener Nutzungen, die ggf. nicht zur Lastabtragung geeignet sind, ist zu rechnen. Im nördlich und südöstlichen Randbereichs des Gebiets ist zusätzlich mit einem oberflächennahen saisonalen Schwinden und Quellen des tonig/tonig-schluffigen Verwittungsboden sowie mit einem kleinräumig deutlich unterschiedlichen Setzungsverhalten des Untergrundes zu rechnen. Ggf. vorhandene organische Anteile können zu zusätzlichen bautechnischen Erschwernissen führen. Der Grundwasserflurabstand kann bauwerksrelevant sein. Das Gebiet befindet sich im Bereich der Grabenrandverwerfung des Oberrheingrabens. Hier ist das Auftreten ggf. auch verkarstungsfähiger Gesteinsformationen im tieferen Untergrund nicht ausgeschlossen. Bei etwaigen geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planung oder von Bauarbeiten werden objektbezogene Baugrunduntersuchungen durch ein privates Ingenieurbüro empfohlen. Regierungspräsidium Freiburg Referat 54.1 Industrie, Schwerpunkt Luftreinhaltung Keine Bedenken. Keine weitere Beteiligung nötig. 79102 Freiburg Keine Bedenken Weitere Beteiligung x x Planungswirksam Notizen Empfehlung von objektbezogenen Baugrunduntersuchungen Städtebauliche Erneuerung „Roth-Händle-Areal“ XXXV Regierungspräsidium Freiburg Dienstsitz Of77654 fenburg OffenRef. 53.1 u. burg 53.2 (Gewässer) Keine Bedenken. x x x Landratsamt Ortenaukreis Vermessung & Flurneuordnung 77652 Offenburg Vermessungsbehörde: Die Darstellung und die Bezeichnung der Flurstücke stimmen mit dem Liegenschaftskataster überein. Lediglich das Flurstück Nr. 4668/75 im nördlichen Bereich ist in der Planzeichnung nicht dargestellt. Es wird empfohlen den weiteren Planungen einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster zugrunde zu legen. Flurneuordnung: Keine Bedenken oder Anregungen. Landratsamt Ortenaukreis Amt 24 - Straßenbauamt 77652 Offenburg Keine Bedenken und Anregungen. Polizeipräsidium Führungs- und OffenEinsatzstab burg 77645 Offenburg An folgende Umstände wird hingewiesen: Die aktuelle Parksituation entlang der Straße Industriehof hat die Kapazitätsgrenze überschritten. Aufgrund der beabsichtigten Verdichtung ist den Belangen des ruhenden Verkehrs somit besonders Rechnung zu tragen. Dabei sollten die Bedarfe für Anwohner, Mitarbeiter und Besucher großzügig erhoben und berücksichtigt werden. Die Haupterschließung im nord-östlichen Bereich ist für die derzeitige Nutzung ausreichend leistungsstark. Mit zunehmender Frequentierung könnten hier die Wartezeiten für den Verkehr phasenweise deutlich ansteigen. Insofern wäre eine leistungsstarke Erschließungsmöglichkeit wünschenswert. Die Zu- und Abfahrt über die Sebastian-Bach-Straße ist aufgrund von schmalen Fahrbahnverhältnissen, Unübersichtlichkeit und die direkte Anbindung an ein Wohngebiet hierzu nicht geeignet. CSG GmbH 70435 Stuttgart Keine Einwände oder Anregungen. Weitere Beteiligung nicht nötig. Herr Hermann Hable x x Aktueller Auszug aus Liegenschaftskataster x x Ruhender Verkehr, Zu- und Abfahren Städtebauliche Erneuerung „Roth-Händle-Areal“ XXXVI Deutsche Telekom Technik GmbH Unitymedia BW GmbH 77652 Offenburg Im Plangebiet sind zurzeit keine Planungen und sonstige Maßnahmen beabsichtigt oder eingeleitet, die für die städtebauliche Entwicklung bedeutsam sind. Soweit Telekommunikationslinien der Telekom Deutschland GmbH im Sanierungsgebiet nicht mehr zur Verfügung stehen, sind uns die durch den Ersatz dieser Anlagen entstehenden Kosten zur erstatten. 