Beschlussvorlage (Leistungssportförderung 2019)
30. September 2019
Beschlussvorlage Amt: 501 Walter Datum: 25.06.2019 Az.: 550 Drucksache Nr.: 181/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport 17.07.2019 vorberatend nichtöffentlich Haupt- und Personalausschuss 16.09.2019 vorberatend nichtöffentlich Gemeinderat 30.09.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt Betreff: Leistungssportförderung 2019 Beschlussvorschlag: Der Auszahlung der Leistungssportfördermittel für das Jahr 2019 auf Grundlage des vereinfachten Kriterienkatalogs wird zugestimmt. BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 181/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Die Stadt Lahr hat mit der Verabschiedung der Sportoffensive und Einrichtung einer Sportkoordinatorenstelle im vergangenen Jahr den Weg bereitet, den Sport in der Stadt zu stärken. Neben der Förderung des Breitensports hat sich die Stadt ebenso eine stärkere Unterstützung des lokalen Leistungssports zum Ziel gesetzt. Dafür sind eine Überarbeitung und Neukonzeption des bisherigen Förderkonzepts notwendig. Der Leistungssport charakterisiert sich durch einen erhöhten Trainings- und Kostenaufwand, bspw. für Trainergehälter, Materialien und Fahrten zu nationalen und internationalen Wettkämpfen oder Stützpunkteinheiten. Im Haushaltsjahr 2019 stehen 20.000 € für die gezielte Stärkung des Leistungssports zur Verfügung. Diese Summe soll anhand eines vereinfachten Kriterienkatalogs schon in diesem Jahr erfolgreichen Lahrer Sportlerinnen und Sportlern zukommen, um diese in der Ausübung ihrer Sportart zu unterstützen. Damit das auch ohne die grundsätzliche Neukonzeption des Sportförderkonzeptes möglich ist, hat die Verwaltung einen Vorschlag erarbeitet, die Mittel in 2019 einmalig nach diesen Kriterien zu vergeben. Bei der grundsätzlichen Überarbeitung der Sportförderungsgrundsätze der Stadt Lahr und des Förderkonzepts für den Leistungssport soll in Zukunft der neu eingerichtete Sportbeirat mitwirken. Zur Verteilung der Mittel für das Jahr 2019 werden folgende Richtlinien vorgeschlagen: Der geförderte Lahrer Sportverein muss a) als gemeinnützig vom Badischen Sportbund anerkannt sein b) an Meisterschaftswettkämpfen in olympischen oder paralympischen Sportarten/Disziplinen teilnehmen Es wird unterschieden zwischen Mannschafts- (Fußball, Handball, Hockey, etc.) und Individualsportarten (Leichtathletik, Rhythmische Sportgymnastik, Ringen, Schwimmen, etc.). Entscheidende Kriterien für die Auswahl der zu fördernden Mannschaften bzw. Sportlerinnen und Sportler stellen die Spielklasse, die Kaderzugehörigkeit und die sportlichen Erfolge auf Landes- und Bundesebene dar. Im Jahr 2019 sollen im Einzelnen folgende Vereine unterstützt werden: 1. Individualsportlerinnen und -sportler Turnverein Lahr e.V. Abteilung Rhythmische Sportgymnastik mit 4 Personen Abteilung Fechten mit 3 Personen Abteilung Leichtathletik mit 3 Personen Abteilung Turnen mit 5 Personen Ringergemeinschaft Lahr e.V. mit 7 Personen Schwimmsportverein Lahr e.V. mit 2 Personen Drucksache 181/2019 Seite - 3 - 2. Mannschaften SC Lahr e.V. Hockey-Club Lahr e.V. Die Fördersumme für 2019 von insgesamt 20.000 € teilt sich auf in 7.000 € für Mannschaften und 13.000 € für Individualsportlerinnen und -sportler. Bei 24 Individualsportlerinnen und -sportler ergibt das eine pro-Kopf-Förderung von 550 € (aufgerundet). Ziel der Verwaltung ist es, eine größtmögliche Anzahl an Talenten zu fördern. Die Vereine wurden aufgefordert, erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler an die Verwaltung zu melden. Auf Basis dieser eingegangenen Meldungen, hätten sich noch mehr Sportlerinnen und Sportler für die Leistungssportförderung qualifiziert. Um einen spürbaren Effekt zu erzielen, strebt die Verwaltung eine jährliche Mindestförderung in Höhe von 500 € für Individualsportlerinnen und -sportler bzw. 3.500 € für Mannschaften an, so dass nicht alle Meldungen berücksichtigt werden konnten. Es ergibt sich für das Jahr 2019 folgende Verteilung pro Verein: Turnverein Lahr e.V. 9.350 € (15 Sportlerinnen und Sportler) Ringergemeinschaft Lahr e.V. 3.850 € (7 Sportler) Schwimmsportverein Lahr e.V. 1.100 € (2 Sportlerinnen und Sportler) SC Lahr e.V. 3.500 € Hockey-Club Lahr e.V. 3.500 € Die Fördermittel sollen den Lahrer Sporttreibenden ermöglichen, ihre Sportart auf einem hohen Niveau ausüben zu können. Die jeweilige Fördersumme wird direkt an den Verein ausbezahlt. Dieser informiert die Stadt Lahr über die konkrete Mittelverwendung. Guido Schöneboom Erster Bürgermeister Senja Töpfer Amtsleitung