Beschlussvorlage (Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK - Vorstellung des städtebaulichen Konzepts durch die Architekten - Grundsatzbeschluss)
Sitzung: Gemeinderat (9. Sitzung)
30. September 2019
Beschlussvorlage (Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK
- Vorstellung des städtebaulichen Konzepts durch die Architekten
- Grundsatzbeschluss)
Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)
Beschlussvorlage (- Planung Tiefgarage)
Beschlussvorlage (- Schnitte Nord-Süd)
Beschlussvorlage (- Schnitte Ost-West)
Beschlussvorlage (- Städtebauliches Konzept - Nachverdichtung)
Beschlussvorlage (- Städtebauliches Konzept - Nestler-Areal)
30. September 2019
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Beschlussvorlage (Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK
- Vorstellung des städtebaulichen Konzepts durch die Architekten
- Grundsatzbeschluss)
Beschlussvorlage (- Städtebauliches Konzept - Nestler-Areal)Beschlussvorlage (- Bestandsplan mit Geltungsbereich)Beschlussvorlage (- Planung Tiefgarage)Beschlussvorlage (- Schnitte Ost-West)Beschlussvorlage (- Städtebauliches Konzept - Nachverdichtung)Beschlussvorlage (- Schnitte Nord-Süd)
Beschlussvorlage Amt: 61 Gauggel Datum: 02.09.2019 Az.: - 0691/Ga Drucksache Nr.: 239/2019 Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 18.09.2019 vorberatend öffentlich Gemeinderat 30.09.2019 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Abt. 10/101 Kämmerei Rechts- und Ordnungsamt ----------------- Betreff: Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK - Vorstellung des städtebaulichen Konzepts durch die Architekten - Grundsatzbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Dem städtebaulichen Konzept wird als Grundlage für das anstehende Bebauungsplanverfahren zugestimmt. 2. Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13a BauGB durchgeführt. Anlage(n): - Bestandsplan mit Geltungsbereich - Städtebauliches Konzept - Nestler-Areal - Schnitte Nord-Süd - Schnitte Ost-West - Planung Tiefgarage - Städtebauliches Konzept - Nachverdichtung BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk Einstimmig lt. Beschlussvorschlag abweichender Beschluss (s. Anlage) mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Datum Handzeichen Drucksache 239/2019 Seite - 2 - Sachdarstellung: Am 18. August 2016 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss und eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan QUARTIER AM STADTPARK beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den gesamten Bereich zwischen den Straßen Am Stadtpark, Lindenbergstraße und Dinglinger Hauptstraße. Wie bereits bekannt, hat die DBA Deutsche Bauwert AG das ehemalige Betriebsgelände der Nestler Wellpappe erworben und beabsichtigt sämtliche Gebäude auf diesem Grundstück abzubrechen und Wohngebäude zu errichten. In Abstimmung mit der Stadtverwaltung wurde ein städtebauliches Konzept entwickelt. In der Sitzung des Technischen Ausschusses am 10. Juli 2019 wurde bereits nichtöffentlich über das städtebauliche Konzept informiert. Darauf aufbauend fand am 17. Juli 2019 eine erste Anwohnerinformation statt. Die Anwohner und Eigentümer wurden über die angedachte Bebauung informiert und konnten Fragen stellen sowie Anregungen äußern. Die Veranstaltung im Aktienhof war gut besucht. Die vorgestellte Planung wurde zur Kenntnis genommen. Die Anwohner und Eigentümer äußerten Bedenken zur Dichte der Bebauung und Anzahl der benötigten Stellplätze. Auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Nestler Wellpappe sieht das städtebauliche Konzept den Bau von insgesamt 8 Wohngebäuden vor. Die ehemalige großflächige Bebauung soll abgebrochen und durch Baukörper ersetzt werden, die eine räumliche Verbindung zwischen der bestehenden unteren (Dinglinger Hauptstraße) und oberen Bebauung (Am Stadtpark) schaffen. Durch die Gebäude an der Ecke Dinglinger Hauptstraße/ Am Stadtpark wird eine Raumkante gebildet, die mit der Ausbildung einer markanten 7geschossigen Gebäudeecke Bezug auf das Nestler-Hochhaus nimmt. Die Gebäude im inneren Bereich nehmen in ihren Abmessungen von Ost nach West ab. Dabei übernehmen sie in ihrer Geschossigkeit die Gebäudehöhen der bisherigen Fabrikhallen und werden mit drei Vollgeschossen + Staffelgeschoss ausgebildet. Die Wohnungen werden hauptsächlich Ost-West orientiert sein. Unter den 8 Wohngebäuden soll eine gemeinsame Tiefgarage alle notwendigen Stellplätze aufnehmen, sodass ein autofreies Quartier entsteht. Die Erschließung der Tiefgarage soll von der Straße Am Stadtpark erfolgen. Die angedachten Wege innerhalb des Quartiers dienen lediglich der Anlieferung und Rettung. Das städtebauliche Konzept sieht neben der Bebauung des Betriebsgeländes von Nestler Wellpappe auch eine Nachverdichtung im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans vor. Es zeigt exemplarisch auf, welche Möglichkeiten die einzelnen Grundstückseigentümer haben könnten. Es soll eine kleinteiligere Bebauung in zweiter Reihe ermöglicht werden, die über die jeweiligen Grundstücke erschlossen werden kann. Für diese Bebauung soll die Geschossigkeit auf zwei Vollgeschosse + Dach beschränkt werden. Die Festsetzungen in diesem Bereich sollen so definiert werden, dass trotzdem weiterhin auch die Nutzung und der Um-/Ausbau der Bestandsgebäude möglich ist. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist die betreffende Fläche mit unterschiedlichen Darstellungen gekennzeichnet. Während der nördliche Bereich als Wohnbaufläche dargestellt ist, sind die Flächen im südlichen Teilbereich als gemischte Baufläche dargestellt. Der Bebauungsplan entspricht somit nur teilweise den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Ein Bebauungsplan besteht für diesen Bereich nicht. Um das Bauvorhaben verwirklichen zu können, müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Für den Planbereich kann das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens müsste der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst werden. Drucksache 239/2019 Guido Schöneboom Seite - 3 - Sabine Fink Hinweis: Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit zu den einzelnen Tagesordnungspunkten selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befangenes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen. Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1 – 5 Gemeindeordnung zu entnehmen