34020 Kassel Im Plangebiet liegen keine Versorgungsanlagen der Unitymedia BW GmbH. Grundsätzlich besteht aber das Interesse, das glasfaserbasierte Kabelnetz in Neubaugebieten zu erweitern und damit einen Beitrag zur Sicherung der Breitbandversorgung zu leisten. Beteiligung am Bebauungsplanverfahren ist erwünscht. Netze Mittelbaden GmbH & Co.KG 77933 Lahr bnNETZE TÖB GmbH 79108 Freiburg Die elektrische Versorgung von Haus 3,6 und 7 sind über Niederspannungs-Hausanschlüsse an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Die Gebäude Haus 1,2 und 4 werden derzeit über das interne Stromnetz des ehem. Roth-Händle-Areals versorgt. Der Übergabepunkt ist hier die 20-kV-Schaltstation Roth-Händle, die sich im Gebäude 4/3 befindet. Durch neue Nutzung ist es anzustreben, diese Gebäude über Neuanschlüsse an das öffentliche Stromnetz anzuschließen. Hierfür wurde bereits im Jahr 2016 südlich von Haus 2 eine neue Netzstation in Betrieb genommen. Für die Versorgung des geplanten Gebäudes Haus 5 ist die Verlegung eines neuen Erdkabelausanschlusses ab dem nördlichen Gehweg der Straße Industriehof notwendig. Die Kosten sämtlicher Neuanschlüsse müssen von den Grundstückseigentümern getragen werden. Im Bereich des geplanten Haus Nr. 5 verläuft eine Trinkwasserversorgungsleitung DN 150 GGG. Diese darf gemäß der aktuellen Vorschriften nicht überbaut, überpflanzt oder in ihrem Betrieb beeinträchtigt werden. Während der Baumaßnahme muss die Versorgungsleitung gesichert sein und darf nicht beschädigt werden. Ggf. muss die Leitung verlegt werden. Die Versorgung des Verfahrensgebiets mit Trink- und Löschwasser und bei gegebener Wirtschaftlichkeit mit Erdgas, kann durch Anschluss an die bestehenden Leitungsnetze sichergestellt werden. Evtl. Kostenerstattung für abzubauende Anlagen x x B-Planverfahren x Neuanschlüsse Strom x Rücksichtnahme auf die Trinkwasserversorgungsleitung Städtebauliche Erneuerung „Roth-Händle-Areal“ XXXVII Abwasserverband Raumschaft Lahr Industrieund HandelsFrau Andrea kammer Steuer Südlicher Oberrhein Regionalverband Südl. Oberrhein Katholische Kirchengemeinde An der 77933 Lahr Stellungnahme nicht erforderlich. 79098 Freiburg Eine detaillierte Bestandsaufnahme und Analyse der städtebaulichen Herausforderungen werden für das ausgeweitete Areal (Bereich auch um das Firmengelände) begrüßt. Es wird angeführt, dass innerhalb des Bereiches der VU-Abgrenzung fast 60 Unternehmen gemeldet sind und das Gebiet intensiv gewerblich genutzt wird. Nicht ganz klar ist, ob sich die Ausführungen in der Beschlussvorlage sowie die hier formulierten vorläufigen Ziele auf die VU-Abgrenzung oder das eigentliche Ex-Roth-Händle-Areal beziehen. Die aufgeführten Ziele in der Beschlussvorlage sind bis auf den Punkt "Neue Gesamtkonzeption Wohn- und Geschäftsbebauung" gut nachvollziehbar und mittragbar. Der genannte Punkt ist daher nicht spezifiziert und daher nicht bewertbar. Der Sachdarstellung ist allerdings zu entnehmen, dass im Gebiet vor allem Wohnungen entstehen sollen und nach dem Wegfall der gewerblichen Nutzung sich nur nicht störendes Gewerbe ansiedeln können soll. Es wird darum gebeten, die Interessen der vorhandenen Betriebe zu berücksichtigen und Härten zu vermeiden. Zudem wird angeregt, zu prüfen, ob sich das Manufakturgebiet mit seinen vielfältigen Nutzungen ggf. sogar das gesamte Gebiet als Urbanes Gebiet eignen würde. So könnte ein attraktives und belebtes Areal zu Stande kommen. 79102 Freiburg Keine Einwendungen. x 77933 Lahr Stellungnahme nicht erforderlich. x x x Keine Bedenken, Vorschlag MU, Interesse der Betriebe vor Ort berücksichtigen Städtebauliche Erneuerung „Roth-Händle-Areal“ XXXVIII Schutter, Lahr Verwaltungsgemeinschaft Seelbach - Schuttertal Verwaltungsgemeinschaft Schwana u - Meißenheim Büro des OB, Wirtschaftsförderung Stabsstelle Umwelt Rathaus 77960 Keine Belange Seelbach x Rathaus 77963 Schwana Keine Einwände. Weitere Beteiligung nicht nötig. u x Herrn Dr. Siege77933 le Lahr Rathaus 1 Keine Stellungnahme nötig. x Rathaus 2 77933 Lahr Keine Anmerkungen und Einwände. Weitere Beteiligung ist erwünscht. x Stadt Lahr 10, Haupt- und Personalamt Rathaus 1 77933 Lahr Keine Stellungnahme nötig. x Stadt Lahr 50, Amt für Soziales, Schulen u. Sport 77933 Lahr Keine Anmerkungen. x Städtebauliche Erneuerung „Roth-Händle-Areal“ XXXIX Stadt Lahr 605, Tiefbau Geschäftsführendes Rektorat der Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen Ref. 46.2 RegieLuftverkehr und rungsLuftsicherheit präsidium Außenstelle Stuttgart Freiburg Ref. 47.1 RegieDienststelle rungsOffenburg präsidium Straßenwesen Freiburg und Verkehr 77933 Lahr Sämtliche Neubauten und Umbauten sind so aufzuführen, dass die Entwässerungsanlagen getrennt an das öffentliche Kanalnetz anzuschließen sind. Übergabepunkt wäre dann in der Johann-SebastianBach-Straße. Es wird auf die Abwassersatzung der Stadt Lahr verwiesen. Die Oberfläche der geplanten Parkfläche sollte versickerungsfähig ausgeführt werden. Sämtliche Maßnahmen bzgl. Straßenund Kanalbau sind mit der Abteilung Tiefbau abzustimmen. 77933 Lahr Keine Einwände. Jedoch wird auf die angespannte Parksituation hingewiesen. Dies ist zu prüfen und einzuplanen. 79114 Freiburg 77654 Offenburg Keine Einwände und Belange. Die Entscheidung ob die Flugsicherungseinrichtungen durch einzelne Bauwerke gestört werden können, konnte nicht abschließend geprüft werden. Die konkrete Vorhabensplanung ist daher nochmal zur Genehmigung vorzulegen. Zum Einsatz kommende Kräne sind gesondert zu beantragen. Bitte um weitere Beteiligung am Verfahren Keine Bedenken. Sobald im Rahmen der detaillierten Planung Prognosen zu Veränderungen der Verkehrsstärken des Ziel- und Quellverkehrs vorliegen, kann sich gerne mit dem Regierungspräsidium abgestimmt werden. In diesem Zusammenhang ist vom Vorhabensträger zu überprüfen, ob die bestehenden Anschlüsse an die Bundesstraßen B3 und B415 aufgrund des dann ggf. höheren Quell- und Zielverkehrsaufkommen noch ausreichend dimensioniert sind. Sollte es in diesen Bereichen zu negativen Auswirkungen im fließenden Verkehr kommen, so sind vom Vorhabensträger entsprechende Maßnahmen zur Verkehrsführung bzw. Knotenpunktgestaltung vorzunehmen. x x x x x Angespannte Parkraumsituation x Vorhabensplanung zur Genehmigung ans RP x Prüfung Anschlüsse an B 415 & B 3 (Quell- und Zielverkehr aufkommen) Städtebauliche Erneuerung „Roth-Händle-Areal“ RegieAbt. 8 - Lanrungsdesamt für präsidium Denkmalpflege Stuttgart Das Untersuchungsgebiet befindet sich in Lahr und umfasst den Bereich der ehem. Infanteriekaserne und späteren Tabakmanufaktur. Hier befinden sich folgende Bau- und Kulturdenkmale: - Industriehof 1/1, 2, 3, 4, 5, 6, 9/1, 10/3, 10/4 und JohannSebastian-Bach-Straße 1 Die Sachgesamtheit setzt sich aus folgenden Gebäuden zusammen: Companie-Kaserne (Industriehof 5), Companie-Kasernen 2-8 (alle Industriehof 6), Wirtschaftsgebäude 1, Stabsgebäude (Industriehof 2), Offiziersspeiseanstalt (Industriehof 3), Verheirateten Wohngebäude (Industriehof 9), Latrine, hinter Companie-Kaserne 3 bzw. 5, Kammergebäude mit anschließendem Fahrzeugschuppen und Latrine, Exerzierhaus (Johann-Sebastian-Bach-Straße 1) Zum Denkmal gehört die wandfeste bauzeitliche Innenausstattung und historischer Baumbestand. Denkmaleigenschaft kommt nur den 73712 kaiserzeitlichen Kernbauten zu. Spätere An bzw. Zwischenbauten Esslingen sind nicht Bestandteil des Kulturdenkmals. Das Gelände mit seinen a.N. Bauten ist von hohem stadt- und heimatgeschichtlichem Aussagewert. Die Erhaltung der Sachgesamtheit Infanteriekaserne, Industriehof liegt in öffentlichen Interesse. Planungen bzw. Maßnahmen die diese Kulturdenkmale betreffen, sind möglichst frühzeitig mit den Denkmalbehörden abzustimmen. Bei diesen Gebäuden werden weitgehende Untersuchungen für die Erarbeitung einer Instandsetzungs- bzw. Modernisierungskonzeptes erforderlich sein. Es wird eine Genehmigung des Landesamts f. Denkmalpflege erforderlich, wenn das Erscheinungsbild der Kulturdenkmale verändert wird. Der Industriehof 10/1 ist ein weiteres wichtiges Zeugnis der Bau- und Entwicklungsgeschichte und sollte ebenfalls im Sinne einer erhaltenden Erneuerung in die Planung einbezogen werden. Die Angaben sollten in die VU mit einbezogen werden. Außerdem wir darum gebeten, die Ergebnisse der VU zuzuschicken. RegierungsAbt. 8 - Forstdi- 79098 präsidium rektion Freiburg Freiburg Keine Einwände und Belange. Weitere Beteiligung ist nicht nötig. x x XL Angaben in VU aufnehmen. Ergebnisse an Landesamt für Denkmalpflege schicken Städtebauliche Erneuerung „Roth-Händle-Areal“ Mauersegler und Fledermäuse Da wir im Bereich des Roth-Händle-Areals immer wieder den Flug von Mauerseglern und Fledermäusen beobachten, gehen wir davon aus, dass sich in den Gebäuden Quartiere dieser Arten befinden. Deshalb ist vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen unbedingt ein Monitoring durch Fachleute notwendig, bei dem festgestellt wird, ob sich Quartiere von Fledermäusen und Mauerseglern in den Häusern befinden, die von der Sanierung betroffen sind. Sollten Quartiere wegfallen, ist durch Einbau einer ausreichenden Anzahl von künstlichen Nisthilfen für Mauersegler und Fledermäuse Ersatz zu schaffen. Nabu Landratsamt Ortenaukreis NABU-Gruppe 77933 Lahr, Ostland- Lahr straße 2 Amt für Umweltschutz 77609 Offenburg Untersuchungen zu den Umweltauswirkungen Über das Monitoring für die oben genannten Arten hinaus sind für das Roth-Händle-Areal die Umweltauswirkungen zu untersuchen, die sich durch die Sanierung ergeben. Können Eingriffe nicht vermieden werden, sind gegebenenfalls Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Bezüglich der Begrünung des Areals bitten wir darum, ausschließlich standortgerechte einheimische Bäume zu berücksichtigen und statt Rasenflächen Blumenwiesen anzulegen. Selbst kleinere Flächen haben einen positiven Effekt als Nahrungsquellen für Insekten. Genauere naturschutzfachliche Aussagen zu dem Projekt sind erst möglich, wenn uns detaillierte Unterlagen vorliegen. Bitte beteiligen Sie deshalb den NABU Lahr an den nächsten Verfahrens-schritten. Aus naturschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. Jedoch sind artenschutzrechtliche Belange zu prüfen und ggf. Maßnahmen zu ergreifen, um ein Eintreten von Verbotstatbeständen zu vermeiden. Dies bezieht sich insbesondere auf gebäudebrütende Vogelarten und gebäudebewohnende Fledermäuse bei Gebäudesanierungen und - abrissen sowie auf Vogelarten in Gehölzen bei Rodungen. Darüber hinaus ist ein Vorkommen von Mauereidechsen nicht auszuschließen. Eine Überprüfung ist notwendig und ggf. bezüglich des speziellen Artenschutzes Maßnahmen vorzunehmen. x XLI x x Monitoring Mauersegler und Fledermäuse und über die allg. Umweltauswirkungen x x Prüfung Artenschutz Städtebauliche Erneuerung „Roth-Händle-Areal“ Landratsamt Ortenaukreis Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz 77609 Offenburg Aus den Unterlagen geht hervor, dass u. a. eine maßvolle Nachverdichtung beabsichtigt ist. Aussagen zu bestehenden bzw. künftigen geplanten entwässerungstechnischen Belangen ist nicht zu entnehmen. Es wird davon ausgegangen, dass im Zuge der weiteren Planung die Maßgaben des rechtskräftigen Generalentwässerungsplanes der Kernstadt Lahr sowie die allgemein gültigen Regelwerke der Abwassertechnik ausreichend berücksichtigt werden. Es wird im Zusammenhang mit der bestehenden Mischsystementwässerung auf die Intentionen einer naturverträglichen Regenwasserbewirtschaftung sowie einer ausreichenden Regenwasserbehandlung bei nachfolgend angeordneten Regenwasserentlastungsanlagen hingewiesen. Aus Gründen der Rechtsklarheit ist das Entwässerungskonzept schon so detailliert auszuarbeiten und im Bebauungsplan darzustellen, dass freizuhaltende Flächen für gezielte Versickerung oder bei Bedarf für die Regenwasserbehandlung erkannt werden und soweit erforderlich im Plan vor Satzungsbeschluss ausgewiesen werden können. Altlasten/Bodenschutz: Es sind 7 Altstandorte bekannt. 1. "Roth-Händle-Lager" , 2. "Schreinerei Werderstraße 81a", 3. "Roth-Händle Chemische Fabrik Industriehof 1-3", 4. "Roth-Händle EV_Tankstelle Industriehof 10, 5. "Roth-Händle Tankstelle Werderstraße 71a/b" 6. "Roth-Händle EV-Tankstelle Werderstraße 77", 7. "Roth-Händle Hauptbetriebsfläche Fachtechnische Beurteilung: Die Kenntnisse über den unter Ziffer 1 genannten Altstandort sind ausreichend, um eine umfassende Abwägung durchführen zu können. Ziffer 2-7: Kenntnisse sind noch nicht ausreichend um eine umfassende Abwägung durchführen zu können. Demzufolge sind spätestens im Zuge des Bebauungsplanverfahrens entsprechende Erkundungsarbeiten, deren Ergebnisse im Abwägungsprozess zu berücksichtigen sind, erforderlich. Es wird allerdings empfohlen, die Erkundungsmaßnahmen im Rahmen der VU durchzuführen. x XLII Maßgaben Generalentwässerungsplan + allg. Abwassertechnik Altlasten: Ordnungsmaßnahmen erforderlich Städtebauliche Erneuerung „Roth-Händle-Areal“ Belange können berührt werden, wenn sich Veränderungen bei der verkehrstechnischen Erschließungssituation ergeben. Eine Neugestaltung von Straßen- und Platzraum kann dazu führen, dass Straßen nicht mehr mit 3-achsigen Abfallsammelfahrzeugen befahren werden können und dadurch Einschränkungen im bisherigen Service entstehen. Eine Entleerung kann gewährleistet werden, wenn die "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" berücksichtigt werden. Außerdem müssen die sicherheitstechnischen Bedingungen für das Befahren von Straßen mit Abfallfahrzeugen berücksichtigt werden. x x Landratsamt Ortenaukreis Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Landratsamt Ortenaukreis 77609 Gesundheitsamt Offenburg Die Einhaltung von gesundheitsverträglichem Lärmpegel in Wohngebieten wird empfohlen. Es wird angeregt, bei Modernisierungen, Umbauten und Neubauten, die an lärmbelasteten Verkehrswegen liegen oder anderen Lärmquellen ausgesetzt sind, passive Schallschutzmaßnahmen durchzuführen, Landratsamt Ortenaukreis Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht 77609 Offenburg Es wird davon ausgegangen, dass sich auch zukünftig die gewerbliche Nutzung auf Büro- und Verwaltungstätigkeiten beschränkt und keinerlei Herstellung oder mechanische Bearbeitung zur Herstellung von Produkten in dem Areal stattfindet. Unter dieser Voraussetzung bestehen keine Bedenken. x Amt für Landwirtschaft 77654 Offenburg Die Maßnahme hat keine landwirtschaftliche Betroffenheit zur Folge x Amt für Waldwirtschaft 77654 Offenburg Auf dem Untersuchungsgebiet befindet sich kein Wald, demnach sind forstliche Belange nicht betroffen. x Landratsamt Ortenaukreis Landratsamt Ortenaukreis 77609 Offenburg x XLIII Passiver Lärmschutz Städtebauliche Erneuerung „Roth-Händle-Areal“ XLIV EisenbahnBundesamt Frau Eisele Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart Landesnaturschutzverband Herrn Bux BadenWürttemberg (LNV) Netze BW NETZ TEPM GmbH Schwarz waldverein e.V. Ortsgruppe Lahr Die Flächen einer Eisenbahn des Bundes dürfen nicht überplant werden. Um solche Grundstücke handelt es sich, wenn - Grundstücke von einer Entscheidung gemäß § 18 AEG erfasst worden sind, - das planfestgestellte Vorhaben verwirklicht worden ist, 76135 - die Grundstücke für Bahnbetriebszwecke tatsächlich in Dienst geKarlsruhe nommen worden sind. 77933 Lahr Wegen resultierenden Beschränkungen aufgrund der Neubaustrecke Karlsruhe-Basel PfA 7.3 wird an die Vorhabenträgerin verwiesen: DB Netze AG Möglicherweise sind die Betreiber betroffen. Stellungnahme erfolgt vom LNV, Schwarzwaldverein und Jägervereinigung. Eine weitere Beteiligung ist erwünscht wenn konkrete Scoopingvorschläge erarbeitet sind. Eine Bauverdichtung im Innenraum wird begrüßt. Allerdings ist davon auszugehen, dass sich dort verschiedene geschützte oder streng geschützte Tierarten angesiedelt haben. Es wird mit Fledermäusen, Eulen sowie Eidechsen gerechnet. Es ist unerlässlich detailliert zu untersuchen, ob und wo sich Konflikte mit dem Artenschutz ergeben. x x 70503 Stuttgart Keine Anregungen oder Bedenken. Keine weitere Beteiligung. x 77933 Lahr Stellungnahme erfolgt vom LNV, Schwarzwaldverein und Jägervereinigung. Eine weitere Beteiligung ist erwünscht wenn konkrete Scoopingvorschläge erarbeitet sind. Eine Bauverdichtung im Innenraum wird begrüßt. Allerdings ist davon auszugehen, dass sich dort verschiedene geschützte oder streng geschützte Tierarten angesiedelt haben. Es wird mit Fledermäusen, Eulen sowie Eidechsen gerechnet. Es ist unerlässlich detailliert zu untersuchen, ob und wo sich Konflikte mit dem Artenschutz ergeben. x x DB Netze AG x Artenschutz x Artenschutz Städtebauliche Erneuerung „Roth-Händle-Areal“ Jägervereinigung Biotopobmann LAHR Herrn Bux e.V. DB Immobilien Deutsche Region SüdBahn AG west, FRI-SWL(A) SWEG SüdwestVerkehrsbetrieb deutsche Mittelbaden Verkehrs- Lahr Aktiengesellschaft 77933 Lahr Stellungnahme erfolgt vom LNV, Schwarzwaldverein und Jägervereinigung. Eine weitere Beteiligung ist erwünscht wenn konkrete Scoopingvorschläge erarbeitet sind. Eine Bauverdichtung im Innenraum wird begrüßt. Allerdings ist davon auszugehen, dass sich dort verschiedene geschützte oder streng geschützte Tierarten angesiedelt haben. Es wird mit Fledermäusen, Eulen sowie Eidechsen gerechnet. Es ist unerlässlich detailliert zu untersuchen, ob und wo sich Konflikte mit dem Artenschutz ergeben. x x XLV Artenschutz 76137 Es bestehen keine Bedenken. Karlsruhe x 77933 Lahr Keine Bedenken oder Anregungen. x Handelsverband Südbaden e.V. 79098 Freiburg Das Areal soll künftig besser genutzt werden. Es wird zugestimmt, dass an dieser Stelle eine industrielle Nutzung auch aufgrund der Umgebung wohl nicht mehr realisierbar wäre. Eine Nachverdichtung besonders im Wohnungs- aber auch von nicht störenden Gewerbebetrieben wie Dienstleistungen oder Büronutzung ist nachvollziehbar. Das Areal eignet sich eher nicht für Einzelhandel. Ausnahmen könnten allerdings Ladengeschäfte zur Versorgung des Areals bzw. Bäckereifilialen sein. x x Kein Einzelhandel, Ausnahmen sind möglich Handwerkskammer Freiburg 79098 Freiburg Aufgrund des Entfalls der gewerblichen Nutzung muss ein Ausgleich für Handwerksbetriebe, entweder innerhalb des Gebiets oder in einem nahgelegenen alternativen Gebiet, erfolgen. Die Handwerkskammer bittet dies zu berücksichtigen. x x Ausgleich Handwerksbetriebe Städtebauliche Erneuerung „Roth-Händle-Areal“ XLVI Verwaltungsgemeinschaft Ettenheim Gemeinde Friesenheim Gemeinde Kippenheim Stadt Lahr Stadt Lahr Stadt Lahr 77955 Ettenheim 303, Bauordnung 62, Amt für Geoinformation und Liegenschaften SG 7 / Beiträge 62, Amt für Geoinformation und Liegenschaften SG4 / Liegenschaften 77948 Friesenheim 77971 Kippenheim 77933 Lahr Keine Bedenken hinsichtlich der Planung. Weitere Beteiligung nicht erforderlich x Beteiligung ist nicht erwünscht. x Keine Bedenken. x Stellungnahme ist nicht erforderlich. Beteiligung ist nicht erforderlich. x 77933 Lahr Stellungnahme ist nicht erforderlich. Ständige Beteiligung ist selbstredend Abt. Geoinformation: Es ist zwingend notwendig, im weiteren Verfahren die derzeitige Katastersituation neu zu ordnen. Es wird für erforderlich gehalten, die beigefügte Bestandaufnahme mit dem Leitungsverlauf der Strom,- Wasser,- Abwasser,- Gas- und evtl. Fernwärmeleitungen falls vorhanden zu ergänzen. Zusätzlich sollte die Erschließungssituation der genannten Versorgungsleitungen im Bestandsplan ebenfalls beigefügt werden. x B-Planverfahren 77933 Lahr Im Untersuchungsgebiet bestehen viele Grundbucheinträge aus den 1920er Jahren, die insbesondere die Anbindung an die Entsorgungseinrichtungen regeln sollten. Bei jetziger Neuordnung wäre der Aspekt der öffentlichen Erschließung mit zu beachten, damit alle bestehenden und entstehenden Flurstücke an die öffentliche Erschließung angebunden sind. Die Weiterführung der Grundbucheinträge sollte dann zukünftig obsolet werden und könnten folglich aus dem Grundbuch gelöscht werden. Sie bitten um Mitteilung zu gegebener Zeit damit sie die Lösungen beantragen können. x Grundbucheinträge Städtebauliche Erneuerung „Roth-Händle-Areal“ XLVII Stadt Lahr Stabsstelle Feuerwehr/Bev ölkerungsschutz 622, Altlasten, Hr. Dr. Dressler 77933 Lahr 77933 Lahr Im Plangebiet liegen lt. Altlastenkataster insgesamt 7 Altstandorte. Davon sind 5 Standorte als Altlastenverdachtsflächen auf dem Beweisniveau 1 als sog. "Belassen zur Wiedervorlage"- Fälle geführt. 1. AS Roth-Händle - Tankstelle Werderstraße 71a/b 2. AS Roth-Händle - Entsorgung / Verwertung-Tankstelle Werderstraße 77 3. AS Roth-Händle - Chemische Fabrik Industriehof 1-3 4. AS Schreinerei Werderstraße 81a 5. AS Roth-Händle - Entsorgung / Verwertung-Tankstelle Industriehof 10 6. Im zentralen Bereich des Areal liegt der Altstandort "Roth-Händle Hauptbetriebsfläche" 7. Am südwestlichen Rand liegt die Fläche "Roth-Händle-Lager" Es wird davon ausgegangen, dass das LRA Ortenaukreis im Zuge der Überplanung Altlastenuntersuchungen fordern wird. Auf folgende Problemstellungen wird hingewiesen: - Hinsichtlich der Löschwasserversorgung in der bestehenden Struktur bestehen Bedenken. Derzeit werden Kompensationsmaßnahmen vorgehalten. Im Zusammenhang mit einer Umnutzung können hier weitere Auflagen relevant werden. - Da der Ausbau von Dachgeschossen vorgesehen ist, wird hingewiesen, dass auf der Dachfläche die Notwendigkeit von Notleiteranlagen bestehen kann. Hier kann es zu Interessenkonflikten mit dem Denkmalschutz kommen. - Es sind zwingend Flächen für die Feuerwehr auszuweisen. Die Vereinbarkeit von dem gewünschten Parkraum und der Notwendigkeit der Flächen Feuerwehr bei Berücksichtigung der normativen Vorgaben wird nicht gesehen. x Altlastenuntersuchungen x Löschwasserversorgung, Notleiteranlagen bei Dachausbauten/Konflikt mit Denkmalschutz, Flächen für Feuerwehr ausweisen